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Zusammenfassende Darstellung der Ziele und der Maßnahmenplanung

1 Einleitung

2.4 Zusammenfassende Darstellung der Ziele und der Maßnahmenplanung

Magere Flachland-Mähwiesen

Magere Flachland-Mähwiesen [6510] zählen mit ihren großflächigen Vorkommen zu den wichtigsten Schutzgütern des FFH-Gebietes. Die im Managementplan für diesen LRT vorge-schlagenen Maßnahmen zielen auf die Erhaltung und Förderung magerer und artenreicher – in der Regel auch blüten- oder blumenreicher - Mähwiesen im Gebiet durch (relativ) extensi-ve, i.d.R. 2-schürige Mähwiesennutzung ab. Magere Flachland-Mähwiesen, die durch zu intensive Grünlandnutzung verloren gegangen sind, die aber in absehbaren Zeiträumen wie-derentwickelbar erscheinen, sollen durch Ausmagerung und Übergang zu einer entspre-chend angepassten extensiven Nutzung oder Pflege wiederhergestellt werden. Neben Nut-zungsintensivierung sind einige Mähwiesen im Gebiet aber auch durch (zeitweiliges) Brach-fallen, unregelmäßige Nutzung, Vielschnittnutzung oder Mulchen beeinträchtigt; dieses Prob-lem betrifft vor alProb-lem kleinparzellierte Wiesengebiete mit Streuobstbeständen. Solche Mäh-wiesenbestände sind durch eine Anpassung der Nutzung entsprechend den Vorschlägen im Maßnahmenplan leicht zu verbessern bzw. als Lebensraumtyp wiederherzustellen. Mit Aus-nahme der Wiederherstellung von Verlustflächen lassen sich die Ziele für den Lebensraum-typ Magere Flachland-Mähwiesen nur durch die gezielte Förderung von extensiven Bewirt-schaftungsformen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes (LPR, FAKT) erreichen.

Magerrasen und Heiden sowie Felslebensräume im Offenland

Für die Erhaltung der ebenfalls großflächig im Gebiet verbreiteten Kalk-Magerrasen [(*)6210]

und der nur auf kleiner Fläche festgestellten Wacholderheiden [5130] ist die Aufrechterhal-tung und Förderung der Schäferei von zentraler BedeuAufrechterhal-tung. Nur durch eine fachgerechte Beweidung, die in Kombination mit mechanischen Maßnahmen zur Offenhaltung praktiziert wird, ist eine langfristige Sicherung der weiträumigen Hutungen im Gebiet vorstellbar. Ange-sichts der z. T. allerdings nur noch relikthaften Vorkommen einiger landesweit bedeutsamer Arten mit Schwerpunkt in offenen, lückigen Magerrasen soll ein hoher Anteil dieses Lebens-raumtyps im Gebiet mehrmals im Jahr und relativ scharf beweidet werden. Übergeordnetes Ziel sollte dabei sein, im Gebiet großflächig offene, gehölzarme, lückige und kurzrasige Ma-gerrasen dort zu erhalten, wo sie noch solche Strukturen aufweisen und darüber hinaus auf zusätzlichen Flächen zu entwickeln. Einzelne kleinere, teilweise aber ebenfalls hoch schutz-würdige Magerrasen können auch durch eine einschürige Pflegemahd offengehalten wer-den.

Die an vielen Stellen innerhalb von Kalk-Magerrasen eingestreuten Kalk-Pionierrasen [*6110] und Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation [8210] profitieren ebenfalls von der in Ma-gerrasenkomplexen vorgesehenen Offenhaltungspflege. Liegen diese Lebensräume im Be-reich gut zugänglicher Felspartien, sind Verbesserungen ihres Erhaltungszustandes u.a.

durch besucherlenkende Maßnahmen vorgesehen. Kalkschutthalden [*8160] kommen groß-flächig nur im ehemaligen Steinbruch „Hörnle“ bei Neuffen vor, für deren Erhaltung sind der-zeit im MaP keine Maßnahmen vorgesehen, hier soll die weitere Entwicklung beobachtet werden.

Kalktuffquellen und Kalk-Niedermoore

Die Kalktuffquellen [*7220] im Gebiet sind im Wesentlichen durch die Sicherung oder Wie-derherstellung ihres natürlichen Wasserhaushaltes und die Vermeidung von Beeinträchti-gungen durch Freizeitaktivitäten zu sichern. Kalkreiche Niedermoore [7230] kommen im

Fließgewässer- und Auenlebensräume

Fließgewässer mit flutender Wasservegetation [3260] sind im FFH-Gebiet nur selten ausge-prägt, sie sind i.d.R. ohne weitere Maßnahmen zu erhalten. Feuchte Hochstaudenfluren der planaren bis montanen Stufe [6431] kommen im Offenland nur als Nebenanteil in Auenwäl-dern mit Erle, Esche, Weide [*91E0] vor. Die wenigen Auwälder im Gebiet sind durch die Verhinderung von verschiedenen Beeinträchtigungen wie Grünschnittablagerung, Reitpfade etc. und die Förderung von lebensraumtypischen Baumarten zu erhalten und zu entwickeln.

Die Groppe [1163] wurde im Gebiet nicht nachgewiesen, in einem geeigneten Abschnitt des Gießnaubaches wird aber ihre Ansiedlung innerhalb der Gebietsgrenzen als Entwicklungs-ziel angestrebt. Dies kann nach eingehenderer Prüfung des gesamten Gewässersystems des Gießnaubachs ggf. durch eine Erhöhung der Längsdurchgängigkeit des Baches erreicht werden. Vom Steinkrebs [*1093] fanden sich bei den Untersuchungen zum MaP zwei Le-bensstätten in Quellbächen nahe Bissingen an der Teck. Zu deren Erhaltung sind – aller-dings außerhalb der Gebietsgrenzen – Nährstoffeinträge in eines der Gewässer zu unterbin-den. Außerdem sollte hier die Durchgängigkeit für den Steinkrebs in die oberen Quellbäche hinein erhöht werden, sofern hier nach genaueren Untersuchungen im Gewässersystem eine Gefährdung der Art durch die Einschleppung von Krebspest ausgeschlossen werden kann.

Stillgewässer-Lebensräume

Kalkreiche, nährstoffarme Stillgewässer mit Armleuchteralgen [3140] und die Lebensstätten der Gelbbauchunke [1193] im aufgelassenen Steinbruch „Hörnle“ bei Neuffen sollen durch Maßnahmen zur Offenhaltung in einem größeren Teilbereich der Steinbruchsohle dauerhaft erhalten und gefördert werden. Für die Laichgewässer der Gelbbauchunke ist es für die dau-erhafte Erhaltung stabiler Populationen wichtig, dass (fast) vegetationsfreie, besonnte Pio-nierstadien von Stillgewässern kontinuierlich vorhanden sind bzw. immer wieder neu entste-hen können. Das einzige eutrophe Stillgewässer im FFH Gebiet („Molach“) gehört zum Le-bensraumtyp Natürliche nährstoffreiche Seen [3150]. Als natürlich entstandenes Dolinenge-wässer weist es auch aktuell einen naturnahen Zustand auf, sein Bewuchs ist allerdings durch eine hier nicht als ursprünglich anzusehende Wasserpflanze – die Seekanne - ge-prägt. Verbesserungen des Erhaltungszustandes des Gewässers „Molach“ sollen daher durch die Zurückdrängung der genannten allochthonen Art erreicht werden, weitere positive Wirkungen könnte eine Verminderung der Beeinträchtigungen durch häufiges Betreten der Ufer nach sich ziehen.

Waldbereiche inklusive der Lebensstätten von Alpenbock, Grünem Besenmoos und Spani-scher Flagge

Aus den Erhaltungszielen, nämlich der Bewahrung der Waldlebensraumtypen in ihrer vor-handenen räumlichen Ausdehnung sowie in ihrem bestehenden Zustand mit ihren charakte-ristischen und regionaltypischen Tier- und Pflanzenarten, ergibt sich als wesentliches In-strument die Beibehaltung der Naturnahen Waldwirtschaft. Diese Form der Bewirtschaftung berücksichtigt naturschutzfachliche Ziele in hohem Maße.

Entscheidende Bedeutung für die Erziehung stabiler und gemischter Wälder wird der dauer-waldartigen Bewirtschaftung und der Etablierung von Verjüngungsvorräten mit ausreichen-den Mischungsanteilen beigemessen. Das Grüne Besenmoos profitiert in ähnlicher Form wie die Kalktuffquellen und die Felslebensraumtypen mit ihren vergesellschafteten Lebensraum-typen von der relativen Konstanz des Lebensraumes.

Die Entwicklungsziele bezwecken im Wesentlichen die Erhöhung des Strukturreichtums der Waldlebensräume. Wertbestimmend ist v.a. der Anteil an Alt- und Totholz, das Vorhanden-sein von Habitatbäumen, sowie die kontinuierliche Bereitstellung einer Vielzahl von Alters-phasen. Zum Schutz hochgradig gefährdeter Arten der lichten Trockenwälder und

Lichtun-gen mit besonnten Fels-/Schuttstrukturen sind kleinräumig AuflichtunLichtun-gen möglich. Hierzu wird auch auf die Ziele des Landesbetriebes ForstBW „Lichte Waldbiotope auf Sonderstand-orten erhalten“ (Ziel 3) und „Managementkonzept für Waldzielarten erarbeiten“ (Ziel 6) der Gesamtkonzeption Waldnaturschutz verwiesen (FORSTBW2015b).“

Für die Erhaltung des individuenreichen und weit verbreiteten Vorkommens des Alpenbocks [*1087] im Gebiet ist weiterhin ein mittel- und langfristig hohes Totholzangebot auf großer Fläche anzubieten. Auf den noch nicht besiedelten Waldflächen sollte das Totholzangebot erhöht werden, um eine Ausdehnung des Vorkommens zu ermöglichen. Geeignetes Brut-material soll in Form von stehendem und nachrangig von liegendem Buchentotholz im Be-reich der bewirtschafteten Bestände belassen werden. Zudem sollen ausgewählte Habitat-bäume wie auch Überhälter und randständige Bäume mit Sonnenbranderscheinungen er-halten werden. Bei Auslichtungen im Bereich von Felsen, schwachwüchsigen Standorten und an den Albaufstiegen soll die Art durch die Erzeugung von Hochstubben und die offene Lagerung von Hölzern gefördert werden. Auf bewirtschafteten Standorten soll die ablen-kende Fallenwirkung von Holzablagerungen während der Flugzeit der Käfer reduziert wer-den.

Die Lebensstätten der im Gebiet wohl auch aufgrund natürlicher Faktoren nur vereinzelt an-zutreffenden Spanischen Flagge [*1078] soll durch Schonung bzw. angepasste Pflege von staudenreichen Säumen sowohl im Wald als auch im waldnahen Offenland erhalten und gefördert werden. Ausgesprochene Entwicklungsmaßnahmen sind für die Art nicht vorgese-hen.

Fledermäuse

Die Fledermausarten Mopsfledermaus [1308], Bechsteinfledermaus [1323] und Großes Mausohr [1324] haben bedeutende Vorkommen im FFH-Gebiet und in seinem näheren Um-feld. Für alle drei Arten ist die Erhaltung ihrer Jagdlebensräume im Grünland (i.w.S.) mit sei-nen vielfältigen Gehölzstrukturen von großer Bedeutung. Wichtige Nahrungshabitate sind dabei extensiv genutzte Grünlandbereiche sowie die Magerrasen und Heiden im Gebiet;

auch Streuobstbestände spielen als Jagd- ebenso wie als Quartierlebensräume von Fleder-mäusen eine herausragende Rolle. Weiterhin sind auch die Übergangsbereiche zum Wald (Waldränder und waldnahe Grünlandflächen) und lineare Gehölzstrukturen wie Baum-hecken, Auwaldgalerien und Baumreihen als Leitlinien von Bedeutung. Die Offenlandsitua-tion für die genannten Fledermausarten wird im Gebiet als so gut ausgeprägt angesehen, dass hierfür nur Erhaltungs- und keine Entwicklungsmaßnahmen formuliert werden.

Die Maßnahmen für die Waldhabitate der Fledermäuse beinhalten neben der Erhaltung der Laub- und Mischholzanteile im Gebiet auch die Sicherung wichtiger Strukturen wie Habitat-bäume sowie Alt- und Totholzanteile. Für das Große Mausohr sind unterwuchsarme, ältere Waldbestände als Jagdhabitate ideal, sodass auch die Konstanz ihres Anteils im Gebiet zu-mindest erhalten bleiben sollte. Bezüglich der Habitatausstattung der Waldlebensräume der Fledermausarten wird im FFH-Gebiet durchaus noch Verbesserungspotenzial gesehen, von daher ist die gezielte Förderung wichtiger Habitatstrukturen auch Bestandteil einer komple-xen Entwicklungsmaßnahme für die Waldbereiche, die auch anderen Schutzgütern des FFH-Gebietes zu Gute kommt.

Die Bannwaldflächen und Kernzonen des Biosphärengebietes, in denen i.d.R. keine Nutzung und Pflege stattfinden darf, stellen innerhalb des Waldes weitere Flächen mit hohem Ent-wicklungspotenzial für Fledermäuse dar.

Für die Sicherung der Winterquartiere von Fledermäusen, die für alle drei genannten Arten im Gebiet nachgewiesen sind, steht die Beruhigung einiger häufig von Besuchern frequen-tierten Höhlen im Vordergrund. Dabei sollte in verschließbaren Höhlen die Winterruhe bereits

ße Hufeisennase [1304] beitragen, die hier offenbar zuletzt Ende der 90-er Jahre ihr Winter-quartier bezogen hatte. Die sehr zahlreichen Höhlen im Gebiet sind auch als Lebensraumtyp Höhlen und Balmen [8310] zu erhalten, wozu allerdings außer Maßnahmen zur Besucher-lenkung und der Beseitigung von Ablagerungen in einzelnen Fällen keine weiteren Maßnah-men erforderlich sind.

Für das Große Mausohr ist die Erhaltung und Sicherung intakter und die Wiederbesiedlung bzw. Förderung nicht oder kaum mehr frequentierter Wochenstuben innerhalb und außerhalb der Gebietsgrenzen von großem Belang. Die im MaP vorgeschlagenen Maßnahmen spie-geln diesbezüglich einen hohen Handlungsbedarf in den Wochenstuben Bissingen (innerhalb FFH-Gebiet) und Gutenberg (außerhalb FFH-Gebiet) wider, während in der Wochenstube Metzingen (ebenfalls außerhalb des FFH-Gebietes) offenbar eine konstant gute Situation herrscht.