Zug Druck
d1
d2 Zylinder
Kolbenstange Kolben
Berechnung der Kräfte in einer Hydraulikpresse
Pmax= 450 bar = 450 x 105 N / m2 Pmax= 45 N / mm2
d1= 180 mm d2= 140 mm p = F / A
F = p x A Ap = π/ 4 x (d1)2= Kreisfläche Az = π/ 4 x [(d1)2- (d2)2]
Fp = 45 N / mm2x 25434 mm2= 1144530 N = 1144,5 kN = 114,5 t Fz = 45 N / mm2x 10048 mm2 = 452160 N = 452, 2 kN = 45,2 t
Skizze Presse Hilfsstütze
Presskraft = 1140 kN (114 t) 1140/450 = 2,5 Betriebsdruck = 450 bar
Zugkraft = 450 kN (45 t)
450 bar = 1140 kN / x bar = 1040 kN
X = 410 bar bei 2 Pressen 205 bar
Hilfsstütze
vordere Aufhängung ( vA ) hintere Aufhängung ( hA )
Hauptachse
(HA) 118 HA 119
an die nördliche Fachwerksröhre angehängte vordere Konsole
an die nördliche Fachwerksröhre angehängte hintere Konsole
HA 120 Seilbagger
mit Mannkorb
Baggerfahrbahn
Fahrbahn Zugstangen
nördliche Fachwerksröhre
Skizze 1: Bildhafte Darstellung der nördlichen Seitenansicht des VSG in der Phase der Aufhängung durch vordere und hintere Aufhängung und Abstützung durch Hilfsstützen
Überlastung Hilfsstützen
Momentenübertragung Gegenmoment
Überlastung v A durch Momentenübertragung
Skizze 2: Bildhafte Darstellung der Kräfteumverteilung von Hilfsstützen und hinterer Aufhängung auf die vordere Aufhängung
1.Kippen der v A und Reißen der Zugstangen
2c.Kippen der h A und Reißen der Zugstangen
2a.Versagen der Hilfsstützen
2b.Absturz der Arbeitsplattform mit Baggerfahrbahn
3.Absturz Röhren
Skizze 3: Bildhafte Darstellung der Kausalkette des Versagens einzelner Elemente des VSG
Statik:
- Statische Berechnungen unzureichend und fehlerhaft,
(Lastfälle mit horizontaler Wirkungsrichtung parallel zur Brückenlängsachse nicht untersucht)
- Hydraulikpressen der Hilfsstützen auf Druck berechnet aber auf Zug ausgelegt.
Verstöße gegen die bautechnisch geprüfte Arbeitsanweisung:
- Lagerung vA und hA nicht auf Stahlstapeln,
- Hydraulikzylinder der Hilfsstützen aktiv, keine kraftschlüssige Verbindung mittels Sicherungsbolzen,
- Seilbagger führt mit Ausleger in Phase der Aufhängung Bewegungen durch.
Weitere Verstöße:
- Ungenügende Zusammenarbeit mehrer Arbeitgeber gemäß § 18 ArbSchG, - Unzureichende Koordination und Unterweisung der Beschäftigten,
- Fehlende Gefährdungsbeurteilung für Phasen des Verschubs,
- Nichteinarbeitung der Phasen des Verschubs in SiGe-Plan.
Zusammenbruch des Vorschubgerüstes – Bereich Hauptachse 118 Arbeitsplattform Baggerfahrbahn
Versagen der Baggerfahrbahn mit deformierten Hilfsstützen
Gesamtansicht des eingestürzten Vorschubgerüstes
Detailansicht des eingestürzten Vorschubgerüstes