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Aktuell gültige Regelungen für Sportanlagennutzung

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Academic year: 2022

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Allgemeine Regelungen für die städtischen Sportanlagen für W A R N S T U F E 1

Sportanlagen Nutzung und Ausnahmen Schutz und

Hygienekonzepte

Die für die Sportanlagen gültigen Schutz- und Hygienekonzepte sind einzuhalten.

Umkleideräume, Duschen Können verantwortungsvoll genutzt werden. Das Umkleidegebäude darf nur von geimpften, genesenen oder aktuell getesteten Personen betreten werden.

Ausnahmen: Kinder bis einschließlich 16 Jahre; Schüler:innen an allgemein- und berufsbildenden Schulen, auch über 16 Jahre außerhalb des Schulsports, mit Schulbescheinigung.

Sporthallen Nutzbar für

I. Sport in der Halle nur für geimpfte, genesene oder aktuell getestete Personen. Ausnahme: Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, Schüler:innen an allgemein- und berufsbildenden Schulen, auch über 16 Jahre außerhalb des Schulsports, mit Schulbescheinigung

- auch mit Kontakt

-mit Kontaktverfolgung (Liste oder App)

-3G oder Schulbescheinigung oder Kinder bis einschl. 16 Jahre

Außensportanlagen Nutzbar für:

I. Sport im Freien - auch mit Kontakt

II. Veranstaltungen ab 5.000 bis zu 25.000 gleichzeitig anwesenden Personen

a. mit Schutz- und Hygienekonzept b. 3G; Schulbescheinigung bei Ü 16 c. mit Kontaktverfolgung (Liste oder App)

d. mit Genehmigung Ordnungsamt im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt

Die Kontaktverfolgung ist gem. § 6 (Liste oder App) und das Schutz- und Hygienekonzept gem. § 5 der 29.

Coronaverordnung zu erstellen.

Sportamt Bremen, 21.10.2021

(2)

Abstands- und Hygienekonzept für die Sporthalle Warnstufe 1

Hallen

1. Jeder Sportverein hat dieses Abstands- und Hygienekonzept umzusetzen und einzuhalten. Alle Beteiligten halten die üblichen Hygieneregeln ein. Das Umkleidegebäude und die Halle dürfen nur von geimpften, genesenen und aktuell getesteten Personen betreten werden. Ausnahmen: Kinder bis einschließlich des 16. Lebensjahres; Schüler:innen an allgemein- und

berufsbildenden Schulen, auch über 16 Jahre außerhalb des Schulsports, mit Schulbescheinigung.

2. Auf das regelmäßige Händewaschen und die Nießettikette ist zu achten.

3. Sporttreiben ist im normalen Spiel- und Trainingsbetrieb mit Kontakt erlaubt.

Eine Kontaktnachverfolgung muss von den Gruppenverantwortlichen gewährleistet werden.

4. Außerhalb des Sporttreibens (z.B. Kommen und Gehen) sollte der Abstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten werden.

5. Von den Trainer:innen/Übungsleiter:innen ist in den Umkleide- und

Duschräumen für eine gute Durchlüftung zu sorgen. Auf jeden Fall ist nach jeder Trainingsgruppe ausreichend durchzulüften.

6. Während des Sportbetriebes ist von den Trainer:innen/Übungsleiter:innen in der Halle für eine gute Durchlüftung zu sorgen. Auf jeden Fall ist nach jeder Trainingsgruppe ausreichend durchzulüften.

7. Die Sporthalle ist eine Viertelstunde vor Ablauf der Nutzungszeit zu verlassen, damit ein kontaktfreier Übergang zur nächsten Nutzergruppe stattfinden und die Halle gelüftet werden kann.

8. Jede Nutzergruppe ist nach der Nutzung für die Desinfektion der von ihr genutzten Einrichtungsgegenstände zuständig.

9. Eine Nutzung von Sportgeräten ist nur möglich, wenn vom Nutzer eine

Desinfektion der Oberflächen nach jeder Nutzung sichergestellt werden kann.

Desinfektionsmittel müssen mitgebracht werden.

10. In den Toiletten werden Wasser und Seife sowie Toilettenpapier bereitgestellt.

Dieses Abstands- und Hygienekonzept gilt ab dem 22.10.2021.

Sportamt Bremen, 21.10.2021

(3)

Abstands- und Hygienekonzept Warnstufe 1

Außensportanlagen

1. Jeder Sportverein hat dieses Abstands- und Hygienekonzept umzusetzen und einzuhalten.

Das Umkleidegebäude und die Halle dürfen nur von geimpften, genesenen und aktuell getesteten Personen betreten werden. Ausnahmen: Kinder bis einschließlich des 16.

Lebensjahres; Schüler:innen an allgemein- und berufsbildenden Schulen, auch über 16 Jahre, außerhalb des Schulsports, mit Schulbescheinigung. Alle Beteiligten halten die üblichen Hygieneregeln ein.

2. Sporttreiben ist gem. § 1a der 29. Coronaverordnung mit Kontakt erlaubt.

3. Bei Veranstaltungen von 5.000 bis zu 25.000 gleichzeitig anwesenden Personen ist ein Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen und eine Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten.

Der Zutritt ist nur geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen zu gewähren.

Kinder bis einschließlich 16 Jahren sowie Schüler:innen mit Schulbescheinigung über 16 Jahren benötigen keinen Test. Eine Genehmigung des Ordnungsamtes im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt einzuholen.

4. Auf das regelmäßige Händewaschen und die Nießettikette ist zu achten.

5. Außerhalb des Sporttreibens (z.B. Kommen und Gehen) sollten Abstände von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten werden.

6. Von den Trainer:innen/Übungsleiter:innen ist in den Umkleide- und Duschräumen für eine gute Durchlüftung zu sorgen. Auf jeden Fall ist nach jeder Trainingsgruppe ausreichend durchzulüften.

Dieses Abstands- und Hygienekonzept gilt ab dem 22.10.2021

Sportamt Bremen, 21.10.2021

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