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2.4 Bestandssituation Straßenverkehrslärm in Zwickau

2.4.5 weitere Lärmquellen

Der Eisenbahnlärm bildet eine weitere Lärmquelle im Stadtgebiet. Für die Haupteisenbahnstrecke Dresden – Werdau – (Hof) als Teilstück der Sach-sen-Franken-Magistrale wird der Kartierungsschwellwert von 30.000 Zug-bewegungen pro Jahr überschritten. Entsprechend ist dieser Netzabschnitt Bestandteil der Lärmkartierung sowie der Lärmaktionsplanung des Eisen-bahnbundesamtes (EBA, 2018).

Abb. 13 Betroffenheit Bahnverkehr nachts, LKZnight Bezugsgröße > 55 dB(A) Datenquelle: (EBA, 2017)

Kartengrundlage: © OpenStreetMap und Mitwirkende, CC-BY-SA (bearbeitet) http://www.openstreetmap.org/

In der Auswertung der Lärmkarten sind folgende Schwerpunktbereiche im Stadtgebiet erkennbar (siehe auch Abb. 13):

 Bereich Werdauer Straße / Jogichesstraße / Robert-Blum-Straße / Hele-ne-Heymann-Straße / Spiegelstraße / Bahnhofstraße

 Bereich Jahnstraße / Feuerbachweg / Dahlienweg / Tulpenweg / Diesel-straße / HorchDiesel-straße

 Bereich Niederhohndorfer Straße / Altenburger Straße

 Ortsteil Oberrothenbach

 Ortsteil Mosel

Die höchsten Belastungen sind dabei im Bereich des Viaduktes an der Wer-dauer Straße sowie im Umfeld des Haltepunktes „Zwickau Pölbitz“ zu ver-zeichnen.

Parallel ist, verursacht durch die nicht kartierten Eisenbahnstrecken mit we-niger als 30.000 Zugbewegungen pro Jahr, von weiteren punktuellen Lärm-belästigungen im Stadtgebiet auszugehen.

Generell ist beim Schienenlärm im Vergleich zum Straßenverkehrslärm zu berücksichtigen, dass die Lärmsituation in deutlich höherem Maß durch Ein-zelereignisse geprägt wird. Diese sind vor allem im Hinblick auf die Beein-trächtigung der Schlafqualität als besonders problematisch einzuschätzen.

Während in den Tagesstunden der Personenverkehr maßgebend für die Lärmimmissionen ist, werden die Lärmbelastungen in der Nacht vor allem durch den Güterverkehr geprägt.

Im Lärmaktionsplan des Eisenbahnbundesamtes (EBA, 2018) sind die gene-rellen Handlungsansätze zur Lärmminderung im Zuge der Haupteisenbahn-strecken des Bundes zusammengefasst. In der Liste der noch zu bearbei-tenden Lärmsanierungsbereiche sind auch zwei insgesamt 1,7 km lange Teilabschnitte in der Stadt Zwickau enthalten. Allerdings ist auf Grundlage der ausgewiesenen Prioritätenzahl (1,821) nicht von einer zeitnahen Umset-zung der Lärmsanierungsmaßnahmen auszugehen. Die Stadt Zwickau wird sich jedoch dafür einsetzen, dass im Rahmen der in den nächsten Jahren zu erwartenden Rekonstruktion des Viaduktes, Lärmminderungsmaßnahmen durch die Deutsche Bahn AG umgesetzt werden.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Eingriffsmöglichkeiten von Kommu-nen im Bereich SchieKommu-nenlärm generell gering sind. Dies betrifft vor allem Schienenverkehr, der dem Allgemeinen Eisenbahngesetz unterliegt.

Straßenbahnlärm ist laut Gesetz nur in Ballungsräumen zu kartieren.

Hinweise aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Straßenbahnlärm wurden an die zuständigen Behörden bzw. die Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH weitergeleitet. Bei der Festlegung von Maßnahmen im Straßenver-kehrsbereich wurden die Wechselwirkungen mit dem ÖPNV und insbesonde-re dem Straßenbahnverkehr mit berücksichtigt.

Fluglärm ist gemäß den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie nur für Großflughäfen (per Definition mehr als 50.000 Starts bzw. Landungen pro Jahr) zu betrachten. Ein im Südwesten der Stadt Zwickau gelegener Ver-kehrslandeplatz weist deutlich weniger Flugbewegungen auf und ist auch

auf kleinere Motorflugzeuge (weniger als 5,7 t) begrenzt. Der Verkehrslan-deplatz ist nur im Sommer zwischen 6 und 16 Uhr regelmäßig geöffnet, zu-dem bestehen im Flugbetrieb aus Lärmschutzgründen Einschränkungen für Starts an Sonn- und Feiertagen.

Die im Zusammenhang mit dem Flugbetrieb auftretenden Lärmprobleme sind aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen zu beurteilen und werden von der zuständigen Behörde behandelt. Eine Betrachtung im LAP erfolgt nicht.

Gewerbliche Lärmquellen stellen meist ganz spezifische Fälle dar, die in einem Lärmaktionsplan (außerhalb von Ballungsräumen) nicht berücksich-tigt werden müssen, sondern bei Notwendigkeit bzw. zur Kenntnis gelang-ten Problemen durch die Verwaltung gesondert zu betrachgelang-ten sind. In den gegebenen Vorschriften – im Bereich Gewerbelärm maßgeblich der TA Lärm (Bundesrepublik Deutschland, 2017) – wird der Lärmschutzanspruch von Anwohnern ausreichend geregelt.

Für Sport- und Freizeitlärm – also Lärmemissionen, die durch die Nut-zung von entsprechenden Anlagen entstehen – existieren ebenfalls rechtli-che Regelungen. Dabei ist zu differenzieren, aus welrechtli-cher Quelle der Lärm tatsächlich stammt. Für Sportstätten ist in der 18. BImSchV (Sportanlagen-lärmschutzverordnung) geregelt, welche Immissionsrichtwerte zu welchen Zeiten auf die umgebenden Gebäude einwirken dürfen. Kinderspielplätze, die die Wohnnutzung im betroffenen Gebiet ergänzen, fallen nicht unter den Begriff Freizeitlärm und sind i.d.R. zu tolerieren.

Weiterer Freizeitlärm wird im Regelfall unter Nutzung der Vorgaben der Freizeitlärmrichtlinie der Bund / Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissi-onsschutz (LAI) beurteilt.

3 Lärmminderungspotenziale

Um eine dauerhafte und nachhaltige Lärmminderung im Stadtgebiet ge-währleisten zu können, sind vielfältige Maßnahmen erforderlich. Diese rei-chen von kurzfristig umsetzbaren Sofortmaßnahmen bis hin zu mittel- und langfristigen Handlungsstrategien. Die grundsätzlichen Möglichkeiten zur Reduzierung des durch den Kfz-Verkehr verursachten Lärms lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Stadt- und verkehrsplanerische Maßnahmen mit dem Ziel einer (1) Verkehrsverlagerung,

(2) Kfz-Verkehrsvermeidung,

(3) verträglichen Abwicklung des Kfz-Verkehrs Hierzu gehören u. a.

- stadtplanerische Maßnahmen (Siedlungsstruktur, Stadtentwicklung im Sinne kurzer Wege)

- integrierte Verkehrsplanung (Stärkung der Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel, Veränderung Modal-Split zu Gunsten Umweltverbund, Entwicklung von Alternativtrassen)

- Verkehrsorganisation und Verstetigung (Lenkung von Kfz-Verkehrsströmen, Anpassung des Geschwindigkeitsniveaus, LSA-Koordinierung)

- Straßenraum- und Knotenpunktgestaltung (städtebauliche Dimensionie-rung, Begrünung)

aktive / passive Schallschutzmaßnahmen:

- Lärmschutzwände - Lärmschutzwälle

- Schallschutzfenster (ggf. mit Lüftungssystem) technische Maßnahmen:

- Verringerung der Fahrzeugemissionen (Motor, Reifen) - Schaffung ebener Fahrbahnoberflächen

- Einsatz lärmarmer Fahrbahnoberflächenbeläge

- punktuelle Maßnahmen zur Vermeidung von Unstetigkeiten

Dabei bildet die Verkehrsvermeidung bzw. die Verkehrsverlagerung zu Gunsten der Verkehrsmittel des Umweltverbundes auf Dauer die nachhal-tigste Lärmminderungsstrategie.

In der nachfolgenden Tab. 5 sind die potenziellen Lärmminderungseffekte für verschiedene Maßnahmen zusammengefasst. Diese beziehen sich jeweils auf den Mittelungspegel. Parallel ergeben sich teilweise weitere Zusatzeffek-te für die maximalen Vorbeifahrpegel (Einzelereignisse) in gleicher bzw.

darüber hinaus gehender Höhe.

Themenbereich Maßnahme

Kfz-Verkehrsmenge Absenkung um 20 % ca. 1 dB(A) Absenkung um 50 % (Halbierung) ca. 3 dB(A) Absenkung um 90 % ca. 10 dB(A) Verringerung

Lkw-Anteil Reduzierung des SV-Anteils auf die

Hälfte ca. 2 dB(A)

Reduzierung des SV-Anteils auf ein

Viertel ca. 4 dB(A)

Verbesserung Fahr- bahnoberflächenbe-lag

Ersatz Pflaster durch Bitumen (50

km/h) ca. 3 - 6 dB(A)

Ersatz Pflaster durch Bitumen (30

km/h) ca. 2 - 3 dB(A)

Einsatz lärmoptimierter Asphalt ca. 3 - 5 dB(A) Lärmoptimierter Schachtdeckel punktuell LSA-Signalisierung /

Straßenraum- und Knotenpunktgestal-tung

Koordinierung („Grüne Welle“) bis zu 3 dB(A) Verbesserung des Verkehrsflusses bis zu 3 dB(A)

Abschirmung Lärmschutzwand / Lärmschutzwall ca. 5 - 15 dB(A) Tab. 5 Lärmminderungspotenziale verschiedener Maßnahmenansätze