• Keine Ergebnisse gefunden

RS-150311-Verordnung-NOAK

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "RS-150311-Verordnung-NOAK"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München

Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Düsseldorf, BIC DAAEDEDDXXX, IBAN DE09 3006 0601 7105 1717 17 KVB 80684 München

Vorstand

Ansprechpartner:

Mitgliederservice und Beratung Präsenzberatung Verordnung Telefon: regionale Ansprechpartner Fax: 0 89 / 5 70 93 - 4 00 31 E-Mail: Verordnungsberatung@kvb.de

11.03.2015

Verordnung oraler Antikoagulantien

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Thema neue orale Antikoagulantien (NOAK), auch direkte orale Antikoagulantien (DOAK) genannt, spielt immer häufiger in Ihren Praxen eine Rolle. Meistens deshalb, weil Sie mit dieser Medikation durch die Einstellung Ihrer Patientinnen und Patienten durch Kliniken konfrontiert werden. Aber auch der Druck der Pharmaindustrie auf die nie- dergelassene Ärzteschaft und die Patienten nimmt offensichtlich zu, wie uns aktuelle Werbemaßnahmen widerspiegeln.

Wir haben uns deshalb dazu entschlossen, die Praxen im Hinblick auf die richtige Wahl des Antikoagulans auf breiter Basis zu unterstützen. Zum einen erhalten Sie als Anlage eine vorgefertigte Fax-Rückantwort als Kopiervorlage, in der Sie den einstellenden Arzt/die einstellende Klinik auffordern können, die medizinische Begründung für die Ein- stellung auf ein NOAK zu liefern. Denn NOAKs sind keineswegs der neue medizinische Standard, zu dem diese Substanzen durch Meinungsbildner oft hochstilisiert werden.

Und immerhin kosten NOAK das 15- bis 20-fache einer Antikoagulation mit beispiels- weise Warfarin oder Phenprocoumon.

Zum anderen haben wir für Sie eine Patienteninformation entworfen, die in neutraler Art und Weise auf die Vor- und Nachteile der verschiedenen oralen Antikoagulantien ein- geht. Diese dient dazu, den Blick des Patienten auf die wesentlichen Unterschiede und Risiken der Substanzen zur oralen Antikoagulation zu lenken und Ihre Aufklärung zu ver- tiefen.

(2)

Seite 2

zum Schreiben vom 11.03.2015

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Überdies schreiben wir in dieser Angelegenheit sämtliche bayerischen Kliniken an, um auf die medizinischen und wirtschaftlichen Folgen einer unüberlegten Einstellung auf NOAK aufmerksam zu machen. Denn die in der Klinik kurzfristig eingesetzten NOAK mö- gen dort zweckmäßig und kostengünstig sein. Dagegen gibt es in der langfristigen An- wendung sehr wohl praktische Gründe, die NOAK zurückhaltend einzusetzen:

• Einmal sind das die fehlenden Tests, die Antikoagulation individuell zu steuern oder die Einnahmetreue abzuschätzen.

• Weiterhin ist eine individuelle Dosisanpassung nicht möglich, z. B. bei einer Kombi- nationsbehandlung mit Thrombozytenaggregationshemmern.

• Akute Blutungen unter NOAK sind ein besonderes Problem, denn es gibt nach wie vor kein Antidot (befindet sich derzeit in der Entwicklung).

• Es fehlt die Erfahrung langjähriger Anwendung.

• Bei Patienten mit fortgeschrittener Nieren- oder Leberinsuffizienz sowie Hochbetag- ten ist die Blutungsgefahr unter NOAKs nicht abzuschätzen.

• NOAK sind bei bestimmten Indikationen, z. B. mechanische Herzklappen, kontraindi- ziert bzw. nicht empfohlen.

• NOAK sind erheblich teurer als VKA einschließlich der Kosten für das Monitoring.

Deshalb sieht auch die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft Phenprocou- mon weiterhin als Mittel der Wahl bei der oralen Antikoagulation an.

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft rät, Patienten mit einem aktuel- len Bedarf zur Antikoagulation nur in medizinisch begründeten Fällen auf Dabigatran, Ri- varoxaban oder Apixaban einzustellen. Dies kann der Fall sein bei Patienten mit Kontra- indikationen gegenüber VKA oder UAW unter VKA, sowie bei unzureichenden Möglich- keiten des INR-Monitorings bzw. stark schwankenden INR-Werten, die nicht auf unregel- mäßige Einnahme zurückzuführen sind.

Auch internationale Leitlinien der amerikanischen, kanadischen und schottischen Fach- gesellschaften sehen die NOAK lediglich als gleichwertig, keinesfalls als überlegen an.

Bei Fragen zu dieser Thematik wenden Sie sich gerne an unsere regionalen Pharmako- therapieberater.

Diese Formulare finden Sie auch im Internet unter www.kvb.de > Verordnungen > Arz- neimittel > Arzneimittel A-Z > Antikoagulantien zum Download.

Freundliche Grüße

Dr. Krombholz Dr. Schmelz Dr. Enger

Vorsitzender des Vorstandes 1. stv. Vorsitzender des Vorstandes 2. stv. Vorsitzende des Vorstandes

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die bisherigen Erfahrungen mit den Nicht-Vitamin-K-antagonistischen oralen Antikoagulanzien (NOAK) sprechen für eindeutige Vorteile bei der Mortalität und der

Ziel einer kürzlich publizierten systemati- schen Übersichtsarbeit und Metaana- lyse war es, die Rate an tödlichen Blu- tungen sowie die Letalität aufgrund von

Die Silverstein Group, die Gegenstrategien für be- troffene Pharmafirmen entwickelt, spricht von einer konzertierten Wer- beaktion („advertising blitz“): Die Ausgaben der

Als Pauschale sind die Beträge, die die Bundesagentur für Arbeit für Insolvenzgeld und für die Beiträge nach § 175 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch aufwendet, im

dings, wie Phenprocoumon und andere Cumarinderivate, die modernen NOAK (nicht Vita- min K-antagonistische orale Koagulanzien), wie Rivaroxa- ban oder die Heparine, die inji-

Als Alternative zu einer parenteralen Antikoagulation mit VKA können bei stabilen Patienten mit niedrigem bis mittleren Risiko NOAK (Apixaban, Dabigatran, Edoxaban,

«Dies ist eine gefährliche Analyse, aber eine interessante», kommentierte Ber- nard Gersh einen indirekten Vergleich von Wirksamkeit und Sicherheit der drei neuen Wirkstoffe in

Aus medizinischen (kein Antidot, keine Möglichkeit der INR-Messung) und wirtschaftlichen Gründen sind wir gehalten, Patienten bevorzugt mit Vitamin-K-Antagonisten zu