Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE
Sektion Entsorgung radioaktive Abfälle
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1.11.2011
Faktenblatt Entsorgungsnachweis: Bestandteile und Stellenwert
Der Entsorgungsnachweis ist der Nachweis, dass die Entsorgung radioaktiver Abfälle in einer bestimm- ten geologischen Schicht grundsätzlich machbar ist. Er ist weder eine atomrechtliche Bewilligung noch eine Standortwahl. Der Entsorgungsnachweis soll aufzeigen, dass ein genügend grosser Gesteinskörper mit den erforderlichen Eigenschaften für die Lagerung von radioaktiven Abfällen existiert, und dass nach der Durchführung weiterer Erkundungsarbeiten der Bau eines geologischen Tiefenlagers in Angriff ge- nommen werden könnte.
Der Entsorgungsnachweis umfasst folgende Teilnachweise:
• Sicherheitsnachweis: Dieser muss zeigen, dass das gewählte Wirtgestein über die notwen- digen geologischen und hydrologischen Eigenschaften verfügt und mit den technischen Bar- rieren die Langzeitsicherheit des geologischen Tiefenlagers gewährleistet ist.
• Standortnachweis: Dieser muss aufgrund dokumentierter Untersuchungsergebnisse zeigen, dass ein genügend grosser Wirtgesteinkörper mit den im Sicherheitsnachweis geforderten Eigenschaften vorhanden ist, so dass die Realisierung eines geologischen Tiefenlagers in Angriff genommen werden kann.
• Machbarkeitsnachweis: Dieser muss aufzeigen, dass im gewählten Wirtgestein ein geolo- gisches Tiefenlager mit den heute vorhandenen technischen Mitteln gebaut, betrieben und langfristig sicher verschlossen werden kann, und zwar unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften.