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Qualitätsmanagement in Praxen:

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680 Bayerisches Ärzteblatt 11/2008

KVB informiert

Laut QM-Richtlinie sieht der Zeitplan vier Pha- sen vor:

Q Phase I – Planung

1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2007 Q Phase II – Umsetzung

1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2009 Q Phase III – Überprüfung

im Jahr 2010

Q Phase IV – fortlaufende Weiterentwicklung ab 2011

Bei Niederlassungen oder Praxisübernahmen nach dem 1. Januar 2006 gilt der Zeitplan ab diesem Tag und verschiebt sich entsprechend.

Anforderungen im zeitlichen Ablauf der QM-Richtlinie des G-BA

In der Planungsphase (Phase I) müssen kon- krete Qualitätsziele für die Praxis benannt sowie Maßnahmen zur Einführung des QM ge-

plant werden. Außerdem muss die Praxis eine schriftliche Selbstbewertung durchführen so- wie einen ärztlichen QM-Verantwortlichen be- nennen, sofern in der Praxis mehrere Vertrags- ärzte oder -psychotherapeuten tätig sind. Bei mehr als drei nichtärztlichen Vollzeitbeschäf- tigten ist zusätzlich ein „nichtärztlicher QM- Verantwortlicher“ zu benennen. Zur schrift- lichen Selbstbewertung steht ein Bewertungs- bogen zur Verfügung, der die Mindestanforde- rungen der Richtlinie beinhaltet: www.kvb.de, Rubrik Qualität/Qualitätsmanagement. Diese Planungsphase endete am 31. Dezember 2007.

Seit 1. Januar 2008 läuft bereits die Umset- zungsphase (Phase II). In dieser werden auf Grundlage der Analysen und Planungen der Phase I konkrete Umsetzungsmaßnahmen zur Einführung des einrichtungsinternen QM er- griffen, indem alle Inhalte und Grundelemente der Richtlinie in den Bereichen „Patienten- versorgung“ und „Praxisführung/Mitarbeiter/

Organisation“ unter Verwendung aller dort ge- nannten Instrumente eingeführt werden.

Laut QM-Richtlinie können die Inhalte und Grundelemente in der Praxis erfolgreich um-

gesetzt werden, indem beispielsweise die Pa- tientenversorgung an den jeweils aktuellen Standards und Leitlinien gemäß den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen ausgerichtet oder die Behandlungsabläufe strukturiert und so beschrieben werden, wie sie in der Praxis ablaufen. Eine weitere Umsetzungsmöglichkeit besteht darin, dass sich die Praxisführung unter anderem am Bedarf der Mitarbeiter orientiert, wie zum Beispiel am Weiterbildungsplan oder dem Arbeitsschutz. Auch die Organisation der Praxismanagementprozesse, wie Terminpla- nung, Hygienemanagement oder Datenschutz sollte berücksichtigt werden.

Beispiele von QM-Instrumenten für die Praxis sind Patientenbefragungen, das Fehler- und Beschwerdemanagement zur Prozessoptimie- rung und die Dokumentation von Behandlungs- abläufen und Beratungen. Auch die qualitäts- bezogene Dokumentation der systematischen Überprüfung, ob Ziele erreicht wurden, und die erforderliche Anpassung der Maßnahmen stel- len ein geeignetes QM-Instrument dar. Alle In- halte, Grundelemente und Instrumente finden sich in den Paragraphen 3 und 4 der Richtlinie, außerdem gibt es dazu eine Broschüre unter

Qualitätsmanagement in Praxen:

Großzügiger Zeitplan bei der Umsetzung

Die seit Januar 2006 geltende Qualitäts- management-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sieht die Ein- führung des gesetzlich geforderten Quali- tätsmanagements (QM) in Praxen in einem relativ großzügigen Zeitrahmen vor. Ver- tragsärzten und psychologischen Psycho- therapeuten bleibt so in der Anfangsphase ein Zeitdruck erspart. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) unterstützt die Praxen bei der Einführung des QM, ihr ent- sprechendes Angebot hat sie ausgebaut und wirksam aufgestellt.

Die Grafik veranschaulicht den Zeitrahmen zur Umsetzung der QM-Richtlinie. Die 0 markiert darin den 1. Januar 2006 bzw. den Termin der Niederlassung. Alle Praxen, deren Niederlassung vor dem Jahr 2006 liegt, befinden sich somit derzeit in Phase II.

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Bayerisches Ärzteblatt 11/2008 681

KVB informiert

www.kvb.de in der Rubrik Qualität/Qualitäts- management. Die Frist der Umsetzung (Phase II) endet am 31. Dezember 2009 oder vier Jahre nach Beginn der Niederlassung.

Überprüfung des Einführung- standes in den Praxen nach der QM-Richtlinie

Die Richtlinie sieht vor, dass der Einführungs- stand jährlich überprüft wird. Dabei werden für eine Stichprobenziehung 2,5 Prozent der ver- tragsärztlich tätigen Ärzte und Psychothera- peuten angeschrieben. Außer der Rücksendung des Erhebungsbogens sind keine weiteren Un- terlagen erforderlich. Die erste Stichprobe im Dezember 2007 zeigte, dass in Bayern 75 Pro- zent der Praxen im Zeitplan lagen. Bundesweite Ergebnisse wird die Kassenärztliche Bundes- vereinigung (KBV) in Kürze veröffentlichen.

KVB unterstützt bei der Umsetzung des einrichtungs- internen QM

Die KVB bietet fachbezogene Seminare und Se- minarreihen zum QM in Praxen an. Grundlage ist dabei das QM-System der KBV und der KVen

„QEP® Qualität und Entwicklung in Praxen“, das speziell für ärztliche und psychotherapeutische Praxen entwickelt wurde. Neu im Seminaran- gebot der KVB für das Jahr 2009 sind Seminare zum Hygienemanagement und zur Arbeitssi- cherheit. Eine Gesamtübersicht der Kurse bie- tet die „QM-Seminarbroschüre 2009“, die Ende des Jahres verschickt wird.

Bei Fragen helfen außerdem die Fachberater der KVB unter anderem mit Informationspa- keten. Speziell zum QM-System „QEP® Quali- tät und Entwicklung in Praxen“ bietet die KBV einen Überblick unter www.kbv.de/qep oder direkt unter www.qep.eu.

Michael Sachse (KVB)

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