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Planungsrechtliche Situation

4 Überblick über den Untersuchungsraum

4.2 Planungsrechtliche Situation

Laut Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (LEP M-V, MEIL M-V 2016) gehört der Hafen Wismar zu den landesweit bedeutsamen Häfen und somit zu einem wirtschaftlichen Entwicklungskern des Landes. Raumordnerisches Ziel ist daher ein bedarfsgerechter Ausbau, dem in der Verkehrsplanung und in anderen Berei-chen oberste Priorität einzuräumen ist.

Gleichzeitig weist der LEP M-V der Wismarbucht auch eine besondere

naturschutzfachli-Angesichts des gegebenen Nutzungsdrucks durch Schifffahrt, Wassersport, Küsten-schutz und Fischerei ist es das Ziel der Raumordnung, die im Rahmen von FFH-Managementplanungen sowie von freiwilligen Vereinbarungen entwickelten zeitlich und räumlich differenzierten Schutz- und Nutzungsansprüche zu sichern.

Die raumordnerischen Festlegungen des LEP M-V für den marinen Bereich der Wismar-bucht werden in Tabelle 3 dargestellt.

Tabelle 3: Festlegungen im LEP M-V (MEIL M-V 2016) für den marinen Bereich der Wismarbucht

Raumordnerische Festlegung

Räumlicher Bezug Textliche Erläuterungen des LEP M-V

Landesweit bedeut-samer Seehafen

 Seehafen Wismar Ziel der Raumordnung: Die landesweit bedeutsa-men Seehäfen … und Wismar als wirtschaftliche Entwicklungskerne des Landes sind in ihrer Funkti-on als Universalhäfen und Logistikstandorte be-darfsgerecht auszubauen.

Begründung: … Ihnen muss in der Verkehrspla-nung und in anderen Bereichen oberste Priorität eingeräumt werden. Dies schließt den Erhalt und weiteren Ausbau der see- und landseitigen Zufahr-ten und der Hafenanlagen im engeren Sinne (Kais, Hafenbecken), der Infra- und Suprastruktur insge-samt sowie des Umfelds einschließlich der hafenaf-finen Gewerbestandorte ein.

Ziel der Raumordnung: Zur Sicherstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit ist die seesei-tige Zufahrt … zum Hafen Wismar auf mindestens 11,50 m zu vertiefen.

Vorranggebiet Schifffahrt

 Zufahrt Seehafen Wis-mar

In den Vorranggebieten Schifffahrt hat die Sicher-heit und Leichtigkeit des Seeverkehrs Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungsansprüchen.

Soweit raumbedeutsame Planungen, Maßnahmen, Vorhaben, Funktionen und Nutzungen in diesen Gebieten die Schifffahrt beeinträchtigen, sind diese auszuschließen. Gleiches gilt auch für gekenn-zeichnete Fahrwasser innerhalb der

In den Vorbehaltsgebieten Schifffahrt soll der Sicherheit und Leichtigkeit des Seeverkehrs beson-deres Gewicht beigemessen werden. Dies ist bei der Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen, Maßnahmen, Vorhaben, Funktionen

 Untiefen Hannibal, Lieps, Rerikriff bis Nordufer Poel

In marinen Vorbehaltsgebieten Fischerei soll den Belangen der Küstenfischerei sowie dem Erhalt der Fischarten und -bestände und ihrer Habitate beson-ders Rechnung getragen werden. Dies ist bei der Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planun-gen, Maßnahmen, Vorhaben, Funktionen und Nutzungen zu berücksichtigen.

Raumordnerische Festlegung

Räumlicher Bezug Textliche Erläuterungen des LEP M-V

Marines Vorbehalts-gebiet Tourismus

 Komplette innere und äußere Wismarbucht

In den marinen Vorbehaltsgebieten Tourismus soll den Funktionen des Tourismus ein besonderes Gewicht beigemessen werden. Dies ist bei der Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planun-gen, Maßnahmen, Vorhaben, Funktionen und Nutzungen, auch denen des Tourismus selbst, zu berücksichtigen.

Marines Vorrangge-biet Küstenschutz

 Seegebiet nördlich Hannibal

Wegen der überragenden Bedeutung für das Gemeinwohl ist in marinen Vorranggebieten Küs-tenschutz den abbauwürdigen marinen Lagerstätten von für den Küstenschutz und dem Schutz vor Sturmfluten mittelfristig notwendigen Rohstoffen Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungs-ansprüchen einzuräumen. Soweit raumbedeutsame Planungen, Maßnahmen, Vorhaben, Funktionen und Nutzungen in diesen Gebieten mit der Funktion des Vorranggebietes Küstenschutz nicht vereinbar sind, sind diese auszuschließen.

Marines Vorrangge-biet Naturschutz und Landschaftspflege

 Flächen innerhalb von Naturschutzgebieten

In den marinen Vorranggebieten Naturschutz und Landschaftspflege ist dem Naturschutz und der Landschaftspflege Vorrang vor anderen raumbe-deutsamen Nutzungsansprüchen einzuräumen.

Soweit raumbedeutsame Planungen, Maßnahmen, Vorhaben, Funktionen und Nutzungen in diesen Gebieten mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege nicht vereinbar sind, sind diese auszuschließen.

Marines Vorbehalts-gebiet Naturschutz und Landschaftspfle-ge

 Komplette innere und äußere Wismarbucht in-nerhalb Schutzgebiets-netz Natura 2000

In den marinen Vorbehaltsgebieten Naturschutz und Landschaftspflege soll den Funktionen von Natur und Landschaft ein besonderes Gewicht beigemes-sen werden. Dies ist bei der Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen, Maßnahmen, Vorhaben, Funktionen und Nutzungen zu berück-sichtigen.

Rechtsgrundlage des Regionalen Raumentwicklungsprogramm für die Planungsre-gion Westmecklenburg (RREP WM 2011) ist noch der LEP aus dem Jahr 2005. Die im RREP WM formulierten raumordnerischen Ziele für den Seehafen Wismar und dem Naturraum der Wismarbucht sind jedoch mit dem aktuellen Stand von 2016 vergleichbar (s. Tabelle 3).

Tabelle 4: Festlegungen im RREP WM (2011) für den marinen Standort Wismar

Raumordnerische Festlegung

Räumlicher Bezug Textliche Erläuterungen des RREP WM (2011)

Überregional bedeut-samer Hafen

 Seehafen Wismar Die Verkehrsinfrastruktur des überregional bedeut-samen Hafens Wismar soll bedarfsgerecht ausge-baut und unter Hervorhebung der guten verkehrs-geografischen Lage im Profil geschärft und zusam-men mit den Gewerbeflächen aktiv vermarktet werden.

Raumordnerische Festlegung

Räumlicher Bezug Textliche Erläuterungen des RREP WM (2011)

Vorranggebiet Naturschutz und Landschaftspflege

 Flächen innerhalb von Naturschutzgebieten

In den Vorranggebieten Naturschutz und schaftspflege ist dem Naturschutz und der Land-schaftspflege Vorrang vor anderen raumbedeutsa-men Nutzungsansprüchen einzuräuraumbedeutsa-men. Soweit raumbedeutsame Planungen, Maßnahmen, Vorha-ben, Funktionen und Nutzungen in diesen Gebieten mit den Belangen von Naturschutz und Land-schaftspflege nicht vereinbar sind, sind diese auszuschließen.

Die Landschaftsplanung als Vorsorgeinstrument des Naturschutzes und der Land-schaftspflege auf Landesebene basiert auf dem Gutachtlichen Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (GLP, UM M-V 2003). Im GLP in seiner Fassung von 2003 werden Anforderungen an andere Raumnutzungen abgeleitet. Für Bundeswasserstraßen gilt:

„…

Der natürliche Verlauf von Bundeswasserstraßen soll bei Ausbaumaßnahmen nicht verändert werden. Baggergut aus Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen von Bundeswasserstraßen im Küstenbereich der Ostsee ist bevorzugt wirtschaft-lich zu verwerten.

Eine Verklappung von Baggergut ist nur auf ausgewiesenen Klappstellen zuläs-sig. Bei der Verbringung von Baggergut in der Ostsee sind die Empfehlungen und Richtlinien der Helsinki-Konventionen, insbesondere die Anlage V der Konvention sowie die „Revised Guidelines for the Disposal of Dredged Spoil“ (HELCOM 1996), zu berücksichtigen.

Als Klappstellen sollen solche Bereiche ausgewiesen werden, in denen die Kon-flikte mit Belangen des marinen Artenschutzes und der Fischerei relativ gering sind. In Bereichen „ungestörte Naturentwicklung“ (Schwerpunkt Küstengewässer)

… soll kein Baggergut verklappt werden.

Sollte das beim Ausbau und bei der Unterhaltung von Wasserstraßen anfallende Baggergut die in der Handlungsanweisung für den Umgang mit Baggergut im Küstenbereich (HABAK-WSV, Bundesanstalt für Gewässerkunde 2000) für eine Verklappung vorgesehenen Grenzwerte überschreiten, ist das Baggergut auf Spülfelder an Land abzulagern.

…“

Tabelle 5 gibt Auskunft, wie der Naturraum der Wismarbucht im GLP bewertet wird.

Tabelle 5: Bewertungen der Wismarbucht im GLP (UM M-V 2003)

Kategorie Bewertung

Strukturelle Merkmale des Lebensraumpotenzials sehr hoch (mit Ausnahme der natürlichen Rinne nördlich Poels: hoch bis sehr hoch)

Landschaftsbildpotenzial sehr hoch

Schwerpunktbereiche zur Sicherung und Entwicklung ökologischer Funktionen

Ungestörte Naturentwicklung und Sicherung der Lebensraumqualität von Küstengewässern Lebensraumfunktion für rastende und überwinternde Wat-

und Wasservögel

sehr hoch

Ziele der Raumentwicklung, Anforderungen an die Raum-ordnung

Bereich mit herausragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung ökologischer Funktionen

In der ersten Fortschreibung des Gutachtlichen Landschaftsrahmenplans Westmeck-lenburg (GLRP WM, LUNG M-V 2008) werden die Bewertungen des GLP im größeren Maßstab auf Ebene der Planungsregion konkretisiert. Die diesbezüglichen Einstufungen im GRLP WM (2008) werden nachfolgend dargestellt.

Tabelle 6: Bewertungen der Wismarbucht im GLRP WM (LUNG M-V 2008)

Kategorie Bewertung

Schutzwürdigkeit von Arten und Lebens-räume

 innere und äußere Wismarbucht: Bereich mit sehr hoher Schutzwürdigkeit

 innere Hafengewässer: Bereich mit hoher Schutzwürdigkeit Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes  innere und äußere Wismarbucht: Bereich mit sehr hoher

Schutzwürdigkeit

 innere Hafengewässer: Bereich mit hoher Schutzwürdigkeit Arten und Lebensräume  innere und äußere Wismarbucht: Küstengewässer mit sehr

hohem Arten- und Lebensraumpotenzial

 innere Hafengewässer: Küstengewässer mit hohem Arten- und Lebensraumpotenzial

Ziele der Raumentwicklung, Anforderun-gen an die Raumordnung zur Sicherung ökologischer Funktionen

 Flachwassergebiete der inneren und äußeren Wismarbucht inkl. Breitling, Kirchsee und Salzhaff, Untiefen im Rand-schwellenbereich (Lieps, Hannibal und Rerikriff): Bereiche mit herausragender Bedeutung für die Sicherung ökologi-scher Funktionen

 Sonstige Bereiche der inneren und äußeren Wismarbucht:

Bereiche mit besonderer Bedeutung für die Sicherung öko-logischer Funktionen

 innere Hafengewässer: ohne Bewertung