DEUTSCHE NORM Ausgust 1998
Glas im Bauwesen
Verbundglas und Verbund-Sicherheitsglas
Teil 5: Maße und Kantenbearbeitung
(ISO 12543-5 : 1998) Deutsche Fassung EN ISO 12543-5 : 1998
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ICS 81.040.20
Deskriptoren: Glas, Bauwesen, Verbundglas, Sicherheitsglas, Abmessung
Glass in Building – Laminated glass and laminated safety glass – Part 5: Dimensions and edge finishing (ISO 12543-5 : 1998);
German version EN ISO 12543-5 : 1998
Verre dans la construction – Verre feuilleté et verre feuilleté de sécurité – Partie 5: Dimensions et façonnage des bords (ISO 12543-5 : 1998);
Version allemande EN ISO 12543-5 : 1998
Die Europäische Norm EN ISO 12543-5 : 1998 hat den Status einer Deutschen Norm.
Nationales Vorwort
Diese Europäische Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 129 "Glas im Bauwesen" erarbeitet.
Seit Januar 1998 ist der Normenausschuß Bauwesen (NABau) im DIN für die Normen der Reihe "Glas im Bauwesen – Verbund- und Verbund-Sicherheitsglas" zuständig.
Fortsetzung 10 Seiten EN Normenausschuß Bauwesen (NABau) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Normenausschuß Materialprüfung (NMP) im DIN Normenausschuß Kunststoffe (FNK) im DIN
EUROPÄISCHE NORM EN ISO 12543-5
EUROPEAN STANDARD
NORME EUROPÉENNE
Juni 1998ICS 81.040.20
Deskriptoren: Glaserarbeit, Sicherheitsglas, Mehrscheibenglas, Gebäude, Abmessung, Maßtoleranz, Dimensionsmessung, Fabrikation
Deutsche Fassung
Glas im Bauwesen
Verbundglas und Verbund-Sicherheitsglas
Teil 5: Maße und Kantenbearbeitung (ISO 12543-5 : 1998)
Glass in Building – Laminated glass and laminated safety glass – Part 5: Dimensions and edge finishing (ISO 12543-5 : 1998)
Verre das la construction – Verre feuilleté et verre feuilleté de sécurité – Partie 5: Dimensions et façonnage des bords (ISO 12543-5 : 1998)
Diese Europäische Norm wurde von CEN am 11. Januar 1998 angenommen.
Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist.
Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Zentralsekretariat oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhältlich.
Diese Europäische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und dem Zentralsekretariat mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen.
CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, der Tschechischen Republik und dem Vereinigten Königreich.
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EUROPÄISCHES KOMITEE FÜR NORMUNG European Committee for Standardization
Comité Européen de Normalisation
Zentralsekretariat: rue de Stassart 36, B-1050 Brüssel
© 1998 CEN – Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem
Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten. Ref. Nr. EN ISO 12543-5 : 1998 D
Inhalt
Seite
Vorwort . . . 2
1 Anwendungsbereich . . . 3
2 Normative Verweisungen . . . 3
3 Maße und Grenzabmaße . . . 3
3.1 Dicke . . . 3
3.2 Breite B und Länge H . . . 5
4 Kantenbearbeitung . . . 7
4.1 Schnittkanten . . . 7
4.2 Bearbeitete Kanten . . . 8
Anhang A Literaturhinweise . . . 10
Vorwort
Der Text der Europäischen Norm EN ISO 12543-5 : 1998 wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 129 "Glas im Bauwesen", dessen Sekretariat von IBN gehalten wird, in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee ISO/TC 160 "Glass in Building" erarbeitet.
Dieser Teil dieser Norm gehört zu einer Reihe miteinander verbundener Teile:
EN ISO 12543-1
Glas im Bauwesen – Verbundglas und Verbund-Sicherheitsglas – Teil 1: Definitionen und Beschreibung von Bestandteilen
EN ISO 12543-2
Glas im Bauwesen – Verbundglas und Verbund-Sicherheitsglas Teil 2: Verbund-Sicherheitsglas EN ISO 12543-3
Glas im Bauwesen – Verbundglas und Verbund-Sicherheitsglas – Teil 3: Verbundglas EN ISO 12543-4
Glas im Bauwesen – Verbundglas und Verbund-Sicherheitsglas – Teil 4: Verfahren zur Prüfung der Beständigkeit EN ISO 12543-5
Glas im Bauwesen – Verbundglas und Verbund-Sicherheitsglas – Teil 5: Maße und Kantenbearbeitung EN ISO 12543-6
Glas im Bauwesen – Verbundglas und Verbund-Sicherheitsglas – Teil 6: Aussehen
Diese Europäische Norm muß den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis Dezember 1998, und etwaige entgegenstehende nationale Normen müssen bis Dezember 1998 zurückgezogen werden.
Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Länder gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, die Tschechische Republik und das Vereinigte Königreich.
Seite 3 EN ISO 12543-5 : 1998
1 Anwendungsbereich
Dieser Teil der vorliegenden Europäischen Norm legt Maße, Grenzabweichungen und Kantenbearbeitungen von Ver- bundglas und Verbund-Sicherheitsglas im Bauwesen fest. Er findet keine Anwendung auf Scheiben mit einer Fläche kleiner als 0,05 m².
2 Normative Verweisungen
Diese Europäische Norm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt. Bei starren Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Publikationen nur zu dieser Europäischen Norm, falls sie durch Änderung oder Überarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation.
EN 572-2
Glas im Bauwesen – Basis-Erzeugnisse aus Kalk-Natronglas – Teil 2: Floatglas EN 572-3
Glas im Bauwesen – Basis-Erzeugnisse aus Kalk-Natronglas – Teil 3: Poliertes Drahtglas EN 572-4
Glas im Bauwesen – Basis-Erzeugnisse aus Kalk-Natronglas – Teil 4: Gezogenes Flachglas EN 572-5
Glas im Bauwesen – Basis-Erzeugnisse aus Kalk-Natronglas – Teil 5: Ornamentglas EN 572-6
Glas im Bauwesen – Basis-Erzeugnisse aus Kalk-Natronglas – Teil 6: Drahtornamentglas EN 1748-1
Glas im Bauwesen – Spezielle Basiserzeugnisse – Teil 1: Borosilikatglas EN 1748-2
Glas im Bauwesen – Spezielle Basiserzeugnisse – Teil 2: Glaskeramik prEN 1863
Glas im Bauwesen – Teilvorgespanntes Glas prEN 12150
Glas im Bauwesen – Thermisch vorgespanntes Einscheiben-Sicherheitsglas
3 Maße und Grenzabmaße
3.1 Dicke3.1.1 Nenndicke
Die Nenndicke von Verbundglas ist die Summe der Nenndicken der einzelnen Scheiben aus Glas und Verglasungsmaterial aus Kunststoff sowie der Zwischenschichten.
3.1.2 Grenzabmaß
3.1.2.1 Grenzabmaß für Folienverbund-Erzeugnisse
Die Grenzabmaße von Verbundglas dürfen die Summe der Abmaße der einzelnen Glasscheiben, die in den Normen für die Basis-Glaserzeugnisse (EN 572 Teil 2 bis Teil 6, EN 1748-1 und EN 1748-2) festgelegt sind, nicht übersteigen. Das Grenzabmaß der Zwischenschicht darf nicht berücksichtigt werden, wenn die Dicke der Zwischenschicht < 2 mm ist. Für Zwischenschichten ≥ 2 mm wird ein Abmaß von ± 0,2 mm berücksichtigt. Für Verglasungsmaterial aus Kunststoff muß angenommen werden, daß es gleich ist dem von Floatglas gleicher Nenndicke (siehe EN 572-2).
ANMERKUNG: Wenn es eine Europäische Technische Zulassung für Verglasungsmaterial aus Kunststoff gibt, kann das wirkliche Grenzabmaß für die Dicke verwendet werden.
BEISPIEL: Verbundglas, hergestellt aus 2 × Floatglas mit einer Nenndicke von 3 mm und einer Zwischenschicht von 0,5 mm.
Nach EN 572-2 betragen bei Floatglas mit 3 mm Nenndicke die Grenzabmaße ± 0,2 mm.
Deshalb sind die Nenndicke 6,5 mm und die Grenzabmaße ± 0,4 mm.
3.1.2.2 Grenzabmaße für Erzeugnisse aus Gießharz-Verbunden
Das Grenzabmaß für Erzeugnisse aus Gießharz-Verbunden darf nicht die Summe der Abmaße der einzelnen Glasscheiben, die in den Normen für die Basis-Glaserzeugnisse, d. h. EN 572 Teil 2 bis Teil 6, festgelegt sind, und die Grenzabmaße der Gießharz-Zwischenschichten übersteigen. Für Verglasungsmaterial aus Kunststoff muß angenommen werden, daß es gleich ist dem von Floatglas gleicher Nenndicke (siehe EN 572-2).
ANMERKUNG: Wenn es eine Europäische Technische Zulassung für Verglasungsmaterial aus Kunststoff gibt, kann das wirkliche Grenzabmaß für die Dicke genommen werden.
Für Gießharz-Zwischenschichten sind die folgenden Grenzabmaße zulässig:
Tabelle 1: Grenzabmaße für Erzeugnisse aus Gießharz-Verbunden
Zwischenschicht-Dicke Grenzabmaße
< 1 mm
≥ 1 mm, < 2 mm
≥ 2 mm, < 3 mm
≥ 3 mm
± 0,4 mm
± 0,5 mm
± 0,6 mm
± 0,7 mm
3.1.2.3 Grenzabmaße für feuerwiderstandsfähiges Verbundglas
Das Grenzabmaß für feuerwiderstandsfähiges Verbundglas darf die Summe der Grenzabmaße der einzelnen Glasscheiben, die in den Normen für die Basis-Glaserzeugnisse, d. h. EN 572 Teil 2 bis Teil 6, festgelegt sind, und der Grenzabmaße der feuerwiderstandsfähigen Zwischenschichten nicht übersteigen.
Für Verglasungsmaterial aus Kunststoff sind die Grenzabmaße entweder der Europäischen Technischen Zulassung zu entnehmen, oder es wird angenommen, daß es gleich ist dem von Floatglas gleicher Nenndicke.
Für feuerwiderstandsfähige Zwischenschichten von feuerwiderstandsfähigem Verbundglas sind die Grenzabmaße nach Tabelle 2 zulässig:
Tabelle 2: Grenzabmaße für feuerwiderstandsfähiges Verbundglas
Dicke der Zwischenschicht Grenzabmaße
< 1 mm
≥ 1 mm, < 2 mm
≥ 2 mm, < 5 mm
> 5 mm
± 0,4 mm
± 0,5 mm
± 0,6 mm
± 1,0 mm
3.1.2.4 Grenzabmaße für Kombinationen
Bei Verbundglas, das verschiedene Zwischenschichten aufweist, ist das Grenzabmaß des Verbundglases die Summe der Grenzabmaße der einzelnen Glasscheiben sowie der Quadratwurzel aus der Summe der Quadrate der Grenzabmaße der Zwischenschichten, gerundet auf 0,1 mm.
BEISPIEL: Verbundglas aus 4 × Floatglas der Nenndicke 3 mm, einer Folienzwischenschicht mit 0,5 mm Dicke und zwei feuerwiderstandsfähigen Zwischenschichten mit 1,5 mm Dicke:
Nenndicke: 4 × 3 mm + 0,5 mm + 2 × 1,5 mm = 15,5 mm Grenzabmaß: 4 × (± 0,2 mm) ± √(0,5 ² mm + 0,5 ² mm) =
± 0,8 mm ± 0,707 mm = ± 1,5 mm 3.1.3 Dickenmessung
Die Dicke der Scheibe wird als Mittelwert der Messungen in der Mitte aller vier Seiten berechnet. Die Messungen werden auf 0,01 mm durchgeführt, und der Mittelwert wird auf 0,1 mm gerundet.
Die auf 0,1 mm gerundeten Einzelmessungen müssen auch innerhalb der Abmaße liegen.
Bei Verbundglas, das Ornamentglas beinhaltet, müssen die Messungen mit einem Dickenmeßgerät mit Meßteller, dessen Durchmesser (55 ± 5) mm beträgt, durchgeführt werden.
Seite 5 EN ISO 12543-5 : 1998 3.2 Breite B und Länge H
Werden Verbundglasmaße für rechtwinklige Scheiben angegeben, so muß das erste Maß die Breite B und das zweite Maß die Länge H, wie in Bild 1 dargestellt, sein.
Bild 1: Breite und Länge von Scheibenformen
ANMERKUNG: Die größte Breite und Länge von Verbundglas sind von dem einzelnen Glas und den Zwischenschichten sowie von der Produktionsanlage eines jeden Herstellers abhängig. Jeder Hersteller gibt das größte und kleinste Maß an, das er herstellen kann.
Die Maße werden in Millimetern angegeben. Jedes Maß muß innerhalb der festgelegten Abmaße liegen.
3.2.1 Verfahren zur Bestimmung von Maßen und Rechtwinkligkeit
Bei gegebenen Nennmaßen für Breite B und Länge H darf die Scheibe nicht größer sein als ein vorgeschriebenes Rechteck, das sich aus den Nennmaßen, vergrößert um das mögliche obere Grenzabmaß t, ergibt. Oder die Scheibe darf nicht kleiner sein als ein vorgeschriebenes Rechteck, das sich aus den Nennmaßen verkleinert um das zulässige untere Grenzabmaß t. Die Seiten des vorgeschriebenen Rechtecks liegen parallel zueinander, und diese Rechtecke haben einen gemeinsamen Mittelpunkt. Die Grenzen der Rechtwinkligkeit müssen von diesen rechten Winkeln beschrieben werden (siehe Bild 2).
Bild 2: Grenzabmaße für Maße rechtwinkliger Scheiben 3.2.2 Grenzabmaße für Breite B und Länge H
Grenzabmaße für Breite B und Länge H sind in Tabelle 3 für bearbeitete Größen und in Tabelle 4 für Lagermaße angegeben.
Jede Verschiebung (siehe 3.2.3) muß in diesen Grenzabmaßen enthalten sein.
3.2.3 Versatz
Versatz d (siehe Bild 3) ist die Verschiebung an jeder einzelnen Kante der einzelnen Glasscheiben oder dem Verglasungsmaterial aus Kunststoff, die das Verbundglas bilden.
Tabelle 3: Grenzabmaße für bearbeitete Größen Grenzabmaßet für Breite B und Länge H
mm
Nenndicke > 8 mm Nennmaß
B oder H mm
Nenndicke
≤ 8 mm
Jede Glasscheibe
< 10 mm Nenndicke
Wenigstens eine Glasscheibe
≥ 10 mm Nenndicke
< 1 100
< 1 500
< 2 000
< 2 500
> 2 500
+ 2,0 - 2,0 + 3,0 - 2,0 + 3,0 - 2,0 + 4,5 - 2,5 + 5,0 - 3,0
+ 2,5 - 2,0 + 3,5 - 2,0 + 3,5 - 2,0 + 5,0 - 3,0 + 5,5 - 3,5
+ 3,5 - 2,5 + 4,5 - 3,0 + 5,0 - 3,5 + 6,0 - 4,0 + 6,5 - 4,5
Tabelle 4: Grenzabmaße für Lagermaße Grenzabmaßet für Breite B und Länge H
mm
Nenndicke > 8 mm Nennmaß
B oder H mm
Nenndicke
≤ 8 mm
Jede Glasscheibe
< 10 mm Nenndicke
Wenigstens eine Glasscheibe
≥ 10 mm Nenndicke
bis zu 6 000 × 3 210 + 5,0
- 3,0
+ 6,0 - 4,0
+ 8,0 - 6,0
Die in den Tabellen 3 und 4 angegebenen Grenzabmaße gelten nicht für feuerwiderstandsfähiges Verbundglas und Verbund-Sicherheitsglas. In diesem Fall legt der Hersteller die Grenzabmaße fest.
Seite 7 EN ISO 12543-5 : 1998
Bild 3: Versatz
Das Höchstmaß für den Versatz d muß dem in Tabelle 3 angegebenen entsprechen. Breite B und Länge H müssen getrennt betrachtet werden.
Tabelle 5: Höchstmaß für den Versatz NennmaßB oder H
mm
Höchstmaß für den Versatz d mm
B,H ≤ 1 000 1 000 < B,H≤ 2 000 2 000 < B,H≤ 4 000
B,H > 4 000
2,0 3,0 4,0 6,0
4 Kantenbearbeitung
Thermisch vorgespanntes Einscheiben-Sicherheitsglas und teilvorgespanntes Glas dürfen nach Herstellen des Verbundes nicht gesägt, gebohrt oder kantenbearbeitet werden, aber sie dürfen einzeln vor dem thermischen Vorspannen oder Teilvorspannen nach prEN 1863 und prEN 12150 bearbeitet werden.
ANMERKUNG: Es wird auf die folgenden Norm-Entwürfe hingewiesen: prEN 13024-1 und (WI 00129055);
(WI 00129057).
Die Kanten von feuerwiderstandsfähigem Verbundglas und feuerwiderstandsfähigem Verbund-Sicherheitsglas dürfen durch ein Klebeband geschützt werden.
4.1 Schnittkanten
Dies sind entweder die ursprünglichen Schnittkanten der einzelnen Glasscheiben, die nachfolgend nicht bearbeitet wurden (siehe Bild 4), oder die Kanten des geschnittenen Verbundglases, die nachfolgend nicht bearbeitet wurden (siehe Bild 5).
Bild 4: Schnittkante, die durch Schnittkanten der einzelnen Glasscheiben gebildet wird und nicht weiterbearbeitet wurde
Bild 5: Schnittkante eines geschnittenen Verbundglases, das nicht weiterverarbeitet wurde 4.2 Bearbeitete Kanten
4.2.1 Gesäumte Kante (siehe Bild 6)
Die ursprünglichen Schnittkanten der äußeren Glasscheiben des Verbundglases müssen geschliffen werden.
Bild 6: Gesäumte Kante 4.2.2 Geschliffene Kante (siehe Bild 7)
Das Glas muß gesäumt und flach geschliffen werden. Einige helle Flächen dürfen auf der Kantenfläche noch vorhanden sein.
Bild 7: Grobgeschliffene Kante 4.2.3 Feingeschliffene Kante (siehe Bild 8)
Die Kantenfläche des gesäumten Glases muß geschliffen und anschließend mit einer feineren Körnung, als sie für die grobgeschliffenen Kanten verwendet wurde, geglättet werden, wobei alle hellen Flächen verschwinden.
Bild 8: Feingeschliffene Kante
Seite 9 EN ISO 12543-5 : 1998 4.2.4 Polierte Kante (siehe Bild 9)
Die besonders glatt geschliffene Kante muß poliert werden, um eine hohe Brillanz an der gesäumten und geschliffenen Kantenfläche zu erhalten.
Bild 9: Polierte Kante 4.2.5 Gehrungskante (siehe Bild 10)
Eine Gehrungskante muß eine feingeschliffene oder polierte Kante mit einer Abschrägung von nicht mehr als 60°
haben. Die Grenzabmaße des Gehrungswinkels betragen ± 3°.
ANMERKUNG: Bei größeren Winkeln und deren Grenzabmaßen sollte Verbindung mit dem Hersteller aufgenommen werden.
Wegen der erforderlichen gesäumten Kante wird das Nennmaß B oder H um 2 bis 3 mm verringert.
Bild 10: Gehrungskante 4.2.6 Sägekante
Sägekanten müssen durch Schneiden mit einer Säge hergestellt werden.
Das Aussehen ähnelt dem von geschliffenen Kanten, weist aber keine hellen Flecken und gesäumten Kanten auf.
4.2.7 Wasserstrahl-Schnittkante
Wasserstrahl-Schnittkanten müssen beim Schnitt mit einem "Wasserstrahl" hergestellt werden.
Das Aussehen ähnelt dem von geschliffenen Kanten, weist aber keine hellen Flecken und gesäumten Kanten auf.
Anhang A (infomativ)
Literaturhinweise prEN 13024-1Glas im Bauwesen – Thermisch vorgespanntes Borosilikat-Einscheiben-Sicherheitsglas – Teil 1: Eigenschaften
"Glas im Bauwesen – Thermisch vorgespanntes Einscheiben-Sicherheitsglas mit anschließender Wärmebe- handlung" (WI 00129055)
"Glas im Bauwesen –Teilvorgespanntes Borosilikat-Glas" (WI 00129057)