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Schutz- und Fördermöglichkeiten zur Erhaltung von Feuchtgebieten im Burgenland

III. Feuchtgebiete des Burgenlands

2. Schutz- und Fördermöglichkeiten zur Erhaltung von Feuchtgebieten im Burgenland

Klaus Michalek

Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete sind Gebiete, die sich durch völlige oder weitgehende Ursprünglichkeit auszeichnen und in denen der Ablauf einer natürlichen Entwicklung gewährleistet ist. Na-turschutzgebiete beherbergen seltene oder gefährdete Tier- oder Pflanzenar-ten bzw. sind Gebiete, in denen selPflanzenar-tene oder wissenschaftlich interessante Mi-neralien und Fossilien vorkommen. Das erste Naturschutzgebiet im Burgenland wurde 1931 errichtet (Banngebiet Zitz-mannsdorfer Wiesen). Feuchtgebiete, die zu Naturschutzgebieten erklärt wurden, sind z.B. die Frauenwiesen in Leithaprodersdorf, der Zylinderteich in Hornstein, die Friedhofswiesen in Jabing, die Lafnitz-Stögersbach-Auen oder die Auwiesen Zickenbachtal.

Neben den ungefähr dreißig Natur-schutzgebieten gibt es im Burgenland fünf Geschützte Lebensräume, einen Geschützten Landschaftsteil, sechs Naturparke, 140 Naturdenkmäler, acht Landschaftsschutzgebiete, sech-zehn Natura-2000-Gebiete und einen Nationalpark. Der Anteil der Natu-ra-2000-Gebiete an der Landesfläche des Burgenlandes beträgt 27.7 % und 33 % der Landesfläche stehen unter ir-gend einem Schutz.

Geschützte Lebensräume

Geschützte Lebensräume sind selte-ne Lebensraumtypen, wie besondere Wiesenarten, Trockenrasen, besonde-re Waldtypen, Felsbesonde-regionen, welche im Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG

angeführt sind. Die Landesregierung muss diese nach Maßgabe der finanzi-ellen Mittel schützen und einen güns-tigen Erhaltungszustand wahren und wiederherstellen. Ein Feuchtgebiet, das als geschützter Lebensraum verordnet wurde, ist die Wehoferbachwiese in Oberwart.

Geschützter Landschaftsteil

Kleinräumige, naturnah erhaltene Landschaftsteile oder Kulturlandschaf-ten (historische GarKulturlandschaf-ten- und Parkanla-gen), die das Landschafts- und Ortsbild besonders prägen, die zur Belebung oder Gliederung des Landschafts- und Ortsbildes beitragen oder die für die Erholung der Bevölkerung bedeutsam sind, können von der Landesregie-rung zum Geschützten Landschafts-teil erklärt werden. Der Lahnbach bei Deutsch Kaltenbrunn im Bezirk Je-nnersdorf ist derzeit der einzige Ge-schützte Landschaftsteil im Burgen-land.

Naturdenkmal

Zu Naturdenkmalen können durch Be-scheid der zuständigen Bezirksverwal-tungsbehörde erklärt werden:

Naturgebilde, die wegen ihrer Eigen-art, Schönheit, Seltenheit, wegen ih-res besonderen Gepräges, das sie der Landschaft verleihen oder wegen ih-rer besonderen wissenschaftlichen und kulturellen Bedeutung erhaltungwür-dig sind oder

kleinräumige Gebiete, die für den Le-benshaushalt der Natur, das Klima oder als Lebensraum bestimmter Tier- und Pflanzenarten besondere Bedeutung

Naturschutzgebiet Thenau (K. Michalek)

haben (Kleinbiotope) oder in denen seltene oder wissenschaftlich interes-sante Mineralien oder Fossilien vor-kommen. Ein Beispiel für eine Feucht-wiese, welche zu einem Naturdenkmal erklärt worden ist, ist die Trollblumen-wiese in Gerersdorf bei Güssing.

Naturparke

Landschaftsschutzgebiete oder Tei-le derselben sowie geschützte Land-schaftsteile, die sich in hervorra-gendem Maße für die Erholung und Vermittlung von Wissen über die Na-tur oder die historische Bedeutung ei-nes Gebietes eignen und in denen die Voraussetzungen für eine fachliche Information und Betreuung gegeben sind, können durch Verordnung der Landesregierung die Bezeichnung Na-turpark erhalten. Der Clusius Natur-park war der erste NaturNatur-park im Bur-genland, er ist jetzt größer und heißt

„Naturpark in der Weinidylle“.

Landschaftsschutzgebiete

Gebiete, die sich durch besondere land-schaftliche Schönheit oder Eigenart auszeichnen, die für die Erholung der Bevölkerung oder für den Tourismus besondere Bedeutung haben oder die historisch bedeutsame Landschaftstei-le umfassen, können von der

Landesre-gierung zu Landschaftsschutzgebieten erklärt werden. Im Burgenland gibt es das Natur- und Landschaftsschutzge-biet Hangwiesen Loipersdorf, Rohr-bach, Schattendorf mit dem Feucht-gebiet Teichwiesen in Rohrbach, das Natur- und Landschaftsschutzgebiet

Neusiedler See und Umgebung, die Landschaftsschutzgebiete Rosalia – Kogelberg, Bernstein – Lockenhaus - Rechnitz, Südburgenländisches Hü-gel- und Terrassenland, Kellerviertel Heiligenbrunn, Landseer Berge und Raab.

Nationalpark

Besonders eindrucksvolle, formenrei-che und großflächige Gebiete, die für Österreich charakteristisch oder his-torisch bedeutsame Landschaftsteile umfassen und zum überwiegenden Teil vom Menschen in ihrer Ursprüng-lichkeit nicht oder nicht nachhaltig beeinträchtigt wurden, können zum Nationalpark erklärt werden. Der Na-tionalpark Neusiedler See - Seewin-kel wurde mit Beschluss des Burgen-ländischen Landtages am 29.11.1992 gegründet. Im Juli 1993 erfolgte eine Erweiterung des Nationalparkgebietes durch die Einbindung der Langen La-cke und deren Umgebung.

„Naturpark in der Weinidylle“

(F. Kovacs)

Naturdenkmal Gerersdorf bei Güssing (K. Michalek)

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Burgenländische Feuchtgebiete und ihre Bedeutung im Naturschutz Natura-2000-Gebiete bzw.

Europaschutzgebiete

Mit dem Beitritt Österreichs zur EU sind für unser Land zwei EU-Richt-linien über den Naturschutz wirk-sam geworden. Ein wesentliches Ziel ist die Schaffung eines europäischen Schutzgebietssystems mit einheitli-chen Kriterien für bedrohte Tier- und Pflanzenarten und für seltene Lebens-räume. Mit dem EU-Beitritt hat sich Österreich verpflichtet, die beiden Richtlinien umzusetzen und unter dem Namen „Natura 2000“ ein Netz besonderer Schutzgebiete einzurich-ten. Das Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ soll jene Gebiete umfassen, die die Mitgliedsstaaten für den Schutz der Lebensraumtypen des Anhanges I (253 Lebensraumtypen wie z.B. Pfei-fengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden, Magere Flachland-Mähwiesen, Auen-wälder mit Alnus glutinosa und Fraxi-nus excelsior) sowie die Habitate der Anhang II-Arten (200 Tierarten und

434 Pflanzenarten) gemäß Fauna-Flo-ra-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie) für geeignet halten. Im Burgenland gibt es zwölf Natura-2000-Gebiete, welche nach der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie nominiert sind. Dazu gehö-ren die Natura-2000-Gebiete Neusied-ler See-Seewinkel, Bernstein-Locken-haus-Rechnitz, Südburgenländisches Hügel- und Terrassenland, Lafnitzau-en, Zurndorfer Eichenwald und Hut-weide, Siegendorfer Pußta und Heide, Lange Leitn Neckenmarkt, Hang-wiesen Rohrbach-Schattendorf-Loi-persbach, Frauenwiesen Leithapro-dersdorf, Haidel bei Nickelsdorf, Parndorfer Platte und Nordöstliches Leithagebirge.

Es umfasst aber auch alle nach der Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen besonderen Schutzgebiete („Special Protection Areas o. SPAs“). Die Vogel-schutzrichtlinie listet 182 Vogelarten und Unterarten auf, welche geschützt

werden müssen. Im Burgenland gibt es die sechs Vogelschutzgebiete Neu-siedler See-Seewinkel, Auwiesen Zi-ckenbachtal, Mattersburger Hügel-land, Parndorfer Platte-Heideboden, Nordöstliches Leithagebirge und Waa-sen-Hanság.

Förderungen für Schutzgebiete

Das von der EU geförderte Pro-gramm zur Entwicklung des Länd-lichen Raums ist die wichtigste Fi-nanzierungsquelle für die Umsetzung von Naturschutzzielen in der reich-haltigen Kulturlandschaft Öster-reichs. Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele laufen über das Österrchische Programm zur Förderung ei-ner umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schüt-zenden Landwirtschaft (ÖPUL) und über den Landschaftspflegefonds. Die ÖPUL-Naturschutzmaßnahmen fallen unter die Maßnahme WF (= Erhaltung und Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller und gewässerschutzfach-lich bedeutsamer Flächen). Hier kön-nen Entschädigungen für Auflagen in Schutzgebieten wie zum Beispiel Na-tura-2000-Gebieten, Prämien für um-weltschonende Wirtschaftsweisen im Wald und im Offenland aber auch Bil-dungsmaßnahmen und sonstige Na-turschutzprojekte (z.B. Flussrückbau-ten) gefördert werden.

Im österreichischen Programm wird bei etlichen Maßnahmen durch die verpflichtende Einbindung der je-weiligen Naturschutzbehörde gewähr-leistet, auf welche Art und Weise die zu fördernden Maßnahmen Beiträge zur Erhaltung und Entwicklung der Biodi-versität leisten können.

• Erstaufforstungen auf landwirt-schaftlichen Flächen sind z.B. nur im

Naturschutzgebiet Siegendorfer Puszta mit ehemaligem Sulzsee (J. Weinzettl)

Einvernehmen mit der Naturschutz-behörde förderbar, um Aufforstun-gen von wertvollen Naturflächen (z.B. Feuchtwiesen) zu verhindern.

• Waldumweltmaßnahmen werden gemeinsam mit Forst- und Natur-schutzbehörden umgesetzt, um zu garantieren, dass Belange des Na-turschutzes (z.B. Schaffung von Spechtbäumen, Horstbäumen, Na-turwaldzellen, ökologisch sinnvolle Baumartenzusammensetzung) aus-reichend berücksichtigt werden.

• Entschädigungen für Natura 2000 Auflagen auf land- und forstwirt-schaftlichen Flächen können nur mit Zustimmung der Naturschutzbehör-de ausbezahlt werNaturschutzbehör-den.

ÖPUL und Naturschutzmaßnahmen werden mit Hilfe des Betriebsgesprä-ches möglichst gut an die Ziele des Be-triebes angepasst. Die Rolle der Natur-schutzbehörde äußert sich hier in der Gesamtkoordination der Beratungen sowie in der Abwicklung der individu-ellen Verträge.

Naturschutzmaßnahmen im ÖPUL

Während in den meisten europäischen Ländern Bauern im Rahmen ihrer Um-weltprogramme Flächen für umwelt-schonende Maßnahmen und Aufla-gen „einfach anmelden“ und damit für 5 Jahre unter Vertrag nehmen, gibt es in Österreich für die ÖPUL- Natur-schutzmaßnahmen ein Jahr vor dieser Anmeldung eine individuelle Betriebs-beratung.

Landwirt und Ökologe besichtigen dabei gemeinsam wertvolle Flächen des Betriebs und legen danach einver-nehmlich Ziele und Auflagen für diese Flächen fest. Bei der Maßnahme „Ge-samtbetrieblicher Naturschutzplan“

werden alle Flächen des Betriebs be-rücksichtigt und darauf aufbauend

ein gesamtbetriebliches Konzept um-gesetzt.

Diese Beratung hatte für den bishe-rigen Erfolg des Vertragsnaturschut-zes in Österreich eine sehr große Be-deutung. Das Gespräch zwischen Landwirt und Ökologen, die gemein-same Besichtigung der bewirtschaf-teten Wiesen und Felder, die Ausei-nandersetzung des Ökologen mit der wirtschaftlichen und strategischen Situation des Betriebs und die Aus-einandersetzung des Landwirtes mit der ökologischen Situation „seiner“

Landschaft und des Naturhaushaltes sind wesentliche Schlüsselfaktoren für ein gutes, nachhaltig wirksames Kon-zept. In den Evaluierungsergebnissen aus dem Jahr 2005 kam klar zum Aus-druck, dass die Akzeptanz für Natur-schutzmaßnahmen in betreuten Na-tura-2000-Gebieten wesentlich (ca.

35 %) höher ist als in nicht betreuten Natura-2000-Gebieten. Derzeit wer-den im Burgenland 11.500 ha über ÖPUL Naturschutzmaßnahmen be-wirtschaftet. Diese vertikalen

Maß-nahmen werden gegenwärtig noch auf 15 weitere Projektgebiete wie Hanság, Parndorfer Platte, Lacken im Seewin-kel, Seerandwiesen, Zieselschutzgebie-te, Erweiterung der Siegendorfer Puß-ta und alle Betriebe mit Viehbesatz im Burgenland ausgeweitet und betra-gen ca. 6,6 Mio. Euro an Förderunbetra-gen pro Jahr. Davon bezahlt 75 % die EU, 15 % der Bund und 10 % das Land Bur-genland.

Landschaftspflegefonds

Der Burgenländische Landschafts-pflegefonds wurde zur Förderung und Finanzierung von Maßnahmen zur Er-reichung der Ziele des Burgenländi-schen Naturschutz- und Landschafts-pflegegesetzes – NG 1990 eingerichtet.

Die Mittel werden von der Landesre-gierung auf der Grundlage von Richt-linien verwaltet. Derzeit erlassene Förderprogramme sind das Kultur-landschaftsprogramm und das Arten- und Lebensraumschutzprogramm.

Das Kulturlandschaftsprogramm Burgenland ist ein Förderprogramm zur Erhaltung naturschutzfachlich wertvoller Acker- und

Grünlandflä-Birnbaumlacke (R. Krachler)

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Burgenländische Feuchtgebiete und ihre Bedeutung im Naturschutz chen durch nachhaltige

landwirt-schaftliche Bewirtschaftung und Pflege sowie Flächenstilllegung und Wiesen-rückführung auf ausgewählten Flä-chen, welche durch Umgestaltungs-maßnahmen und Neuanlagen von Landschaftselementen wichtige öko-logische Funktionen erfüllen.

Das Burgenländische Arten- und Lebensraumschutzprogramm ist ein Förderungsprogramm zur Bewahrung und Verbesserung des Erhaltungszu-standes gefährdeter wildlebender Pflanzen- und Tierarten sowie gefähr-deter Lebensräume.

Schutzprogramm zur Erhaltung natürlicher Lebensräume des Anhanges I der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992) im Burgenland Mit dem Schutzprogramm zur Er-haltung natürlicher Lebensräume des Anhanges I der FFH-Richtline wer-den vom Naturschutzbund Burgen-land mehrere Lücken im Netz Burgen- landes-weiter Schutzgebiete geschlossen und ein Beitrag zum System europaweiter Schutzgebiete entsprechend „Natura 2000“ geleistet.

Besonders gefährdete und schüt-zenswerte Lebensräume sind oft nur in sehr kleinen und winzigen Überres-ten vorhanden, die – zumindest vorerst – für eine Unterschutzstellung recht-licher Art zurückgestellt werden.

Län-gerfristig stellen solche Reliktstandor-te jedoch wichtige Keimzellen für die Neubesiedlung stillgelegter oder ex-tensivierter landwirtschaftlicher Flä-chen der näheren Umgebung dar. Um die Funktion eines derartigen Gen-reservoirs erfüllen zu können, ist das Überleben möglichst aller Floren- und Faunenelemente sicherzustellen. Pacht bzw. Kauf sowie Pflegemaßnahmen sind kurzfristig unumgängliche Inst-rumente hierfür.

Derzeit organisiert der Natur-schutzbund Burgenland mit diesem Schutzprogramm die Pflege von ca.

60 ha nicht geschützten wertvollen Lebensräumen mit seltenen Pflanzen- und Tierarten. Davon sind 25 ha im Be-sitz des Naturschutzbundes, der Rest ist angepachtet. Die Pflege durch Mahd oder Entbuschung wird entweder von ehrenamtlichen Mitarbeitern des Na-turschutzbundes und des Vereins der Burgenländischen Naturschutzorgane oder von Bauern und Landschaftspfle-gern wahrgenommen.

LEADER-Projekt Gemeindeschutzgebiete

Eine weitere Möglichkeit, um ökolo-gisch wertvolle Flächen, wie z. B. auch Feuchtgebiete, zu erhalten, ist die Aus-weisung als „Gemeindeschutzgebiet“.

Ziel dieses Projektes ist die Einrichtung von kleinräumigen Schutzgebieten im lokalen Verwaltungsbereich von Ge-meinden zur langfristigen Erhaltung und Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume für bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Die Flächen-auswahl findet aufgrund naturschutz-fachlicher Erhebungen und Kartierun-gen statt. Unter die förderbaren Kosten fallen Planungkosten, Kosten für Revi-talisierung, Kosten für bewusstseins-bildende Maßnahmen (z. B. Tafeln, Pulte, Folder) und für Flächenankauf.

Landschaftspflege (K. Michalek)

3. Bewusstseinsbildung – Umwelterziehung – Umweltpädagogik

Angelika Vitovec

Noch vor wenigen Jahrzehnten wur-den so genannte unproduktive Feucht-flächen „melioriert“, um dem Mangel an Nahrungsmitteln in der Nach-kriegszeit entgegenzuwirken. Die Be-völkerung begrüßte damals die Tro-ckenlegung „sauerer Wiesen“ und Moore, schließlich galt es als Erfolg in der Landwirtschaft, neue produktive Flächen zu schaffen. Seither wurden in Österreich viele tausende Hektar der ökosensiblen Feuchtflächen, ein-schließlich Gräben, Altarme, Weiher, feuchte Senken etc., für Produktions-steigerungen, aber auch für Flächen-gewinnung für Gewerbebauten und Siedlungen zerstört. Heute produzie-ren wir Überschüsse, dem wenig üb-rig gebliebene Feuchtlebensraumreste gegenüber stehen, die gerade jetzt be-sonderen Schutz benötigen, um nicht noch weiteren Bodenmeliorationen oder Verbauungen zum Opfer zu fal-len. Mit so manchen trockengelegten Feuchtlebensräumen ist wohl auch das Wasser aus der Landschaft verschwun-den (Scharf, 1991).

Alleine schon dieses Faktum sollte den Menschen zum „Umdenken“ be-wegt haben, aber leider werden weiter-hin Feuchtgebiete zerstört. Offensicht-lich ist jenen Menschen nicht bewusst, welch große Bedeutung und vor allem welche Funktionen Feuchtstrukturen aller Art in der Landschaft haben. Die Palette reicht schließlich vom Lebens-raum für viele Pflanzen und Tierar-ten, die ausschließlich oder teilweise an Feuchtlebensräume gebunden sind, über den Grundwasserschutz (Erhal-tung, Sauberkeit) bis zum Erholungs-

und Nutzungswert des Wassers für den Menschen. Demnach müsste hier an-gesetzt werden, bewusstseinsfördernde Maßnahmen einzulenken. Leider spielt auch die Tatsache eine Rolle, dass ein Bauer, der seine Flächen nicht „ordent-lich gepflegt“ hat, als schlampig galt, möglicherweise auch heute noch als solcher gilt. Jedoch für die Tier- und Pflanzenwelt spielt eine durch „legere“

Wirtschaftsweise entstandene Struk-turvielfalt eine große Rolle.

Auf der anderen Seite gibt es auch in der Landwirtschaft von Seiten der Grundeigentümer die vorbildliche Bereitschaft, ehemalige Feuchtgebie-te, denaturierte Weiher und ande-re Feuchtstruktuande-ren wieder aus der Nutzung zunehmen, um sie der Natur zurückzugeben (Scharf, 1991). Mög-licherweise liegt dem ein Umweltbe-wusstsein zugrunde, ein Erkennen des Wertes der Feuchtstandorte im Land-schafts- und Naturhaushalt. Eine bes-sere Kenntnis der Funktionen und

Be-deutung von Feuchtgebieten kann dazu beitragen, die Sicht des Menschen für diese besonderen Lebensräume zu ver-bessern (Steiner, 1991).

Wer das Glück hatte, in der Kindheit in einer Pfütze oder am Bachrand zu spielen und viele Wasserlebewesen in ihrer Entwicklung beobachten konnte, wird auch als Erwachsener zu schätzen wissen, welchen hohen Erlebnis- und Erholungswert bereits kleine Feucht-strukturen für den Menschen haben.

Vor allem sollte dem Menschen be-wusst sein, natürliche oder naturnahe Feuchtlebensräume als „Erbe“ seinen Nachkommen zu bewahren. In einer bereits „ausgeräumten“, unattraktiven Landschaft kann jeder Mensch einen Beitrag leisten, Feuchtstrukturen wie-der zu revitalisieren, um wiewie-der eine lebenswertere Heimat auch für seine Nachwelt zu schaffen.

Schacht (1991) misst dem umwelter-zieherischen Wert bereits renaturierter oder naturnah gestalteter kleiner Seen, Weiher und Teiche allergrößte Bedeu-tung bei, da diese Feuchträume eine

Umweltspürnasen stellen die Gewässer-güte fest (J. Weinzettl).

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Burgenländische Feuchtgebiete und ihre Bedeutung im Naturschutz große Vielfalt an

spielerisch-sportli-chen Betätigungsmöglichkeiten bie-ten. Natur, die spielerisch erfasst, be-griffen, erlebt und „benutzt“ wird, prägt sich besser ein und wird als wertvoll empfunden. Damit soll mehr Natur-verständnis geweckt werden als durch viele andere Wege der Umwelterzie-hung (Schacht, 1991).

Viele Eltern haben jedoch selbst nicht mehr das Wissen oder das Be-wusstsein für die Natur, ja viele ken-nen nicht einmal häufig vorkommende Pflanzenarten beim Namen oder ihre volkstümliche Bedeutung. Es ist genau-so wichtig, die Begeisterung und das Interesse für die Natur der Erwachse-nen zu erwecken wie auch jenes aller Kinder und Jugendlichen.

Das Wissen unserer älteren Genera-tionen könnte einen wichtigen Beitrag leisten, die Menschen wieder für Heil-kräuter, Wildgewürze- und -gemüse zu interessieren. Natur- und Landschafts-führungen können überall, auch auf ei-ner „Gstettn“ oder bei eiei-ner Pfütze oder einem Acker, stattfinden, denn auch auf stark anthropogen beeinflussten Standorten gibt es Arten der „Roten Liste“, viele Heilkräuter oder einfach

Blumen für „das Auge“. Wie wichtig Insekten, ja auch kleinste Lebewesen wie Mikroorganismen im Naturkreis-lauf sind und welche Rolle sie spielen, kann mit Naturpädagogik spielerisch erlernt werden. An naturnahen Bä-chen und Flüssen können sich viele Erwachsene und Kinder mit flusspäd-agogischen Spielen begeistern.

Beispiele für erfolgreiche

Projekte zur Bewusstseins-bildung für Feuchtgebiete:

Umweltbaustellen: P.U.L.S. – Pro-jekte der Alpenvereinsjugend des Österreichischen Alpenvereins. Ar-beitseinsätze für Natur und Umwelt:

Eine Ferienwoche für die Natur arbei-ten. Junge Leute zwischen 16 und 30 arbeiten unentgeltlich, beheben einen Umweltschaden oder helfen der Na-tur mit einem konstruktiven Beitrag.

Unterkunft und Verpflegung kosten nichts, und ein oder zwei freie Tage sorgen für Ausgleich und Spaß (www.

alpenverein.at).

Projekte in Feuchtgebieten des Burgenlandes:

• Revitalisierung regulierter Bäche durch Rückverbauung mit Kindern und Jugendlichen (Johannes Müller, mündl.).

• Renaturierung von Hochwasser- becken (2004):

An mehreren Bächen und Flüssen des Burgenlandes befinden sich Hochwas-ser-Rückhaltebecken, in denen sich mit der Zeit viele interessante Tier- und Pflanzenarten angesiedelt haben. Die Aufgabe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Umweltbaustelle war, die Biotope genauer zu untersu-chen, gleichzeitig Biotopverbesserun-gen zu entwickeln und diese auch um-zusetzen (Umweltdachverband, 2004).

Projekte in Feuchtgebieten Salzburgs:

• Langwiesen (2004):

Die Langwiesen sind ein Streuwie-sengebiet, reich an Tier- und Pflan-zenarten, bei Großgmain am Fuß des Salzburger Untersberges. Da die Langwiesen in den vorangegangenen Jahren nicht mehr gemäht wurden, verbuschten sie zunehmend. Die Teil-nehmerinnen und Teilnehmer hatten die Aufgabe, aufkommende Gebüsche zu entfernen, zu mähen und einige alte Gräben wieder instand zu setzen.

Mit dem angefallenen Material wurde danach an einem sonnigen Platz ein Reptilienhügel gebaut (Umweltdach-verband, 2004).

Projekte in Feuchtgebieten Oberösterreichs:

• Traun-Auen (2004)

Die Traun-Auen sind ein geschütztes Natura 2000-Gebiet im Bereich der Mündung der Traun in die Donau.

Seltene dort lebende Tier- und Pflan-zenarten sind durch ihre Lebensweise hoch spezialisiert und wurden vielfach zerstört. Die Aufgabe der Umweltbau-stelle war, vorhandene Biotope zu pfle-gen, ungemähte Magerrasen zu entbu-schen und Amphibien-Laichgewässer auszuräumen bzw. einzutiefen (Um-weltdachverband, 2004).

Literatur:

Umweltdachverband (2004): Ökoferienjobs &

Praktika, Broschüre.

Schacht, H. (1991): Ziele und Aufgaben aus der Sicht der Landschaftsplanung, in: Feuchtgebiete Erhaltung, Neuanlage und Gestaltung – Öko-Text 5/91. Österreichische Gesellschaft für Na-tur- und Umweltschutz.

Scharf, W. (1991): Vorwort, in: Feuchtgebiete Erhaltung, Neuanlage und Gestaltung - Öko-Text 5/91. Österreichische Gesellschaft für Na-tur- und Umweltschutz.

Steiner, G.M. (1991): Feuchtgebiete: Standort-bestimmung, Begriffe, Typisierung, in: Feucht-gebiete Erhaltung, Neuanlage und Gestaltung – Öko-Text 5/91. Österreichische Gesellschaft für Natur- und Umweltschutz.

Umweltspürnasen beim Tümpeln (J. Weinzettl)

4. Unkonventionelle Überlegungen zum Landschaftswandel und

zu Wasserlebensräumen im Burgenland

Josef Fally

In der vorliegenden Publikation wird man überwiegend mit Texten konfron-tiert werden, die sachlich und fundiert abgefasst sind. Dieser Einleitungstext erhebt jenen Anspruch nicht. Aber als

In der vorliegenden Publikation wird man überwiegend mit Texten konfron-tiert werden, die sachlich und fundiert abgefasst sind. Dieser Einleitungstext erhebt jenen Anspruch nicht. Aber als