• Keine Ergebnisse gefunden

-Zu beachten ist dabei, dass der Ausbaubedarf sehr

heterogen zwischen den Verteilnetzbetreibern verteilt ist. So sind nur 35 Prozent der Netzbetreiber vom Ausbau der Niederspannung und 64 Prozent der Netzbetreiber vom Ausbau der Mittelspannung betroffen.

Wird ein gemäßigter Ausbaupfad (Szenario „EEG 2014“) zugrunde gelegt, führt dies zu zusätzlichen Kosten für den Netzausbau von 23 Mrd. Euro bis zum Jahr 2032.

Das heißt, bis 2032 wachsen die jährlichen Zusatz kosten auf 1,8 Mrd. Euro.

-

Durch den Einsatz von innovativen Planungsansätzen und intelligenten Technologien lässt sich demnach der konventionelle Ausbaubedarf deutlich reduzieren.

Auch sei es nicht wirtschaftlich, die Netze für die

„letzte erzeugte Kilowattstunde“ auszulegen. Durch die Kombination von drei Prozent Spitzenkappung für Windkraft- und Photovoltaikanlage und dem Einsatz regelbarer Ortsnetztransformatoren errechnet die Verteilernetzstudie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Einsparungen beim Netzaus bau von 20 Prozent der jährlichen Zusatzkosten.

-Des Weiteren hat die Bundesnetzagentur ein Konzept für Netzausbaupläne (NAP) auf 110-kV-Ebene ent wickelt. Diese können durch die Bundesnetzagentur von einzelnen Netzbetreibern bei Bedarf mit dem Ziel angefordert werden, den energiewirtschaftlichen Ausbaubedarf festzustellen und um mehr Transparenz, Öffentlichkeitsbeteiligung und eine bessere Koordina tion mit dem ÜNB zu erreichen. Dieses Konzept wurde

-in der AG Netzplanung des Bundesm-inisteriums für Wirtschaft und Energie vorgestellt und soll im Jahr 2015 umgesetzt und etabliert werden.

Versorgungssicherheit Gas

Aufgrund des milden Winters 2013/14 waren die Erdgasspeicher zu Beginn der Einspeicherphase im März 2014 insgesamt noch zu fast 60 Prozent gefüllt.

Die dadurch bedingte hohe Verfügbarkeit von Erdgas für den deutschen Markt während des Sommers sorgte dafür, dass die Kurzfristpreise niedrig blieben und die Preisdifferenz zum darauf folgenden Winter zunahm. Dies ist einer der Gründe dafür, dass ver stärkt Erdgas eingespeichert wurde. Infolge der hohen Einspeicherungen war zu Beginn des Winters 2014/15 mit mehr als 21 Mrd. m³ so viel Gas wie noch nie von den Speichernutzern, zu denen hauptsächlich Händler und Lieferanten zählen, in den deutschen Erdgasspei chern eingelagert.

Ausbau des Gasnetzes

Netzentwicklungsplan Gas 2014

Die Betreiber von Fernleitungsnetzen (FNB) sind gemäß § 15 a EnWG dazu verpflichtet, jährlich einen gemeinsamen nationalen Netzentwicklungsplan zu erstellen und der Bundesnetzagentur vorzulegen. Die Bundesnetzagentur hat am 16. Oktober 2013 den für den NEP Gas 2014 notwendigen Szenariorahmen mit den darin enthaltenen Annahmen über die Entwick lung der Gewinnung, der Versorgung mit und des Verbrauchs von Gas bestätigt.

Quelle: Daten GSE (http://transparency.gie.eu), Grafik Bundesnetzagentur

-Die wesentlichen Änderungen des NEP Gas 2014 im

Vergleich zum NEP Gas 2013 bezogen sich auf die Modellierungsvarianten, die (neben einer grundsätz lichen Reduktion in ihrer Zahl) in dem Jahr primär den Zweck hatten, die Auswirkungen zwei verschiedener Ansätze zur Ermittlung des Kapazitätsbedarfs der nachgelagerten Netzbetreiber auf den Umfang und die Kosten des Netzausbaus zu ermitteln. Die zwei Ansätze unterschieden sich im Wesentlichen darin, dass sich in der Variante 1 die Kapazitäten für den Bedarf der Verteilernetzbetreiber an der Höhe der Langfristprognosen der Verteilernetzbetreiber selbst orientierten und diese ab 2019 bis zum NEP-Zieljahr 2024 konstant fortgeschrieben wurden. In der Variante 2 wurde diese Langfristprognose ab 2019 gemäß einem von den FNB ermittelten „Reduktions pfad“ bis 2024 abgesenkt. Dieser „Reduktionspfad“

beruht auf einem von der Prognos AG prognostizierten Rückgang des Gasverbrauchs.

-Auf Grundlage des bestätigten Szenariorahmens haben die 17 Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) einen Entwurf für den nationalen NEP Gas 2014 erstellt und diesen Anfang April 2014 der Bundesnetzagentur zur Bestätigung vorgelegt.

Der Vorschlag enthält verschiedene Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung und Verstärkung sowie zum bedarfsgerechten Ausbau des Gasfernleitungs netzes, die in den nächsten zehn Jahren netztechnisch zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit erforderlich sind. Trotz unterschiedlicher Annahmen zum Gasbedarf der Verteilernetzbetreiber besteht insgesamt ein Ausbaubedarf, der nahezu in beiden Varianten gleich ist.

-Im Wesentlichen werden die Maßnahmen des NEP Gas 2013 durch die Ergebnisse des NEP Gas 2014 bestätigt.

Darüber hinaus sind in der Betrachtung bis 2024 zusätzliche Ausbaumaßnahmen erforderlich, die maßgeblich durch den L-/H-Gas-Umstellungsbedarf, die Berücksichtigung eines erhöhten H-Gas-Bedarfs und eines erhöhten Kapazitätsbedarfs für Gasspeicher resultieren.

Die im Entwurf des NEP Gas 2014 enthaltenen zwei unterschiedlichen Modellierungsvarianten unterschieden sich in ihren Netzausbaumaßnahmen und Ausbaukosten nur unwesentlich (2,9 Mrd. vs. 3,1 Mrd. Euro bis 2024).

Der aus diesen Varianten ausgewählte NEP-Vorschlag der FNB – eine Kombination aus den zwei Modellie rungsergebnissen – belief sich für den Leitungsbau von 760 km und den Verdichterzubau von 358 MW auf ein Investitionsvolumen von ca. 3,1 Mrd. Euro in den nächsten zehn Jahren.

Am 14. April 2014 leitete die Bundesnetzagentur die Konsultation des NEP Gas 2014 ein. Neben der schriftlichen Konsultation hat die Bundesnetzagentur im Mai 2014 einen Workshop zum Kernthema der Verteilernetzbetreiber durchgeführt. Außerdem wurde den Marktteilnehmern im Rahmen eines öffentlichen Workshops Gelegenheit gegeben, auch mündlich zum Entwurf des NEP Gas 2014 Stellung zu nehmen.

Nach Auswertung der Konsultationsergebnisse und mit Blick auf zukünftige Netzentwicklungspläne richtete die Bundesnetzagentur am 17. November 2014 ein Änderungsverlangen zum NEP Gas 2014 an die FNB. Darin sind Änderungen aufgenommen worden, die die Streichung von fünf Maßnahmen aus dem NEP beinhalteten, da deren Bedarfsgerechtigkeit nicht zweifelfrei belegt werden konnte.

Die im Änderungsverlangen genehmigten Maßnah men beinhalten einen Leitungszubau von 748 km und einen Verdichterzubau von 343 MW in den nächsten zehn Jahren. Das erforderliche Investitionsvolumen der verbleibenden 51 (von ursprünglich 56) Netzaus baumaßnahmen wird sich auf ca. 2,8 (3,1) Mrd. Euro belaufen.

Nach Bekanntgabe des Änderungsverlangens haben die FNB die geforderten Änderungen gemäß

§ 15a Abs. 3, S. 5 EnWG innerhalb von drei Monaten umgesetzt und veröffentlicht. Der NEP Gas 2014 ist bereits mit Bekanntgabe dieser Entscheidung gegen über den FNB verbindlich geworden.

Die Bundesnetzagentur hat an der Kohärenz des NEP Gas 2014 mit dem gemeinschaftsweiten Netzentwick lungsplan (nach Art. 8 Abs. 3 lit. b der Verordnung (EG) Nr. 715/2009) keine Zweifel, sodass diesbezüglich kein Änderungsverlangen ausgesprochen wurde, Art. 41 Abs. 1 lit. g Richtlinie 2009/73 EG.

-- Netzentwicklungsplan Gas 2015

Parallel zur Umsetzung des Änderungsverlangens befinden sich die FNB bereits in der Modellierung und Erarbeitung des NEP Gas 2015 auf der Grundlage des von der Bundesnetzagentur am 6. November 2014 bestätigten Szenariorahmens Gas 2015.

Der Szenariorahmen 2015 fokussiert weiterhin den unterschiedlichen Ansatz des Kapazitätsbedarfs der nachgelagerten Verteilernetzbetreiber (VNB). Sie unterscheiden sich erneut in drei Varianten bezüglich eines niedrigen (Prognose der VNB, absenkend ab 2020), eines mittleren (Prognose der VNB, konstante Fortschreibung ab 2020) und eines hohen Kapazitäts bedarfs (Prognose der VNB bis einschließlich 2025).

Die FNB sind verpflichtet, den hohen und niedrigen Kapazitätsbedarf zu berechnen. Optional können die FNB auch den mittleren Kapazitätsbedarf berechnen.

Der Ansatz von „effizienten“ Kapazitätsprodukten für neue Speicher und neue Kraftwerke als Planungs grundlage zur Ermittlung des langfristigen Netzaus baus ist in allen Varianten gleich. Mit derartigen effizienten Produkten lassen sich die Gesamtkosten des Netzausbaus auf ein gesamtwirtschaftliches Maß verringern.

Bezüglich des Kapazitätsansatzes der Bestandsspeicher und der Bestandskraftwerke wird für den nächstjähri gen Szenariorahmen und damit für den NEP Gas 2016 eine Änderung des Modellierungsansatzes angekün digt. Danach sollen die FNB Kriterien zum Modellie rungsansatz der Bestandsspeicher mit TaK (Tempera turabhängige Kapazität) und Bestandskraftwerke mit DZK (Dynamisch zuorden bare Kapazität) entwickeln, die in zukünftigen NEP-Prozessen einheitlich unter allen FNB anzuwenden sind. Mit diesem Vorgehen soll eine Gleichbehandlung von Bestandsspeichern und -kraftwerken, die nicht mehr gebucht werden oder die nur unterbrechbare Kapazitäten haben, mit neuen Speichern und Kraftwerken im Rahmen der Netzent wicklungsplanung erreicht werden.

Weiterhin wurde an drei Grenzübergangspunkten der von den FNB eingebrachte Bedarf an Kapazitätser höhungen wegen mangelnder Begründung nicht bestätigt. Entsprechend muss der heutige Bestand fortgeschrieben werden.

-Auf Grundlage dieses Szenariorahmens werden die

FNB am 1. April 2015 den Entwurf des Netzentwick lungsplans Gas an die Bundesnetzagentur übergeben.

-Zudem wird im NEP Gas 2015 erneut die schrittweise Umstellung der heute mit niederkalorischem Gas (L-Gas) versorgten Gebiete auf hochkalorisches Gas (H-Gas) thematisiert.

Sämtliche Unterlagen zum NEP Gas 2014 und zum Szenarior ahmen Gas 2015 sowie umfangreiche Listen mit allen Speichern, Netzpunkten und Kraftwerken können auf der Website der FNB

www.netzentwicklungsplan-gas.de abgerufen werden.

Weitere Informationen zur Gasnetzentwicklung, u. a. zur Entscheidung zum Änderungsverlangen des NEP Gas 2014, der Auswertung der Konsultationsergebnisse sowie zum Szenariorahmen 2015, finden Sie auch unter

www.bundesnetzagentur.de/gasnetzentwicklung.

Umstellung von L- auf H-Gas (sog. Marktraumumstellung)

Im Jahr 2014 wurden die Planungen der Marktraum umstellung von L- auf H-Gas weiter vorangetrieben.

Die Umstellung wird nötig, da sowohl die deutschen L-Gas-Fördermengen zurückgehen, als auch die umfangreichen L-Gas-Importe aus den Niederlanden schrittweise ab dem Jahr 2020 reduziert werden. Nach derzeitigen Planungen der Niederlande wird die Belieferung Deutschlands mit L-Gas im Jahr 2029 auslaufen. Dies erfordert in der Konsequenz eine sukzessive und sehr gut koordinierte Umstellung der L-Gas Netze in Deutschland. Davon sind sowohl die fünf L-Gas Fernleitungsnetzbetreiber, als auch eine Vielzahl von L-Gas-Verteilernetzbetreibern betroffen.

-Mit dem Netzentwicklungsplan Gas 2014 wurde ein eigenes Szenario berechnet, in welchem die derzeit geplante Reihenfolge der in den nächsten zehn Jahren umzustellenden Netzgebiete angekündigt wurde. Die Umstellung der ersten, noch kleinen Gebiete wird 2015 erfolgen, ab 2017 werden demnach dann größere Netze, wie etwa Bremen, folgen.

Der Schwerpunkt der Arbeit der Bundesnetzagentur lag auch 2014 in der Auslegung und Ausgestaltung des regulatorischen Rahmens und dem Austausch mit den Marktbeteiligten. Die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörden der betroffenen Länder standen den Netzbetreibern bei zahlreichen Rückfragen zur Kostentragung zur Verfügung, damit diese die notwendigen Daten zur Ermittlung der erstmalig im Jahr 2015 zu erhebenden Umlage nach § 19a Energie wirtschaftsgesetz (EnWG) sachgerecht erfassen konnten.

Darüber hinaus steht die Bundesnetzagentur der Branche auch für Fragen im Rahmen der technischen Organisation der Marktraumumstellung sowie zu regulatorischen Aspekten zur Verfügung. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Unterstützung der Netzbetreiber bei der Information der betroffenen Bevölkerung. Im Zuge der Umstellung der Netze von L-Gas auf H-Gas muss ein Großteil der angeschlossenen Endgeräte der Letztverbraucher für den Betrieb mit H-Gas angepasst werden. Hierzu hat die Bundesnetzagentur eine FAQ-Liste erarbeitet und auf ihrer Homepage (www.bundesnetzagentur.de/umstellungGas) veröffentlicht.

--

-Verbraucherschutz