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Die Entwicklung der Stadt Frankfurt am Main wird von folgenden Leitlinien geprägt:

− Sicherstellung der Kernleistungen der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger

− Erhaltung der sozialen Stabilität

− Stärkung der Stadt Frankfurt am Main als Wirtschafts-, Arbeitsplatz-, Wohn- und Investitions-standort (Metropolfunktion)

− Förderung des Umweltbewusstseins und der Nachhaltigkeit

− Stärkung der Stadt Frankfurt am Main als Familienstadt

Der Magistrat hat diese Leitlinien mit dem Vortrag M 105/19 vom 05.08.2019 an die Stadtverord-netenversammlung im integrierten Stadtentwicklungskonzept „Frankfurt 2030+: Wachstum nach-haltig gestalten − urbane Qualitäten stärken“ nochmals hervorgehoben und dabei Zielvorstellungen und Entwicklungsstrategien definiert. Dieses Konzept wird zukünftig die Grundlage für die Schwer-punkte der Stadtentwicklung in den einzelnen Bereichen bilden.

Angesichts der Herausforderungen des Klimawandels hat sich die Stadt Frankfurt am Main zum Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen zu reduzieren und deutlich Energie einzusparen. Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2012 soll sich die Stadt Frankfurt am Main bis zum Jahr 2050 vollständig aus regenerativen Energien versorgen können. Die neue Stadtregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Frankfurt bis 2035 klimaneutral zu gestalten, um den internationalen Verpflich-tungen aus dem Pariser Abkommen gerecht zu werden. Darüber hinaus gewinnen die folgenden politischen Ziele an Bedeutung:

− Gesellschaftliche Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger stärken

− Diskriminierung und Ausgrenzung beseitigen

− Chancen der Digitalisierung nutzen

− Verkehrswende durch Ausbau des nichtmotorisierten Verkehrs und des ÖPNV vorantreiben

− Wirtschaftliche Entwicklung nach der Corona-Krise fördern

Die konjunkturelle Lage in Deutschland und weltweit im Jahr 2020 stand unter dem Einfluss der Corona-Pandemie. Die deutsche Wirtschaft verzeichnete einen Rückgang des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes um 4,9 %. Durch die Auswirkungen der Pandemie ist sie nach einer zehn-jährigen andauernden Wachstumsphase in eine tiefe Rezession in nahezu allen Wirtschafts-bereichen geraten. Nachdem die Wirtschaftsleistung im zweiten Quartal einen historisch einmaligen Einbruch erlebte, folgte eine Erholung im Sommer und Frühherbst. Im vierten Quartal wurde diese durch die zweite COVID-19-Welle und dem damit verbundenen erneuten Lockdown zum Jahresende jedoch gebremst.

Auf der privaten Nachfrageseite waren die Auswirkungen deutlich sichtbar. Die privaten Konsum-ausgaben gingen im Vorjahresvergleich um 6,0 % zurück. Die KonsumKonsum-ausgaben des Staates wirkten dagegen mit einem Anstieg von 3,4 % in der Corona-Krise stabilisierend.

Auch die Auswirkungen auf den Außenhandel waren massiv. Exporte gingen um 9,9 % zurück, Importe um 8,6 %.

Ebenfalls starke Auswirkungen hatte die Pandemie auf den Arbeitsmarkt. Die Zahl der Erwerbstä-tigen mit Arbeitsort in Deutschland ging um 477 Tausend auf 44,80 Millionen zurück. Dies entspricht

einem Rückgang von 1,1 %. Damit endete auf Grund der Corona-Krise der über 14 Jahre anhaltende Anstieg der Erwerbstätigkeit.

Die staatlichen Haushalte beendeten das Jahr 2020 mit einem Finanzierungsdefizit von 158,20 Mrd. €. Dies war das erste Defizit seit 2011 und das zweithöchste seit der deutschen Wiedervereinigung. Der Bund hatte mit 98,30 Mrd. € den größten Anteil, gefolgt von den Sozial-versicherungen mit 31,80 Mrd. €, den Ländern mit 26,10 Mrd. € und den Gemeinden mit 2,00 Mrd. €. Nominal ergibt sich gemessen am Bruttoinlandsprodukt ein staatliches Defizit von 4,8 %. Der Bruttoschuldenstand im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt stieg damit auf 70 % (zu den Angaben siehe Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 24.02.2021).

Nachdem die Corona-Krise zu Beginn des Jahres 2021 zu einem erneuten Rückgang des Brutto-inlandsproduktes geführt hatte, erholte sich die deutsche Wirtschaft wieder mit einem Anstieg von 1,6 % im zweiten Quartal. Der Rückgang der Erwerbstätigenquote wurde ebenfalls gestoppt (zu den Angaben siehe Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 24.08.2021).

Auf der Basis der Lage im zweiten Quartal ist der Sachverständigenrat von einem positiven Verlauf und einer weiteren Erholung der Konjunktur in diesem Jahr ausgegangen. Für Deutschland hat er eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts um 3,1 % in 2021 vorhergesagt. Die Erwartungen sind im weiteren Verlauf des Sommers nicht in diesem Maße erfüllt worden. Lieferengpässe und ein privater Konsum, der sich weniger stark entwickelt als gehofft, lassen ein langsameres Wachstum als ursprünglich vorhergesagt erwarten. Laut aktueller Vorhersage geht das Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung in Halle nur noch von einem Wachstum von 2,2 % aus. Weitere große Wirtschaftsforschungsinstitute haben ihre Prognose ebenfalls nach unten korrigiert (siehe FAZ vom 23.09.2021).

Neben anderen Risiken haben insbesondere die Folgen der Corona-Pandemie beherrschenden Einfluss auf die mittelfristige wirtschaftliche Situation der Stadt Frankfurt am Main. Trotz der einsetzenden Erholung der deutschen Wirtschaft sind es viele Leistungsbereiche der Kommunen und ihrer Betriebe und Gesellschaften, die auch weiterhin von den Auswirkungen der Pandemie betroffen sind. Insbesondere die Bereiche Flugverkehr, ÖPNV, Messe- und Kulturveranstaltungen, deren Geschäftstätigkeit im vergangenen Jahr teilweise zum Erliegen kam, werden auch weiterhin von der Pandemie betroffen sein. Wann und inwiefern sich die Bereiche von der negativen Entwicklung vollständig erholen werden, ist derzeit nur schwer zu prognostizieren.

Die einsetzende Erholung der privaten Wirtschaft zeigt sich auch in den Gewerbesteuererträgen der Stadt. Die wichtigste Ertragssäule hat sich in diesem Jahr stabilisiert, so dass zu erwarten ist, dass die geplanten rund zwei Millarden Euro annähernd erreicht werden.

Trotz dieser positiven Entwicklung geht die mit dem Haushalt 2021 überarbeitete Finanzplanung 2021-2024 weiterhin von defizitären Jahresergebnissen für die Kernverwaltung von insgesamt 235,46 Mio. € aus.

Darüber hinaus besteht weiterhin das erhebliche Risiko drohender Gewerbesteuerrückzahlungen als Resultat von Cum-Cum- und Cum-Ex-Bankgeschäften, die das Ergebnis zusätzlich belasten würden.

Im Wesentlichen bedingt durch die geplante Nettoneuverschuldung von 1,53 Mrd. € steigt der Schuldenstand bis 2024 auf 3,92 Mrd. €.

Die Marktsituation im Energiebereich, auch unter Berücksichtigung regionaler Entwicklungen, ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:

Dynamischer Wettbewerb

− Sinkende Margen im Commodity-Geschäft

− Komplexe Anforderungen an energienahe Dienstleistungen

− Neue digitale Geschäftsmodelle

− Intelligentes Messwesen für innovative Produktlösungen Regulierung

− Sinkende Kapitalmarktrenditen beeinflussen das Renditeniveau im Netzbereich

− Rollout der Smart Meter Dekarbonisierung

− Begrenzte Laufzeit der Steinkohle-Blöcke auf Grund des Kohleausstiegs

− Großteil der wegfallenden Stromerzeugung muss durch Photovoltaik und Windenergie abgedeckt werden

Infrastruktur

− Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum erfordern Anpassungen der Infrastruktur (Netze und Erzeugung)

− Erhöhter Bedarf nach Ladeinfrastruktur und Mobilitätskonzepten Vor dem Hintergrund dieser Situation ergeben sich die folgenden Risiken:

Insgesamt führt das Wettbewerbsumfeld zu schwer prognostizierbaren Preisbewegungen an den Rohstoff- und Energiebeschaffungsmärkten. Dies birgt vielfältige Risiken sowohl bei der Beschaffung von Strom und Gas als auch bei der Vermarktung eigenerzeugter Energien.

Die Investitionen in regenerative Erzeugungsanlagen konzentrierten sich überwiegend auf den Erwerb von Photovoltaikanlagen und Onshore-Windparks sowie auf die Optimierung der Kosten-struktur. Auf Grund der aktuellen Marktsituation ist es derzeit schwierig, schlüsselfertige Projekte zu finden, die den Renditeanforderungen gerecht werden.

Das Gemeinschaftskraftwerk in Irsching befand sich seit 2016 in der Netzreserve und konnte nicht mehr am Markt eingesetzt werden. Die Vergütung auf Basis der Netzreserveverordnung reicht nicht aus, um eine volle Kostendeckung sicherzustellen. Auf Grund von Veränderungen an den Energie-märkten konnte das Kraftwerk ab Oktober 2020 wieder aus der Reserve genommen und aktiv ver-marktet werden.

Das Gemeinschaftskraftwerk in Bremen ist seit Dezember 2016 in Betrieb und noch bis 2021 fest vermarktet und damit nicht den Marktrisiken ausgesetzt. Die langfristige Rentabilität ist auf Grund der angespannten Marktlage jedoch nicht gesichert.

Das Netzgeschäft ist insbesondere durch die Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und den Bescheiden der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu den Kosten und Erlösen der Netzbetreiber geprägt. Diese Vorgaben bergen regulatorische Risiken, indem sie Netzbetreiber dazu zwingen, die Kosten zu senken und gleichzeitig eine angemessene Versorgungsqualität zu gewährleisten.

Die rechtliche Sicherung zur Nutzung öffentlicher Verkehrswege unterliegt dem Konzessions-wettbewerb. Dieser Wettbewerb bietet den Netzeigentümern bzw. Netzbetreibern Wachstums-chancen. Gleichzeitig birgt er aber auch das Risiko, Konzessionen an Wettbewerber zu verlieren.

Laut Angaben des Stadtwerkekonzerns beläuft sich der Erwartungswert sämtlicher Risiken, die sich auf die Kategorien Erzeugung, Handel, Vertrieb, Netz und Regulierung, Finanzen und Beteiligungen, Shared Service sowie Recht und Compliance verteilen, zum 31.12.2020 auf insgesamt rund 39 Mio. €.

Die Corona-Pandemie hatte in 2020 insbesondere für den Verkehrsbereich der städtischen Gesellschaften erhebliche Auswirkungen. Betroffen sind sowohl der ÖPNV als auch der Flugverkehr.

Pandemiebedingt ergaben sich stark rückläufige Fahr- und Fluggastzahlen, eine Entwicklung, die sich auch zu Beginn des Jahres 2021 fortsetzte.

Bereits vor Beginn der Pandemie zeichneten sich im Bereich ÖPNV steigende Finanzbedarfe und zunehmende Defizite ab.

Ein weiteres Risiko besteht in möglichen Einnahmereduzierungen auf Grund der Abschmelzung von Landesmitteln im Rahmen der RMV-Verträge sowie der Neustrukturierung der RMV-Finanzierungs-instrumente.

Der Erwartungswert sämtlicher Risiken im ÖPNV zum 31.12.2020 beträgt laut Angaben des Stadt-werkekonzerns rund 41 Mio. €.

Im Bereich des Flugverkehrs hat sich für die Fraport AG die Gesamtrisikolage auf Grund der welt-weiten Pandemie wesentlich negativ verändert. Nach Überwindung der Corona-Krise könnte sich der Wettbewerbsdruck spürbar erhöhen, da ausreichend Flugkapazitäten zur Verfügung stehen werden. Geänderte Stationierungsentscheidungen und Streckenführungen, sich ändernde Kunden-präferenzen für Zielmärkte, Flughäfen und Fluggesellschaften sowie die weltweite Ausflottung des Flugzeugtyps A380 stellen weitere Risiken für die Fraport AG dar.

Neben dem Flugverkehr und dem Kulturbereich ist das Messegeschäft im „Stadtkonzern“ sicherlich am stärksten von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Lockdowns weltweit, länder-spezifische Einschränkungen und weltweite Reisebeschränkungen haben den Geschäftsverlauf des Teilkonzerns Messe massiv beeinträchtigt. Die Anzahl der Ausstellungen und die Besucherzahlen gingen in 2020 im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 70 % zurück.

Auch für das Jahr 2021 ist bereits abzusehen, dass der Messe Teilkonzern mit einem weiteren erheblichen wirtschaftlichen und finanziellen Rückgang abschließen wird. Zur Sicherung der Liquidi-tät haben die Stadt Frankfurt am Main und das Land Hessen ein Gesellschafterdarlehen von bis zu 150,00 Mio. € zugesagt.

Welche dauerhaften Risiken die Corona-Pandemie für das internationale Messegeschäft haben wird, bleibt abzuwarten.

Neben den Auswirkungen der Pandemie stellen konjunkturelle Probleme in wichtigen Veranstal-tungsbranchen sowie mögliche politische Entwicklungen im Nahen und Mittleren Osten weitere Risiken für die Entwicklung des Messegeschäfts dar.

Pandemiebedingt kam es 2020 zu monatelangen Schließungen bzw. eingeschränkten Öffnungen verschiedener Institute und kultureller Einrichtungen und zu einem erheblichen Rückgang der Besucherzahlen. Eine ähnliche Situation ist auch für 2021 zu erwarten.

Die Corona-Pandemie hat auch die Entwicklung des Klinikverbunds Frankfurt Main Taunus in 2020 bestimmt. Die wirtschaftliche Situation stellte sich allerdings als stabil dar. Die durch die Vorhaltung von Kapazitäten für potentielle COVID-19-Patienten bedingten Ertragsausfälle konnten durch die Einnahmen aus dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz kompensiert werden.

Die Situation für 2021 ist allerdings als äußerst angespannt zu betrachten, da durch unsichere Rahmenbedingung unkalkulierbare wirtschaftliche Risiken existieren. Im April 2021 wurde die

"Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Kranken-häuser" durch die Bundesregierung beschlossen, die den Krankenhäusern eine gewisse finanzielle Sicherheit gewährt. Ob im Jahr 2021 tatsächlich ausreichende Ausgleichszahlungen durch die Bundesregierung geleistet werden, um zusätzliche Einnahmeverluste aus anderen Bereichen bzw.

die pandemiebedingten Mehrkosten zu kompensieren, bleibt abzuwarten.

Weitere erhebliche Risiken bestehen im Rahmen des Klinikneubaus in Höchst durch Nachforderun-gen des Generalunternehmers, den mit dem Generalunternehmer noch nicht geeinten Änderungs-antrag Datentechnik und Telekommunikationsanlage, ein Überschreiten des Termins zur Fertig-stellung des Klinikums, nicht identifizierte Mängel in der funktionalen Leistungsbeschreibung aus dem Verfahren zur Bezuschlagung des Generalunternehmers sowie durch wesentliche Ausführungs-mängel.

Als derzeit bedeutsamste Thematik nach Abschluss des Haushaltsjahres ist die Corona-Pandemie bzw. die Entwicklung derselben zu nennen. Von den wirtschaftlichen Folgen sind die Stadt Frankfurt am Main sowie sämtliche Konzernunternehmen betroffen. In 2021 zeichnen sich positive Tendenzen hinsichtlich einer wirtschaftlichen Erholung ab. Als ursächlich hierfür lassen sich der beendete Lockdown in Verbindung mit Test- und Impfstrategien identifizieren. Inwiefern sich dieser Trend fortsetzen wird, lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt nicht sicher einschätzen. An dieser Stelle sei ergänzend auf das Kapitel 2.6.3 und die Abschnitte „Rahmenbedingungen“ und „Risiken“ dieses Kapitels verwiesen.

Im September hat die Weltgesundheitsorganisation WHO ihre Leitlinien zur Luftqualität angepasst und u. a. die Belastungsgrenzen für Feinstaub, Stickstoffdioxid, Ozon, Schwefeldioxid und Kohlen-monoxid abgesenkt. Sie reagiert damit auf Forschungserkenntnisse, welche die Luftverschmutzung als eine der größten globalen Gefahren für die menschliche Gesundheit einstufen. In seiner Entschließung vom 25.03.2021 fordert das Europäische Parlament denn auch, die Luftqualitäts-normen an den nunmehr aktualisierten – wesentlich strengeren – Leitlinien der WHO auszurichten und räumt zugleich ein, dass die Stadtbevölkerung der Luftverschmutzung am stärksten ausgesetzt ist. Im Jahresmittel 2020 hätte eine Vielzahl bundesdeutscher Messstationen die neuen Luftgüte-Richtwerte der WHO überschritten. Dies zeigt den Handlungsdruck, der insbesondere für eine Metropolregion wie Frankfurt am Main nun nochmals gestiegen ist.

Der Weltklimarat (IPCC) hat am 09.08.2021 einen neuen Sachstandsbericht veröffentlicht, der aufzeigt, dass die Erderwärmung auf menschliche Einflüsse zurückzuführen ist. Er prognostiziert zugleich, dass die kritische Marke von 1,5 °C Erderwärmung wohl bereits innerhalb der nächsten 20 Jahre erreicht werden und irreversible Klimaveränderungen zur Folge haben wird. Um die Folgen des Klimawandels abzumildern, muss der CO2-Ausstoß in allen Bereichen erheblich und dauerhaft reduziert werden.

Bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung am 14.03.2021 gaben 45,1 % der Wahlberech-tigten (230.690 Wählerinnen und Wähler) ihr Votum ab. Im neuen Stadtparlament, das am

22.04.2021 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentrat, sind somit 16 Parteien und Wähler-gruppen mit 10 Fraktionen vertreten. Daraufhin bildete sich eine Regierungskoalition aus GRÜNE, SPD, FDP und Volt. Mit der Wahl des neuen Magistrats am 08.09.2021 wurde die Regierungsbildung mit den neuen Mehrheitsverhältnissen abgeschlossen.

Im bundesweit ersten Cum-Ex-Strafverfahren hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 28.07.2021 – 1 StR 519/20 eine Entscheidung des Landgerichts Bonn vom 18.03.2020 bestätigt, wonach die Geltendmachung tatsächlich nicht einbehaltener Kapitalertragsteuer gegenüber den Finanzbehörden auf der Grundlage sog. Cum-Ex-Leerverkaufsgeschäfte den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt. Der Senat bestätigte damit zugleich die Einziehung der auf diese Weise erzielten Taterträge sowie der hieraus gezogenen Nutzungen im Rahmen einer gesamtschuld-nerischen Haftung. Für die Kernverwaltung bestehen in diesem Zusammenhang erhebliche Risiken aufgrund ggf. zu ändernder Messbescheide, die Gewerbesteuererstattungen und Zinszahlungen in dreistelliger Millionenhöhe nach sich ziehen könnten.

Mit Beschluss vom 08.07.2021 erklärt das Bundesverfassungsgericht die Verzinsung von Steuer-nachforderungen und -erstattungen in § 233a i. V. m. § 238 Abs. 1 S. 1 der Abgabenordnung mit jährlich 6,0 % für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014 für verfassungswidrig. Für Verzinsungs-zeiträume bis 31.12.2018 bleibt das bisherige Recht nichtsdestotrotz anwendbar. Der Gesetzgeber ist nunmehr verpflichtet bis zum 31.07.2022 eine Neuregelung rückwirkend für Verzinsungs-zeiträume ab dem 01.01.2019 zu treffen.

Auf Grund der aktuell schwierigen und der schwer prognostizierbaren zukünftigen finanziellen Situation stehen die in der Finanzplanung bis 2024 vorgesehenen Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit.

Ungeachtet dessen werden in den einzelnen Bereichen die folgenden Schwerpunkte gesetzt.

Die erheblichen Investitionen der vergangenen Jahre in den Neubau und die Sanierung von Kitas und Schulen und deren Ausbau zu Ganztagsschulen zur Verbesserung der Kinderbetreuung und der Schulinfrastruktur bestimmen weiterhin den Finanzplanungszeitraum 2021-2024 der Kernverwal-tung. Für den Produktbereich Bildung ist insgesamt ein Finanzbedarf von 660,87 Mio. € veran-schlagt. Als wesentliche Maßnahmen sind hervorzuheben die Sanierung und Erweiterung der Schule am Hang und die Baumaßnahme Bildungscampus Gallus sowie die Investitionskostenzuschüsse an kirchliche und freigemeinnützige Träger von Kindertageseinrichtungen.

Der ÖPNV sieht sich seit einigen Jahren mit den Anforderungen aufgrund europa- und beihilferechtlicher Regelungen und deren Umsetzung in nationales Recht konfrontiert. Durch die Direktvergabe Schiene für die Erbringung von Schienenverkehrsleistungen durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH bis zum 31. Januar 2031 konnte weitgehende Rechts- und Planungssicherheit hergestellt werden. Hierzu zählt außerdem die Betrauung der In-der-City Bus GmbH durch die Stadt Frankfurt am Main nach EU-Verordnung 1370/2007 für das Bündel D zum Fahrplanwechsel 2015. Durch die zusätzliche Betrauung mit dem Bündel E zum Fahrplanwechsel 2017 und Bündel C zum Fahrplanwechsel 2021 wurde die Geschäftstätigkeit im Stadtgebiet ausgeweitet.

Ein weiterer Themenschwerpunkt des Verkehrsbereichs liegt in der Finanzierung zukünftiger Inves-titionen. Dabei stehen die Verpflichtung zur Gestaltung eines bedarfsgerechten und attraktiven

ÖPNV und die damit verbundenen Investitionen in den Ausbau der Infrastruktur sowie die Anschaf-fung neuer Fahrzeuge im Spannungsverhältnis mit den rückläufigen öffentlichen Mitteln zur Finan-zierung solcher Maßnahmen.

Die wesentlichen Investitionsschwerpunkte im Bereich ÖPNV liegen in

− der Erschließung des Europaviertels durch die Verlängerung der B-Strecke,

− dem S-Bahn-Ausbau Bad Vilbel,

− der Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 zum Frankfurter Berg,

− der Regionaltangente West,

− der Fortsetzung der Beschaffung von Stadtbahnfahrzeugen und Mittelteilen zur Verlängerung der U5-Wagen,

− der weiteren Anpassung der Straßenbahnhaltestellen für die Niederflurtechnik,

− der Asbest- und Brandschutzsanierung in unterirdischen Verkehrsbauwerken,

− der Verstärkung der Fahrstromversorgung,

− der Erneuerung von Fahrtreppen in Verkehrsanlagen,

− und den Investitionen in die technische und digitale Infrastruktur.

Im Straßenverkehr wird als Schwerpunkt insbesondere das Programm zum Radwegebau fort-geführt.

Der Schwerpunkt der Investitionsplanung im Energiebereich liegt wie in den Vorjahren im Bereich Netz. Durch die hohen Investitionen in den Ausbau und den Erhalt der Versorgungsnetze wird ein hohes Maß an Versorgungszuverlässigkeit und -qualität gewährleistet. In der Erzeugung von Fern-wärme werden zudem Investitionen in Heizkraftwerke vorgenommen. Diese tragen maßgeblich dazu bei, die zuverlässige Energieversorgung und die ressourcenschonende, effiziente Energie-erzeugung weiter fortzusetzen. Im Bereich erneuerbare Energien/Energiedienstleistungen sind überwiegend Investitionen in Contracting- und Photovoltaikanlagen geplant.

Das „Frankfurter Bäderkonzept 2025" wurde im Dezember 2020 von der Stadtverordneten-versammlung beschlossen.

Die herausragenden Projekte des Konzepts sind

− der Neubau des Familienbades in Bornheim neben der Eissporthalle,

− der Erhalt des Standortes Rebstockgelände für ein adäquates Schwimmstättenangebot und

− die Vision der Errichtung eines Schwimmsportzentrums auf dem Gelände des Sport-Campus der Goethe-Universität Frankfurt.

Im Abfallentsorgungsbereich liegen die zukünftigen Schwerpunkte weiterhin auf der Moderni-sierung von Entsorgungsanlagen und der Beschaffung von Fahrzeugen sowie im Bereich der Digi-talisierung.

Bei der Abwasserentsorgung liegt der Fokus auf den Investitionen in die Abwassersammlungs-anlagen auf Grund der Erschließung neuer Baugebiete bzw. der Erweiterung laufender Maßnahmen sowie von Kanalbaumaßnahmen im Rahmen von Infrastrukturprojekten. Darüber hinaus werden verschiedene Investitionen in den Abwasserreinigungsanlagen Niederrad/Griesheim und Sindlingen getätigt.

Im Bereich Wohnungsbau wird der Schwerpunkt weiter auf dem Ausbau und Erhalt des Wohnungs-bestands liegen. Der ABG Teilkonzern plant in den nächsten fünf Jahren ein Investitionsvolumen von 2,40 Mrd. €. Neben der Sanierung des Wohnungsbestands sollen in den kommenden fünf Jahren 4.911 neue Wohnungen fertiggestellt bzw. mit ihrem Bau begonnen werden.

Zur weiteren Unterstützung des Wohnungsbaus sind im Haushalt der Kernverwaltung für den Finanzplanungszeitraum 2021-2024 insgesamt Mittel von 213,80 Mio. € vorgesehen.

Der Neubau des Klinikgebäudes in Höchst ist weiterhin der bestimmende Schwerpunkt im Gesund-heitsbereich. Auf Grund verschiedener Planungs- und Qualitätsmängel im Rahmen des Klinik-neubaus wird aktuell mit einem neuen Gesamtfertigstellungstermin des Klinikums (1. Bauabschnitt) nicht vor Ende 2021 gerechnet.

Die geänderte Planung für den Neubau des Funktionsgebäudes (2. Bauabschnitt) wurde im März 2021 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Ein Schwerpunkt in 2020 war die Eröffnung des Jüdischen Museums nach der Sanierung des Bestandsgebäudes (Rothschild-Palais) und der Fertigstellung des Neubaus (Lichtbau).

Weiterhin bestimmendes Thema im Kulturbereich ist die Zukunft der Städtischen Bühnen. Nachdem die verschiedenen Alternativen von Sanierung und Neubauten hinsichtlich der Kosten und Realisier-barkeit untersucht wurden, stehen die politische Diskussion und die Suche nach geeigneten Stand-orten im Vordergrund.