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Archiv "Pflegeversicherung: Zankapfel" (02.06.2000)

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zahnärztekammer und der Länder- ausschuss der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung geregelt. Der bayeri- sche Vorschlag hätte gegenüber einer solchen Regelung die „kleinen“ Kam- mern deutlich besser gestellt. Der Vorschlag zielte nämlich – in Anleh- nung an die Stimmverteilung im Bun- desrat – auf die Schaffung von vier Größenklassen ab: Mindestens zwei Stimmen für jeden Präsidenten, für Präsidenten von Landesärztekam- mern mit mehr als 10 000 Ärzten drei Stimmen, mit mehr als 20 000 Ärzten vier Stimmen und mit mehr als 30 000 Ärzten fünf Stimmen. Jeder, der un- voreingenommen die Spannweite der Mitgliederzahlen der Landesärzte- kammern betrachtet (von 3 851 in Bremen zu 58 299 in Bayern), wird konstatieren müssen, dass der bayeri- sche Vorschlag einen fairen Kompro- miss zwischen dem Ziel einer Rück- führung des Stimmenungleichgewich- tes und einem Minderheitenschutz für die kleinen Kammern darstellt.

Das gewichtete Stimmrecht bei der Beschlussfassung über den Haus- halt der Bundesärztekammer brachte, was die Berichterstattung über die Haushaltsdebatte des 103. Deutschen Ärztetages schamhaft verschweigt, die notwendige Zweidrittelmehrheit nur äußerst knapp zusammen. Bereits die Ablehnung durch eine weitere mittelgroße Kammer hätte zur Ableh- nung des gesamten Haushalts geführt.

Es liegt also durchaus im Auge des Beschauers, wer „abgewatscht“

wurde. Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident des Deutschen Ärz- tetages und der Bundesärztekammer, erläuterte nach der Abstimmung über die Nichtbefassung, dass man im Vor- stand über die Satzung reden werde.

Dabei muss ich aber in Erinnerung ru- fen, dass die Bayerische Landesärzte- kammer vor genau einem Jahr bereits den Antrag auf Einsetzung eines Sat- zungsausschusses gestellt hatte, der vom Plenum an den Vorstand über- wiesen wurde.

Wenn auf dem nächsten Deut- schen Ärztetag die Abgeordneten der Kammern über den Haushalt be- schließen oder erneut Satzungsfragen erörtern, wird man vielleicht der ver- tanen Chance nachtrauern und sich dann fragen, wer wen „abgewatscht“

hatte. Dr. med. Hans Hellmut Koch A-1508

P O L I T I K KOMMENTARE

Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 22, 2. Juni 2000

ie gesetzliche Pflegeversiche- rung entfacht zuweilen heftigen Streit zwischen Politikern, aber auch zwischen den Selbstver- waltern der Pflegekassen und den Fi- nanziers (vor allem den Arbeitgebern).

Aktuelles Beispiel: das Orakel, ob der Pflegeversicherung mittelfristig finanzielle Probleme drohen und der Beitragssatz in Höhe von 1,7 Prozent des versicherungspflichtigen Entgelts gesichert sei. War es im letzten Jahr noch das finanzielle Polster von mehr als neun Milliarden DM, das die Pfle- gekassen mittlerweile thesauriert hat-

ten und den Ruf nach Beitragssatzsen- kung laut werden ließen, ist es jetzt das 1999 erstmals „eingefahrene“ Defizit in Höhe von 77 Millionen DM. Nach Prognosen des Bundesversicherungs- amtes wird dieses Defizit in diesem Jahr voraussichtlich auf über eine Mil- liarde DM wachsen. Aufgefangen wird dieses Loch durch die Rücklagen, die 1999 um 77 Millionen DM gegen- über 1998 abgeschmolzen werden mussten. Gesetzlich vorgesehen ist al- lerdings nur eine Rücklage von etwas mehr als vier Milliarden DM.

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Alles, was darüber hinausgeht, müsse als Schwankungsreserve unan- getastet bleiben und diene der mit- telfristigen Beitragssatzstabilisierung, so der Präsident des Bundesversi- cherungsamtes, Dr. Rainer Dauben- büchel. Für Leistungsausweitungen und andere Experimente – etwa Ver- schiebung von Finanzierungslasten von einem Sozialleistungsträger auf den anderen – gebe es keinen Grund und keine finanzielle Manövriermas- se. Dennoch betreibt die Bundesre- gierung eine Leistungsausweitung, um die Versorgung von Demenzkran-

ken mit Pflegeleistungen zu verbes- sern und mit den übrigen Pflegebe- dürftigen gleichzuziehen. Auch die Pflegequalität soll angehoben wer- den. Mehr sei aber nicht drin, so die Direktiven der Politik. Auch werde es kurzfristig keine Anhebung oder Dy- namisierung der Geldleistungen ge- ben; schließlich sei die Pflegeversiche- rung ursprünglich angetreten, das Pflegerisiko nur teilweise abzu- decken. Erhebliche Zuzahlung der zu Pflegenden und das Einspringen der Sozialhilfe für sozial Schwache könn- ten kaum suspendiert werden.

Ein Tauschgeschäft zwischen Pflegeversicherung und Gesetzlicher Krankenversicherung mit einem Aus- gabenvolumen von 1,5 Milliarden DM per annum zulasten der GKV strebt dagegen ein Gesetzentwurf Bayerns an. Begründung: Die Krankenpflege bei stationärer Unterbringung von Pflegebedürftigen (vor allem in Hei- men) müsse wie bereits im Bereich der ambulanten Krankenpflege Pflegebe- dürftiger einheitlich von den Kran- kenkassen übernommen werden. Zu- dem sei es den Pflegebedürftigen nicht zuzumuten, dass sie in diesen Fällen immer höhere Eigenbeträge leisten müssen und dass die öffentliche Hand als Sozialleistungsträger mit immer höheren Geldmitteln zuschießen muss.

Ungeachtet des Richtungsstreites und der Forderungen und Wünsche, auch an Geldtöpfe heranzukom- men, hat Bundesgesundheitsministe- rin Andrea Fischer verkündet: „Die Pflegeversicherung steht auf solider fi- nanzieller Basis. Bis zum Jahr 2005 bleibt der Beitrag stabil.“ Nicht er- wähnt wurde allerdings, dass die aktu- ellen Defizite wesentlich durch das Sparpaket der Bundesregierung mit- verursacht werden. Die Bundesanstalt für Arbeit zahlt seit Anfang dieses Jahres 400 Millionen DM weniger an Beiträgen für Arbeitslose an die Pfle- gekassen. Die Zahl der Pflegefälle ist von 1,55 Millionen Personen im Jahr 1996 auf 1,76 Millionen Ende 1999 ge- wachsen. Andererseits soll nach den Vorausschätzungen der Arbeitsgrup- pe „Gesamtwirtschaftliche Entwick- lung“ die Zahl der Beschäftigten im Jahr 2000 um fünf Prozent und im Jahr 2001 um ein weiteres Prozent, in den Jahren 2002 bis 2004 um je 0,5 Prozent steigen. Dr. rer. pol. Harald Clade

Pflegeversicherung

Zankapfel

D

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