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Neuer Bußgeldkatalog ist in Kraft – Beträge für Verstöße teilweise erheblich angehoben

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11.11.2021

Neuer Bußgeldkatalog ist in Kraft – Beträge für Verstöße teilweise erheblich angehoben

Anlässlich des seit Anfang der Woche geltenden, neuen Bußgeldkatalogs der

Straßenverkehrsordnung weist die Stadtverwaltung Ludwigshafen auf die Änderungen hin. Mit der Aktualisierung erfolgt die deutliche Erhöhung – in manchen Fällen mehr als eine

Verdoppelung – von Bußgeldern für Geschwindigkeits- und Parkverstöße. Neu hinzugekommen ist etwa der Tatbestand des unerlaubten Parkens und Haltens auf Schutzstreifen für den Radverkehr.

Die Änderungen des Bußgeldkatalogs in der Übersicht:

 Verbotenes Halten und Parken auf einem Geh- oder Radweg oder in zweiter Reihe wird mit 55 statt bisher 20 Euro Bußgeld geahndet. Mit bis zu 80 Euro noch teurer wird es, wenn durch solche Verstöße Menschen behindert oder gefährdet werden –

Fußgänger*innen beispielsweise auf die Straße ausweichen müssen –.

Für unerlaubtes Halten und Parken auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr sind 55 Euro fällig, falls dies mit einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer*innen

einhergeht, sind 70 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister (FAER) – umgangssprachlich Flensburger Verkehrssünderdatei genannt – fällig.

Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, zahlt nun 55 Euro statt bisher 35 Euro.

Neu ist auch der Tatbestand des unberechtigten Parkens auf für E-Autos und Carsharing- Fahrzeuge vorgesehenen Parkflächen. Die Höhe des Bußgelds für diesen Verstoß beträgt ebenfalls 55 Euro.

Wer vor einer Feuerwehrzufahrt parkt und ein Rettungsfahrzeug behindert, zahlt 100 Euro Bußgeld – statt bisher 65 – und bekommt einen FAER-Punkt.

Für Geschwindigkeitsverstöße innerorts, bei denen 16 bis 20 Kilometer pro Stunde zu schnell gefahren wurden, beträgt die Geldbuße nun 70 anstatt der bisherigen 35 Euro.

Kämmerer und Verkehrsdezernent Andreas Schwarz appelliert an alle

Verkehrsteilnehmer*innen, sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten und gegenseitig aufeinander zu achten, um jeder Person den bestmöglichen Schutz zu ermöglichen. „Der neue Bußgeldkatalog war eine schwere Geburt und – das liegt in der Natur der Sache – ist höchst umstritten. Aber man darf nicht vergessen, dass die neuen Maßnahmen dazu dienen, den Straßenverkehr vor allem für Radfahrer*innen r sowie Fußgänger*innen sicherer zu gestalten“, betont er.

 

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