• Keine Ergebnisse gefunden

jetzt impfen lassen! Gemeinsam gegen Corona - NR. 48 Donnerstag, 02. Dezember 2021

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "jetzt impfen lassen! Gemeinsam gegen Corona - NR. 48 Donnerstag, 02. Dezember 2021"

Copied!
39
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Schwieberdingen, 01.12.2021

Mit einem dringenden Appell wendet sich Schwie- berdingens Bürgermeister Nico Lauxmann an die Bevölkerung in der Gemeinde: „Die vierte Welle der Pandemie ist auch in Schwieberdingen deutlich spür- bar. Derzeit haben wir aktuell 156 Infizierte, dies ent- spricht einen Inzidenzwert von 1.100,03. Aufgrund eines größeren Ausbruches mussten wir aktuell den Kindergartenbereich in der KITA Herrenwiesenweg schließen. Wir müssen auch bei uns dringend die vierte Welle der Pandemie stoppen. Impfen, Boos- tern und Kontaktreduzierungen – es kann jeder dazu beitragen, damit sich die Situation verbessert. Die meisten Bürgerinnen und Bürger haben sich impfen lassen. Aber es gibt auch in Schwieberdingen Men- schen, die aus unterschiedlichen Gründen eine Imp- fung nicht durchführen lassen. Ich bitte Sie dringend:

Nehmen Sie den Rat an, gehen Sie jetzt zur Impfung.“

Die Gemeinde macht in den nächsten Wochen in Zu- sammenarbeit mit Schwieberdinger Ärzten und dem Land Baden-Württemberg niederschwellige Angebote für eine weitere erste oder zweite Impfung und auch zum Boostern, wie die dritte Impfung nach sechs Mo- naten genannt wird. Die Impfkampagne der Gemein- de, die mit Appellen, Plakaten und Bannern öffentlich wird, sieht feste Impf-Termine vor, auch in der Turn- und Festhalle Schwieberdingen. Organisiert werden die Impftermine – gemeinsam mit den örtlichen Ärzten – von Seiten des gemeindlichen Krisenstabes sowie in Durchführung von vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern.

Folgende Termine stehen bisher fest:

9. Dezember 2021:

Von 14:00 bis ca. 17:00 Uhr bietet die Praxis Dr.

Hezel Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen in der Turn- und Festhalle ohne vorherige Terminierung an.

Mit Wartezeiten und begrenzten Impfstoffdosen muss gerechnet werden. Bitte beachten Sie hier auch die aktuellen Informationen auf www.schwieberdingen.de.

Eine weitere Information der Praxis Dr. Hezel ist:

Aller Voraussicht nach wird der Impfstoff Moderna in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Biontech/

Pfizer wird nur begrenzt vorhanden sein. Wir bitten da- her alle zu Impfenden, die älter als 30 Jahre sind, wenn möglich, eine Auffrischung mit Moderna zu machen.

16. Dezember 2021:

Der Gemeindeverwaltung ist es gelungen, ein mobiles Impfteam nach Schwieberdingen zu holen. Insgesamt stehen 200 Impfdosen zur Verfügung. Derzeit werden die ab 80-Jährigen abgefragt, die bevorzugt einen Boosterimpftermin erhalten.

Die dann noch vorhandenen Impfdosen stehen als Erst-, Zweit- und Drittimpfung zur Verfügung. Bitte be- achten Sie, dass eine Boosterimpfung erst nach Ab- lauf von 6 Monaten zur Zweitimpfung vorgenommen werden kann. Es ist eine Terminierung erforderlich.

Diese kann ab 08.12.2021 unter https://termin.kizlb.

de vorgenommen werden. Eine Impfung kann in Ab- hängigkeit der Anzahl von Impfdosen nur mit bestä- tigtem Termin vorgenommen werden. Bitte beachten Sie auch hier aktuelle Informationen auf der gemeind- lichen Homepage.

Weitere Impftermine für den 11. Dezember 2021, 20.

Januar 2022 sowie für den 17. Februar 2022 sind durch die Praxis Dr. Hezel in Vorbereitung, bitte be- achten Sie auch hier die gemeindlichen Veröffentli- chungen. Ob diese Termine stattfinden können, ist abhängig von der Verfügbarkeit von Impfdosen. Die Gemeinde verweist darüber hinaus auf weitere Impf- möglichkeiten auch in den Hausarztpraxen in Schwie- berdingen.

jetzt impfen lassen!

Fortsetzung auf Seite 3

(2)

Apotheken

Donnerstag, 02.12.2021

Apotheke am Wettemarkt, Ludwigsburg (Oßweil), Westfalenstr. 29, Tel. 07141 290803

Apotheke im Buch, Bietigheim-Bissingen (Bietigheim), Buchstr. 8, Tel. 07142 52658

Ostertor-Apotheke, Markgröningen, Ostergasse 33, Tel. 07145 4597

Freitag, 03.12.2021

Bahnhof-Apotheke, Sachsenheim (Großsachsenheim), Von-Koenig-Str. 12, Tel. 07147 6660

Rathaus-Apotheke, Asperg, Marktplatz 2, Tel. 07141 65681 Stadion-Apotheke, Ludwigsburg (Ost), Oststr. 60,

Tel. 07141 879536 Samstag, 04.12.2021

Apotheke im E-Center, Remseck am Neckar (Hochberg), Neckaraue 2, Tel. 07146 284730

Mylius Apotheke, Ludwigsburg (Mitte), Kirchstr. 9, Tel. 07141 991510

Schiller Apotheke im Sand, Bietigheim-Bissingen (Bietig- heim), Großingersheimer Str. 17, Tel. 07142 51540

Sonntag, 05.12.2021

Hölderlin-Apotheke, Mundelsheim, Lange Str. 9, Tel. 07143 50255

Landern-Apotheke, Markgröningen, Auf Landern 24, Tel. 07145 5179

Zeppelin-Apotheke, Ludwigsburg (Mitte), Myliusstr. 2, Tel. 07141 96310

Montag, 06.12.2021

Apotheke Leonberger Straße, Ludwigsburg, Leonberger Str. 2, Tel. 07141 9118851

Apotheke Neckarwestheim, Hauptstr. 12, Tel. 07133 9579210 Flora-Apotheke, Tamm (Hohenstange), Ulmer Str. 12/2, Tel. 07141 604222

Stern-Apotheke, Kornwestheim, Bahnhofstr. 4, Tel. 07154 29252

Dienstag, 07.12.2021

Bahnhof Apotheke, Kornwestheim, Bahnhofsplatz 16, Tel. 07154 180184

Metter-Apotheke, Sachsenheim (Kleinsachsenheim), Großsachsenheimer Str. 12, Tel. 07147 5520

Mylius Apotheke, Ludwigsburg (Ost), Friedrichstr. 124 – 126, Tel. 07141 281234

Park-Apotheke, Hemmingen, Münchinger Str. 2, Tel. 07150 959595

Mittwoch, 08.12.2021

Markt-Apotheke, Ludwigsburg (Mitte), Marktplatz 7, Tel. 07141 921127

Rathaus-Apotheke, Möglingen, Rathausplatz 15, Tel. 07141 484224

Schiller Apotheke, Bietigheim-Bissingen (Bietigheim), Bahnhofsplatz 2, Tel. 07142 51776

Donnerstag, 09.12.2021

Bahnhof Apotheke, Besigheim, Weinstr. 6, Tel. 07143 35849 Gesundhaus-Apotheke Wilhelm-Galerie, Ludwigsburg (Mitte), Wilhelmstr. 26, Tel. 07141 488910

Park-Apotheke, Kornwestheim, Ludwig-Herr-Str. 60, Tel. 07154 816160

Technischer Notdienst

Bei Störungen in der Gas-, Strom- oder Wasserversorgung sind die nachfolgend aufgeführten Notdienste erreichbar:

Gas / Strom: Netze BW GmbH Bereitschaftsdienst,

Tel. 0800 / 3629 – 447 (Gas), Tel. 0800 / 3629 – 477 (Strom) Wasser: Gemeinde Schwieberdingen, während der Dienstzeiten unter Tel. 07150 305-141 oder -600

Außerhalb der Dienstzeit Handy 0172 7094244.

Ärzte

Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst

Dieser erfolgt durch die Notfallpraxis am Krankenhaus Leon- berg, Rutesheimer Straße 50, 71229 Leonberg.

Bereitschaftsdienst:

Montag, Dienstag, Donnerstag von 18 bis 22 Uhr, Mitwoch von 14 bis 22 Uhr und Freitag von 16 bis 22 Uhr sowie Samstag, Sonntag und am Feiertagen von 8 bis 22 Uhr.

Patienten können ohne telefonische Voranmeldung in die Not- fallpraxis kommen. Nach 22 Uhr am Mittwoch und Freitag erfolgt die Versorgung von Notfallpatienten durch die Notfallambulanz des Krankenhauses.

Hausbesuche werden weiterhin von der Notfallpraxis durch- geführt. Kostenfreie Rufnummer 116117 außerhalb der Öff- nungszeiten der Notfallpraxis und für medizinisch notwendige Hausbesuche. Für lebensbedrohliche Notfälle ist wie bisher der Rettungsdienst zuständig (Telefon 112). Bitte bringen Sie Ihre Krankenkassenversichertenkarte (KVK) mit!

Informationen zu Öffnungszeiten und Anschrift der jeweiligen Notfallpraxis finden Sie unter:

https://www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/

Sonntagsdienst der Zahnärzte

, Tel. 0711 7877733

Hebammenpraxis Frida

Tel. 07150 917677 oder mobil 0173 3210548, www.ernakeller.de

Tierärztlicher Sonntagsdienst

Bitte über Telefon Haustierarzt / Haustierärztin erfragen.

Tierheim „Franz von Assisi“

, Tel. 07141 250410

Notfallpraxis für Kinder und Jugendliche

Bei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen: Notfallpraxis für Kinder- und Jugendliche im Klinikum Ludwigsburg, Posilipo- straße 4, 71640 Ludwigsburg (Tel. 01805 011230).

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 18 bis 22 Uhr sowie Samstag, Sonntag und Feiertag 8 bis 22 Uhr. Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, bitte bringen Sie die Versichertenkarte mit.

Kinder- und jugendärztlicher Bereitschaftsdienst

Kinder- und jugendärztliche Notfallpraxis am Klinikum Böblingen, Bunsenstraße 120, 71032 Böblingen.

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 19.30 bis 23.30 Uhr sowie Samstag und Feiertag 9 bis 22.30 Uhr, Sonntag 9 bis 22 Uhr.

Die zentrale Rufnummer lautet 01806 070310.

IMPRESSUM

Nachrichten der Gemeinde Schwieberdingen Herausgeber:

Gemeinde Schwieberdingen Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Telefon 07033 525-0,

www.nussbaum-medien.de

Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen:

Bürgermeister Nico Lauxmann, Schloßhof 1, 71701 Schwieberdingen, oder sein Vertreter im Amt.

Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil:

Klaus Nussbaum, Opelstraße 29, 68789 St. Leon-Rot

INFORMATIONEN Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Str. 2,

71263 Weil der Stadt,

Tel.: 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de Internet: www.gsvertrieb.de Anzeigenverkauf:

wds@nussbaum-medien.de

(3)

Kliniken. Die Belastungen für das in diesen Stationen tätige pflegerische und ärztliche Personal ist enorm.

Für uns alle – egal, ob geimpft oder ungeimpft – gilt:

Wir müssen unser Verhalten überprüfen, soziale Kon- takte reduzieren und die bekannten Regeln mit Maske, Hygiene und Abstand beachten. Nur so können wir diese vierte Welle brechen.“

Für Bürgermeister Lauxmann und sein Team im Rat- haus ist die Impfung der zentrale Baustein der Pan- demiebekämpfung. Der Bürgermeister: „Denn obwohl wir zwischenzeitlich wissen, dass Geimpfte sich infi- zieren können, das Virus weitertragen und bei Vorer- krankungen auch schwer erkranken können, ist diese Wahrscheinlichkeit um ein Vielfaches geringer als bei Menschen ohne Impfschutz. Gleichzeitig heißt es aber auch für die Geimpften: Wachsam und vernünftig blei- ben.“

Der Bürgermeister appelliert, auf die Älteren und Schwächeren in der Gesellschaft, insbesondere beim Umgang in der Familie und in der Nachbarschaft, achtzugeben. Nico Lauxmann: „Bitte denken Sie da- ran, dass Sie durch eine Impfung sich selbst vor einem schweren Verlauf schützen. Eine hohe Impf- rate ist entscheidend, schnell und zügig wieder in unsere gewohnte Normalität zurückzukehren. Aufgrund der derzeitigen Lage stehen uns leider auch in dieser Vorweihnachtszeit wieder schwierige Zeiten bevor. Für diese wünsche ich Ihnen viel Kraft, ein großes Durch- haltevermögen und dass Sie gesund bleiben.

LASSEN SIE SICH

IMPFEN!

SCHWIEBERDINGEN HÄLT ZUSAMMEN!

GEMEINSAM GEGEN CORONA

ALLE INFORMATIONEN:

SCHWIEBERDINGEN.DE ABSTAND

1,5 METER

HYGIENEREGELN BEACHTEN

MASKEN- PFLICHT

LÜFTEN

ALLE 20 MIN. QR-Code scannenund runterladen!

CORONA- WARN-APP

Für „Hasenohren“:

Bilderbuchgeschichte und Basteltüte

„Fünf Nüsse für Eichhörnchen“

Do., 02.12., 15:30 Uhr Für Kinder von 3 - 4 Jahren Ohne Voranmeldung, mit Registrierung bei Einlass

Veranstaltungsdauer: 20 - 30 Min.

Eine Veranstaltung der Bibliothek

Abgesagt

TSV Schwieberdingen

Kreisliga A

TSV Schwieberdingen II

: Spvgg Weil der Stadt

www.TSV1906.de

Mittwoch, 08. Dez. 2021 Sportgelände

Anpfiff: 19:30 Uhr

(4)

Unser Konzert wird nicht wie geplant am Samstag, 4. Dezember in der Turn- und Fest-

halle stattfinden. Dies ist aber kein Grund, um traurig zu sein, denn es gibt vom Musik- verein trotzdem noch etwas auf die Ohren.

Wir werden einen Videomitschnitt vom Programm online veröffentlichen!

Weihnachtskonzert

Programm online veröffentlichen!

Programm online veröffentlichen!

Wir werden einen Videomitschnitt vom Wir werden einen Videomitschnitt vom Wir werden einen Videomitschnitt vom

Programm online veröffentlichen!

Programm online veröffentlichen!

Wir werden einen Videomitschnitt vom Wir werden einen Videomitschnitt vom Wir werden einen Videomitschnitt vom Wir werden einen Videomitschnitt vom Wir werden einen Videomitschnitt vom

Programm online veröffentlichen!

Programm online veröffentlichen!

Programm online veröffentlichen!

Programm online veröffentlichen!

Programm online veröffentlichen!

halle stattfinden. Dies ist aber kein Grund, Samstag, 4. Dezember in der Turn- und Fest

halle stattfinden. Dies ist aber kein Grund, Samstag, 4. Dezember in der Turn- und Fest

halle stattfinden. Dies ist aber kein Grund, Samstag, 4. Dezember in der Turn- und Fest

halle stattfinden. Dies ist aber kein Grund, halle stattfinden. Dies ist aber kein Grund, halle stattfinden. Dies ist aber kein Grund,

Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert

halle stattfinden. Dies ist aber kein Grund, Samstag, 4. Dezember in der Turn- und Fest

halle stattfinden. Dies ist aber kein Grund, Samstag, 4. Dezember in der Turn- und Fest Samstag, 4. Dezember in der Turn- und Fest halle stattfinden. Dies ist aber kein Grund, Samstag, 4. Dezember in der Turn- und Fest

halle stattfinden. Dies ist aber kein Grund, Samstag, 4. Dezember in der Turn- und Fest Samstag, 4. Dezember in der Turn- und Fest Unser Konzert wird nicht wie geplant am Samstag, 4. Dezember in der Turn- und Fest Unser Konzert wird nicht wie geplant am Samstag, 4. Dezember in der Turn- und Fest Unser Konzert wird nicht wie geplant am Samstag, 4. Dezember in der Turn- und Fest Unser Konzert wird nicht wie geplant am Unser Konzert wird nicht wie geplant am Unser Konzert wird nicht wie geplant am

Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert

verein trotzdem noch etwas auf die Ohren.

verein trotzdem noch etwas auf die Ohren.

verein trotzdem noch etwas auf die Ohren.

um traurig zu sein, denn es gibt vom Musik- halle stattfinden. Dies ist aber kein Grund, halle stattfinden. Dies ist aber kein Grund, halle stattfinden. Dies ist aber kein Grund,

Programm online veröffentlichen!

Wir werden einen Videomitschnitt vom verein trotzdem noch etwas auf die Ohren.

verein trotzdem noch etwas auf die Ohren.

verein trotzdem noch etwas auf die Ohren.

verein trotzdem noch etwas auf die Ohren.

um traurig zu sein, denn es gibt vom Musik halle stattfinden. Dies ist aber kein Grund,

Unser Konzert wird nicht wie geplant am Unser Konzert wird nicht wie geplant am Samstag, 4. Dezember in der Turn- und Fest Samstag, 4. Dezember in der Turn- und Fest Samstag, 4. Dezember in der Turn- und Fest Samstag, 4. Dezember in der Turn- und Fest Unser Konzert wird nicht wie geplant am Samstag, 4. Dezember in der Turn- und Fest Samstag, 4. Dezember in der Turn- und Fest um traurig zu sein, denn es gibt vom Musik um traurig zu sein, denn es gibt vom Musik um traurig zu sein, denn es gibt vom Musik um traurig zu sein, denn es gibt vom Musik verein trotzdem noch etwas auf die Ohren.

verein trotzdem noch etwas auf die Ohren.

verein trotzdem noch etwas auf die Ohren.

Programm online veröffentlichen!

Programm online veröffentlichen!

Programm online veröffentlichen!

Programm online veröffentlichen!

um traurig zu sein, denn es gibt vom Musik Programm online veröffentlichen!

Programm online veröffentlichen!

Wir werden einen Videomitschnitt vom Wir werden einen Videomitschnitt vom Wir werden einen Videomitschnitt vom Wir werden einen Videomitschnitt vom Wir werden einen Videomitschnitt vom Unser Konzert wird nicht wie geplant am

verein trotzdem noch etwas auf die Ohren.

verein trotzdem noch etwas auf die Ohren.

verein trotzdem noch etwas auf die Ohren.

halle stattfinden. Dies ist aber kein Grund, halle stattfinden. Dies ist aber kein Grund, halle stattfinden. Dies ist aber kein Grund, halle stattfinden. Dies ist aber kein Grund, halle stattfinden. Dies ist aber kein Grund, Samstag, 4. Dezember in der Turn- und Fest Samstag, 4. Dezember in der Turn- und Fest Unser Konzert wird nicht wie geplant am Unser Konzert wird nicht wie geplant am Unser Konzert wird nicht wie geplant am Unser Konzert wird nicht wie geplant am Unser Konzert wird nicht wie geplant am

Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert

Samstag, 4. Dezember in der Turn- und Fest halle stattfinden. Dies ist aber kein Grund,

Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert Weihnachtskonzert

Mehr Infos & aktuelle News gibt‘s online!

www.mv-schwieberdingen.de

MusikvereinSchwieberdingen &

Dieses Jahr sicher von zuhause aus genießen!

Bereits erworbene Karten für das Konzert können selbstverständlich bei Spielwaren Hettrich in Schwieberdingen erstattet werden.

Bleibt gesund, wir sehen uns dann im nächsten Jahr wieder!

Jeden Samstag von 7:00 bis 12:00 Uhr auf dem Schloßhof vor dem Rathaus.

Mit einer großen Auswahl an frischen Produkten wie Käse-, Wurst-, Gefl ügel-, Fleisch- und Feinkostspezialitäten, aber auch Eier, Obst, Gemüse und vieles mehr ...

Foto: PavelIvanov/iStock/Thinkstock

Bitte 2m Abstand halten - Nicht in Gruppen stehen.

WOCHENMARKT

SCHWIEBERDINGER

Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen bezüglich der

Corona-Pandemie auf

www.schwieberdingen.de

(5)

In der KiTa Herrenwiesenweg liegen unter den Kindern und in der Mitar beiterschaft aktuell insgesamt 19 infizierte Personen vor, bei denen Corona-Infektionen per PCR-Test nachgewiesen wurden. Die Gemeinde verwaltung steht im ständigen, engen Austausch mit dem Gesundheits amt Ludwigsburg.

Auf dringende Empfehlung des Gesundheitsamt Ludwigs- burg wird nach folgendes angeordnet:

1. Der Kindergarten der Kindertageseinrichtung Herren- wiesenweg wird unverzüglich bis einschließlich Frei- tag, 03.12.2021 komplett geschlossen. Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens wird im Kindergar- ten keine Notbetreuung angeboten.

2. Die Betreuung in der Krippe der Kindertagesstätte Herrenwiesenweg kann zunächst weiterhin regulär an- geboten werden, da eine räumliche und personelle Trennung zum Kindergarten besteht. Der Krippenbe- reich steht jedoch unter Beobachtung, eine Schlie- ßung je nach Infektionslage ist nicht auszuschließen.

Es wird dringend da rum gebeten, bei vorliegenden Symptomen die Kinder zu testen und nicht in die Einrichtung zu bringen.

3. Es wird vom Gesundheitsamt Ludwigsburg eine Qua- rantäne für alle anwesenden Kinder und Mitarbeiter/

innen des Kindergartens bis einschließlich Freitag, 03.12.2021 ausgesprochen. Die Betroffene werden entsprechend kontaktiert.

4. Die Betreuung im Kindergarten wird voraussichtlich am Montag, 06.12.2021 wieder aufgenommen. Vor Betreten der Einrichtung am Montag, 06.12.2021 wer- den Lolly-Schnelltests bei allen Kindern der Einrich- tung durchgeführt, um die größtmögliche Sicherheit für alle Beteiligten zu bieten.

Die Gemeinde Schwieberdingen hat als Träger der ge- meindlichen Kin dertagesstätten entschieden, vor dem Hintergrund des derzeitigen Infek tionsgeschehens in allen Betreuungseinrichtungen (inklusive der Grund- schulkinderbetreuung) bis auf Weiteres wieder zu einem gruppenorien tierten Arbeiten in konstanten Gruppen zu- rückzukehren. Dies wird kurz fristig umgesetzt, um die Kontakte in den Betreuungseinrichtungen schnellstmög- lich zu reduzieren.

Der Gemeinderat hat bezüglich den Elternbeiträgen be- schlossen, bei ei ner vollständigen oder teilweisen Schlie- ßung einer gemeindlichen Betreu ungseinrichtung (Kinder- tagesstätte oder Grundschulkinderbetreuung) während der Corona-Pandemie, diese Beiträge Tag genau zurückzuer- statten.

Stellungnahme der Gemeinde Schwieberdingen Bürgermeister Nico Lauxmann:

„Das derzeitige Infektionsgeschehen in der KiTa Herren- wiesenweg führt uns deutlich die Wucht der 4. Infektions- welle vor Augen. Der Schutz der Bevölkerung hat für uns weiterhin die oberste Priorität, wir treffen daher alle Maß- nahmen, die in diesem Zusammenhang notwendig sind.

Ich wün sche den betroffenen Personen gute und schnelle Genesung. Auch wün sche ich den betroffenen Familien und Kindern für den Zeitraum der Qua rantänemaßnahme Zuversicht und alles Gute.“

gez.Nico Lauxmann Bürgermeister

Der wöchentliche Corona-Lagebericht zur Entwicklung des Infektionsgeschehens in Schwieberdingen

Arbeit des Krisenstabs:

Der Krisenstab der Gemeinde Schwieberdingen tagt re- gelmäßig, um die aktuelle Situation zu bewerten und geeignete Maßnahmen für unsere Gemeinde festzulegen.

Aktuelle Infizierte (Stand: 30.11.2021, 9:00 Uhr):

In Schwieberdingen sind aktuell 156 Personen infiziert (registrierte Zahl der Gesamtinfektionen seit Beginn der Pandemie: 885).

Wir weisen darauf hin, dass die Zahlen von der Statistik (Dashboard) des Landratsamts abweichen können.

Diese offiziellen Zahlen des Landratsamts werden bei der Gemeinde Schwieberdingen erst dann aktualisiert, wenn der sog. Absonderungszeitraum abgeklärt wurde.

Aktuell sind in Schwieberdingen die folgenden Einrichtungen betroffen:

Flüchtlingsunterkünfte:

• Indexfälle im Lüssenweg 3 Schulen / Betroffene Klassen:

• Indexfälle in der Glemstalschule

• Indexfälle in der Hermann-Butzer-Schule

• Indexfälle im Hort/Kernzeit Kindertagesstätten:

• Indexfälle in der Kita Herrenwiesenweg

• Indexfälle in der Kita Pusteblume

• Indexfall in der Kita Sonnenschein

(Stand 30.11.2021)

(6)

Inhaltsverzeichnis der Übersicht: 2: Maskenpflicht, 3G, 2G und 2G+ 3: Weihnachtsmärkte | Private Treffen 4: Öffentliche Veranstaltungen | Öffentlicher Verkehr 5: Kultureinrichtungen | Religiöse Veranstaltungen | Beherbergung 6: Messen, Ausstellungen, Kongresse | Gastronomie, Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien 7: Freizeiteinrichtungen | Körpernahe Dienstleistungen 8: Touristische Verkehre | Sport in Sportanlagen und Sportstätten 9: Einzelhandel 10: Außerschuliche Bildung | Berufliche Fortbildung 11: Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1,5 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen bei 3G eine PCR-Testpflicht sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 5 weitere Personen (siehe Ausnahmen). Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 3,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G) sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen). Die Alarmstufe II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet. In der Alarmstufe II gilt in bestimmten Bereichen 2G+. Das bedeutet, dass auch geimpfte und genesene Personen einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen müssen. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen). Wenn ein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich ist, sind die Veranstalter*innen/Betreiber*innen/Dienstleister*innen/Anbieter*innen verpflichtet, diese zu kontrollieren. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App, geprüft werden.

» Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt. »Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB). »Alarmstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten. »Alarmstufe II: Ab Hospitalisierunginzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.

Das dreistufe Warnsystem mit Basis-, Warn- und Alarmstufe wird um die Alarmstufe II erweitert.

Corona- Regeln ab 24. No vemb er 202 1

1

Stand: 27. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

(7)

Ausnahmen: » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.° » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.° » Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre.° » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.°° » Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).°° » Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.°° » Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur noch bis 10. Dezember 2021).°° °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken °°Negativer Antigen-Test erforderlich 3G, PCR-Testpflicht und 2G 3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder genesene Personen 3G+PCR: Zutritt nur für PCR-getestete, geimpfte oder genesene Personen 2G: Zutritt nur für geimpfte oder genesene Personen Ausnahmen: » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.° » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.° » Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf de Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre.° » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.°° » Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).°° » Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.°° » Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (gil nur noch bis 10. Dezember 2021).°° °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken °°Negativer Antigen-Test erforderlich 2G+ Zutritt für geimpfte oder genesene Personen nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test. Ausnahmen: » Kinder bis einschließlich 5 Jahre. » Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Nachweis notwendig). » In geschlossenen Räumen bei privaten Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie, Kantinen, Mensen und Cafeterien während des Essens und Trinkens und beim Sport treiben. » Im Freien nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen dauerhaft eingehalten werden kann (gilt nicht auf Weihnachtsmärkten). » Beim 2G-Optionsmodell in der Basisstufe. Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an Schulen ist über die Corona-Verordnung Schule geregelt.

Medizinische Maskenpflicht Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen geschlossen Räumen, am Arbeitsplatz und in Betriebsstätten, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, im Nah- und Fernverkehr und auf Weihnachtsmärkten.

in Betriebsstätten, wenn der Abstand

2G 2G+

Stand: 27. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

(8)

Nachweislich geimpft oder genesen und getestetNachweislich geimpft oder genesenNachweislich geimpft, getestet oder genesenMaskenpflichtDatenverarbeitungHygienekonzept

Stufenplan Lebensber eic h Basisst uf e W ar nst uf e Alar mst uf e Alar mst uf e II

Weihnachtsmärkte Maximal 50 % der üblichen Besucherzahl erlaubt. Private Zusammen- künfte und private Veranstaltungen (wie Geburtstage, Hoch- zeitsfeiern etc.)

Ohne weitere Regelungen oder Beschränkung der Personenanzahl

1 Haushalt plus 5 weitere Personen Geimpfte und Genesene, Personen bis einschl. 17 Jahre sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, zählen nicht dazu. Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt.

1 Haushalt plus 1 weitere Person Geimpfte und Genesene, Personen bis einschl. 17 Jahre sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, zählen nicht dazu. Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt.

1 Haushalt plus 1 weitere Person Geimpfte und Genesene, Personen bis einschl. 17 Jahre sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, zählen nicht dazu. Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt.

2G+ 2G 3G 3G

2G+ 2G 3G

3

Stand: 27. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

(9)

Lebensber eic h Basisst uf e W ar nst uf e Alar mst uf e Alar mst uf e II

Öffentliche Veranstaltungen (wie Theater, Oper, Konzert, Stadtfest, Sportver- anstaltungen Betriebs- und Vereinsfeiern etc.) Optionsmodell in Basis- und Warnstufe bei Groß- veranstaltungen: 2G ohne Beschränkung der Personenanzahl und Kapazität oder 5.000 Personen + 50% der darüber hinausgehenden Kapazität, maximal jedoch 25.000 Personen In geschlossenen RäumenIn geschlossenen Räumen mit PCR-TestMaximal 50 % Auslastung aber nicht mehr als 25.000 Besucher*innen. Bei Veranstaltungen der Breitenkultur mit Gesang, Blasmusik oder vergleich- baren Tätigkeiten mit Aerosolbelastung in geschlossenen Räumen gilt 2G+.

Maximal 50 % Auslastung aber nicht mehr als 25.000 Besucher*innen. Im Freien bei 5.000 Personen oder bei Nicht- einhaltung des Mindest- abstandsIm Freien Öffentliche Verkehrsmittel

3G

2G+ 2G 3G

3G 3G

3G

Stand: 27. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

(10)

Lebensber eic h Basisst uf e W ar nst uf e Alar mst uf e Alar mst uf e II

Kultureinrichtungen (wie Galerien, Museen, Bibliotheken*, Archive*, Gedenkstätten) *Abholung bestellter Medien unbeschränkt möglich

In geschlossenen RäumenIn geschlossenen Räumen mit PCR-Test Ausnahme: Landes- bibl

iotheken und Archive mit PCR-Test

Ausnahme: Landes- bibl

iotheken und Archive mit PCR-Test

Im Freien ohne weitere Regelungen

Im Freien Religiöse VeranstaltungenMindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden. BeherbergungErneuter Test alle 3 TageErneuter Test alle 3 TageAusnahmen für geschäftliche und dienstliche Reisen und Härtefälle.

Ausnahmen für geschäftliche und dienstliche Reisen und Härtefälle.

2G 2G 3G 3G

2G 2G 3G

3G 3G

5

Stand: 27. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

(11)

Lebensber eic h Basisst uf e W ar nst uf e Alar mst uf e Alar mst uf e II

Messen, Ausstellungen, Kongresse

In geschlossenen RäumenIn geschlossenen Räumen Im Freien ohne weitere Regelungen

Im Freien Gastronomie, Vergnügungsstätten sowie Mensen und Cafeterien (Regelung gilt nur für externe Personen)

In geschlossenen RäumenIn geschlossenen Räumen nur PCR-Test

In geschlossenen RäumenIn geschlossenen Räumen Im Freien ohne weitere Regelungen

Im FreienIm Freien nur PCR-Test

Im Freien nur PCR-Test

3G

2G 3G

2G 3G

3G 3G

2G 2G 3G

3G 3G

Stand: 27. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

(12)

Lebensber eic h Basisst uf e W ar nst uf e Alar mst uf e Alar mst uf e II

Freizeiteinrichtungen (wie Freizeitparks, Bäder, Saunen etc.)

In geschlossenen RäumenIn geschlossenen Räumen nur PCR-Test Im Freien ohne weitere Regelungen

Im Freien Körpernahe Dienstleistungen (ausgenommen medizinisch notwendige Behandlungen) Ausnahmen für Friseur- betriebe und Barber- shops. Hier gilt 3G mit PCR-Test

Ausnahmen für Friseur- betriebe und Barber- shops. Hier gilt 3G mit PCR-Test

2G+ 2G 3G 3G

2G 2G 3G

3G 3G

7

Stand: 27. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

(13)

°Geregelt durch die Corona-Verordnung Sport (§2 Absatz 2 Satz 2)

Lebensber eic h Basisst uf e W ar nst uf e Alar mst uf e Alar mst uf e II

Touristische Verkehre (wie Schifffahrten, Skilifte, Seilbahnen, Busreisen etc.)

In geschlossenen RäumenIn geschlossenen Räumen nur PCR-Test Im Freien ohne weitere Regelungen

Im Freien Sport in Sportstätten und Sportanlagen keine Maskenpflicht wäh- rend der Sportausübung keine Datenverarbeitung auf frei zugänglichen Anlagen

In geschlossenen RäumenIn geschlossenen Räumen nur PCR-Test

In geschlossenen RäumenIn geschlossenen Räumen Im Freien ohne weitere Regelungen

Im FreienIm Freien nur PCR-Test°

Im Freien

2G 3G 3G

2G 2G 3G 3G

2G 2G 3G

3G 3G

Stand: 27. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

(14)

Lebensber eic h Basisst uf e W ar nst uf e Alar mst uf e Alar mst uf e II

Einzelhandel (auch Flohmärkte) Ausgenommen sind Geschäfte der Grundver- sorgung und Abhol- und Lieferangebote

Ohne weitere Regelungen In Stadt- und Landkreisen, in denen die 7-Tage-Inzidenz an 2 aufeinanderfolgenden Tagen über 500 liegt. Zum Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, zählen: Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkassen, Baumärkte, Baumschulen, Blumenfachgeschäfte, Drogerien, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Getränkemärkte, Hofläden, Hörgeräteakustiker*innen, Konditoreien, Lebensmittelhandel (Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofläden), Metzgereien, mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse, Optiker*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen, Poststellen und Paketdienste, Reformhäuser, Raiffeisenmärkte, Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften- und Zeitungsverkaufs, Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Verkaufsstellen für Weihnachtsbäume, Waschsalons sowie Wochenmärkte.

2G

3G 3G

9

Stand: 27. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

(15)

Lebensber eic h Basisst uf e W ar nst uf e Alar mst uf e Alar mst uf e II

Außerschulische Bildung (wie VHS-Kurse, Musik-, Kunst- und Jugendkunst- schulen)

In geschlossenen RäumenIn geschlossenen Räumen nur PCR-Test Im Freien ohne weitere Regelungen

Im Freien Bildung (wie berufliche Ausbildung, Fahr-, Flug- und Bootsschulen, Sprach- und Integrationskurse)

ohne weitere Regelungen bei mehrtägigen Veranstaltungen erneuter Test alle 3 Tage

3G

2G 2G 3G

3G 3G

Stand: 27. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

(16)

Lebensber eic h Basisst uf e W ar nst uf e Alar mst uf e Alar mst uf e II

Diskotheken und Clubs (Ausnahmen für nicht impffähige Personen und Schüler*innen gelten nicht)

In geschlossenen Räumen nur PCR-Test Im Freien wie öffentliche Veranstaltungen Prostitutionsstätten nur PCR-Test

Gr undsätzlic h gilt:

Abstand haltenHygieneregeln beachtenMedizinische Maske tragenCorona-Warn-App benutzenReg

elmäßig lüften

2G+ 2G 3G 3G

2G+ 2G 2G

3G

11

Stand: 27. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

(17)

Glemstalschule unterzeichnet

In Anwesenheit der verbundenen Unternehmen Drees und Sommer, Menold Bezler und Goldbeck Süd GmbH und unserer Schulleiterin Silke Benner unterzeichnete der Ver- bandsvorsitzende Bürgermeister Nico Lauxmann mit Unter- stützung des Hemminger Bürgermeisters Thomas Schäfer den fertiggestellten Vertrag. Den Anbau und die Sanierung der Gemeinschaftsschule mit einer Investition von ca. 28 Millionen Euro hatten die Gemeinderäte von Hemmingen und Schwieberdingen sowie der Gemeindeverwaltungsver- band beschlossen.

Neue Regelungen für Gemeinderatssitzungen (§ 10 Abs. 6 CoronaVO) gültig seit 24.11.2021

Seit 24. November an gelten in Baden-Württemberg schär- fere Regeln, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Da die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg (Stand 23. November 2021 bei 510) liegt, gilt die neue Alarmstufe II unmittelbar seit Mittwoch, 24. November 2021. Von den Verschärfungen sind auch die Regelungen für Gemeinderats- sitzungen betroffen.

In den Alarmstufen ist für nicht immunisierte Besucher der Gemeinderatssitzung der Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises (nicht älter als 24 Stun- den) gestattet. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer me- dizinischen Maske.

Die notwendigen Nachweise sowie der Personalausweis wer- den am Eingang kontrolliert.

Die Sitzung des Gemeinderates findet laut GemO öffentlich statt, bitte prüfen Sie persönlich und selbständig, ob eine Teilnahme in Präsenz während dieser Pandemielage notwen- dig ist.

Aktuelle Termine der laufenden Woche

Mittwoch, 08. Dezember 2021, 19:30 Uhr Kreisliga A

TSV Schwieberdingen II : Spvgg Weil der Stadt Felsenberg-Arena

VA: TSV Fußball

Freiwillige Feuerwehr Schwieberdingen

Jugendfeuerwehr Schwieberdingen

Unsere nächsten Jugendfeuerwehrtermine im Homeoffice 02.12.2021 - 18:30 Uhr - Online-Meeting für Gruppe ORAN- GE09.12.2021 - 18:30 Uhr - Online-Meeting für Gruppe ROT Bis auf Weiteres wurde der praktische Übungsbetrieb der Jugendfeuerwehr eingestellt. Wir treffen uns daher zur ange- gebenen Zeit im Online-Meeting unter www.jugendfeuerwehr- schwieberdingen.de und nutzen Jitsi.

Wir hoffen, Euch bald gesund und munter wiederzusehen.

Eure Jugendleitung

Ludwigsburger Energieagentur LEA

Heizkosten senken mit dem hydraulischen Abgleich

Ein sogenannter hydraulischer Abgleich stellt sicher, dass die Wärme optimal im Haus verteilt wird. Das hilft dabei, Wärme und dadurch Heizkosten zu sparen.

Die gute Nachricht ist, dass nicht immer sofort die Heizung ausgetauscht werden muss, wenn es in einigen Räumen nicht mehr richtig warm wird. Manchmal reicht schon eine effizientere Heizungsregelung aus. Besonders in besser ge- dämmten Häusern kann durch einen hydraulischen Abgleich einiges an Energie eingespart werden.

Werden einzelne Heizkörper nicht richtig warm, ist das häu- fig die Folge einer schlecht eingestellten Heizungsanlage.

Dann ist es Zeit für einen hydraulischen Abgleich. Dieser bewirkt, dass jeder Heizkörper genau die von ihm benötigte Menge an Heizwasser erhält und dadurch die Heizwärme effizienter genutzt wird.

Über 80 Prozent der Heizungen in Wohnhäusern sind nicht hydraulisch abgeglichen. Besonders wichtig ist die Durch- führung eines hydraulischen Abgleichs nach dem Einbau neuer Heizungsanlagen, der Erneuerung der Pumpentechnik und der Umrüstung auf Brennwerttechnik, darauf weist Kurt Schüle, Energieberater bei der Energieagentur Kreis Lud- wigsburg (LEA), hin. Durch die Umstellung auf Brennwert- technik ändert sich die Temperatur des Heizwassers und da- mit der Wasserdruck im gesamten System. Hier müssen die Durchflussmengen neu angepasst werden. Deshalb setzen Programme zur finanziellen Förderung der Heizungsmoderni- sierung auch einen hydraulischen Abgleich voraus.

Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs übernehmen in der Regel Handwerker:innen, Schornsteinfeger:innen oder Energieberater:innen.

Die Expert:innen der LEA bieten für alle Fragen rund um Energie und Klimaschutz eine telefonische Erstberatung an, die für alle Bürger:innen der Gemeinde Schwieberdingen kostenlos ist. Termine können unter der Tel.-Nr. 07141 / 688 93-0 vereinbart werden.

Weiterführende Informationen gibt es auf www.lea-lb.de.

Denken Sie an den

MUND-NASEN-SCHUTZ

Foto: Nodar Chernishev/istock/Getty Images Plus

(18)

Haben Sie Fragen oder wollen mehr über die Arbeit des Freundeskreises erfahren? Wollen Sie uns unterstützen?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Telefon: 0159 06043876 E-Mail: fk-asyl@gmx.de

Sie erreichen uns persönlich dienstags von 12 bis 12.30 Uhr im evangelischen Gemeindehaus (UG), Gartenstraße 8 (außer in den Schulferien). Kommen Sie einfach vorbei.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Schwieberdingen.

Stellenanzeigen Gemeinde

sozialpädagogische Fachkraft (m/w/d)  für das Kinder­ u. Jugendhaus (100 %)

Die  Gemeinde  Schwieberdingen  (ca.  11.500  Einwohner)  sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine 

         

Ihre Aufgaben 

Das Aufgabengebiet umfasst schwerpunktmäßig den Betrieb  des  Kinder­  und  Jugendhauses  (offener  Betrieb  inkl. 

verschiedener Angebote und Projekte). 

Hierzu gehören: 

  Angebote im Bereich der Mädchenarbeit 

  die  Kooperation  mit  den  vielfältigen  Partnern  im Gemeinwesen,  insbesondere  den  Schulen  und  der  Schulsozialarbeit  

  die  aktive  Mitarbeit  bei  der  konzeptionellen  Weiter­

entwicklung des Kinder­ und Jugendhauses  Eine Änderung des Aufgabengebietes bleibt vorbehalten. 

 

Ihr Profil 

  ein  abgeschlossenes  Studium  im  Bereich  Sozialpädagogik oder Sozialer Arbeit 

  die Fähigkeit, sowohl selbstständig als auch im Team zu  arbeiten 

  Erfahrungen  in  der  Jugend(sozial)arbeit  oder  einem  verwandten Aufgabenbereich wären wünschenswert 

  Bereitschaft  zur  flexiblen  Gestaltung  der  Arbeitszeit,  teilweise  an  Abenden,  gelegentlich  auch  an  Wochenenden 

Wir bieten 

  interessante Aufgaben im Zweierteam 

  einen unbefristeten Arbeitsvertrag 

  eine  Vergütung  in  Entgeltgruppe  S  11  b  TVöD  unter  Anrechnung von Vorerfahrungszeiten. 

  Unterstützung durch einen Bundesfreiwilligen 

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt?  

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung, die Sie bitte bis zum  24.  Dezember  2021  bevorzugt  per  E­Mail  an  die  Gemeinde Schwieberdingen,  Kämmerei  und  Personalamt, Schloßhof  1,  71701  Schwieberdingen,  rathaus@schwieberdingen.de  richten.  Für  Auskünfte  steht  Ihnen  Frau  Wamser  unter  Tel. 

07150  305­123  gerne  zur  Verfügung.  Weitere  Informationen  erhalten Sie unter www.schwieberdingen.de. 

   

Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)  für das Einwohnermeldeamt (100%)

Die  Gemeinde  Schwieberdingen  (ca.  11.500  Einwohner)  sucht spätestens bis zum 1. März 2022 einen 

        

Die  Tätigkeit  umfasst  sämtliche  Aufgaben  des  Einwohner­

meldeamts. U.a.: 

  die  Ausstellung  von  Personalausweisen  und  Reisepässen, 

  die  Bearbeitung  der  An­  und  Abmeldungen  von  Gewerbebetrieben einschließlich Gaststätten 

  die  vollständige  Bearbeitung  von  Anträgen  auf  Auskunft  aus  dem  Gewerbezentralregister  und  dem  polizeilichen  Führungszeugnis. 

  das Fundbüro 

  Mitarbeit  bei  der  Vorbereitung  und  Durchführung  von  Wahlen. 

Ihr Profil: 

  Ausbildung  als  Verwaltungsfachangestellter  oder  im  mittleren  nichttechnischen  Verwaltungsdienst  ist  Voraussetzung 

  teamorientiert und einsatzfreudig  

  sicheres und freundliches Auftreten 

  sie arbeiten gerne im publikumsintensiven Bereich 

  Kenntnisse  oder  Erfahrungen  im  Einwohnermeldewesen  sind von Vorteil. 

Wir  bieten ein eigenständiges Arbeiten in einem motivierten  Dreierteam,  eine  leistungsorientierte  Bezahlung  sowie  eine  unbefristete  Einstellung  in  Entgeltgruppe  6  TVöD  unter  Anrechnung von Vorerfahrungszeiten. 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? 

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung, die Sie bitte bis zum  20.  Dezember  2021,  bevorzugt  bei  E­Mail  an  die  Adresse:  

rathaus@schwieberdingen.de,  Gemeinde  Schwieberdingen,  Kämmerei  und  Personalamt,  Schloßhof  1,  71701  Schwieberdingen,  richten.  Für  Auskünfte  steht  Ihnen  Frau  Wamser unter Tel. 07150 305­123 gerne zur Verfügung. 

www.schwieberdingen.de

(19)

Hauswirtschaftskräfte (m/w/d) als  Urlaubs­ und Krankheitsvertretung 

Die  Gemeinde  Schwieberdingen  (ca.  11.500  Einwohner)  sucht baldmöglichst 

       

für die Kinderbetreuungseinrichtungen. Die Tätigkeit umfasst  alle  hauswirtschaftlichen  Tätigkeiten  im  Zusammenhang  mit  dem Mittagessen in der Einrichtung. Die Arbeitszeit liegt vom  späten Vormittag bis in den frühen Nachmittag. 

Wir  wünschen  uns  Kräfte,  die  über  ein  gewisses  Maß  an  Flexibilität verfügen. Für die Tätigkeit ist es erforderlich, eine  Schulung zum Umgang mit Lebensmitteln nach § 43 IfSG zu  absolvieren.  Die  Kosten  übernimmt  die  Gemeinde.  Für  den  Besuch  der  Schulung  sind  ausreichende  Deutschkenntnisse  erforderlich. 

Die  Tätigkeit  kann  im  Rahmen  einer  geringfügigen  Beschäftigung  ausgeübt  werden.  Bei  einem  längeren Vertretungsfall  besteht  die  Möglichkeit  eines  steuer­  und  sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses. 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? 

Dann freuen wir uns, wenn Sie Kontakt mit  uns aufnehmen. 

Ansprechpartnerin  ist  Frau  Giek  unter  Tel.  07150  305­121. 

Ihre  Bewerbung  senden  Sie  uns  bitte  per  E­Mail  an   rathaus@schwieberdingen.de  oder  in  Papierform  an  Gemeinde  Schwieberdingen,  Kämmerei  und  Personalamt,  Schloßhof 1, 71701 Schwieberdingen. 

Zweckverband

Gruppenklärwerk Talhausen

Die nächste öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gruppenklärwerk Talhausen findet am

Dienstag, 14.12.2021 um 14.30 Uhr in

in der Stadthalle Korntal, Martin-Luther-Straße 32, 70825 Korntal-Münchingen mit folgender Tagesordnung statt:

Öffentlicher Teil:

1. Wirtschaftsplan 2022 mit Finanzplanung 2021 – 2025 2. Feststellung Jahresabschluss 2020

3. Machbarkeitsstudien ZV Leudelsbach und Talhausen - Zusammenschluss der Klärwerk Leudelsbach und Tal-

hausen

4. Machbarkeitsstudie 4. Reinigungsstufe und Phosphoreli- mination

- Vorstellung der Studie und Beratung über das weitere Vorgehen

5. Vergabe der Arbeiten für die Erneuerung des Vorklärbe- ckenräumers

6. Beschaffung einer LCD-Wand als Ersatz für das Blind- schaltbild

- Nachholen des Vergabebeschlusses

7. Bauprüfung 2017 – 2020 durch die Gemeindeprüfungs- anstalt

8. Baukostenabrechnungen 9. Bekanntgaben und Sonstiges Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Verbandsvorsitzender

Diverse amtliche Mitteilungen

Betreutes Wohnen in der Seniorenwohnanlage

In Schwieberdingen soll man sich auch im Alter wohlfühlen dürfen. Hierzu gibt es in unserer Gemeinde zahlreiche An- gebote von Vereinen, Institutionen oder der Gemeinde für Seniorinnen und Senioren.

Die Gemeinde Schwieberdingen hat im Kleeblatt Pflegeheim in der Stettiner Str. 5 ab sofort 2 Wohnungen mit Wohn- berechtigungsschein zu vermieten. Das Haus verfügt über einen großzügigen Aufzug. Die Wohnungen haben ein barri- erefreies Bad, einen Balkon und einen eigenen Kellerraum.

Das Gebäude liegt in einer ruhigen Wohngegend und bietet eine gute Anbindung an den ÖPNV. Ein Supermarkt sowie eine Bäckerei sind fußläufig erreichbar.

Betreutes Wohnen bedeutet eigenständiges Wohnen in einer abgeschlossenen Wohnung. Ein Notruf-System, das rund um die Uhr im Einsatz ist, ist selbstverständlich in jeder Woh- nung vorhanden. Neben dem Mietvertrag wird ein separater Betreuungsvertrag mit der Kleeblatt gGmbH geschlossen.

Mit der Betreuungspauschale sind die Grundleistungen ab- gedeckt. Zusätzliche Leistungen können über die Kleeblatt gGmbH kostenpflichtig erworben werden.

Folgende Wohnungen sind ab sofort zu vermieten:

1-Zimmerwohnung 25,25 m², Miete + NK 382,45 €, Betreu- ungspauschale 97,15 €

2-Zimmerwohnung 41,92 m², Miete + NK 562,19 €, Betreu- ungspauschale 97,15 €

Die Kaution beträgt 3 Kaltmieten.

Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Frau Mößner telefo- nisch (Tel. 07150 / 305 - 127) oder per E-Mail s.moessner@

schwieberdingen.de. Besichtigungen werden nach den je- weils gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Würt- temberg und unter Einhaltung der Hygienebestimmungen durchgeführt.

Verbrennen von Gartenabfällen

Die Reinhaltung der Luft hat in den letzten Jahren große Bedeutung gewonnen. Heizungsanlagen und Kraftfahrzeu- ge müssen regelmäßig überwacht werden und bestimmte Emissionswerte einhalten. In vielen Städten gibt es sogar Fahrverbote für Fahrzeuge, die besonders viele Schadstoffe ausstoßen. Ein Teil der Schadstoffe in unserer Luft stammt jedoch aus einer ganz anderen, bislang unbeachteten Quelle.

Das Verbrennen von Gartenabfällen trägt nach einer Studie des Landesamts für Umweltschutz Sachsen-Anhalt messbar zur Erhöhung der regionalen Belastung durch Feinstaub bei.

Somit ist nachgewiesen, dass das Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle zu einer Beeinträchtigung der Luftqualität führt.

In Baden-Württemberg regelt die “Verordnung der Landesre- gierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen“ die Entsorgung pflanzlicher Gartenabfälle. Nach dieser Verordnung ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen innerhalb von geschlossenen Ort- schaften grundsätzlich unzulässig. Im Außenbereich käme eine Verbrennung der auf einem Grundstück angefallenen Grünabfälle, nur dann in Betracht, wenn es nicht zumutbar wäre, die pflanzlichen Abfälle auf dem Grundstück zu kom- postieren, das Material auf einen Häckselplatz zu bringen bzw. in eine Bioabfalltonne zu werfen oder die pflanzlichen Abfälle einfach auf dem Grundstück liegen und verrotten zu lassen.

Im Landkreis Ludwigsburg ist es jedoch stets möglich, seine pflanzlichen Abfälle einer Verwertung (Häckselplatz, Biotonne)

(20)

unzulässig. Aus diesem Grund erübrigt sich auch gegebe- nenfalls eine Anmeldung des Feuers beim jeweiligen Bürger- meisteramt oder bei der Feuerwehr. Wer dennoch pflanzliche Abfälle verbrennt, kann mit einem Bußgeld bestraft werden.

In Bezug auf ein Grill- oder Lagerfeuer mit geeignetem Holz gilt diese Verordnung allerdings nicht, da das entsprechende Holz einem angemessenen Zweck dient.

Regelung der Leinenpflicht im Innen- und Außenbereich

Immer wieder gehen beim Ordnungsamt Fragen und Be- schwerden zum Thema Leinenpflicht für Hunde ein. Laut Po- lizeiverordnung der Gemeinde Schwieberdingen sind Hunde innerhalb der Ortschaft generell an der Leine zu führen. Dies gilt ganz besonders für sensible Bereiche wie Spiel- oder Bolzplätze oder in der Nähe von Kindergärten und Schulen.

Aber auch außerhalb des bebauten Ortsgebietes kommt es wegen freilaufender Hunde bisweilen zu unangenehmen Si- tuationen für Spaziergänger, Radfahrer und Jogger sowie zu Konflikten zwischen den Hundebesitzern auf der einen und Landwirten sowie Jagdpächtern auf der anderen Seite. Zwar besteht außerhalb der bebauten Fläche kein genereller Lei- nenzwang wie dies innerhalb der Ortschaft der Fall ist, den- noch haben Hundehalter stets dafür Sorge zu tragen, dass der Hund gehorcht und auf Zuruf reagiert und nicht Fußgän- ger oder Jogger belästigt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein Hund einem Rehkitz oder einem Hasen nachjagt.

Ist erst einmal der Jagdinstinkt geweckt, so lassen sich in der Regel nur sehr gut dressierte Hunde zurückrufen.

Im Interesse aller und auch um Streitigkeiten zu vermeiden, möchten wir daher nochmals alle beteiligten Parteien um Beachtung und gegenseitige Rücksichtnahme bitten.

Verunreinigung durch Hundekot

In der letzten Zeit wurden häufig Beschwerden über Hun- dekot im Gemeindegebiet Schwieberdingen vorgetragen. Die Verunreinigungen werden vor allem im Bereich des Grün- streifens in der Silcher Straße /Kreuzung Haydnweg an der Bushaltestelle „Hermann-Essig-Straße“, im Gebiet „Gager- bach“, in der Anne-Frank-Straße, der Bertha-von-Suttner- Straße und der Breslauer Straße gemeldet. Ebenso erreichen uns häufig Beschwerden über Hinterlassenschaften von Hun- den in der Stettiner Straße und der Hermann-Essig-Straße sowie im Paradiesweg, im Heimbergweg, im Memelweg und im Marienburger Weg. Zudem wurde gemeldet, dass viele Hundebesitzer hinter dem Industriegebiet in Richtung Mark- gröningen kurz vor Dämmerung auf den Feldwegen parken, um ihre Hunde dann direkt aus dem Auto laufen zu lassen.

Bitte wenden Sie sich bei weiteren Beobachtungen direkt an das Ordnungsamt.

Hier appellieren wir an alle Hundehalter, die das nicht bereits schon tun, darauf zu achten, dass ihr Hund seine Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen, Gehwegen, in Grün- und Er- holungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Den- noch dort abgesetzter Hundekot ist, genauso wie außerhalb der geschlossenen Ortschaft, einzusammeln. Ein Verstoß ge- gen die oben genannten Regelungen stellt eine Ordnungs- widrigkeit dar und kann folglich mit einer Geldbuße geahn- det werden. Wir bitten die Hundehalter, diese Bestimmung der Polizeiverordnung zu beachten und bedanken uns bei Ihnen für das entgegengebrachte Verständnis.

Um das Aufnehmen des Hundekots zu erleichtern, stellt die Gemeinde Schwieberdingen allen Hundebesitzern kostenlos entsprechende Beutel zur Verfügung. Diese sind in der Zen- trale des Rathauses, in der Bücherei oder direkt an der jeweiligen Hundetoilette erhältlich.

Hundetoiletten finden Sie an den nachfolgend aufgeführten Standorten:

bach

- Alte Vaihinger Straße

Beginn Feldweg - Piratenspielplatz - Ausgang zum Feldweg - Parkplatz Turn- und Fest-

halle - Stiegelstraße B10 Brücke

- Holdergasse

Anfang Talweg - Vöhinger Weg B10 Brücke - Stuttgarter Straße Kreis-

verkehr - Scheerwiesenweg B10

Brücke - Breslauer Straße -

Pommernstraße - Markgröninger Straße B10 Durchlass

- Ob den Bergen -

Richtung Paradieshütte - Markgr. Str. - Feldweg Richtung Markgröningen - Münchinger Tal -

Einlaufbauwerk - Wendeplatte Lüssenweg - Nippenburger Straße

westl. Dominobau - Hardthof - B10 Brücke - Sophie-Scholl-Straße

Fußweg / Feldweg - Hardthof gegenüber La- gerplatz Firmengelände Wir bitten alle Hundehalter auch weiterhin das kostenlose Angebot der Gemeinde Schwieberdingen zu nutzen und die Notdurft ihres Hundes ordnungsgemäß für ein sauberes Schwieberdingen zu entsorgen.

Ordnungsgemäßes Entsorgen der benutzten Hundekotbeutel

Die Gemeinde stellt Hundebesitzern kostenlos Hundekotbeutel zur Verfügung. Diese sind im Rathaus, in der Bibliothek im Bürgerhaus und an den aufgestellten Hundetoiletten erhältlich.

Leider werden die benutzten Beutel oft in der Natur sowie an den Wegesrändern entsorgt und nicht in die dafür vorge- sehenen Abfallbehälter geworfen.

Besonders am Feldweg oberhalb der Tennisplätze gingen beim Ordnungsamt vermehrt Beschwerden ein. Zum Ärger der Passanten und zum Nachteil für die Umwelt werden dort die gefüllten Beutel in die Hecke geworfen oder an Äste gehängt.

Aus diesem Grund weisen wir Sie darauf hin, dass gemäß

§ 14 der Polizeiverordnung der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen hat, dass der Hund seine Not- durft nicht auf öffentlichen Straßen, Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet.

Dennoch dort abgesetzter Hundekot ist unverzüglich und ordnungsgemäß zu beseitigen. Ein Verstoß gegen die oben genannte Regelung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann folglich mit einer Geldbuße geahndet werden.

Wir bitten deshalb alle Hundebesitzer, die Hinterlassenschaf- ten ihrer Vierbeiner einzusammeln und anschließend über die Hundetoiletten oder über den ganz normalen Restmüll zu entsorgen und hoffen, dass unsere Bemühungen um saubere Kinderspielplätze, Grünanlagen, Wanderwege, Gehsteige und Wiesenflächen nicht umsonst sind.

Hinweise zum Einbruchschutz

Die dunkle Jahreszeit ist angebrochen und erfahrungsgemäß nimmt zeitgleich die Zahl der Einbrüche zu. Damit Sie nicht Opfer eines Einbruches werden, hat die Polizei folgende Ratschläge für Sie:

1. Sorgen Sie stets, auch bei kurzer Abwesenheit dafür, dass Ihre Wohnung oder Ihr Haus nicht unbewohnt wirkt.

Eine einfache Lösung kann hier ein automatisches Licht- schaltgerät sein.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Auf bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt gestützte Organisationen und Vereine sollen Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien für mehr soziales Miteinander und

REGIE Stefanie Heiner BÜHNE & KOSTÜME Karla Elisabeth Wilke MUSIK Philipp Münnich DRAMATURGIE Mona vom Dahl THEATER PÄDAGOGIK Pascal Grupe.. WAR DA

Ausnahmen von der PCR-Pflicht und 2G-Beschränkung* »Kinder bis einschließlich 5 Jahre »Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind

Wir wollen uns anschauen, welche Pflanzen die Menschen schon vor über 2000 Jahren gekannt haben und wofür sie genutzt wurden.. Dabei werden wir uns

wir sind dankbar, dass sich unsere Betreuer dazu bereit erklärt haben, den AKI - so lange wie es nach der Coro- na VO erlaubt und für uns alle vertretbar ist - für die Kinder

Sie hat schon als Kind kleine Geschichten und Gedichte ge- schrieben und inzwischen über 30 Bücher veröffentlicht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Einige ihrer Bücher wurden

Ausnahmen: » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.* » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.* » Grundschüler*innen, Schüler*innen

Vor oder nach der Yogareise empfiehlt es sich, mit den Kindern über ihre persönlichen Lieblingsplätze zu sprechen und sich darüber auszutauschen, warum sie sich an diesen Orten