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Zugang zu Teilleistungen, Postfachanlagen und Informationen über Adressänderungen

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Nicht lizenzpflichtige Post- und Beförderungsdienstleistungen

Umsätze

Der Bereich Pakete (einschließlich Waren) und Dokumente bis 20 kg – inkl. Kuriersendungen sowie Briefsendungen über 1.000 g –, teil- und unadressierte Werbesendungen, Werbebeilagen und Anzeigen blätter sowie adressierte Zeitungen und Zeitschriften hatte 2013 ein Umsatzvolumen von 18,5 Mrd. Euro (im Jahr 2012 lag dies mit 17,7 Mrd. Euro noch weit unter 18 Mrd. Euro).

Für den Bereich der Kurier-, Express- und Paketsen dungen bis 20 kg (KEP) wird für das Jahr 2014 mit einem Umsatz von 12,92) Mrd. Euro gerechnet (plus 3,1 Prozent). Die beförderte Sendungsmenge wird im Jahr 2014 voraussichtlich bei 2,72) Mrd. Sendungen liegen (plus 3,7 Prozent). Das Gros des Wachstums entfällt dabei auf den Bereich der Paketsendungen, der wie in den Vorjahren vom wachsenden E-Commerce getrieben wird.

2) Prognosewert

Zugang zu Teilleistungen, Postfachanlagen und Informationen über Adressänderungen

Teilleistungen, Postfachanlagen, Adressänderungen Alle vom Marktbeherrscher abgeschlossenen Teilleis tungsverträge sind der Bundesnetzagentur vorzulegen.

Dies umfasst sowohl Verträge mit Endkunden als auch mit Wettbewerbern. Die Vorlagepflicht wurde aus drücklich vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Urteil vom 20. Mai 2009 bestätigt und stellt die erforderliche Marktübersicht für eine effektive Miss brauchskontrolle durch die Bundesnetzagentur sicher.

Im Jahr 2014 wurden 16.540 Teilleistungsverträge mit der DP AG neu abgeschlossen. Dazu gehörten u. a.

32 Verträge mit Wettbewerbern zu Teilleistungen (BZA-Brief/BZE-Brief/BZE-Infopost), 115 Verträge mit

Endkunden zu Teilleistungen (BZA-Brief/BZE-Brief/

BZE-Infopost) sowie 34 Verträge mit Endkunden zur Kooperation beim Infopostversand.

Außerdem gab es im Jahr 2014 noch 16.094 neue Teilleistungsverträge zur Freistempelung von End kunden- und Wettbewerbersendungen sowie 250 Teilleistungsverträge zur Teilnahme am DV-Frei machungsverfahren (Briefdienst)/Freimachung von Sendungen mit DV-Anlagen und Postversand systemen.

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Die DP AG ist als marktbeherrschender Anbieter verpflichtet, Wettbewerbern gegen ein Entgelt den Zugang zu Informationen über Adressänderungen zu gewähren. Im Jahr 2014 legte die DP AG der Bundes netzagentur fünf neue Verträge über den Zugang zu Adressänderungen vor.

-Der marktbeherrschende Anbieter ist ebenso ver pflichtet, Wettbewerbern gegen ein Entgelt zu gestatten, postfachadressierte Postsendungen in die von ihm betriebenen Postfachanlagen einzulegen. Hierzu legte die DP AG der Bundesnetzagentur im Jahr 2014 drei neue Verträge vor.

-Marktzugang

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Lizenzierung (einschließlich Überprüfung der Lizenznehmer)

Lizenzerteilung

Von 1998 bis 2014 erteilte die Bundesnetzagentur 1.169 Unternehmen und Einzelpersonen eine Lizenz für die Beförderung von Briefsendungen bis 1.000 g.

Darüber hinaus stimmte die Bundesnetzagentur in den Jahren 2011 und 2013 der Übertragung einiger Lizenzen auf einen anderen Rechtsträger zu. Ende des Jahres 2014 gab es 1.158 wirksame Lizenzen – aktiv am Markt tätig waren rund 600 Postdienstleister (siehe

auch Abschnitt „Marktstruktur der Wettbewerber“

auf S. 110). Im Laufe des Jahres 2014 wurden 39 Lizenzen neu erteilt. In diesem Zeitraum erfolgten 81 Markt austritte; die entsprechenden Lizenzen wurden zurückgegeben bzw. für unwirksam erklärt. Der sich in den vergangenen Jahren abzeichnende rückläufige Trend setzte sich damit im Jahr 2014 weiter fort.

Die stark rückläufige Zahl an Lizenzanträgen (42) und Lizenzerteilungen (72) im Jahr 2014 deutet einerseits auf eine Sättigung des Markts hin. Anderer seits bezeugt der hohe Anteil an Gewerbeabmeldungen und insolventen Lizenznehmern, dass eine Markt bereinigung stattfindet. Überdurchschnittlich hoch war der Anteil der Kleinstunternehmen an den Insolvenzen. Allein im Jahr 2014 hat die Bundesnetz agentur 81 nicht mehr gültige Lizenzen in ihrem Amtsblatt veröffentlicht.

Arbeitsbedingungen im lizenzierten Postbereich Im Fokus standen im Jahr 2014 die wesentlichen Arbeitsbedingungen im lizenzierten Postbereich, die von der Bundesnetzagentur bei den Lizenznehmern sowie bei den Subunternehmen umfassend überprüft wurden.

Die wesentlichen Arbeitsbedingungen sind im Post gesetz (PostG) nicht näher definiert. Anhand der Art des Beschäftigungsverhältnisses, der Entlohnung, der eventuell gewährten Sonderzahlungen und des Urlaubsanspruchs können jedoch Aussagen über diese Arbeitsbedingungen getroffen werden. Aufgrund dieser Merkmale hat die Bundesnetzagentur einen Katalog von Fragen entwickelt, der im Rahmen einer Auskunftsanordnung an knapp 1.400 Lizenznehmer geschickt wurde. Dem Beirat der Bundesnetzagentur wurde das Ergebnis dieser Erhebung im Frühjahr des Berichtsjahres vorgestellt. Insbesondere wurde durch

diese erste Untersuchung festgestellt, dass das Lohn niveau seit der letzten Erhebung im Jahr 2009 merklich angestiegen ist.

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Im Rahmen dieser Vollerhebung hat die Bundesnetz agentur die Lizenznehmer auch nach Namen und Anschriften der von ihnen eingesetzten Subunter nehmer gefragt.

-Im Berichtsjahr wurden an die erste Erhebung anknüpfend die Arbeitsbedingungen bei den Sub unternehmern abgefragt. Bis zum Jahresende hat die Bundesnetzagentur insgesamt 3.900 Subunternehmer mittels einer Stichprobenuntersuchung angeschrieben und hat dabei auf die gesetzliche Verpflichtung zur Beantwortung hingewiesen.

-Die Ergebnisse dieser Subunternehmerbefragung sollen im zweiten Quartal 2015 ausgewertet und hiernach dem Beirat der Bundesnetzagentur vorge stellt werden.

-Anzeigepflicht

Wer Postdienstleistungen erbringt, ohne einer Lizenz zu bedürfen, hat die Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebs der Bundesnetzagentur schriftlich anzuzeigen. Hierunter fällt insbesondere die Tätigkeit der Subunternehmen im Bereich der Briefbeförderung oder der Paketbeförderung.

Folgende Dienstleistungen unterliegen der Anzeige pflicht: Die Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von mehr als 1.000 g, die Beförderung von adressierten Paketen, deren Einzel gewicht 20 kg nicht übersteigt, Kurierdienste, die Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitungen oder Zeitschriften, soweit sie durch Unternehmen erfolgt, die Brief- oder Paketdienstleistungen erbringen, sowie die Beförderung von Briefsendungen mit einem

-Einzelgewicht von bis zu 1.000 g als Verrichtungs oder Erfüllungsgehilfe (Subunternehmer) für einen anderen Lizenznehmer.

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Seit 1998 sind bislang insgesamt rund 50.000 Anzeigen bei der Bundesnetzagentur eingegangen. Davon zeigten sich etwa 90 Prozent u. a. als Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen von Lizenzinhabern an, darunter insbesondere auch die Paketshops großer Paketdienst leister.

-Festgestellt wurden auch zahlreiche Verstöße gegen die Anzeigepflicht. In diesen Fällen erfolgte zunächst eine behördliche Beratung. In Einzelfällen wurden im Rahmen von Ordnungswidrigkeitsverfahren Buß gelder in Höhe von jeweils mindestens 1.000 Euro verhängt.

-Standardisierte elektronische Erfassung der anzeigepflichtigen Postdienstleister sowie der Bearbeitung der Lizenzanträge

Die Bundesnetzagentur hat zur verbesserten Kommu nikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Wirtschaft auf der einen und öffentlicher Verwaltung auf der anderen Seite ein IT-Projekt zur elektronischen Erfassung und Bearbeitung der Anzeigen nach § 36 PostG sowie der Lizenzanträge auf den Weg gebracht.

-Um künftig eine internetbasierte Bearbeitung zu gewährleisten, soll die klassische Papierform durch elektronische und zielgruppenspezifische Formulare ersetzt werden – voraussichtlich bereits im Jahr 2015.

Verbraucherschutz und ­service

Die Bundesnetzagentur hat