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Prüfungen im Gebiet AllgemeinmedizinWillkommen bei „Meine BLÄK“

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Bayerisches Ärzteblatt 3/2006 115

BLÄK informiert

Zum 1. Januar 2006 änderten sich im Sozialge- setzbuch V (SBG V) die Voraussetzungen, die Fachärzte für Allgemeinmedizin für die Eintra- gung in das Arztregister erfüllen müssen.

So können ab dem 1. Januar 2006 Fachärzte für Allgemeinmedizin nur noch dann in das Arztregister eingetragen werden, wenn ihr Weiterbildungsgang auf der Grundlage einer Weiterbildungsordnung abgeschlossen wird, die in der Allgemeinmedizin eine Mindest- weiterbildungszeit von fünf Jahren vor- schreibt. Wurde die Weiterbildung auf der Grundlage einer früheren Weiterbildungsord- nung abgeschlossen, die in der Allgemeinme- dizin eine Mindestweiterbildungszeit von drei oder von vier Jahren vorsah, sind damit ab 1. Januar 2006 diese Voraussetzungen nicht mehr erfüllt.

Dies führte in der zweiten Hälfte des Jahres 2005 in der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) zu einem deutlichen Anstieg der

Anträge auf Anerkennung als Facharzt für Allgemeinmedizin und in der Folge zu einer deutlichen Zunahme der von der BLÄK durchzuführenden Facharztprüfungen. Die Anzahl der Prüfungen lag im vierten Quartal

2005 mehr als dreimal so hoch wie im ersten Quartal (siehe Abbildung). Die BLÄK konn- te sicherstellen, dass Prüfungstermine ausrei- chend angeboten worden sind.

Thomas Schellhase (BLÄK) Abbildung: Prüfungszahlen der einzelnen Monate im Gebiet „Allgemeinmedizin“

im Jahr 2005.

Prüfungen im Gebiet Allgemeinmedizin

Willkommen bei „Meine BLÄK“

Seit Dezember 2005 bietet die Bayerische Lan- desärztekammer (BLÄK) ihren Mitgliedern den Zugang zum Portal „Meine BLÄK“ an. Es handelt sich dabei um einen so genannten „sicheren Be- reich“ im Internet, in dem sich unsere Mitglieder auf „geschützte“ Seiten einloggen können, die nur Ärztinnen und Ärzten aus Bayern zugänglich sind.

Um die Funktionen des Portals nutzen zu können, muss zunächst ein Online-Zugang beantragt werden. Für diesen Antrag, der auch nur online gestellt werden kann, muss der Nachname, das Geburtsdatum sowie die Mitgliedsnummer (diese findet sich auf dem Adress-Etikett des Bayerischen Ärzteblattes) eingegeben werden.

Sind diese Hürden gemeistert, erhält die Ärz- tin/der Arzt einen Brief mit dem persönli- chen Freischaltcode, der den ersten Zugriff auf das Portal ermöglicht. Anschließend kön- nen Benutzername und Passwort selbst ver- ändert und eingegeben werden. Eine Be- schreibung dieses Ablaufs sowie der notwen- digen Aktivitäten findet sich auch unter www.blaek.de.

Wir verweisen auch auf die umfangreichen Informationen zum elektronischen Fortbil- dungskonto, die zusammen mit dem Fortbil- dungsausweis von der BLÄK versandt wur- den. Über das Portal haben Ärztinnen und Ärzte einen direkten Zugriff auf ihr Fortbil- dungskonto, das bei der BLÄK geführt wird, sowie auf persönliche Daten, die auf Grund der Meldeordnung erhoben werden. Ein Teil

dieser persönlichen Daten, zum Beispiel die Anschrift, kann von jedem selbst geändert werden. Da die BLÄK bestrebt ist, das Portal für die Mitglieder um weitere individuelle Dienstleistungen zu erweitern, freuen wir uns, wenn möglichst viele Ärztinnen und Ärzte den Online-Zugang beantragen und das Angebot der BLÄK nutzen.

Frank Estler (BLÄK) Startseite „Meine BLÄK“

unter www.blaek.de 115.qxp 21.02.2006 16:57 Uhr Seite 115

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