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V 57/2008 - Sicherheit beim Umgang mit Lehr- und Lernmitteln Pikrinsäure im naturwissenschaftlichen Unterricht - Verwendungsverbot

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Eingang: Rembertiring 8-12, Dienstgebäude: Rembertiring 8-12, 28195 Bremen, Bus / Straßenbahn: Haltestellen Hauptbahnhof

Die Senatorin

für Bildung und Wissenschaft

Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 x 28195 Bremen

Schulen Sek I und Sek II im Lande Bremen

nachrichtlich:

LFI Bremerhaven

Verfügung Nr. 57/2008

Auskunft erteilt Herr Kaup-Hartog Zimmer 704 T (04 21) 361 10307 F (04 21) 496 10307 E-mail

georg.kaup-hartog

@bildung.bremen.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens

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(bitte bei Antwort angeben)

Bremen, 08.09.2008

Sicherheit beim Umgang mit Lehr- und Lernmitteln

Pikrinsäure im naturwissenschaftlichen Unterricht - Verwendungsverbot

Sehr geehrte Damen und Herren!

In einer aktuellen Empfehlung der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Gefährdung durch die Chemikalie Pikrinsäure herauszustellen.

Es handelt sich dabei um einen z.B. für biologische Nachweisreaktionen vereinzelt im Schulunter- richt verwendeten Gefahrstoff, der als Gift gekennzeichnet ist und besondere physikalische Gefah- renmerkmale aufweist. Insbesondere besteht beim Austrocknen der handelsüblich mit hohem Was- sergehalt versehenen Substanz Explosionsgefahr.

In den vergangenen Jahren wurden Pikrinsäure und ihre Zubereitungen, z.B. „Esbachs Reagenz“, in den Schulen weitgehend durch Ersatzstoffe mit geringerer Gefährdung substituiert und die Behält- nisse entsorgt. Nach Prüfung der vorliegenden Gefahrstoffkataster konnten in den letzten Wochen Restbestände über das Chemikalienmanagement zur Ver- und Entsorgung entfernt werden.

Die Ergebnisse der Recherchen lassen den Schluss zu, dass der schulische Umgang mit dem gifti- gen Stoff in jedem Fall durch andere Möglichkeiten ersetzbar ist und in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Gefahrstoffverordnung entfallen kann.

Aus diesen Gründen wird hiermit die weitere Verwendung, insbesondere Neubeschaffung, von Pi- krinsäure und deren Zubereitungen untersagt.

Sollte an Schulen im Lande Bremen noch ein restliches Behältnis mit vermuteter besonderer Gefährdung vorgefunden werden, wird dringend geraten, dieses unverändert zu belassen und zu- ständigen Stellen unverzüglich Mitteilung zu machen. Ggf. kann eine Anmeldung zur Entsorgung erfolgen; nähere Auskunft ist für Bremen unter Tel. 361 10307 bzw. für Bremerhaven unter der Ruf- nummer des Beauftragten des Magistrats zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

gez. Kaup-Hartog

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