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Archiv "Praxisaufgabe: Arztunwürdig" (04.06.1999)

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Das ZDF-Magazin WISO – Wirtschaft & Soziales gibt am 7. Juni um 19.25 Uhr unter anderem nützliche Tips zum Thema „Krank im Urlaub – wer hilft wo?“.

Für viele ein Alptraum: mitten in den „schönsten Wo- chen des Jahres“ plötzlich ein krankes Kind, ein schmer- zender Weisheitszahn oder gar ein böser Unfall. Fremdes Land, fremde Sprache, fremde Sitten – schnell kommt Pa- nik auf. Wo und wie findet man im Ausland einen deutsch- sprechenden Arzt? Kann man der Klinik am Unfallort ver- trauen? Wie verständigt man sich in der Apotheke, und was kostet beziehungsweise wie funktioniert ein Rettungsflug zurück in die Heimat? Fragen, auf die WISO in Zusam- menarbeit mit dem ADAC Antworten geben will. Die Sen- dung zeigt Beispiele und gibt praktische Ratschläge mit auf

die Urlaubsreise. EB

TV-Tip

Todesstrafe

Zu der Reportage „Ärzte und Todes- strafe: Heimliche Helfer, mutige Ver- weigerer“ von Heike Korzilius in Heft 18/1999:

Medienhysterie

Auslöser für eine bei- spiellose Medienhysterie war die Hinrichtung von zwei Mördern mit deutschen Päs- sen – Karl und Walter La- Grand –, vollstreckt nach US- amerikanischem Recht und Gesetz. Den Mordopfern wurde kaum eine Zeile ge- widmet – aber sogar die Bot- schaft der Bundesrepublik Deutschland als Bittsteller eingeschaltet . . .

Die American Medical Association (AMA) stellt sehr weise Ablehnung oder Befürwortung der Todesstra- fe in das moralische Ermes- sen des einzelnen. Amnesty International (ai) dagegen postuliert apodiktisch, daß die Todesstrafe eine Verlet- zung des grundlegendsten aller Menschenrechte, des Rechts auf Leben, sei. Gut gebrüllt: Aber hat sich dieser Verletzung nicht zuallererst der Mörder schuldig ge- macht? Nach vollzogener Todesstrafe sind wirkliche Fehlurteile nicht wieder gut- zumachen. Was aber ge- schieht, wenn rechtskräftig nur „zu strenger Strafe“ ver- urteilte Mörder bei uns – nach der Entlassung oder gar nach früher Flucht – erneut morden? Beispiele gibt es hierfür und bei uns in den letzten Jahren leider zu viele.

Prof. Dr. med. Heinz S.

Fuchs, Zietenstraße 24, 53173 Bonn-Bad Godesberg

Unmenschlich

Man mag zur Todesstrafe stehen, wie man will, in je- dem Fall sind die berichteten Hinrichtungsmethoden un- menschlich. Ich kann nicht verstehen, warum nicht die für den Betreffenden fast an- genehme Tötung mit Stick- stoff bei gleichzeitiger Ab- sorption des ausgeatmeten Kohlendioxids vorgenom-

men wird. Der Übergang ins Jenseits geschieht sanft und unmerklich. Dies wird jeder, der im Physiologischen Prak- tikum an einem derartigen Versuch teilgenommen hat, bestätigen können. Im Prak- tikum wird der Versuch natürlich vor dem Exitus ab- gebrochen (sonst könnte ich ja hier nicht darüber berich- ten).

Dr. med. Albrecht Pitzken, Oberdreispringen 2, 51429 Bergisch Gladbach

Praxisaufgabe

Zu dem Leserbrief „Zwangsenteig- nung“ von Dr. med. Jochen Kuberka in Heft 14/1999:

Arztunwürdig

Das Gejammere über eine sogenannte „Zwangsenteig- nung der kassenärztlich täti- gen Ärzte“ finde ich arzt- unwürdig. Mit 68 Jahren soll- te man aus vielerlei Gründen die Praxis aufgeben und sie jüngeren Ärzten zum Auf- bauen einer Existenz überlas- sen, zumal es keine freie Nie- derlassung mehr gibt. Was sollten Angestellte sagen, die mit 58 oder 60 Jahren in

„Zwangsfrührente“ geschickt werden? Ist das auch nicht

„rechtsstaatlich“? Ein Arzt sollte sich wirklich nicht be- klagen. Er kann privat weiter- machen und Notfälle behan- deln. Außerdem erhält er von der Ärzteversorgung eine Pension von rund 5 000 DM mit 68 Jahren. Kann man sich da noch beklagen? Herr Ku- berka scheint noch lange nicht so weit zu sein, weil er seine Kinder noch unterhal- ten muß. Wenn er mit seinem

„Praxisteam“ weniger als ein Facharbeiter verdient, sollte er sich auf eine Praxishelferin beschränken. Ich habe mit ei- ner „Kleinstpraxis“ vier Kin- der unterhalten und studieren lassen können. Vielleicht liegt das aber auch daran, daß wir noch aus der Generation stammen, die sparen konnte.

Dr. med. Gerd Höfling, Beethovenstraße 5, 42489 Wülfrath

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Information

Zu dem Beitrag „Umfrage zur Patien- teninformation: ,Was man schwarz auf weiß besitzt . . .‘“ von Prof. Dr.

med. Michael Linden et al. in Heft 14/1999:

Unentbehrlich

Ich pflichte Ihnen sehr bei, daß nicht allein die mündliche Information von Patienten, sondern insbesondere bei et- was umfangreicheren The- men auch die schriftliche In- formation sehr wichtig ist. In Ihrem Bericht sind aber mei- nes Erachtens wichtige Grün- de für eine schriftliche Infor- mationsweitergabe nicht aus- reichend diskutiert worden:

vier Punkte möchte ich hier- bei besonders hervorheben.

Erstens die Zeitknapp- heit. Wie Sie wissen, stehen medizinische Beratungen un-

ter erheblichen wirtschaftli- chen Zwängen. Diese kön- nen sich für Patienten mit mehreren parallelen Krank- heiten besonders nachteilig auswirken. Manchmal kann man Patienten mit zusätzli- chen Beratungserschwernis- sen wie höheres Alter, fremde Sprache, fehlende Bildung oder Ängsten („kann man nicht mit alternativen Metho- den . . .“) in der zur Verfü- gung stehenden Zeit mit ei- ner mündlichen Beratung nicht mehr gerecht werden.

Zweitens die Merkfähig- keit. Jeder kennt Situationen, daß er selbst in komprimier- ter Form über ein fremdes Gebiet informiert wird. Wer ist aber zum Beispiel eine Stunde später noch in der La- ge, mehr als einige wenige Punkte wiederzugeben?

Drittens die einge- schränkte Aufmerksamkeit.

Patienten gehen oft in Arzt- Patienten-Kontakte mit ei- ner ängstlichen Erwartung (Krankheiten sind nun mal nichts besonders Erfreuli- ches) und sind dadurch in ih- rer Aufnahmefähigkeit für ei- nen ungewohnten/fremden medizinischen Zusammen- hang eingeschränkt bezie- hungsweise blockiert.

Und viertens die Medi- zinpädagogik. Da leider die Vermittlung fernliegender Dinge im Schul-(Biologie-) Unterricht wichtiger ist als ganz naheliegende Themen wie Kenntnis grundlegender medizinischer Zusammen- hänge, rationaler gesunder Lebensstil oder Krankheits- prophylaxe, muß der Arzt auch als Lehrer- und Schul- ersatz tätig werden. Weiter- hin muß er zur Selbsthilfe bei einfachen Gesundheitspro- blemen (Rationierung des

Gesundheitswesens) erzie- hen.

Bei diesen überaus häufi- gen Situationen sind gut gemachte und strukturierte schriftliche Informationen nicht nur hilfreich, sondern zur suffizienten Information mündiger Patienten unent- behrlich. Kritisch sollte man unbedingt den (oft hoch- glänzenden) Materialien von pharmazeutischen Wirt- schaftsunternehmen gegen- überstehen, sie dienen im- mer dem Unternehmenszweck und münden allzuoft in eine Produktempfehlung. Auch die vielen Info-Materialien, die jüngere (ältere), gesunde, ge- bräunte und lachende Men- schen in einer Urlaubssituation darstellen, finde ich persönlich unangebracht und irgendwie verdummend.

In Ermangelung geeigne- ter Materialien haben wir da-

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her für unsere Praxis einen in- zwischen fast 80 Themen um- fassenden Satz an übersichtli- chen Patienteninformations- blättern selbst entworfen und über die Jahre weiterent- wickelt. Diese Materialien empfinden wir inzwischen als unentbehrlich für die tägliche ärztliche Arbeit.

Dr. med. Christoph von Box- berg, Kalkstraße 117, 51377 Leverkusen

Einkommen

Zu dem Leserbrief „Beneidenswert“

von Dr. med. Monika Berg-Cailliau in Heft 16/1999:

Ein Witz

Da fällt mir der alte Witz (oder ist es eine wahre Ge- schichte?) ein: Der Klempner kommt zum Doktor und bringt das Waschbecken an, dann gibt er dem Doktor die Rechnung. Der Doktor er- bleicht und meint: „So hohe Rechnungen schreibe ich ja nicht mal . . .“ Darauf der Klempner: „Ich weiß, als ich noch Arzt war . . .“

Dr. med. Rüdiger Ehlert, D.-Martin-Luther-Straße 14, 93047 Regensburg

Gesetzesänderung

Zu dem Beitrag „Scheinselbständig- keit von Ärzten – einige Auslegungs- hilfen“ von Prof. Dr. iur. Hans Kamps in Heft 16/1999:

Hinweis vermißt

Ich vermisse einen Hin- weis darauf, daß die Vermu- tung abhängiger Beschäfti- gung widerlegt werden kann (sogenannte arbeitnehmer- ähnliche Selbständige). Folge ist dann lediglich Rentenver- sicherungspflicht, was durch eine Mitgliedschaft in berufs- ständischen Versorgungswer- ken keine praktischen Aus- wirkungen hat (Hohmeister NZS 1999, 179 ff.; Ersatzkas- sen-Report Nr. 1, 1999).

Margarethe Maurer, Tett- nanger Straße 7, 81243 Mün- chen

Frage

Wenn zwei oder mehr der Kriterien der Scheinselbstän- digkeit erfüllt sind, vermutet der Staat, daß die erwerbs- mäßig tätige Person abhängi- ger Arbeitnehmer ist. Der Arbeitgeber muß dann die Hälfte der Sozialabgaben tra- gen. Auch ich als Vertragsarzt erfülle diese Kriterien.

¿ Ich bin regelmäßig und im wesentlichen nur für die Gesetzliche Krankenversi- cherung in Form der KV tätig. Die privatärztliche Tätigkeit ist leider nur ge- ring.

À Ich trete nicht mit un- ternehmerischer Tätigkeit am Markt auf.

Á Meine Arbeitsorganisa- tion wird durch den Sicher- stellungsauftrag der KV sehr stark bestimmt.

Wie kann ich nun die Scheinselbständigkeit bean- tragen, damit die KV die Hälfte meiner Sozialabgaben übernimmt?

Detlef Merchel, Schlaun- straße 7, 48301 Nottuln

Organspende

Zu dem Akut-Beitrag „Umfrage zur Organspende: Die Bedenken sind kaum ausgeräumt“ von Jürgen Sto- schek in Heft 18/1999:

Nicht repräsentativ

Im Namen der Deutschen Transplantationsgesellschaft möchte ich eindeutig feststel- len, daß diese Umfrage nicht im Auftrag der Deutschen Transplantationsgesellschaft erfolgt ist, wie in dem Artikel dargestellt. Vielmehr handelt es sich um eine Untersu- chung, die die Uniklinik Köln- Merheim unter der Leitung von Dr. Saad durchgeführt hat und die in keinerlei Zu- sammenhang mit der Trans- plantationsgesellschaft steht.

Im Gegenteil, ich selber war zufällig Vorsitzender der Sit- zung beim 116. Chirurgen- kongreß in München, in der die Ergebnisse dieser Unter- suchung vorgestellt wurden, und habe große Bedenken

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gegen die Art der Untersu- chung angemeldet, da schon im Ansatz erkennbar war, daß sie in keiner Weise reprä- sentativ ist und die Anlage zu der Studie wohl kaum wissen- schaftlichen Kriterien ent- spricht, geschweige denn üb- lichen Umfrageverfahren . . .

Prof. Dr. G. Kirste, Deutsche Transplantationsgesellschaft, Hugstetter Straße 55, 79106 Freiburg i. Br.

Titelbild

Zu dem Titelbild von Heft 11/1999 und den dazu veröffentlichten Leser- briefen in Heft 18/1999:

Andere Perspektive

Die erneute Abbildung des Hermaphroditen vom Ti- telblatt hat mich nun doch ver- anlaßt, Ihnen meine Fotos zu schicken (die ich aus „gynäko- logischer Sicht“ und aus einer anderen Perspektive gemacht habe). Der Hermaphrodit wurde von Françoise-Domi-

nique-Aimé Milhomme (Va- lenciennes, 1758 – Paris, 1823) aus Marmor gemeißelt und befindet sich im sehr sehens- werten Palais des Beaux-Arts von Lille (Abteilung Skulptu- ren des 19. Jahrhunderts).

Dr. Jochem Rudersdorf, Kai- serstraße 82-84, 53721 Sieg- burg

Ein Feigenblatt drüber

Ihre Darstellung, daß der abgebildete Hermaphrodit eine hellenistische Schöpfung ist, ist völlig korrekt. Das Ori- ginal steht/liegt im Griechi- schen Nationalmuseum in Athen. Ich habe es bei einem Besuch dort 1976 fotogra- fiert; es ist grau-weißlich, ob aus Alabaster oder Marmor, vermag ich nicht zu sagen.

Das wahrscheinlich abgemal- te, von Ihnen wiedergegebe- ne Bild ist sicher erst viel spä- ter entstanden und entspricht nicht hundertprozentig dem Original. Welcher Hellene das Werk geschaffen hat,

Skulptur von Milhomme: Palais des Beaux-Arts, Lille Fotos: Dr. Jochem Rudersdorf

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weiß ich auch nicht. Soviel zu Herrn Evers aus Rot an der Rot.

Zu der Bitte von Frau Krauß, über die ich herzlich gelacht habe, ein Vorschlag:

Hängen Sie in Zukunft ein Feigenblatt darüber!

Dr. med. Kay Staak, Am Rö- mertor 5, 55116 Mainz

Ausbildung

Zu dem Beitrag „Irrtümer – und kein Ende?“ von Dr. med. Markus S. Gulich in Heft 16/1999:

Rahmenbedingungen verbessern

Gulich ist ein unverbes- serlicher Optimist und auch ein wenig naiv: Wo andere Fesseln durch das Verfas- sungsgerichtsurteil zur Zulas- sung von Medizinstudenten sehen, sucht er nach Schleich- wegen zur Umgehung des Ur- teils. Wo andere durch die Veröffentlichung der Prü- fungsfragen und den dadurch entstandenen Zwang, immer neue Fragen zu konstruieren, immer spitzfindigere und ab- wegigere Fragen befürchten, sieht er die Schuld an unsinni- gen Fragen allein bei den ein- reichenden Fachkollegen.

Wenn die Rahmenbedin- gungen falsch sind, kann man sich natürlich darauf verle- gen, unter auch wenig förder- lichen Rahmenbedingungen noch Auswege zu suchen, um auch hierunter noch erträgli- che Ergebnisse zu erzielen.

Sinnvoller erscheint es mir aber dann, die Rahmenbedin- gungen zu verbessern.

Dr. med. Manfred Kerschrei- ter, Kirchstraße 23, 89150 Laichingen

Kommentar

These fünf: Die Antwort- Auswahl-Fragen (ich erlaube mir, deutsch zu sprechen) rui- nieren das Lernverhalten:

Dem ist entgegenzuhalten, daß diejenigen Inhalte ab- zufragen sind, die vom Ge- genstandskatalog vorgegeben und allen Beteiligten, also

Studenten und Hochschulleh- rern, bekannt sind. Das kann gleich für alle nur schriftlich geschehen, wobei, nebenbei bemerkt, nicht nur die Stu- denten geprüft werden. Die Lektüre der Ergebnisse der einzelnen Fächer und der ein- zelnen Hochschulen ist auch für Hochschullehrer und Fa- kultäten eine durchaus span- nende Lektüre. Nur Fragen zu pauken bringt nicht viel, weil die sogenannten Altfra- gen nur mit 10 bis 15 Prozent in die Prüfungen gehen.

These sechs: Mündliche Leistungskontrollen sind im Rahmen der Praktika und Kurse notwendig. Der Schein bescheinigt tatsächliches Wis- sen, nicht nur physische An- wesenheit, und zum Beispiel im Bereich der Untersu- chungskurse auch Können.

Fächer wie „Anamnese“ eig- nen sich für Antwort-Aus- wahl-Fragen nicht. Wie stellt sich der Autor denn einen ge- eigneten und allgemein aner- kannten Standard vor, der das notwendige Grundwissen je- des Arztes definiert?

These sieben: Aus eigener Tätigkeit als Gutachter des IMPP: Mit den falschen Fra- gen ist das so eine Sache.

Falsch ist eine Frage dann, wenn die Trennschärfe nicht stimmt, also nur geraten wird, und wenn die vorgege- bene richtige Antwort und die vorgegebenen plausiblen, aber falschen Antworten be- zweifelbar sind. Es ist gar nicht so leicht, Fragen so zu formulieren, daß die Lehr- buchreferenzen voll berück- sichtigt werden.

Verschiedene Lehrbücher sehen manches verschieden, manches auch dem Erkennt- nisstand nicht mehr genü- gend. Nicht nur die Fachver- treter sind maßgeblich für die tatsächliche Fragenauswahl, sondern die fachübergreifen- den Kontrollkommissionen und die Mitarbeiter des IMPP, die die letzte Entschei- dung darüber haben, welche Fragen in die Prüfungen kommen.

Prof. Dr. med. Joachim Henßge, Im Trentsaal 7, 23562 Lübeck

Referenzen

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