Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt
als zuständige Stelle nach § 73 BBiG Hasselfelder Str. 31
38889 Blankenburg
A n t r a g
auf Zulassung zur Abschlussprüfung in besonderen Fällen gem. § 45 Abs. 2 BBiG für den staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r
Fachrichtung: Kommunalverwaltung Fachrichtung: Landesverwaltung
Antragsteller / Antragstellerin
Name, Vorname Geburtsdatum
Anschrift (PLZ, Ort, Straße Geburtsort:
Tel.-Nr.: Sonstiges:
§ 45 Abs. 2 BBiG
Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen.
Diesem Antrag sind folgende Unterlagen beigefügt:
Beruflicher Werdegang
Detaillierte Nennung der Tätigkeiten (Art der Tätigkeit, Dauer, Arbeitgeber, etc.)
Tätigkeitsnachweise über die bisherige Berufspraxis
Vorlage von Nachweisen (Zeugnisse oder Zertifikate) über den Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten für die berufliche Handlungsfähigkeit
§ 37 Absatz 3 Berufsbildungsgesetz(Bitte Zutreffendes ankreuzen)
Hiermit beantragt der Auszubildende / die Auszubildende, eine englischsprachige Übersetzung des Abschlusszeugnisses beizufügen.
Hiermit beantragt der Auszubildende / die Auszubildende, eine französischsprachige Übersetzung des Abschlusszeugnisses beizufügen
Hinweis für die Ausbildungsbehörde: Diese Amtshandlungen sind für den Auszubildenden gebührenfrei!
Unterschrift Antragsteller Ort, Datum