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Archiv "Qualität in Praxen: Aufbruch ohne Hektik" (28.10.2005)

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as lange währt, wird endlich gut.

Wenn dieses Sprichwort stimmt, müssten die Vorgaben zum Qualitätsmanagement im ambulanten Sektor ganz ausgezeichnet sein: Schon seit dem 1. Januar 2004 sind Vertragsärz- te, Vertragspsychotherapeuten und Me- dizinische Versorgungszentren (MVZ) gesetzlich dazu verpflichtet, ein internes Qualitätsmanagement einzuführen. Erst jetzt, mehr als eineinhalb Jahre später, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Richtlinie dazu verabschie- det, die dem Deutschen Ärzteblatt vor- liegt. Sein Vorsitzender Dr. jur. Rainer Hess bezeichnete sie als wichtigen Ein- stieg in die Qualitätssicherung in der vertragsärztlichen Versorgung. Den Vor- schlag muss nun noch das Bundesmini- sterium für Gesundheit und Soziale Si- cherung akzeptieren.

Trotz der langen Vorbereitung sind die Vorgaben wenig detailliert. Offensicht- lich will man die Vertragsärzte und Psy- chotherapeuten zum Mitmachen moti- vieren und nicht durch zusätzliche Büro- kratie vergraulen. „Wenn wir es nicht schaffen, Qualitätsmanagement durch Motivation einzuführen, werden wir es nie schaffen“, betonte Hess. Die beiden zentralen Themen der Richtlinie sind die Patientenversorgung und die Praxisorga- nisation. Ärztinnen und Ärzte müssen sich an fachlichen Standards und Leitli- nien orientieren; die Behandlung soll strukturierten Abläufen folgen. Weiter wird von ihnen verlangt, sich mit Fehler- und Notfallmanagement auseinander zu setzen und Patienten regelmäßig zu be- fragen. In welcher Form dies zu gesche- hen hat, ist ihnen überlassen.

Bei der Praxisorganisation soll Qua- lität nicht vom Zufall abhängen. Ver- antwortlichkeiten innerhalb der Praxis sind klar zu regeln.Alle Mitarbeiter sol- len sich fortbilden, ebenso sind „regel-

mäßige und strukturierte“ Teambespre- chungen Pflicht.

Den Vertragsärzten und Psychothera- peuten bleiben noch vier Jahre Zeit, ein Qualitätsmanagement einzuführen. Die G-BA-Richtlinie sieht ein dreistufiges Phasenmodell vor: zwei Jahre Planung auf der Basis einer schriftlichen Eigen- bewertung des Ist-Zustands, zwei Jahre Umsetzung der gesteckten Qualitätsziele, am Ende ein Jahr interne Prüfung. Eine Teilnahme an speziellen Fortbildungs- kursen schreiben die Autoren der Richtli-

nie nicht vor. Die Kassenärztlichen Verei- nigungen werden stichprobenartig jähr- lich etwa 2,5 Prozent der Einrichtungen unter die Lupe nehmen. Sanktionen sind bislang nicht vorgesehen – Motivation statt Strafe, lautet noch das Motto. Doch 2010 will der G-BA dann überprüfen, ob diese Strategie aufgegangen ist.

Die meisten niedergelassenen Ärzte haben bislang eher abgewartet, wenn es um formales Qualitätsmanagement (QM) ging. Das verwundert nicht, denn

Vorgaben fehlten. Dennoch haben zahl- reiche Anbieter QM-Verfahren ent- wickelt, unter anderem die Kassenärztli- che Bundesvereinigung (KBV). In einer Pilotphase haben 60 Praxen das KBV- Verfahren Qualität und Entwicklung in Praxen (QEP) getestet, bundesweit ha- ben danach rund 3 000 Ärzte an einer QEP-Einstiegsschulung teilgenommen.

Ende diesen Jahres werden die ersten Praxen zertifiziert. Die G-BA-Richtlini- en bewertet die KBV gelassen. „Wer die QEP-Ziele erfüllt, liegt sogar über dem geforderten Standard“, heißt es.

Die Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen (KTQ) hat mittlerweile sechs Praxen zertifiziert.

Gesellschafter sind unter anderem die Bundesärztekammer und Krankenkas- sen. Auch hier gehen die Initiatoren da- von aus, die Vorgaben des G-BA erfüllen zu können. Ein weiteres Angebot kommt von der Bertelsmann-Stiftung und der Task Force for Methods of Assessment and Quality Improvement in Health Care (Topas Germany). Sie haben die „Stif- tung Praxissiegel“ gegründet und 250 Arztpraxen zertifiziert. Mit der Richtlinie wollen sie sich gründlicher auseinander setzen, wenn sie offiziell veröffentlicht ist.

Ob nach der Veröffentlichung der Richtlinie die Nachfrage nach QM-Kur- sen und Zertifikaten steigt, bleibt ab- zuwarten. Denn nach wie vor ist ein konsequentes Qualitätsmanagement in der Praxis „auf eigene Faust“ möglich.

Wie die Vertragsärzte und Psychothera- peuten die Vorgaben des G-BA umset- zen, bleibt ihnen überlassen. Eine Zerti- fizierung der Praxis ist bislang keine Pflicht. Dr. med. Birgit Hibbeler P O L I T I K

Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 43⏐⏐28. Oktober 2005 AA2901

Qualität in Praxen

Aufbruch ohne Hektik

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat Kriterien für ein Qualitätsmanagement erarbeitet.

Eine Zertifizierung ist keine Pflicht. Erst in fünf Jahren will er kontrollieren, wie weit Ärzte und Psychotherapeuten sind.

Zentrale Themen der Richtlinie sind die Patien- tenversorgung und Praxisorganisation.

Foto:SUPERBILD

Veröffentlichung der Richtlinie geplant unter: www.g-ba.

de; QM-Verfahren: www.kbv.de/themen/qualitaetsma nagement.html; www.ktq.de; www. praxistest.de; www.

q-m-a.de

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