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Teiche und Lacken als Ökoinseln –

II. Die Feuchtgebietsinventarisierung des Burgenlands

7. Ausgewählte Gebiete der Feuchtgebietsinventarisierung

7.12 Teiche und Lacken als Ökoinseln –

die ökologische Bedeutung von Stillgewässern in der Kulturlandschaft

Joachim Tajmel

Wenn diese Richtlinien respektiert werden, dann kann mit folgenden Leit-linien die Gestaltung eines Naturtei-ches erfolgen:

Leitlinien zur Anlage und Pflege eines Naturteiches

In den folgenden Punkten sollen die wichtigsten Richtlinien für die Anlage und Pflege eines Naturteiches aufgelis-tet werden.

➤ Beschichtung und Abdichtung des Teichbodens mit Lehm

Lehm als Pflanzschicht ist ideal, aber als Dichtschicht zur Abdichtung des Teichbodens ist Lehm insoferne nur bedingt geeignet, als die Lehmschicht einerseits von Pflanzenrhizomen durchstoßen werden kann und ande-rerseits sich nach dem Entleeren und Austrocknen Trockenrisse bilden und die Dichtigkeit verloren geht. Es sollte daher sicherheitshalber immer unter dem Lehm noch eine Plastikfolie ver-legt werden.

Ausreichende Tiefe

Eine Tiefstelle im Teich von wenigs-tens einem Meter verhindert das voll-ständige Durchfrieren des Teiches und sichert das Überleben der Teichbe-wohner.

➤ Angemessener Fischbestand In einem Naturteich sollten keine oder höchstens nur ganz bestimmte Fisch-arten gehalten werden. Es sind dies Arten, die auch in der Natur in Klein-gewässern vorkommen und an die Biotopform des Kleingewässers ange-passt sind. Diese sind Moderlieschen, Bitterling (mit mindestens einer Teich-muschel) und Schlammpeizger. Diese Fischarten ertragen große Schwankun-gen der Wassertemperatur und des Sauerstoffgehalts. Alle anderen

Fisch-arten, vor allem Goldfische, Goldor-fen, Koi, Katzenwelse, Flussbarsche oder Sonnenbarsche sollten keinesfalls eingesetzt werden, da diese als uner-müdliche Räuber alle Kaulquappen und Wasserinsekten auffressen, einen gro-ßen Nahrungsumsatz haben und durch die Stickstofffreisetzung eine Überdün-gung des Kleingewässers verursachen.

Die kleinen Moderlieschen sind spezi-alisiert auf kleine Oberflächentiere wie Gelsenlarven und helfen dadurch, eine Gelsenkalamität zu vermeiden.

➤ Gestaltung von flachen Uferbe-reichen

Der größte Bereich der Ufer sollte als Flachufer ausgebildet sein.

➤ Stabilisierung von Steilufer Auch in kleinen Gewässern werden un-befestigte Steilufer durch den stetigen Wellenschlag abgeschwemmt. Mit ein-gebauten Weidenfaschinen kann das verhindert werden. Der Einbau von Blocksteinen, wie dies der Wasserbau leider noch immer praktiziert, sollte unbedingt vermieden werden!

Natürliche Sukzession soll er-möglicht werden, gärtnerische Ge-staltung ist beim Naturteich fehl am Platz

Die Natur besiedelt den Lebensraum sukzessive mit den richtigen Pflanze-narten. Zumindest Teilbereiche des Ufers sollten für die natürliche Suk-zession erhalten werden. Naturteiche, die nicht vollständig bepflanzt sind, haben als Lebensraum für Spezialisten eine wichtige Funktion. Die Gelb- und Rotbauchunke braucht diese offenen Gewässer als Lebensraum und Laich-gewässer und erfreut den Besitzer mit ihren melodischen Rufen. Auch Laub-frosch und Wechselkröte bevorzugen offene Lacken.

Bepflanzung der Uferbereiche mit Gehölz (regionaltypische Wei-den oder Erlenarten)

Eine Gehölzbepflanzung in geschlos-senen Abschnitten sollte nur an einem ausreichend großen Gewässer erfol-gen. An einem kleinen Teich reicht eine Kopfweide oder ein Röhrichtsaum (Schilfrohr, jedoch möglichst kein Rohrkolben) aus.

Pufferzonen zu angrenzenden Acker und Siedlungsgebieten Sofern möglich, sollte zwischen dem Teich und den umliegenden Agrar-flächen und Siedlungsgebieten eine ausreichend breite Pufferzone beste-hen. Einerseits kann dadurch der Ein-trag von Agrarchemikalien verhindert werden, andererseits vermeidet man dadurch Konflikte mit naturentfrem-deten Anrainern, die einem Frosch-konzert nichts abgewinnen können.

Fischteiche ohne naurnahe Uferstrukturen haben einen relativ geringen naturschutz-ökologischen Wert (J. Tajmel)

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Burgenländische Feuchtgebiete und ihre Bedeutung im Naturschutz

➤ Sofern zulässig, keine Einzäunung des Teichgeländes, um das Biotop für alle Tierarten zugänglich zu ma-chen

Die Einzäunung ist zum Schutz von Kleinkindern oft erforderlich. Damit aber möglichst viele Tiere Zugang zum Teich haben, sollte ein Zaun mit mög-lichst großer Maschenweite (Weide-zaun) gewählt werden.

Anlage von Lebensräumen im Umfeld (Altholzhaufen, Blumenwie-se, Hecke, …)

Ein Teich stellt oft nur ein einzelnes Element in einem Komplex von not-wendigen Lebensraumtypen einer Tierart dar. Die Amphibien brauchen Überwinterungsquartiere und einen geeigneten Landlebensraum, die Li-bellen brauchen ein Jagdrevier und die Ringelnatter ihren Sonnenplatz.

➤ Anlage eines Biotopverbundes Auch ein relativ großer Biotopteich wird nicht die Erhaltung einer be-drohten Art sichern können. Aber als Biotopinsel, in der sich diese Art für

längere Zeit aufhalten und auch fort-pflanzen kann, kann auch ein relativ kleiner Teich eine sehr wertvolle Rol-le spieRol-len. Besonders wertvoll ist ein solcher Teich, wenn er durch Migra-tionskorridore in Verbindung mit an-deren Stehgewässern, Flachmooren, Sumpfwiesen und Bruch- und Auwäl-dern der Umgebung steht. Solche Kor-ridore sind naturbelassene Gräben, die auch in das Pflegeprogramm der Na-turschützerInnen aufgenommen wer-den sollten.

Formen der Teichnutzung und Maßnahmen zur Entwicklung von Naturräumen

Eine generelle Richtlinie für die Be-treuung von Natur-Teichen

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass sich im Teich ein ausgewogenes Verhältnis von Produzenten (Algen, Wasserpflanzen) und Konsumenten (alle Tiere) einstellt und erhalten wird.

Treten zu viele Algen auf, dann ist das ein Zeichen dafür, dass viele minerali-sche Nährstoffe im Wasser gelöst sind, diese nicht von den höheren Wasser-pflanzen aufgenommen werden und daher das Algenwachstum anregen.

Eine stärkere Bepflanzung des Teich-bodens und der Teichufer und die För-derung der Algenfresser (Besatz mit Wasserschnecken und Teichmuscheln) können Abhilfe schaffen. Zuvor sollte aber der Fischbestand soweit reduziert werden, dass die Fische nicht mehr auf die Fütterung des Pflegers angewie-sen sind. Sie sollten sich ihr Futter in Form von kleinen Wassertieren selbst im Teich suchen. Die überzähligen Fi-sche können an andere Teichbesitzer verschenkt oder, da sie ohnehin einer autochthonen Art angehören, prob-lemlos freigesetzt werden.

In Öko-Badeteichen kann durch den Betrieb des Skimmers eine derart starke Wasserturbulenz erzeugt wer-den, dass das Zooplankton nicht in der Lage ist, sich zu entwickeln und die Al-gen daher von keinem Tier gefressen werden. Die chemischen Möglichkei-ten, diesem Problem zu begegnen, las-sen den Ökobadeteich als schlechten Witz erscheinen. Skimmer zurückdre-hen würde schon wirken.

Fischteiche

Generell gilt für Fischteiche, dass in ei-nem Teich, der reich mit den natürli-chen Vegetationszonen ausgestattet ist, die Fütterung reduziert werden kann.

Jede Fütterung führt zu einem Nähr-stoffeintrag in den Teich, fördert die Bildung von Faulschlamm, verändert das Verhalten der Fische, macht sie ab-hängig, stört natürliche Nahrungsket-ten (Gepp, Kauch 1984).

Sämtliche Maßnahmen verlieren ihre Wirkung, wenn im Teich der Fischbestand zu groß ist. Leichte

Ver-Naturnah gestalteter Fischteich (K. Michalek)

besserungen am Teich können schon dazu beitragen, eine artgerechte und naturnahe Haltung des Fischbestandes zu gewährleisten.

Für naturnahe Fischteiche gibt es im Burgenland eine Richtlinie, die sich nicht nur auf die Anlage, sondern vor allem auch auf die Erhaltung und die Bewirtschaftung bezieht. Die Regeln der Burgenländischen Landesregie-rung, Abteilung 5, Naturschutz, für die Anlage, Erhaltung und Nutzung naturnaher Fischteiche sind in folgen-den Punkten zusammengefasst:

1. Keine Haltung von Amur oder To-stolob in den Teichen (ein bereits vor-handener Bestand dieser Arten ist möglichst vollständig abzufischen);

2. Mindestgröße des gesamten Feucht-gebietes: 0,1 ha (an die offene Wasser-fläche angrenzende Röhrichtbereiche, Großseggenbestände und Sumpfwie-sen können in diese Fläche von 0,1 ha eingerechnet werden);

3. Schilf und Röhrichtbestände sowie Sand und Schotterbänke sind vollstän-dig zu erhalten und, soweit erforder-lich, zu pflegen. Totes Astholz und / oder Rauhbäume sind als Fischunter-stand oder zum Schutz von Uferberei-chen im Teich zu belassen.

4. Es sind Aufzeichnungen über Fisch-besatz (Art, Menge), Fütterung (Art, Menge), Abfischungsergebnisse (Tag, Menge, Art), ev. vorliegende Unter-suchungsergebnisse (Zufluss, Abfluss, Teichwasser sowie Brunnen in der nä-heren Umgebung von Grundwassertei-chen) und Auftreten von Krankheiten und Fischfressern zu führen;

5. Keine Düngung des Teichwassers;

Kalkgaben sind außerhalb der Produk-tionszeit erlaubt. Umzäunungen sowie sämtliche anderen Maßnahmen zur Ausgrenzung und Abschreckung von Wildtieren dürfen nicht vorgenommen werden.

6. Sonstige Chemikalien dürfen nur zur Bekämpfung von Fischkrankheiten im unbedingt notwendigen Ausmaß ver-wendet werden; die Notwendigkeit ist durch schriftliche Aufzeichnungen zu dokumentieren (Kontrollbericht eines Tierarztes).

Projektspezifische Auflagen:

7. Nebennutzung der Teiche, wie z.

B. Wettfischen, Baden, Bootfahren und sonstige Freizeitnutzungen oder andere wesentliche Störungen des Teichlebensraumes, die nicht in un-mittelbarem Zusammenhang mit der Teichbewirtschaftung stehen, ist auf die Bereiche außerhalb der Röhricht-zonen beschränkt.

8. Auf zumindest 50 % der Uferlänge sind Flachwasserzonen, besiedelt mit natürlicher Ufervegetation bestehend aus Schilf, sonstigem Röhricht oder Ufergehölzen (z. B. im Wasser wur-zelnde Weiden) zu erhalten oder an-zulegen.

9. Zur Fütterung ist grundsätzlich Ge-treide zu verwenden. Mischfutter darf lediglich im Bedarfsfall zur vorüber-gehenden Konditionierung des Besat-zes im Frühjahr bis Ende Mai sowie im Herbst ab September und zur Aufzucht der Karpfenbrut verwendet werden;

Zierteiche

Zierteiche sollen hübsch aussehen.

Dieser Anforderung kann aber auch ein mit einheimischen Pflanzen be-standener Teich genügen. Dabei sollten die Pflanzen jedoch aus dem Fachhan-del bezogen werden, weil die dekora-tiven Arten wie Froschbiss, Wasserfe-der, Schwanenblume und Sumpfkalla im Freiland bereits sehr selten sind und daher ein Ausgraben verboten ist. Da das Wasser im Zierteich mög-lichst immer klar sein sollte, wird kein Lehm eingebracht. Dadurch und we-gen der ästhetischen Vorgaben ist eine freie Entwicklung der Vegetation in der Regel nicht erwünscht. Dennoch kann ein etwas naturbelassener Zierteich als Trittstein-Biotop fungieren.

Die sogeannten Amurkarpfen sind Pflan-zenfresser, welche die Röhrichtbestände am Ufer vollständig vernichten (J. Tajmel)

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Burgenländische Feuchtgebiete und ihre Bedeutung im Naturschutz Schwimmteiche

Die große Mode sind Schwimmteiche, auch „Quaxi-Pools“ genannt. Eine gro-ße Röhrichtzone, in der alles mögliche Getier kreucht und fleucht, sorgt hier für die Reinigung des Wassers. Den-noch kann es zur Wassertrübung durch die Entwicklung planktischer Algen kommen. Das ist ganz natürlich und entspricht dem sommerlichen Zu-stand eines Teiches in unserer Region und sollte einfach akzeptiert werden.

Leider haben es sich die Poolbesit-zer anders vorgestellt und greifen, so wie im Schrebergarten auch, auf die Mittel der chemischen Kriegesfüh-rung zurück. Mit einem im Obstbau als Fungizid-Spritzmittel verwendeten Kupferpräparat kann man die Algen vergiften. Dabei sterben auch alle Was-serschnecken.

Ob man dann noch von Ökoteich sprechen sollte, bleibt eine Frage des Verständnisses.

Ob als Fischteich oder in einer Schottergrube, Teiche spielen in vie-len Formen sehr wichtige ökologische Rollen in der Kulturlandschaft. Ihre Bedeutung im Naturhaushalt kann durch eine ökologisch verträgliche Form der Nutzung wesentlich gestei-gert werden und der ökologische As-pekt kann meistens in jedem Nutzteich beachtet werden.

Literatur:

Blab, J. (1986): Biologie, Ökologie und Schutz von Amphibien. 3. Auflage. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 18, 150 pp., Kilda Verlag. Bonn, Bad Godesberg.

Cabela, A. & Tiedemann, F. (1985): Atlas der Amphibien und Reptilien Österreichs. Neue Denkschriften des Naturhistorischen Museums in Wien. 4. Band, 80 pp., Verlag F. Berger & Söh-ne. Wien, Horn.

Gepp, J. (1994): Rote Listen der gefährdeten Tie-re ÖsterTie-reichs. – Grüne Reihe des Bundesminis-teriums für Umwelt, Jugend und Familie, Verlag Ulrich Moser, Graz.

Kleingewässer, wie dieser Tümpel in einem verwachsenen Abflussgraben, sind meistens sehr wertvolle Biotopte (J. Tajmel)

Kyek, M. & Werner S. (1993): Amphibien-schutz an Straßen in Österreich – Empfehlungen für den Straßenbau. – Studie im Auftrag des Mi-nisteriums für wirtschaftliche Angelegenheiten.

Lazowki, W., Melanschek, G., (2002): Vege-tationsaufnahmen aus Auen des Südburgenlan-des (Südöstliches Alpenvorland, Österreich).

Biologische Station Neusiedlersee. Biologisches Forschungsinstitut für Burgenland, Bericht , 57, 89 pp.

Melanschek, G. & Petutschnischnig, W.

(1991): Biotoperhebung Raabtal, unveröff.

Tajmel, J. (2004): Laichwanderung der Am-phibien, – Straßenquerungen im Burgenland, Bericht 2003, Zusammenfassung 2001-2003, Amt der Burgenländischen Landesregierung, unveröff.

Tajmel, J.: www.fluesseverbinden.net/down-load/Votrag_fuerstenfeld_naturschutz_tajmel.

pdf.de.wikipedia.org/wiki/Stillgewässer Tiedemann, F. & Häupl, M. (1994): Rote Liste der in Österreich gefährdeten Kriechtiere (Rep-tilia) und Lurche (Amphibia). In: Rote Listen ge-fährdeter Tiere Österreichs. Grüne Reihe des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie, Band 2. 66–74.