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2017/056-5 Bericht AGFB

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SYNODE DER EVANGELISCHEN KIRCHE Drucksache Nr. 56-5/17 IN HESSEN UND NASSAU

Ausschuss für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung (AGFB)

Bericht über die Arbeit von September 2016 bis November 2017

In diesem Zeitraum hat der Ausschuss 9 Sitzungen durchgeführt. Einige Mitglieder wurden zu- sätzlich in andere Gremien und Arbeitsgruppen entsendet (s. Liste am Ende dieses Berichts).

Während der konstituierenden Tagung der Zwölften Kirchensynode (Juni 2016) wurde der Aus- schuss mit nur noch 9 Personen neu gewählt, wovon 6 Mitglieder der Kirchensynode zum ers- ten Mal angehören.

Bei der konstituierenden Sitzung des Ausschusses wurde Gisela Kögler zur Vorsitzenden ge- wählt und Lieselotte Wendl zur Stellvertreterin. Das Protokoll wird von Yvonne Fischer geführt.

Folgende Themen wurden im Berichtszeitraum bearbeitet:

Nachhaltige Beschaffung in der EKHN (Auftrag des KSV)

Nach der Behandlung des Antrags zu fair gehandelten Textilien des Dekanats Ried aus der Elf- ten Kirchensynode hat sich der KSV entschlossen, unseren Ausschuss zu beauftragen, sich mit der Thematik der nachhaltigen Beschaffung in der EKHN grundsätzlich zu befassen.

Der Ausschuss hat nach entsprechender Beratung dem KSV empfohlen, in der Frühjahrssyno- de 2018 die Thematik in Form eines ‚kleinen‘ Schwerpunktes vorzustellen. Überlegt wurde, mit einem anschaulichen Vortrag seitens der Energiemanager und der Leitung des Referats ‚Zent- rale Dienste‘ unserer Kirchenverwaltung über Stand und Möglichkeiten ökofairer Beschaffung in unserer Kirche zu informieren. In einer anschließenden kurzen Diskussionsrunde können dann konkrete Anträge aus der Synode gestellt werden, die die weitere synodale Befassung mit dem Thema möglich machen.

Energiebeschaffungsgesetz (EBG) (Drs. 41/16)

Nach der 1. Lesung des EBG in der Herbstsynode 2016 wurde die Beratung des Gesetzentwur- fes u.a. an unseren Ausschuss übergeben. Die Federführung liegt beim Rechtsausschuss. Der AGFB hat daraufhin in Absprache mit allen beteiligten Ausschüssen eine Arbeitsgruppe initiiert, der die Ausschüsse DGV, Bau und unser Ausschuss angehörten. In vier Arbeitssitzungen hat die AG mit der fachlichen Beteiligung der Kirchenverwaltung den Gesetzesentwurf inhaltlich be- raten und hat dabei auch die Voten aus der 1. Lesung berücksichtigt. Die Ergebnisse aus den Sitzungen wurden jeweils im Ausschuss rückgespiegelt und für die nächste Beratung in der AG kritisch reflektiert. Die AG ist schließlich zu einer Befürwortung einer zentralen ökologischen Energiebeschaffung für die gesamte EKHN gekommen. Eine ausführliche Stellungnahme wur- de dem Rechtsausschuss für seine Beratungen übergeben, der sie weitestgehend in seine Vor- lage für die Herbstsynode eingearbeitet hat.

Antrag des Dekanats Vogelberg zum EBG – Wegfall der Abnahmepflicht der kirchlichen Körperschaften (Drs. 28/17).

Dem konnte der Ausschuss nicht zustimmen, da eine Abnahmepflicht originärer Bestandteil des Gesetzentwurfes ist.

Antrag des Synodalen Ruffert (zu Drs. 30/16) auf Umwidmung der Gelder zur ‚Pilgrimage for Justice and Peace‘

Der Antrag wird vom Ausschuss abgelehnt. Die Pilgrimage ist ein langfristiges Projekt, das langsam angelaufen ist. Mittlerweile gibt es eine Reihe von engagierten ökumenischen Projek- ten und weitere stehen in Aussicht. Die Pilgrimage ist ein gelungenes Projekt zur Friedensbil- dung – siehe Bericht des Zentrums Ökumene zur Herbstsynode.

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SYNODE DER EVANGELISCHEN KIRCHE Drucksache Nr. 56-5/17 IN HESSEN UND NASSAU

Bericht zum EKHN-Flüchtlingsfonds (Drs. 38-1/16)

Auf Einladung des Ausschusses berichteten Andreas Lipsch und sein Mitarbeiter Igor Pangaric über den aktuellen Stand der Flüchtlingsarbeit, seit im Herbst 2013 die Synode ein erstes Mal Gelder für einen Flüchtlingsfonds bewilligt hat. Seither wurden die Gelder für Projekte in den Bereichen Willkommenskultur, professionelle Flüchtlingsberatung und Koordination der ehren- amtlichen Flüchtlingsarbeit bewilligt und verausgabt. Seit einiger Zeit allerdings lässt sich eine Verschiebung in der Flüchtlingsarbeit feststellen. Der Bedarf geht stärker in Richtung professio- neller und unabhängiger Flüchtlingsberatung. Die Anträge haben sich geändert von Ersthilfe und unmittelbarem Notfallmanagement hin zu anhaltender Gemeinwesenarbeit. Wir müssen uns fragen, ob in unserer Kirche Flüchtlingsarbeit verstetigt werden kann, damit nicht immer nur begrenzt und befristet gearbeitet werden kann, denn Gemeinwesenarbeit ist eine Daueraufga- be, die die Arbeit mit Flüchtlingen einschließt, und diese Arbeit bleibt eine Kernaufgabe der Kir- che.

Resolutionsentwurf des Synodalen Römermann zu „IS-Terror gegen Christen – der so- genannte Islamische Staat ermordet Ungläubige“

Mit der Beratung dieses Resolutionsentwurfes wurden seitens des KSV der ThA, der ADGV und unser Ausschuss beauftragt. Ebenso wurde die Kirchenleitung vom KSV gebeten, grundsätzli- che Überlegungen zum Thema ‚verfolgte Christen‘ zu erarbeiten. Ein entsprechendes Papier hat die Kirchenleitung im September dem KSV, der es an die befassten Ausschüsse weiterge- leitet hat, vorgelegt.

KSV und die drei beteiligten Ausschüsse sind nach wie vor und unter Zuhilfenahme der Überle- gungen der Kirchenleitung in der Diskussion über eine geeignete Form, das Thema in der Sy- node vorzustellen. Die Verabschiedung einer Resolution kommt nicht infrage. Der KSV hat eine Verschiebung bis zur Frühjahrssynode beschlossen.

Antrag der Synodalen Fischer zum Thema ‚Syrienkonflikt‘ (Drs. 61/16)

Yvonne Fischer hat mit ihrem Antrag eine grundlegende Befassung der Synode mit dem Thema

‚Friedensethik‘ beabsichtigt. Als Vorbild, wie es gelingen kann, sich auf den ‚Weg des Friedens‘

zu begeben, sei beispielhaft die Badische Landeskirche genannt. Der Ausschuss hat in eine seiner Sitzungen den Friedensbeauftragten der Badischen Landeskirche, Herrn Stefan Maaß, eingeladen, der ausführlich über den badischen ‚Friedensprozess‘ berichtet hat.

Der Ausschuss hat nach entsprechender Beratung dem KSV vorgeschlagen, die Kirchenleitung zu beauftragen, eine AG aus Synodalen des AGFB und Fachleuten der Landeskirche einzuset- zen, die darüber berät, wie in unserer Kirche ein friedensethischer Prozess initiiert und gestaltet werden kann. Als Zeitpunkt für eine synodale Befassung mit dem Thema, ggfs. als synodaler Studientag, ist der Herbst 2018 ins Auge gefasst, wenn sich das Ende des Ersten Weltkrieges zum 100. Mal jährt.

Schließlich hat der Ausschuss aus seinem Blickwinkel die Einsparvorschläge der KL für die Jahre 2018 bis 2020 als Grundlage für die Haushaltsplanung und mittelfristige Finanzplanung betrachtet und trägt sie mit.

Mitgliedschaften:

- Projektbeirat Klimaschutzkonzept: Peter Hohmann - AG Kollektenpläne: Gisela Kögler

- AG Energiebeschaffungsgesetz: Jürgen Manske, Ulrike Schreiber, Gisela Kögler - AG Friedensethik: 2 Personen; muss der Ausschuss noch beschließen

- Vergabegremium Pilgrimage: Gisela Kögler - Vergabegremium Flüchtlingsfonds: Gisela Kögler

2. November 2017 Gisela Kögler

Referenzen

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