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Stellungnahme der KVS zum „Offenen Brief der SGAM“

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Stellungnahme der KVS zum „Offenen Brief der SGAM“

„Ein Fehler mit Folgen“, so kommen- tiert die SGAM in ihrem Schreiben bereits in der Überschrift. „Wohl wahr!“ darf man von Seiten der KV Sachsen ergänzen. Wenn man will, dass der identische Versorgungsauf- trag identische Arzneimittelrichtgrö- ßen zur Folge hat, dann muss hinzu- gefügt werden, dass dies natürlich für weitere Versorgungsbereiche wie den der Heilmittel ebenso Gültigkeit haben muss.

Und genau diese Folgen hat die KV Sachsen für ihre Mitglieder minimiert, um sie vor Regressen im Heilmittel- bereich – mittlerweile ein Schwer- punkt bei der Prüfung ärztlicher Ver- ordnungen – zu bewahren.

Es ist völlig undenkbar, die Richt- größe der Allgemeinmediziner im Arzneimittelbereich mit der aktuellen Richtgröße der hausärztlichen Inter- nisten gleichzusetzen, weil das eine unmittelbare Absenkung der Richtgrößen für alle anderen Fach- gruppen zur Folge hätte. Das wäre diesen gegenüber nicht zu rechtfer- tigen.

Gemittelte Richtgrößen führen bei Allgemeinmedizinern zwar im Arz-

neimittelbereich zu 76 Prüfverfahren weniger. Dafür müssen im Heilmittel-

bereich 105 Allgemeinmediziner mehr eine Richtgrößenprüfung fürchten; zumal hier der Nachweis von Praxisbesonderheiten weitaus schwerer geführt werden kann, das Regressrisiko also ungleich höher einzuschätzen ist.

Im „Offenen Brief der SGAM“ wird dargestellt, dass sieben von 17 KV’en die von der SGAM geforder - te Vereinheitlichung durchgeführt haben. Im Umkehrschluss darf fest- gestellt werden, dass zehn KV’en gute Gründe sehen, es nicht zu tun.

So auch die KV Sachsen. Der Haupt- grund wurde beschrieben. Unklar ist auch, warum die Diskussion zu einem Zeitpunkt intensiviert wird, wo Richtgrößenprüfungen im Arz- neimittelbereich durch (für Allge- meinmediziner und Internisten glei- chermaßen geltende) Zielvereinba- rungen häufig an Schärfe verloren haben.

Mag die geforderte Angleichung von Richtgrößen von einigen Allgemein- medizinern weiterhin als sachgerecht erachtet werden. Die KV Sachsen hat sich im Interesse auch dieser Ärzte vor dem Hintergrund der insgesamt drohenden Regressgefahren für All- gemeinmediziner bewusst gegen das von der SGAM geforderte Vorgehen entschieden.

26. Juli 2012 Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung

Sachsen

Berufspolitik

Ärzteblatt Sachsen 9 / 2012 363 Auswertung der Richt- größen 2010 für Allge mein- mediziner/ Praktische Ärzte

M/F R Anzahl Ärzte/Praxen mit RG-Überschreitung von

mehr als 25 % Arznei- und

Verbandmittel

Vereinbarte

Richtgröße 43,36 € 141,28 € 196 Gemittelte

Richtgröße 50,87 € 150,06 € 120 (- 76)

Heilmittel

Vereinbarte

Richtgröße 9,75 € 18,75 € 432 Gemittelte

Richtgröße 9,15 € 17,12 € 537 (+ 105)

Gesamt + 29

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