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2021 Stadt Frankfurt am Main HERAUSGEBER: Der Magistrat Stadtkämmerei Paulsplatz Frankfurt am Main

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Academic year: 2022

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© 2021 Stadt Frankfurt am Main HERAUSGEBER:

Der Magistrat Stadtkämmerei Paulsplatz 9

60311 Frankfurt am Main

E-Mail: stadtkaemmerei@stadt-frankfurt.de REDAKTIONSSCHLUSS: 07.10.2021

UMSCHLAGGESTALTUNG:

Ursula Knöchel corporate design BILDNACHWEIS:

Portrait Dr. Bastian Bergerhoff (Foto Stefanie Koesling)

(3)

Konsolidierter Gesamtabschluss 2020 der Stadt Frankfurt am Main Inhalt

1 Grußwort 4

2 Konsolidierter Gesamtabschluss zum 31.12.2020 5

2.1 Konsolidierte Gesamtvermögensrechnung 5

2.2 Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung 7

2.3 Konsolidierte Gesamtfinanzrechnung 8

2.4 Übersichten 9

2.5 Anhang 15

2.5.1 Allgemeine Angaben 15

2.5.2 Abgrenzung des Konsolidierungskreises 17

2.5.3 Konsolidierungsgrundsätze 20

2.5.4 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 22

2.5.5 Erläuterungen der Positionen der Gesamtvermögensrechnung 30 2.5.6 Erläuterungen der Positionen der Gesamtergebnisrechnung 45 2.5.7 Erläuterungen der wesentlichen Positionen der Gesamtfinanzrechnung 54 2.5.8 Eliminierung der Konzernverrechnungen und Entwicklung der Unterschiedsbeträge 56

2.5.9 Sonstige Angaben 59

2.5.9.1 Haftungsverhältnisse 59

2.5.9.2 Anzahl der Beamten und Beschäftigten 59

2.5.9.3 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats 60

2.6 Konsolidierungsbericht 64

2.6.1 Darstellung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage 64

2.6.2 Stand der Aufgabenerfüllung 70

2.6.3 Bewertung des Gesamtabschlusses im Hinblick auf die dauernde Leistungsfähigkeit 74

2.6.4 Ausblick auf die zukünftige Entwicklung 75

3 Anlage zum Gesamtabschluss 83

Abkürzungsverzeichnis 93

(4)

1 Grußwort

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leser:innen,

rund 24 Mrd. € Anlagevermögen, mehr als 10 Mrd. € Eigenkapital, 7,79 Mrd. € Ordentliche Erträge und 7,91 Mrd. € Ordentliche Auf- wendungen: Diese Zahlen verdeut- lichen, um welche Dimensionen es bei der Stadt Frankfurt am Main und ihren Beteiligungsgesellschaften geht. Ohne einen soliden städti- schen Haushalt und eine gut aufge- stellte Kommunalwirtschaft wären viele Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge nicht in der Quali- tät möglich, die die Bürgerinnen

und Bürger zu Recht erwarten. Und es wäre auch weitaus schwieriger, die politischen Ziele umzu- setzen, die sich Stadtverordnetenversammlung und Magistrat gesetzt haben. Als Beispiele sind der Ausbau der Versorgung mit Energie aus erneuerbaren Quellen, die Verkehrswende mit der Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs oder der Bau bezahlbarer Wohnungen zu nennen. Dazu braucht die Stadt Partner, die nicht nur über Know-how, sondern auch über die nötige finanzielle Leistungs- fähigkeit verfügen.

2020 ist der gesamte „Konzern Stadt Frankfurt am Main“ in Folge der Corona-Pandemie enorm unter Druck geraten. Steuereinnahmen blieben erheblich unter den Erwartungen, die Umsätze vieler Gesellschaften brachen ein. Betroffen sind hier insbesondere die Messe und die Fraport AG.

Diese Entwicklung ist im vorliegenden konsolidierten Gesamtabschluss ablesbar. Wurde 2019 noch ein Überschuss in dreistelliger Millionenhöhe erwirtschaftet, steht im Pandemie-Jahr 2020 unterm Strich ein Minus in Höhe von rund 185 Mio. €. Nur dank eines soliden finanziellen Fundaments bringen diese Zahlen das kommunale Haus nicht ins Wanken.

Grund zur Entwarnung gibt es nicht. Die Folgen der noch nicht bewältigten Pandemie werden wei- terhin zu spüren sein, auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung des Jahres 2021 auf eine Erholung hindeutet. Es bedarf großer Anstrengungen, damit auch in den kommenden Jahren die nötigen Investitionen in eine nachhaltige Stadtentwicklung möglich sind, ohne die Stadt Frankfurt am Main und ihre Beteiligungsgesellschaften finanziell zu überfordern. Ich bin überzeugt, dass kluge Weichenstellungen dazu beitragen werden, diese Herausforderung zu bewältigen und ich Ihnen perspektivisch wieder einen konsolidierten Gesamtabschluss mit schwarzen Zahlen vorlegen kann.

Dr. Bastian Bergerhoff Stadtkämmerer

(5)

2 Konsolidierter Gesamtabschluss zum 31.12.2020

2.1

Konsolidierte Gesamtvermögensrechnung

31.12.2020 31.12.2019

in € in €

1 Anlagevermögen 23.860.747.554,44 23.508.616.732,05

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 584.683.355,64 530.153.640,64

1.1.1 Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte 74.826.438,68 84.994.819,92

1.1.2 Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse 504.539.648,00 433.947.769,80

1.1.3 Geschäfts- oder Firmenwert 470.195,65 7.757.266,79

1.1.4 Geleistete Anzahlungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände 4.847.073,31 3.453.784,13

1.2 Sachanlagevermögen 20.316.818.358,61 19.948.579.131,12

1.2.1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten

einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 12.780.722.465,83 12.446.765.396,59 1.2.1.1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte 9.705.537.954,15 9.480.339.003,75 1.2.1.2 Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 3.075.184.511,68 2.966.426.392,84 1.2.2 Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen 5.320.765.504,23 5.389.711.664,33 1.2.3 Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung 297.132.769,32 297.512.611,50 1.2.4 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 634.987.296,26 635.349.512,40 1.2.5 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.283.210.322,97 1.179.239.946,30

1.3 Finanzanlagevermögen 2.912.941.840,19 2.983.579.960,29

1.3.1 Anteile an verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen 221.830,13 196.568,88

1.3.2 Beteiligungen, Zweckverbände 1.695.892.086,33 1.807.598.625,11

1.3.3 Wertpapiere des Anlagevermögens 173.899.394,65 175.782.111,79

1.3.4 Sonstige Ausleihungen (sonstige Finanzanlagen) 1.042.928.529,08 1.000.002.654,51

1.4 Sparkassenrechtliche Sonderbeziehungen 46.304.000,00 46.304.000,00

2 Umlaufvermögen 1.829.851.874,23 1.752.987.538,04

2.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 46.927.613,87 45.541.416,83

2.2 Fertige und unfertige Erzeugnisse, Leistungen und Waren 193.968.446,22 201.736.936,96 2.3 Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände 905.863.671,01 928.567.364,33 2.3.1 Forderungen aus Zuweisungen, Zuschüssen, Transferleistungen,

Investitionszuweisungen, -zuschüssen sowie -beiträgen 166.192.772,32 131.029.844,94 2.3.2 Forderungen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben (nur Kommune) 115.719.381,38 124.857.467,55 2.3.3 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 374.399.421,19 431.008.486,66

2.3.4 Sonstige Vermögensgegenstände 249.552.096,12 241.671.565,18

2.3.4.1 Steuerforderungen 46.829.490,17 62.475.853,73

2.3.4.2 Übrige Sonstige Vermögensgegenstände 202.722.605,95 179.195.711,45

2.4 Wertpapiere des Umlaufvermögens 64.983.339,89 130.001.269,39

2.5 Flüssige Mittel 618.108.803,24 447.140.550,53

3 Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten 88.092.353,08 86.503.044,66

4 Aktive Latente Steuern 3.298.292,88 2.419.918,38

SUMME AKTIVA 25.781.990.074,63 25.350.527.233,13

(6)

31.12.2020 31.12.2019

in € in €

1 Eigenkapital 10.370.453.405,34 10.609.982.978,93

1.1 Nettoposition und Gezeichnetes Kapital 7.652.983.724,50 7.652.983.724,50

1.2 Rücklagen und Sonderrücklagen 1.401.578.528,44 1.469.989.860,31

1.2.1 Kapitalrücklagen 15.622.557,09 13.124.004,51

1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Ergebnisses 1.353.591.220,30 1.424.611.906,80

1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 27.589.526,27 27.478.724,22

1.2.4 Sonderrücklagen 4.775.224,78 4.775.224,78

1.3 Währungsdifferenzen u. sonstige ergebnisneutrale EK-Änderungen -6.512.828,00 -3.456.042,48

1.4 Konzernbilanzgewinn 1.018.713.437,24 1.134.322.459,42

1.5 Anteile Dritter am Eigenkapital 303.690.543,16 356.142.977,18

2 Passiver Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 1.580.256,06 364.449,89

3 Sonderposten 4.875.374.017,46 4.821.212.700,04

3.1 Sonderposten f. erhaltene Investitionszuweisungen/-zuschüsse/-beiträge 1.749.600.404,95 1.719.398.248,43

3.1.1 Zuweisungen vom öffentlichen Bereich 1.077.399.349,38 1.058.169.682,65

3.1.2 Zuschüsse vom nicht öffentlichen Bereich 47.966.082,95 43.178.762,57

3.1.3 Investitionsbeiträge 624.234.972,62 618.049.803,21

3.2 Sonderposten für den Gebührenausgleich 96.689.765,59 97.440.270,82

3.3 Sonstige Sonderposten 3.029.083.846,92 3.004.374.180,79

4 Rückstellungen 3.440.951.768,64 3.336.835.855,23

4.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2.795.874.724,52 2.654.295.550,73 4.2 Rückstellungen für Finanzausgleich und Steuerschuldverhältnisse 594.000,00 466.000,00 4.3 Rückstellungen für Rekultivierung u. Nachsorge von Abfalldeponien 70.803.394,90 54.768.614,34 4.4 Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten 79.220.076,48 84.285.082,00

4.5 Sonstige Rückstellungen 494.459.572,74 543.020.608,16

4.5.1 Steuerrückstellungen 25.868.264,89 31.777.286,58

4.5.2 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen 12.810.027,43 9.088.025,93 4.5.3 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften,

Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren 62.561.424,18 73.462.534,89

4.5.4 Übrige Sonstige Rückstellungen 393.219.856,24 428.692.760,76

5 Verbindlichkeiten 6.973.699.949,44 6.460.815.666,35

5.1 Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten und -fördermaßnahmen 5.287.857.240,43 4.767.771.192,34 5.1.1 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.877.243.509,93 4.375.438.043,22 5.1.2 Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Kreditgebern 41.946.395,57 47.516.711,81

5.1.3 Sonstige Verbindlichkeiten aus Krediten 368.667.334,93 344.816.437,31

5.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für die Liquiditätssicherung 199.000.000,00

5.3 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 223.002.948,13 235.964.475,67 5.4 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen, Zuschüssen, Transferleistungen,

Investitionszuweisungen, -zuschüssen und -beiträgen 46.191.991,07 53.421.605,13 5.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 426.580.201,88 481.564.563,78 5.6 Verbindlichkeiten aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben 3.074.302,37 9.043.881,91

5.7 Sonstige Verbindlichkeiten 787.993.265,56 913.049.947,52

5.7.1 Sonstige Verbindlichkeiten aus Steuern 84.064.072,41 69.979.421,44

5.7.2 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 232.122.371,26 407.856.835,91

5.7.3 Übrige Sonstige Verbindlichkeiten 471.806.821,89 435.213.690,17

6 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 113.982.451,28 115.816.696,09

7 Passive Latente Steuern 5.948.226,41 5.498.886,60

SUMME PASSIVA 25.781.990.074,63 25.350.527.233,13

(7)

2.2

Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung

2020 2019

in € in €

1 Privatrechtliche Leistungsentgelte 3.454.100.769,04 3.976.325.789,13

2 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 317.569.761,83 330.760.243,06

3 Kostenersatzleistungen und -erstattungen 40.470.862,45 37.420.343,96

4 Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen 8.831.911,02 29.796.891,08 5 Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus

gesetzlichen Umlagen 2.436.087.004,18 2.876.093.501,37

6 Erträge aus Transferleistungen 323.338.323,37 244.310.227,54

7 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und

allgemeine Umlagen 770.768.273,74 273.262.072,29

8 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen,

-zuschüssen und -beiträgen 65.650.660,72 69.841.827,80

9 Sonstige ordentliche Erträge 373.072.349,28 306.962.936,97

10 Summe der ordentlichen Erträge 7.789.889.915,63 8.144.773.833,20

11 Personalaufwendungen -1.594.987.384,02 -1.553.899.173,82

12 Versorgungsaufwendungen -159.134.125,15 -152.073.832,56

13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -3.296.698.971,99 -3.569.665.005,27

14 Abschreibungen -637.463.598,37 -611.570.453,73

15 Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondereFinanzaufwendungen -608.360.669,62 -574.216.546,30 16 Steueraufwendungen einschl. Aufwendungen aus gesetzlichenUmlageverpflichtungen (nur Kommune) -488.954.779,95 -601.729.314,84

17 Transferaufwendungen -954.329.869,22 -913.773.310,80

18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -165.714.104,27 -170.811.537,72

19 Summe der ordentlichen Aufwendungen -7.905.643.502,59 -8.147.739.175,04

20 Verwaltungsergebnis -115.753.586,96 -2.965.341,84

21 Finanzerträge 164.399.631,23 208.646.337,07

22 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -303.434.948,59 -131.634.624,77

23 Finanzergebnis -139.035.317,36 77.011.712,30

24 Ordentliches Ergebnis -254.788.904,32 74.046.370,46

25 Außerordentliche Erträge 91.472.720,57 223.160.821,10

26 Außerordentliche Aufwendungen -46.683.132,95 -21.819.287,36

27 Außerordentliches Ergebnis 44.789.587,62 201.341.533,74

28 Konzernjahresfehlbetrag / -überschuss -209.999.316,70 275.387.904,20

29 Anderen Gesellschaftern zustehendes Ergebnis 24.724.731,92 -40.251.111,92

30 Konzernjahresfehlbetrag / -überschuss nach Anteilen Dritter -185.274.584,78 235.136.792,28

31 Gewinnvortrag 1.134.322.459,42 980.526.297,53

32 Entnahme/Einstellung aus/in Rücklagen 70.403.450,93 -81.266.118,87

33 Währungsdifferenzen u. so. Eigenkapitaländerungen -737.888,33 -74.511,52

34 Konzernbilanzgewinn 1.018.713.437,24 1.134.322.459,42

(8)

2.3

Konsolidierte Gesamtfinanzrechnung

2020 2019

in Mio. € in Mio. €

-209,99 275,39

+/− Abschreibungen/Zuschreibungen auf das Anlagevermögen 701,19 319,45

+/− Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 106,05 78,72

+/− sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge -64,30 -53,10

+/− Verlust/Gewinn aus dem Abgang von Anlagevermögen -21,86 -12,32

+/− Abnahme/Zunahme der Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer

Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 35,02 69,38 +/− Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer

Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -179,62 31,48

+/− Zinsaufwendungen/Zinserträge 83,63 86,06

Sonstige Beteiligungserträge -5,31 -43,40

+/− Aufwendungen/Erträge aus außerordentlichen Posten -28,48 -10,79

+/− Ertragsteueraufwand/-ertrag 22,54 40,13

+ Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 21,74 2,38

Auszahlungen aus außerordentlichen Posten -5,94 -5,26

Ertragsteuerzahlungen -41,19 -43,00

413,47 735,11

+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 0,02 0,39

Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -108,81 -99,55

+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 44,22 30,19

Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -920,83 -907,32

+ Einzahlungen aus Abgängen des Finanzanlagevermögens 119,26 78,96

Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -129,60 -137,48

+ Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis

Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis -4,16 -3,14

+ Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition 70,91

Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition -40,09 + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten

Auszahlungen aus außerordentlichen Posten

+ Erhaltene Zinsen 24,23 26,23

+ Erhaltene Dividenden 4,57 42,49

-900,18 -1.009,32 + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen

Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen -0,19 -0,62

+ Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-)Krediten 1.115,41 588,96

Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten -384,46 -330,95

+ Einzahlungen aus erhaltenen Investitionskostenzuschüssen 65,23 42,60

+ Einzahlungen aus außerordentlichen Posten

Auszahlungen aus außerordentlichen Posten

Gezahlte Zinsen -107,07 -109,15

Gezahlte Dividenden an andere Gesellschafter -25,34 -31,99

663,57 158,84

176,86 -115,37

+/− Wechselkurs- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelbestands

+/− Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelbestands 7,64

422,20 529,93

599,06 422,20

Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestands

Finanzmittelbestand am Anfang der Periode Finanzmittelbestand am Ende der Periode Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit Konzernjahresergebnis

Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit

Cash Flow aus der Investitionstätigkeit

(9)

2.4

Übersichten

Anfangs-

bestand Zugänge Abgänge Umbuch-

ungen

Währungs- umrech-

nung- Stand zum 31.12.2020

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.053,21 114,95 -38,96 20,23 -8,58 1.140,85

1.1.1 Konzessionen, Lizenzen und ähnliche

Rechte 414,47 22,58 -17,37 8,34 -4,25 423,77

1.1.2 Geleistete Investitionszuweisungen

und -zuschüsse 543,05 89,10 -17,90 13,75 628,00

1.1.3 Geschäfts- oder Firmenwert 92,24 -3,68 -4,33 84,23

1.1.4 Geleistete Anzahlungen auf Immaterielle

Vermögensgegenstände 3,45 3,27 -0,01 -1,86 4,85

1.2 Sachanlagevermögen 33.795,01 938,84 -113,29 -20,23 -0,69 34.599,64

1.2.1 Grundstücke, grundstücksgleiche

Rechte und Bauten 18.668,12 196,02 -31,48 408,33 -0,15 19.240,84

1.2.1.1 Grundstücke, grundstücksgleicheRechte 13.182,56 97,14 -13,26 266,20 13.532,64 1.2.1.2 Bauten einschließlich Bauten auffremden Grundstücken 5.485,56 98,88 -18,22 142,13 -0,15 5.708,20 1.2.2 Sachanlagen im Gemeingebrauch,

Infrastrukturvermögen 10.811,29 61,22 -10,31 -41,17 10.821,03

1.2.3 Anlagen und Maschinen zur

Leistungserstellung 1.251,79 29,64 -7,63 7,76 1.281,56

1.2.4 Andere Anlagen, Betriebs- und

Geschäftsausstattung 1.884,57 91,19 -43,47 41,25 -0,54 1.973,00

1.2.5 Geleistete Anzahlungen und

Anlagen im Bau 1.179,24 560,77 -20,40 -436,40 1.283,21

1.3 Finanzanlagevermögen 2.552,90 177,14 -78,86 2.651,18

1.3.1 Anteile an verbundenen, nicht

konsolidierten Unternehmen 0,20 0,02 0,22

1.3.2 a Anteile an assoziierten Unternehmen 1.317,04 56,13 -0,05 1.373,12

1.3.2 b Sonstige Beteiligungen undZweckverbände 55,54 2,24 -1,10 -0,02 56,66

1.3.3 Wertpapiere des Anlagevermögens 180,12 18,58 -20,45 178,25

1.3.4 Sonstige Ausleihungen (sonstige

Finanzanlagen) 1.000,00 100,19 -57,26 1.042,93

1.4 Sparkassenrechtliche

Sonderbeziehungen 46,30 46,30

1.4.1 Sparkassenrechtliche

Sonderbeziehungen 46,30 46,30

37.447,42 1.230,93 -231,11 -9,27 38.437,97

Anschaffungs- und Herstellungskosten in Mio. €

Summe Anlagevermögen

Konzern-Anlagenübersicht

(10)

Anfangs-

bestand Zuschrei-

bungen- Abschrei-

bungen- Abgänge Umbuch- ungen

Währungs- umrech-

nung- Stand zum

31.12.2020 Stand zum

31.12.2020 Stand zum 31.12.2019

-523,06 0,96 -59,54 17,52 0,06 7,90 -556,16 584,69 530,15

-329,48 -28,85 5,64 -0,03 3,78 -348,94 74,83 84,99

-109,10 0,96 -23,61 8,20 0,09 -123,46 504,54 433,95

-84,48 -7,08 3,68 4,12 -83,76 0,47 7,76

4,85 3,45

-13.846,42 1,82 -521,61 82,92 -0,06 0,53 -14.282,82 20.316,82 19.948,59

-6.221,34 1,77 -216,41 25,65 -49,93 0,14 -6.460,12 12.780,72 12.446,78

-3.702,21 1,77 -77,40 0,65 -49,91 -3.827,10 9.705,54 9.480,35

-2.519,13 -139,01 25,00 -0,02 0,14 -2.633,02 3.075,18 2.966,43

-5.421,58 -165,40 7,56 79,16 -5.500,26 5.320,77 5.389,71

-954,28 0,05 -37,35 7,21 -0,06 -984,43 297,13 297,51

-1.249,22 -102,45 42,50 -29,23 0,39 -1.338,01 634,99 635,35

1.283,21 1.179,24

430,68 24,69 -193,61 261,76 2.912,94 2.983,58

0,22 0,20

439,51 23,74 -193,60 269,65 1.642,77 1.756,55

-4,49 0,95 -3,54 53,12 51,05

-4,34 -0,01 -4,35 173,90 175,78

1.042,93 1.000,00

46,30 46,30

46,30 46,30

-13.938,80 27,47 -774,76 100,44 8,43 -14.577,22 23.860,75 23.508,62

Kumulierte Abschreibungen in Mio. € Buchwerte in Mio. €

(11)

11 | 96

31.12.2019 Restlaufzeit

bis zu 1 Jahr Restlaufzeit

zw. 1-5 Jahren Restlaufzeit

über 5 Jahren Gesamt Gesamt

in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €

2.3.1 Forderungen aus Zuweisungen, Zuschüssen, Transferleistungen, Investitionszuweisungen, -zuschüssen sowie -beiträgen 57,64 20,88 87,67 166,19 131,03

2.3.2 Forderungen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben(nur Kommune) 115,38 0,34 115,72 124,86

2.3.3 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 369,90 4,35 0,15 374,40 431,01

2.3.4 Sonstige Vermögensgegenstände 236,17 12,12 1,26 249,55 241,68

2.3.4.1 Steuerforderungen 44,87 1,96 46,83 62,48

2.3.4.2 Übrige Sonstige Vermögensgegenstände 191,30 10,16 1,26 202,72 179,20

779,09 37,35 89,42 905,86 928,58

Konzern-Forderungsübersicht

31.12.2020

Summe Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

(12)

12 | 96

Stand 01.01.2020 Zunahme Abnahme Dividenden- ausschüttung

Umgliederung bzw.

ergebnisneutrale

Änderung Währungs-

differenzen Stand 31.12.2020 in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € 1.1 Nettoposition und

Gezeichnetes Kapital 7.652,98 7.652,98

1.2 Rücklagen und Sonderrücklagen 1.470,00 0,66 -0,55 -68,53 1.401,58

1.2.1 Kapitalrücklagen 13,12 2,50 15,62

1.2.2 Rücklagen aus Überschüssendes Ergebnisses 1.424,62 -71,03 1.353,59

1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 27,48 0,66 -0,55 27,59

1.2.4 Sonderrücklagen 4,78 4,78

1.3 Währungsdifferenzen u. sonstige

ergebnisneutrale EK-Änderungen -3,46 -3,05 -6,51

1.4 Konzernbilanzgewinn 1.134,32 -185,27 69,66 1.018,71

1.5 Anteile Dritter am Eigenkapital 356,14 -24,72 -25,34 -0,12 -2,27 303,69

10.609,98 0,66 -210,54 -25,34 1,01 -5,32 10.370,45

Summe Eigenkapital

Konzern-Eigenkapitalübersicht

(13)

13 | 96

Stand

01.01.2020 Inanspruch-

nahme Auflösung Zuführung Aufzinsung

/Abzinsung Umglie-

derung Zu-/Abgang

KonsKreis Währungs-

differenzen Stand 31.12.2020 in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €

4.1 RSt für Pensionen und ähnliche

Verpflichtungen 2.654,30 -106,10 -7,93 238,87 15,27 2,01 -0,54 2.795,88

4.1.1 RSt für Pensionsverpflichtungen 2.319,45 -82,10 -7,50 198,77 14,79 0,10 -0,08 2.443,43

4.1.2 RSt für Beihilfeverpflichtungen 308,12 -17,57 -0,15 26,17 0,28 316,85

4.1.3 RSt für Altersteilzeit-verpflichtungen 26,73 -6,43 -0,28 13,93 0,20 1,91 -0,46 35,60

4.2 RSt für Finanzausgleich und

Steuerschuldverhältnisse 0,47 0,12 0,59

4.3 RSt für Rekultivierung und

Nachsorge von Abfalldeponien 54,77 -1,74 17,77 70,80

4.4 RSt für die Sanierung

von Altlasten 84,29 -2,75 -4,67 3,86 -1,51 79,22

4.5 Sonstige Rückstellungen 543,02 -216,04 -62,65 230,03 4,48 -0,10 0,53 -4,81 494,46

4.5.1 Steuerrückstellungen 31,78 -11,30 -0,48 7,64 -1,77 25,87

4.5.2 RSt für unterlasseneInstandhaltungen 9,09 -6,25 -1,46 8,25 3,18 12,81

4.5.3 RSt f. drohende Verpfl. aus Bürg- schaften, Gewährleistungen und

anhängigen Gerichtsverfahren 73,46 -24,22 -4,92 19,36 -1,12 62,56

4.5.4 Übrige Sonstige Rückstellungen 428,69 -174,27 -55,79 194,78 4,48 -3,28 0,53 -1,92 393,22

3.336,85 -326,63 -75,25 490,65 18,24 1,91 0,53 -5,35 3.440,95

Summe Rückstellungen

Konzern-Rückstellungsübersicht

(14)

14 | 96

31.12.2019 Restlaufzeit

bis zu 1 Jahr Restlaufzeit

zw. 1-5 Jahren Restlaufzeit

über 5 Jahren Gesamt Gesamt

in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €

5.1 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionenund Investitionsfördermaßnahmen 509,82 1.339,03 3.439,02 5.287,87 4.767,78

5.1.1 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 485,91 1.279,04 3.112,30 4.877,25 4.375,44

5.1.2 Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Kreditgebern 5,24 17,09 19,62 41,95 47,52

5.1.3 Sonstige Verbindlichkeiten aus Krediten 18,67 42,90 307,10 368,67 344,82

5.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für dieLiquiditätssicherung (nur Kommune) 199,00 199,00

5.3 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 13,83 63,17 146,00 223,00 235,96

5.4 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen, Transfer-leistungen, Investionszuweisungen, -zuschüssen und -beiträgen 46,19 46,19 53,42

5.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 426,11 0,47 426,58 481,56

5.6 Verbindlichkeiten aus Steuern und steuerähnlichenAbgaben (nur Kommune) 3,07 3,07 9,04

5.7 Sonstige Verbindlichkeiten 662,01 61,04 64,95 788,00 913,05

1.860,03 1.463,71 3.649,97 6.973,71 6.460,81

Summe Verbindlichkeiten

Konzern-Verbindlichkeitenübersicht

31.12.2020

(15)

2.5

Anhang

2.5.1 Allgemeine Angaben

Rechtliche Grundlagen zur Erstellung des Gesamtabschlusses bilden die HGO und die GemHVO i. V. m. den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen. Durch Verweis des § 112a Abs. 4 HGO auf die §§ 300 - 307, § 311 und § 312 sowie § 290 HGB sind die Konsolidierungsvorschriften des Handelsgesetzbuches auf den Gesamtabschluss anzuwenden. Darüber hinaus können weitere Rechnungslegungsvorschriften bei einzelnen Aufgabenträgern Anwendung finden (vgl. 2.5.4 Bilan- zierungs- und Bewertungsmethoden).

Basierend auf den rechtlichen Grundlagen hat der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main am 07.06.2019 eine für alle einzubeziehenden Aufgabenträger bindende Gesamtabschlussrichtlinie beschlossen.

Der Gesamtabschluss besteht aus dem zusammengefassten (konsolidierten) Jahresabschluss – der wiederum die zusammengefasste Gesamtvermögensrechnung, die zusammengefasste Gesamt- ergebnisrechnung, die zusammengefasste Gesamtfinanzrechnung und einen Anhang umfasst – sowie dem Konsolidierungsbericht (§ 112a Abs. 5 HGO i. V. m. § 112 Abs. 2-4 HGO i. V. m. §§ 53 - 55 GemHVO sowie Hinweis zu § 53 GemHVO Tz. 12).

Die Definition der Aufgabenträger richtet sich nach den Bestimmungen des § 112a Abs. 1 HGO. Als einbezogene Aufgabenträger werden alle Unternehmen in privater Rechtsform (Gesellschaften), Eigenbetriebe und Sondervermögen bezeichnet, die nach den § 300 HGB (Vollkonsolidierung) bzw.

§ 312 HGB (At-Equity-Konsolidierung) in den Gesamtabschluss eingehen, also alle verbundenen und assoziierten Unternehmen.

Als verbundene Unternehmen gelten alle Unternehmen in privater Rechtsform, bei denen der Stadt Frankfurt am Main direkt oder mittelbar die Mehrheit der Stimmrechte zusteht, sowie Eigen- betriebe und Sondervermögen.

Als assoziierte Unternehmen werden alle Unternehmen bezeichnet, bei denen die Stadt Frankfurt am Main direkt oder mittelbar einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik ausübt. Dies gilt für mittelbare Beteiligungen, die über die Teilkonzernabschlüsse der einbezogenen Aufgabenträger, die selbst einen Konzernabschluss aufstellen (Teilkonzerne), gemäß § 312 HGB in den Gesamtabschluss eingehen. Ferner gilt dies für Unternehmen, an denen die Stadt Frankfurt am Main direkt zwischen 20,0 % und 50,0 % der Stimmrechte hält.

Unternehmen, an denen die Stadt Frankfurt am Main direkt oder mittelbar mit einem Stimm- rechtsanteil von unter 20,0 % beteiligt ist, gelten als sonstige Beteiligungen.

Die Stadt Frankfurt am Main (Kernverwaltung) wird als Konzernmutter bezeichnet.

Einbezogene Aufgabenträger, die selbst gemäß § 290 HGB einen Konzernabschluss aufstellen, sind Teilkonzerne. Der von ihnen erstellte Konzernabschluss gilt als Teilkonzernabschluss. Teilkonzern- abschlüsse können nach dem Hinweis zu § 53 GemHVO Tz. 2.13 Basis der Einbeziehung in den Gesamtabschluss sein, d. h., der gesamte Teilkonzern wird wie ein Unternehmen behandelt.

(16)

Bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses 2020 lag für die Dom Römer GmbH kein testierter Jahresabschluss 2020 vor. Die Meldedaten wurden daher auf vorläufiger Basis erfasst.

(17)

2.5.2 Abgrenzung des Konsolidierungskreises

Eine Übersicht über den aktuellen Konsolidierungskreis liefert die Anlage. Unter den sonstigen Beteiligungen sind ausschließlich direkte Beteiligungen der Teilkonzerne und der Konzernmutter dargestellt.

In den Konsolidierungskreis des Gesamtabschlusses der Stadt Frankfurt am Main werden gemäß

§ 112a Abs. 1 und 4 HGO grundsätzlich sämtliche verbundenen und assoziierten Aufgabenträger einbezogen.

Auf der Basis des Hinweises zu § 53 GemHVO Tz. 2.8 und in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport werden die rechtlich selbstständigen Stiftungen nicht in den Konsolidierungskreis aufgenommen.

Daraus lässt sich der Konsolidierungskreis wie folgt klassifizieren:

− Verbundene (vollkonsolidierte) Unternehmen

− Assoziierte Unternehmen

− Sonstige Beteiligungen

Die verbundenen Unternehmen werden mit ihren gesamten Vermögensgegenständen, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Bilanzierungshilfen, Sonderposten, Aufwendungen und Erträgen auf Basis der testierten Abschlüsse in den Gesamtabschluss übernommen. Die Kapitalkonsolidierung wird gemäß § 112a Abs. 4 HGO i. V. m. Hinweis zu § 53 GemHVO Tz. 5.2 nach der Buchwertmethode durchgeführt. Darüber hinaus wird nach §§ 303 - 305 HGB und den Hinweisen zu § 53 GemHVO eine Schulden- sowie Aufwands- und Ertragskonsolidierung durchgeführt.

Assoziierte Unternehmen werden nach der At-Equity-Methode (§ 312 HGB) in den Gesamtabschluss einbezogen.

Sonstige Beteiligungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Die ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH, die FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH sowie die Messe Frankfurt GmbH werden mit ihren Tochtergesellschaften über die jeweiligen geprüften und testierten Teilkonzernabschlüsse in den Gesamtabschluss einbezogen. Die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH stellt in legaler Sicht ebenfalls einen Konzern dar. Auf Grund der Heterogenität des Leistungsspektrums ihrer Tochterunternehmen geht der Teilkonzern aber über die Einzelgesellschaftsabschlüsse in den Gesamtabschluss ein. Eine Ausnahme ist die Mainova AG, die mit ihrem Teilkonzernabschluss einbezogen wird.

Hinsichtlich der Teilkonzerne werden deren Konsolidierungskreise gemäß der in den Teilkonzern- abschlüssen ausgeübten Wahlrechte grundsätzlich übernommen. Auf Grund einer besonderen Konstellation bildet die MHKW GmbH eine Ausnahme. Die Gesellschaft wird von den Teilkonzernen FES und Mainova als Gemeinschaftsunternehmen geführt und in die jeweiligen Teilkonzern- abschlüsse gemäß § 312 HGB (At-Equity-Konsolidierung) einbezogen. Neben dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 290 Abs. 1 und 2 HGB ist die MHKW GmbH für den Gesamtabschluss von wesentlicher Bedeutung. Daher wird die Gesellschaft aus den jeweiligen Teilkonzernabschlüssen herausgelöst und im Gesamtabschluss als vollkonsolidiertes Unternehmen behandelt.

(18)

Die Stadt Frankfurt am Main hat im Berichtsjahr Anteile i. H. v. 0,25 % an der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH erworben.

Als Folge von Kapitalerhöhungen haben sich die Anteile der Stadt Frankfurt am Main an der Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH von 28,98 % auf 27,28 %, an der Gemeinnützige Kulturfonds Frankfurt RheinMain GmbH von 25,00 % auf 23,08 % und an der Regionalpark Rhein-Main Taunushang GmbH von 11,11 % auf 10,00 % verringert.

31.12.2020 31.12.2019 Verbundene vollkonsolidierte Unternehmen

Mainova Erneuerbare

Energien GmbH & Co. KG 100,00 %

Mainova Erneuerbare Energien Management

GmbH 100,00 %

Mainova WebHouse

GmbH & Co. KG 100,00 %

Mainova WebHouse

Management GmbH 100,00 %

Mainova Windpark

Hohenlohe GmbH & Co. KG 100,00 %

Mainova Windpark Kaisten

GmbH & Co. KG 100,00 %

REmain GmbH & Co. KG 100,00 %

REmain Management GmbH 100,00 %

Messe Frankfurt Inc., Atlanta/USA PE Events LLC, Atlanta 50,00 %

ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau-

und Beteiligungsgesellschaft mbH ABG Poststraße

GmbH & Co. KG 94,90 %

Assoziierte Unternehmen

Stadt Frankfurt am Main Nassauische Heimstätte

Wohnungs- und Entwick-

lungsgesellschaft mbH 27,28 % 28,98 % Stadtwerke Frankfurt am Main

Holding GmbH Fraport AG Frankfurt Airport

Services Worldwide 20,48 % 20,32 %

Chargemaker GmbH 50,00 %

Gas-Union GmbH 34,27 %

Sonstige Beteiligungen

Gemeinnützige Kulturfonds

Frankfurt RheinMain GmbH 23,08 % 25,00 % PD - Berater der öffent-

lichen Hand GmbH 0,25 %

Regionalpark Rhein-Main

Taunushang GmbH 10,00 % 11,11 %

Mainova AG ABO Wind AG, Wiesbaden 10,53 % 11,22 %

Beteiligungsquote Abgänge

Zugänge Muttergesellschaft

Stadt Frankfurt am Main Mainova AG

Mainova AG

(19)

Die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH hat in 2020 weitere Anteile an der Fraport AG erworben, wodurch die Beteiligungsquote auf 20,48 % gestiegen ist.

Im Berichtsjahr erfolgte die Gründung der Mainova Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG, der Mainova Erneuerbare Energien Management GmbH, der Mainova WebHouse GmbH & Co. KG, der Mainova WebHouse Management GmbH, der Mainova Windpark Hohenlohe GmbH & Co. KG, der Mainova Windpark Kaisten GmbH & Co. KG, der REmain GmbH & Co. KG und der REmain Manage- ment GmbH, an denen die Mainova AG jeweils zu 100,00 % Anteilseignerin ist. Weiterhin wurde die Chargemaker GmbH mit 50,00 % Anteilsbesitz gegründet. Die Mainova AG hat mit Wirkung zum 01.01.2020 ihre Anteile an der Gas-Union GmbH veräußert. Der Anteil an der ABO Wind AG hat sich von 11,22 % auf 10,53 % verändert.

Die Messe Frankfurt Inc., Atlanta/USA hat Anteile i. H. v. 50,00 % an der PE Events LLC, Atlanta erworben. Die Gesellschaft wird quotal in den Konzernabschluss der Messe Frankfurt GmbH einbezogen.

Die ABG Poststraße GmbH & Co. KG ist zum 31.12.2020 an die ABG Frankfurt Holding Wohnungs- bau- und Beteiligungsgesellschaft mbH angewachsen.

(20)

2.5.3 Konsolidierungsgrundsätze

Bestehen zwischen den Jahres- bzw. Zwischenabschlüssen der einbezogenen Aufgabenträger und der Gemeinde abweichende Ansatz- und Bewertungsvorschriften, ist gemäß § 112a Abs. 4 HGO i. V. m. Hinweis zu § 53 GemHVO Tz. 3.2 S. 2 von den Aufgabenträgern grundsätzlich keine Anpas- sung der Posten für den Gesamtabschluss vorzunehmen.

Der Zeitpunkt der Erstkonsolidierung war grundsätzlich der 01.01.2009.

Die Kapitalkonsolidierung wird gemäß § 112a Abs. 4 HGO i. V. m. Hinweis zu § 53 GemHVO Tz. 5.2 nach der Buchwertmethode durchgeführt.

Aktive Unterschiedsbeträge aus der Kapitalverrechnung werden mit vorhandenen stillen Reserven verrechnet oder über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren linear abgeschrieben. Passive Unter- schiedsbeträge, die sich aus Gewinnthesaurierungen vor der Erstkonsolidierung ergeben, werden in die Konzerngewinnrücklagen umgegliedert.

Die in den Teilkonzernen ermittelten und fortgeschriebenen Unterschiedsbeträge werden ohne Anpassungen in den Gesamtabschluss übernommen.

Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den verbundenen (vollkonsolidierten) Unternehmen gegeneinander aufgerechnet. Rückstellungen gegenüber verbundenen (vollkonsolidierten) Unternehmen werden eliminiert.

Bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden Umsatzerlöse, Zinsen und sonstige Erträge der verbundenen (vollkonsolidierten) Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen verrechnet. Die Eliminierung der an Zuschussgesellschaften geleisteten Zuschüsse sowie von Beteiligungserträgen ist ebenfalls Bestandteil der Aufwands- und Ertragskonsolidierung.

Die Erfassung sämtlicher Verbundbeziehungen mittels Abstimmung über einen formalisierten Saldenabgleich findet nur zwischen den größten Aufgabenträgern statt. Dies sind die Kernver- waltung selbst, die Teilkonzerne ABG, Messe, FES und der Eigenbetrieb Stadtentwässerung sowie die Unternehmen des Stadtwerke-Konzerns mit dem Mainova Teilkonzern. Diese Aufgabenträger bilden den überwiegenden Teil des konsolidierten Vermögens sowie der konsolidierten ordentli- chen Erträge ab.

Hinsichtlich der restlichen Aufgabenträger gilt eine Wesentlichkeitsgrenze von unverändert 500 T€

mit Ausnahme der Finanzschulden, ZVK Umlagen sowie der gewährten Zuschüsse und Beteiligungs- erträge. Diese werden unabhängig vom Betrag vollständig konsolidiert.

Bei konzerninternen Veräußerungen von Anlagevermögen wird eine Zwischenergebniseliminierung durchgeführt. Ansonsten wird entsprechend des Erlasses zur Ausgestaltung der rechtlichen Vorgaben zum Gesamtabschluss des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 22.08.2016 auf eine Zwischenergebniseliminierung verzichtet.

(21)

Die assoziierten Unternehmen im Sinne der Anlage Konsolidierungskreis werden entweder bereits in den Teilkonzernabschlüssen der Teilkonzerne oder, wenn es sich um direkte Beteiligungen handelt, im Rahmen der Erstellung des Gesamtabschlusses nach der At-Equity-Methode konso- lidiert. Hierbei kommt die Buchwertmethode nach Hinweis zu § 53 GemHVO Tz. 10.1 zur Anwen- dung. Die Beteiligung der Stadtwerke Holding GmbH an der Fraport AG wurde entsprechend DRS 26 mit dem Wert angesetzt, der sich aus dem IFRS-Konzernabschluss der Fraport AG zum 31.12.2020 ergibt. Genauso wurde die Beteiligung der Kernverwaltung an der Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH mit dem Wert angesetzt, der sich aus dem HGB- Konzernabschluss der Nassauischen Heimstätte GmbH zum 31.12.2020 ergibt.

Eine Quotenkonsolidierung nach § 310 HGB ist gemäß § 112a Abs. 4 HGO nicht zulässig. Werden in den Teilkonzernen Quotenkonsolidierungen durchgeführt, erfolgt aber nach Hinweis zu § 53 GemHVO Tz. 3.2 S. 2 keine Anpassung.

Sonstige Beteiligungen werden im Gesamtabschluss mit ihrem Wertansatz aus der Bilanz der jeweiligen Muttergesellschaft fortgeführt (At-Cost-Bewertung). Abschreibungen auf den Buchwert werden nur bei dauerhafter Wertminderung vorgenommen. Dies gilt auch für die verbundenen aus Wesentlichkeitsgründen nicht konsolidierten Unternehmen.

(22)

2.5.4 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Gemäß Hinweis zu § 53 GemHVO Tz. 3.2 S. 2 ist keine Anpassung der Posten vorzunehmen, wenn für die Jahres- bzw. Zwischenabschlüsse der einbezogenen Aufgabenträger und der Gemeinde abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften bestehen. Im Folgenden werden daher nur die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wiedergegeben und im Detail auf die jeweiligen Einzelabschlüsse verwiesen.

Die Bewertung der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer.

Für das die konsolidierte Gesamtvermögensrechnung dominierende Sachanlagevermögen werden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der nachfolgenden Aufgabenträger, die hieran den größten Anteil tragen, näher erläutert:

Das Sachanlagevermögen wird seit dem 01.01.2007 zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich nutzungsbedingter planmäßiger linearer und ggf. außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Hinsichtlich der erstmaligen Bewertung des Vermögens zum 01.01.2007 wird auf den Bericht zur Eröffnungsbilanz verwiesen.

Anlagevermögen, das im Rahmen von kreditähnlichen Rechtsgeschäften zu aktivieren ist, wird grundsätzlich mit der vertraglich vereinbarten Verbindlichkeit bewertet.

Für Zwecke der Eröffnungsbilanz wurden Flurstücke, die in Erbbaurecht vergeben worden sind, auf 18,8 % des berechneten Wertes reduziert. Diese Abwertung resultierte aus dem Verhältnis der abgezinsten Gesamterträge aus Erbbaurechtsverträgen zum berechneten Gesamtwert (Zeitwert) der einschlägig vergebenen Grundstücke. Flurstücke, für die ein Erbbaurecht bestellt wurde, sind bis zum 31.12.2010 mittels Wertberichtigung um 81,2 % außerordentlich abgeschrieben worden.

Abwertungen bei Neuvergaben werden seit dem 01.01.2011 nur noch dann vorgenommen, wenn der vereinbarte, kapitalisierte Erbbauzins im Einzelfall unter dem Bodenrichtwert und somit unter dem bilanziellen Wert liegt. Der hierbei zugrunde gelegte Diskontierungszinssatz orientiert sich an dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssatz für langfristige Inhaberschuldver- schreibungen und wird im Fünfjahresturnus geprüft. Die Prüfung in 2020 hat ergeben, dass der bisherige Diskontierungszinssatz von 5,0 % auf 3,18 % anzupassen ist.

Flurstücke, die als Infrastrukturflächen im engeren Sinne ausgewiesen sind, d. h. Verkehrsflächen ohne Gemeinbedarfsflächen, wurden in der Eröffnungsbilanz auf Grund der eingeschränkten Nutzungs- und Verwertungsmöglichkeiten pauschal um 70,0 % des Bodenrichtwertes abgewertet.

Seit 2007 erfolgen diese Abwertungen auf Infrastrukturflächen nur bei unentgeltlicher Übertragung (u. a. Erschließungsbeitragsleistungen) sowie in begründeten Einzelfällen, wie etwa bei großflä- chigen Abwertungen des Bodenrichtwertes.

Basis für die Bewertung von Kunstgegenständen war die städtische „Sonderregelung zur Bilan- zierung, Bewertung und Inventarisierung von 1. Kunstgegenständen 2. Archivgut“ in enger Orien-

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tierung an das Bewertungsmodell des Landes Hessen. Nach diesen Vorgaben wurden die Kunst- gegenstände, die vor dem 01.01.2002 in das Eigentum der Stadt Frankfurt am Main gelangten, drei verschiedenen Wertgruppen zugeordnet. Für die aufgenommenen Kunstgegenstände wurde in gleicher Höhe ein Sonderposten aufgenommen. Objekte, die im Zeitraum zwischen dem 01.01.2002 und dem Stichtag der Eröffnungsbilanz entgeltlich oder unentgeltlich erworben wurden, sind mit ihren Anschaffungskosten erfasst worden.

Für Mietereinbauten in fremden Gebäuden wird als Nutzungsdauer die Restlaufzeit des Miet- vertrages angesetzt.

Die Festlegung von Nutzungsdauern erfolgt grundsätzlich mittels der für die Stadt Frankfurt am Main geltenden AfA-Tabelle. Die Grundlage hierfür ist die AfA-Tabelle für die allgemein verwend- baren Anlagegüter des Bundesministeriums der Finanzen. Weicht die tatsächliche Nutzungsdauer eines Anlageguts von dieser AfA-Tabelle in Einzelfällen ab, so wird eine entsprechende Anpassung vorgenommen, wie etwa bei den Straßen- und Wegebrücken; hier werden wesentlich längere Nutzungsdauern angesetzt. Sofern es sich nicht um Einzelfälle handelt, wird die AfA-Liste regelmäßig um fehlende Anlagen und Nutzungsdauern ergänzt.

Die jährlichen Abschreibungssätze der wichtigsten Posten des Sachanlagevermögens sind der untenstehenden Tabelle zu entnehmen:

Folgende Leistungen innerhalb der Kernverwaltung, die nicht in der Periode ihrer Erstellung verbraucht werden, sondern deren Nutzung sich über mehrere Perioden erstreckt, werden zu den Herstellungskosten aktiviert und entsprechend abgeschrieben:

− Leistungen der Bauaufsicht (Baugenehmigungen)

− Leistungen der Branddirektion (Installation von Brandmeldeanlagen)

− Leistungen des Stadtvermessungsamtes (Vermessungen)

Im Rahmen des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 wurde die bis 2007 bislang mögliche Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (Güter mit Anschaffungs- oder Herstellungs- kosten nach Vorsteuerabzug von nicht mehr als 410 €) ab dem 01.01.2008 verpflichtend reduziert auf Güter mit einem Wert von nicht mehr als 150 €. Durch Artikel 1 des „Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen“ vom 27.06.2017 (BGBl. I, S. 2074) wurde mit Wirkung vom 01.01.2018 u. a. die untere Wertgrenze für die Bildung von Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG von bislang 150 € auf 250 € angehoben. Die Stadt Frankfurt am Main legt unter Berücksichtigung des Finanzplanungserlasses vom 28.09.2017 des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport und im Sinne der Harmonisierung von Haushaltsrecht und Steuerrecht die geänderte Wertgrenze ab dem Haushaltsjahr 2018 zugrunde. Für Güter mit einem Wert von über 250 € bis 1.000 € netto ist im Jahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage ein Sammelposten zu bilden, der im Zeitraum von fünf Jahren mit jeweils einem Fünftel ergebniswirksam aufzulösen ist (Poolabschreibung).

Verwaltungs- und Betriebsgebäude 2,0 10,0

Straßen, Wege, Plätze 2,5 10,0

Brücken 1,3 5,0

Fuhrpark 5,0 25,0

Betriebs- und Geschäftsausstattung 2,0 33,3

in %

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Die Festwertregelung findet für den Waldaufwuchs sowie für den Medienbestand im Bereich der Stadtbücherei Anwendung.

Abweichend von den grundlegend angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens bei Betrieben gewerblicher Art und bei den unselbstständigen Stiftungen vereinzelt Steuerbilanzwerte zugrunde gelegt.

Das gesamte Sachanlagevermögen ist zu fortgeschriebenen Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich der nicht abzugsfähigen Vorsteuerbeträge bewertet. Die aktivierten Eigenleistungen umfassen Einzel- und Gemeinkosten für Architekten-, Ingenieur- und Verwaltungsleistungen.

Fremdkapitalkosten werden nicht in die Aktivierung einbezogen.

Soweit erforderlich, werden bei dauerhaften Wertminderungen auch außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Enthaltene Investitions- und Baukostenzuschüsse werden von den Anschaffungs- bzw. Herstellungs- kosten abgesetzt.

Neuzugänge an Wohngebäuden werden grundsätzlich über eine Nutzungsdauer von 50 Jahren und gewerblich genutzte Gebäude über eine Nutzungsdauer von 25 − 33 Jahren linear abgeschrieben.

Bei den Außenanlagen wird eine Nutzungsdauer von 15 Jahren zugrunde gelegt. Ältere Gebäude werden zum Teil degressiv abgeschrieben.

Parkhäuser, Garagen und Abstellplätze werden linear über eine Nutzungsdauer von 25, 30 bzw.

33 Jahren, Garagen und Abstellplatzeinheiten über 25 Jahre abgeschrieben.

Technische Anlagen und Maschinen sowie Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung werden linear über eine Nutzungsdauer zwischen 3 und 20 Jahren abgeschrieben.

In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird seit dem Geschäftsjahr 2010 handelsrechtlich die steuerliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungskosten von abnutzbaren beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, die einer selbststän- digen Nutzung fähig sind, werden im Geschäftsjahr der Anschaffung in voller Höhe als Aufwand erfasst, wenn die Anschaffungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für den einzelnen Vermögensgegenstand 800 € nicht übersteigen.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen direkt zurechen- bare Einzelkosten, angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist.

Erhaltene Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand werden von den Anschaffungs- und Herstel- lungskosten abgesetzt.

Sachanlagen, die nach dem 31.12.2009 aktiviert wurden, werden linear abgeschrieben. Abschrei- bungen auf Sachanlagen, die vor dem 01.01.2010 aktiviert wurden, werden handelsrechtlich grund- sätzlich in steuerlich höchstzulässigem Umfang unter Berücksichtigung des Beibehaltungswahl- rechts gemäß Art. 67 Abs. 4 EGHGB vorgenommen. Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstands verwendet wird, werden nicht angesetzt.

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