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Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt

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Academic year: 2022

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Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle nach § 73 BBiG

Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt

als zuständige Stelle nach § 73 BBiG Hasselfelder Str. 31

38889 Blankenburg

A n t r a g

auf Zulassung zur Abschlussprüfung in besonderen Fällen gem. § 45 Abs. 2 BBiG

für den staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste Fachrichtung: Bibliothek

Archiv

Information- und Dokumentation

Antragsteller / Antragstellerin

Name, Vorname Geburtsdatum

Anschrift (PLZ, Ort, Straße) Geburtsort:

Tel.-Nr.: Sonstiges:

§ 45 Abs. 2 BBiG

Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weiseglaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen.

Diesem Antrag habe ich folgende Unterlagen beigefügt:

Beruflicher Werdegang

detaillierte Nennung der Tätigkeiten (Art der Tätigkeit, Dauer, Arbeitgeber, etc.)

Tätigkeitsnachweise über die bisherige Berufspraxis

Vorlage von Nachweisen (Zeugnisse oder Zertifikate) über den Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten für die berufliche Handlungsfähigkeit

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§ 37 Absatz 3 Berufsbildungsgesetz

(Bitte Zutreffendes ankreuzen!)

Hiermit beantragt der Auszubildende / die Auszubildende, eine englischsprachige Übersetzung des Abschlusszeugnisses beizufügen.

Hiermit beantragt der Auszubildende / die Auszubildende, eine französischsprachige Übersetzung des Abschlusszeugnisses beizufügen.

Hiermit beantragt der Auszubildende / die Auszubildende, das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Abschlusszeugnis mit auszuweisen.

Hinweis für die Ausbildungsbehörde: Diese Amtshandlungen sind für den Auszubildenden gebührenfrei!

Unterschrift Antragsteller Ort, Datum

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