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2 Zusammenfassungen

2.4 Zusammenfassende Darstellung der Ziele und der Maßnahmenplanung

Die Lebensraumtypen der Still- und Fließgewässer erfordern zumeist keine Maßnahmen zu ihrer Erhaltung. Dennoch müssen sie in regelmäßigen Abständen begutachtet werden, um Fehlentwicklungen und Änderungen des Erhaltungszustands frühzeitig zu erkennen und gegebenfalls entgegenzusteuern. Für die Lebensstätten der Helm-Azurjungfer gilt, dass kon-tinuierlich in ausreichendem Umfang Eiablage- und Larvalhabitate zur Verfügung stehen müssen. Dazu ist bei der Gewässerunterhaltung auf eine zeitlich-räumliche Staffelung von Maßnahmen zur Entkrautung oder Entschlammung zu achten.

Schmale und Bauchige Windelschnecke kommen im Gebiet in Ried- und Röhrichtflächen vor, die nur in den wenigsten Fällen einer landwirtschaftlichen Nutzung unterliegen. Wichtig sind für beide Arten neben einer ausreichenden Feuchtigkeit eine gute Besonnung, keine zu starke Eutrophierung sowie eine gute entwickelte Streuschicht. Zur Erhaltung der Eignung als Lebensstätte können eine gelegentliche Mahd mit Abräumen unter Schonung der Streu-schicht, Gehölzpflegemaßnahmen oder ein Schutz vor Beweidung notwendig sein.

Die Mageren Flachland-Mähwiesen der ebenen Lagen mit Schwerpunkt in den Sandmatten bei Iffezheim und im Gewann Jägerkopf bei Hügelsheim sind durch eine ein- bis zweimalige Mahd mit Abräumen zu nutzen. Eine regelmäßige Mahd ist auch für die dominierenden Le-bensraumtypen der Dämme den Mageren Flachland-Mähwiesen und den Kalk-Magerrasen notwendig, um ihren Zustand zu erhalten oder zu verbessern. Es werden je nach Lebens-raumtyp und Ausprägungen unterschiedliche Mahdzeitpunkte und – rhythmen vorgeschla-gen. Dabei stehen besonders die orchideenreichen Kalk-Magerrasen im Vordergrund, die durch eine späte Mahd nach der Samenreife der wertgebenden Orchideenarten zu pflegen sind. Ebenso eine späte Mahd soll auf den Pfeifengraswiesen umgesetzt werden. Die weni-gen noch vorkommenden Bestände mit hoher naturschutzfachlicher Bedeutung werden mit einer traditionellen Streumahd im Herbst in ihrer Qualität erhalten.

Für den Dunklen und den Hellen Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling ist neben dem Vorhanden-sein von Grünland mit Beständen der Raupennahrungspflanzen sowie Vorkommen der spe-zifischen Wirtsameisen wichtig, dass ein an die Ansprüche der Arten angepasstes Mahdregime gewährleistet ist. Da die beiden Arten als überflutungsempfindlich gelten, ist es wichtig, geeignete Habitate auf den Hochwasserdämmen und auf Grünland außerhalb des Polders Söllingen / Greffern durch eine entsprechende Nutzung bzw. Pflege zu erhalten bzw.

zu optimieren.

Der Große Feuerfalter kann im Gebiet grundsätzlich alle Grünlandflächen mit Vorkommen von Raupennahrungspflanzen (verschiedene Ampfer-Arten) zur Fortpflanzung nutzen. Als Lebensstätten erfasst bzw. für Erhaltungsmaßnahmen vorgesehen wurden jedoch insbeson-dere beweidete sowie nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen, da hier die Umsetzung von Erhaltungsmaßnahmen realistisch scheint.

Der Vorkommensschwerpunkt der Binnendünen mit Magerrasen liegt im Gebiet zwischen Sandweier und Iffezheim. Ein Großteil der Flächen wird derzeit durch eine extensive Bewei-dung mit Schafen und Ziegen offengehalten. Zur Erhaltung des Lebensraumtyps soll diese Beweidung fortgeführt sowie auf schlechter ausgeprägten Flächen ausgeweitet oder intensi-viert werden. Zusätzlich sollten bei stärkerer Vergrasung der Flächen punktuelle Bodenver-wundungen durchgeführt werden sowie bei aufkommenden Gehölzsukzession Maßnahmen zum Zurückdrängen dieser angewendet werden.

Die Borstgrasrasen und Trockenen Heiden im Bereich Stollhofener Platte sind durch eine regelmäßige, einmalige Mahd zu pflegen. Zusätzlich können das Zurückdrängen von Gehöl-zen und die Verjüngung der Heidebestände notwendig sein.

Die Fortsetzung der naturnahen Waldwirtschaft sichert im FFH-Gebiet „Rheinniederung und Hardtebene zwischen Lichtenau und Iffezheim“ den Fortbestand der vorkommenden Wald-gesellschaften sowie der laub- und altholzbewohnenden Arten wie Hirschkäfer und Grünes Besenmoos. Die Waldpflege ist auf die Förderung seltener, standortsheimischer Baumarten ausgerichtet. Standortsfremde Baumarten wie Robinie und Hyprid-Pappeln sollen in den be-troffenen Teilflächen der Lebensraumtypen zurückgenommen werden. In den eichendomi-nierten Lebensraumtypen liegt ein Schwerpunkt auf der Stabilisierung und Erhöhung des Eichenanteils durch gezielte Pflanzungen, gegebenenfalls geeignete Naturverjüngungsver-fahren sowie Durchforstungen. Zur Förderung der seltenen Silber-Weiden-Auwälder, eine Ausprägung des prioritären Lebensraumtyps [*91E0], werden bei passenden standörtlichen Verhältnissen Weiden-Pflanzungen empfohlen, um die Überalterung der Weichholzauenbe-stände im FFH-Gebiet auszugleichen.

Aus Gründen des besonderen Artenschutzes sind Habitatstrukturen im Wald weiter zu för-dern und deren Elemente in die Waldbewirtschaftung zu integrieren. Dies kommt u.a. den Lebensstätten der im SPA-Gebiet kartierten Vogelarten zugute. Die Umsetzung eines Alt- und Totholzkonzeptes wird daher empfohlen. In den laubholzreichen Waldbeständen des FFH-Gebiets ist sowohl in den Buchen- und Eichen-Lebensraumtypen als auch in den Au-enwäldern auf einen ökologisch angepassten Rehwildbestand zu achten. In der Lebensstätte

der Bechsteinfledermaus ist der Erhalt von Quartierbäumen und Altholzbeständen zur Siche-rung des Wochenstubenverbandes erforderlich.

Die Bereitstellung eines ausreichenden Netzes von geeigneten Laichgewässern für die Gelbbauchunke und den Kammmolch sind wichtige Ziele für die beiden Arten. Hierfür müs-sen in regelmäßigen Abständen die Laichgewässer freigestellt werden sowie bestehende Gewässer optimiert oder neue angelegt werden.

Für zahlreiche Vogelarten sind störungsarme bzw. störungsfreie Lebensräume von hoher Bedeutung für ein Brutvorkommen sowie einen für die Populationen wichtigen Brut- und Reproduktionserfolg. Insbesondere Wasservogelarten wie Zwergtaucher, Krickente, Eisvo-gel, Wasserralle, Flussseeschwalbe und Flussuferläufer werden durch zahlreiche Freizeitak-tivitäten an den Gewässern gestört. Entsprechende Regelungen bzw. eine Kanalisierung der Freizeitnutzung sind daher wichtige Maßnahmen im Gebiet.