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Nicht nur das Wissen über die Motive zur Migration ist für eine Auseinandersetzung mit dem Thema Migration wichtig. Auch die Beschäftigung mit den häufigsten und wichtigsten Formen der Einwanderung ist notwendig, um einen Überblick zu erhalten.

Auch wenn einige der Migrationsformen einen vermischten Charakter aufweisen, lassen sie sich doch insgesamt in zwei Hauptkategorien unterteilen.

Nämlich in Fluchtmigration und in Arbeitsmigration. Diese beiden Kategorien basieren auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen, die wiederum unterschiedliche Stellungen und Rechte im Aufnahmeland mit sich bringen.

2.4.1 Fluchtmigration

Die Fluchtmigration zählt zur „erzwungenen“ Form der Migration. Menschen sind gezwungen zu migrieren, weil sie in ihrem Heimatland verfolgt und ihr Leben unmittelbar bedroht wird (vgl. Lenthe 2011, 89). An dieser Stelle sollte aber bedacht werden, dass sich Menschen in den schwierigsten Situationen des Lebens unterschiedlich entscheiden. Manche fühlen sich „gezwungen“ das

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Land zu verlassen und andere wiederum bleiben in ihrem Heimatland. Es scheint somit sehr wohl auch eine persönliche, freie Entscheidung zu sein.

Sowie bei den AusländerInnen (siehe 2.2.) gibt es auch innerhalb der Gruppe der FluchtmigrantInnen eine gesetzliche Unterscheidung zwischen

„Flüchtlingen“ und „AsylwerberInnen“.

• Flüchtlinge

Ob es sich bei einer/einem Eingewanderten um einen Flüchtling handelt, wird gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention festgestellt. Eine Person wird als Flüchtling anerkannt wenn er/sie sich

„aus wohlbegründeter Furcht, aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung verfolgt wird, sich außerhalb seines Heimatlandesbefindet und nicht in der Lage oder im Hinblick auf diese Furcht nicht gewillt ist, sich des Schutzes dieses Landes zu bedienen […]“ (URL 1)

Bei Flüchtlingen, auch Konventionsflüchtlinge oder anerkannte Flüchtlinge genannt, greift das völkerrechtliche Gewohnheitsrecht, das die zwangsweise Ausweisung und Zurückweisung eines Flüchtlings in sein Heimatland verbietet „[…] wo sein Leben oder seine Freiheit aus Gründen seiner Rasse, seiner Religion, seiner Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder seiner politischen Ansichten bedroht wäre.“ (URL 2) Durch dieses Prinzip erhalten anerkannte Flüchtlinge ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, und sie sind den österreichischen StaatsbürgerInnen rechtlich weitgehend gleichgestellt. Unter anderem haben Flüchtlinge das gleiche Anrecht auf Sozialhilfe, Wohnbeihilfe, Gemeindewohnungen sowie auf alle Leistungen der Krankenversicherungen und freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Anerkannte Flüchtlinge können nach vier Jahren die Einbürgerung beantragen und haben außerdem das Recht, im Zuge der Familienzusammenführung, Angehörige nachkommen zu lassen.

• AsylwerberInnen

Alttäglich und auch medial werden die Bezeichnungen Flüchtlinge und AsylwerberIn oft falsch verwendet. Rechtlich gesehen gibt es hier aber

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einen großen Unterschied. Eine Person, die als Flüchtling bezeichnet wird, hat bereits ein abgeschlossenes Asylverfahren hinter sich und wurde nach den oben erwähnten Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention als Flüchtling anerkannt, wohingegen der/die AsylwerberIn oder AsylantIn um Aufnahme angesucht hat und ein Verfahren eingeleitet wurde, in dem erst überprüft werden muss, ob es sich bei dieser Person tatsächlich um einen Flüchtling entsprechend der Genfer Flüchtlingskonventionen handelt (vgl. Lenthe 2011, 90).

Subsidiären Schutz erhält ein/eine Asylsuchende/r, wenn zwar keine Fluchtgründe gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention vorliegen, aber dieser Person in ihrem Heimatland Gefahr wie etwa durch Bürgerkrieg droht (vgl. Schöffl/Sowinetz 2013, 4ff).

Da AsylwerberInnen zu einer großen Zielgruppe der Klinischen Sozialarbeit zählen und viele der InterviewpartnerInnen für diese Arbeit als AsylwerberInnen nach Österreich gekommen sind, werden unten stehend aktuelle Zahlen und Fakten dargelegt.

Abbildung 1: Bundesministerium für Inneres - Asylstatistik, Darstellung der Medien-Servicestelle Neue Österreicher/innen

Wie auf der Grafik ersichtlich ist, sind die Anträge auf Asyl 2014 enorm angestiegen. Bewaffnete Konflikte, Menschenrechtsverletzungen und Kriege, wie etwa der Bürgerkrieg in Syrien, sind Ursachen für einen derart hohen Zuwachs an Asylanträgen. Im Vergleich zum Vorjahr kam es 2014 zu einem 60%igen Anstieg der Asylanträge. Anträge auf Asyl von Menschen aus Syrien

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haben sich z.B. um das Siebenfache erhöht. Auch im Jahr 2015 zählt Syrien zur antragsstärksten Nation (vgl. URL 31).

Im Jahr 2014 wurden im Mai durchschnittlich 67 Asylanträge pro Tag gestellt.

Im Vergleich dazu gab es dieses Jahr im Mai durchschnittlich 250 Asylanträge pro Tag. Dies sind laut dem Bundesministerium für Inneres die höchsten jemals gemessenen Werte, die statistisch aufgezeichnet wurden (vgl. ebd.). Auch die Zahl der unbegleiteten Minderjährigen ist laut der Online-Zeitung derStandard.at im Vergleich zum Vorjahrgestiegen. Im ersten Quartal dieses Jahres wurden 874 minderjährige AsylwerberInnen in Österreich verzeichnet.

Das ist ein Anstieg um fast das Vierfache im Vergleich zum Vorjahr (vgl. URL 32). Diese Kinder und Jugendlichen, die eine ganz spezifische Zielgruppe der Klinischen Sozialarbeit darstellen, sind traumatisiert und brauchen besonderen Schutz und Unterstützung durch die Klinische Sozialarbeit.

Durch diesen enormen Anstieg an Asylanträgen und den daraus resultierenden notwendigen Unterkünften kommt es derzeit zu lautstarken Diskussionen in Österreich. In Salzburg, Linz und Oberösterreich wurden Zeltnotunterkünfte für AsylwerberInnen und Flüchtlinge errichtet. Diese sollen laut Innenministerium nur als Übergangslösung dienen. Über andere Möglichkeiten zur Unterbringung der AsylwerberInnen und der Flüchtlinge wird weiterhin debattiert, aber bis dato gibt es keine Lösung (vgl. URL 33). Auch die zwölfte Novellierung des Asylrechts im Mai dieses Jahres ist eine Antwort auf die steigenden Zahlen der Asylanträge. In diesem Zusammenhang kann auf die Onlineseite des österreichischen Parlaments verwiesen werden. Dort sind alle Änderungen der aktuellen Asylnovellierung ersichtlich (vgl. URL 34).

2.4.2 Arbeitsmigration

Die Arbeitsmigration ist - im Vergleich zur Fluchtmigration - eine freiwillige Migration (vgl. Lenthe 2011, 89). Es sind überwiegend die Anreizfaktoren im Zielland, d.h. Pull-Faktoren, ausschlaggebend für eine Auswanderung zwecks Arbeitsmigration (vgl. ebd., 91).

Arbeitsmigration entsteht durch die Globalisierung der Wirtschaft. Sie ist eine

„Funktion der Mobilität des Kapitals“, denn dort wo Kapital investiert wird, da

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entsteht auch fast immer eine Nachfrage nach Arbeitskräften (vgl. Han 2010, 67). In Österreich hat der beginnende Arbeitskräftemangel nach dem zweiten Weltkrieg in den 1960er Jahren zur ersten großen Anwerbung von ausländischen Arbeitskräften geführt (vgl. Stadler/Wiedenhofer-Galik 2011, 384). Durch das Raab-Olah-Abkommen, welches unter anderem die Gleichstellung von In- und AusländerInnen in Lohn- und Arbeitsfragen, wie auch die Inanspruchnahme von Sozialversicherungen regelte, wurde Österreich für ArbeitsmigrantInnen interessant. ArbeitsmigrantInnen verlassen ihr Heimatland in der Hoffnung, im Zielland bessere Chancen am Arbeitsmarkt vorzufinden und somit ihren Lebensstandard zu verbessern. Eine weitere Bedingung des Abkommens war die befristete Arbeitsgenehmigung für die „GastarbeiterInnen“

und dadurch die Sicherstellung ihrer Rückkehr im Falle eines Konjunkturrückgangs oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (vgl.

Lenthe, 2011, 90f). Viele dieser damaligen GastarbeiterInnen sind aber im Land geblieben und haben ihre Familienangehörigen auch nach Österreich geholt (vgl. Stadler/Wiedenhofer-Galik 2011, 384). Der Nachzug von EhepartnerInnen und Kindern wird als Familienzusammenführung bezeichnet (vgl. Han 2010, 85). Im Jahr 1974 wurde dann der Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt für ausländische Arbeitskräfte aufgrund der schlechter werdenden Wirtschaftslage erschwert (vgl. Stadler/Wiedenhofer-Galik 2011, 384). Seit 2003 ist eine Arbeitsmigration nur noch für hochqualifizierte ArbeiterInnen, sogenannte Schlüsselkräfte, möglich (vgl. Lenthe 2011, 91).

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3 Ältere Menschen mit Migrationshintergrund

Dieses Kapitel behandelt die Thematik des älter Werdens und des älteren Menschen. Zahlen, Fakten, die familiäre Unterstützung und der Demografische Wandel werden kurz diskutiert. Danach wird der Fokus auf ältere Menschen mit Migrationshintergrund gelegt. In den anschließenden Unterkapiteln werden die spezifischen Erfordernisse für ältere MigrantInnen beschrieben.