• Keine Ergebnisse gefunden

Vorschlag zum Untersuchungsrahmen der Verträglichkeitsprüfung nach § 34

§ 34 BNatSchG (FFH) 7.1 Rechtliche Grundlagen

Die FFH-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedsstaaten der EU zur Erhaltung der biologischen Vielfalt ein kohärentes europäisches Netz besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung „Natura 2000“ einzurichten und dementsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen (Art. 3 Abs. 1 FFH-RL). In das Netz werden sowohl die Gebiete von gemein-schaftlicher Bedeutung (im Sinne des Art. 1 lit. k FFH-RL) als auch die Vogelschutzgebie-te nach der Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL) (nach ihrer Ausweisung als besondere Schutzgebiete [special protection areas] bezeichnet, vgl. Art. 7 FFH-RL) integriert.

Der gebietsbezogene Schutz gilt den Arten und Lebensraumtypen „von gemeinschaftli-chem Interesse", die jeweils in den Anhängen I (Lebensräume) und II (Arten) der FFH-RL aufgeführt sind, sowie den Vogelarten des Anhang I der VS-RL sowie weiteren Zugvo-gelarten, deren Vorkommen insbesondere an international bedeutsame Feuchtgebiete gebunden ist (vgl. Art. 4 Abs. 1, 2 VS-RL).

Es ist die Aufgabe des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 und somit – nach erfolgtem Schutzregimewechsel – auch innerhalb der EU-Vogelschutzgebiete, den Fortbestand oder ggf. die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der in den Schutz-gebieten zu schützenden Arten und deren Habitate in ihrem natürlichen Verbreitungsge-biet zu gewährleisten (Art. 3 Abs. 1 FFH-RL). Es besteht daher in den GeVerbreitungsge-bieten ein grundsätzliches Verschlechterungsverbot (Art. 6 Abs. 2 FFH-RL, analog zu Art. 4 Abs. 4 VS-RL).

Andererseits erfordern Pläne oder Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung des Gebietes in Verbindung stehen oder hierfür nicht notwendig sind, die ein solches Gebiet jedoch einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und Projekten erheblich beeinträchtigen könnten, eine projektbezogene Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgesetzten Erhaltungszielen (Art. 6 Abs. 3 FFH-RL).

Die o.g. Vorschriften der FFH-RL werden durch die §§ 31 und 32 (Aufbau Natura 2000, Schutzgebietsausweisung und -erklärung) sowie §§ 33 Abs. 1 (grundsätzliches Ver-schlechterungsverbot) und 34 Abs. 1 (projektbezogene Verträglichkeitsprüfung) BNatSchG in Bundesrecht umgesetzt.

7.2 Ablauf und Methode der FFH-Verträglichkeitsprüfung

In der projektbezogenen Verträglichkeitsprüfung wird zunächst die Eignung des Projekts zur erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets geprüft (vgl. Nebensatz von Satz 1 von § 34 Abs. 1 BNatSchG). Kann im Ergebnis dieser Vorprüfung eine Eignung nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, ist anschließend die Verträglichkeit des Projekts mit den Erhaltungszielen des betroffenen Natura 2000-Gebiets zu prüfen (vgl. Hauptsatz von Satz 1 von § 34 Abs. 1 BNatSchG).

Ergibt diese Hauptprüfung, dass das Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestand-teilen führen kann, ist es unzulässig (§ 34 Abs. 2 BNatSchG). Es kann in diesem Falle nur bei zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses und gleichzeiti-gem Fehlen geeigneter Alternativen sowie gegebener Möglichkeiten von Kohärenzsiche-rungsmaßnahmen zugelassen werden (§ 34 Abs. 3, 4, 5 BNatSchG).

Die methodische Umsetzung des v.g. Prüfungsablaufs orientiert sich an den entspre-chenden Vorgaben in:

- BUNDESANSTALT FÜR GEWÄSSERKUNDE (2008): „Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung an Bundeswasserstraßen.“ (BFG2008),

- BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR,BAU- UND WOHNUNGSWESEN (2004): Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau (Leitfaden FFH-VP), Ausgabe 2004 (BMVBW2004),

- KIELER INSTITUT FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE, PLANUNGSGESELLSCHAFT UMWELT, STADT UND VERKEHR – COCHET CONSULT &TRÜPER GONDESEN PARTNER (2004):

Gutachten zum Leitfaden für Bundesfernstraßen zum Ablauf der Verträglichkeits- und Ausnahmeprüfung nach §§ 34, 35 BNatSchG (KIFL ET AL.2004).

7.3 Untersuchungsinhalte und Datengrundlagen

Nachfolgend werden die Untersuchungsinhalte der vorhabenbezogenen FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen erläutert.

Prüfkulisse Schutzgebiete und Untersuchungstiefe (vgl. Anhang 5)

Natura 2000-Gebiet Vorstudie Hauptstudie

GGB9 DE 1934-302 Wismarbucht x

GGB DE 1934-303 Erweiterung Wismarbucht x

GGB DE 1836-301 Riedensee x

GGB DE 2031-301 Küste Klützer Winkel und Ufer von Dassower See und Trave

x

SPA10 DE 1934-401 Wismarbucht und Salzhaff x

(Für Gebiete, die durch den Vorhabenbereich überlagert werden, wird bereits im Vorfeld auf eine Vorstudie verzichtet und die Bearbeitung sogleich mit der Hauptstudie begonnen. Zum Vorhaben entfernt liegende Gebiete am Rande der Wismarbucht werden hingegen im Rahmen der Vorstudie behandelt.)

9 GGB = Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Natura 2000-LVO M-V. Die Natura 2000-LVO M-V geht auf die am 12.07.2011 veröffentlichte Vogelschutzgebietslandesverordnung (VSGLVO M-V) zurück, welche mit der zweiten Landesverordnung zur Änderung der Vogelschutzgebietslandesverordnung vom 09.08.2016 in die Landesverordnung über die Natura 2000-Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung – Natura 2000-LVO M-V) umbenannt wurde. Mit der Natura 2000-2000-LVO M-V wurden die bis dato in der Naturschutzpraxis als FFH-Gebiete bezeichneten Schutzgebiete zu Besonderen Schutzgebieten im Sinne der FFH-RL erklärt und als FFH-Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung bezeichnet. Auf diese Weise wurde die nationale Unterschutzstellung der FFH-Gebiete, wie sie zuvor im Jahr 2011 bereits für die gemeldeten EU-Vogelschutzgebiete mit der VSGLVO M-V vorgenommen wurde (s. nachfolgende Fußnote), nachgeholt.

10 per VSGLVO M-V vom 12.07.2011 Erklärung zu Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne der sog. „special

protec-Prüfgegenstand

Gegenstand der Verträglichkeitsprüfung sind die per Verordnung (§ 32 Abs. 2 i.V.m. § 20 Abs. 2 BNatSchG oder gleichwertiger Ersatz nach § 32 Abs. 4 BNatSchG) im jeweiligen Natura 2000-Gebiet zu schützenden Schutzobjekte (Lebensraumtypen und Zielarten nach Anhang I und II FFH-RL bzw. Vogelarten nach VS-FFH-RL) und maßgeblichen Habitatbestandteile sowie die für die Schutzobjekte in Management- und Bewirtschaftungsplänen formulierten bzw. aus anderweitigen naturschutzfachlichen Informationsgrundlagen (insb. Standarddatenbogen) abzuleitenden Erhal-tungsziele (Erhalt, Wiederherstellung und Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustands).

Kriterien zur Bewertung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen

Orientierungswerte erheblicher Flächenbeanspruchungen für FFH-LRT nach der Fach-konvention von LAMBRECHT &TRAUTNER (2007)

Beurteilung temporärer Beeinträchtigungen und Regenerationszeiten nach LAMBRECHT &

TRAUTNER (2004)

Bewertung von Effektdistanzen für Vogelarten nach GARNIEL & MIERWALD (2010), SCHWEMMER et al. (2011) und vergleichbarer Untersuchungen

Critical load-Konzept und Handlungsempfehlungen zur Bewertung von Stickstoffeinträgen in FFH-Gebiete (z.B. BALLA et al. 2013)

Datengrundlagen vorhanden:

FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen aus dem Planungszeitraum 2008-2012:

o FFH-VU „Wismarbucht“ DE 1934-302 (06_2.1) „Erweiterung Wismarbucht“ DE 1934-303 (06_2.2), „Wismarbucht und Salzhaff“ DE 1934-401 (06_2.3)

o FFH-VVU „Küste Klützer Winkel und Ufer von Dassower See und Trave“ DE 2031-301, „Riedensee“ DE 1836-301 (06_2.4, 06_2.5)

Landesverordnung über die Natura 2000-Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung – Natura 2000-LVO M-V). Vom 12. Juli 2011; letzte be-rücksichtigte Änderung: mehrfach geändert durch Verordnung vom 9. August 2016.

FFH-Managementpläne für

o DE 1934-302 Wismarbucht (29.03.2006)

o DE 1934-303 Erweiterung Wismarbucht (28.08.2017) o DE 2031-301 Küste Klützer Winkel … (26.05.2015) o DE 1934-401 Wismarbucht und Salzhaff (15.12.2017)

Standarddatenbögen zu den jeweiligen Schutzgebieten zusätzlich erforderlich:

Überarbeitung der FFH-Studien/ Einarbeitung aktueller/ aktualisierter Datengrundlagen o ergänzende Kartierungsergebnisse

o Natura 2000-LVO M-V

o neue/ aktualisierte FFH-Managementplanungen (GGB, SPA) o aktualisierte Standarddatenbögen

o Anpassung betroffener Flächenbilanzen o aktuelle einschlägige Rechtsprechung

7.4 Gliederung der FFH-Gutachten Vorstudie

1 Anlass, Aufgabenstellung sowie methodische Vorgehensweise 1.1 Anlass und Aufgabenstellung

1.2 Rechtliche Grundlagen 1.3 Methodisches Vorgehen

2 Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen Wirkungen 2.1 Vorhabenbeschreibung

2.2 Relevante Projektwirkungen

3 Beschreibung des GGB/ SPA und seiner Erhaltungsziele 3.1 Überblick über das Schutzgebiet

3.2 Schutzzweck und Erhaltungsziele

3.3 Funktionale Beziehungen zu anderen Natura 2000-Gebieten

4 Prognose möglicher Beeinträchtigungen

4.1 Potenziell betroffene Lebensraumtypen und Zielarten 4.2 Darstellung und Bewertung der Betroffenheiten

5 Beurteilung der Beeinträchtigungen durch andere zusammenwirkende Pläne und Projekte

6 Zusammenfassung und Fazit

Hauptstudie

1 Anlass, Aufgabenstellung sowie methodische Vorgehensweise 1.1 Anlass und Aufgabenstellung

1.2 Rechtliche Grundlagen 1.3 Methodisches Vorgehen

2 Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen Wirkungen 2.1 Vorhabenbeschreibung

2.2 Relevante Projektwirkungen

3 Beschreibung des GGB/ SPA und die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile 3.1 Überblick über das Schutzgebiet

3.2 Schutzzweck und Erhaltungsziele

3.2.1 Schutzgebietserklärung zum GGB/ SPA

3.2.2 Angaben im Standarddatenbogen zu Arten und Lebensraumtypen 3.2.3 Relevante Rechtsvorschriften nationaler Schutzgebiete

3.2.4 Managementplanung

3.3 Funktionale Beziehungen zu anderen Natura 2000-Gebieten

4 Detailliert zu untersuchender Bereich

4.1 Begründung für die Abgrenzung des detailliert zu untersuchenden Bereichs 4.2 Beschreibung des detailliert zu untersuchenden Bereichs

5 Ermittlung und Bewertung der vorhabenbedingten Beeinträchtigungen des Schutzgebiets 5.1 Beschreibung der Bewertungsmethode

5.2 Ermittlung und Bewertung der Beeinträchtigungen 5.2.1 LRT/ Zielart/ Vogelart

5.2.2 etc.

6 Vorhabenbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung

7 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele durch andere zusammenwirkende Pläne und Projekte

8 Zusammenfassung und Fazit

Vorschlag zu den Kartendarstellungen

- Übersichtskarte: Planung und Schutzgebiete

- Karten: schutzobjekt- und konfliktbezogene Detaildarstellungen im jeweils geeig-neten Maßstab

8 Vorschlag zum Untersuchungsrahmen nach § 44 BNatSchG