30. Eine Schadensmeldung (T0-5) muss für jeden Vorfall in einem Königreichssaal oder in einem Objekt, das für einen theokrati
schen Anlass angemietet wurde, ausgefüllt werden, wenn (1) ein Sachschaden entstanden ist, der zu einem Anspruch auf finanzi
elle Unterstützung führen könnte, (2) Gesundheitsschäden zur Krankenhauseinweisung geführt haben oder (3) Personenschä
den zu einer medizinischen Behandlung führen, die über grund
legende Erste-Hilfe-Maßnahmen hinausgeht. Auch bei Beina
hevorfällen dieser Art muss eine Schadensmeldung (T0-5) ausgefüllt werden. Zudem müssen bei jedem Vorfall oder Bei
nahevorfall die Anweisungen für die Schadensmeldung (TO-Si) beachtet werden. Die ausgefüllte Meldung über den Vorfall wird KAPITEL 2 1 ,,HÜTET DIE HERDE GOTTES"
dem Zweigbüro (Buchhaltung, Bereich Schadenshilfe) innerhalb von 72 Stunden gesandt. Im Katastrophenfall oder wenn rechtli
che Schritte drohen, muss umgehend die Rechtsabteilung ange
rufen werden.
31. Bei Sachschäden kann durch schnelles Handeln oft größerer Schaden vermieden werden. Bei Einbrüchen, Diebstahl, Brandstif
tung oder anderen Fällen von Vandalismus muss unverzüglich An
zeige erstattet werden. Es ist angebracht, die Lokale Planungs
und Bauabteilung (LDC) um Hinweise zu bitten. Bei Schäden, die ohne Hilfe des LDC leicht repariert werden können, sind Ko
pien von schriftlichen Kostenschätzungen für die Reparaturkos
ten (oder in einem Notfall die Reparaturrechnung) ergänzend zur Schadensmeldung an die Buchhaltung (Schadenshilfe) im Zweig
büro zu senden.
32. Die weltweite Schadenshilfe kommt für Sachschäden an König
reichssälen auf, die zum Beispiel durch Naturkatastrophen, Feuer, Feuchtigkeitsschäden und Vandalismus verursacht wurden, sowie für Kosten zufolge von Unfällen mit Personenschäden auf dem Grundstück des Königreichssaals.
ZUSAMMENKUNFTSZEITEN
33. liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor, wird die Leben
und-Dienst-Zusammenkunft immer unter der Woche durchge
führt, nicht zusammen mit dem öffentlichen Vortrag und dem Wachtturm-Studium am Wochenende. Kommen zu den Zusam
menkünften am Wochenende zu viele Besucher in den Saal, ist zu erwägen - wenn dies zeitlich möglich ist -, zwei Zusammen
künfte am Wochenende durchzuführen. Die Verkündiger können dann gemäß Predigtdienstgruppen auf die beiden Zusammen
künfte aufgeteilt werden. Vielleicht kann der Vortragsredner in bei
den Zusammenkünften den öffentlichen Vortrag halten und ge
eignete Älteste leiten das Wachtturm-Studium. Kommt in einem Königreichssaal nur eine Versammlung zusammen, überlegen die
Ältesten, welche Zusammenkunftszeiten für die meisten Verkün
diger passend sind. Sie legen der Versammlung ihre Empfeh
lung vor, damit die Zeiten erörtert, gegebenenfalls geändert und (durch den Mehrheitsbeschluss der getauften Verkündiger) end
gültig beschlossen werden können. Nutzt mehr als eine Versamm
lung einen Saal, erörtern alle Ältestenschaften gemeinsam ihre bevorzugten Zeiten, bevor sie den Versammlungen ihre Empfeh
lung unterbreiten (1. Kor. 10:24). Manche Versammlungen finden es vorteilhaft, Tag und Zeit der Zusammenkünfte jedes Jahr turn
usmäßig zu wechseln. Wird gewechselt, sollte dies in der ersten Januarwoche geschehen. Änderungen werden der Dienstabtei
lung über jw.org mitgeteilt; wo das nicht möglich ist, wird das Formular Informationen zum Königreichssaa/ (S-5) verwendet.
Gute Kommunikation und Zusammenarbeit tragen zum gegensei
tigen Verständnis und zur Zufriedenheit aller bei. So wird der Ein
druck vermieden, eine Versammlung habe immer Vorteile. Beim Besuch des Kreisaufsehers muss möglicherweise die Zusammen
kunftszeit einer anderen Versammlung geändert werden. Daher ist ebenfalls gute Zusammenarbeit notwendig. Ein Schild sollte unter Beachtung örtlicher Vorschriften die aktuellen Zusammen
kunftszeiten zeigen.
BEKANNTMACHUNGSTAFEL
34. Alles, was ausgehängt wird, muss vom Koordinator der Ältesten
schaft genehmigt werden. Die Bekanntmachungstafel sollte nur über Versammlungsaktivitäten informieren und ordentlich ausse
hen. Bekanntmachungen von Hochzeiten oder Geselligkeiten wer
den nicht ausgehängt. Jede Versammlung, die den Saal nutzt, sollte eine eigene Bekanntmachungstafel haben.
ANRUFBEANTWORTER
35. Wenn möglich sollte ein Anrufbeantworter oder ein Sprachnach
richtensystem genutzt werden. Die Dienstkomitees der Versamm-KAPITEL 2 1 ,,HÜTET DIE HERDE GOTTES"
lungen, die den Saal nutzen, genehmigen einen Ansagetext. Die
ser beinhaltet die Königreichssaaladresse und wenn nötig eine kurze Wegbeschreibung sowie die Zusammenkunftszeiten. In der Zeit des Gedächtnismahls werden Tag, Uhrzeit und Ort für das Ge
dächtnismahl ebenfalls angesagt. Für weitere Informationen soll
te auf jw.org hingewiesen werden. Die Ansage sollte in den Spra
chen aller Versammlungen und Gruppen, die den Königreichssaal nutzen, verfügbar sein.
INTERNETANSCHLUSS
36. Entscheiden die Ältestenschaften, dass ein Internetanschluss für die Versammlungen nützlich wäre und sie sich dies leisten kön
nen, legen sie den Verkündigern eine Resolution darüber vor. Fol
gendes sollte dabei beachtet werden:
(1) Der Internetzugang muss kennwortgeschützt sein.
(2) Nur Verkündiger in gutem Ruf erhalten Zugang.
(3) Das Kennwort wird nicht öffentlich bekannt gemacht.
Es wird jedem, dem die Nutzung erlaubt wurde, persönlich gegeben.
(4) Nutzt ein Verkündiger den Zugang im
Königreichssaal, um unpassende Websites aufzurufen, wird ihm der Zugang nicht mehr gestattet.
(5) Es ist vernünftig, das Kennwort von Zeit zu Zeit zu ändern.
(6) Gibt es im Königreichssaal einen Computer
mit Internetanschluss, sollten vernünftige Sicherheits
maßnahmen ergriffen werden, wie zum Beispiel die im Erwachet! für August 2009 auf Seite 28 erwähnten.
Außerdem bieten Webbrowser verschiedene Sicherheits
komponenten wie zum Beispiel Popup-Blocker, Privat
sphäre-Einstellungen, benutzerdefinierte Sperrung und
Zertifikatsvalidierung von Websites. Die meisten Provider bieten auch erweiterte Schutzmaßnahmen an, die zum Beispiel gefälschte Websites sperren, Phishingversuche verhindern und Kinder- und Jugend
schutzfunktionen aktivieren. Obwohl durch solche er
weiterten Schutzmaßnahmen gewöhnlich zusätzliche monatliche Kosten anfallen, überwiegt im Allgemeinen der Nutzen diese Kosten.
VIDEOAUSRÜSTUNG
37. Eine solche Ausrüstung muss von den Verkündigern finanziert werden, die den Königreichssaal nutzen, es sei denn, es handelt sich um einen Neubau, eine größere Renovierung oder eine Ge
bärdensprach-Versammlung. Empfehlen die Ältestenschaften den Einbau einer Videoausrüstung und sind sie der Meinung, die Ver
sammlungen können die Kosten dafür tragen, sollten sie zuerst die Lokale Planungs- und Bauabteilung um Hinweise und Geneh
migung bitten.
38. Folgende Richtlinien sollten beim Einbau von Videotechnik beach
tet werden:
(1) Die Anlage soll so konzipiert sein, dass ein Video in kürzester Zeit gestartet werden kann. Bildschirme oder Leinwände sollen sich deshalb vorzugsweise nicht in der Mitte, sondern auf einer oder beiden Seiten der Bühne befinden. Der Redner sollte am Pult bleiben können, wenn ein Video abgespielt wird.
(2) Der digitale Jahrestext wird vor dem Anfangslied, nach dem Schlussgebet und während der Zusammen
künfte immer dann angezeigt, wenn nichts anderes angezeigt wird. Damit erübrigt sich dann ein
herkömmlicher Jahrestext. In Königreichssälen mit einer Bildwiedergabe in der Mitte der Bühne ist es KAPITEL 2 1 ,,HÜTET DIE HERDE GOTTES"
aber besser, den Jahrestext wie bisher - ohne Bild
material, auch nicht aus unseren Veröffentlichungen -a nzu bringen.
(3) Hat der Königreichssaal einen Internetanschluss, wird vorzugsweise eine Kabelverbindung zum Provider verwendet und der Computer oder das Medien
wiedergabegerät im Königreichssaal per Kabel an das Internet angeschlossen. (Siehe 20:21.)
(4) Die Videotechnik sollte bei der Verstärkeranlage installiert sein. Der Bruder, der die Anlage bedient, startet das Video, wenn ihn der Bruder auf der Bühne dazu auffordert. Die Videotechnik soll normalerweise nicht von der Bühne aus bedient werden.
BIBLIOTHEK
39. Jeder Königreichssaal sollte Platz für eine Bibliothek bieten (od Kap. 7 Abs. 19). Veröffentlichungen für jede Sprachgruppe im Königreichssaal sollten darin aufgenommen werden. Ob es die Veröffentlichungen in gedruckter oder elektronischer Form (oder beidem) gibt, entscheiden die Ältestenschaften. Dabei sollte auf Verkündiger und Interessierte Rücksicht genommen werden, die keine elektronischen Geräte nutzen; insbesondere bevor man ent
scheidet, gedruckte Veröffentlichungen zu entsorgen. Entscheidet man sich für eine elektronische Lösung, muss auch ein Drucker zur Verfügung stehen. Mindestens ein Bruder wird bestimmt, der dafür verantwortlich ist, die Bibliothek auf dem laufenden und in einem guten Zustand zu halten.
40. Entscheiden die Ältestenschaften gedruckte Veröffentlichungen zu entsorgen, achten sie darauf, historisch wertvolles Material nicht wegzuwerfen. Vielleicht möchte das Zweigbüro solche Ver
öffentlichungen in seine Bibliothek oder in sein Geschichtsarchiv aufnehmen.