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Pflege und soziale Betreuung alter Menschen Welche spezifischen Erfordernisse bestehen für alte Menschen mit Migrationshintergrund?

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Academic year: 2022

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Pflege und soziale Betreuung alter Menschen Welche spezifischen Erfordernisse bestehen für alte

Menschen mit Migrationshintergrund?

Social care and assistance provided for elderly people Wich specific requirements are there for old people

with immigration backgrounds?

Masterarbeit

zur Erlangung des akademischen Grades Master of Arts in Social Sciences (MA)

der Fachhochschule FH Campus Wien

Vorgelegt von:

Amal Savasci, BA Personenkennzeichen

1210534060

Erstbegutachter:

FH-Prof. Dr. Heinz Wilfing Zweitbegutachterin:

Dr. Andrea Schneider

Eingereicht am:

24. Juni 2015

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Erklärung

Ich erkläre, dass die vorliegende Masterarbeit von mir selbst verfasst wurde und ich keine anderen als die angeführten Behelfe verwendet beziehungsweise.

mich auch sonst keiner unerlaubter Hilfe bedient habe.

Ich versichere, dass ich diese Masterarbeit bisher weder im In- noch im Ausland (einer Beurteilerin/einem Beurteiler zur Begutachtung) in irgendeiner Form als Prüfungsarbeit vorgelegt habe.

Weiters versichere ich, dass die von mir eingereichten Exemplare (ausgedruckt und elektronisch) identisch sind.

Datum: Unterschrift:

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Kurzfassung

Alternde EinwanderInnen stellen in Wien bis heute eine wenig bis gar nicht beachtete Personengruppe in Hinblick auf Pflege und soziale Betreuung dar.

Aufgrund der zunehmenden kulturellen Vielfalt und einer demografischen Alterung unserer Gesellschaft, ist aber eine Auseinandersetzung mit dem Thema Migration und Altersversorgung unerlässlich. Deshalb wird in dieser Studie das Hauptaugenmerk auf die Pflege und soziale Betreuung von älteren MigrantInnen gelegt.

Im Theorieteil der vorliegenden Arbeit wird auf die aktuelle Situation von älteren Menschen mit Migrationshintergrund sowie auf vorhandene und fehlende Angebote in der Altersversorgung eingegangen.

Für die Forschung wurde ein qualitativer Ansatz gewählt, der die aramäische MigrantInnengruppe in Wien in den Blick nimmt und Rückschlüsse auf andere EinwanderInnengruppen erlaubt. Fokussiert werden mögliche externe Versorgungsformen, die Erwartungen und spezifischen Erfordernisse von alternden MigrantInnen sowie ein möglicher Beitrag der Klinischen Sozialarbeit.

Aus den zentralen Ergebnissen dieser Studie wird deutlich, dass MigrantInnen in der Altersversorgung eine hard-to-reach Klientel mit spezifischen Bedürfnissen darstellt.

Sie wünschen sich mehrheitlich, zuhause versorgt zu werden. Demgegenüber stehen jedoch Familienverhältnisse die sich im Wandel befinden und ein Nachdenken über Alternativen in der Altersversorgung mit sich bringen.

Ein gemischt-integratives Angebot, das auf kultureller Vielfalt basiert, und die spezifischen Bedarfslagen wie etwa Sprachbarrieren der MigrantInnen berücksichtigt könnte in Zukunft eine mögliche Alternative sein. Ein solches ließe sich in bereits bestehende Strukturen integrieren.

Klinische Sozialarbeit kann in Form von Vermittlung zwischen den KlientInnen und bestehenden Altersversorgungseinrichtung sowie umfassender Aufklärung über professionelle Angebote MigrantInnengruppen als neue Zielgruppe in die Altersversorgung einbinden.

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Abstract

The ageing group of immigrants in Vienna is one of the frequently neglected social groups with respect to tendance and social care. Due to the increasing cultural diversity and a demographical change towards an elder becoming population, has the examination of this topic become indispensable. Hence, in this study the topics tendance and social care of older immigrants is explored and analysed into detail.

In the theoretical section of this paper, the current situation of older immigrants is covered, with its available as well as unavailabe means in the care system.

In the research section, a qualitative approach was chosen with a special focus on aramaic immigrants from Vienna which can be then taken as a benchmark to other groups of immigrants. This paper will elaborate on possible types of external care, the expectancies and special requirements of ageing immigrants as well as a feasible contribution of the clinical social work.

The result of this study will display that with respect to old-age care, immigrants are a hard-to-reach clientele with specific requirements.

The majority desires to be looked after at their homes. Along with that, there is a change in the family environment which leads to a reconsideration about the methods and alternatives in the old-age care.

A mixed-integrative offer based on cultural diversity and the specific requirements, e.g. due to language barriers, could be a possible solution in the future. Such a solution could also be embedded fairly easily into already existing social structures.

The mediation of the clientele with existing old-age institutions as well as a comprehensive education about the professional offer towards groups of immigrants could be integrated into clinical social work.

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Abkürzungsverzeichnis

BPGG Bundespflegegesetzes FSW Fonds Soziales Wien KAV Krankenanstaltenverbund KriSo Verein Kritische Soziale Arbeit

KWP Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser

ogsa Arbeitsgemeinschaft der österreichischen Gesellschaft für soziale Arbeit

WHO Die Weltgesundheitsorganisation

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Inhaltsverzeichnis

Einleitung... 1

1 Begriffsbestimmungen ... 3

2 Migration ... 4

2.1 Begriffsabgrenzung zur Migration ... 4

2.2 Begriffsbestimmung ... 5

2.2.1 MigrantInnen ... 6

2.3 Motive für Migration ... 7

2.4 Formen der Migration... 8

2.4.1 Fluchtmigration ... 8

2.4.2 Arbeitsmigration ... 11

3 Ältere Menschen mit Migrationshintergrund ... 13

3.1 Demografischer Wandel ... 13

3.2 Spezifische Erfordernisse älterer MigrantInnen ... 15

3.2.1 Sozioökonomischer Status ... 16

3.2.2 Pflegende Angehörige– Ressourcen ... 18

3.2.3 Sprachschwierigkeiten ... 21

3.2.4 Machtunterschiede ... 22

3.2.5 Beziehungsgestaltung... 23

3.2.6 Essgewohnheiten ... 24

3.2.7 Besuchsverhalten ... 25

3.2.8 Religion und Trauer ... 25

4 Aramäische MigrantInnen ... 28

4.1 Geschichte der aramäischen MigrantInnen ... 29

4.2 Spezifische Erfordernisse älterer aramäischer MigrantInnen ... 31

5 Pflegeversorgung und soziale Betreuung in Wien ... 34

5.1 Einrichtungen ... 36

6 Angebote für ältere MigrantInnen ... 37

6.1 Angebote für ältere MigrantInnen in Wien ... 37

6.2 Angebote für ältere MigrantInnen in Deutschland und der Schweiz ... 40

7 Sozialarbeit im Altenbereich ... 42

8 Klinische Sozialarbeit im Altenbereich ... 44

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9 Empirische Untersuchung ... 46

9.1 Forschungsfragen ... 46

9.2 Methodik ... 47

9.3 Pretest ... 48

9.4 InterviewpartnerInnen ... 49

9.5 Auswertung der Interviews ... 51

10 Auswertung und Interpretation der Interviews ... 53

10.1 Altersversorgung ... 56

10.1.1Professionelle Unterstützung zu Hause ... 56

10.1.2Professionelle Unterstützung Extern ... 57

10.1.3Einpersonenhaushalte ... 58

10.2 Pflegende Angehörige ... 59

10.2.1Aufgabenverteilung nach Geschlecht ... 60

10.2.2Stützende und belastende Faktoren ... 61

10.2.3Sozioökonomische Veränderungen ... 65

10.3 Gemischt- integratives Angebot ... 68

10.4 Spezifische Erfordernisse älterer Menschen ... 70

10.4.1Sprache ... 70

10.4.2Tabuisierte Körperwahrnehmung ... 72

10.4.3Religion und Kirche ... 74

10.4.4Ernährungsgewohnheiten ... 75

10.4.5Soziale Kontakte ... 76

10.5 Wünsche und Befürchtungen ... 78

10.6 Bedarf an Ressourcenwissen ... 79

10.7 Potentieller Beitrag der Klinischen Sozialarbeit ... 81

11 Fazit... 86

Literaturverzeichnis ... 91

Internetquellen ... 100

Abbildungsverzeichnis ... 106

Anhang ... 107

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Einleitung

Laut der Statistik Austria wird die Zahl der österreichischen EinwohnerInnen aufgrund der Zuwanderung weiter wachsen. Bei der Bevölkerung im Pensionsalter von 65 Jahren und mehr wird es bereits bis zum Jahr 2030 einen voraussichtlichen Zuwachs von 41% geben (vgl. URL 36). Somit kann davon ausgegangen werden, dass der Bedarf an Pflege und sozialer Betreuung von alten Menschen steigen wird.

Österreich kann mit 19,4% Migrationsanteil zu einem Einwanderungsland gezählt werden (vgl. Baldaszti et al. 2014, 22). Wobei Wien im Vergleich zu den anderen Bundesländern den höchsten Anteil von im Ausland geborenen Menschen hat (vgl. URL 36). Deshalb ist es umso überraschender warum MigrantInnen in ambulanten Dienstleistungen der Altenpflege und insbesondere in der stationären Pflege sehr selten anzutreffen sind (vgl. Hungerbühler 2007, 401).

Für diese Arbeit wird Wien, da es den höchsten Migrationsanteil hat, beforscht.

Es wird untersucht, wie die Pflege und soziale Betreuung von alten MigrantInnen aussehen könnte. Weiters werden die Bedarfslagen der MigrantInnen und der potentielle Beitrag der Klinischen Sozialarbeit herausgearbeitet. Somit kann diese Arbeit für Einrichtungen von älteren Menschen und auch für die Klinische Sozialarbeit eine Möglichkeit darstellen um ältere MigrantInnen in das Versorgungsnetz für alte Menschen einzubinden.

Diese Arbeit befasst sich mit den Erwartungen und Bedürfnissen der allochthonen Bevölkerung, um eine mögliche Lösung für ältere MigrantInnen zu finden damit diese die Angebote der Altersversorgung annehmen.

Zu Beginn dieser Arbeit wurde mittels Literatur- und Onlinerecherche, persönlichen Gesprächen sowie der Teilnahme an professionellen sozialarbeiterischen Vernetzungstreffen der Theorieteil geschrieben. Im nächsten Schritt wurden anhand von narrativen Interviews mit aramäischen

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MigrantInnen in Wien Rückschlüsse auf die Gesamtsituation von MigrantInnen gezogen.

Abschließend wird ein kurzer Überblick über die Hauptkapitel dieser Arbeit gegeben.

Den ersten Teil dieser Arbeit bildet der Literaturteil. Dieser strukturiert sich folgendermaßen: Eingangs wird auf die Begriffsbestimmung von Migration eingegangen. Es werden aktuelle Zahlen und Fakten dargelegt und die Motive sowie die verschiedenen Formen der Migration diskutiert. In Folge wird das Thema ältere MigrantInnen mit Fokus auf spezifische Erfordernisse erarbeitet.

Danach wird auf die Geschichte der aramäischen MigrantInnen und ihre Bedarfslagen eingegangen, sowie die Pflegeversorgung und soziale Betreuung in Wien beschrieben. Anschließend wird analysiert, welche Angebote es für ältere MigrantInnen in der Altersversorgung in Wien gibt. Am Schluss wird auf die Klinische Sozialarbeit im Altenbereich eingegangen.

Den zweiten Abschnitt der Mastertesis bildet der Forschungsteil. Dieser gliedert sich in zwei Kapitel. Zu Beginn werden die Forschungsfragen und die Methodik vorgestellt. Anschließend werden die Erkenntnisse aus dem Pretest zusammengefasst, die InterviewpartnerInnen und der Auswertungsvorgang der Interviews beschrieben. Im letzten Teil werden die Interviews anhand induktiver und deduktiver Kategorien ausgewertet und interpretiert.

Abschließend gibt das Fazit eine Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte der Arbeit wieder und stellt eine mögliche Lösung vor.

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1 Begriffsbestimmungen

Nachstehend werden einige Begriffe, die in Zusammenhang mit dieser Arbeit stehen und im Fließtext nicht erklärt werden, näher definiert. Somit können diese in weiterer Folge richtig eingeordnet und verstanden werden.

Alte Menschen: Wie selbstverständlich wird über - alte - Menschen mit und ohne Migrationshintergrund geschrieben. Welches Alter damit gemeint ist, wird selten diskutiert. Wenn in dieser Arbeit von alten Menschen gesprochen wird, bezieht sich die Autorin auf Menschen ab dem 65. Lebensjahr. Dieser Wert ergibt sich aus dem österreichischen Pensionsantrittsalter von 65 Jahren und stellt damit einen Richtwert für diese Arbeit dar.

Case Management: „Als Case-Manger(!) hilft der(!) Klinische Sozialarbeiter(!) den Klienten(!), ihre Kontakte mit anderen Fachleuten und Institutionen zu regeln, fördert deren Kooperation und hilft bei der Bewältigung von Alltagsschwierigkeiten im Umfang mit Mitgliedern des sozialen Netzwerkes.“

(Pauls 2011, 316)

Geriatrie: Das ist jener Teilbereich der Medizin, der sich mit den Krankheiten alternder Menschen auseinandersetzt. Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema Alter und Altern wird Gerontologie genannt (vgl. Stanjek 2013, 4).

Person-in-ihrer-Umwelt: Die Person wird mit und in ihrer gesamten Umgebung wahrgenommen. Somit werden nicht nur individuelle Defizite und Bedingungen sondern auch soziale Faktoren in den Blick genommen (vgl. Hahn/Pauls 2008, 23).

Hard-to-reach KlientInnen: Als solche werden KlientInnen bezeichnet, die

„schwer erreichbar“ sind. Folgende Faktoren können damit in Zusammenhang gebracht werden: niedriger sozio-ökonomischer-Status, geringe Bildung, Migration, Zugehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit (vgl. Borde 2010, 251).

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2 Migration

Zu Beginn dieses Kapitels wird der Begriff Migration definiert. Danach folgt die genaue Erklärung der beiden Bezeichnungen AusländerInnen und Migrationshintergrund da diese häufig fälschlicherweise synonym verwendet werden. Anschließend werden dem/der LeserIn die Motive und die Formen der Migration nähergebracht.

2.1 Begriffsabgrenzung zur Migration

Migration ist ein fixer Punkt in der menschlichen Kulturgeschichte und in allen Zeiten beobachtbar. Durch die ständigen Veränderungen der soziokulturellen und materiellen Lebensbedingungen der Menschen haben sich auch die Formen der Migrationsbewegungen mit verändert (vgl. Han 2010, 5).

Annette Treibel (2011, 20) weist daraufhin, dass die Migrationsforschung mehrere Typologien entwickelt hat, um den Begriff der Migration definieren und eingrenzen zu können. In Anlehnung an Treibel werden diese Unterscheidungsmerkmale zusammengefasst:

1. Räumliche Aspekte

bezeichnen die Entfernung die bei der Migration zurückgelegt worden ist.

Es wird zwischen Binnenwanderung (z.B. Wanderung vom Land in die Stadt) und internationaler Wanderung unterschieden.

2. Zeitliche Aspekte

differenzieren zwischen temporärer Wanderung (z.B. GastarbeiterInnen, Flucht aus Kriegs- oder Katastrophengebieten…) und permanenter Wanderung die zu einer Niederlassung im Zielland führt.

3. Wanderungsanlass

unterscheidet zwischen freiwilliger Wanderung (z.B. Arbeitsmigration) und erzwungener Wanderung (z.B. Fluchtmigration, Vertreibung…).

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4. Migrationsausmaß

unterscheidet zwischen Individual-, Kollektiv- und Massenwanderung, wobei die Übergänge fließend sein können. Viele WanderInnen werden zwar als EinzelwanderInnen wahrgenommen, gehören aber im Grunde einer sogenannten Kettenwanderung an. Kettenwanderung bezeichnet Verwandte oder Bekannte die nach und nach ihre Ursprungsregion verlassen und sich in der Zielregion den bereits Eingewanderten wieder anschließen oder anschließen möchten.

Um die oben genannten Aspekte auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen schlägt Treibel (2011, 21) folgende Definition für Migration vor:

„Migration ist der auf Dauer angelegte bzw. dauerhaft werdende Wechsel in eine andere Gesellschaft bzw. in eine andere Region von einzelnen oder mehreren Menschen.“

Im Vergleich dazu wird in der Sozialwissenschaft laut Christoph Reinprecht und Hilde Weiss (2011, 15) „[…] Migration als dauerhafte Ortsveränderung definiert, die mit einer Grenzüberschreitung verbunden sein kann und mit einem Wechsel des sozialen und kulturellen Bezugssystems einhergeht.“

Dieser Vergleich verdeutlicht, dass es für den Begriff Migration unterschiedliche Definitionen gibt. Ulrike Lenthe (2011, 84) gibt zu bedenken, dass verschiedene wissenschaftliche Betrachtungsweisen unterschiedliche Definitionen von Migration mit sich bringen.

2.2 Begriffsbestimmung

Der Begriff der MigrantIn wird im österreichischen Rechtssystem weder angewendet noch beschrieben. Es wird lediglich zwischen StaatsbürgerInnen und Fremden unterschieden. Als StaatsbürgerInnen werden jene Personen bezeichnet, die eine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen (vgl.

Eberwein/Pfleger 2011, 1). In der Amtssprache wird auch die Formulierung AusländerIn für Fremde verwendet.

Allgemein und als politisch korrekt gilt aber gegenwärtig die Bezeichnung MigrantIn für Menschen, die zugewandert sind (vgl. David et al. 2011, 7).Somit

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können Menschen, die zwar zugewandert sind, aber bereits die Staatsbürgerschaft besitzen, auch als MigrantInnen bezeichnet werden.

Je nachdem, ob die Begrifflichkeit nach der Staatsangehörigkeit, dem Geburtsland oder dem Geburtsland der Eltern definiert wird, gibt es mehrere Möglichkeiten MigrantInnengruppen zu bestimmen (vgl. Baldaszti et al. 2014, 22). .

2.2.1 MigrantInnen

Die Herkunft eines Menschen wird auch anhand des Geburtslandes beschrieben. Im Vergleich zur Staatsangehörigkeit ist das ein unveränderbares Merkmal. Den Ausführungen des Statistischen Jahrbuches

„migration&integration 2014“ nach, sind laut der internationalen Definition Menschen mit einem Migrationshintergrund jene Personen, deren beide Elternteile im Ausland geboren wurden, unabhängig davon, welche Staatsbürgerschaft sie besitzen.

Im Jahr 2013 waren ca. 19,4% der Gesamtbevölkerung MigrantInnen (vgl.

Baldaszti et al. 2014, 22). Somit kann gesagt werden, dass jeder fünfte, in Österreich lebende Mensch, Migrationshintergrund hat, wobei hier all jene MigrantInnen, die ohne gültige Papiere in Österreich leben, nicht berücksichtigt werden (können). Menschen mit Migrationshintergrund werden auch dahingehend unterschieden, ob sie der sogenannten MigrantInnen der „ersten Generation“ oder jenen der „zweiten Generation“ angehören. Die erste Generation bezeichnet Menschen die selbst im Ausland geboren wurden, die zweite Generation bezieht sich auf solche Personen die zwar in Österreich geboren sind, deren Eltern aber im Ausland geboren wurden (vgl. ebd., 22).

Die größte MigrantInnengruppe in Österreich bildeten 2012 Personen mit deutscher Herkunft (229.934). An zweiter Stelle standen Menschen mit türkischer Herkunft (185.177). Dicht gefolgt von der Bevölkerungsgruppe aus Serbien (153.979). Eine weitere große MigrantInnengruppe (145.932) stellten Menschen aus Bosnien und Herzegowina dar. Zu den großen Herkunftsländern in Österreich zählen mit jeweils mehr als 20.000 Personen noch folgende Länder: Rumänien, Kroatien, Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Slowakei,

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Russische Föderation, Kosovo, Italien, Mazedonien und Slowenien (vgl.

Wisbauer 2013, 36). Aber nicht nur in Österreich gibt es eine Diversität an Menschen und eine notwendige Auseinandersetzung mit dem Thema Migration.

Migration ist ein globales Phänomen und beschäftigt mittlerweile die ganze Welt. Es wurde schon vor 1993 von einem „age of migration“ gesprochen (vgl.

Castles/Miller 1993, 3).

2.3 Motive für Migration

Es gibt viele verschiedene Gründe warum eine Person, eine Gruppe, eine Familie oder ganze Völker aus ihrem Ursprungsland auswandern. „Meist sind es politische, wirtschaftlich-soziale, ökologische oder demografische Gründe, die unabhängig davon, ob sie auch objektiv gegeben sind, subjektiv empfunden werden.“ (Lenthe 2011, 86) Warum jemand migriert hängt von Push-Pull- Faktoren ab.

Push-Faktoren sind jene Bedingungen, die Menschen dazu bewegen oder zwingen, ihre Heimatregion zu verlassen. Zu den Push-Faktoren zählen unter anderem Krieg, Armut und religiöse oder politische Verfolgung. Sie dürfen aber nicht einzeln betrachtet werden, denn zu einer Migration führen in den meisten Fällen mehrere zusammenhängende Faktoren.

Hingegen sind Pull-Faktoren jene Anreize, die vom Aufnahmeland ausgehen und Menschen dazu bewegen, ihre Heimatregionen zu verlassen. Großer Bedarf an Arbeitskräften, familiäre Gründe, bessere Verdienstmöglichkeiten, Sicherheit und Glaubensfreiheit können solche Anreize sein (vgl. Lenthe 2011, 86f).

Die Bedeutung der Beziehungsnetzwerke spielt beim Thema Migration aber auch eine wichtige Rolle und darf nicht außer Acht gelassen werden. Das bestehende Netzwerk ist ein starker Einflussfaktor. Verwandte oder Bekannte von Migrationswilligen im Zielland können ausschlaggebend für die Entscheidung zur Migration sein. Sogenannte „Informationskanäle“ können zwischen diesen Menschen entstehen (vgl. Treibel 2011, 40f). Laut Petrus Han (2010, 10) berichten Menschen die bereits gewandert sind, persönlich von ihrem Erfolg und geben somit Informationen aus erster Hand zu

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Beschäftigungs- und Verdienstmöglichkeiten weiter. Treibel (2011, 41) gibt aber zu bedenken, dass die Berichte von bereits Gewanderten nicht immer realistisch sind, sondern eher einer Wunschvorstellung von einem besseren Leben gleichen.

Viele der bereits gewanderten Personen bieten unter anderem auch materielle Hilfe an und sind somit ihrem Bekannten- und Verwandtenkreis eine große Stütze im Zielland. Diese Form der Migration wird laut Han (2010, 10)

„Kettenmigration“ genannt (siehe 2.2). Treibel (2011, 41) weist außerdem darauf hin, dass der Wunsch nach beruflicher und sozialer Statusverbesserung, ökologische Gründe und persönliche Merkmale der wandernden Personen, für die Wanderungsentscheidung relevant sind. Ein allgemeingültiges Modell gibt es für Wanderungsprozesse aber nicht. Diese sind das Ergebnis komplexer menschlicher Verhaltensweisen in durchwegs unterschiedlichen individuellen Entscheidungssituationen (vgl. ebd. 41).

2.4 Formen der Migration

Nicht nur das Wissen über die Motive zur Migration ist für eine Auseinandersetzung mit dem Thema Migration wichtig. Auch die Beschäftigung mit den häufigsten und wichtigsten Formen der Einwanderung ist notwendig, um einen Überblick zu erhalten.

Auch wenn einige der Migrationsformen einen vermischten Charakter aufweisen, lassen sie sich doch insgesamt in zwei Hauptkategorien unterteilen.

Nämlich in Fluchtmigration und in Arbeitsmigration. Diese beiden Kategorien basieren auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen, die wiederum unterschiedliche Stellungen und Rechte im Aufnahmeland mit sich bringen.

2.4.1 Fluchtmigration

Die Fluchtmigration zählt zur „erzwungenen“ Form der Migration. Menschen sind gezwungen zu migrieren, weil sie in ihrem Heimatland verfolgt und ihr Leben unmittelbar bedroht wird (vgl. Lenthe 2011, 89). An dieser Stelle sollte aber bedacht werden, dass sich Menschen in den schwierigsten Situationen des Lebens unterschiedlich entscheiden. Manche fühlen sich „gezwungen“ das

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Land zu verlassen und andere wiederum bleiben in ihrem Heimatland. Es scheint somit sehr wohl auch eine persönliche, freie Entscheidung zu sein.

Sowie bei den AusländerInnen (siehe 2.2.) gibt es auch innerhalb der Gruppe der FluchtmigrantInnen eine gesetzliche Unterscheidung zwischen

„Flüchtlingen“ und „AsylwerberInnen“.

• Flüchtlinge

Ob es sich bei einer/einem Eingewanderten um einen Flüchtling handelt, wird gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention festgestellt. Eine Person wird als Flüchtling anerkannt wenn er/sie sich

„aus wohlbegründeter Furcht, aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung verfolgt wird, sich außerhalb seines Heimatlandesbefindet und nicht in der Lage oder im Hinblick auf diese Furcht nicht gewillt ist, sich des Schutzes dieses Landes zu bedienen […]“ (URL 1)

Bei Flüchtlingen, auch Konventionsflüchtlinge oder anerkannte Flüchtlinge genannt, greift das völkerrechtliche Gewohnheitsrecht, das die zwangsweise Ausweisung und Zurückweisung eines Flüchtlings in sein Heimatland verbietet „[…] wo sein Leben oder seine Freiheit aus Gründen seiner Rasse, seiner Religion, seiner Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder seiner politischen Ansichten bedroht wäre.“ (URL 2) Durch dieses Prinzip erhalten anerkannte Flüchtlinge ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, und sie sind den österreichischen StaatsbürgerInnen rechtlich weitgehend gleichgestellt. Unter anderem haben Flüchtlinge das gleiche Anrecht auf Sozialhilfe, Wohnbeihilfe, Gemeindewohnungen sowie auf alle Leistungen der Krankenversicherungen und freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Anerkannte Flüchtlinge können nach vier Jahren die Einbürgerung beantragen und haben außerdem das Recht, im Zuge der Familienzusammenführung, Angehörige nachkommen zu lassen.

• AsylwerberInnen

Alttäglich und auch medial werden die Bezeichnungen Flüchtlinge und AsylwerberIn oft falsch verwendet. Rechtlich gesehen gibt es hier aber

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einen großen Unterschied. Eine Person, die als Flüchtling bezeichnet wird, hat bereits ein abgeschlossenes Asylverfahren hinter sich und wurde nach den oben erwähnten Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention als Flüchtling anerkannt, wohingegen der/die AsylwerberIn oder AsylantIn um Aufnahme angesucht hat und ein Verfahren eingeleitet wurde, in dem erst überprüft werden muss, ob es sich bei dieser Person tatsächlich um einen Flüchtling entsprechend der Genfer Flüchtlingskonventionen handelt (vgl. Lenthe 2011, 90).

Subsidiären Schutz erhält ein/eine Asylsuchende/r, wenn zwar keine Fluchtgründe gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention vorliegen, aber dieser Person in ihrem Heimatland Gefahr wie etwa durch Bürgerkrieg droht (vgl. Schöffl/Sowinetz 2013, 4ff).

Da AsylwerberInnen zu einer großen Zielgruppe der Klinischen Sozialarbeit zählen und viele der InterviewpartnerInnen für diese Arbeit als AsylwerberInnen nach Österreich gekommen sind, werden unten stehend aktuelle Zahlen und Fakten dargelegt.

Abbildung 1: Bundesministerium für Inneres - Asylstatistik, Darstellung der Medien- Servicestelle Neue Österreicher/innen

Wie auf der Grafik ersichtlich ist, sind die Anträge auf Asyl 2014 enorm angestiegen. Bewaffnete Konflikte, Menschenrechtsverletzungen und Kriege, wie etwa der Bürgerkrieg in Syrien, sind Ursachen für einen derart hohen Zuwachs an Asylanträgen. Im Vergleich zum Vorjahr kam es 2014 zu einem 60%igen Anstieg der Asylanträge. Anträge auf Asyl von Menschen aus Syrien

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haben sich z.B. um das Siebenfache erhöht. Auch im Jahr 2015 zählt Syrien zur antragsstärksten Nation (vgl. URL 31).

Im Jahr 2014 wurden im Mai durchschnittlich 67 Asylanträge pro Tag gestellt.

Im Vergleich dazu gab es dieses Jahr im Mai durchschnittlich 250 Asylanträge pro Tag. Dies sind laut dem Bundesministerium für Inneres die höchsten jemals gemessenen Werte, die statistisch aufgezeichnet wurden (vgl. ebd.). Auch die Zahl der unbegleiteten Minderjährigen ist laut der Online-Zeitung derStandard.at im Vergleich zum Vorjahrgestiegen. Im ersten Quartal dieses Jahres wurden 874 minderjährige AsylwerberInnen in Österreich verzeichnet.

Das ist ein Anstieg um fast das Vierfache im Vergleich zum Vorjahr (vgl. URL 32). Diese Kinder und Jugendlichen, die eine ganz spezifische Zielgruppe der Klinischen Sozialarbeit darstellen, sind traumatisiert und brauchen besonderen Schutz und Unterstützung durch die Klinische Sozialarbeit.

Durch diesen enormen Anstieg an Asylanträgen und den daraus resultierenden notwendigen Unterkünften kommt es derzeit zu lautstarken Diskussionen in Österreich. In Salzburg, Linz und Oberösterreich wurden Zeltnotunterkünfte für AsylwerberInnen und Flüchtlinge errichtet. Diese sollen laut Innenministerium nur als Übergangslösung dienen. Über andere Möglichkeiten zur Unterbringung der AsylwerberInnen und der Flüchtlinge wird weiterhin debattiert, aber bis dato gibt es keine Lösung (vgl. URL 33). Auch die zwölfte Novellierung des Asylrechts im Mai dieses Jahres ist eine Antwort auf die steigenden Zahlen der Asylanträge. In diesem Zusammenhang kann auf die Onlineseite des österreichischen Parlaments verwiesen werden. Dort sind alle Änderungen der aktuellen Asylnovellierung ersichtlich (vgl. URL 34).

2.4.2 Arbeitsmigration

Die Arbeitsmigration ist - im Vergleich zur Fluchtmigration - eine freiwillige Migration (vgl. Lenthe 2011, 89). Es sind überwiegend die Anreizfaktoren im Zielland, d.h. Pull-Faktoren, ausschlaggebend für eine Auswanderung zwecks Arbeitsmigration (vgl. ebd., 91).

Arbeitsmigration entsteht durch die Globalisierung der Wirtschaft. Sie ist eine

„Funktion der Mobilität des Kapitals“, denn dort wo Kapital investiert wird, da

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entsteht auch fast immer eine Nachfrage nach Arbeitskräften (vgl. Han 2010, 67). In Österreich hat der beginnende Arbeitskräftemangel nach dem zweiten Weltkrieg in den 1960er Jahren zur ersten großen Anwerbung von ausländischen Arbeitskräften geführt (vgl. Stadler/Wiedenhofer-Galik 2011, 384). Durch das Raab-Olah-Abkommen, welches unter anderem die Gleichstellung von In- und AusländerInnen in Lohn- und Arbeitsfragen, wie auch die Inanspruchnahme von Sozialversicherungen regelte, wurde Österreich für ArbeitsmigrantInnen interessant. ArbeitsmigrantInnen verlassen ihr Heimatland in der Hoffnung, im Zielland bessere Chancen am Arbeitsmarkt vorzufinden und somit ihren Lebensstandard zu verbessern. Eine weitere Bedingung des Abkommens war die befristete Arbeitsgenehmigung für die „GastarbeiterInnen“

und dadurch die Sicherstellung ihrer Rückkehr im Falle eines Konjunkturrückgangs oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (vgl.

Lenthe, 2011, 90f). Viele dieser damaligen GastarbeiterInnen sind aber im Land geblieben und haben ihre Familienangehörigen auch nach Österreich geholt (vgl. Stadler/Wiedenhofer-Galik 2011, 384). Der Nachzug von EhepartnerInnen und Kindern wird als Familienzusammenführung bezeichnet (vgl. Han 2010, 85). Im Jahr 1974 wurde dann der Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt für ausländische Arbeitskräfte aufgrund der schlechter werdenden Wirtschaftslage erschwert (vgl. Stadler/Wiedenhofer-Galik 2011, 384). Seit 2003 ist eine Arbeitsmigration nur noch für hochqualifizierte ArbeiterInnen, sogenannte Schlüsselkräfte, möglich (vgl. Lenthe 2011, 91).

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3 Ältere Menschen mit Migrationshintergrund

Dieses Kapitel behandelt die Thematik des älter Werdens und des älteren Menschen. Zahlen, Fakten, die familiäre Unterstützung und der Demografische Wandel werden kurz diskutiert. Danach wird der Fokus auf ältere Menschen mit Migrationshintergrund gelegt. In den anschließenden Unterkapiteln werden die spezifischen Erfordernisse für ältere MigrantInnen beschrieben.

3.1 Demografischer Wandel

Aufgrund der demographischen Veränderungen in Deutschland wird die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2050 um etwa das Doppelte ansteigen (vgl.

Blinkert 2007, 230). Auch die Statistik Austria (vgl. Baldaszti 2014, 31f) konnte für Österreich innerhalb der letzten zehn Jahre einen enormen Anstieg der älteren Generation verzeichnen. Anfang 2014 waren 1.556.685 (18,3%) Personen 65 Jahre oder älter. Verglichen mit den Zahlen im Jahr 2004 ist die EinwohnerInnenzahl der über 65-jährigen um 23,5% gestiegen. Eine besonders rasante Zunahme gab es bei der Zahl der Hochbetagten (85 Jahre und älter).

Innerhalb von zehn Jahren war hier ein Anstieg um 69,2% zu verzeichnen.

Insgesamt wird der Anteil der Bevölkerung im Alter von 65 Jahren oder älter bis zum Jahr 2030 noch um ein Drittel ansteigen.

Bis zum Jahr 2050 (bei gleichbleibenden Bedingungen) wird ein Rückgang der familiären Unterstützung von etwa 40% erwartet. Unter anderem können folgende Faktoren damit in Zusammenhang gebracht werden: Stagnation der Geburtenraten, höhere Erwerbsquoten zukünftiger Frauen, größere räumliche Entfernung zu den Kindern und ein deutlicher Anstieg der alleinlebenden Pflegebedürftigen (ledig geblieben, geschieden oder als „Single“ alt geworden) (vgl. Blinker 2007, 230f).

Im Forschungsbericht „Ältere Migrantinnen und Migranten“ wird über die Entwicklung, die Lebenslagen und die Perspektiven von älteren MigrantInnen berichtet. In diesem wird festgehalten, dass der Anteil der älteren Menschen mit Migrationshintergrund, gemessen an der Gesamtbevölkerung, als auch

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innerhalb der MigrantInnengruppen weiter zunehmen wird (vgl. Schimany, Rühl, Kohls 2012, 6). Bis zum Jahr 2030 wird ein Anstieg von 15% erwartet. Meyer (vgl. 2006, 16) gibt zu bedenken, dass durch die Zunahme älterer Menschen in der Bevölkerung auch der Bedarf an Hilfe und Pflege steigen wird. Unsere Gesellschaft steht somit vor wesentlichen Veränderungen. Ökonomische und soziale Neustrukturierungsprozesse werden hier notwendig.

In unseren Nachbarländern, Deutschland und Schweiz, wurden bereits Konzepte und Projekte zum Thema ‚alte Menschen‘ mit Migrationshintergrund entwickelt und umgesetzt (siehe Kapitel 6.2). In Österreich ist diesbezüglich ein großer Nachholbedarf erkennbar. Hungerbühler (vgl. 2007, 401) betont, dass noch immer sehr wenige MigrantInnen durch Dienstleistungen der Altenpflege, insbesondere der der stationären Pflege, versorgt werden (vgl. ebd., 401).

Ältere MigrantInnen ziehen eine spitalsexterne beziehungsweise häusliche Pflege einem stationären Betreuungsmodell vor. Der Gedanke an eine stationäre Betreuung löst bei Vielen Ängste aus. Mangelnde Informationen über Altersheime, schlechte Erfahrungen mit Institutionen und Furcht vor sozialer Isolation und Verständigungsproblemen durch Sprachschwierigkeiten könnten dafür eine Erklärung sein. Arbeitsgemeinschaften, die sich genau mit diesem Hintergrund auseinandersetzen und eine Zusammenarbeit mit VertreterInnen aus den verschiedenen MigrantInnengruppen anstreben, scheinen in diesem Zusammenhang sinnvoll zu sein. Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund stellt nach Hungerbühler (vgl. ebd., 401) eine neue Zielgruppe dar, die nach bedarfsgerechten Versorgungsansätzen verlangt.

Warum MigrantInnen die häusliche Pflege anderen Modellen vorziehen und welche Schwierigkeiten sich für sie bei einer institutionellen Pflege ergeben, werden in weiterer Folge näher betrachtet. Lösungs- und Verbesserungsvorschläge anhand der Literatur werden, wenn vorhanden, mit den einzelnen Punkten verknüpft.

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15

3.2 Spezifische Erfordernisse älterer MigrantInnen

In diesem Unterkapitel soll diskutiert werden, welche spezifischen Erfordernisse für ältere Menschen mit Migrationshintergrund bestehen.

Bei der Literaturrecherche für diese Arbeit musste festgestellt werden, dass über dieses Thema nicht viel zu finden ist. Kremla bringt die derzeitige Diskussion über die älter werdende allochthone Bevölkerung folgendermaßen auf den Punkt: „Denn leichter als über unbekannte Lösungen spricht es sich über gegenwärtig bekannte Probleme.“ (Kremla 2004, 5) Deshalb werden zuerst die „bekannten“ Problemlagen durch und mit MigrantInnen im Bereich der Pflege festgehalten. Wenn möglich, werden diese gleich mit den spezifischen Erfordernissen und den daraus resultierenden Maßnahmen verknüpft.

Olbermann und Dietzel-Papakyriakou (vgl. 1996, 16) zufolge greifen Menschen im Alter auf Werte und Traditionen ihrer Herkunftskultur zurück. Sie ziehen sich in die eigene Bezugsgruppe zurück, da das Aufnahmeland in mehrerlei Hinsicht als belastend, stigmatisierend und eventuell als distanziert und fremd erlebt wird. Durch den Rückzug in die eigene ethnische Gruppe können altersbedingte Rollenverluste, z.B. durch den Austritt aus dem Berufsleben, kompensiert werden. „[…] darüber hinaus kann Ethnizität als Teil der Identität, aber auch eine wesentliche, persönlichkeitsstabilisierende, kontinuitätssichernde Funktion übernehmen.“ (Olbermann/Dietzel-Papakyriakou 1996, 16) Der Rückzug wird auch als „ethnisches Alter“ bezeichnet und kann als Hilfe zur Selbsthilfe gesehen werden (vgl. Kökgiran/Schmitt 2011, 245). Auch wenn sich die allochthone Bevölkerung im Alter in ihre „sichere und bekannte“ Bezugsgruppe zurückzieht, haben sich alte Menschen mit Migrationshintergrund teilweise den gleichen altersspezifischen Krisen zu stellen wie Einheimische (vgl. Kremla 2004, 45). Beide Gruppen verbindet unter anderem die Umstellung auf das Leben nach der Erwerbstätigkeit, Einsamkeit im Alter, die Auseinandersetzung mit Tod und Sterben sowie das Nachlassen der körperlichen Kräfte und der Gesundheit (vgl. Ferring 2010, 24 und Kremla 2004, 45). Bei alten Menschen mit Migrationshintergrund kommen noch zusätzliche belastende Faktoren hinzu.

Diese werden im Anschluss beschrieben.

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3.2.1 Sozioökonomischer Status

MigrantInnen haben im Vergleich zur autochthonen Bevölkerung im Durchschnitt einen schlechteren sozioökonomischen Status. Ungleiche Lebenschancen und Teilhabe an Gütern verbinden sich mit einer marginalen gesellschaftlichen Position (vgl. Kremla 2004, 45 und Reinprecht 2006, 20).

„Ältere Migrantinnen und Migranten sind ärmer, weniger gesund und sozial isolierter […].“ (Hungerbühler 2007, 399) Solche verallgemeinernden Aussagen können aber nicht einfach so stehen gelassen werden. Altern ist kein Prozess der generalisiert werden kann und bringt somit auch keine identischen Lebensumstände mit sich. Um den schlechteren sozioökonomischen Status der allochthonen Bevölkerung zu verstehen ist es notwendig zu wissen, dass sich soziale Ungleichheiten, die bereits in jüngeren Lebensjahren vorhanden waren, in der Lebensqualität älterer Menschen wiederfinden (vgl. Hungerbühler 2007, 399).

Der niedrigere sozioökonomische Status der MigrantInnen ergibt sich unter anderem aus den Faktoren des meist niedrigeren Bildungsstandes (siehe untere Abbildung links) und dem unterschiedlichem Lohnniveau zwischen Zugewanderten und österreichischen StaatsbürgerInnen. Durchschnittlich verdienen ausländische Staatsangehörige um € 4.000,- pro Jahr weniger als ÖsterreicherInnen. Damit verbunden ist auch der höhere Anteil an manifester Armut bei den MigrantInnen. Die durchschnittliche Wohnfläche bei Personen mit Migrationshintergrund liegt pro Kopf bei rund 30m² und ist somit um etwa ein Drittel weniger als bei der autochthonen Bevölkerung (vgl. Baldaszti et al.

2014, 12f, 48 und 64). Die durch Sprachschwierigkeiten bedingte schlechtere berufliche Positionierung geht einher mit geringerem Einkommen sowie kürzer anrechenbaren Versicherungszeiten aufgrund geringerer Erwerbstätigkeit (vgl.

Kremla 2004, 45, Reinprecht 2006, 20 und nachfolgende Abbildung rechts).

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17 Abbildung 2: Bildungsstand der 25- bis 64-Jährigen 2013 nach Migrationshintergrund

Abbildung 3: Erwerbstätigenquote 2013 nach Alter und Migrationshintergrund

Wenn sich nur einige der oben erwähnten Faktoren bis zum Alter manifestiert haben, so scheint es nicht verwunderlich, dass alte Menschen mit Migrationshintergrund einen schlechteren sozioökonomischen Status haben als die autochthone Bevölkerung. Koch-Straube (vgl. 2007, 414) geht sogar so weit, dass sie trotz Berücksichtigung der individuellen und sozialen Unterschiede innerhalb der allochthonen Bevölkerung, insgesamt von einer doppelten Benachteiligung und Ausgrenzung von älteren MigrantInnen spricht.

Dies führt sie auf die beiden Faktoren Migration und ältere Menschen zurück.

In diesem Zusammenhang ist es interessant darauf hinzuweisen, wie sich der sozioökonomische Status der MigrantInnen im Vergleich zu ihrem Ursprungsland verändert hat. Am Beispiel der aramäischen MigrantInnengruppe, welche im Kapitel 4 genauer beschrieben wird und im Rahmen der Forschungstätigkeit interviewt wurde, soll bereits an dieser Stelle ein sozioökonomischer Vergleich zwischen dem Ursprungsland und dem Aufnahmeland gezogen werden. AramäerInnen haben in ihrem Ursprungsland in Armut gelebt. Die Mehrheit der jetzt älteren Generation haben nur vier Jahre Grundschule absolviert. Die meisten Frauen wurden nicht in lesen und schreiben unterrichtet. Es gab keine medizinische Versorgung im Dorf die in Anspruch genommen werden konnte. Mehrgenerationenhaushalte auf sehr

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beengten Wohnraum waren dort aufgrund der Armut und der Abhängigkeit Normalität. Dafür waren der Zusammenhalt und die Hilfsbereitschaft zwischen den Menschen durchwegs ausgeprägter. Dies kann sicherlich auf den Faktor der Armut und dem Wissen, dass einem die anderen in der Not zur Seite stehen, zurückgeführt werden (vgl. vorwissenschaftliches Wissen 2015)

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die aramäischen MigrantInnen im Vergleich zur autochthonen Bevölkerung einen schlechteren sozioökonomischen Status haben. Wenn aber der Vergleich auf das Ursprungsland ausgeweitet wird, ist ein Gewinn für die aramäischen MigrantInnen anzunehmen. Ihr sozioökonomischer Status hat sich im Vergleich zum Ursprungsland, bis auf den Faktor der sozialen Kontakte und dem Zusammenhalt, sehr verbessert (vgl. vorwissenschaftliches Wissen 2015).

3.2.2 Pflegende Angehörige– Ressourcen

Soziale Ressourcen sind bei älteren MigrantInnen wichtig und deuten auf eine ausgeprägte Binnenintegration hin. Bis auf formelle Netzwerke sind MigrantInnen größtenteils familienzentriert (vgl. Reinprecht 2006, 20). Bei Krankheit und Pflege werden fast ausschließlich Familien, nachbarschaftliche beziehungsweise ethische Netzwerke in Anspruch genommen (vgl. Dreißig 2005, 192 und Reinprecht 2006, 20). Diese erfüllen somit eine sehr wichtige Rolle. Auch wenn die meisten MigrantInnen im Vergleich zur autochthonen Bevölkerung durch ein kollektivistisch organisiertes Umfeld geprägt sind, bedeutet das laut Basche und Kaouk (vgl. 2003, 211) aber nicht, dass Familienangehörige oder Bekannte die Versorgung einer/eines hilfebedürftigen Angehörigen übernehmen. Als „wishful thinking“ bezeichnen sie diesen Gedanken. Weiters merken sie an, dass bei der Pflege von nahen Angehörigen der qualitative Aspekt sehr oft außer Acht gelassen wird.

„Die familienzentrierte Altersversorgung und Alterspflege, wie sie vielen Migrantengruppen(!) hartnäckig nachgesagt wird, ist mittlerweile mehrheitlich überholt, weil sich die Familienmodelle durch den gesellschaftlichen Wandel verändert haben.“ (Hungerbühler 2007, 402) Durch die sozio-ökonomische Benachteiligung, wie etwa das geringere Einkommen oder weniger Wohnraum pro Person, sind Familien mit

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Migrationshintergrund vermehrt auf eine Doppel- oder Mehrfacherwerbstätigkeit angewiesen (vgl. Hungerbühler 2007, 402). MigrantInnenfamilien werden, genauso wie die autochthone Bevölkerung, durch die hohe Mobilität auseinandergerissen (vgl. Koch-Straube 2007, 415). Für die Pflege und soziale Betreuung alter Menschen, insbesondere dann, wenn diese pflegebedürftig werden, fehlen meistens die Ressourcen.

Innerhalb der MigrantInnengruppen haben sich aufgrund der veränderten Wirklichkeit die Erwartungen und Pflichten an die Pflege und Betreuung innerhalb der Familien verändert. Herkömmliche Rollenbilder von pflegenden Angehörigen lösen sich immer mehr auf (vgl. Hungerbühler 2007, 402), wobei hier noch festgehalten werden muss, dass bei der Pflegeübernahme ein starkes Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern besteht. Töchter und Ehefrauen, mit und ohne Migrationshintergrund, übernehmen den größten Teil der Pflege.

An dritter Stelle stehen die Schwiegertöchter. Viele von ihnen (33 bis 48 Prozent) leisten die Pflege rund um die Uhr (vgl. Engels et al. 2005, 41). Auch der österreichische Pflegevorsorgebericht (URL 14) bestätigt den überwiegenden weiblichen Anteil von pflegenden Angehörigen. Zwei Drittel (1,76 Millionen) der Pflegebedürftigen wurden im Jahr 2011 in Deutschland zu Hause versorgt. Wiederum zwei Drittel davon (1,18 Millionen) wurden zu Hause durch Angehörige gepflegt (vgl. Pfaff 2013, 7).

Grom (vgl. 2015, 14) beschreibt die Familie als weltgrößten ambulanten Pflegedienst. Da die häusliche Pflege eines Familienmitglieds oft nicht mit der Ausübung eines Berufes zu vereinbaren ist, müssen viele Angehörige, vor allem Frauen, ihre Arbeit aufgeben. Durch die Pflege von Angehörigen kommt es zu einer dauerhaften Belastung im zeitlichen, emotionalen und physischen Bereich (vgl. Engels et al. 2005, 41). Auch Gauggel und Rößler weisen auf die Überbelastung von pflegenden Angehörigen hin:

„Viele der pflegenden Angehörigen (bis zu 68%) weisen nach Jahren der Pflege selbst einen schlechten psychischen Gesundheitszustand auf, wie depressive Verstimmungen und eine geringe Lebenszufriedenheit. Als häufigster und gravierendster Problembereich wird von den Angehörigen die Einschränkung der persönlichen Freiheit durch die Pflege genannt.“

(Gauggel/Rößler 1999, ohne Seitenangabe, zit. in: Sonntag/Leistner/

Grande 2013, 362)

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Abschließend soll hier der geschlechterspezifische Verdienstunterschied festgehalten werden. Frauen haben im Jahr 2013 durchschnittlich um 23 Prozent weniger verdient (gemessen am Bruttostundenverdienst) (vgl. URL 15).

Dies kann ein Indiz dafür sein, dass in den meisten Fällen Frauen die Aufgabe der Pflege von Angehörigen übernommen haben. Der finanzielle Faktor spielte bei der Entscheidung zur häuslichen Pflege sicherlich eine wesentliche Rolle.

Auch bei den MigrantInnen kann der finanzielle Aspekt nicht ganz außer Acht gelassen werden. Fast die Hälfte (48 Prozent) der Erwerbstätigen in der ersten Zuwanderergeneration waren ArbeiterInnen. Bei der zweiten Generation gibt es eine deutliche Annäherung (28 Prozent ArbeiterInnen) der beruflichen Stellung an die autochthone Bevölkerung (vgl. Baldaszti et al. 2014, 54). Dies bringt auch eine finanzielle Verbesserung mit sich. Durch die finanzielle Besserstellung der zweiten Generation kann auch die Zukunft der häuslichen Pflege durch Angehörige in Frage gestellt werden, da es bei Arbeitsverlust zugunsten der Pflege eines Angehörigen mittlerweile auch bei der allochthonen Bevölkerung zu einem höheren „Geldverlust“ kommt.

Wenn der finanzielle Einfluss, gemeinsam mit Aspekten, wie etwa der räumlichen Distanz zu Familienangehörigen und das veränderte Familienmodell berücksichtigt werden, ist ein Umdenken in der Alters- und Pflegeversorgung notwendig. Die veränderte Situation für MigrantInnen sollte berücksichtigt und entsprechende Maßnahmen gesetzt werden, um auch diese Bevölkerungsgruppe in die Altersversorgung einzubinden.

Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass sowohl der sozioökonomische Status als auch familiäre Faktoren ein Umdenken in der institutionellen Alters- und Pflegeversorgung verlangen. Die veränderte Situation für MigrantInnen sollte diskutiert, sowie Maßnahmen ergriffen werden um diese Personengruppe in die institutionelle Altersversorgung einzubinden.

Ein wesentlicher Faktor für eine gelingende Betreuung ist die Verständigung zwischen KlientIn und BetreuerIn.

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3.2.3 Sprachschwierigkeiten

Oft kommt es in Institutionen zu Sprachbarrieren aufgrund von unzureichenden Deutschkenntnissen der Bevölkerung mit Migrationshintergrund (vgl. Domenig 2003, 87ff). Kommunikationsprobleme werden als Hauptschwierigkeit im Gesundheitsbereich wahrgenommen. Im Pflegealltag ist es noch nicht selbstverständlich, dass bei Kommunikationsschwierigkeiten mit fremdsprachigen PatientInnen eine/ein ÜbersetzerIn hinzugezogen wird. In der Pflege ist aber das Verstehen und das Verstanden werden unerlässlich.

Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Austausch sich nur auf ein Minimum beschränkt oder gänzlich auf verbale Kommunikation verzichtet wird. Somit kann es sein, dass eine Person die nicht ausreichend deutsch spricht, deshalb nicht die erforderliche Behandlung erhält (vgl. Stuker 2007, 222f und Dreißig 2005, 114f). Sprachbarrieren benötigen ein Umdenken auf Seiten der Professionellen Arbeitskräfte:

„[…] indem sie einsehen, dass das Recht zu verstehen und verstanden zu werden, das Recht zu informieren und informiert zu werden sowie das Recht, Behandlungsmöglichkeiten und ihre Konsequenzen zu kennen und bei der Wahl der Behandlung mitzuentscheiden, ein grundlegendes Recht jedes Patienten und jeder Patientin ist, das auch eingefordert werden kann.“ (Domenig 2003, 88)

In vielen Situation werden Angehörige, vor allem Kinder, und MitarbeiterInnen mit Migrationshintergrund als SprachvermittlerInnen betrachtet und selten bis gar nicht professionelle ÜbersetzerInnen dazugeholt (vgl. Dreißig 2005, 118 und 124). Zweisprachigkeit alleine reicht aber nicht aus um eine Vermittlungsfunktion zu übernehmen. Personen aus dem Familien- und Freundeskreis – vor allem Kinder - und zweisprachiges Spitalpersonal wie etwa Reinigungspersonal sollten nur in Ausnahmesituationen oder bei unbelasteten und einfachen Gesprächen die Rolle des/der ÜbersetzerIn übernehmen (müssen). Hier kann es zu einer Überforderung aus emotionalen und persönlichen Gründen wie auch zu einer Verzerrung des Inhaltes aufgrund von mangelnden Sprachkenntnissen und fehlenden fachlichen Kenntnissen kommen (vgl. Bühlmann/Stauffer 2007, 276f und Stuker 2007, 231).

Möglichkeiten der Verständigung trotz Sprachschwierigkeiten können zum Teil durch nonverbale Interaktionen überbrückt werden. Bildertafeln mit Symbolen

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(z.B. Toilette, WC …), Bild- und Wörterbücher oder Spitalswörterbücher können hilfreich sein (vgl. Bühlmann/Stauffer 2007, 277). Stuker (vgl. 2007, 224) erweitert die nonverbalen Lösungsvorschläge noch um die der verbalen Möglichkeiten. Bei simplen Mitteillungen an die PatientInnen können laut dem Autor auch Zeichen- und Körpersprache hilfreich sein. In der täglichen Kommunikation mit einfachen Inhalten sowie in Notfallsituationen und anderen unerwarteten Kommunikationssituationen, können Übersetzungshilfen wie z.B.

zweisprachiges Personal oder ListenübersetzerInnen hinzugezogen werden.

Um bestimmte Fachausdrücke aus dem Pflegealltag zu erläutern sollte ein medizinischer Sprachführer verwendet werden. Pflegeanamnestische Gespräche sollten immer mit der Hilfe von professionellen ÜbersetzerInnen geführt werden. Bühlmann und Stauffer (vgl. 2007, 285) weisen darauf hin, dass beim Einsatz von ÜbersetzerInnen, auch wenn diese Familienangehörige sind, PatientInnen nicht übergangen werden dürfen. Diese müssen immer einbezogen werden.

3.2.4 Machtunterschiede

MigrantInnen machen, häufiger als die autochthone Bevölkerung, negative Erfahrungen mit Fachkräften, die ihnen mit Vorurteilen, Diskriminierung, Rassismus oder transkultureller Inkompetenz begegnen (vgl. Domenig 2003, 87). Dreißig bezeichnet die herablassende oder verächtliche Behandlung von MigrantInnen durch die autochthone Bevölkerung als einen „Machtaspekt“.

EinwanderInnen aus bildungsferneren Schichten oder niedrigeren Einkommensgruppen sind besonders von diesem Ungleichgewicht betroffen.

Diskriminierende oder feindselige Äußerungen von MitarbeiterInnen werden nicht offen und „bewusst“ geäußert. Diese werden eher unterschwellig und auf nonverbaler Ebene vermittelt (vgl. Dreißig 2005, 132f).

MigrantInnen zeigen sich oft besonders entgegenkommend, zurückhaltend, bescheiden und dankbar. Sie wollen nicht negativ auffallen. Damit ihre Bedürfnisse und Belange nicht übergangen werden, haben zugewanderte oft

„AnwältInnen“. Meistens handelt es sich dabei um Angehörige, die sich für ihre pflegebedürftigen Familienangehörigen stark machen (vgl. Dreißig 2005, 155).

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23

Dieses Verhalten kann auf negative Erfahrungen von MigrantInnen zurückgeführt werden. Durch ihre AnwältInnen können sie eventuelle Defizite wie etwa Sprachschwierigkeiten und Wissenslücken wieder ausgleichen.

3.2.5 Beziehungsgestaltung

Im professionellen Zusammenhang kommt es durch unterschiedliche Vorstellungen der Beziehungsgestaltung und Vertrauensbildung oft zu Missverständnissen. Wo für MigrantInnen der erfolgreiche Austausch mit Fachkräften, ähnlich einer vertrauensvollen familiären Beziehung aufgebaut ist, wird die „notwendige“, professionelle Distanz zu KlientInnen oder PatienntInnen gewahrt (vgl. Domenig 2003, 88f). Die autochthone Bevölkerung (PatientInnen, MitarbeiterInnen und ÄrztInnen) in Krankenhäusern wirkt im Vergleich zu Menschen mit Migrationshintergrund kühler, zurückhaltender und distanzierter.

MigrantInnen versuchen, einen persönlichen Kontakt zu anderen Menschen aufzubauen. Einerseits fragen sie ihr Gegenüber gerne bezüglich Familie, Herkunft und Arbeit aus und andererseits erzählen sie auch gerne über persönliche Belange. Das Teilen und Verteilen von mitgebrachten Speisen (sie werden oft von Verwandten und Bekannten bekocht) ist für viele selbstverständlich. Gleichzeitig können diese Gesten aber als aufdringlich und distanzlos gesehen werden (vgl. Dreißig 2005, 163ff).

Domenig (vgl. 2003, 89) schlägt daher für eine vertrauensvolle Beziehung beim Erstkontakt mit MigrantInnen vor, dass sich das Fachpersonal unter anderem auch auf vertrauensbildende Unterhaltungen über Alltäglichkeiten einlässt. Erst durch diese Gespräche kann der nötige Beziehungsaufbau stattfinden und eine gute Zusammenarbeit zwischen beiden Seiten erwartet werden.

Das in Pflegeeinrichtungen wahrzunehmende (abweichende) Verhalten von PatientInnen mit Migrationshintergrund, im Vergleich zu autochthonen PatientInnen, könnte auf ihre marginalisierte Situation im Aufnahmeland zurückgeführt werden. Hier wird, wie oben erwähnt, durch PatientInnen wie Angehörige, mitunter der Versuch unternommen, Defizite wie etwa Sprachschwierigkeiten, durch positives Verhalten (bescheidene und höfliche Haltung, Dankbarkeit, Interesse am anderen bekunden, Speisen teilen usw.)

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24

(vgl. Dreißig 2005, 143 und 164) zu kompensieren. Es könnte eine Lösungsstrategie von MigrantInnen sein, um dem Machtgefälle zwischen ihnen und der autochthonen Bevölkerung und dem Pflegepersonal entgegenzuwirken.

3.2.6 Essgewohnheiten

„Essgewohnheiten betreffen in besonderem Maß unser Wohlbefinden, welches mit ein Teil des Genesungsprozesses ist.“ (Baumgartner Bicer 2007, 78) Für muslimische PatientInnen, die kein Schweinefleisch essen, stellt das Essensangebot in den meisten Institutionen kein Problem dar (vgl. Dreißig 2005, 170). In vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen wird auf die Essgewohnheiten der einzelnen Personen Rücksicht genommen. Als Beispiel wird der Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV), als größte Wiener Gesundheitsinstitution, angeführt. Das Essensangebot im KAV ist sehr umfangreich und umfasst Normalkost, leichte Vollkost, vegetarische Speisen, zuckerfreie Kost, viele verschiedene Diätmenüs, Schweinefleischlose und koschere Kost (URL 13).

Da die gemeinsame Essenseinnahme in anderen Kulturen einen noch höheren Stellenwert zu haben scheint, genießen PatientInnen mit Migrationshintergrund die mitgebrachten Speisen gemeinsam mit ihren BesucherInnen (vgl. Dreißig 2005, 170f).

In Einrichtungen, wie dem KAV wird zwar versucht, viele verschiedene Essensbedürfnisse die sich aufgrund einer inneren, religiösen oder auch gesundheitlichen Überzeugung oder Notwendigkeit ergeben, zu berücksichtigen. Diese Angebote können aber aufgrund von Sprachschwierigkeiten häufig nicht in Anspruch genommen werden. Trotz all dieser Bemühungen kann sich in Pflegeeinrichtungen ein Fremdheitsgefühl bei Menschen mit Migrationshintergrund einstellen. Für sie ungewohnte Gewürze, Zubereitungen und Gerüche verstärken das Gefühl des Fremdseins.

Angehörige versuchen, durch die mitgebrachten Speisen, die Sehnsucht nach der bekannten und gewohnten Umgebung zu kompensieren.

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3.2.7 Besuchsverhalten

Bei Befragungen von Fachkräften in Spitälern wurde durch alle Befragten bestätigt das MigrantInnen öfter Besuch erhalten als autochthone PatientInnen.

Familienangehörige, Bekannte und Freunde kommen regelmäßig und in großen Gruppen zu den pflegebedürftigen PatienntInen auf Besuch. Ihre Angehörigen kümmern und unterstützen die Pflegebedürftigen Verwandten und Bekannten mehr als Einheimische es tun. Auch die Familienbindung und der Familienzusammenhalt sind nach Ansicht der Befragten größer als bei der autochthonen Bevölkerung. Für türkische PatientInnen scheint der vermehrte Besuch besonders wichtig zu sein. Dieser wird laut einigen Befragten als psychische Stütze gesehen. Andere MitarbeiterInnen scheinen da anderer Meinung zu sein. Sie sehen den vermehrten Besuch nicht nur positiv. Ihrer Meinung nach trägt dieser nicht immer zur Gesundung der PatientInnen bei.

Durch den vielen Besuch können sich aber auch andere PatientInnen und manche MitarbeiterInnen gestört fühlen (vgl. Dreißig 2005, 156ff).

3.2.8 Religion und Trauer

Die Mehrheit der autochthonen Bevölkerung gehörte lange Zeit der evangelisch-reformierten und der römisch-katholischen Kirche an. Heute gibt es eine Vielzahl an religiösen Bewegungen außerhalb der Großkirchen.

MigrantInnen bringen aus ihren Herkunftsländern andere Glaubensformen, wie etwa den Hinduismus, Islam oder Buddhismus mit (vgl. Baumgartner Bicer 2007, 68). Religiöse Konzepte können unter anderem Gesetze und Staatskonzepte beeinflussen, aber auch im Gesundheitsbereich haben sie ihren Einfluss (vgl. ebd., 72).

Vorgeschriebene Gebetszeiten, rituelle Waschungen, religiöse Speisevorschriften, Fastenzeiten und verschiedene Rituale bei der Beisetzung eines/einer Verstorbenen sind einige Beispiele aus unterschiedlichen Religionen, die für ihre AnhängerInnen wichtig und zur Ausübung ihrer Religion notwendig sind (vgl. ebd., 75ff und Dreißig 2005, 166ff). PflegerInnen berichten, dass „[…] PatientInnen aus dem Mittelmeerraum mit dem Tod von Angehörigen mit Trauer, negativen Diagnosen und überhaupt Emotionen

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tendenziell anders umgingen als deutsche Patienten(!).“ (Dreißig 2005, 165) MigrantInnen neigen zu mehr Emotionsausdrücken, Drama und Gefühlsausbrüchen. Für das Personal und für andere Pflegebedürftige kann das sehr befremdend wirken (vgl. Dreißig 2005, 165f).

In erster Linie sind die Aufklärung der MitarbeiterInnen über die verschiedensten Religionen, ihre Trauerrituale sowie der entsprechende Umgang mit belastenden Situationen von MigrantInnen empfehlenswert.

Weiters scheint ein Rückzugsort, an dem Menschen ihren Emotionen freien Lauf lassen können, notwendig zu sein.

Der Vollständigkeitshalber finden hier noch zwei weitere Themen Erwähnung, die ältere Menschen mit Migrationshintergrund laut Kremla (vgl. 2004, 45) und Reinprecht (vgl. 2006, 20) beschäftigen und belasten können. Sie sehen die Frage nach der Rückkehr ins Ursprungsland als großes und eventuell belastendes Thema an. Weiters geben beide AutorInnen zu bedenken, dass MigrantInnen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, viele Unterstützungsmöglichkeiten, durch ihre rechtliche Sonderstellung, nicht in Anspruch nehmen können. Dies führt zu einer doppelten Marginalisierung der älteren MigrantInnengruppe.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Europa hat im Rahmenkonzept

„Gesundheit für alle“ folgende Merkmale für ein Gesundheitssystem, das alle Menschen erreichen soll, definiert:

• Ausreichende Gesundheitsangebote

• Wirtschaftlich erschwinglich und räumlich erreichbar

• Gleiche Zugänglichkeit für alle Bevölkerungsgruppen

• Informationen für alle zugänglich

• Kulturell angemessen d.h. bestehende Unterschiedlichkeiten respektieren (vgl. URL 12)

Für MigrantInnen treffen die Merkmale einer „Gesundheit für alle“ kritisch betrachtet nicht zu. Unter anderem wird die Zugänglichkeit zu Einrichtungen durch Sprachschwierigkeiten und andere migrationsspezifische

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27

Zugangsbarrieren erschwert (vgl. Domenig 2007, 12). In den ambulanten Dienstleistungen der Altenpflege, und insbesondere in der stationären Pflege, ist der Anteil von MigrantInnen noch gering (vgl. Hungerbühler 2007, 401).

Soziale Dienste werden nur vereinzelt in Anspruch genommen, das hängt mit einem Informationsmangel in Hinblick auf die Angebote zusammen (vgl.

Reinprecht 2006, 20). MigrantInnen haben ein großes Defizit bezüglich ihrer Rechte und finanziellen Möglichkeiten im Alter (Rente, Sozialhilfe, Pflegeversicherung …) (vgl. Koch-Straube 2007, 415).

Es kann zusammenfassend gesagt werden, dass alle Menschen Gemeinsamkeiten haben die sie im Alter verbinden. Es darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass sich alte MigrantInnen, wie bereits oben in den einzelnen Punkten erwähnt, noch zusätzlich mit weiteren belastenden Themen auseinandersetzten müssen.

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4 Aramäische MigrantInnen

Der Fokus dieser Arbeit liegt auf den spezifischen Erfordernissen alter Menschen mit Migrationshintergrund. Anhand der aramäischen MigrantInnengruppe in Wien sollen die spezifischen Erfordernisse für ältere EinwanderInnen beforscht werden. Durch die Auseinandersetzung mit einer Minderheit unter der allochthonen Bevölkerung, rückt die Problematik älterer MigrantInnen im Kontext der Pflege und der sozialen Betreuung besonders deutlich in den Mittelpunkt.

EinwanderInnen, die einer Minderheit angehören sind, im Vergleich zu größeren MigrantInnengruppen, mit weiteren zusätzlichen belastenden Faktoren konfrontiert. Zum Beispiel können Sprachbarrieren nicht durch DolmetscherInnen oder Informationsbroschüren in der jeweiligen Muttersprache überbrückt werden, da dies nicht in jeder Sprache angeboten werden kann. Hier müssen andere Lösungen gefunden werden. Auch das Wissen um Bräuche, Traditionen und Religion, das in der Aufnahmegesellschaft in Bezug auf größere MigrantInnengruppen vorzufinden ist, fällt bei MigrantInnen die einer Minderheit angehören weg.

Da die Autorin selber einen aramäischen Migrationshintergrund hat, können Sprachschwierigkeiten und die Problematik des Zugangs zur MigrantInnengruppe umgangen werden. Ihr „vorwissenschaftliches Wissen“ zu dieser Bevölkerungsgruppe und der persönliche Kontakt zur Zielgruppe können somit für diese Arbeit genützt und zugunsten dieser Arbeit eingesetzt werden.

Zum Volk der AramäerInnen gibt es bis dato sehr wenig Literatur. Die Geschichte als auch die Besonderheiten, die aramäische MigrantInnen mitbringen, sind in Hinblick auf die Auswertung und das Verständnis der Interviews wichtig deshalb werden diese anschließend beschrieben.

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4.1 Geschichte der aramäischen MigrantInnen

Da sich die Autorin bereits während des Masterstudiums an der Fachhochschule ausführlich mit der Geschichte der AramäerInnen auseinandergesetzt hat, wird dieses Unterkapitel aus der Gruppenseminararbeit

„Stressbelastungen und Copingstrategien von AramäerInnen in Wien und Niederösterreich“ (Bauer et al. 2014, 19ff) direkt zitiert. Die Zitation der Quellenangaben wird inhaltlich nicht verändert, aber aufgrund der nötigen identischen Zitierung innerhalb der Masterarbeit, wird sie dieser Arbeit angepasst.

„In Gesprächen mit AramäerInnen wird nach kurzer Zeit klar, dass es ein reges Durcheinander und eine Uneinigkeit bezüglich der Bezeichnung ihrer Sprache und ihrer Identität gibt. Auch wenn sie alle ihre historische Identität von den vorchristlichen Völkern Mesopotamiens und den frühesten christlichen Kirchen des Orients ableiten, sind sie sich doch uneins, wie diese Bezeichnungen lauten sollen. Manche nennen sich AssyrerInnen, ChaldäerInnen, Suryoye, Suroye und andere wiederum AramäerInnen. Auch bei der Bezeichnung ihrer gemeinsamen Sprache sind sie sich nicht einig. Diese kann aramäisch, assyrisch oder syrisch lauten (vgl. Gauß 2009, 12f). In dieser Arbeit wird die Bezeichnung AramäerInnen mit aramäischer Sprache verwendet.

„Als Assyrer nach Schweden kamen, fragten die Schweden sie: Wer seid ihr?

Und die Assyrer antworteten: Wir sind Christen! Aber das war in einem Land, indem lauter Christen lebten, kein identitätsstiftendes Merkmal mehr.“ (Gauß 2009,16). Als älteste ChristInnen des Orients war eine Abgrenzung durch ihre Religion (syrisch-orthodox) in muslimischen Ländern einfach. Aber außerhalb des Orients in anderen Christlichen Ländern brauchten sie ein anderes identitätsstiftendes Merkmal. Möglicherweise ist das eine Erklärung dafür, dass es so viele Bezeichnungen für eine Volksgruppe mit derselben Sprache gibt.

Denn erst durch solch eine Konfrontation, wie sie Gauß (siehe Zitat oben) beschreibt, wurde eine klare Zugehörigkeit zu einer Herkunft oder einer Sprache wichtig. Hier könnte die Chance entstehen, sich nicht mehr als

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