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3 Ausstattung und Zustand des Natura 2000-Gebiets

6.1 Bisherige Maßnahmen

Maßnahmen für die Schutzgüter des Waldmoduls und für den Alpenbock

Das Vorkommen von Waldlebensraumtypen und Artvorkommen wurde bisher durch folgende Maßnahmen in seiner ökologischen Wertigkeit geschützt:

 Naturnahe Waldbewirtschaftung mit den waldbaulichen Grundsätzen standortgemäßer Baumartenwahl, dem Vorrang von Naturverjüngungsverfahren, der Favorisierung stufiger und gemischter Bestände, der pfleglichen Bewirtschaftung der Wälder einschließlich des Schutzes von Boden und Wasser, der weitgehenden Vermeidung von Pflanzenschutzmit-teleinsatz und der Integration von Naturschutzbelangen (ausreichende Mengen an Alt-holz, TotAlt-holz, Habitatbäumen), einer wald- und wildgerechten Jagd. Dieses Konzept wird im Staatswald verbindlich umgesetzt und ist dem Kommunal- und Privatwald im Rahmen der Beratung und Betreuung durch die Untere Forstbehörde empfohlen. Förderrichtlinien wie die „Richtlinie Nachhaltige Waldwirtschaft“ und „Umweltzulage Wald“ unterstützen dieses Konzept des Landesbetriebes ForstBW.

 Gesetzlicher Schutz von Teilen der Gebietskulisse im Rahmen der bestehenden Bio-sphärengebietsverordnung (§ 28 NatSchG B-W und § 25 BNatSchG) und Integration in die Forsteinrichtung des öffentlichen Waldes. Umsetzung der Rahmenkonzeption für das Biosphärengebiet17. Das Gebiet wird demnach unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwick-lungszonen gegliedert und jeweils mit differenzierter Zielsetzung entwickelt. Kernzonen werden mit ähnlicher Zielsetzung wie Bannwälder über eine eigene Rechtsverordnung geschützt. Die Pflegezone ist überwiegend im Bereich bestehender Naturschutz-,

17 http://www.biosphaerengebiet-alb.de/15-Rahmenkonzept.php (Stand vom 15. Juli 2012, abgerufen am 11. Dezember 2013).

schaftsschutz- und Natura 2000-Gebiete ausgewiesen. Für die Entwicklungszone beste-hen keine rechtlicbeste-hen Vorgaben aus Sicht des Biosphärengebiets.

 Gesetzlicher Schutz von Teilen der Gebietskulisse im Rahmen der bestehenden Natur-schutzgebiets-, Waldschutzgebiets- und Landschaftsschutzgebietsverordnungen (§ 32 LWaldG, § 23 und 26 BNatSchG) und Integration in die Forsteinrichtung des öffentlichen Waldes

 Gesetzlicher Schutz nach § 30a LWaldG und § 33 NatSchG (Waldbiotope) und Integrati-on vIntegrati-on Ergebnissen der Waldbiotopkartierung in die Forsteinrichtung des öffentlichen Waldes.

 Ab 01.02.2010 verbindliche Umsetzung des Alt- und Totholzkonzeptes innerhalb der Staatswaldflächen im Landesbetrieb ForstBW und Empfehlung der Umsetzung in den Kommunalwaldbetrieben.

Im Rahmen von Schutzmaßnahmen für den Alpenbock wurden seit dem Ende der 1970-er Jahre auf Initiative von örtlichen Naturschützern, insbesondere von Herrn H. Kirchner, am Sommerberg bei Dettingen a. d. Erms Meterholzstapel aufgekauft und als Eiablageplätze für den Alpenbock belassen. Die Maßnahme wurde seitens der damaligen BNL unterstützt und das Angebot an Hölzern durch den BNL-Pflegetrupp regelmäßig ergänzt. Im Bereich des Lenninger Tals wurden auf Initiative von Revierleiter W. Gatter hin seit 1992 Felsstandorte und andere trockenwarme Standorte aufgelichtet, wobei hohe Buchenstümpfe von 0,7 bis 2,5 Meter Höhe gezielt als Bruthölzer für den Alpenbock geschaffen wurden. Diese Felsfrei-stellungen und Totholzanreicherungen wurden in den folgenden zwei Jahrzehnten durch Herrn Gatter und seine Revierleiter-Kollegen fortgeführt. Unterstützt werden sie dabei in den letzten Jahren von der Bergwacht, die im NSG „Oberes Lenninger Tal und Seitentäler“ eh-renamtlich Felsköpfe auslichtet. Bei zusätzlichen Auflichtungen im Rahmen des Arten-schutzprogramms für hoch bedrohte Schmetterlingsarten wurden auf Initiative von Herrn M.

Meier hin seit 1994 ebenfalls Hochstümpfe auf einer Pflegefläche südlich von Hohenneuffen sowie seit 1997 bzw. 2002 auf zwei Pflegeflächen bei Schlattstall belassen. Die drei Flächen werden weiterhin im Rahmen des Artenschutzprogramms gepflegt und ausgeweitet, wobei in den letzten Jahren zusätzlich Hochstümpfe erzeugt wurden. Bei Auslichtungen entlang der Steigen bei Neuffen, Erkenbrechtsweiler, Hochwang, Grabenstetten und Ochsenwang wur-den in wur-den letzten Jahren ebenfalls hohe Buchenstümpfe gezielt für wur-den Alpenbock geschaf-fen und ungefährliche Dürrständer bewusst stehen gelassen. Zudem wurden einzelne Stämme und Wipfel offen auf den Einschlagsflächen liegen gelassen. Bei den 2013 durchge-führten Einschlägen entlang der Steigen bei Ochsenwang und bei Gutenberg wurden wiede-rum Hochstümpfe geschaffen und Totholz exponiert liegend belassen.

Maßnahmen im Rahmen des Arten- und Biotopschutzprogramms (ASP) Baden-Württemberg Für folgende ASP-Arten sind im FFH-Gebiet durchgeführte Maßnahmen dokumentiert:

 Pfingst-Nelke (Dianthus gratianopolitanus), dokumentiert in: BANZHAF,P. 2014: Jah-resabschlussbericht Pfingst-Nelke, Glänzende Seerose Vegetationsperiode 2014

 Elegans-Widderchen (Zygaena angelicae elegans), dokumentiert in: ASP-Schmetterlinge RB Stuttgart 2014

 Bergkronwicken-Widderchen (Zygaena fausta), dokumentiert in: ASP-Schmetterlinge RB Stuttgart 2014

 Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli), dokumentiert in: K1449 Felssicherungsmaß-nahme am Ortseingang Treffelhausen – Landschaftspflegerischer Beitrag (bearbeitet

Für die Pfingst-Nelke wurden Freistellungsmaßnahmen verschiedener Art für folgende Fel-sen dokumentiert: im Gutenberger Talkessel für die Kesselwände (Nebenfels der Sylphen-wand seit 2005 jährlich, SylphenSylphen-wand Nord seit 2005), die Schwarze Wand (seit 2006 jähr-lich), den Fels unterhalb der Schlatterhöhe (seit 2006 fast jährliche Maßnahmen), den Reiter-fels mit BüblesReiter-fels (spätestens seit 2006 jährlich) und den MädlesReiter-felsen (spätestens seit 2011 jährlich); an der Langen Steige östlich Schlattstall für den Müllerfels (vor 2006 singulär, seitdem jährlich), den Ersten Nachbarn südlich des Müllerfelsens (seit 2005 jährlich), den Zweiten Nachbarn des Müllerfelsens (seit 2005 jährlich) und den Nördlichen Nachbarn des Müllerfelsens (2005 freigestellt, seit 2012 jährlich gepflegt).

Für das Elegans-Widderchen wurden an 2 Orten gezielte artbezogene Maßnahmen durchge-führt: In der Gemeinde Lenningen wurden im Bereich Äckerlesberg/ Rabenfelshang Buchen, Eschen und andere Bäume geringelt, dabei Hochstubben erhalten und Restholz am Wald-rand aufgeschichtet. Danach wurden hier die verbuschten Bereiche gepflegt. Die Erstpflege erfolgte 1997, die Nachpflege seitdem im Abstand von 2 – 3 Jahren. In der Gemeinde Neuf-fen an der NeufNeuf-fener Steige im Bereich Bauerlochberg / Reiterweg erfolgte die Erstpflege für das Elegans-Widderchen (inzwischen dort nicht mehr nachgewiesen) und für das Bergkron-wicken-Widderchen 1994, danach fanden mehrere Ausstockungen von Bäumen und eine entsprechende Nachpflege statt. 2014 erfolgte dann eine flächige Entbuschung des Reiter-weghanges.

Für den Berglaubsänger wurde die Auflichtung von Bergwald bei Lenningen-Gutenberg auf ca. 3.000 m² als Ersatzmaßnahme für Felssicherungsmaßnahmen am Ortseingang von Tref-felhausen (K1449) festgesetzt. Ziel der Kompensation ist die Lebensraumoptimierung für den Berglaubsänger innerhalb des NSG „Oberes Lenninger Tal mit Seitentälern“.

Für die Zottige Mauerbiene wurde 2015 im Bereich von Sylphenwand und Schwarzer Wand (NSG „Oberes Lenninger Tal mit Seitentälern“) die Entfernung von Stockausschlägen am Hangfuß und die Reisigbeseitigung durch Verbrennen beauftragt.

Maßnahmen für Verlustflächen von Mähwiesen des LRT 6510 bis 2016

Für Verlustflächen von Mageren Flachland-Mähwiesen [6510], die sich aus dem Vergleich der Ergebnisse der landesweiten Biotopkartierung im Jahr 2010 für den Landkreis Esslingen gegenüber den Befunden der Mähwiesenkartierung von 2004 ergeben haben, wurden be-reits umfangreiche Maßnahmen ergriffen. Für insgesamt 39,7 ha Verlustflächen wurden öf-fentlich-rechtliche Verträge zur Wiederherstellung der Mageren Flachland-Mähwiesen abge-schlossen (Sachstandsbericht des Landkreises Esslingen / Dr. Bauer zu nicht mehr vorhan-denen Mähwiesen in FFH-Gebieten, Stand 01/2016). Zu den vertraglich vereinbarten Maß-nahmen gehören die Varianten 2 Mal jährlich Mähen mit Abräumen (ohne Düngung oder Beweidung), 2 Mal jährlich Beweiden mit Pferden bzw. Schafen (ohne Düngung, Weidepfle-ge bzw. Mulchen nach Weidegang), 2 Mal jährlich Mulchen ohne Abräumen (keine Düngung oder Beweidung) sowie die Kombinationen Mähen / Beweiden mit Pferden und Mähen / Mul-chen.

Im Zusammenhang mit Verlustflächen magerer Flachland-Mähwiesen wurden außerdem für insgesamt 14,5 ha Verlustflächen LPR-Verträge über 2-maliges Mähen mit Abräumen, ohne Düngung oder Beweidung abgeschlossen. Für den größten Teil dieser Flächen standen aus Altersgründen und / oder gesundheitlichen Gründen keine Nutzer mehr zur Verfügung (Sachstandsbericht des Landkreises Esslingen / Dr. Bauer zu nicht mehr vorhandenen Mäh-wiesen in FFH-Gebieten, Stand 01/2016).

Neben zahlreichen Ortsterminen mit betroffenen Landwirten gehörten auch verschiedene Veranstaltungen und Vorträge zu den Maßnahmen des Landkreis Esslingen im Zusammen-hang mit der Wiederherstellung von Mageren Flachland-Mähwiesen.

Pflegemaßnahmen in Naturschutzgebieten und weitere LPR-Verträge

In den Naturschutzgebieten des FFH-Gebietes werden bereits seit geraumer Zeit Pflege-maßnahmen durchgeführt, eine detaillierte Datengrundlage zur Auswertung lag dazu aber nicht vor. Pflegemaßnahmen werden zum Teil durch den Pflegetrupp des RP Stuttgart, z.T.

durch private Dienstleister ausgeführt. Für alle Naturschutzgebiete, die das FFH-Gebiet be-treffen, gibt es außerdem an die jeweiligen Erfordernisse angepasste LPR-Verträge mit Schäfereien; dies gilt für die NSG „Jusi – Auf dem Berg“, „Neuffener Heide“, „Teck“, „Oberes Lenninger Tal mit Seitentälern“, „Eichhalde“ und „Goldland – Klausenberg“.