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ASPERGER. Abgesagt WEIHNACHTSMARKT NACHRICHTEN INHALT. Lurer Platz 27. NOVEMBER UHR 28. NOVEMBER UHR AMTSBLATT DER STADT ASPERG

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ASPERGER

NACHRICHTEN

47

Kontakt

Stadtverwaltung Marktplatz 1

71679 Asperg Tel.: 07141/269-0 Fax: 07141/269-253 www.asperg.de E-Mail: info@asperg.de

Donnerstag 25. November 2021

INHALT

S. 6

Aus dem Gemeinderat S. 7

Amtliche

Bekanntmachungen S. 9

Bürgerinfo S. 34 Kindergärten S. 34

Schulen & Bildung S. 37

Kirchliche Mitteilungen S. 41

Vereinsnachrichten

WEIHNACHTSMARKT

Lurer Platz

27. NOVEMBER 16 - 21 UHR 28. NOVEMBER 11 - 19 UHR

D A S E Z P I S T E I N E B E H I N D E R T E N G E R E C H T E E I N R I C H T U N G .

Abgesagt

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Asperger Nachrichten

2

Nummer 47 · Donnerstag, 25. November 2021

ASPERG A A

A AS AS AS S SP P P PE E E ER R R RG G G G

ASPERG GEMEINSAM G G GEMEINSAM G GE E E E M M M ME E E EI II I N N N NS S S SA SA SA A A M M M M GEGEN G G GEGEN G GE E E EG G G GE E E EN N N N CORONA C C CORONA C CO O O OR R R RO O O ON N N NA A A A

Abstand Hygiene Maske regelmäßig Corona

halten beachten tragen lüften Warn-App

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Asperger Nachrichten 3

Nummer 47 · Donnerstag, 25. November 2021

Appell zur aktuellen  Corona­Infektionslage 

  

Liebe Bürgerinnen und Bürger,  

wir befinden uns aktuell in der vierten Welle der Corona­Pandemie. Die Inzidenzen steigen,  die Auslastung der Intensivstationen kommt an ihre Grenzen und wir stehen auch in Baden­

Württemberg vor einem Kollaps der intensivmedizinischen Versorgung. Die Belastungen für  das in diesen Stationen tätige pflegerische und ärztliche Personal ist enorm. 

Für uns alle – egal ob geimpft oder ungeimpft – muss nun eine zentrale Maßnahme im  Vordergrund stehen: Die Überprüfung unseres Verhaltens und die Reduzierung von  Kontakten. 

Deshalb bitten wir Sie eindringlich: Reduzieren Sie Ihre sozialen Kontakte auf das  Notwendige.  

Beachten Sie bei notwendigen und verantwortbaren Zusammenkünften und Veranstaltungen  die geltenden Regelungen, Abstandsgebote und Hygienekonzepte. Gegebenenfalls kann  auch eine niedrigschwellige Selbsttestung zur Erhöhung der Sicherheit beitragen.  

Geben Sie Acht auf die Älteren und Schwächeren in unserer Gesellschaft, insbesondere  beim Umgang in der Familie und in der Nachbarschaft. Bitte denken Sie daran, dass Sie  durch eine Impfung sich selbst vor einem schweren Verlauf schützen. 

Denken Sie bei Ihrem Verhalten auch an die Kinder, denen wir noch kein Impfangebot  unterbreiten können. Sie haben gemeinsam mit den Jugendlichen in den letzten Monaten  gewaltige Einschnitte hinnehmen müssen. Manche Kinder erinnern sich nicht mehr an ein  unbeschwertes Leben und Aufwachsen vor der Pandemie. Die Folgen davon zeigen sich in  der Kinder­ und Jugendpsychiatrie und jeden Tag in der Arbeit der Jugendämter. Denken Sie  bei Ihrem Verhalten auch an diese Kinder und Jugendlichen und helfen Sie uns durch ein  verantwortungsvolles Verhalten dabei, die Schulen und Kindergärten offenzuhalten.  

In einem gewaltigen Kraftakt stemmen die etablierten Strukturen der Ärzteschaft mit  nachhaltiger Unterstützung der Landkreise, Städte und Gemeinden die Erhöhung des 

Impftempos und zusätzlich wohnortnahe Impfangebote. Ältere Menschen und diejenigen, die  frühzeitig geimpft wurden, benötigen nun zeitnah eine Booster­Impfung. Sprechen Sie mit  Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt. Nutzen Sie die schon bestehenden Impfangebote und die,  die in den nächsten Tagen und Wochen eingerichtet werden, wie beispielsweise die 

öffentliche Impfaktion in Asperg am 04.12.2021 auf dem Lurer Platz (Impfbus). 

Die Impfung ist derzeit der zentrale Baustein der Pandemiebekämpfung. Denn obwohl wir  zwischenzeitlich wissen, dass Geimpfte sich infizieren können, das Virus weitertragen und  bei Vorerkrankungen auch schwer erkranken können, ist diese Wahrscheinlichkeit nach  aktuell herrschender Meinung um ein Vielfaches geringer als bei Menschen ohne  Impfschutz. Gleichzeitig heißt es aber auch für die Geimpften: Wachsam und vernünftig  bleiben. 

Als Gesellschaft ist es gerade in dieser kritischen Phase der Pandemie unsere gemeinsame  Verantwortung, dass jeder und jede seinen Beitrag zur Bewältigung der Krise beiträgt. 

Nutzen wir die Impfangebote und ermutigen wir diejenigen, die bisher noch mit der Impfung  abgewartet haben. Helfen wir uns gegenseitig, geben wir aufeinander Acht, bleiben wir  vorsichtig und reduzieren wir unsere Kontakte.  

Ihr 

Christian Eiberger  Bürgermeister

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Asperger Nachrichten

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Nummer 47 · Donnerstag, 25. November 2021

  Neugestaltung der  Eglosheimer Straße 

        

Vierter Bauabschnitt startet am 29. November 2021 

   

Nach erfolgreichem Abschluss des dritten Bauabschnittes werden die Arbeiten auf der  Eglosheimer Straße fortgesetzt. 

 Der vierte Bauabschnitt erstreckt sich von der westlichen Einfahrt des REWE­Marktes bis zur  Kreuzung Eglosheimer Straße/Osterholzstraße. 

 In diesem Abschnitt werden ebenfalls die Abwasserrohre sowie die Gas­ und  Wasserleitungen erneuert um abschließend den Straßenbeleg neu herzustellen. 

 Die Deutsche Telekom wird in diesem Abschnitt ebenfalls Maßnahmen für einen künftigen  Breitbandausbau tätigen. 

  

   

 Die Arbeiten werden insgesamt 27 Wochen in Anspruch nehmen. 

 4. Bauabschnitt: KW 48 bis Ende KW 22 (2022), also vom 29.11.2021 bis 03.06.2021    Die Übersicht des Teilbereichs mit den innerörtlichen Umleitungsstrecken kann dem in dieser  Ausgabe der Asperger

 Nachrichten abgedruckten Plan entnommen werden. 

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Asperger Nachrichten 5

Nummer 47 · Donnerstag, 25. November 2021

überörtliche Umleitung Richtung LB

Osterholzstraße Eglosheimer Straße

Amselweg = Einbahnstraße

REWE / Bäckerei Katz frei

dm-Parkplatz nicht erreichbar

alternative Parkmöglichkeit Seestraße „Festplatz“ keine Durchfahrt Richtung LB

Umleitungsstrecken 4. Bauabschnitt

Zeitraum: KW 48 - ca. Ende KW 22 (2022)

Neugestaltung Eglosheimer Straße

Baustellenbereich

keine Durchfahrt Richtung Stadtmitte keine Durchfahrt REWE / dm Bäckereien Katz / Lucky Lutz

keine Durchfahrt Eglosheimer Str./Katharinenstr.

Südliche Alleenstraße

keine Durchfahrt Eglosheimer Str

.

Augustenstraße Katharinenstraße

Parkplatz „Festplatz“

Bäckerei Lucky Lutz über Eberhardstraße

frei

Eberhardstraße

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Asperger Nachrichten

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Nummer 47 · Donnerstag, 25. November 2021

Aus dem Gemeinderat

Bericht aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 16.11.2021

Technischer Ausschuss berät vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Bereits in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 28.09.2021 wurde der Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplans „Bahnhofstraße/Lehenstraße“ gefasst.

Neben der Bereitstellung von neuen Wohnflächen ist es ein städte- bauliches Ziel der Kommunen, die Potenziale des Innenbereichs zu nutzen. Das zentrumsnahe Plangebiet „Bahnhofstraße/Lehenstra- ße“ war bislang größtenteils versiegelt und mit Gewerbehallen der Firma Knapp bebaut und soll nun einer Wohnnutzung zugeführt werden. Es soll eine Umnutzung und Nachverdichtung des Grund- stücks erfolgen, um dringend benötigten Wohnraum innerhalb des Stadtgebietes zu schaffen.

Auf dem Areal ist eine Bebauung mit drei Mehrfamilienhäusern mit 34 Eigentumswohnungen sowie vier Reihenhäusern geplant. Alle Mehrfamilienhäuser sollen mit drei Vollgeschossen sowie einem Staffelgeschoss entstehen. Um die erforderlichen Stellplätze auf dem Grundstück zur Verfügung zu stellen, soll dieses nahezu voll- flächig unterbaut werden. Der Planungsraum ist aufgrund seiner Lage ausreichend durch die beiden bestehenden Straßen Bahnhof- straße und Lehenstraße erschlossen.

Die Gebäude werden an die vorhandene Topografie in der Höhe angepasst, wodurch eine Höhenstaffelung entsteht, die im Norden ihren höchsten Punkt hat und nach Süden abfällt. Die Körnung und Höhenentwicklung der umliegenden Bebauung wird durch die Neubebauung aufgenommen. Fluchten und Strukturen der Umgebung werden durch die neue Bebauung weitergeführt und vervollständigen so das Quartier. Alle Gebäude werden mit einem Flachdach ausgeführt und extensiv begrünt.

Das Plangebiet wird in einer der Umgebung angemessenen Weise nachverdichtet und fügt sich in die städtebauliche Struktur ein.

Nach dem Aufstellungsbeschluss vom 28.09.2021 empfahl der Technische Ausschuss dem Gemeinderat nunmehr auch die Billi- gung des Bebauungsplanentwurfes sowie den erforderlichen Aus- legungsbeschluss zu fassen. Hierüber wird der Gemeinderat in sei- ner Sitzung am 30.11.2021 entscheiden.

Technischer Ausschuss entscheidet über Einverneh- men zu eingereichten Baugesuchen

Über das Einvernehmen zu fünf eingereichten Baugesuchen hatte der Technische Ausschuss in seiner Sitzung am 16. November 2021 zu entscheiden.

Bei folgenden Baugesuchen konnte das Einvernehmen einstimmig erteilt werden:

• Bauantrag auf An- und Umbau einer Doppelhaushälfte in der Hummelbergstraße, Straße,

• Bauantrag auf Umbauarbeiten mit einer Dachgaube in der Stuttgarter Straße,

• Bauantrag auf Errichtung eines Carports in der Sylvanerstraße sowie zum

• Bauantrag auf Einbau einer Dachgaube in der Schwabenstraße.

Bei den genannten Baugesuchen musste der Technische Ausschuss entweder feststellen, ob sich die Vorhaben mangels Festsetzungen in einem Bebauungsplan in die Umgebungsbebauung einfügen oder eine Befreiung von den Festsetzungen des geltenden Bebauungs- planes aussprechen.

Für ein Nachtragsbaugesuch zur Überdachung eines Carports mit einer Pergola in der Lange Straße konnte mehrheitlich kein Einver- nehmen erteilt werden. Eine entsprechende Baugenehmigung wur- de bereits im Jahr 2013 versagt. Der dort geltende Bebauungsplan

„Egerstraße – Ost“ setzt fest, dass Garagen (Carports) und Stell- plätze nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche oder an den dafür festgesetzten Stellen zulässig sind. Da sich der Carport außerhalb der auf dem Grundstück festgesetzten Fläche befindet, wäre hierfür eine Befreiung notwendig gewesen.

MUSIK

Gruppe LIVE: Music of the early sixties Freitag, 26.11. – 20.00 Uhr – Eintritt: € 10,–

************************************************************

LIEDERMACHER Sago Song Salon

Mit Lucid (Claudia Fink) und Matthias Binner Samstag, 27.11. – 20.00 Uhr – Eintritt: € 16,-

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JAZZ-MATINEE Colors of Soul

Sonntag, 28.11. – 11.00-12.30 Uhr - Eintritt: € 7,-

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LAPSUSLIEDER

Marco Tschirpke: Kalender, deine Tage sind gezählt Online über Zoom – Link auf der Website:

www.glasperlenspiel.de Sonntag, 28.11. – 19.00 Uhr

************************************************************

Hygienehinweise unter www.glasperlenspiel.de/hygienehinweise

************************************************************

Marco Tschirpke: Kalender, deine Tage sind gezählt!!!

Foto: Foto: Harry Schnitger

Frische und gesunde Ware aus der Region.

Besuchen Sie unseren Wochenmarkt in Asperg!

Jeden Samstag 7.00 - 12.30 Uhr auf dem Marktplatz.

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medizinische einer

Tragen werdenkann,giltdiePflichtzum eingehaltenallenBesuchernnichtdurchgängigMarktgelände zwischenderMindestabstandaufdem

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Asperger Nachrichten 7

Nummer 47 · Donnerstag, 25. November 2021

Weiterhin nahm der Technische Ausschuss Kenntnis vom Bauan- trag auf Errichtung von sieben Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage in der Möglinger Straße / Ecke Oscar-Schlemmer-Straße. Da das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht war kein Einvernehmen erforderlich.

Amtliche

Bekanntmachungen

Am Dienstag, 30. November 2021, um 18:00 Uhr findet in der Stadthalle, Carl-Diem-Straße 11 eine öffentliche Sitzung des Ge- meinderates statt.

Tagesordnung öffentlich

1. Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Be- schlüssen

2. Modernisierung alter Straßenbeleuchtung in LED-Technik - Vergabe der Arbeiten

3. Kinderbetreuung in Asperg - Bericht über die aktuelle Situa- tion und Bedarfsplanung 2022

4. Vorstellung der Kinder- und Schülerprognose für die Stadt Asperg 2022 bis 2031

5. Neubau Kindertagesstätte "Grafenbühl"

-Vergabe der Arbeiten

6. Bebauungsplan "Moselstraße, 1. Änderung" - Satzungsbe- schluss

7. Änderung der Friedhofssatzung - Antrag der Fraktion Bünd- nis 90 / Die Grünen

8. Festsetzung des Wasserzinses (Verbrauchsgebühr je cbm) und der Grundgebühr für die Wasserzähler für das Jahr 2022 9. Wirtschaftsplan 2022 der Städtischen Bau- und Verwaltungs

GmbH Asperg

10. Änderung des Redaktionsstatuts für die Asperger Nachrichten 11. Bekanntgaben

12. Anfragen

Die Sitzung wird im Anschluss nichtöffentlich fortgesetzt.

Zu allen jugendrelevanten Themen besteht nach § 41a Gemein- deordnung für Jugendliche die Möglichkeit, Ideen und Anregun- gen bis Sonntag vor der Sitzung, 18:00 Uhr per E-Mail unter Angabe von Name, Alter und Wohnort an jugendbeteiligung@

asperg.de einzubringen.

Die öffentlichen Beratungsunterlagen liegen am Sitzungstag ab 17.30 Uhr in der Stadthalle, Carl-Diem-Straße 11, auf und kön- nen vorab vom Ratsinformationssystem der Stadt Asperg unter www.asperg.de, Rubrik Rathaus & Service, Gemeinderat, Ratsin- formationssystem heruntergeladen werden.

Die Sitzung findet im Rahmen der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) statt.

Nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern ist der Zu- tritt in den Alarmstufen nur nach Vorlage eines gültigen Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet.

Bei der Überprüfung des 3G-Nachweises ist ein Lichtbildausweis zum Abgleich erforderlich.

Die Kontrolle des Impfnachweises erfolgt digital. Der Zutritt al- lein mit dem gelben Impfpass ist nicht möglich, es muss der QR- Code per App oder in Papierform mitgeführt werden.

Während der gesamten Sitzung besteht für Besucherinnen und Besucher die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Personen, die einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Corona-Virus unterliegen oder typische Symptome einer Infektion mit dem Corona-Virus, namentlich Atemnot, neu auf- tretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust aufweisen, dürfen nicht an der Sitzung teilnehmen.

Dies gilt auch für Personen, die keine medizinische Maske tragen.

gez.Christian Eiberger Bürgermeister

Stadtverwaltung Asperg

Marktplatz 1, 71679 Asperg

Telefon: 07141/269-0, Telefax: 07141/269-253 www.asperg.de, info@asperg.de

Bürgertelefon 269-244

Öffnungszeiten des Asperger Rathauses Montag 8.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr

Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr Freitag 7.00 - 12.00 Uhr

Sprechzeiten des städtischen Vollzugsdienstes

Montag 17.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag 11.00 - 12.00 Uhr

Notdienste

Polizei 110

Feuerwehr 112

Rettungsdienst 112

Krankentransport 19222

Stadtwerke Ludwigsburg 910-2393 Störungsstelle Netze BW 0800/3629477

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Notfallpraxis Ludwigsburg, Erlachhofstraße 1, 71640 Ludwigs- burg, Telefon 116 117

Öffnungszeiten: Mo., Di., Do. von 18 Uhr bis 8 Uhr, Mi. von 13 Uhr bis 8 Uhr, Fr. von 16 Uhr durchgehend bis Montag 8 Uhr.

An Feiertagen ist die Notfallpraxis ebenfalls durchgehend bis zum nächsten Tag 8 Uhr besetzt. Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich.

Die Notfallpraxis ist der richtige Ansprechpartner, wenn ärzt- liche Hilfe benötigt wird und der Hausarzt nicht erreichbar ist.

Kinder- und Jugendärztlicher Notdienst in Asperg, Ludwigsburg und Umgebung

Bei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen:

Notfallpraxis für Kinder und Jugendliche im Klinikum Ludwigs- burg, Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg. Öffnungszeiten: Mon- tag - Freitag 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr; Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztags von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Eine tele- fonische Anmeldung ist nicht erforderlich, bitte bringen Sie die Versichertenkarte mit. Bereitschaftsdienst zu erfragen über die Servicenummer 116117.

Augenärztlicher Bereitschaftsdienst

zu erfragen über die Servicenummer 116117

Zahnärztlicher Notdienst

zu erfragen über Tel. 0711 7877733

HNO-ärztlicher Bereitschaftsdienst

zu erfragen über die Servicenummer 116117

Kostenfreie Onlinesprechstunde von nie- dergelassenen Haus- und Kinderärzten

Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 19 Uhr über Tel. 0711 96589700 oder docdirekt.de (nur für gesetzlich Versicherte)

Apotheken-Notdienst

Freitag, 26.11.2021

Apotheke am Unteren Tor, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Hauptstr.

12, 74321 Bietigheim-Bissingen (Bietigheim), Tel. 07142 - 78 86 91 Mylius Apotheke Oßweil, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Frie- senstr. 54, 71640 Ludwigsburg (Oßweil), Tel. 07141 - 7 02 49 60 Stern Apotheke im Kimry-Turm Kornwestheim, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Kimryplatz 2/2, 70806 Kornwestheim, Tel. 07154 - 80 82 70

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Asperger Nachrichten

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Nummer 47 · Donnerstag, 25. November 2021

Die Stadt Asperg bietet in insgesamt 20 Kindergartengruppen und 11 Krippengruppen Kindern im Alter von zwei Monaten bis zum Schuleintritt ein verlässliches Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot. In den Einrichtungen wird großer Wert auf die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages und eine fundierte pädagogische Arbeit gelegt.

Wir suchen zum schnellstmöglichen Zeitpunkt weitere

sozialpädagogische Fachkräfte (m/w/d) in Voll- und Teilzeit

im Krippen- und im Kindergartenbereich (GT)

Wir erwarten von Ihnen:

• eine abgeschlossene Berufsausbildung als Pädagogische Fachkraft im Sinne des § 7 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG)

• einen achtsamen und verantwortungsvollen Umgang in der Arbeit mit Kindern

• eine wertschätzende und vorurteilsfreie Haltung gegen- über Kindern und ihren Familien

• eine partnerschaftliche und intensive Zusammenarbeit mit den Eltern

• Teamfähigkeit und gute Kommunikations- und Kooperati- onsfähigkeiten

• eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit der Kindergartenleitung und dem Träger

• Engagement, Flexibilität und Belastbarkeit

• Bereitschaft zum Schichtdienst Wir bieten Ihnen:

• ein unbefristetes Arbeitsverhältnis

• Vergütung: Erzieher/innen S 8a TVöD SuE, Kinderpfleger/

innen S 4 TVöD SuE

• einen abwechslungsreichen und interessanten Arbeitsplatz

• ein freundliches und kompetentes Team

• Unterstützung und fachliche Begleitung in pädagogischen Fragen durch die Einrichtungsleitung und die Fachbereichs- leitung

• Qualitätsentwicklung nach dem Nationalen Kriterienkatalog

• Möglichkeiten zur persönlichen Weiterentwicklung durch interne und externe Fortbildungsmöglichkeiten

Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte besonders be- rücksichtigt.

Die Stadt Asperg setzt sich für Chancengleichheit ein. Wir freu- en uns auf Ihre Bewerbung unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, sozialem und kulturellen Hintergrund, sexueller Orientierung und Religion.

Für Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen Frau Knorpp un- ter der Telefonnummer 07141/269-261 oder per E-Mail unter s.knorpp@asperg.de gerne zur Verfügung.

Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen sen- den Sie bitte an unser Bewerbungs-Portal unter www.asperg.

de, per E-Mail an personalamt@asperg.de oder per Post an die Stadtverwaltung Asperg, Personalamt, Marktplatz 1, 71679 Asperg – oder an s.knorpp@asperg.de.

Samstag, 27.11.2021

Apotheke im Aurain, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Stuttgarter Str.

56, 74321 Bietigheim-Bissingen (Bietigheim), Tel. 07142 - 2 16 19 Bahnhof-Apotheke Ludwigsburg, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Bahnhofstr. 17, 71638 Ludwigsburg (Mitte), Tel. 07141 - 9 60 30 Sontags Apotheke im Kaufland Schwieberdinger Straße, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Schwieberdinger Str. 94, 71636 Lud- wigsburg (West), Tel. 07141 - 4 88 96 90

Sonntag, 28.11.2021

Apotheke im E-Center Besigheim, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Riedstr. 4, 74354 Besigheim, Tel. 07143 - 80 18 53

Johannes-Apotheke Kornwestheim, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Johannesstr. 37, 70806 Kornwestheim, Tel. 07154 - 35 06 Mylius Apotheke Schillerplatz, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Schillerplatz 7, 71638 Ludwigsburg (Mitte), Tel. 07141 - 91 82 30 Montag, 29.11.2021

Burg-Apotheke Ludwigsburg, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Wilhelm- Nagel-Str. 61, 71642 Ludwigsburg (Hoheneck), Tel. 07141 - 5 15 21 Rathaus Apotheke Tamm, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Hauptstr.

104, 71732 Tamm, Tel. 07141 - 60 11 60

Rats-Apotheke Bönnigheim, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Kirch- str. 15, 74357 Bönnigheim, Tel. 07143 - 20 44

Schloss-Apotheke Hemmingen, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Hauptstr. 9, 71282 Hemmingen, Tel. 07150 - 91 67 91 Dienstag, 30.11.2021

Apotheke am Löwenplatz Aldingen, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Kornwestheimer Str. 7, 71686 Remseck am Neckar (Aldingen), Tel. 07146 - 88 14 11

Apotheke Pattonpoint, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, John-F.- Kennedy-Allee 33, 71686 Remseck am Neckar (Pattonville), Tel. 07141 - 2 99 35 70

Enz-Apotheke Bissingen, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Kreuzstr.

12, 74321 Bietigheim-Bissingen (Bissingen), Tel. 07142 - 92 00 13 Mittwoch, 01.12.2021

Apotheke Hochberg, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Waldallee 35, 71686 Remseck am Neckar (Hochberg), Tel. 07146 - 4 18 88 Park-Apotheke Ludwigsburg, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Geisin- ger Str. 15, 71634 Ludwigsburg (Eglosheim), Tel. 07141 - 38 02 23 Rathaus-Apotheke Löchgau, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Hauptstr. 44 / 2, 74369 Löchgau, Tel. 07143 - 87 03 07

Donnerstag, 02.12.2021

Apotheke am Wettemarkt, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, West- falenstr. 29, 71640 Ludwigsburg (Oßweil), Tel. 07141 - 29 08 03 Apotheke im Buch, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Buchstr. 8, 74321 Bietigheim-Bissingen (Bietigheim), Tel. 07142 - 5 26 58 Ostertor-Apotheke Markgröningen, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr,Ostergasse 33, 71706 Markgröningen, Tel. 07145 - 45 97

IMPRESSUM Herausgeber:

Stadt Asperg

Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, 71263 Weil der Stadt, Merklinger Str. 20, Telefon 07033 525-0, www.nussbaum-medien.de

Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen:

Bürgermeister Christian Eiberger, 71679 Asperg, Marktplatz 1, oder sein Vertreter im Amt.

Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil:

Klaus Nussbaum, Opelstraße 29, 68789 St. Leon-Rot

INFORMATIONEN Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Str. 2,

71263 Weil der Stadt,

Tel.: 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de Internet: www.gsvertrieb.de Anzeigenverkauf:

wds@nussbaum-medien.de

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Asperger Nachrichten 9

Nummer 47 · Donnerstag, 25. November 2021

Die Stadt Asperg bietet in insgesamt 20 Kindergartengruppen und 11 Krippengruppen Kindern im Alter von zwei Monaten bis zum Schuleintritt ein verlässliches Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot. In den Einrichtungen wird großer Wert auf die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages und eine fundierte pädagogische Arbeit gelegt.

Wir suchen zum schnellst möglichen Zeitpunkt

Pädagogische Fachkräfte (m/w) in Teilzeitzeit (60 %)

für die sprachliche Bildung im Kindergartenbereich

Aufgaben:

• sprachpädagogische Arbeit und alltagsbegleitende Sprach- förderung mit den Kindern

• Dokumentation der Maßnahmen

• konzeptionelle Weiterentwicklung des Sprachförderkon- zeptes in Zusammenarbeit mit den Sprachförderkräften und Einrichtungsleitungen der städtischen Einrichtungen Wir erwarten von Ihnen:

• eine abgeschlossene Berufsausbildung als Pädagogische Fachkraft im Sinne des § 7 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG)

• einen achtsamen und verantwortungsvollen Umgang in der Arbeit mit Kindern

• Begeisterung für die Themen der Kinder

• eine wertschätzende und vorurteilsfreie Haltung gegen- über Kindern und ihren Familien

• Teamfähigkeit und gute Kommunikations- und Kooperations- fähigkeiten

• eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit den Eltern, der Kindergartenleitung und dem Träger

• Engagement, Flexibilität und Belastbarkeit

• Kenntnisse im Bereich Sprachförderung sind von Vorteil aber keine Voraussetzung

Wir bieten Ihnen:

• unbefristete Stellen

• Vergütung: Erzieher/innen S 8a TVöD SuE, Kinderpfleger/

innen S 4 TVöD SuE

• einen abwechslungsreichen und interessanten Arbeitsplatz

• ein freundliches und kompetentes Team

• Unterstützung und fachliche Begleitung durch die Einrich- tungsleitung und die Fachbereichsleitung

• Möglichkeiten zur persönlichen Weiterentwicklung durch interne und externe Fortbildungsmöglichkeiten

Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte besonders be- rücksichtigt.

Die Stadt Asperg setzt sich für Chancengleichheit ein. Wir freu- en uns auf Ihre Bewerbung unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, sozialem und kulturellen Hintergrund, sexueller Orientierung und Religion.

Für Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen Frau Knorpp un- ter der Telefonnummer 07141/269-261 oder per E-Mail unter s.knorpp@asperg.de gerne zur Verfügung.

Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte an unser Bewerbungs-Portal unter www.asperg.de, per E-Mail an personalamt@asperg.de oder per Post an die Stadtverwaltung Asperg, Personalamt, Marktplatz 1, 71679 As- perg – oder an s.knorpp@asperg.de.

Bürgerinfo

Rathaus ab Montag, 29.11.2021 nur mit Terminvereinbarung und 3G-Nachweis geöffnet

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen und zur Aufrecht- erhaltung des Dienstbetriebes ist das Rathaus ab Montag, den 29. November 2021 für den allgemeinen Publikumsverkehr ge- schlossen.

Für Angelegenheiten, welche persönlich erledigt werden müs- sen besteht die Möglichkeit, telefonisch einen Termin zu ver- einbaren.

Bitte wenden Sie sich hierzu an den jeweiligen Ansprechpartner im zuständigen Fachbereich. Die Kontaktdaten der Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung finden Sie auf unse- rer Homepage unter www.asperg.de; Rubrik Rathaus & Service, Stadtverwaltung.

Um Ihren Termin wahrnehmen zu können, melden Sie sich bitte am Notschalter (entlang der Königstraße) an und warten vor der Eingangstür des Rathauses. Sie werden von den Mitarbei- terinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung hereingebeten.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ohne vorherige Ter- minvereinbarung kein Einlass in das Rathaus gewährt werden kann.

Für die Wahrnehmung von Terminen gilt darüber hinaus die 3G- Regel. Im Zuge der geltenden 3G-Regel müssen Kunden beim Betreten des Rathauses entweder eine vollständige Impfung, eine Genesung oder einen bis zu maximal 24 Stunden zurücklie- genden negativen Antigen-Schnelltest nachweisen. Das Angebot der kostenlosen Bürgertestungen wurde inzwischen wiederein- geführt. Der 3G-Nachweis wird am Eingang kontrolliert. Bitte halten Sie auch Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.

Beim Betreten des Rathauses gelten darüber hinaus folgende Regelungen:

• Es darf nur die angemeldete Person das Rathaus betreten.

Begleitpersonen sind nur dann möglich, wenn sie zuvor bei der telefonischen Anmeldung gemeldet wurden und für die Erledigung der Amtsgeschäfte unbedingt erforderlich sind.

• Beim Betreten des Rathauses muss auch weiterhin eine medizinische Maske getragen werden. Von der Verpflichtung ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Entsprechen- de Nachweise sind vorzulegen.

• Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist zwingend einzuhal-

• Vor Zutritt müssen sich Besucher die Hände desinfizieren. ten.

Entsprechende Möglichkeiten sind vor Ort eingerichtet.

• Nach Beendigung des Termins werden die Besucher von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung wieder zum Ausgang begleitet.

Für Ihre Fragen und Anliegen stehen wir gerne weiterhin tele- fonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.

Haben Sie schon die

Asperger Nachrichten abonniert?

Viele Asperger finden jeden Donnerstag eine Ausgabe der Asper- ger Nachrichten in ihrem Briefkasten. Als Abonnent wird man ak- tuell über das Geschehen in Asperg informiert.

In dieser Woche können alle mitreden, denn die Asperger Nach- richten wurden an jeden Asperger Haushalt kostenlos verteilt. Das gibt denjenigen die Chance, die das Amtsblatt nicht kennen oder schon lange nicht mehr gelesen haben, reinzuschnuppern. Die As- perger Nachrichten sind das Sprachrohr unserer Stadt.

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Asperger Nachrichten

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Nummer 47 · Donnerstag, 25. November 2021

So findet man im redaktionellen Teil der Asperger Nachrichten alle amtlichen Bekanntmachungen, Ankündigungen zu den örtlichen Festen und Veranstaltungen, Berichte zu den aktuellen Gescheh- nissen in Asperg, die Alters- und Ehejubilare sowie die Ärzte- und Apothekennotdienste. Aber damit nicht genug: Schulen, Kinderta- geseinrichtungen, Kirchen, Vereine und Parteien finden ebenfalls ausreichend Informationsfläche.

Seit längerer Zeit stehen die Asperger Nachrichten mit dem ePa- per den Abonnenten auch in elektronischer Form zur Verfügung.

Das von Nussbaum Medien entwickelte ePaper ist eine Kopie des gedruckten Formates und erscheint wie die gedruckte Version am Donnerstag. Damit steht nicht nur allen Abonnenten zeitgleich, son- dern auch überall auf der ganzen Welt das Amtsblatt zur Verfügung.

Zusätzlich zum redaktionellen Teil der Asperger Nachrichten gibt es auch noch den Anzeigenteil. Wer eine Wohnung sucht oder sein Auto verkaufen möchte, kann dort eine Annonce aufgeben. Eben- so informiert Sie der örtliche Handel über die neusten Angebote oder bietet seine Dienstleistungen an.

Mehr als 150 Redakteure versorgen die Leser so das ganze Jahr mit den wichtigsten Informationen. Die Asperger Nachrichten ge- hören somit eigentlich in jeden Haushalt. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei der Stadtverwaltung, Haupt- und Ordnungsamt, Tel.

07141/269-215.

Wir freuen uns über jeden neuen Abonnenten der Asperger Nach- richten.

Neue Form der Kippenentsorgung am Asperger Bahnhof

„Fühlen Sie sich wohl in As- perg?“

Mit diesem Satz nahm die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Arbeitskreis Kommunale Kriminalprävention und Herrn Hebding von der Deutschen Bahn den Zigarettenascher, welcher nun neu am Asperger Bahnhof installiert wurde, in Betrieb.

„Wir wollen gegen die Flut von Zigarettenstummeln angehen und haben hier an eine kreative Lösung gedacht, so Bürgermeis- ter Christian Eiberger.

v.l.n.r.: Werner Bischoff, Dr. Karl-Dieter Reimold, Nikolaus Hebding, Ingolf Kürschner, Gero Dorda und Bürgermeister Christian Eiberger

Der Kasten dient somit nicht nur dem Zweck, Zigaretten ord- nungsgemäß zu entsorgen, sondern auch als Anreiz zur Abstim- mung über verschiedene Fragen, welche nach und nach ausge- tauscht werden.

Anregungen zu Fragen können auch gerne bei der Stadtverwaltung per Mail an info@asperg.de eingereicht werden.

Blutspenderehrung 2021 nur in kleinem Rahmen

Aufgrund der aktuellen Situation hat sich die Stadtverwaltung dazu entschieden, die Blutspenderehrung 2021 nur in sehr kleiner Run- de stattfinden zu lassen. Allen Beteiligten ist und bleibt die Bedeu- tung der Blutspende dabei sehr bewusst, auch deshalb wurde an der Veranstaltung am vergangenen Montag, 22.11.2021 festgehal- ten. Blutspender retten schließlich Leben, was auch in einer Pande- mie nicht hoch genug geschätzt werden kann.

Bürgermeister Christian Eiberger dankte den Blutspenderinnen und Blutspendern und überreichte den Teilnehmern ein kleines Präsent sowie eine Urkunde und eine Anstecknadel über die getä- tigten Blutspenden. Ein Blutspender konnte sogar für 50 geleistete Blutspenden geehrt werden.

Die Stadtverwaltung bedankt sich beim Ortsverband des Deut- schen Roten Kreuzes, welcher auch dieses Jahr wieder zahlreiche Blutspendeaktionen organisiert und durchgeführt hat.

Werden auch Sie Blutspender/in und retten Sie Leben! Jeder kann in eine lebensbedrohliche Situation kommen, in welcher er Blut benötigt und darauf angewiesen ist, dass ausreichend Blutreserven zur Verfügung stehen.

Hundehaltung in Asperg

Bitte melden Sie Ihren Hund bei der Stadt Asperg an!

Leider werden nicht alle Hunde, die in Asperg gehalten werden, auch bei der Stadtverwaltung angemeldet.

Wer einen Hund hält, muss diesen innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bei der Stadtverwaltung anmelden (§ 10 Abs. 1 der Hundesteuersatzung der Stadt Asperg).

Wer seinen Hund nicht anmeldet, muss damit rechnen, dass der Hund von Amts wegen angemeldet wird. In diesem Fall wird neben der Hundesteuer auch ein Bußgeld festgesetzt.

Haben Sie noch Fragen zur Anmeldung Ihres Hundes?

Frau Mehrens berät Sie gerne: Tel. 07141/269-227 oder E-Mail a.mehrens@asperg.de.

Einen Vordruck für die Anmeldung Ihres Hundes erhalten Sie auch an der Infothek des Rathauses oder auf der Homepage der Stadt Asperg unter www.asperg.de, Rubrik Rathaus & Service, Formula- re und Rathausvordrucke, Finanzverwaltung.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Für ein entspanntes Miteinander von Hundehaltern und hundelosen Mitbürgen

Hundehalter tragen eine große Verantwortung. Das Verhalten eines Einzelnen beeinflusst das Bild aller Hundehalter in der Öffentlichkeit.

Tragen auch Sie als Hundehalter Ihren Teil dazu bei, das Image von Hunden und Hundehaltern zu verbessern.

Ein leidiges Thema vorweg: Es sollte inzwischen selbstverständlich sein, dass jeder Hundebesitzer die Hinterlassenschaften seines Hundes auf öffentlichen Wegen, Plätzen, in Grünstreifen oder Fut- terwiesen entfernt.

Werfen Sie volle Hundekottüten bitte in die dafür bereitgestellten Behältnisse und nicht einfach nur in die Landschaft. Das sieht nicht nur unschön aus, es ist auch unsinnig. Denn in Plastik verpackt können die Hinterlassenschaften Ihres Hundes nicht verrotten.

Die Stadtverwaltung hat hierfür eigens 20 Entsorgungsstationen im gesamten Stadtgebiet aufgestellt.

Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Hund auch nicht an Hausecken, Autos, fremdes Eigentum oder in fremde Vorgärten geht.

Weiterhin besteht im gesamten Stadtgebiet Leinenzwang. Auch außerhalb der Bebauung muss ein Hund jederzeit auf Zuruf re- agieren. Ein unkontrolliert freilaufender Hund kann nicht nur zur Gefahr für das Wild werden, sondern auch Unfälle verursachen.

Sorgen Sie als Hundehalter dafür, dass er keine anderen Tiere jagt oder sich selbst in Gefahr bringt.

Lassen Sie Ihren Hund auch an der Leine nur dann Kontakt zu einem anderen Hund aufnehmen, wenn dessen Besitzer seine Zu- stimmung gibt.

Wenn alle ein wenig Rücksicht aufeinander nehmen, wird der All- tag viel freundlicher und entspannter.

Ihre Stadtverwaltung

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Nummer 47 · Donnerstag, 25. November 2021

  Veröffentlichung von Alters­ und Ehejubiläen 

  Nach dem Bundesmeldegesetz Baden­Württemberg darf die Meldebehörde Name,  Anschrift und den Tag von Alters­ und Ehejubilaren veröffentlichen und an die  Presse zum Zweck der Veröffentlichung weitergeben.  

  Betroffen hiervon sind die folgenden Altersjubilare: 70., 75., 80., 85., 90, 100. und  die folgenden Geburtstage. Bei den Ehejubiläen dürfen das 50. und jedes folgende  Ehejubiläum veröffentlicht werden.  

  Die Veröffentlichung darf jedoch nicht erfolgen, wenn die oder der Betroffene  mitteilt, dass eine Veröffentlichung nicht erwünscht ist.  

  Wir bitten deshalb alle Bürgerinnen und Bürger, die im Jahr 2022 einen der oben  genannten „runden“ oder „halbrunden“ Geburtstage oder eines der genannten Ehejubiläen begehen und eine Veröffentlichung im Amtsblatt und in der Presse  nicht wünschen, uns dies mit untenstehendem Abschnitt mitzuteilen. 

  Bereits erteilte Sperren behalten weiterhin ihre Gültigkeit.  

  ­ 

Bitte in Blockschrift ausfüllen ­ 

____________________________________________________________ 

  Stadtverwaltung Asperg 

Bürgeramt  Marktplatz 1  71679 Asperg 

  Ich/Wir bitte(n) von einer Veröffentlichung ab dem Jahr 2022 abzusehen.  

   

    Geburtstag, Datum    _____________________________ 

   

    Ehejubiläum, Datum  _____________________________ 

   

Name, Vorname     _____________________________ 

   

Straße, Hausnummer    _____________________________ 

   

____________________________________________________ 

Datum und Unterschrift

 

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Asperger Nachrichten

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Nummer 47 · Donnerstag, 25. November 2021

Weihnachtsbaum auf dem Markplatz aufgestellt

Fest am Haken eines Kranes der Firma Wiesbauer schweb- te am Dienstagnachmittag eine große Fichte über dem Rathaus.

Durch koordinierte Zusam- menarbeit von Bauhofmitarbei- tern und Kranführer wurde der große Nadelbaum fest in seiner Halterung verankert.

In den nächsten Tagen wird er dann mit Lichterketten ge- schmückt als Weihnachtsbaum den Marktplatz verschönern.

Vielen Dank an Familie Eise-

nach aus der Augustenstraße für die Spende des diesjährigen Weih- nachtsbaumes.

Weihnachts- und Neujahrsgrüße an unsere Auslands-Asperger

Auch dieses Jahr wird die Stadtverwaltung eine Grußbotschaft an die im Ausland lebenden Asperger richten.

Um Verzögerungen bei der Zustellung zu vermeiden, bitten wir die hier wohnenden Angehörigen, Adressänderungen, neue Anschrif- ten oder Adressergänzungen im Rathaus bei Frau Kürschner zu melden. Telefon: 07141/269-213 oder per E-Mail: info@asperg.de.

Unsere ehemaligen Mitbürgerinnen und Mitbürger freuen sich im- mer sehr über diese jährliche Aufmerksamkeit.

Impfbusse am Samstag, 4. Dezember in Asperg: 11.30 Uhr bis 16.30 Uhr auf dem Lurer Platz, Terminvereinbarung erforderlich

Am Samstag, 4. Dezember 2021 gibt es ein mobiles Impfangebot in Asperg.

Von 11.30 Uhr bis 16.30 Uhr kommt ein Impfteam mit einem Bus auf den Lurer Platz vor die Stadthalle.

Verimpft werden die Impfstoffe von BionTech, Moderna sowie Johnson & Johnson.

Möglich sind Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen.

Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.

Termine können online über https://termin.kizlb.de vereinbart werden.

Wir appellieren an die Asperger Bevölkerung, von dem Angebot rege Gebrauch zu machen.

Ehrenamtliches Hilfsangebot

bei Boosterimpfungen für Menschen ab 80 Jahre

Durch das im Winter erhöhte Infektionsgeschehen sind gerade ältere Menschen wieder gefährdet, sich mit dem Corona-Virus an- zustecken.

Hier kann eine Corona-Boosterimpfung den Schutz aufrechterhalten.

Momentan gestaltet sich die Terminvereinbarung für eine Booster- impfung für die ab 80-Jährigen aber schwierig.

Der städtische Hilfsdienst bietet deshalb über die zweite ehren- amtlich stellvertretende Bürgermeisterin Gerlinde Bäßler ab so- fort wieder Unterstützung bei der Terminvereinbarung für eine Boosterimpfung für Menschen ab 80 Jahren an.

Wichtig ist, dass seit der Zweitimpfung 6 Monate vergangen sind.

Bei Interesse wenden Sie sich an: Gerlinde Bäßler, Telefon: 0151 22140495.

Änderung der Coronaverordnung:

Maßnahmen der Alarmstufe II gelten bereits seit Mittwoch, 24. November 2021

Aufgrund der sich weiter zuspitzenden Lage haben sich Bund und Länder verständigt, die Corona-Maßnahmen nochmals zu ver- schärfen. Auch in Baden-Württemberg gelten seit Mittwoch, 24.

November 2021, zusätzliche Einschränkungen.

Zum 24. November 2021 schärfte Baden-Württemberg die Coro- na-Regelungen nach. Die weiter steigenden Infektionszahlen und die steigende Zahl der Menschen, die mit COVID-19 intensivmedi- zinisch betreut werden müssen, erfordern weitergehende Maßnah- men zum Infektionsschutz. Daher setzt die Landesregierung nicht nur die Maßnahmen, auf die sich Bund und Länder am 18. Novem- ber 2021 geeinigt haben um, sondern geht drüber hinaus.

So wurde der bisherige Stufenplan um eine weitere Stufe erwei- tert. Die neue „Alarmstufe II“ gilt ab einer Belegung von 450 In- tensivbetten mit COVID-19 Patientinnen und Patienten oder ab Erreichen oder Überschreiten einer 7-Tage-Hospitalisierungsinzi- denz von 6.

Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz wird gemäß dem Beschluss von Bund und Ländern herabgesetzt, nämlich in der Warnstufe auf 1,5 und in der Alarmstufe auf 3. Die Schwellenwerte für die Belegung der In- tensivbetten von 250 beziehungsweise 390 bleiben unverändert.

Neue Regelungen in der Alarmstufe

- In folgenden Bereichen gilt generell die 2G-Regelung:

• Weihnachtsmärkte

• Körpernahe Dienstleistungen mit Ausnahme von Friseurbe- trieben und Barbershops. Hier gilt 3G mit PCR-Test.

• Für Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertauf- führungen, Filmvorführungen, Stadt- und Volksfeste, Stadtfüh- rungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sport- veranstaltungen gilt eine maximale Personenobergrenze von 25.000 Personen.

• Bei Veranstaltungen der Breitenkultur mit Gesang, Blasmu- sik oder vergleichbaren Tätigkeiten mit Aerosolbelastung in geschlossenen Räumen gilt 2G+. Dies gilt auch für an der Veranstaltung mitwirkende Personen, sofern diese nicht im Rahmen ihrer Berufsausübung tätig werden, sowie für den Probenbetrieb.

- Abstandsregeln bei Gottesdiensten und anderen religiösen Veranstaltungen.

- Bei Veranstaltungen von Gremiensitzungen von juristischen Per- sonen, Gesellschaften und vergleichbaren Vereinigungen gilt 3G.

Da die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg Stand 23. November 2021 bei 510 lag, gilt die neue Alarmstufe II unmittelbar seit Mittwoch, 24. November 2021.

Zusätzliche Regelungen der Alarmstufe II

- 2G+ Regelung – genesene und geimpfte Personen müssen zu- sätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen – in folgenden Bereichen:

• Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertauffüh- rungen, Filmvorführungen, Stadt- und Volksfeste, Stadtführun- gen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveran- staltungen.

• Weihnachtsmärkte. Zudem dürfen hier nur 50 Prozent der üblichen Besucherzahl eingelassen werden.

• Körpernahe Dienstleistungen mit Ausnahme von Friseurbe- trieben und Barbershops. Hier gilt 3G mit PCR-Test.

• Diskotheken und Clubs.

• Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen.

Solange keine Speisen oder Getränke konsumiert werden, gilt auf Weihnachtsmärkten auch im Freien generell die Maskenpflicht, da hier der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht dauerhaft eingehal- ten werden kann.

Begrenzung der Zuschauerinnen und Zuschauer bei Veranstaltungen

Für Veranstaltungen gilt nun eine grundsätzliche Personenober- grenze von 25.000 Besucherinnen und Besuchern. Zudem gelten in den unterschiedlichen Stufen folgende Regelungen:

- In der Basis- und Warnstufe bei 3G bis 5.000 Personen ohne Einschränkungen der Kapazität. Für den 5.000 Besucherinnen und Besucher überschreitenden Teil 50 Prozent dieser Kapa-

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Nummer 47 · Donnerstag, 25. November 2021

zität. Bei 2G keine Personenobergrenze und keine Kapazitäts- beschränkungen.

- In den Alarmstufen maximal 50 Prozent Auslastung. In einer Halle mit einer Kapazität von 10.000 Menschen, dürfen also nur maximal 5.000 Personen teilnehmen.

In beiden Alarmstufen gilt für Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Gasthäuser, Pensionen oder Campingplätze 2G. Davon ausgenom- men sind dienstliche Übernachtungen oder besondere Härtefälle wie beispielsweise ein dringend notwendiger Arztbesuch. In diesen Ausnahmefällen muss ein negativer Schnell- oder PCR-Test vor- gelegt werden. Gastronomische Einrichtungen in den Beherber- gungsstätten dürfen diese Personen nur im Freien und nach Vorla- ge eines negativen PCR-Tests benutzen.

Kontrollpflichten von Nachweisen verschärft

Die neue Corona-Verordnung stellt zudem nochmal deutlicher klar, wie Betreiber, Anbieter und Veranstalter verpflichtet sind, Test- , Genesenen und Impfnachweise zu kontrollieren. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Ge- nesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App geprüft werden.

Schülerinnen oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpäda- gogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grund- schule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule müssen weiter keinen Testnachweis vorlegen und sind von den Zugangs- und Teilnahmeverboten ausgenommen. Jedoch gilt diese Ausnahme nun nur noch für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahre. Zudem gilt die Ausnahme generell nicht für Clubs, Diskothe- ken und Saunen.

Schwangere und Stillende Personen sind nur noch bis zum 10. De- zember 2021 von der Testpflicht und den Zutrittsbeschränkungen ausgenommen, da es dann seit drei Monaten eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.

Weitere Maßnahmen in besonders betroffenen Kreisen Aufgrund der kritischen Lage führt die Landesregierung wieder Ausgangsbeschränkungen und weitere Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen ein, in denen während der geltenden Alarmstufe II die 7-Tage-Inzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen über 500 liegt.

In diesen Landkreisen gilt im Einzelhandel, der nicht der Grundver- sorgung dient 2G.

Abholangebote und Lieferdienste – einschließlich solcher des On- line-Handels – sind weiterhin uneingeschränkt möglich.

Zur Grundversorgung zählen:

- Apotheken

- Ausgabestellen der Tafeln - Babyfachmärkte

- Bäckereien

- Banken und Sparkassen - Baumärkte

- Baumschulen - Blumenfachgeschäfte - Drogerien

- Futtermittelmärkte - Gartenmärkte - Gärtnereien - Getränkemärkte - Großhandel - Hofläden

- Hörgeräteakustiker - Konditoreien

- Lebensmittelhandel (Supermärkte) einschließlich der Direkt- vermarktung (Hofläden)

- Metzgereien

- Mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse

- Optiker

- Orthopädieschuhtechniker - Poststellen und Paketdienste - Reformhäuser

- Raiffeisenmärkte

- Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentli- chen Personenverkehr

- Reinigungen - Sanitätshäuser

- Stellen des Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf

- Supermärkte - Tankstellen - Tierbedarfsmärkte

- Verkaufsstätten für Weihnachtsbäume - Waschsalons

- Wochenmärkte

In Stadt- und Landkreisen mit einer Ausgangsbeschränkung dürfen nicht genesene und nicht geimpfte Personen zwischen 21 und 5 Uhr die Wohnung oder sonstige Unterkunft etwa eine Beherber- gungsstätte oder ein Wohnheim nur mit triftigem Grund verlassen.

Zu den Ausnahmen zählen:

- Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Eigen- - Allein ausgeübte körperliche Betätigung wie spazieren gehen, tum.

joggen oder ähnliches. Dazu dürfen jedoch keine Sportanlagen genutzt werden.

- Besuch von Veranstaltungen wie

• Gremiensitzungen von juristischen Personen, Gesellschaften und vergleichbaren Vereinigungen.

• Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der sozialen Fürsorge dienen.

• Veranstaltungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.

• Veranstaltungen und Sitzungen der Organe, Organteile und sonstigen Gremien der Legislative, Judikative und Exekutive.

• Veranstaltungen und Sitzungen der Organe, Organteile und sonstigen Gremien der Selbstverwaltung sowie bei Nomi- nierungs- und Wahlkampfveranstaltungen und der erforderli- chen Sammlung von Unterstützungsunterschriften für Kom- munalwahlen, Volksbegehren, Volksanträge, Bürgerbegehren, Einwohneranträge und Einwohnerversammlungen.

• Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes.

• Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemein- schaften.

- Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, einschließ- lich der unaufschiebbaren beruflichen, dienstlichen oder aka- demischen Ausbildung, arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sowie der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an Übun- gen und Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst.

- Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder sonstigen Unterkunft.

- Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Leistungen.

- Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Per- sonen und Minderjährigen, insbesondere die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich.

- Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen.

- Unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren, etwa Gassi gehen, Fütterung von Tieren im Stall.

Die lokalen Ausgangsbeschränkungen werden aufgehoben, wenn im jeweiligen Stadt- oder Landkreis die 7-Tage-Inzidenz an fünf Ta- gen in Folge unter 500 liegt.

Weitere Informationen

Die neue Verordnung, ein ausführliches FAQ sowie eine Übersicht über die Regelungen finden Sie auch weiterhin auf www.baden- wuerttemberg.de.

GEMEINSAM GEGEN CORONA MASKE TRAGEN!

Foto: valentinrussanov/E+/Getty Images Plus

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Nummer 47 · Donnerstag, 25. November 2021

Corona- Regeln ab 24. No vemb er 202 1

Stand: 23. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

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Das dreistufe Warnsystem mit Basis-, Warn- und Alarmstufe wird um die Alarmstufe II erweitert. » Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt. »Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB). »Alarmstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten. »Alarmstufe II: Ab Hospitalisierunginzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten. Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1,5 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gilt in einigen Bereichen bei 3G eine PCR-Testpflicht sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 5 weitere Personen (siehe Ausnahmen). Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 3,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gilt in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G) sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen). Die Alarmstufe II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet. In der Alarmstufe II gilt in bestimmten Bereichen 2G+. Das bedeutet, dass auch geimpfte und genesene Personen einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen müssen. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen). Wenn ein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich ist, sind die Veranstalter*innen/Betreiber*innen/Dienstleister*innen/Anbieter*innen verpflichtet, diese zu kontrollieren. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App geprüft werden. Inhaltsverzeichnis der Übersicht: 2: Maskenpflicht, 3G, 2G und 2G+ 3: Weihnachtsmärkte | Private Treffen 4: Öffentliche Veranstaltungen | Öffentlicher Verkehr 5: Kultureinrichtungen | Religiöse Veranstaltungen | Beherbergung 6: Messen, Ausstellungen, Kongresse | Gastronomie, Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien 7: Freizeiteinrichtungen | Körpernahe Dienstleistungen 8: Touristische Verkehre | Sport in Sportanlagen und Sportstätten 9: Einzelhandel 10: Außerschuliche Bildung | Berufliche Fortbildung 11: Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten

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Nummer 47 · Donnerstag, 25. November 2021

Stand: 23. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

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Ausnahmen: » Kinder bis einschließlich 5 Jahre. » Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Nachweis notwendig). » In geschlossenen Räumen bei privaten Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie, Kantinen, Mensen und Cafeterien während des Essens und Trinkens und beim Sport treiben. » Im Freien nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen dauerhaft eingehalten werden kann (gilt nicht auf Weihnachtsmärkten). » Beim 2G-Optionsmodell in der Basisstufe. Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an Schulen ist über die Corona-Verordnung Schule geregelt.

3G, PCR-Testpflicht und 2G 3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder genesene Personen 3G+PCR: Zutritt nur für PCR-getestete, geimpfte oder genesene Personen 2G: Zutritt nur für geimpfte oder genesene Personen 2G+ Zutritt für geimpfte oder genesene Personen nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test.

Medizinische Maskenpflicht Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen geschlossen Räumen, am Arbeitsplatz und in Betriebsstätten, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, im Nah- und Fernverkehr und auf Weihnachtsmärkten. Ausnahmen: » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.* » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.* » Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre.* » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.** » Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).** » Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.** » Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur noch bis 10. Dezember 2021).** *Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken **Negativer Antigen-Test erforderlich Ausnahmen: » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.* » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.* » Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre.* » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.** » Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).** » Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.** » Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur noch bis 10. Dezember 2021).** *Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken **Negativer Antigen-Test erforderlich

in Betriebsstätten, wenn der Abstand

2G 2G+

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Nummer 47 · Donnerstag, 25. November 2021

Stand: 23. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

3 Stufenplan

LebensbereichBasisstufeWarnstufeAlarmstufeAlarmsstufe II Weihnachtsmärkte Private Zusammen- künfte und private Veranstaltungen (wie Geburtstage, Hoch- zeitsfeiern etc.)

Ohne weitere Regelungen oder Beschränkung der Personenanzahl

1 Haushalt plus 5 weitere Personen Geimpfte und Genesene, Personen bis einschl. 17 Jahre sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, zählen nicht dazu. Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt.

1 Haushalt plus 1 weitere Person Geimpfte und Genesene, Personen bis einschl. 17 Jahre sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, zählen nicht dazu. Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt.

1 Haushalt plus 1 weitere Person Geimpfte und Genesene, Personen bis einschl. 17 Jahre sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, zählen nicht dazu. Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt.

2G+ 2G 3G 3G

Maximal 50 % der üblichen Besucherzahl erlaubt.

3G 2G 2G+

Hygienekonzept DatenverarbeitungMaskenpflichtNachweislich geimpft, getestet oder gensesenNachweislich geimpft oder gensesenNachweislich geimpft oder gensesen und getestet

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Asperger Nachrichten 17

Nummer 47 · Donnerstag, 25. November 2021

Stand: 23. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

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LebensbereichBasisstufeWarnstufeAlarmstufeAlarmsstufe II Öffentliche Veranstaltungen (wie Theater, Oper, Konzert, Stadtfest, Betriebs- und Vereinsfeiern etc.) Optionsmodell bei Groß- veranstaltungen: 2G ohne Beschränkung der Personenanzahl und Kapazität oder 5.000 Personen + 50% der darüber hinausgehenden Kapazität, maximal jedoch 25.000 Personen

In geschlossenen RäumenIn geschlossenen Räumen mit PCR-Test Bei Veranstaltungen der Breitenkultur mit Gesang, Blasmusik oder vergleich- baren Tätigkeiten mit Aerosolbelastung in geschlossenen Räumen gilt 2G+.

Im Freien bei 5.000 Personen oder bei Nicht- einhaltung des Mindest- abstands

Im Freien Öffentliche Verkehrsmittel

3G 3G 2G 2G+ 3G 3G

3G

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Nummer 47 · Donnerstag, 25. November 2021

Stand: 23. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

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LebensbereichBasisstufeWarnstufeAlarmstufeAlarmsstufe II Kultureinrichtungen (wie Galerien, Museen, Bibliotheken*, Archive*, Gedenkstätten) *Abholung bestellter Medien unbeschränkt möglich

In geschlossenen RäumenIn geschlossenen Räumen mit PCR-Test Ausnahme: Landes- bibl

iotheken und Archive mit PCR-Test

Ausnahme: Landes- bibl

iotheken und Archive mit PCR-Test

Im Freien ohne weitere Regelungen

Im Freien Religiöse Veranstaltungen

Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden. BeherbergungErneuter Test alle 3 TageErneuter Test alle 3 TageAusnahmen für geschäftliche und dienstliche Reisen und Härtefälle.

Ausnahmen für geschäftliche und dienstliche Reisen und Härtefälle.

3G 3G 3G

2G 2G 3G 3G 2G 2G

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Nummer 47 · Donnerstag, 25. November 2021

LebensbereichBasisstufeWarnstufeAlarmstufeAlarmsstufe II Messen, Ausstellungen, Kongresse

In geschlossenen RäumenIn geschlossenen Räumen Im Freien ohne weitere Regelungen

Im Freien Gastronomie, Vergnügungsstätten sowie Mensen und Cafeterien (Regelung gilt nur für externe Personen)

In geschlossenen RäumenIn geschlossenen Räumen nur PCR-Test

In geschlossenen RäumenIn geschlossenen Räumen Im Freien ohne weitere Regelungen

Im FreienIm Freien nur PCR-Test

Im Freien nur PCR-Test

3G 3G 2G 2G 3G 3G 3G 3G

2G 2G 3G 3G

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LebensbereichBasisstufeWarnstufeAlarmstufeAlarmsstufe II Freizeiteinrichtungen (wie Freizeitparks, Bäder, Saunen etc.)

In geschlossenen RäumenIn geschlossenen Räumen nur PCR-Test Im Freien ohne weitere Regelungen

Im Freien Körpernahe Dienstleistungen (ausgenommen medizinisch notwendige Behandlungen) Ausnahmen für Friseur- betriebe und Barbeshops. Hier gilt 3G mit PCR-Test

Ausnahmen für Friseur- betriebe und Barbeshops. Hier gilt 3G mit PCR-Test

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7 3G 3G 3G

2G 2G 3G 3G 2G 2G

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Nummer 47 · Donnerstag, 25. November 2021

Stand: 23. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

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LebensbereichBasisstufeWarnstufeAlarmstufeAlarmsstufe II Touristische Verkehre (wie Schifffahrten, Skilifte, Seilbahnen, Busreisen etc.)

In geschlossenen RäumenIn geschlossenen Räumen nur PCR-Test Im Freien ohne weitere Regelungen

Im Freien Sport in Sportstätten und Sportanlagen

In geschlossenen RäumenIn geschlossenen Räumen nur PCR-Test

In geschlossenen RäumenIn geschlossenen Räumen Im Freien ohne weitere Regelungen

Im FreienIm Freien nur PCR-Test

Im Freien nur PCR-Test

3G 3G 3G

2G 2G 3G 3G 3G 3G 3G

2G 2G

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Nummer 47 · Donnerstag, 25. November 2021

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LebensbereichBasisstufeWarnstufeAlarmstufeAlarmsstufe II Einzelhandel (auch Flohmärkte) Ausgenommen sind Geschäfte der Grundver- sorgung und Abhol- und Lieferangebote

Ohne weitere Regelungen In Stadt- und Landkreisen, in denen die 7-Tage-Inzidenz an 2 aufeinanderfolgenden Tagen über 500 liegt. Zum Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, zählt: Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkassen, Baumärkte, Baumschulen, Blumenfachgeschäfte, Drogerien, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Getränkemärkte, Hofläden, Hörgeräteakustiker*innen, Konditoreien, Lebensmittelhandel (Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofläden), Metzgereien, mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse, Optiker*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen, Poststellen und Paketdienste, Reformhäuser, Raiffeisenmärkte, Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften- und Zeitungsverkaufs, Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Verkaufsstellen für Weihnachtsbäume, Waschsalons sowie Wochenmärkte.

3G

3G 2G

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LebensbereichBasisstufeWarnstufeAlarmstufeAlarmsstufe II Außerschuliche Bildung (wie VHS-Kurse, Musik-, Kunst- und Jugendkunst- schulen)

In geschlossenen RäumenIn geschlossenen Räumen nur PCR-Test Im Freien ohne weitere Regelungen

Im Freien Bildung (wie berufliche Ausbildung, Fahr-, Flug- und Bootsschulen, Sprach- und Integrationskurse)

ohne weitere Regelungen bei mehrtägigen Veranstaltungen erneuter Test alle 3 Tage

3G 3G 3G

2G 2G 3G

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Nummer 47 · Donnerstag, 25. November 2021

LebensbereichBasisstufeWarnstufeAlarmstufeAlarmsstufe II Diskotheken und Clubs (Ausnahmen für nicht impffähige Personen und Schüler*innen gelten nicht)

In geschlossenen Räumen nur PCR-Test Im Freien wie öffentliche Veranstaltungen Prostitutionsstätten nur PCR-Test

3G 2G+ 3G 3G 2G

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11 2G 2G 2G+ Gr undsätzlic h gilt:

Abstand haltenHygieneregeln beachtenMedizinische Maske tragenCorona-Warn-App benutzenReg

elmäßig lüften

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