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- -Das im Recast des Ersten Eisenbahnpakets vorgesehene

Die europäische Verordnung 913/2010 sieht die Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr vor. Auf dieser Grundlage wurden auf dem für

- -Das im Recast des Ersten Eisenbahnpakets vorgesehene

-Die Bundesnetzagentur wird ebenfalls weiterhin eng mit den Mitgliedern von IRG-Rail bei der Errichtung und Überwachung der Güterverkehrskorridore zusammenarbeiten.

Europäisches Netzwerk der Eisenbahnregulierungs behörden

-Das im Recast des Ersten Eisenbahnpakets vorgesehene formelle europäische Netzwerk der Eisenbahnregulie rungsbehörden (ENRRB) wird im folgenden Jahr seine Arbeit u. a. zu den zahlreichen Durchführungsrechts akten fortsetzen. Die dem Komitologieausschuss des Eisenbahnbereichs (SERAC) vorzulegenden Entwürfe der Durchführungsrechtsakte werden vorher in diesem Netzwerk diskutiert. Auf diese Weise können die Erfahrungen der nationalen Regulierungsbehörden einbezogen werden. Die Bundesnetzagentur wird sich in die Arbeit dieses Netzwerks einbringen und ihre Aktivitäten auch innerhalb von IRG-Rail dahingehend fortsetzen.

-Durchführungsrechtsakte der Europäischen Kommission Hierfür wurden 19 Themenbereiche identifiziert, in welchen die Europäische Kommission verschiedene Regelungen und Verfahren konkretisieren möchte. Im Rahmen der Neufassung des Ersten Eisenbahnpakets (sog. Recast) sind der Europäischen Kommission verschiedene Befugnisse zum Erlass von Durchfüh rungsrechtsakten eingeräumt worden. Auf ihren

-Vorschlag sollen im Jahr 2015 in verschiedenen Themenbereichen Durchführungsrechtsakte erlassen werden. Diese betreffen unter anderem Fragen der Rahmenverträge, der Kosten, die aufgrund des unmittelbaren Zugbetriebs anfallen (direkte Kosten), den Zugang zu Serviceeinrichtungen und Services, die Einführung des europäischen Eisenbahnverkehrsleit systems (ERTMS) und der Marktbeobachtung (RMMS).

Bei den Rahmenverträgen geht es um die Ausgestaltung von Verträgen zwischen den Infrastrukturunternehmen und den Eisenbahnverkehrsunternehmen, die eine längerfristige Nutzung von Infrastrukturkapazität vereinbaren wollen. Die Europäische Kommission plant Vorgaben zum Umfang und Aufgabe solcher Verträge vorzugeben. Bei den direkt zurechenbaren Kosten sollen die zur Berechnung zugrunde zu legenden Grundsätze bestimmt werden. Mit Blick auf den Themenkomplex „Zugang zu Serviceeinrichtungen“

sind u. a. Transparenzvorgaben, Zugangsrechte im Einzelnen, Vorgaben zur Zuweisung von Kapazitäten sowie Regelungen zu Entgelten von zentraler Bedeu tung. Mit dem Ziel der breiteren Einführung des europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems sollen Anreize zur Umrüstung von Lokomotiven durch die Differenzierung der Trassenpreise gesetzt werden. Der Durchführungsrechtsakt zur europäischen Markt beobachtung RMMS regelt die benötigte Datenerhe bung. Die Bundesnetzagentur wird für diese Themen das Rechtssetzungsverfahren im Rahmen der ihr zugewiesenen gesetzlichen Aufgaben begleiten und dabei ihre Erfahrungen aus der Regulierungspraxis einbringen.

Die Bundesnetzagentur wird in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur sowie im Rahmen der verschiedenen Arbeitsgruppen von IRG-Rail weiterhin aktiv an den Diskussionen über die Weiterentwicklung des europäi schen Rechtsrahmens teilnehmen und den Gesetzgeber unterstützen. Kernthemen sind im kommenden Jahr weiterhin die Liberalisierungsbestrebungen des Eisenbahnmarktes auf der Grundlage des „Vierten Eisenbahnpaketes“ der Europäischen Kommission. Für die Bundesnetzagentur ist besonders der politische Teil dieses Paketes wichtig, in welchem die Vorschläge zur Änderung der RL 2012/34/EU („Recast“) und zur Änderung der VO 1370/2007 bezüglich der Öffnung des nationalen Schienenpersonenverkehrs enthalten sind.

-Am 26. Februar 2014 hat das Europäische Parlament in der ersten Lesung Vorschläge verabschiedet. Zurzeit befindet sich das Vierte Eisenbahnpaket im Euro päischen Rat, der in den zuständigen Arbeitsgruppen zu vielen Themen bereits seine Arbeit aufgenommen hat.

Aufgrund des voranschreitenden Verhandlungsprozesses werden die Beratungen im Jahr 2015 vorrangig zu Fragen der vollständigen Liberalisierung des nationalen Schienenverkehrs sowie der strukturellen Trennung von Eisenbahninfrastruktur und Eisenbahnverkehrs unternehmen erfolgen. Auch hierzu wird sich die Bundesnetzagentur in 2015 bei den noch andauernden Diskussionen aktiv einbringen. Neben individuellen Stellungnahmen der Mitgliedstaaten wird auch die IRG-Rail zu mehreren Themenkomplexen zeitnah Positionspapiere erstellen. So wird sich die Arbeits gruppe „Emerging Legislative Proposals in the Railway Sector“ u. a. mit der zukünftigen Rolle und den Auf gaben der Regulierungsbehörden, mit den Vorgaben zur öffentlichen Ausschreibung im Eisenbahnsektor sowie mit Vorgaben zur Behandlung von Rollmaterial mit Blick auf einen wettbewerblichen Markt befassen.

-Post

Subunternehmerbefragung im lizenzierten Postbereich Die Bundesnetzagentur hat 2013/2014 die wesentlichen Arbeitsbedingungen der Lizenznehmer im lizenzierten Bereich erhoben. Daran anschließend ermittelt die Bundesnetzagentur in 2014/2015 die Arbeitsbeding ungen der Subunternehmer im lizenzierten Bereich (Beförderung von Briefsendungen bis 1.000 Gramm).

-Die Umfrage erhebt im Wege einer repräsentativen Stichprobe die wesentlichen Arbeitsbedingungen bei diesen Unternehmen. Die Umfrage, die insgesamt an einige Tausend Subunternehmer gerichtet ist, soll bis Ende des ersten Quartals 2015 ausgewertet sein.

Anschließend ist zeitnah ein Bericht an den Beirat vorgesehen.

Impulspapier Universaldienst

Die Postmärkte unterliegen – wie unter Punkt

„Marktuntersuchungen“ beschrieben – derzeit beträchtlichen Veränderungen. Angesichts dieser Entwicklungen hat die Bundesnetzagentur Ende 2014 ein Impulspapier zu den Herausforderungen des Post-Universaldienstes zur öffentlichen Diskussion gestellt.

Die eingegangenen Beiträge werden 2015 ausgewertet und der Diskussionsprozess wird fortgesetzt. Da die

Bundesnetzagentur nach dem Postgesetz (PostG) turnusmäßig in ihrem Tätigkeitsbericht auch eine Stellungnahme zu aktuellen Anpassungen abgeben muss, soll die Quintessenz aus den Diskussionsbei trägen in eine Empfehlung zu möglichen Änderungen an der Universaldienstfestlegung einfließen. Der nächste Tätigkeitsbericht wird Ende 2015 für die Jahre 2014/2015 erstellt und Bundestag und Bundesrat vorgelegt.

-Elektronische Erfassung von Anzeigen und Lizenzunterlagen

Die elektronische Erfassung der Anzeigen nach § 36 PostG sowie die digitale Unterstützung der Lizenz verfahren werden im Jahr 2015 mithilfe moderner IT-Verfahren effektiver und nachprüfbarer gestaltet.

Gleichzeitig soll durch die Aktualisierung der IT-Anwendungen eine deutlich erhöhte Validität des zur Bearbeitung erforderlichen Datenbestands erreicht werden.

-Die zuständige Fachseite erarbeitet ein Konzept zur Umsetzung effizienterer IT-Anwendungen. Die Umsetzung im lizenzierten Bereich soll am Ende des Jahres 2015 abgeschlossen sein.

Schlichtung Postbereich

Die Modalitäten der Schlichtungsverfahren für den Postbereich sollen 2015 spezifiziert werden. Die Bundesnetzagentur wird dazu einen Verfahrensleit faden konzipieren, in dem das Vorgehen der Schlich tungsstelle bei der Durchführung der Verfahren dargestellt wird. Ziel ist es, Übersichtlichkeit, Effizienz und Transparenz der Schlichtung zu Gunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher zu steigern.

-Grenzüberschreitend erbrachte Postdienstleistungen und national erforderliche Erlaubnis/Lizenz

Die deutschen Zollbehörden informieren die Bundes netzagentur häufig über grenzüberschreitend erbrachte Postdienstleistungen, für die keine nationale Erlaubnis vorliegt. Dabei transportieren vornehmlich aus dem europäischen Ausland kommende Reisebusse Postsen dungen für in Deutschland lebende Empfängerinnen und Empfänger. Die Busunternehmer halten dies für zulässig und berufen sich darauf, europarechtlich keinerlei Erlaubnis zu benötigen.

-Die Zollbehörden sowie die Bundesnetzagentur sehen Verpflichtungen nach deutschem Recht (Anzeige bzw.

Lizenz) und eine Zuständigkeit der Bundesnetzagentur.

Hier sollen im Jahr 2015 die rechtlichen Fragen abschließend geklärt und eine Einigung im Verfahren mit den Zollbehörden herbeigeführt werden.

Marktuntersuchungen

Die Postmärkte befinden sich in einem vielschichtigen Umbruch. Der Briefmarkt ist weitestgehend durch ein großes Unternehmen (DP AG) geprägt, das alle Wertschöpfungsstufen des Markts anbietet (Markt anteil von rund 88 Prozent). Hinzu kommen rund 600 überwiegend kleine und mittlere Unternehmen (KMU), wovon lediglich 20 Prozent einen Jahresumsatz von einer Millionen Euro und mehr erwirtschaften.

Die meisten haben ihr Angebot auf spezifische Kundengruppen und Regionen ausgerichtet und sind hauptsächlich für Geschäftskunden tätig. Im Privat kundengeschäft gibt es kaum alternative Angebote. Die fortschreitende Substitution der physischen Briefpost durch elektronische Angebote übt zunehmend Druck auf die Sendungsmengen und Umsätze der Briefdienst leister aus.

-Der Paketmarkt entwickelt sich demgegenüber dynamisch. Ein wesentlicher Faktor hierfür ist der über die letzten Jahre stark zunehmende Versand handel über das Internet (E-Commerce). Im Vergleich zum stationären Einzelhandel hat dieser entscheidend an Bedeutung gewonnen und wird allen Prognosen zufolge in den nächsten Jahren weiter ansteigen. Der wachsende E-Commerce beeinflusst den Paketmarkt in vielerlei Hinsicht: Neue Anbieter drängen in das B2C-Segment, Dienstleister erhöhen ihre Kapazitäten und richten ihre Dienstleistungen an neuen Anforde rungen aus, z. B. an der Entwicklung von individuellen Zustellformen. Hinzu kommen zahlreiche Investitionen in Umrüstung oder Aufbau von Zustellnetzen.

-Fortschrittlicher Empfängerservice, wie z. B. frei zu wählende Zustelloptionen auch am Wochenende oder am Abend, kurzfristig veränderbare Zustellorte oder proaktive Vorankündigungen mit Angabe von Lieferzeitfenstern erfordern neue innovative Liefer strategien. Paketboxen, Paketbutler und Lockboxen oder Ablage am Wunschort, automatisierte oder teilautomatisierte Zustellung verändern die bisherige Abhol- und Zustelllogistik. Pakete und kleinteilige Warensendungen sind bzw. werden dirigierbar – und zwar ab der Bestellung bis zur sog. letzten Meile.

Besondere Herausforderungen ergeben sich zudem bei dem sich herausbildenden Online-Lebensmittelhandel, dem erhebliches Entwicklungspotenzial zugeschrieben wird. Weitere Entwicklungen sind absehbar.

-Vor diesem Hintergrund steht die Branche vor enormen logistischen Herausforderungen. Hinzu kommen Forderungen etwa zur Entlastung der Innenstädte und der Umwelt oder der Versorgung im ländlichen Raum.

Die Bundesnetzagentur wird zukünftig einen Schwer punkt ihrer Marktuntersuchung auf die zu erwartenden oder zu prognostizierenden Veränderungen im Post markt legen, der zunehmend als integrierter „Post-Logistikmarkt“ der in der Vergangenheit traditionell nebeneinander arbeitenden Teilmärkte „Brief“, „Paket“

und „Kurier“ verstanden wird. Dabei werden sowohl die technologischen Entwicklungen als auch die Veränderungen im Kommunikations- und Konsum verhalten zu berücksichtigen sein.

-Marktakzeptanz – Zugänge zu Postfachanlagen und zu Adressänderungen

Im Jahr 2014 waren ca. 600 Lizenznehmer im Markt für lizenzpflichtige Briefdienstleistungen aktiv im eigenen Namen tätig. Nur jeweils ein kleiner Teil davon nutzt den nach § 29 Abs. 1 PostG eröffneten Zugang zu Postfachanlagen und/oder den nach § 29 Abs. 2 PostG eröffneten Zugang zu Adressänderungen des Markt-beherrschers Deutsche Post AG.

Zur Beurteilung der genauen Marktsituationen in den jeweiligen Bereichen und um Informationen zur Handhabung der Zugänge zu Postfachanlagen und zu Adressänderungen zu erhalten, beabsichtigt die Bundesnetzagentur, anhand zielgerichteter Markter hebungen den tatsächlichen Umfang der in Anspruch genommenen Dienstleistungen zu ermitteln. Darüber hinaus wird die Bundesnetzagentur mögliche Probleme mit der Handhabung dieser Dienstleistungen, aber auch die Zufriedenheit mit den angebotenen Dienst leistungen darstellen und mögliche Optimierungs potenziale herausarbeiten.

-Postmarktprüfungen

Die Bundesnetzagentur wird im Jahr 2015 bundesweit Postmarktprüfungen durchführen, um sich davon zu überzeugen, dass die im Postbereich tätigen Unterneh men die notwendigen Vorkehrungen zur Wahrung des Postgeheimnisses und zum Schutz personenbezogener Daten getroffen haben. Wenn es der Einzelfall erfordert, wird im Rahmen dieser Kontrollen ebenfalls über prüft, ob die Voraussetzungen für die Lizenzerteilung

-bzw. für die Anzeigepflicht vorliegen -bzw. weiterhin fortbestehen und/oder ob die Vorgaben zur förmlichen Zustellung eingehalten werden.

Insbesondere infolge der rasanten Entwicklung im Bereich des Online-Versandhandels ist die Zahl an (Kleinst-)Unternehmen (Agenturen, Subunternehmen etc.), die Postdienstleistungen erbringen und dement sprechend gesetzliche Vorgaben – z. B. im Bereich des Datenschutzes und des Postgeheimnisses – einhalten müssen, merklich gestiegen. Zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen hat die Bundesnetzagentur Ende 2014 im Internet und im Amtsblatt eine Orientie rungshilfe für Postmarktprüfungen veröffentlicht. Die darin enthaltenen Themenkomplexe und Prüfkriterien werden in 2015 transparenter Maßstab für die durch zuführenden Prüfungen sein.

-Neben anlassbezogenen Prüfungen und Regelüberprü fungen wird die Bundesnetzagentur im Jahr 2015 den Fokus insbesondere auf Unternehmen legen, die längere Zeit nicht kontrolliert wurden und bei denen Zweifel bestehen, ob und inwieweit sie tatsächlich noch Postdienstleistungen erbringen.

-Transparenz bei der Entwicklung nationaler und internationaler Standards und Normen

International anwendbare Normen und Standards stellen Interoperabilität, Flexibilität und Technologie neutralität sicher und sind damit eine wichtige Voraussetzung für marktgetriebene Lösungen. Die Bundesnetzagentur wird die Normierung und Standar disierung im Postbereich im Jahr 2015 aktiv begleiten.

-Mit der neuen Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und mit den Mitteilungen über das Arbeitsprogramm 2015 der Union für europäische Normung fokussiert die Europäische Kommission sehr deutlich die Richtung der Standardisierung im Bereich des elektronischen Handels. Danach beabsichtigt die Europäische Kom mission, im ersten Quartal 2015 mehrere Projektauf träge im Rahmen eines Mandats an das Europäische Komitee für Normung (CEN) zu erteilen. Die Bundes netzagentur wird in 2015 die sich abzeichnenden Fortschritte verfolgen und in geeigneter Weise die Transparenz bei der Entwicklung der Normen sowie eine klare Kommunikation an alle Akteure im Postsektor fördern. Allen Betroffenen, insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), soll der Zugang und die Beteiligung an der Standardi sierungs- und Normierungsarbeit sowie der Zugang zu Standards und Normen erleichtert werden.

-Entgeltgenehmigungen und Marktaufsicht Die Beschlusskammer für den Postbereich wird regelmäßig aufgrund von Beschwerden und Anträgen tätig, weshalb nicht in vollem Umfang absehbar ist, mit welchen Themenschwerpunkten die Kammer im Jahr 2015 befasst sein wird. Aufgrund der jährlichen Befristung der Price-Cap-Entscheidung zu den darin enthaltenen Briefentgelten ist jedoch bereits jetzt erkennbar, dass die Kammer der entsprechende weiter führende Antrag für das Jahr 2016 voraussichtlich im dritten Quartal 2015 erreichen wird. Ebenfalls müssen Ende 2015 die Entgelte für den E-Postbrief ab dem Jahr 2016 neu beantragt werden. Zudem ist davon auszuge hen, dass laufend Entgeltgenehmigungen für Postzu stellaufträge, bei denen auch nicht marktbeherrschende Postdienstleister der Genehmigungspflicht unter liegen, beschieden werden.

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-Das steigende Aufkommen im Paketbereich aufgrund des zunehmenden Versandhandels führt für die Paket dienstleister zu Anpassungsbedarf bei der Zustellung und der Annahmestruktur. Aufgrund dieser markt lichen Entwicklungen beabsichtigt die Kammer, sich insbesondere mit den wettbewerblichen Implikationen innovativer Zustellvarianten, wie z. B. den Paketkästen, zu befassen.

-Vorrangige Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es, den