SYNODE DER EVANGELISCHEN KIRCHE Drucksache Nr. 56-8/17 IN HESSEN UND NASSAU
Finanzausschuss der Zwölften Kirchensynode Bericht zur Herbsttagung 2017
Ergänzend zur Stellungnahme, die der Finanzausschuss zum Haushalt 2018 abgeben wird, gibt er den Synodalen seine zusammenfassenden Beratungsergebnisse zu den Einsparüberlegungen der Kirchenleitung (betreffend die Haushaltsjahre 2018 bis 2020) zur Kenntnis:
1. Die Einsparüberlegungen erreichen die Vorgabe, den Haushalt um jährlich 10 Mio. Euro (in der Endstufe 2020) zu entlasten.
Dieses Volumen bemisst sich an der mittelfristigen Finanzplanung und ist erforderlich, um strukturel- le Haushaltsdefizite auszugleichen. Bereits der Haushalt 2017 sah einen Ausgleich über die allge- meinen Rücklagen vor, bis 2020 würde sich ansonsten dieses strukturelle Defizit erwartungsgemäß auf rund 10 Mio. Euro steigern. Daher wurde als Ergebnis der Haushaltsberatungen des vergange- nen Jahres die Zielgröße von jährlich 10 Mio. Euro aus der mittelfristigen Finanzplanung abgeleitet und als Zielvorgabe zwischen Kirchenleitung und Finanzausschuss vereinbart. Auf die positive Kir- chensteuerentwicklung der letzten Jahre etwas „salopp“ kommentiert: die EKHN hat derzeit kein
„Einnahmeproblem“, sondern ein „Ausgabeproblem“. Gerade in Jahren guter Entwicklungen der Kir- chensteuern muss es gelingen, die Ansprüche darauf im Ausgleich zu halten.
2. Die strukturellen Einsparüberlegungen der Kirchenleitung ersetzen für die Jahre 2018-2020 die linearen Einsparschritte von Perspektive 2025.
Die linearen Einsparungen aus Perspektive 2025 sind in bestimmten Bereichen immer wieder an ih- re Grenzen gestoßen. Demgegenüber stellen die Einsparüberlegungen der Kirchenleitung struktu- relle Vorschläge dar. Gleichzeitig führt das Aussetzen der linearen Einsparschritte von Perspektive 2025 in den Jahren 2018-2020 zu einer Entlastung der Budgets in der Breite. In Alternativen ge- dacht: ohne die Sparüberlegungen der Kirchenleitung könnte „Perspektive 2025“ in den Jahren 2018-2020 nicht ausgesetzt werden, sondern müsste vielmehr verschärft werden, um das gleiche Einsparziel zu erreichen. Angesichts des Paketcharakters des Vorschlages der Kirchenleitung wä- ren bei einem Herauslösen einzelner Elemente Deckungsvorschläge vorzusehen, durch das paralle- le Aufleben der linearen Einsparquoten oder in Bereichen, die derzeit – häufig auf Grund von Aus- nahmebeschlüssen oder, weil sie an ihre Grenzen stoßen – Budgetobergrenzen überschreiten.
3. Die Einsparüberlegungen der Kirchenleitung sind unter übergreifenden Aspekten ausge- wogen.
Eine Einzelbetrachtung der Positionen zeigt:
• 8,2 Mio. Euro aus dem Vorschlag der Kirchenleitung stellen keine neuen Einschnitte dar, sondern übernehmen „ohnehin eintretende“ Entwicklungen in die mittelfristige Finanzpla- nung (z.B. schon beschlossene Pfarrstellenbemessung 2015-19, Zuweisungen bei rückläufi- ger Mitgliederentwicklung und unveränderten Zuweisungsfaktoren). Im gleichen Umfang werden daher andere/weitergehende strukturelle Einschnitte vermieden.
• Auch wenn die 8,2 Mio. Euro überwiegend - vor allem wegen der Reduzierung der Gemein- depfarrstellen 2015-19 - dem gemeindlichen Bereich zuzuordnen sind, so bleiben die Ein- sparüberlegungen deshalb ausgewogen, weil die weiteren 2,8 Mio. Euro „neuer“ Einspar- maßnahmen nur zu 0,77 Mio. Euro auf den gemeindlichen, aber zu 2,11 Mio. Euro auf den gesamtkirchlichen Bereich entfallen.
Über diese prinzipiellen Überlegungen hinausgehend hat der Finanzausschuss keine inhaltliche Be- urteilung einzelner Maßnahmen des Gesamtpaketes vorgenommen. Er betont aber das für den Ge- samthaushalt geltende Prinzip der Deckung und des Deckungsvorschlages - gerade angesichts der gleichzeitigen Aussetzung der Einsparauflagen von Perspektive 2025 für die Jahre 2018-2020.
gez. Carsten Simmer, Vorsitzender