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Mai 2018 stellte sich Deutschland zum dritten Mal dem UPR. Grundlage war ein ressortübergreifend abgestimmter Bericht, der vor allem auf die Umsetzung der

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B3 Zusammenarbeit mit dem Europarat, der OSZE und den Vereinten Nationen

Am 8. Mai 2018 stellte sich Deutschland zum dritten Mal dem UPR. Grundlage war ein ressortübergreifend abgestimmter Bericht, der vor allem auf die Umsetzung der

über 160 Empfehlungen aus dem letzten UPR-Zyklus im Jahr 2013 einging. Im Vorfeld wurden auf Einladung der Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechts-politik und humanitäre Hilfe, Dr. Bärbel Kofler, Konsultationen mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft sowie mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte geführt. Ein weiteres Gespräch fand nach Fertigstellung des Berichts statt. Die Beauf-tragte unterrichtete auch den Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestags über das UPR-Verfahren.

In der dreieinhalbstündigen Anhörung in Genf meldeten sich 109 Staaten zu Wort und sprachen 259 Empfehlungen an Deutschland aus. Zahlreiche Staaten drückten dabei ihre Anerkennung für das deutsche Engagement für die Menschenrechte aus, sowohl für den Einsatz in Deutschland wie auch für den Einsatz weltweit und in den internationalen Foren, allen voran den Vereinten Nationen. Ebenso wurde der Einsatz Deutschlands für Flüchtlinge hervorgehoben. In den Empfehlungen wurde eine große Bandbreite von Themen angesprochen, insbesondere wurde Deutschland aufgerufen zu stärkeren Anstrengungen im Kampf gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Anti-semitismus oder die Diskriminierung von LGBTI. Ein weiteres wiederkehrendes Thema

war die Gleichberechtigung der Geschlechter und der Schutz von Frauen vor Gewalt.

Das Thema Wirtschaft und Menschenrechte wurde von mehreren Staaten aufgegriffen und Deutschland dabei zu einer ambitionierten Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte aufgefordert.

Deutschland hat dem Menschenrechtsrat am 20. September 2018 zum Abschluss dieses dritten UPR-Verfahrens mitgeteilt, dass es 209 der 259 Empfehlungen unterstützt.

Diese Empfehlungen gilt es, in den kommenden Jahren umzusetzen. 38

Deutschland arbeitet mit den sogenannten Sonderverfahren des VN-Menschenrechtsrats („special procedures“) zusammen und hat eine stehende Einladung an alle Sonderbericht-erstatter, unabhängigen Experten und Untersuchungskommissionen ausgesprochen.

Deutschland hat die Sonderberichterstatter für das Recht auf sicheres Trinkwasser und Sanitärversorgung, Leo Heller, für das Recht auf angemessenes Wohnen, Leilani Farha, für Menschenhandel, Maria Grazia Giammarinaro, für die Förderung von Wahrheit, Ge-rechtigkeit, Wiedergutmachung und Gewähr des Nichtwiederauftretens, Pablo de Greiff, und für das Recht auf Privatheit, Joseph Cannataci, gezielt und über den freiwilligen Beitrag an das OHCHR gefördert.

Die Arbeitsgruppe von Sachverständigen für Menschen afrikanischer Abstammung („Working Group of Experts for People of African Descent“ – WGEPAD) stattete acht Städten in Deutschland im Februar 2017 einen offiziellen Besuch ab. Schwerpunkt der Reise war die Untersuchung der aktuellen rechtlichen, institutionellen und politischen Rahmen-bedingungen und Maßnahmen zur Verhinderung von Rassismus und damit zusammen-hängender Intoleranz gegenüber Menschen afrikanischer Herkunft in Deutschland. Der Bericht wurde im September 2017 im VN-MRR vorgestellt. Darüber hinaus gab es Kontakte zu und Zusammenarbeit mit zahlreichen weiteren Sonderberichterstattern, darunter der Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs für Kinder und bewaffnete Konflikte, Virginia Gamba. Des Weiteren arbeitet die Bundesregierung auch mit der unabhängigen internationalen Untersuchungskommission zur Menschenrechtslage in Syrien und dem

„VN-Mechanismus für Untersuchung und Verfolgung von Kriegsverbrechen in Syrien“

(IIIM) eng zusammen, den Deutschland seit dem Jahr 2017 auch finanziell unterstützt.

38 Eine vollständige Dokumentation des UPRs einschließlich einer Video-Aufzeichnung der Anhörung sowie der deutschen Erklärungen vor dem Menschenrechtsrat findet sich auf der Internetseite des Menschenrechtsrats:

www.ohchr.org/EN/HRBodies/UPR/Pages/DEIndex.aspx.

Zusammenarbeit mit dem Europarat, der OSZE und den Vereinten Nationen

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Kooperation mit weiteren Institutionen und Gremien zum Schutz der Menschenrechte

Die Leiterin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Prof. Dr. Beate Rudolf, hat seit März 2016 bis Ende 2018 den Vorsitz des weltweiten Verbands der NMRI („Global Alliance of National Human Rights Institutions“ – GANHRI, vormals „International Coordinating Committee“) inne. Die Bundesregierung unterstützt den GANHRI-Vorsitz auch im Berichtszeitraum in dem Anliegen, die NMRI stärker zu vernetzen und ihre Expertise in die einschlägigen menschenrechtsrelevanten VN-Prozesse und Mechanismen einzubringen.

Die Frauenrechtskommission ist das zentrale Organ der Vereinten Nationen im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern. Sie wurde als funktionale Kommission des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen bereits im Jahr 1946 ein-gerichtet. Zu ihren Aufgaben gehören die Förderung der Gleichberechtigung und die Umsetzung der Rechte der Frau. Deutschland hatte im Jahre 2017 einen Vizevorsitz in der Kommission inne.

Die „Offene Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen zu Fragen des Alterns“ (OEWG-A) arbeitet an der Frage, in welchen Themenbereichen und auf welchen Wegen eine höhere Verbindlichkeit zum Schutz älterer Menschen erreicht werden kann. Seit dem Jahr 2016 unterstützt Deutschland – wie die EU – die hierzu eröffnete Debatte zur Stärkung der Menschenrechte Älterer.

Deutschland präsentierte am Rande der 9. OEWG-A vom 23. bis 26. Juli in New York die Wanderausstellung „Altersbilder“, die für einen realistischen statt stereotypen Blick auf das Alter sensibilisiert. Nach Evaluation des 2. Weltaltenplans (MIPAA) im Jahr 2017 verabschiedeten die Minister der 56 UNECE (Wirtschaftskommission für Europa der VN)-Mitgliedstaaten im September 2017 unter dem Titel: „Eine nachhaltige Gesellschaft für alle Altersgruppen: Verwirklichung des Potenzials eines längeren Lebens“ eine Ministererklärung zur weiteren Umsetzung dieses Weltaltenplans.

Seit dem Jahr 2013 ist der finanzielle Umfang der Kooperation zwischen dem BMZ und dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) deutlich gestiegen. Im Jahr 2013 zahlte das BMZ an UNICEF rund 40 Mio. EUR aus. In den darauffolgenden Jahren hat das BMZ seine Beiträge massiv erhöht. Dabei wird besonderer Wert darauf gelegt, die jährlichen Neuzusagen für Vorhaben nach Möglichkeit immer mehrjährig auszulegen, in der Regel für drei bis vier Jahre. Dies erlaubt UNICEF größere Planbarkeit, unterstreicht die Rolle Deutschlands als verlässlicher Geber und ermöglicht längerfristige Ansätze vor

Ort. Im Jahr 2017 betrugen diese mehrjährigen Neuzusagen rund 410 Mio. EUR. Neben einem institutionellen Beitrag unterstützt das BMZ vor allem die Arbeit von UNICEF in Ländern, die von Krisen, Krieg und Flucht betroffen sind.

Im Bereich der Vertragsorgane (siehe Anhang) übermittelte die Bundesregierung im Berichtszeitraum den Staatenbericht zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (6. Staatenberichtsverfahren). Zudem übermittelte die Bundesregierung eine sehr detaillierte Antwort auf die Themenliste („List of Issues“) des zuständigen Ausschusses über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in dem-selben Staatenberichtsverfahren. Geprüft wurden die deutschen Staatenberichte zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte im Rahmen des konstruktiven Dialoges mit dem zuständigen Ausschuss Ende September 2018 in Genf. Am 28. August 2018 wurde Prof. Andreas Zimmermann, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Potsdam, auf Vorschlag des Auswärtigen Amtes durch die Vertragsparteien des Internationalen Paktes über Bürgerliche und Politische Rechte als einer von 18 un-abhängigen Expertinnen und Experten zum Mitglied des VN-Menschenrechtsausschusses gewählt. Er ist Nachfolger der bisherigen deutschen Expertin Prof. Dr. Anja Seibert-Fohr.

Prof. Dr. Andreas Zimmermann, seit 28. August 2018 unabhängiger Experte im VN-Menschenrechtsausschuss © Karla Fritze

Das menschenrechtliche Engagement der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur („United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization“ – UNESCO) umfasst die Ausarbeitung normativer Instrumente sowie den Bereich Menschen-rechtserziehung und -bildung. Der Ausschuss für Übereinkommen und Empfehlungen („Committee on Conventions and Recommendations“ – CR) befasst

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sich in öffentlichen Sitzungen mit der Überprüfung von Staatenberichten zu menschen-rechtlichen Empfehlungen und Übereinkommen der UNESCO. Daneben untersucht er in vertraulichen Sitzungen Individualbeschwerden über Menschenrechtsverletzungen im Zuständigkeitsbereich der UNESCO (Recht auf Presse- und Meinungsfreiheit, Recht auf Bildung, Recht auf Teilhabe am wissenschaftlichen Fortschritt). Ebenfalls arbeitet die Bundesregierung mit einer Bandbreite von Organisationen, Fonds und Programmen der Vereinten Nationen zusammen. Ziel ist es unter anderem, die Menschenrechtsver-pflichtungen Deutschlands sowohl national als auch international mit Hilfe der Vereinten Nationen umzusetzen. Um dies zu gewährleisten, unterstützt die Bundesregierung die diversen Entitäten neben ihrem Kernbeitrag über den Haushalt der Vereinten Nationen auch über freiwillige und projektbezogene Beiträge (z. B. an UNICEF, UN Women) 39.

39 Siehe hierzu auch den Bericht der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen und einzelnen, global agierenden, internationalen Organisationen und Institutionen im Rahmen des VN-Systems in den Jahren 2016 und 2017, Bundestags-Drucksache 19/4763, https://www.

auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/internationale-organisationen/uno/deutschland-in-der-uno/205624

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