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Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV

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Arbeitsmedizinische Vorsorge - ArbMedVV Stand 23.01.2014

Folie 1

Landesamt für Verbraucherschutz Fachbereich 5 Arbeitsschutz Dr. med. Ralf Schlesinger

Verordnung zur

arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV

am 24.12.2008 in Kraft getreten

Erste Verordnung zur Änderung der ArbMedVV:

In Kraft getreten am 31.10.2013

(2)

Sind Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz selbstverständlich?

SUGA 2011 2012

664 677 tödliche Arbeitsunfälle 2.560 2.468 Todesfälle infolge BK 74.337 73.574 BK-Anzeigen

15.880 15.949 BK-Anerkennungen

davon 6.304 6.800 Lärmschwerhörigkeit 1.824 1.850 Asbestosen

2.627 2.663 Asbestkrebs (BK 4104+4105) 1.237 1.273 Infektionskrankheiten

Arbeitsmedizinische Vorsorge - ArbMedVV Stand 23.01.2014

Folie 2

Landesamt für Verbraucherschutz Fachbereich 5 Arbeitsschutz Dr. med. Ralf Schlesinger

(3)

https://osha.europa.eu/fop/germany/de/statistics/suga/suga-archiv/suga2012

(4)

Sachsen-Anhalt BK-Anzeigen BK-

Anerkennungen

Todesfälle

2012 2502

1499*

431

193 bb*

58

4*

2011 2097

1487*

370

178 bb*

42

6*

2010 2087

1333*

368

184 bb*

50

11*

Quelle: https://osha.europa.eu/fop/germany/de/statistics/suga/suga-archiv/suga2012/tab/suga2012_tabellenteil.pdf

*e.D. bb: Eigene Daten, Anzahl der berufsbedingten Erkrankungen im BK-FV

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Arbeitsmedizinische Vorsorge - ArbMedVV Stand 23.01.2014

Folie 3

Landesamt für Verbraucherschutz Fachbereich 5 Arbeitsschutz Dr. med. Ralf Schlesinger

Berufskrankheiten, Todesfälle durch Berufskrankheiten und Unfälle sind die

„Spitze des Eisberges“ !!

Leben und Gesundheit der Beschäftigten müssen vor Gefahren geschützt werden, die bei der Arbeit oder durch die Arbeit

entstehen, d.h. ARBEITSSCHUTZ Arbeitsmedizinische Vorsorge:

Ergänzt technische und organisatorische

Maßnahmen, individualisierte Prävention

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Arbeitsmedizinische Vorsorge - ArbMedVV Stand 23.01.2014

Folie 4

Landesamt für Verbraucherschutz Fachbereich 5 Arbeitsschutz Dr. med. Ralf Schlesinger

„Orientierung“ für Arbeitgeber:

§3 Grundpflichten nach ArbSchG:

1. Erforderliche Maßnahmen treffen 2. Wirksamkeit prüfen

3. Arbeitsschutzorganisation, Mittel

4. Kosten nicht den Beschäftigten auferlegen

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Arbeitsmedizinische Vorsorge – ArbMedVV Stand 23.01.2014

Folie 5

Landesamt für Verbraucherschutz Fachbereich 5 Arbeitsschutz Dr. med. Ralf Schlesinger

§4 Allgemeine Grundsätze nach ArbSchG:

1. Vermeidung/Minimierung der Gefährdung 2. Gefahren an Quelle bekämpfen

3. Stand der Technik, Arbeitsmedizin, Hygiene 4. Maßnahmen-Reihenfolge: S T O P

Grundlage für Maßnahmen:

= Gefährdungsbeurteilung

§5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen

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Arbeitsmedizinische Vorsorge - ArbMedVV Stand 23.01.2014

Folie 6

Landesamt für Verbraucherschutz Fachbereich 5 Arbeitsschutz Dr. med. Ralf Schlesinger

Gefährdungen durch

1. Gestaltung des Arbeitsplatzes

2. Physik., chemische, biolog. Einwirkungen 3. Arbeitsmittel: Arbeitsstoffe, Maschinen … 4. Arbeitsabläufe, -verfahren, Arbeitszeit

5. Qualifikation, Eignung der Beschäftigten

6. Psychische Belastungen bei der Arbeit ……

Konsequenzen? Was ist zu tun?

Arbeitsmedizinische Maßnahmen?

Welche Rechtsgrundlage?

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Arbeitsmedizinische Vorsorge - ArbMedVV Stand 23.01.2014

Folie 7

Landesamt für Verbraucherschutz Fachbereich 5 Arbeitsschutz Dr. med. Ralf Schlesinger

Arbeitsmedizinische Vorsorge bis 2008

Staatliches Recht:

ArbSchG, BiostoffV, GenTSV, GefahrstoffV, BildscharbV, Lärm-Vibrat-ArbSchV, DruckluftV

Atomgesetz: StrlSchV / RöV Satzungsrecht UVT:

BGV A4, VSG 1.2, GUV-V A4

Nicht i. S. der arbeitsmedizinischen Vorsorge:

Arbeitszeitgesetz: arbeitsmediz. Unters. von Nacht-AN

Mutterschutzgesetz: Individ. Beschäftigungsverbot, jeder Arzt

Jugendarbeitsschutzgesetz: Erst- u. Nach-U., jeder Arzt

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Arbeitsmedizinische Vorsorge - ArbMedVV Stand 23.01.2014

Folie 8

Landesamt für Verbraucherschutz Fachbereich 5 Arbeitsschutz Dr. med. Ralf Schlesinger

Notwendigkeit der

•Rechtsvereinfachung

•Vermeidung von Doppelregelungen (Staat-UVT)

•Einheitlichen Definition von Begriffen

•Festlegung von Kriterien für

Pflicht- und Angebots-Untersuchungen (-Vorsorge)

„Wunsch“-Untersuchungen (-Vorsorge) Ergebnis:

VO zur Rechtsvereinfachung und Stärkung

der arbeitsmedizinischen Vorsorge

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Arbeitsmedizinische Vorsorge - ArbMedVV Stand 23.01.2014

Folie 9

Landesamt für Verbraucherschutz Fachbereich 5 Arbeitsschutz Dr. med. Ralf Schlesinger

VO zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge

• vom 18. Dezember 2008

• BGBl. 2008, Teil I, Nr. 62

• Bekanntgabe: 23. Dezember 2008

• Inkrafttreten: 24. Dezember 2008

• Kernstück: Artikel 1

VO zur arbeitsmed. Vorsorge

-ArbMedVV-

(12)

Erste Verordnung zur Änderung der

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

V. v. 23.10.2013 BGBl. I S. 3882 (Nr. 64); Geltung ab 31.10.2013

Artikel 1 Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Artikel 2 Änderung der Druckluftverordnung

§ 10 Ärztl. Untersuchung, §11 Entscheidung der Behörde

Artikel 3 Inkrafttreten

Arbeitsmedizinische Vorsorge - ArbMedVV Stand 23.01.2014

Folie 10

Landesamt für Verbraucherschutz Fachbereich 5 Arbeitsschutz Dr. med. Ralf Schlesinger

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ArbMedVV

Warum Novellierung?

• Individ. Aufklärung und Beratung

• Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz sind zu beachten

• ArbSchG ohne Rechtsgrundlage für Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit

• bei der amV geht es nicht um den Nachweis der Eignung für berufliche Anforderungen …

Arbeitsmedizinische Vorsorge - ArbMedVV Stand 23.01.2014

Folie 11

Landesamt für Verbraucherschutz Fachbereich 5 Arbeitsschutz Dr. med. Ralf Schlesinger

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Arbeitsmedizinische Vorsorge - ArbMedVV Stand 23.01.2014

Folie 12

Landesamt für Verbraucherschutz Fachbereich 5 Arbeitsschutz Dr. med. Ralf Schlesinger

ArbMedVV

§§: 1 – 10

Anhang: Anlässe für Pflicht-und Angebots-Vorsorge

Teil 1: Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Teil 2: Tätigkeiten mit biol. Arbeitsstoffen inkl.

gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen

Teil 3: Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen Hitze, Kälte, Lärm, Vibrationen, Taucherarbeiten,

inkohärente künstliche optische Strahlung

Teil 4: Sonstige Tätigkeiten

Atemschutzgeräte, Tropen, Bildschirm

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Arbeitsmedizinische Vorsorge - ArbMedVV Stand 23.01.2014

Folie 13

Landesamt für Verbraucherschutz Fachbereich 5 Arbeitsschutz Dr. med. Ralf Schlesinger

ArbMedVV

§ 1 Ziel und Anwendungsbereich

 Frühzeitige Erkennung und Verhütung

arbeitsbedingter Erkrankungen und Berufskrh.

 Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit

„ ... dauerhaft aktiv am wirtschaftlichen und sozialen Leben teilnehmen können“

Gesundheit bei der Arbeit, Arbeitsgestaltung, Kompetenzentwicklung Demographischer Wandel !! Verlängerung der Lebensarbeitszeit !!

 Fortentwickl. des betriebl. Gesundheitsschutzes

 VO gilt im Geltungsbereich des ArbSchG

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Arbeitsmedizinische Vorsorge - ArbMedVV Stand 23.01.2014

Folie 14

Landesamt für Verbraucherschutz Fachbereich 5 Arbeitsschutz Dr. med. Ralf Schlesinger

§ 2 Begriffsbestimmungen zur arb.med. Vorsorge 1. Arbeit phys. + psych. Gesundheit des Individuums 2. Umfang: ärztl. Beratungsgespräch, Anamnese, Arbeits-

anamnese, Untersuchung, soweit erforderlich und Beschäftigte(r) die Untersuchung nicht ablehnt 3. Pflichtvorsorge bei bestimmten besonders

gefährdenden Tätigkeiten

4. Angebotsvorsorge bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten

5. Wunschvorsorge zu ermöglichen, wenn Gesundheits- schaden nicht auszuschließen ist

6. Umfasst nicht Nachweis der gesundheitliche Eignung

ArbMedVV

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Arbeitsmedizinische Vorsorge - ArbMedVV Stand 23.01.2014

Folie 15

Landesamt für Verbraucherschutz Fachbereich 5 Arbeitsschutz Dr. med. Ralf Schlesinger

§ 3 Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers

angemessene amV :

Grundlage: Gefährdungsbeurteilung, Anhang der VO,

Regeln u. Erkenntnisse des Ausschusses f. Arb.med. (§9)

Beauftragung eines Arztes , vorrangig BA nach ASiG Auskunft über Arbeitsplatzverhältnisse,

Begehung des Arbeitsplatzes ermöglichen, Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung,

amV soll während Arbeitszeit erfolgen, getrennt von Eignungs-U oder AG verpflichtet Arzt zur Offenlegung der unterschiedlichen Zwecke gegenüber Beschäftigten

Vorsorgekartei bei P-, A- und W-Vorsorge: …

dass, wann, Anlass, Aufbewahrung, Löschung, Kopie f. Besch.

ArbMedVV

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Arbeitsmedizinische Vorsorge - ArbMedVV Stand 23.01.2014

Folie 16

Landesamt für Verbraucherschutz Fachbereich 5 Arbeitsschutz Dr. med. Ralf Schlesinger

§ 4 Pflichtvorsorge bei besonders gefährd. Tätigk.

Muss vor Tätigkeitsaufnahme veranlasst werden, danach in regelmäßigen Abständen

und

ArbMedVV

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Arbeitsmedizinische Vorsorge - ArbMedVV Stand 23.01.2014

Folie 17

Landesamt für Verbraucherschutz Fachbereich 5 Arbeitsschutz Dr. med. Ralf Schlesinger

ArbMedVV

§ 5 Angebotsvorsorge bei gefährdenden Tätigk.

Muss vor Tätigkeitsaufnahme angeboten werden, danach in regelmäßigen Abständen

 Bei Kenntnis des AG über Erkrankung mit möglichem Zusammenhang zur Tätigkeit

 Bei möglichen Latenzschäden: Nachgehende

Vorsorge für Beschäftigte und ehemals Beschäft.

Übertragung der nachg. V. auf UVT am Ende des Beschäftigungsverhältnisses bei Einwilligung des

Beschäftigten: GVS (vormals ZAs), ODIN

(20)

ArbMedVV

§ 5a Wunschvorsorge

…. hat der Arbeitgeber den Beschäftigten auf

ihren Wunsch hin regelmäßig

arbeitsmedizinische Vorsorge nach § 11 des ArbSchG zu ermöglichen

Ausnahme: Mit einem Gesundheitsschaden ist nicht zu rechnen.

Arbeitsmedizinische Vorsorge - ArbMedVV Stand 23.01.2014

Folie 18

Landesamt für Verbraucherschutz Fachbereich 5 Arbeitsschutz Dr. med. Ralf Schlesinger

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Arbeitsmedizinische Vorsorge - ArbMedVV Stand 23.01.2014

Folie 19

Landesamt für Verbraucherschutz Fachbereich 5 Arbeitsschutz Dr. med. Ralf Schlesinger

ArbMedVV

§6 Plichten des Arztes

 Kenntnisse über Arbeitsplatz

Erfordernis der Untersuchung: prüfen

Aufklärung vor Untersuchung: Inhalt, Zweck, Risiko

 Untersuchungsbefund, -ergebnis: Schriftl. festhalten

 Beratung der untersuchten Person über U-Ergebnis

Ergebnis dem Beschäft. auf Wunsch aushändigen

Vorsorge-Bescheinigung an Beschäftigte und AG:

…. dass, wann, Anlass, nächste Vorsorge (kein Ergebnis!)

 Auswertung: Unzureichende Schutzmaßn. Info an AG, Tätigkeitswechsel erforderlich (Ursache beim Beschäft.)

Mitteilung an AG bei Zustimmung des Beschäftigten

(22)

Zu §6 Pflichten des Arztes

Biomonitoring

nur mit Zustimmung des Beschäftigten

Impfangebot, wenn Infektionsrisiko

tätigkeitsbedingt und

höher als bei Allgemein- bevölkerung ist

Quelle:

http://www.aerzteblatt.de/bilder/2003/09/img108116.gif

(23)

Arbeitsmedizinische Vorsorge - ArbMedVV Stand 23.01.2014

Folie 20

Landesamt für Verbraucherschutz Fachbereich 5 Arbeitsschutz Dr. med. Ralf Schlesinger

ArbMedVV

§ 7 Anforderungen an den Arzt

 Qualifikation: Facharzt für Arbeitsmedizin oder

Arzt mit Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“

 Arzt ohne AG-Funktion gegenüber zu Untersuchenden

Bsp. Arztpraxis: Keine amV durch Praxisinhaber mit arbeits- medizinischer Fachkunde bei eigenem Personal

 Ausnahmen zur Qualifikation:

Zusatzbezeichnung „Tropenmedizin“ für Vorsorge bei Tätigkeit in Tropen / bes. klimatischen Bedingungen,

 andere Ausnahmen durch zuständige Behörde

(24)

Arbeitsmedizinische Vorsorge - ArbMedVV Stand 23.01.2014

Folie 21 Landesamt für Verbraucherschutz

Fachbereich 5 Arbeitsschutz Dr. med. Ralf Schlesinger

ArbMedVV

Zu § 7 Anforderungen an den Arzt

Bei Erfordernis besonderer Fachkenntnisse und spezieller Ausrüstungen:

Hinzuziehung geeigneter Ärzte

(25)

Arbeitsmedizinische Vorsorge - ArbMedVV Stand 23.01.2014

Folie 22

Landesamt für Verbraucherschutz Fachbereich 5 Arbeitsschutz Dr. med. Ralf Schlesinger

ArbMedVV

§ 8 Maßnahmen nach arbeitsmediz. Vorsorge

Alte F.: „Maßnahmen bei gesundheitlichen Bedenken“

Nach ärztlicher Auswertung der amV (anonymisiert):

•Ggf. Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung

•Ggf. zusätzliche Schutzmaßnahmen treffen

•Bei erforderlichem Tätigkeitswechsel

Zuweisung einer anderen Tätigkeit

•Mitteilung der Maßnahmen an:

Betriebsrat / Personalrat und

zuständige Behörde (Wie viele liegen vor???)

(26)

Arbeitsmedizinische Vorsorge - ArbMedVV Stand 23.01.2014

Folie 23

Landesamt für Verbraucherschutz Fachbereich 5 Arbeitsschutz Dr. med. Ralf Schlesinger

ArbMedVV

§ 9 Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed)

 Wo? Bundesministerium f. Arbeit u. Soziales

 Wer? Fachkundige: AG, Gewerkschaften, Landesbehörden, UVT , Wissenschaft

 Anzahl? 12 Pers. + je ein Stellv.

Unterausschüsse und Projektgruppen

UA 1: Expositionsbezogene arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen

UA 2: Allgemeine betriebliche Gesundheitsvorsorge PG 1: Konkretisierung der ArbMedVV

PG 2: Überarbeitung TRGS, TRBA, Erstellung AMR

PG 3: Impfmanagement i.R. der ArbMedVV

(27)

Arbeitsmedizinische Vorsorge - ArbMedVV Stand 23.01.2014

Folie 25

Landesamt für Verbraucherschutz Fachbereich 5 Arbeitsschutz Dr. med. Ralf Schlesinger

ArbMedVV

Arbeitsmedizinische Regeln des AfAMed:

• Anforderungen an das Angebot amV

• Fristen zur Aufbewahrung ärztlicher Unterlagen

• Fristen für die Veranlassung / Angebot amV

• Auskünfte über Arbeitsplatzverhältnisse

• Biomonitoring

• Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung

• Angemessene Unters. d. Augen u. d. Sehvermög.

• Vorsorgebescheinigung, Vorabversion siehe

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Ausschuesse/AfAMed/AMR/AMR.html

(28)

Arbeitsmedizinische Vorsorge - ArbMedVV Stand 23.01.2014

Folie 26

Landesamt für Verbraucherschutz Fachbereich 5 Arbeitsschutz Dr. med. Ralf Schlesinger

ArbMedVV

§ 10 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten Ordnungswidrige Handlung (i.S. § 25 ArbSchG):

Wenn vorsätzlich oder fahrlässig

Pflicht-V nicht, nicht rechtzeitig veranlasst wurde,

Tätigkeit ohne erforderliche Pflicht-V zugelassen wird, Vorsorgekartei nicht, nicht richtig oder nicht vollständig geführt wird,

Angebots-V nicht, nicht rechtzeitig angeboten wurde

Strafbare Handlung (i.S. § 26 ArbSchG), wenn:

Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten durch

vorsätzliche ordnungswidrige Handlung gefährdet wird

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Arbeitsmedizinische Vorsorge - ArbMedVV Stand 23.01.2014

Folie 27

Landesamt für Verbraucherschutz Fachbereich 5 Arbeitsschutz Dr. med. Ralf Schlesinger

Ist die arbeitsmedizinische Vorsorge einfacher und transparenter geworden?

ArbMedVV regelt nicht Eignungs-Untersuchungen, z.B.

• Fahr-, Steuer- u. Überwachungstätigkeiten

• Absturzgefahr

• Begasung (GefStoffV, Anh. I Nr. 4, aber Zeugnis durch Arzt nach §7 Abs. 1 ArbMedVV)

regelt nicht

• AMV nach StrlSchV, RöV

• AMV nach DruckluftV

• Arbeitsmedizin. Untersuchungen bei Nachtarbeit (ArbZG)

• AMV bei „Versicherten“, z.B. Ehrenamtliche, z.B. in FFW

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Arbeitsmedizinische Vorsorge - ArbMedVV Stand 23.01.2014

Folie 28

Landesamt für Verbraucherschutz Fachbereich 5 Arbeitsschutz Dr. med. Ralf Schlesinger

Eignung / Vorsorge? z.B.

BetrSichV, Anhang 2, 3.1: „Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen

????

zu treffen, damit …das Führen selbstfahrender Arbeitsmittel

den Beschäftigten vorbehalten bleibt, die im Hinblick auf das sichere Führen dieser Arbeitsmittel geeignet sind.

LasthandhabV, § 3: „Bei der Übertragung von Aufgaben … hat der Arbeitgeber die körperliche Eignung

der Beschäftigten …zu berücksichtigen“.

Neu: Angebots-Vorsorge: Tätigkeiten mit erhöhten

körperlichen Belastungen …., Lastenhandhabung beim Heben, Tragen, …. repetitive manuelle Tätigkeiten, Arbeiten im Knien,…

langdauerndem Rumpfbeugen, -drehen oder in vergleichbaren

Zwangshaltungen, AMR geplant (BMAS 19.12.13)

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Arbeitsmedizinische Vorsorge - ArbMedVV Stand 23.01.2014

Folie 29

Landesamt für Verbraucherschutz Fachbereich 5 Arbeitsschutz Dr. med. Ralf Schlesinger

ArbMedVV

Positiv? Negativ?

Arbeitsmedizinische Beratung !!!! der Beschäftigten Stärkung des Selbstbestimmungsrechtes der Besch.

• Kein Untersuchungszwang

• Informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz) Vorsorgeanlässe erweitert, präzisiert: u.a.

• K1-,K2-Stoffe/Tätigk., Mehlstaub, Blei, biol. AS

• Wegfall bei Exposition durch kohärente künstl. opt.

Strahlung (Laser),

• Angebots-V. bei erhöhten körperlichen Belastungen des Muskel-Skelettsystems

• Impfangebot erweitert : Alle Vorsorgeanlässe

(32)

„Das ist nur ein Angebot, keine Pflicht.“

Quelle: http://www.monsterdoc.de/img/cartoon_02.jpg

ArbMedVV

(33)

Arbeitsmedizinische Vorsorge - ArbMedVV Stand 25.11.2013

Folie 30

Landesamt für Verbraucherschutz Fachbereich 5 Arbeitsschutz Dr. med. Ralf Schlesinger

Danke für Ihre

Aufmerksamkeit

ArbMedVV

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