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VERGEHEN, M IT DENEN SICH ÄLTESTE BEFASSEN M ÜSSEN

2. Nachfolgend werden Fehlverhalten aufgeführt, mit denen sich ein Rechtskomitee befassen muss. Natürlich ist die Aufzählung nicht vollständig. Auch andere Angelegenheiten erfordern eventuell ein Rechtskomitee. Die Ältesten müssen mit gutem Urteilsvermögen und Vernunft vorgehen, um die Schwere eines mutmaßlichen Fehl­

verhaltens zu erkennen. Zum Beispiel erwägen sie das Ausmaß und die Art des Fehlverhaltens, die Absicht und den Beweggrund sowie die Häufigkeit oder ob eine Gewohnheit vorliegt. Ist unklar, ob ein Rechtskomiteeverfahren erforderlich ist, kann die Ältesten­

schaft an die Dienstabteilung schreiben.

3. Sexuelle Unmoral

(porneia)

(3. Mo. 20:10, 13, 15, 16; Röm. 1:24, 26, 27, 32; 1. Kor. 6:9, 10): porneia beschreibt den lüsternen, unsittlichen Gebrauch der Genitalien, ob natürlich oder widerna­

türlich. An der Unmoral muss eine weitere Person (egal welchen Geschlechts) oder ein Tier beteiligt sein. Eine freiwillige Beteiligung macht schuldig und erfordert ein Rechtskomiteeverfahren. porneia beschreibt nicht ein flüchtiges Berühren, sondern die absichtli­

che Reizung der Genitalien. porneia schließt Oral- und Analver­

kehr ein sowie die gegenseitige absichtliche Reizung der Genita­

lien nicht schriftgemäß miteinander Verheirateter (w06 15. 7. S. 29, 30; w04 15. 2. S. 13; wOO 1. 11. S. 8 Abs. 6; w83 1. 9. S. 23-26;

/vs S. 120). porneia erfordert weder Hautkontakt, Geschlechtsver­

kehr (wie das Eindringen des Penis in die Vagina oder den After) noch Orgasmus.

(1) M it „unsittlichem Gebrauch" ist kein bloßes Berü h ren gemeint, sondern a uf etwas einzuwi rken, etwas bewusst zu reizen oder zu nutzen. (Es ist ein U nterschied , ob man ein M usiki nstrument berüh rt oder es spielt und so­

mit „gebra ucht".)

(2) ,, Lüstern" weist a uf den Bewegg rund h i n . Es mag nötig sein, dass ein Arzt bei einer U ntersuch ung die Genita lien eines Patienten reizt . Ein Tiera rzt oder La ndwi rt muss Äh nliches vielleicht bei ei nem Tier tun, a ber die Absicht ist nicht sexuel le Befriedigung.

(3) ,,Absichtliche Reizung" bedeutet, a uf etwas einzuwi rken oder es zu benutzen, sei es manuell oder a uf a ndere Weise. Es erfordert keinen Ha utkonta kt . Das fl üchtige Berüh ren der Genita lien ei nes a nderen, auch wenn a bsichtlich, stel lt a l lgemein nicht porneia dar.

4 . Sel bstbefriedigung ist nicht porneia ({vs S. 250) .

5 . Wer vergewa ltigt wurde, ist nicht der porneia schuldig. Sagt je­

mand, er sei vergewa ltigt worden, erfordert dies g roße U msicht . Es müssen unter a nderem die psychische Verfassung der Person berücksichtigt werden sowie die U mstä nde, die zu der mutma ßli­

chen Vergewa ltig ung gefüh rt haben, und ob der Vorfa ll verzögert berichtet wurde (w03 1 . 2 . S. 30, 31; w83 15. 6. S. 30, Fn.; it-1

s.

1218-1220) .

6. U m zu entscheiden, ob porneia vorliegt, ist es unerlässlich, die Fa kten festzustellen. Das ist besonders wichtig, wenn davon ab­

hä ngt, ob jemand sch riftgemä ß frei ist, wieder zu hei raten (Ma l . 2 : 16a) . Sind sich d i e Ältesten nicht sicher oder kom men sie nicht zu ei ner überei nstim menden Ei nschätzung, ist es g ut, an die Dienst­

a bteil u ng zu sch reiben. (Siehe 12 :71-76.)

7. Starker Indizienbeweis für sexuelle Unmoral (porneia): Berich­

ten mindestens zwei Augenzeugen, der Beschuldigte habe die gan­

ze Nacht u nter u npassenden U mstä nden i m g leichen Haus mit jemand vom a nderen Geschlecht (oder einer a ls homosexuell

be-KAPITEL 1 2 ,,HÜTET DIE HERDE GOTTES"

kannten Person) verbracht, könnte ein Rechtskomiteeverfahren berechtigt sein (w18.07 S. 32). Da jeder Fall anders ist, gibt es für die Ältesten keine allgemeingültige Regel. Nachdem zwei Ältes­

te den Fall gründlich untersucht haben, entscheidet die Ältesten­

schaft mit Umsicht, ob eine schwere Sünde vorliegt. Sind sich die Ältesten nicht sicher, nehmen sie Kontakt mit der Dienstabteilung auf. (Wann jemand schriftgemäß frei ist, wieder zu heiraten, siehe Absatz 71-76.)

(1) Haben die beiden eine romantische Beziehung? Mussten die beiden schon früher wegen ihres Verhaltens zueinan­

der angesprochen werden? Wie kam es zu der gemeinsa­

men Übernachtung? War sie geplant? Gab es unvorher­

sehbare Ereignisse oder war es eine echte Notsituation, sodass sie zusammen übernachten mussten? Hätten sie Alternativen gehabt? (Pred. 9:11). Wo hat der Einzelne geschlafen? Da jeder Fall anders ist, sind womöglich noch weitere Faktoren zu berücksichtigen. Gibt es keine mildernden Umstände, wird aufgrund eines starken I ndi­

zienbeweises für sexuelle Unmoral ein Rechtskomitee ge­

bildet.

(2) Abhängig von der Einstellung des Beschuldigten gibt es womöglich sogar Beweise für dreistes Verhalten.

8. Hier ein Beispiel, in dem ein Rechtskomiteeverfahren erforderlich ist: Ein verheirateter Bruder verbringt nach der Arbeit ungewöhn­

lich viel Zeit mit seiner Sekretärin. Er bestreitet aber beharrlich ir­

gendwelche romantischen Gefühle. Seine Frau ist beunruhigt und spricht mit den Ältesten. Diese ermahnen ihn nachdrücklich. I r­

gendwann danach behauptet er, wegen einer „Geschäftsreise" über Nacht weg zu sein. Seine Frau misstraut ihm und folgt ihm mit ei­

ner verwandten Person bis zur Wohnung der Sekretärin. Die Beiden sehen, wie ihn die Sekretärin um 22 Uhr hineinlässt, und bleiben die ganze Nacht dort, bis der Bruder um 7 Uhr die Wohnung ver­

lässt. Als ihn die Ältesten darauf ansprechen, gibt er zu, die Nacht mit der Sekretärin verbracht zu haben, leugnet a ber Ehebruch. I n

diesem Fall haben die Ältesten eine Grundlage für ein Verfahren, weil ein starker I ndizienbeweis für porneia vorliegt und es womög­

lich Anzeichen für dreistes Verhalten gibt. Das Gewissen der un­

schuldigen Ehefrau mag es ihr erlauben, sich scheiden zu lassen und wieder zu heiraten. Die Ältesten kritisieren sie dann nicht.

9. Es folgen einige Beispiele, wo wahrscheinlich kein Rechtskomitee­

verfahren erforderlich ist:

(1) Ein allein lebender älterer Anbeter Jehovas erlaubt jemand vom anderen Geschlecht, bei ihm einzuziehen,

um ihn zu betreuen. Es gibt keinen Beweis für eine romantische Beziehung oder Gründe, sexuelle Unmoral zu vermuten.

(2) Nach einer Geselligkeit in der Wohnung einer ledigen Schwester geht ein Bruder zum Bahnhof, um nach Hau­

se zu fahren. Nach einiger Zeit stellt er fest, dass kein Zug mehr fährt. Er geht zurück zum Haus der Schwes­

ter. Alle anderen sind dann schon weg und es ist sehr spät. Sie erlaubt ihm, im Wohnzimmer zu schlafen, sie schläft im Schlafzimmer.

(3) Ein Ehepaar hat für einige Tage einen ledigen Bruder zu Besuch. Eines Nachts, nachdem alle schon zu Bett ge­

gangen sind, wird der Ehemann wegen eines Notfalls zu seiner Arbeit gerufen und kommt erst morgens zurück.

Die Ehefrau und der ledige Bruder sind die ganze Nacht allein in der Wohnung und schlafen in getrennten Schlaf­

zimmern.

10. Ehebrecherische Heirat:

Heiratet ein Geschiedener schriftwidrig -das heißt, die Ehe wurde nicht gebrochen, oder bei einem Ehe­

bruch hat der Unschuldige den anderen nicht verstoßen -, dann ist diese Heirat ehebrecherisch. In Jehovas Augen hat er geheira­

tet, obwohl er noch an jemand anders gebunden ist. Eine solche Heirat erfordert ein Rechtskomiteeverfahren. (Siehe 12:76.)

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11. Selbst nachdem ein Rechtskomitee Einschränkungen aufgehoben hat, sind die Ältesten sehr zurückhaltend, so jemand besondere Vorrechte zu gewähren. Er kann sich an der Reinigung und I nstand­

haltung seines Königreichssaals beteiligen. I rgendwann könnte er Schulungsaufgaben in der Zusammenkunft unter der Woche erhal­

ten, sofern dies andere nicht beunruhigt. Allerdings würde er nicht eingeteilt, bei der Literatur, der Kontenführung, dem Ordnungs­

dienst oder an der Audio-/Videoanlage zu helfen. Auch ähnliche Vorrechte werden ihm nicht übertragen, solange der unschuldi­

ge frühere Ehepartner lebt, unverheiratet ist und sich nicht der porneia schuldig macht.

12. Wie verhält es sich a ber in folgenden Fällen? Ein Anbeter Jehovas heiratet zwar nicht ehebrecherisch, bricht aber die Ehe hinterhäl­

tig und vorsätzlich, um sie zu beenden, oder er bedrängt den Un­

schuldigen, ihn zu verstoßen und einer Scheidung zuzustimmen.

Dann hat er treulos gehandelt (Mal. 2:14-16). Er heiratet zwar nicht ehebrecherisch, a ber er handelt ähnlich verwerflich. Er eignet sich daher viele Jahre nicht für spezielle Vorrechte. (Siehe 22:26, 27.) 13. Misshandlung und sexueller Missbrauch von Kindern: Unter Kin­

desmisshandlung fällt die körperliche Misshandlung von Minder­

jährigen. Sie kann auch ihre extreme Vernachlässigung durch die Eltern einschließen. Sexueller Kindesmissbrauch ist eine Perversi­

on und beinhaltet im Allgemeinen Geschlechtsverkehr mit Minder­

jährigen, Oral- oder Analverkehr mit Minderjährigen, das Streicheln der Geschlechtsteile, der Brüste oder des Gesäßes von Minderjäh­

rigen, Voyeurismus bei Minderjährigen, Exhibitionismus vor Minder­

jährigen oder diese zu sexuellen Handlungen aufzufordern. Je nach den Umständen eines Falls kann der Missbrauch Kinderpornogra­

fie oder Sexting mit einem Minderjährigen einschließen. Sexting ist das elektronische Versenden eindeutig sexueller I nhalte (zum Bei­

spiel als Text, Bild oder Video). (Siehe Kapitel 14.)

14. Schwere Unreinheit, mit Gier verübte Unreinheit: (2. Kor. 12:21;

Gai. 5:19; Eph. 4:19). I n Galater 5:19-21 werden viele lasterhaf­

te Verhaltensweisen erwähnt, die nicht als porneia einzustufen

sind. Sie können a ber dazu führen, dass jemand für Gottes König­

reich ungeeignet wird. Darunter fällt auch Unreinheit (griechisch:

akatharsfa). Verhält sich jemand auf Dauer in schwerem Maß un­

rein, kann dies einen Gemeinschaftsentzug erfordern. Älteste müs­

sen gutes Urteilsvermögen bekunden, um die Schwere der Unrein­

heit richtig zu beurteilen. Bei einer leichteren Form der Unreinheit reicht Rat aus, schwere Unreinheit erfordert ein Rechtskomitee­

verfahren (w06 15. 7. S. 29-31; w83 15. 6. S. 31; /vs S. 249).

15. Obwohl die Aufzählung nicht vollständig ist, mag schwere Unrein­

heit bei Folgendem vorliegen:

(1)

Flüchtiges Berühren intimer Körperteile oder Streicheln