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Richtlinienbericht 2010 Richtlinien der Regierungspolitik 2011– 2014

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R Richtlinienbericht 2010 Richtlinien

der Regierungspolitik

2011– 2014

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Inhalt

Die Strategie des Regierungsrates 2

A. Politische Schwerpunkte für vier Jahre 5

B. Ausgangslage 6

C. Grundmaxime und Schwerpunkte 2011 – 2014 13

D. Zukunftsperspektiven 28

Anhang: Rechtsetzungsprogramm 2011 – 2014 34

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Die Strategie des Regierungsrates

Grundmaxime und acht Schwerpunkte (Übersicht)

Schwerpunkte Grundmaxime

Zur Verwirklichung dieser Grundmaxime bildet der Regierungsrat für die neue Legislatur die folgenden Schwerpunkte:

Innovation und Wettbewerbsfähigkeit stärken

Der Kanton Bern bietet der Wirtschaft attraktive Rahmenbedingungen und fördert Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Er setzt sich dafür ein, dass eine nachhaltige Landwirtschaft Zukunft hat.

Stabile Finanzpolitik fortsetzen

Die stabile und generationengerechte Finanzpolitik wird fortgesetzt. Der Kanton Bern kontrolliert die Defizit- und Schuldensituation auch unter erschwerten Bedingungen.

Bildung und Kultur stärken

Mit der sorgfältigen Umsetzung der Bildungsstrategie gewährleistet der Kanton Bern allen Kindern und Jugendlichen die bestmögliche Ausbildung. Er bekennt sich zu einer zeitgemässen und kohärenten Kulturpolitik und Kulturförderung.

Gesundheit und soziale Sicherheit fördern

Der Kanton Bern sorgt für eine gute und wirtschaftlich tragbare integrierte Gesundheitsver- sorgung der Bevölkerung in allen Regionen. Er reduziert die Armut und stärkt die Familien.

Öffentliche Sicherheit erhöhen

Der Kanton Bern fördert die objektive und subjektive öffentliche Sicherheit durch gezielte Massnahmen im Polizeiwesen, in der Strafverfolgung sowie im Straf- und Massnahmenvollzug.

Klima- und Energiepolitik stärken

Der Kanton Bern leistet einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Er senkt den Energiever- brauch pro Kopf und erhöht den Anteil der erneuerbaren Energien.

Umwelt schützen

Der Kanton Bern nutzt das Wasser unter Abwägung aller Interessen. Er achtet auf eine gute Boden- und Luftqualität und fördert die Biodiversität.

Verkehr optimieren / Raumordnung fördern

Das Gesamtverkehrsystem ist auf die Bedürfnisse von Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt auszurichten. Die negativen Auswirkungen des Verkehrs werden reduziert. Die nationalen Nachhaltige Entwicklung stärken

Die Politik des Regierungsrates orientiert sich in allen Bereichen an den Grundsätzen der Nachhaltigen Entwicklung.

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Die Strategie des Regierungsrates Kurzfassung

Die Stärkung der Nachhaltigen Entwicklung bildet die Grund- maxime für die Regierungsarbeit. Der Regierungsrat will in der neuen Legislatur positive Impulse geben für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die gesellschaftliche Solidarität und den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen im Kanton Bern.

Diese Politik hat eine mittelfristige und eine langfristige Perspek- tive. Es sollen auch die ökologischen, wirtschaftlichen und sozi- alen Bedürfnisse künftiger Generationen berücksichtigt werden.

Der Regierungsrat stellt seine politischen Ziele in einen über- geordneten Rahmen. Bestehende oder geplante Konzepte und Strategien in einzelnen Politikbereichen sind zu berücksichtigen.

Der Stellung des Kantons Bern in der Schweiz, der Stärkung der Hauptstadtregion Schweiz und dem Zusammenhalt im Kanton ist besondere Beachtung zu schenken. Die folgenden acht Schwerpunkte sind Leitlinien für das politische Handeln in den nächsten vier Jahren:

Innovation und Wettbewerbsfähigkeit stärken

Der Kanton Bern bietet der Wirtschaft attraktive Rahmenbe- dingungen und fördert Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Er intensiviert die Vernetzung im Technologietransfer zwischen Hochschulen, Unternehmen und Transferstellen. Er entwickelt die Clusterpolitik weiter. Er schafft die Voraussetzungen für den Aufbau eines Kompetenzzentrums für Innovationen. Er nutzt die Chancen bei der Standortpromotion und beim Tourismus- Marketing. Der Dialog zwischen den Sozialpartnern wird unter- stützt. Das Ziel sind faire Arbeitsbedingungen. Der Kanton setzt sich dafür ein, dass eine nachhaltige Landwirtschaft Zukunft hat.

Stabile Finanzpolitik fortsetzen

Der Kanton Bern kontrolliert die Defizit- und Schuldensituation auch unter erschwerten Bedingungen. In kurzfristiger Perspek- tive ist ein Defizit in der Laufenden Rechnung möglichst zu ver- hindern. Eine Neuverschuldung ist soweit wie möglich zu begrenzen. Es wird ein Entlastungspaket vorbereitet, das nach der Zeit der Krise eine strukturelle Neuverschuldung verhindern soll.

Bildung und Kultur stärken

Den Kindern und den Jugendlichen soll die bestmögliche Aus- bildung geboten werden. Die Eingangsstufe im Volksschul- bereich wird gestärkt, die Sekundarstufe I wird optimiert, die Berufsbildungsoffensive wird weitergeführt, die Abschlussquote auf der Sekundarstufe II wird stabilisiert, die Gymnasien und die Hochschulen werden gestärkt.

Das Kulturförderungsgesetz wird total revidiert. Die Kulturver- mittlung wird ausgebaut. Die Kulturinstitutionen von mindestens nationaler Bedeutung werden aus strategischer Perspektive gesteuert. Der Kanton sorgt mit Gemeinden und Privaten für eine nachhaltige Verankerung der kulturellen Identität in den Regionen.

Gesundheit und soziale Sicherheit fördern

Der Kanton sorgt für eine gute und wirtschaftlich tragbare inte- grierte Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in allen Regi- onen. Im Zentrum wird die hoch spezialisierte Versorgung sichergestellt. Besondere Massnahmen sind im Bereich des Pflegepersonals vorgesehen. Die neu zu entwickelnde Gesund- heitsstrategie orientiert sich am Ziel der Prävention. Mit der

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Klima- und Energiepolitik stärken

Der Kanton Bern leistet einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz.

Er stellt eine Strategie zur Anpassung an den Klimawandel bereit. Der Unterhalt der Schutzbauten, die Pflege der Schutz- wälder und die Anpassung der Warnsysteme vor Extremereig- nissen werden vorangetrieben. Die Energiestrategie 2006 wird weiter umgesetzt. Der Kanton senkt den Energieverbrauch pro Kopf und erhöht den Anteil der erneuerbaren Energien.

Umwelt schützen

Der Kanton Bern nutzt das Wasser unter Abwägung aller Interes- sen. Für Konflikte zwischen Gewässerschutz und Wasserkraft- nutzung werden Lösungen gesucht. Das Wärmepotenzial des Grundwassers soll effizienter genutzt werden.

Der Kanton fördert eine gute Boden- und Luftqualität. In diesem Rahmen wird der Aufbau eines Informationssystems Boden vor- bereitet. Vollzugslücken bei den bestehenden Biotopinventaren von Bund und Kanton werden geschlossen. Das Aktionspro- gramm «Stärkung der Biodiversität im Kanton Bern» wird auf der Basis einer Erfolgskontrolle weiter entwickelt.

Verkehr optimieren / Raumordnung fördern

Das Gesamtverkehrssystem ist auf die Bedürfnisse von Wirt- schaft, Gesellschaft und Umwelt auszurichten. Die Schienen- und Strasseninfrastruktur wird im Rahmen der Agglomerations- programme modernisiert. Massnahmen in den Bereichen Raumplanung und Lärmschutz sowie das Fahrleistungsmodell tragen dazu bei, Energieverbrauch, Schadstoffausstoss und Lärmemissionen weiter zu reduzieren. Der Kanton Bern setzt sich beim Bund dafür ein, dass die nationale Verkehrsinfra- struktur im Kanton Bern bedarfsgerecht ausgebaut wird.

Der Kanton Bern fördert die Siedlungsentwicklung in zentralen, gut erschlossenen Lagen. Die regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzepte (RGSK) werden umgesetzt. Das Programm Entwicklungsschwerpunkte (ESP) wird umgesetzt und weiter- entwickelt. Es werden gute Lösungen für die Nutzungskonflikte zwischen der Siedlungsentwicklung an gut erschlossenen Lagen und dem Schutz der landwirtschaftlich wertvollen Böden angestrebt.

Leitsätze für die Umsetzung

Die öffentlichen Dienstleistungen werden effizient, zeitgerecht

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A. Politische Schwerpunkte für vier Jahre

Die Stärkung der Nachhaltigen Entwicklung bildet auch in der neuen Legislatur die Grundmaxime der Regierungsarbeit. Der Regierungsrat will positive Impulse geben für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die gesellschaftliche Solidarität und den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen im Kanton Bern.

Diese Politik ist nicht nur auf die Bedürfnisse der heutigen Generation ausgerichtet. Es sollen auch die ökologischen, wirt- schaftlichen und sozialen Bedürfnisse künftiger Generationen berücksichtigt werden.

Der Regierungsrat stellt seine politischen Ziele in den Rahmen übergeordneter Querschnittsthemen: Der Stellung des Kantons Bern in der Schweiz, der Stärkung der Hauptstadtregion und dem Zusammenhalt im Kanton Bern ist besondere Beachtung zu schenken. Die acht Legislaturziele sind Leitlinien für das poli- tische Handeln in den nächsten vier Jahren. Der Regierungsrat will

> Innovation und Wettbewerbsfähigkeit stärken,

> die stabile Finanzpolitik fortsetzen,

> Bildung und Kultur stärken,

> Gesundheit und soziale Sicherheit fördern,

> die öffentliche Sicherheit erhöhen,

> die Klima- und Energiepolitik stärken,

> die Umwelt schützen,

> den Verkehr optimieren und die Raumordnung fördern.

Politische Gesamtplanung ist Teil der Staatsführung. Ihr Wesen liegt in der Frühwarnung, in der Steuerung und in der Koordina- tion. Die politische Gesamtplanung soll helfen, in komplexen Wirkungszusammenhängen Probleme zu lösen. Die Richtlinien der Regierungspolitik enthalten eine Absichtserklärung des Regierungsrates. Das Parlament muss sich zu allen grundsätz- lichen und wichtigen Fragen äussern können. Der Grosse Rat ist deshalb in geeigneter Weise in die politische Planung einzube- ziehen.

Der Regierungsrat versteht den Prozess der politischen Gesamt- planung als Dialog mit dem Parlament über die Politik der näch- sten Jahre. Neben den Richtlinien der Regierungspolitik bilden der Voranschlag 2011 und der Aufgaben- und Finanzplan 2012 – 2014 sowie der kantonale Richtplan andere wichtige Teile der politischen Gesamtplanung. Sie geben Aufschluss darüber, mit welchen Mitteln die Strategien des Regierungsrates umgesetzt werden sollen und welche räumlichen Konsequenzen sich daraus ergeben. Diese Planungsinstrumente sind deshalb auf-

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1. Richtlinien der Regierungspolitik als Schwerpunktprogramm

Der Regierungsrat will in den nächsten vier Jahren die Nach- haltige Entwicklung stärken. Zur Verwirklichung dieser Grund- maxime bildet er acht Schwerpunkte. Diese acht Schwerpunkte decken nicht alle kantonalen Politikbereiche ab. Der gesamte Umfang der kantonalen öffentlichen Aufgaben wird in der Kantons- verfassung festgehalten. Die vorliegenden Richtlinien der Regie- rungspolitik sind damit nicht ein flächendeckendes Abbild der gesamten Staatstätigkeit. Es erfolgt eine Priorisierung. Der Regierungsrat sieht in den acht Schwerpunkten den grössten Handlungsbedarf in den nächsten vier Jahren. Die Hauptkräfte des Kantons sind auf die acht Schwerpunkte zu konzentrieren.

Neben diesen Schwerpunkten gibt es öffentliche Aufgaben, die in den Richtlinien der Regierungspolitik nicht ausdrücklich erwähnt werden. Diese Aufgaben sind für den Regierungsrat ebenfalls von grosser Bedeutung. Auch in diesen Politik- bereichen ist eine effiziente und effektive Aufgabenerfüllung zu gewährleisten.

2. Weiterführung der Hauptstossrichtung aus der Legislatur 2007– 2010

Die Berichterstattung über die Erreichung der Legislaturziele erfolgt im letzten Geschäftsbericht der Legislatur. Im Geschäfts- bericht für das Jahr 2009 legte der Regierungsrat die abschlies- sende Berichterstattung über die Richtlinien der Regierungs- politik 2007–2010 vor. Die Ziele der Richtlinien der Regierungs- politik 2007–2010 konnten im Wesentlichen erreicht werden.

3. Abstimmung auf bestehende Konzepte und Strategien

Die Richtlinien der Regierungspolitik müssen auf zahlreiche gesamtstaatliche Projekte und Prozesse abgestimmt werden.

Bei der Erarbeitung der Regierungsrichtlinien müssen auch bestehende oder geplante Konzepte und Strategien in einzelnen Politikbereichen berücksichtigt werden. Der Prozess der poli- tischen Gesamtplanung ist komplex. Eine Gesamtdarstellung aller Konzepte und Strategien ist an dieser Stelle nicht möglich.

4. Die Ausgangslage in einzelnen Politikbereichen 4.1 Wirtschaft (Innovation und Wettbewerbsfähigkeit) Der Kanton Bern ist in Bezug auf Fläche, Bevölkerungszahl, Arbeitsplätze und Wertschöpfung der zweitgrösste Kanton der Schweiz. Das Bruttoinlandprodukt (BIP) des Kantons Bern ent- wickelte sich in den letzten zehn Jahren wie das BIP der Schweiz. Der Wachstumstrend entspricht den vergleichbaren Kantonen Aargau, St. Gallen, Waadt und Zürich. Die Branchen- struktur ist geprägt von öffentlichen Verwaltungen, staatsnahen Unternehmen und der Landwirtschaft. Stark vertreten sind auch die exportorientierte Maschinen-, Präzisions- und Uhrenindu- strie sowie die Telekommunikation. Ausgesprochen wertschöp- fungsstarke Branchen, wie die Pharma, sind im Kanton Bern untervertreten.

Der Strukturwandel ging in den vergangenen Jahren nicht nur in der Landwirtschaft weiter. Er umfasst auch die Industrie und den Dienstleistungssektor. Auf der einen Seite verschwanden Arbeitsplätze und Unternehmen (z.B. in der Metall- und Druck- industrie), auf der andern Seite wurden laufend neue Arbeits- plätze geschaffen. Als besonders wachstumsstark haben sich Unternehmen im Bereich der Medizintechnik/Biotechnologie und der Präzisionsindustrie erwiesen. In diesen Branchen sind technologische Innovationen besonders wichtig, um internatio- nal erfolgreich zu sein. Der Innovationsbericht aus dem Jahr 2009 stellt dem Innovationssystem im Kanton Bern ein gutes Zeugnis aus. Mit gezielten Leistungsaufträgen an die Hoch- schulen und an Transferstellen fördert der Kanton den Wissens- und Technologietransfer.

Wichtige Wachstumsmöglichkeiten für die Berner Wirtschaft aufgrund der bestehenden Stärken ergeben sich in der Medizin- technik und im Bereich Cleantech, wo auf bestehenden Cluster- organisationen aufgebaut werden kann.

In der Wirtschaftskrise haben sich die arbeitsmarktlichen Instru- mente des Kantons Bern bewährt. Wirtschaftsaufschwung und Strukturwandel erfordern gut qualifizierte Arbeitskräfte. Auch die Arbeitsmarktintegration der Jugendlichen ist wichtig. Der Staat verfügt über griffige Instrumente zur Sicherung der Lohn- und Arbeitsbedingungen und zum Verhindern von Lohn- dumping, was Schwarz- und Billigarbeit erschwert.

Die Landwirtschaft blickt auf eine zehnjährige Reformphase zurück. In der kommenden Legislatur ist dieser Bereich durch grosse Projekte und viele Unsicherheiten gekennzeichnet: WTO- Abkommen, Freihandelsabkommen mit der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich und flankierende Massnahmen sowie die

B. Ausgangslage

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4.2 Finanzen

Der Regierungsrat hat in der letzten Legislatur seine finanzpoli- tischen Ziele um das Doppelte übertroffen: Der Kanton hat seine Schulden in den Jahren 2006–2009 aus eigener Kraft um knapp 800 Mio. Franken abgebaut, doppelt soviel als vom Grossen Rat gefordert und vom Regierungsrat geplant. Der Regierungsrat ist durch eine sparsame Haushaltsführung auf dem Weg zur finan- ziellen Gesundung ein gutes Stück vorangekommen. Diese Leistung ist umso bemerkenswerter, als dass sich die wirt- schaftliche Lage gegen Ende der Legislatur drastisch ver- schlechterte.

Da die Steuereinnahmen jeweils verzögert auf den Gang der Wirtschaft reagieren, werden die Folgen der Wirtschaftskrise in den kommenden Jahren zu spüren sein. Dazu kommen bedeu- tende Zusatzbelastungen, die durch den Kanton nicht direkt beeinflusst werden können: Die Teilrevision des Krankenver- sicherungsgesetzes sowie die Neuordnung der Pflegefinanzie- rung belasten das Kantonsbudget mit Mehrkosten von rund 300 Mio. Franken pro Jahr. Wegen der Finanz- und Wirtschafts- krise werden auch die Sozialversicherungen und der Sozialbe- reich mehr belastet. Weiter möchte der Regierungsrat am deut- lich über dem Niveau der vergangenen Jahre liegenden Investitionsvolumen festhalten und damit einen Beitrag zur Stabilisierung der Konjunktur leisten. Schliesslich müsste der Kanton in den nächsten Jahren zusätzliche Mittel für personal- politische Massnahmen bereitstellen können, da die Löhne des Kantons als Folge der restriktiven Lohnpolitik der vergangenen Jahre in vielen Bereichen und insbesondere beim Kader nicht mehr konkurrenzfähig sind.

Als Folge dieser Entwicklungen haben sich die finanzpolitischen Perspektiven des Kantons Bern massiv verschlechtert. Ange- sichts der Grössenordnung der prognostizierten Fehlbeträge kann der Kanton Bern eine Neuverschuldung selbst bei einer raschen Erholung der Konjunktur und dem Ergreifen von ein- schneidenden Massnahmen kaum mehr verhindern.

4.3 Bildung und Kultur Bildung

Die Bildungsstrategie 2005 hatte Vertrauen in die Bildungspolitik des Kantons Bern geschaffen und wurde 2009 aktualisiert. Die neue Version bleibt bewusst nahe an der Strategie 2005 und stellt damit die Kontinuität sicher. Gleichzeitig setzt sie Akzente

Die praxisnahe Berufsbildung und gute Mittelschulen sind Stär- ken, die es zu sichern gilt. Beim Einstieg in das Berufsleben ist besondere Unterstützung zu gewähren. Das Weiterbildungs- angebot dient der Integration der Betroffenen in die Gesellschaft und in die Arbeitswelt.

Die hohe Leistung in der Ausbildung, die Forschungsqualität und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen sind für die wirtschaftlichen Herausforderungen und die komplexe Gesell- schaft besonders wichtig. Der Kanton Bern will deshalb alles daran setzen, die Stellung der Hochschulen im schweizerischen und internationalen Kontext zu stärken.

In Übereinstimmung mit der Bildungsstrategie befinden sich viele Projekte in der Umsetzung oder sind bereits umgesetzt worden. Mit der Teilrevision des Volksschulgesetzes (REVOS 08) sind Tagesschulen eröffnet, Blockzeiten eingeführt, die Schul- leitungen gestärkt sowie die Rollen von Kanton, Gemeinden und Schulen geklärt worden. Auch das Vorverlegen des Fremdspra- chenunterrichts sowie die vermehrte Integration von Schülerin- nen und Schülern mit besonderem Bedarf in die Regelklassen der Volksschule sind eingeleitet. Im Bereich Mittelschule, Berufsbildung und Weiterbildung konnte die Ausbildung Fach- angestellte Gesundheit aufgebaut werden. Die ersten Klassen der neuen Fachmittelschule haben ihre Ausbildung abgeschlos- sen. Die Steuerung der Mittelschulen und Berufsfachschulen stellt der Kanton über Leistungsverträge mit Zielvorgaben, Indi- katoren und Standards sicher. Eine Kommission überprüft die Ausbildungsqualität beim Übertritt vom Gymnasium an die Hochschule. Der neue kantonale Lehrplan für den gymnasialen Unterricht macht kantonal einheitliche Vorgaben.

Die Berner Hochschulen haben das neue Studienmodell mit Bachelor- und Masterstudiengängen gemäss der Bologna- Konvention auf Beginn des Herbstsemesters 2007/2008 umge- setzt (Ausnahme: Medizin). Das Zusammenführen der Veterinär- medizinischen Fakultäten der Universitäten Bern und Zürich zur Vetsuisse-Fakultät führt die Lehre und Forschung auf hohem Niveau weiter. Eine neue Vereinbarung zur institutionalisierten Zusammenarbeit in der Medizin zwischen den Institutionen Basel und Bern legt die permanenten Koordinations- und Koo- perationsaufgaben sowie die Organe fest.

Kultur

Der Kanton Bern hat ein reiches und vielfältiges kulturelles Angebot, viele archäologische Stätten und gut gepflegte Denk- mäler. Die im Jahre 2009 vom Grossen Rat zur Kenntnis genom-

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4.4 Gesundheit und soziale Sicherheit Gesundheit

Der Gesundheitszustand der Bevölkerung war gemessen an Lebenserwartung und Sterblichkeitsrate noch nie so gut wie heute. Zugleich ist aber eine Zunahme von chronischen Krank- heiten auszumachen. Ein gesunder Lebensstil und gesundheits- fördernde Lebensbedingungen können viele dieser chronischen nicht übertragbaren Krankheiten verhindern oder zumindest hinauszögern. Grössere Zurückhaltung bei der Inanspruch- nahme von Gesundheitsleistungen können das Kostenwachs- tum im Gesundheitswesen reduzieren.

Eine gute Gesundheit der Bevölkerung ist Voraussetzung für das Entwicklungspotenzial der Kinder, für ihre Bildungs- und Erwerbsfähigkeit sowie für die Übernahme sinnstiftender gesell- schaftlicher Aufgaben. Der vierte Gesundheitsbericht des Kan- tons Bern hat aufgezeigt, dass sozial benachteiligte Menschen im Kanton Bern häufiger erkranken und früher sterben. Schlechte Gesundheitschancen der sozial Benachteiligten haben auch negative Auswirkungen für die gesamte Gesellschaft.

Gute Gesundheit entsteht nicht im Spital oder im Förderungs- kurs, sondern im Alltag. Anstrengungen in der Gesundheits- förderung und Prävention allein reichen nicht aus, die Gesund- heit der Bevölkerung auf Dauer zu verbessern, auch wenn sie auf diejenigen Bevölkerungsgruppen ausgerichtet werden, welche die schlechtesten Gesundheitschancen haben. Der indirekte Einfluss der Sozial- und der Bildungspolitik, des Arbeitsmarktes und der Umwelt sind ebenfalls wichtig.

Die Gesundheitsversorgung des Kantons Bern ist gekennzeichnet durch ein dezentrales, spezialisiertes Angebot. Die Bevölkerung kann innerhalb des Kantons die gesamte Bandbreite medizi- nischer Leistungen praktisch ohne Wartezeiten beziehen – von der ambulanten Grundversorgung bis hin zur hochspezialisierten Medizin.

Das Versorgungssystem ist heute stark auf die Akutmedizin ausgerichtet. Doch die älter werdende Bevölkerung braucht eine bessere Versorgung für chronische und mehrfach erkrankte Patienten über längere Zeitabschnitte. Ein zukunftsweisendes Versorgungsmodell ist die integrierte Gesundheitsversorgung, bei welcher die weitgehend segmentierten Leistungssektoren des ambulanten und stationären Bereichs sowie die Rehabilita- tion und die Pflege (Spitex, Pflegeheime) zusammenwirken. Die Versorgungskette umfasst die Früherkennung, die kurative Behandlung, die Prävention von Rückfällen oder Folgeproble- men sowie die Palliation (Linderung).

Mit dem Inselspital als bernischem Universitätsspital, der Uni- versität, der Berner Fachhochschule und zahlreichen Unter- nehmen aus dem Medtech-Bereich tragen verschiedene Partner zur Stärkung des Medizinalstandorts Bern bei. Die Medizinal- branche beschäftigt inklusive dem Gesundheits- und Sozial- wesen 81 000 von über 550 000 erwerbstätigen Personen (14,6 %) und generiert mit 4,7 Milliarden Franken 8,8 Prozent der kantonalen Bruttowertschöpfung. Medizintechnik, pharmazeu- tische Industrie, Biotechnologie und Informationstechnologie sind innovationsintensive Branchen, in denen der Kanton Bern dank einer forschungsaktiven Universität, der Berner Fachhoch- schule und dem bernischen Universitätsspital als medizinischem Kompetenz-, Hochtechnologie-, Ausbildungs- und Wissenszen- trum mit internationaler Ausstrahlung eine gute Ausgangslage besitzt. Für den Medizinalstandort Bern ist die erfolgreiche Posi- tionierung der Forschung und Entwicklung an der medizinischen Fakultät der Universität Bern und am Universitätsspital auf natio- naler und internationaler Ebene entscheidend.

Soziale Sicherheit

Der erste Sozialbericht vom Dezember 2008 hat aufgezeigt, dass sieben Prozent der Berner Haushalte als arm und weitere fünf Prozent als armutsgefährdet gelten. Erste Ergebnisse des zweiten Sozialberichts, der im Dezember 2010 veröffentlicht wird, lassen den Schluss zu, dass der Anteil Haushalte, die in prekären wirtschaftlichen Verhältnissen leben, heute höher sein dürfte. Es ist davon auszugehen, dass die sozialen und wirt- schaftlichen Folgen der Krise während der ganzen Dauer der Legislaturperiode 2010 – 2014 spürbar sein werden.

Armut kann nur über koordinierte Massnahmen in den Politik- feldern soziale Sicherheit, Bildung, Migration, Arbeitsmarkt und Gesundheit bekämpft werden. Armutsbekämpfung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie von Nichtregierungsorganisationen und der Sozialpartner.

Die Bekämpfung von Armut und die Erhaltung von Wohlstand involvieren verschiedene Direktionen und sind damit eine Gesamtaufgabe der Regierung.

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Familienpolitik

Der Regierungsrat hat am 4. November 2009 den Bericht

«Familienkonzept des Kantons Bern» genehmigt. Der Bericht zeigt, dass kollektive Ressourcen und der soziale Zusammen- halt wichtige Grundlagen jeder Gesellschaft bilden. Die Familie ist das zentrale Beziehungsnetz. Damit kommt der Familienpoli- tik eine besondere Bedeutung zu, die es gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten zu stärken gilt. Viele Familien sind unter den heutigen wirtschaftlichen, sozialen und institutionellen Rahmen- bedingungen nicht mehr in der Lage, ihre Existenz aus eigener Kraft zu sichern. So leben im Kanton Bern zehn Prozent der Familien in Armut, was insbesondere die Chancengleichheit der Kinder beeinträchtigt.

Mittelpunkt der Familienpolitik ist das Kind. Für das Kind ist neben der Familie insbesondere die Schule von zentraler Bedeutung. Beide Systeme erziehen und bilden Kinder und Jugendliche. Es gilt deshalb, Bildungs- und Familienpolitik auf- einander abzustimmen.

Der Kanton Bern unterstützt Familien bereits heute durch vielfäl- tige Massnahmen. So wurden während der letzten Legislatur beispielsweise das Kindertagesstätten- und Tagesschul- Angebot konsequent ausgebaut sowie in den Schulen Block- zeiten eingeführt. Damit entspricht der Staat einem breiten Bedürfnis, die Erwerbs- und die Familienarbeit in der Partner- schaft frei aufteilen zu können und damit Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Dies kann ein genügendes Einkommen sichern. Gute Familienpolitik wird in einem perma- nenten Prozess überprüft und angepasst, um neuen Heraus- forderungen oder veränderten gesellschaftlichen und wirt- schaftlichen Rahmenbedingungen zu entsprechen. Der Grosse Rat hat das Familienkonzept im März 2010 mit Planungserklä- rungen zur Kenntnis genommen. Das Konzept soll in dieser Legislatur umgesetzt werden.

4.5 Öffentliche Sicherheit

Das Thema Sicherheit und Kriminalität ist ein zentrales Anliegen der Bevölkerung, wie dies Bevölkerungsumfragen zum Aus- druck bringen. Kriminelles Verhalten bringt Leid für die direkt Betroffenen und verunsichert die Bevölkerung. Es ist eine zen- trale Aufgabe des Gemeinwesens, für die Prävention zu sorgen und kriminellen Verhaltens rasch zu ahnden.

Der Bericht «Nachhaltige Entwicklung im Kanton Bern – Zahlen und Fakten 2010» zeigt auf, dass der Kernindikator «Gewalt- delikte» einer der wenigen ist (3 von 35), der einen negativen Trend aufweist. In der Legislaturperiode 2006–2010 nahm die Gewalt insbesondere rund um die Fussball- und Eishockey- spiele zu.

Zur Steigerung der objektiven und subjektiven Sicherheit sieht sich die Kantonspolizei stetig mit dem Wunsch nach vermehrter polizeilicher Präsenz und Prävention konfrontiert. Da aber die Anforderungen an die Kantonspolizei in allen ihren Kernbe- reichen (Sicherheits-, Gerichts- und Verkehrspolizei) steigen, kann die Polizei diesem Wunsch ohne zusätzliche personelle Mittel und ohne eine engere Zusammenarbeit mit nichtstaatli- chen Partnerorganisationen im Präventionsbereich nicht nach- kommen.

Parallel zum Inkrafttreten des schweizerischen Zivil- und Straf- prozessordnung wird die Justiz im Kanton Bern per 1. Januar 2011 grundlegend reformiert und erhält einen höheren Grad der Selbstverwaltung, ein eigenständiges Budgetantragsrecht und eine Justizleitung. Die erstinstanzlichen Zivil- und Strafgerichte werden von 13 auf 4 reduziert. In der Legislaturperiode 2011 – 2014 steht eine Konsolidierung der Justizreform im Vorder- grund.

Der Kanton Bern verfügt mit seinen vier Konkordatsanstalten, vier Gefängnisregionen, zwei Jugendheimen mit geschlossenen Abteilungen und der Bewachungsstation im Inselspital über rund tausend Vollzugsplätze. Negative Vollzugsereignisse in verschiedenen Kantonen haben die Bevölkerung Ende 2009 verunsichert. Das subjektive Sicherheitsbedürfnis ist zudem durch die öffentliche Diskussion um Errungenschaften der Revi- sion des Strafgesetzbuches per 1. Januar 2007 (erweiterte Sanktionspalette, Zurückdrängung der kurzen Freiheitsstrafen) gestiegen. Eine emotional geprägte Diskussion über den offenen Straf- und Massnahmenvollzug hat dazu beigetragen, dass sich die spezialpräventiven Inhalte und Ziele des modernen Straf- und Massnahmenvollzugs nicht mehr mit dem Strafempfinden und den Straferwartungen weiter Teile der Bevölkerung decken.

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4.6 Klima- und Energiepolitik

In der internationalen politischen Diskussion wird eine Erhöhung der globalen Durchschnittstemperatur um 2 °C gegenüber der vorindustriellen Zeit oft als Schwelle bezeichnet, welche nicht überschritten werden sollte. Die globalen Oberflächentempera- turen haben seit Ende des 19. Jahrhunderts weltweit bereits um rund 0.5 °C zugenommen. Grund dafür ist die erhöhte Konzen- tration an Treibhausgasen, die zu einem grossen Teil durch die energetische Nutzung fossiler Energieträger verursacht wird.

Für die nächsten Jahrzehnte wird bei gleich bleibendem oder gar steigendem fossilen Energieverbrauch und ohne griffige Klimaschutzmassnahmen, die auf internationaler Ebene zu beschliessen und umzusetzen sind, mit einer weltweiten Tem- peraturzunahme von 3.5 °C gerechnet. Bis zum Jahre 2050 ist für die Alpennordseite vor allem mit einem generellen Anstieg der Temperatur (Sommer + 2.7 °C, Winter + 1.8 °C), mit Verände- rungen der Niederschläge (Sommer – 17 %, Winter + 8 %) sowie mit Veränderungen in der Intensität und Häufigkeit von meteoro- logischen Extremereignissen zu rechnen. Obwohl noch mit grossen Unsicherheiten verbunden, sind diese Szenarien ernst zu nehmen: Schmelzende Gletscher, steigende Durchschnitts- temperaturen, Änderungen im Niederschlagsregime, extreme Ereignisse wie Hochwasser oder Hitzeperioden treten bereits heute häufiger auf. Zudem sind Veränderungen bei der Vegeta- tion und Artenvielfalt schon heute sichtbar.

Es ist zu erwarten, dass die klimatischen Auswirkungen für den Kanton Bern vielfältige Folgen haben werden. Neben den direkten Folgen (z.B. auf Gesundheit und Wasserhaushalt) bestehen viele indirekte Wirkungen auf verschiedene Wirt- schaftsbereiche (z.B. Forst- und Landwirtschaft). Dies wird sich wiederum auf die Einkommensverteilung, den öffentlichen Haus- halt und die überregionale Solidarität auswirken. Der Klima- wandel beinhaltet ein erhebliches regionales Konfliktpotenzial.

Beispielsweise wird die Wasserknappheit im Sommer vermehrt zu Konflikten zwischen den verschiedenen Nutzungsansprüchen führen (z.B. Energieproduktion, landwirtschaftliche Bewässe- rung, Fischerei, Landschaftsschutz, Erhaltung der Gewässer- ökosysteme). Eine Roadmap für die Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und damit für die Reduktion der Klimagasemissionen im Kanton Bern liegt mit der Energiestra- tegie seit 2006 vor. Ihr Ziel ist, den Kanton Bern in Zukunft den Vorgaben der 2000-Watt-Gesellschaft entsprechend vor allem mit erneuerbaren Energieträgern sicher zu versorgen.

4.7 Umwelt

Der Zustand der Umwelt, das Ausmass der Ressourcennutzung und die Wirkung der Raumordnung sind aus Sicht der Nachhal- tigen Entwicklung unterschiedlich zu beurteilen. Die Situation bei der Schadstoffbelastung der Luft ist vergleichsweise gut.

Trotzdem führen hohe Stickstoffeinträge – vor allem aus der Landwirtschaft – zu schleichenden Veränderungen im Wald.

Oberflächen- und Grundwasser sind grundsätzlich in Ordnung.

Punktuell kommt es immer noch zu Mikroverunreinigungen der Gewässer. Dem gegenüber steht ein übermässiger Ressourcen- verbrauch – sowohl in stofflicher wie auch in energetischer Hinsicht. Wir konsumieren nicht erneuerbare Ressourcen und exportieren „Abfälle“ wie die Treibhausgase zu Lasten anderer Erdteile und künftiger Generationen. Das stetig anwachsende Reservoir an Sekundärrohstoffen aus dem Recycling wird noch zu wenig konsequent genutzt. Die Abbau- und Deponiereserven sind nicht überall planerisch gesichert.

Aufgrund seiner naturräumlichen Vielfalt, Lage und Grösse ver- fügt der Kanton Bern über eine überdurchschnittlich hohe Viel- falt an Lebensräumen und Arten. Dieses Naturkapital ist durch die gesellschaftliche Entwicklung bedroht (z.B. Zersiedelung, Zerschneidung von Lebensräumen, Freizeitaktivitäten). Beim Naturschutz bestehen namhafte Defizite bezüglich Vollzug und Wirkungskontrolle der Massnahmen. Die Böden sind sowohl aus qualitativer wie auch aus quantitativer Sicht stark bedroht.

Die unsachgemässe Nutzung und die Überbeanspruchung der Böden gefährden deren Fruchtbarkeit.

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4.8 Verkehr / Raumordnung Verkehr

Der Kanton Bern verfügt über ein gut ausgebautes Schienen- und Strassennetz. Mit der 2008 verabschiedeten Gesamtmobi- litätsstrategie hat der Regierungsrat seine verkehrspolitischen Grundsätze und Stossrichtungen festgelegt. Die beim Bund eingereichten Agglomerationsprogramme, die angepassten Pla- nungsinstrumente (Strassennetzplan, regionale Gesamtver- kehrs- und Siedlungskonzepte) und das neue Gesamtverkehrs- modell sind geeignete Planungsgrundlagen zum Abstimmen von Verkehrs- und Siedlungsentwicklung.

Nach wie vor ist das Verkehrswachstum gross. Die heutigen Schienen- und Strasseninfrastrukturen stossen in den grossen Agglomerationen Bern, Biel und Thun an ihre Kapazitätsgrenzen oder haben diese bereits überschritten. Trotz verschiedener Infrastrukturvorhaben, die bereits realisiert werden konnten oder sich in der Planung befinden, wird der Ausbaubedarf bei Strasse und Schiene steigen. Mitverantwortlich für das Verkehrs- wachstum sind der zu tiefe Preis für die Mobilität sowie der Umstand, dass nicht alle Kosten auf die Verursacher abgewälzt werden.

Gleichzeitig zeigen sich auf allen Ebenen Finanzierungseng- pässe wegen rückläufiger Steuererträge. Die Ausbauprojekte stehen zunehmend in Konkurrenz mit anderen Staatsaufgaben oder leiden unter generellen Sparmassnahmen. Dies führt dazu, dass notwendige Ausbauten und Angebotsverbesserungen nicht oder nur verzögert realisiert werden können. Mit den nöti- gen Angebotsausbauten steigt der Rollmaterialbedarf. Die zusätzlich belastete Schieneninfrastruktur erhöht den Unter- haltsbedarf.

Raumordnung

Die Raumplanung erzielt Wirkung. Der Kanton Bern geht mit Einzonungen zurückhaltend um, wie die Bauzonenstatistik des Bundes zeigt. Die Bauzonenreserven liegen allerdings teilweise am falschen Ort. Es wird zunehmend schwieriger, die Sied- lungsentwicklung auf zentrale gut erschlossene Lagen zu lenken.

Auf der anderen Seite gelingt es, für die Wirtschaft mit den Ent- wicklungsschwerpunkten optimale Standorte bereit zu stellen.

Die Ausdehnung der überbauten Flächen führt zu einem unwie- derbringlichen Verlust an Kulturland und Fruchtfolgeflächen.

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Nachhaltige Entwicklung stärken

Die Politik des Regierungsrates orientiert sich in allen Bereichen an den Grundsätzen der Nachhaltigen Entwicklung. Es geht dabei um positive Impulse für

> die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit,

> die gesellschaftliche Solidarität und

> den Schutz der natürlichen Grundlagen im Kanton Bern.

Erläuterung

Mit dem Festlegen der Nachhaltigen Entwicklung als Grundma- xime des staatlichen Handelns will der Regierungsrat darauf hinwirken, dass der Kanton Bern als Raum mit hoher Qualität zum Leben, Wohnen und Arbeiten langfristig erhalten bleibt.

Die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Nachhaltigen Ent- wicklung soll in allen Direktionen verstärkt werden. Es geht darum zu konkretisieren, was Nachhaltige Entwicklung in den einzelnen Politik- und Handlungsfeldern bedeutet und welche Schlüsselherausforderungen sich aus Sicht der Nachhaltigen

Entwicklung für die Zukunft stellen. Dieser Schritt bildet die Voraussetzung, damit die vom Regierungsrat angestrebte Aus- richtung der Sektorpolitiken auf die Nachhaltige Entwicklung realisiert werden kann. Bei der Nachhaltigen Entwicklung geht es allerdings immer um Ziel- und Interessenkonflikte, die bei der Nutzung beschränkter ökologischer, ökonomischer oder gesell- schaftlicher Ressourcen entstehen. Der intelligente Umgang mit diesen Zielkonflikten ist eine Herausforderung. Welche Stoss- richtungen der Regierungsrat bis 2014 verfolgen will, wird durch die nachfolgenden Schwerpunkte konkretisiert.

Umwelt

Denken und Handeln

> ganzheitlich

> langfristig

> global Nord

zukünftige Generationen heutige

Generation

1. Grundmaxime

C. Grundmaxime und Schwerpunkte 2011–2014

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2. Übergeordnete Querschnittsthemen 2.1 Stellung des Kantons Bern in der Schweiz

Die Schweiz ist als exportabhängiger Kleinstaat stark von poli- tischen und wirtschaftlichen Entwicklungen im internationalen Umfeld betroffen. Die fortschreitende Globalisierung führt zu einem verstärkten Standortwettbewerb. Die Beziehungen zu den an die Schweiz angrenzenden Regionen sind auch für die Entwicklung des Kantons Bern ausschlaggebend.

Die Führungsrolle bei den Aussenbeziehungen der Schweiz ist Sache des Bundes (Art. 54 BV). Die Kantone wirken mit an der Vorbereitung aussenpolitischer Entscheide, die ihre Zuständig- keiten oder ihre wesentlichen Interessen betreffen.

Für die Kantone gewinnen die Aussenbeziehungen an Bedeu- tung. Entscheide, die von interkantonalen Gremien, von Bundes- behörden, von der Europäischen Union, von internationalen Organisationen oder grossen, weltweit tätigen Unternehmen getroffen werden, wirken sich immer stärker und direkter auch auf die Kantone aus.

Die Politik hat sich in den letzten Jahren von der Innenpolitik zur Aussenpolitik hin verlagert. Folgen dieser «Internationalisierung der Politik» sind eine Vervielfachung des Staatsvertragsrechts und das Eindringen des Völkerrechts in immer mehr Felder der klassischen Innenpolitik. Die Gesetzgebung auf kantonaler Ebene ist vermehrt auf die Umsetzung übergeordneten Rechts abzustimmen.

Die Aussenbeziehungen des Kantons Bern umfassen die Kon- takte zu andern Kantonen, zu interkantonalen Gremien, zu den Bundesbehörden, zum grenznahen Ausland, zur Europäischen Union und zu andern Staaten. Sie sollen es dem Regierungsrat ermöglichen die Legislaturziele, die übergeordneten politischen sowie die auf bestimmte Politikbereiche bezogenen Interessen geltend zu machen und durchzusetzen. Dabei muss der Kanton seine Besonderheiten gezielt nutzen:

> Bern ist der zweitgrösste Kanton der Schweiz. Er erstreckt sich vom Jura bis zu den Alpen und versteht sich als zwei- sprachiger Brückenkanton zwischen dem deutschsprachigen und dem französischsprachigen Raum. Er leistet damit einen Beitrag für den inneren Zusammenhalt unseres Landes. Kein anderer Kanton hat eine vergleichbare staatspolitische Rolle für das Gesamtsystem Schweiz wie der Kanton Bern.

> Bern ist das politische Entscheidungszentrum der Schweiz.

Hier tagen die Eidgenössischen Räte, hier ist der Sitz des Bundesrates und zentraler Teile der Bundesverwaltung. In

Bei der Aussenpolitik geht es auch auf kantonaler Ebene um die Wahrung von materiellen und ideellen Interessen sowie um die Schaffung möglichst grosser Handlungsspielräume für die eigene Politikgestaltung. Die Interessenwahrung erfolgt im nationalen und internationalen Rahmen. Bern muss sich dabei als verläss- licher Partner erweisen. Für die politische Bearbeitung komple- xer Fragestellungen gilt es situationsgerecht und fallweise die Kooperation mit anderen staatlichen, halbstaatlichen und pri- vaten Akteuren auf den unterschiedlichsten Ebenen zu suchen und Netzwerke zu bilden. Langfristig tragfähige Lösungen sind vermehrt in funktionalen Handlungsräumen zu erarbeiten. In der Legislatur 2006 –2010 ist der Kanton Bern mit der Hauptstadt- region Schweiz, der Greater Geneva Berne Area und der ver- stärkten Zusammenarbeit mit den Kantonen Zürich und Freiburg neue Partnerschaften eingegangen, die es in dieser Legislatur- periode zu konsolidieren und umzusetzen gilt. Die Präsident- schaft des Kantons Bern in der Westschweizer Regierungskon- ferenz (2010/2011) stärkt die Stellung des Kantons als Brücke zwischen der französischsprachigen und der deutschspra- chigen Schweiz.

Für den Kanton Bern steht in der neuen Legislatur die Mitwir- kung in folgenden Gremien im Vordergrund:

> Konferenz der Kantonsregierungen (KdK). Mitarbeit durch einen Vertreter des Regierungsrates des Kantons Bern im Leitenden Ausschuss der KdK.

> Fachdirektorenkonferenzen.

> Wahrnehmung der Interessen des Kantons im Rahmen von Regierungskonferenzen (Westschweizer Regierungskonfe- renz; Beobachterstatus in der Nordwestschweizer Regie- rungskonferenz).

> Intensive Kontakte mit den Bundesbehörden und mit der ber- nischen Deputation in den Eidgenössischen Räten. Regel- mässige Aussprachen mit den bernischen Mitgliedern des National- und Ständerates.

> Transjurassische Konferenz.

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In inhaltlicher Hinsicht sind die folgenden Schwerpunkte zu setzen:

> Hauptstadtregion Schweiz.

> Die Stellung Berns als Brückenkanton zwischen der deutsch- sprachigen und der französischsprachigen Schweiz stärken durch die Mitarbeit in folgenden Gremien: Westschweizer Regierungskonferenz, Greater Geneva Berne Area. Zusam- menarbeitsformen mit den Kantonen im Sinne der variablen Geometrie.

> Den ergebnisoffenen Diskurs zur Europapolitik der Schweiz mitprägen. Netzwerke zu den EU-Institutionen nutzen und pflegen.

> Nutzung der Dynamik des Infrastrukturfonds und der Agglo- merationsprogramme. Das System verkehrsträgerübergrei- fend weiterentwickeln.

> Kapazitäten der nationalen Verkehrsinfrastrukturen im Kanton Bern ausbauen: Bahnhof Bern und Zufahrten, Ausbau der zweiten Röhre im Lötschbergbasistunnel, Hochleistungsstras- sennetz rund um Bern, Bahn 2030.

> Koordination im Hochschulbereich.

> Zusammenarbeit mit dem Bund und mit andern Kantonen im Gesundheitsbereich (KVG-Revision, Spitzenmedizin).

> Wahrung der bernischen Interessen bei der Beschlussfassung und Umsetzung von Konsolidierungsprogrammen des Bundes.

> Wahrnehmung der humanitären Verantwortung durch die Teilnahme an einem interkantonalen Projekt in Bosnien- Herzegowina. Stärkung des strategischen Dialogs zwischen der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und den Kantonen.

Langfristig ist das Spannungsverhältnis zwischen den beste- henden territorialen Einheiten und den neuen funktionalen Räu- men weiter abzubauen. Damit die neuen funktionalen Räume politisch wahrgenommen und konstituiert werden können, müs- sen sie ihre Sichtbarkeit mittels konkreter Projekte erhöhen. Mit solchen Projekten lassen sich Lösungen zu grenzüberschreiten- den Fragestellungen und Problemen erarbeiten. Vorausset- zungen dafür sind ein starkes Interesse des Kantons Bern, die richtigen Partner für die grenzüberschreitende Realisierung der Projekte sowie die Ausgewogenheit der Interessen aller beteili- gten Projektpartner.

2.2 Hauptstadtregion Schweiz

Die Globalisierung verstärkt den Standortwettbewerb. Ausdruck davon ist unter anderem das Raumkonzept des Bundes, das spezifische Strategien für grossstädtisch bzw. klein- und mittel- städtisch geprägte Handlungsräume definiert. Die drei Grossre- gionen Zürich, Basel und Lausanne/ Genf haben begonnen, sich als Metropolitanregionen zu formieren, um ihre Interessen zu bündeln. Für die Entwicklung des Kantons Bern ist es daher zentral, dass sich die Hauptstadtregion Schweiz rasch konstitu- iert und sich auf nationaler und internationaler Ebene gut positi- oniert.

Vor diesem Hintergrund haben Kanton und Stadt Bern Mitte 2009 ein entsprechendes Projekt gestartet, das rasch vorange- trieben wurde und bereits wichtige Zwischenerfolge vorweisen kann. Anlässlich einer Konsultation im Januar / Februar 2010 stiess das Vorhaben Hauptstadtregion Schweiz bei den Partner- kantonen, -regionen und -städten auf ein breites Interesse.

Darauf basierend und nach einer intensiven Vorbereitung fand am 7. Juli 2010 eine erste Hauptstadtkonferenz auf politischer Ebene statt. Gemeinsam haben fünf Kantone, 19 Städte und elf Regionen die Vision und die Ziele definiert. Zudem wurden die Form der weiteren Zusammenarbeit vereinbart und erste mög- liche Projekte diskutiert. Anfang 2011 soll das partnerschaftliche Projekt mit einer gemeinsamen Vision sowie mit gemeinsamen Zielen und Projekten in die Betriebsphase übergehen.

Das Ziel der Partnerschaft muss es sein, die Hauptstadtregion Schweiz national und international zu stärken. Als Drehscheibe zwischen den Metropolitanregionen soll die Hauptstadtregion dank ihrer spezifischen Stärken wesentlich dazu beitragen, dass die Schweiz international konkurrenzfähig und damit erfolgreich bleibt. Sie nutzt ihre Nähe zur nationalen Politik und zum öffent- lichen Sektor für ihre wirtschaftliche und gesellschaftliche Ent- wicklung.

Für den Kanton Bern ist es wichtig, dass sich die Hauptstadt- region Schweiz in den nächsten Jahren dynamisch weiter entwi- ckelt. Der Kanton wird entscheidend dazu beitragen, dass das Projekt Hauptstadtregion Schweiz erfolgreich in die Betriebs- phase überführt werden kann. Der Kanton wird sich auch bei der Lancierung von gemeinsamen Projekten engagieren.

Zusammen mit seinen Partnern wird sich der Kanton dafür ein- setzen, dass die Hauptstadtregion Schweiz im Raumkonzept des Bundes gleichwertig wie die Metropolitanregionen behan- delt wird.

Ein Schlüssel zum Erfolg der Hauptstadtregion Schweiz ist ihre Nähe zur nationalen Politik und zum öffentlichen Sektor. Die

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Die Hauptstadtregion Schweiz ist ein langfristiges Projekt, das über die aktuelle Legislaturperiode hinaus fortbestehen und für die Bevölkerung und die Wirtschaft des Kantons Bern sowie die Partnerkantone, -regionen und -städte Mehrwert generieren soll. Dieser wird mittel- bis langfristig spürbar werden.

2.3 Zusammenhalt im Kanton Bern

Der Kanton Bern erstreckt sich vom Jura bis zu den Alpen und umfasst urbane und ländliche Räume. Er versteht sich als Mittler zwischen der deutschsprachigen und der französischspra- chigen Schweiz. Vor diesem Hintergrund ist dem Zusammenhalt im Kanton Bern besondere Beachtung zu schenken.

Dem Berner Jura wird eine besondere Stellung zuerkannt. Diese soll es ihm ermöglichen, seine Identität zu bewahren, seine sprachliche und kulturelle Eigenart zu erhalten und an der kan- tonalen Politik teilzunehmen. Diesem Verfassungsauftrag ist auch bei den Folgearbeiten zum Bericht der Interjurassischen Versammlung vom 4. Mai 2009 Rechnung zu tragen. Wenn es um die institutionelle Zukunft der Region geht, sind auch die Interessen und die Stellung Biels zu berücksichtigen. Biel ist in den Prozess der Willensbildung einzubeziehen.

Der Zusammenhalt im Kanton wird gefestigt, wenn die Räume so gegliedert werden, dass die Bevölkerung mitwirken kann. Es ist darauf zu achten, dass genügend grosse Räume entstehen, in denen Probleme gelöst werden und die Bevölkerung aktiv am Willensbildungsprozess teilnehmen kann. Die Evaluation des Gemeindefusionsgesetzes hat gezeigt, dass dieses massgeb- lich zur «Enttabuisierung» von Gemeindefusionen beigetragen und eine gewisse Dynamik bei Gemeindezusammenschlüssen ausgelöst hat. Die kantonale Fusionsförderung mittels finanzi- ellen Anreizen sowie Beratungs- und Informationsleistungen ist zweckmässig. Diese Instrumente müssen aber weiter entwickelt werden, damit die Zahl der Gemeinden reduziert werden kann.

Im Vordergrund stehen eine moderate Lockerung der verfas- sungsmässigen Bestandesgarantie der Gemeinden und die Optimierung der Beratungs- und Unterstützungsleistungen des Kantons. In der Verfassung soll festgehalten werden, dass der Kanton den Zusammenschluss von Gemeinden fördert. Der Grosse Rat soll den Zusammenschluss von Gemeinden anord- nen können, wenn es überwiegende kommunale, regionale oder kantonale Interessen erfordern. Die betroffenen Gemeinden sind vorher anzuhören. Leistungen aus dem Finanzausgleich sollen gekürzt werden können, wenn sich eine Gemeinde einem zur

Im Jahr 2007 haben die Stimmberechtigten einer Verfassungs- änderung zur Stärkung der regionalen Zusammenarbeit zuge- stimmt. Es können gemeinderechtliche Körperschaften für die verbindliche regionale Zusammenarbeit der Gemeinden geschaffen werden. Bildung und Auflösung einer Körperschaft bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der Stimmenden und der beteiligten Gemeinden. Solche besonderen gemeinderecht- lichen Körperschaften wurden in den Regionen Oberland-Ost und Bern-Mittelland geschaffen. Am 13. Juni 2010 scheiterte die Bildung einer «Regionalkonferenz Thun Oberland-West» an der Urne. Die Konsequenzen dieses Urnenentscheids werden der- zeit analysiert. In anderen Regionen stehen Entscheide für eine verstärkte regionale Zusammenarbeit noch aus.

Auch mit der Revision des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG 2012) soll der Zusammenhalt gestärkt werden. Im Vordergrund stehen die folgenden Reformpunkte:

Gerechtere Verteilung der Mittel des Finanzausgleichs, ange- messene Erhöhung und Abgeltung der Zentrumslasten, stärkere Abgeltung der Sonderlasten der ländlichen Gemeinden, Stär- kung des Controllings in der Sozialhilfe, Erhöhung der Eigenver- antwortung der Gemeinden in der Volksschule.

Die Solidarität zwischen den Generationen verdient besondere Beachtung. Mit einer stabilen Finanzpolitik ist sicherzustellen, dass künftigen Generationen keine übermässigen Lasten aufge- bürdet werden. Es sollen ferner genügend Mittel in die Bildung investiert werden, damit die künftigen Generationen den neuen Herausforderungen gewachsen sind.

Hindernisse gleicher Partizipationsmöglichkeiten von Frauen und Männern sollen in allen gesellschaftlichen Bereichen abge- baut werden. Zu stärken ist auch die Solidarität zwischen Bevöl- kerungsgruppen in unterschiedlichen wirtschaftlichen und sozi- alen Verhältnissen, unterschiedlichen Alters, mit und ohne Migrationshintergrund.

Eine realistische Integrationspolitik soll das Zusammenleben der schweizerischen und ausländischen Bevölkerung aktiv gestal- ten. Das Leitbild zur Integration der ausländischen Wohnbevöl- kerung bildet die Grundlage dieser Integrationspolitik. Integration ist ein Prozess, der alle Mitglieder der Gesellschaft betrifft. Sie strebt die chancengleiche Partizipation am wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Leben an. Integration ist ein Weg, der das Zusammenleben der einheimischen und auslän- dischen Wohnbevölkerung unter gegenseitiger Achtung und gegenseitigem Respekt auf der Grundlage der Werte der Bun- desverfassung ermöglicht. Voraussetzung sind der entspre-

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Schwerpunkte

3. Die acht Schwerpunkte der Legislatur 2010–2014

Innovation und Wettbewerbsfähigkeit stärken

Der Kanton Bern bietet der Wirtschaft attraktive Rahmenbedingungen und fördert Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Er setzt sich dafür ein, dass eine nachhaltige Landwirtschaft Zukunft hat.

Stabile Finanzpolitik fortsetzen

Die stabile und generationengerechte Finanzpolitik wird fortgesetzt. Der Kanton Bern kontrolliert die Defizit- und Schuldensituation auch unter erschwerten Bedingungen.

Bildung und Kultur stärken

Mit der sorgfältigen Umsetzung der Bildungsstrategie gewährleistet der Kanton Bern allen Kindern und Jugendlichen die bestmögliche Ausbildung. Er bekennt sich zu einer zeitgemässen und kohärenten Kulturpolitik und Kulturförderung.

Gesundheit und soziale Sicherheit fördern

Der Kanton Bern sorgt für eine gute und wirtschaftlich tragbare integrierte Gesundheitsver- sorgung der Bevölkerung in allen Regionen. Er reduziert die Armut und stärkt die Familien.

Öffentliche Sicherheit erhöhen

Der Kanton Bern fördert die objektive und subjektive öffentliche Sicherheit durch gezielte Massnahmen im Polizeiwesen, in der Strafverfolgung sowie im Straf- und Massnahmenvollzug.

Klima- und Energiepolitik stärken

Der Kanton Bern leistet einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Er senkt den Energiever- brauch pro Kopf und erhöht den Anteil der erneuerbaren Energien.

Umwelt schützen

Der Kanton Bern nutzt das Wasser unter Abwägung aller Interessen. Er achtet auf eine gute Boden- und Luftqualität und fördert die Biodiversität.

Verkehr optimieren / Raumordnung fördern

Das Gesamtverkehrsystem ist auf die Bedürfnisse von Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt auszurichten. Die negativen Auswirkungen des Verkehrs werden reduziert. Die nationalen und internationalen Verkehrsanschlüsse werden ausgebaut. Der Kanton Bern fördert die Sied- lungsentwicklung in zentralen, gut erschlossenen Lagen.

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3.1 Innovation und Wettbewerbsfähigkeit stärken Der Kanton Bern bietet der Wirtschaft attraktive Rahmenbe- dingungen und fördert Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Er setzt sich dafür ein, dass eine nachhaltige Landwirtschaft Zukunft hat.

Massnahmen

> Der Kanton Bern intensiviert die Vernetzung im Technologie- transfer zwischen Hochschulen, Unternehmen und Transfer- stellen und entwickelt seine Clusterpolitik weiter. Er setzt einen Schwerpunkt im Bereich der Umwelttechnik (Clean- tech) und beteiligt sich aktiv am nationalen Masterplan Cleantech Schweiz. Er schafft die Voraussetzungen für den Aufbau eines Kompetenzzentrums für Innovationen (Swiss Innovation Park in Biel).

> Bei der Standortpromotion nutzt der Kanton Bern seine Chan- cen im Rahmen der Greater Geneva Bern Area und betont dadurch auch seine Brückenfunktion zwischen der Deutsch- schweiz und der Romandie.

> Das Tourismus-Marketing wird verbessert, unter anderem durch eine bessere Zusammenarbeit zwischen den touri- stischen Destinationen. Der Kanton fördert die Kooperation.

> Der Dialog zwischen den Sozialpartnern wird unterstützt. Das Ziel sind faire Arbeitsbedingungen. Missbräuche werden bekämpft.

> In der Landwirtschaft baut der Kanton die Beratung und das Coaching aus. Er fördert eine innovative Landwirtschaft durch Investitionshilfen. Im Fokus stehen Gemeinschaftsprojekte, welche die regionale Wertschöpfung verbessern und die Pro- duktionskosten senken. Der Kanton trägt dazu bei, dass sich der Naturschutz als landwirtschaftlicher Betriebszweig etablie- ren kann. Er unterstützt die Landwirtschaftsbetriebe in ihrem Streben nach der Produktion von hochwertigen Nahrungs- mitteln. Glaubwürdige Kontrollen in den Bereichen Tierschutz, Tierarzneimittel und Tiergesundheit sollen das Vertrauen zwi- schen den Konsumenten und der Landwirtschaft stärken.

Erläuterung

Die Zielerreichung im Schwerpunkt Wirtschaft erfordert eine Koordination mit den Bereichen Bildung und Gesundheit (Medi- zinaltechnologie). Die wirtschaftspolitischen Massnahmen wer- den vorwiegend in Netzwerken und Kooperationen mit dem Bund, anderen Kantonen sowie den Hochschulen und Unter- nehmen realisiert.

3.2 Stabile Finanzpolitik fortsetzen

Die stabile und generationengerechte Finanzpolitik wird fortge- setzt. Der Kanton Bern kontrolliert die Defizit- und Schulden- situation auch unter erschwerten Bedingungen.

Massnahmen

> Die jährliche Planung der Aufgaben und Finanzen für den Vor- anschlag und für den Aufgaben-/Finanzplan orientiert sich an den verfassungsmässigen Vorgaben der Schuldenbremsen für die Laufende Rechnung und für die Investitionsrechnung.

Im Sinne einer kurzfristigen Finanzpolitik während der Zeit der Krise ist ein Defizit in der Laufenden Rechnung möglichst zu verhindern. Eine Neuverschuldung ist so weit wie möglich zu begrenzen.

> Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat zu Beginn der Legis- latur ein Entlastungspaket vor mit dem Ziel, nach der Zeit der Krise eine strukturelle Neuverschuldung zu verhindern.

Erläuterung

Seit Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise im Herbst 2008 hat der Regierungsrat bei der Fortsetzung der Finanzpolitik bewusst eine kürzerfristigere Optik eingenommen. Die Hauptan- strengungen sollen in der Zeit der Krise darauf ausgerichtet werden, jeweils das laufende und das nächste Jahr möglichst ohne grossen Schaden zu überstehen, d.h. ein Defizit in der Laufenden Rechnung zu verhindern und die Neuverschuldung soweit wie möglich einzugrenzen. Die auf kurzfristigere Ziele ausgerichtete Finanzpolitik will der Regierungsrat auch in der neuen Legislatur fortsetzen. Ein Abgleiten in eine Defizit- und Schuldenspirale wäre für den Kanton Bern mit sehr hohen Risiken verbunden. Die Folgen wären eine starke Zunahme der Schulden, höhere Passivzinsen, eine Einschränkung der finanz- politischen Handlungsfähigkeit und eine sinkende Standort- attraktivität aufgrund drohender Steuererhöhungen. Der Regie- rungsrat ist überzeugt, dass dies auch unter dem Aspekt einer Nachhaltigen Entwicklung unbedingt zu vermeiden ist.

Vor dem Hintergrund der düsteren finanzpolitischen Aussichten hat der Regierungsrat bereits am Ende der letzten Legislatur- periode die Erarbeitung eines Entlastungspaketes beschlossen.

Das Umsetzen eines solchen Paketes benötigt allerdings eine Vorlaufzeit von mindestens ein bis zwei Jahren. Die Entlastungs- massnahmen werden sich somit frühestens ab den Jahren 2012 und 2013 finanziell auswirken. In Anbetracht der drohenden Zusatzbelastungen geht die Regierung allerdings davon aus,

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3.3 Bildung und Kultur stärken

Mit der sorgfältigen Umsetzung der Bildungsstrategie gewähr- leistet der Kanton Bern allen Kindern und Jugendlichen die bestmögliche Ausbildung. Er bekennt sich zu einer zeitge- mässen und kohärenten Kulturpolitik und Kulturförderung.

Massnahmen

> Im Volksschulbereich wird die Eingangsstufe gestärkt und die Sekundarstufe I wird optimiert.

> Die Berufsbildungsoffensive wird weitergeführt, die Abschluss- quote auf der Sekundarstufe II wird stabilisiert, die Gymnasien und Hochschulen werden gestärkt.

> Die Anstellungsbedingungen der Lehrpersonen werden über- prüft und im Rahmen der Möglichkeiten verbessert.

> Als wesentliche Massnahme zur Umsetzung der Kulturstrate- gie wird das Kulturförderungsgesetz totalrevidiert. Über die Mittel der Kulturpflege sorgt der Kanton mit Gemeinden und Privaten für eine nachhaltige Verankerung der kulturellen Iden- tität in den Regionen.

Erläuterung

Die Eingangsstufe wird gestärkt durch die Einführung des zwei- jährigen Kindergartens für alle Kinder (Umsetzung HarmoS) sowie die schrittweise und freiwillige Einführung der Basisstufe.

Der Kanton will auch die Personalsituation in den Kindergärten verbessern. Die Sekundarstufe wird optimiert durch das Stärken der Realschule und die gezielte Ausrichtung des 9. Schuljahrs auf die Berufsbildung und die weiterführenden Schulen.

Jugendliche mit schwächeren schulischen Leistungen und solche aus schwierigem sozialem Umfeld oder mit Migrationshinter- grund sollen bei der Suche einer Lehrstelle unterstützt werden.

Bereits heute erreichen 95 Prozent der Jugendlichen im Kanton Bern einen Berufs- oder Schulabschluss. Diesen schweizweiten Spitzenplatz gilt es zu wahren. Auf Gymnasialstufe erhöhen ein- heitliche Prüfungen die Vergleichbarkeit der Maturität. Das Fördern von studienrelevanten Kompetenzen bereitet Gymnasi- astinnen und Gymnasiasten besser auf den Übertritt an eine höhere Schule vor. Im Hochschulbereich wird die Revision der Hochschulgesetze (Autonomie und Beitragssystem) umgesetzt.

Das Betreuungsverhältnis an der Universität Bern soll verbes- sert werden.

Die Bildungsziele lassen sich in erster Linie durch das Engage- ment von kompetentem Personal erreichen. Dieses wird in

3.4 Gesundheit und soziale Sicherheit fördern

Der Kanton Bern sorgt für eine gute und wirtschaftlich tragbare integrierte Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in allen Regionen. Er reduziert die Armut und stärkt die Familien.

Massnahmen

> Die Versorgungsplanung 2011–14 und die Revision des Spital- versorgungsgesetzes schaffen die Voraussetzungen, damit der Kanton eine gute und vernetzte medizinische Grund- versorgung in allen Regionen und eine spezialisierte und hochspezialisierte Versorgung im Zentrum sicherstellen kann.

Dem sich abzeichnenden Mangel an Pflegepersonal wirkt der Kanton mit Massnahmen zur Förderung der Aus- und Weiter- bildung der nichtuniversitären Gesundheitsberufe (Aus- und Weiterbildungspflicht für die Betriebe) sowie mit der Erhöhung der Berufsverweildauer entgegen.

> Die neu zu entwickelnde Gesundheitsstrategie definiert die künftige Gesundheitsversorgung sowie die Schritte zur Gesundheitsförderung und -prävention. Ziel ist es, die Gesundheit von sozial benachteiligten Personen aller Alters- gruppen zu verbessern.

> Mit der Armutsprävention will der Kanton die strukturellen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen so ausgestalten, dass jede Person die Möglichkeit hat, eigenverantwortlich ihre Res- sourcen für die Existenzsicherung zu nutzen. Die berufliche Integration wird gefördert, da sie für die Existenzsicherung von zentraler Bedeutung ist.

> Die Armutsbekämpfungsstrategie mit ihren Massnahmen in der Sozial-, Bildungs- oder Arbeitsmarktpolitik soll die Existenzsicherung für alle so gewährleisten, dass sie zumin- dest minimal am sozialen und kulturellen Leben teilhaben können. In einem ersten Schritt sollen die bestehenden kanto- nalen sozialpolitischen Leistungen wie Sozialhilfe, Prämien ver- billigung, Stipendien, Alimentenbevorschussung oder Familien- zulagen besser koordiniert und damit effizienter werden.

> Das Familienkonzept 2009 soll die Rahmenbedingungen für Familien verbessern und ihre Ressourcen stärken.

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Erläuterung

Gesundheit und soziale Stellung in der Gesellschaft stehen in einer Wechselwirkung zueinander. Dies hat der vierte Berner Gesundheitsbericht aufgezeigt. Die Ursachen, die zu Krankheit und frühzeitigem Tod führen, lassen sich teilweise beeinflussen.

So haben sozial benachteiligte Menschen im Kanton Bern ein deutlich höheres Risiko zu erkranken und frühzeitig zu sterben.

Das Gefährdungspotenzial im Kanton Bern ist hoch, wie der erste Berner Sozialbericht gezeigt hat. Rund zwölf Prozent der Berner Haushalte sind derzeit arm oder armutsgefährdet. Eine gute Gesundheit der Bevölkerung ist auch Voraussetzung dafür, dass Kinder ihr Entwicklungspotential ausschöpfen und ihre Bildungsfähigkeit nutzen können. Der Familienpolitik kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu, die es gerade in wirt- schaftlich prekären Zeiten zu stärken gilt. Viele Familien sind unter den heutigen wirtschaftlichen, sozialen und institutionellen Rahmenbedingungen nicht mehr in der Lage, ihre Existenz zu sichern. Eine gute, speziell auch auf chronisch und mehrfach erkrankte Menschen ausgerichtete medizinische Versorgung, soziale Sicherheit und eine zeitgemässe Familienpolitik sind des- halb drei wichtige Grundpfeiler einer solidarischen Gesellschaft.

3.5 Öffentliche Sicherheit erhöhen

Der Kanton Bern fördert die objektive und subjektive öffentliche Sicherheit durch gezielte Massnahmen im Polizeiwesen, in der Strafverfolgung sowie im Straf- und Massnahmenvollzug.

Massnahmen

> Die uniformierte Polizeipräsenz wird erhöht und die Prävention in ausgewählten Bereichen der öffentlichen Sicherheit gestärkt.

> Für bestimmte Delikte (insbesondere bei Sportanlässen) schafft der Kanton ein speziell rasches Strafverfahren mit Verurteilung vor Ort.

> Die Sicherheit bei Sportanlässen wird durch die Zusammen- arbeit im Rahmen der Policy der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) gefördert.

> Der geschlossene und offene Straf- und Massnahmenvollzug wird durch bauliche Verbesserung noch sicherer. Der Kanton prüft den Einsatz der neusten elektronischen und mecha- nischen Technologien und führt diese gegebenenfalls ein. Das Vollzugspersonal wird schwerpunktmässig zum Thema der nach Vollzugsregime differenzierten Sicherheit geschult.

Voraussetzung für das Umsetzen dieser Massnahmen ist die Bereitstellung der benötigten Mittel, insbesondere die Aufsto- ckung des Polizeikorps im Umfang des im Projekt Lobenar ausgewiesenen Bedarfs.

Die Aussicht, dass strafbares Verhalten tatsächlich und auch rasch geahndet wird, ist ein wichtiger Teil der Generalpräven- tion. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Durchschnitts- dauer von Strafverfahren sinkt. Für bestimmte Delikte im Umfeld von grossen Sportanlässen will der Kanton ein speziell rasches Strafverfahren mit Verurteilung vor Ort einführen.

Um die Sicherheit bei Fussball- und Eishockeyspielen der ober- sten Ligen zu gewährleisten, ist die Kantonspolizei regelmässig mit Grossaufgeboten präsent. Um diese Polizeieinsätze und die damit verbunden Kosten zu reduzieren, will sich der Kanton Bern in der Legislaturperiode 2010 bis 2014 dafür einsetzen, dass die Sicherheit im Sport durch die Zusammenarbeit aller involvierten Akteure im Rahmen der KKJPD gefördert wird.

Der Strafvollzug hat nach Artikel 75 des Strafgesetzbuches das soziale Verhalten der Gefangenen zu fördern, insbesondere die Fähigkeit, straffrei zu leben. Der Strafvollzug hat den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit als möglich zu entsprechen, die Betreuung des Gefangenen zu gewährleisten, schädigenden Folgen des Freiheitsentzugs entgegenzuwirken und dem Schutz der Allgemeinheit, des Vollzugspersonals und der Mitgefan- genen angemessen Rechnung zu tragen.

Ein konsequenter Strafvollzug dient dem Durchsetzen des Rechts und damit auch dem Schutz der Bevölkerung vor straf- fällig gewordenen Personen. Dabei kann es keine absolute Sicherheit geben. Bei der Ausgestaltung des Strafvollzugs gilt es auch, dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung zu tragen. So sind Entweichungen aus dem Strafvollzug so gering wie möglich zu halten. Die Sicherheit wird im Straf- und Massnahmenvollzug in erster Linie gewährleistet durch den Ein- satz von baulichen, technischen und personellen Ressourcen zur Verminderung der Rückfälligkeit und zur Reintegration straf- fälliger Personen in die Gesellschaft.

Inhalt und Ziele des modernen Straf- und Massnahmenvollzugs sind heute nicht mehr deckungsgleich mit dem Strafempfinden und Strafbedürfnis weiter Teile der Bevölkerung. Das ist auch ein Grund, weshalb insbesondere der offene Straf- und Mass- nahmenvollzug in die Kritik geraten ist. Das Strafbedürfnis weiter Teil der Bevölkerung ist nach wie vor repressiv geprägt, wäh- rend sich der moderne Strafvollzug an den Erkenntnissen der Wissenschaft orientiert. Dies führt immer wieder zu emotional geprägten Auseinandersetzungen über diesen heiklen Bereich

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