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6.1 Rücklagen

6.2 Übersicht über gebildete Rückstellungen 6.3 Bürgschaften

7. Wesentliche Finanzbeziehungen zwischen der Stadt Chemnitz, den städtischen Unternehmen und Beteiligungen, Eigenbetrieben sowie Zweckverbänden

7.1 Wesentliche Finanzbeziehungen zwischen der Stadt Chemnitz und den städtischen Unternehmen und Beteiligungen

7.2 Wesentliche Finanzbeziehungen zu Eigenbetrieben der Stadt Chemnitz 7.3 Wesentliche Finanzbeziehungen zu Zweckverbänden

8. Entwicklung des Basiskapitals

9. Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung

1. Wesentliche Ziele und Strategien/Änderungen zum Vorjahr

1.1 Allgemeine Aussagen zur Haushaltswirtschaft der Vorjahre

Am 17.12.2008 bestätigte der Stadtrat mit dem Beschluss B-358/2008 die Haushaltssatzung für das Jahr 2009. Während der Haushaltsausgleich für das Jahr 2009 unter Nutzung einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 13,6 Mio. € noch erreicht wurde, zeigte die mittelfristi-ge Finanzplanung bis zum Jahr 2013 Defizite auf.

Dies veranlasste die Landesdirektion Chemnitz den Genehmigungsbescheid zur Haushaltssat-zung 2009 vom 03.02.2009 mit einer Auflage zu verbinden. Demnach waren Haushaltsüberschüs-se des Jahres 2008 der allgemeinen Rücklage zuzuführen und dort zum Ausgleich der mittelfristi-gen Finanzplanung 2010 bis 2012 vorzuhalten. Dem ist die Stadt Chemnitz nachgekommen.

Ausnahmsweise war eine Rücklagenentnahme zur Komplementärfinanzierung des staatlichen Konjunkturprogrammes als zulässig erachtet worden, wenn keine Finanzierungsalternativen zur Verfügung stehen und damit eine zusätzliche Kreditaufnahme vermieden werden kann. Diese Möglichkeit hat die Stadt Chemnitz gemäß Stadtratsbeschluss B-135/2009 vom 11.03.2009 ge-nutzt und in diesem Zusammenhang ca. 7,4 Mio. € Eigenmittel für zusätzliche investive Maßnah-men bereitgestellt. Insgesamt erhöhte sich damit das planmäßig vorgesehene InvestitionsvoluMaßnah-men 2009 und 2010 um ca. 37 Mio. €.

Der dritte Teil der Auflage zum Genehmigungsbescheid bezog sich auf ein mögliches Haushalts-defizit im Rahmen der Haushaltsplanung 2010 und verwies in diesem Fall auf die Notwendigkeit eines erneuten Haushaltssicherungskonzeptes.

In der Haushaltsdurchführung 2009 zeigte sich, dass die Auswirkungen der Wirtschafts- und Fi-nanzkrise den Haushalt der Stadt Chemnitz differenziert trafen. Während sich die kommunalen Steuereinnahmen aus der Gewerbesteuer 2009 noch weitgehend planmäßig entwickelten waren beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Mindereinnahmen von ca.

4,9 Mio. € zu verzeichnen.

Insgesamt weist das Jahresergebnis 2009 einen ausgeglichenen Haushalt aus. Insbesondere durch Einsparungen bei den Personalausgaben sowie dem sächlichen Verwaltungs- und Be-triebsaufwand konnte trotz der o. g. Mindereinnahmen auf die Rücklagenentnahme zu Gunsten des Verwaltungshaushaltes verzichtet und ein Überschuss erzielt werden.

Im Vermögenshaushalt wurde neben der überplanmäßigen Rücklagenentnahme zur Eigenmittel-bereitstellung für das Konjunkturprogramm II entschieden, den Überschuss des Verwaltungshaus-haltes zum Großteil für eine weitere Entschuldung zu nutzen. Daraus ergab sich eine Zuführung an die allgemeine Rücklage (ohne Betrachtung des Konjunkturprogrammes II) von 1,3 Mio. € so-wie eine Nichtinanspruchnahme der Kreditermächtigung von 8,2 Mio. €.

Die Entscheidung zur Entschuldung wurde nicht zuletzt in Kenntnis der Probleme bei der haltsplanung für das Jahr 2010 getroffen. Unter erheblichen Anstrengungen gelang der Haus-haltsausgleich zwar für das Jahr 2010, der Finanzplan weist jedoch bis zum Jahr 2013 erhebliche Defizite auf.

Die Haushaltssatzung für das Jahr 2010 wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung am 27.01.2010 mit

Beschluss B-019/2010 bestätigt. Mit Bescheid vom 11.03.2010 genehmigte die Landesdirektion

Chemnitz die genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung unter Auflagen. Demnach

soll-ten Überschüsse des Haushaltsjahres 2009 der allgemeinen Rücklage zugeführt und zum

Aus-gleich der Haushaltsfehlbeträge der Finanzplanjahre bis 2013 vorgehalten werden. Ein Einsatz

dieser Mittel ist nur ausnahmsweise zur Finanzierung von unabweisbaren über- und

außerplan-mäßigen Ausgaben zulässig, sofern dadurch eine zusätzliche Kreditaufnahme vermieden werden

kann und keine weiteren Deckungsquellen zur Verfügung stehen.

den Stadtrat beschlossenes und den Anforderungen der KomHVO genügendes Haushaltssiche-rungskonzept vorzulegen, welches als Ziel die Wiedererlangung des Haushaltsausgleiches inner-halb der vorgesehenen Fristen verfolgt.

In Kenntnis der prognostizierten Defizite hatte die Verwaltung bereits sehr frühzeitig im IV. Quartal 2009 mit den Vorbereitungen für ein Haushaltssicherungskonzept begonnen. Unter Federführung des Dezernates 1 wurden mit externer Unterstützung die Konsolidierungsanforderungen formuliert und die von allen Bereichen entwickelten Vorschläge zusammengestellt. Im August 2010 intensi-vierte sich mit Ausreichung der Maßnahmeblätter die politische Diskussion. Seitdem wurde u. a. in den Ausschüssen des Stadtrates die Möglichkeit der Vorberatung genutzt. Die Beschlussfassung zum Entwicklungs- und Konsolidierungskonzept (EKKo) erfolgte in zwei Stufen. Beim ersten Be-schluss B-339/2010 vom 24.11.2010 bestätigte der Stadtrat ein Konsolidierungspotential von ins-gesamt 33.993 T€ und folgte damit weitestgehend den Vorschlägen der Verwaltung. Auf dieser Basis genehmigte die Landesdirektion Chemnitz eine Fristverlängerung für die Vorlage eines durch den Stadtrat beschlossenen und den Anforderungen von § 26 KomHVO genügenden Haus-haltssicherungskonzeptes bis zum 31.01.2011. Am 26.01.2011 fand die zweite Beratung des Stadtrates zum EKKo statt und führte zum Beschluss eines weiteren Konsolidierungspotentials von 11.511 T€. Insgesamt konnte somit ein Konsolidierungspotential von 45.505 T€ im Jahr 2015 erschlossen werden.

Ungeachtet dessen, dass sich die Stadt im Jahr 2010 nicht mehr im Konsolidierungszeitraum des bisherigen Haushaltssicherungskonzeptes befindet, wurde in Kenntnis der unsicheren Entwicklung durch die Finanz- und Wirtschaftskrise auch im Haushaltsjahr 2010 eine genaue Überwachung des Haushaltsverlaufes für erforderlich erachtet. Demnach wurde der vierteljährliche Zeitraum für das Finanzcontrolling beibehalten, um frühzeitige Steuerungsmöglichkeiten bei unplanmäßigem Haushaltsverlauf zu besitzen.

Mit dem Finanzcontrolling per 31.03.2010 wurde im Verwaltungshaushalt ein Fehlbetrag einge-schätzt. Zur Gegensteuerung entschied sich die Verwaltung zu der Zielsetzung, dass jeder Dezer-natsbereich 2 % seines Budgets einspart, um den Haushaltsausgleich im Jahr 2010 wieder herzu-stellen. Die ersten Ergebnisse dieser Anstrengungen waren mit dem Finanzcontrolling per 30.06.2010 erkennbar. Das voraussichtliche Defizit im Verwaltungshaushalt reduzierte sich be-reits.

Mit Voranschreiten des Haushaltsjahres konkretisieren sich sowohl der Mittelbedarf als auch die Höhe der Einnahmeerfüllung. Nachdem für mehrere über- und außerplanmäßige Ausgaben De-ckungsmittel aus dem laufenden Haushalt bereitgestellt werden konnten, wird vom Haushaltsaus-gleich mit der Jahresrechnung 2010 ausgegangen. Ungünstig wirken sich jedoch die überplanmä-ßigen Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage aus (vor allem im Zusammenhang mit der Ver-mögenszuordnung zum Altenheim Grüna). Zum Zeitpunkt dieses Mittelbedarfs war noch kein Min-derbedarf an anderer Stelle absehbar und es bestand eine kurze Zahlungsfrist. Darüber hinaus wurde davon ausgegangen, dass zeitnah eine Rückzahlung vom Landkreis Chemnitzer Land er-folgt und die Rücklage wieder aufgefüllt werden kann. Allerdings wird diese Rückzahlung aktuell noch vom Landkreis verweigert.

1.2 Rahmenbedingungen für aktuelle Planung

Basis für die Haushaltsplanung 2011 war der Finanzplan aus dem Jahr 2010. Zum Zeitpunkt des Aufstellungserlasses vom 28.04.2010 lagen für die allgemeinen Deckungsmittel noch keine be-lastbaren neuen Erkenntnisse vor. Somit galten für die dezentrale Haushaltsplanung im konsumti-ven Bereich die Vorgaben des Finanzplanes.

Zur Veranschlagung der Investitionen waren die Ausführungen der Landesdirektion Chemnitz im

Genehmigungsbescheid zur Haushaltssatzung 2010 maßgebend. Zur Genehmigungsfähigkeit

eines unausgeglichenen Haushalts- und Finanzplanes bemerkte die Landesdirektion:

„Sollte die in der gegenwärtigen Finanzplanung avisierte Entwicklung eintreten und seitens der Stadt kein wirksames und Erfolg versprechendes Konzept zur mittelfristigen Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit aufgestellt werden können, wird die rechtsaufsichtliche Genehmi-gung von Kreditaufnahmen ab dem Jahr 2011 nicht mehr möglich sein und auch die Feststellung der Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzungen ab 2011 muss dann mit der Folge einer länger an-dauernden vorläufigen Haushaltsführung in Frage gestellt werden.“

Im Zusammenhang mit den nach den aktuellen Erwartungen zu hoch im Finanzplan veranschlag-ten investiven Schlüsselzuweisungen verständigte sich die Verwaltung auf eine systematische Überprüfung aller im Finanzplan enthaltenen Investitionen.

Die Einordnung der investiven Maßnahmen wurde nach folgenden Prioritäten vorgenommen. Eine Absicherung der Investitionen, die auf in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen der Vorjahre beruhen, ist unstrittig vorzunehmen. Des Weiteren sind die bestehenden Fortset-zungsmaßnahmen weiterzuführen, um wirtschaftliche Nachteile für die Stadt zu vermeiden.

Die dritte Priorität lag auf Investitionen, bei denen im Rahmen des Entwicklungs- und Konsolidie-rungskonzeptes Einsparungen im konsumtiven Bereich erzielt werden sollen.

Schließlich wurden neue Investitionen vorgeschlagen und intensiv diskutiert, um die dafür notwen-dige Kreditaufnahme in einem vertretbaren Umfang zu belassen.

Im Bereich der laufenden Verwaltung, der bisher im Verwaltungshaushalt und zukünftig im Ergeb-nishaushalt abgebildet wird, lagen differenzierte Rückläufe vor. Während in den Fachbereichen an mehreren Stellen Mehrbedarf eingeordnet werden musste, konnten auf der Grundlage erster In-formationen des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG) Erhöhungen bei den Ansätzen für Steuern und allgemeine Schlüsselzuweisungen eingeordnet werden.

Eine zusätzliche Unsicherheit stellten die laufenden Konsolidierungen auf Bundes- und Landes-ebene dar. Die Stadt Chemnitz ist finanziell nicht in der Lage, alle Kürzungen bei Fördermitteln und sonstigen finanziellen Leistungen zu kompensieren.

Nach erheblichen Anstrengungen zur Reduzierung der aus der Finanzplanung übernommenen Fehlbeträge und langen Diskussionen war es der Verwaltung gelungen, im Planentwurf für den Ergebnishaushalt 2011 das Haushaltsdefizit soweit zu begrenzen, dass bei vollständigem Be-schluss des Entwicklungs- und Konsolidierungsprogrammes der Haushaltsausgleich im Jahr 2015 wieder erreichbar wäre.

Der Ergebnishaushalt wies zum Planentwurf 2011 mit dem Finanzplan bis 2014 folgende Resulta-te auf:

in T€

Jahr 2011 2012 2013 2014 Summe

Erträge (ordentlich und außerordentlich)

536.823 523.730 526.591 528.503 2.115.647

Im Dokument Haushaltsplan ... der Stadt Chemnitz: (Seite 55-59)