• Keine Ergebnisse gefunden

Mai wurde unter der englischen Abkürzung IDAHO zum Internationalen Tag gegen Homophobie und Transphobie erklärt. Deutschland und zahlreiche weitere Staaten

Im Dokument 13. Menschenrechtsbericht (Seite 192-200)

B4 Bürgerliche und politische Rechte

Der 17. Mai wurde unter der englischen Abkürzung IDAHO zum Internationalen Tag gegen Homophobie und Transphobie erklärt. Deutschland und zahlreiche weitere Staaten

nutzen diesen Tag, um durch Presseerklärungen und Veranstaltungen Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken.

Die EU-Leitlinien zum Schutz der Rechte von LGBTI-Personen („Guidelines to Promote and Protect the Enjoyment of all Human Rights by Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender and Intersex (LGBTI) Persons“) stellen die Grundlage für das Handeln der EU und der EU-Mitgliedsstaaten zum Schutz der Menschenrechte von LGBTI in Drittstaaten dar. Sie enthalten grundsätzliche Erwägungen sowie konkrete Maßnahmenkataloge, die bei allen geplanten Maßnahmen in diesem Bereich berücksichtigt werden sollten.

Bei vielen Mitgliedstaaten der VN ist eine offene und sachliche Diskussion über Dis-kriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität zum Teil immer noch nicht möglich, da das Thema weiterhin stark tabuisiert ist. Andererseits haben auf Ebene der VN bislang insgesamt über 90 Staaten Erklärungen gegen die Diskriminierung

Bürgerliche und politische Rechte

B4

aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität unterzeichnet. Neben westlichen Ländern setzen sich insbesondere auch lateinamerikanische Staaten für das Thema ein.

Die Bundesregierung förderte im Zusammenhang mit LGBTI-Anliegen im Jahr 2017 mehrere Menschenrechtsprojekte, unter anderem in der Guatemala, Montenegro, Nigeria, Türkei und Tunesien. Zudem unterstützte das Auswärtige Amt im Oktober 2016 eine internationale Konferenz zu LGBTI in Pristina und im Jahr 2017 erneut zwei internationale Konferenzen in Berlin zu zivilgesellschaftlichen Freiräumen mit Fokus auf LGBTI. Im Jahr 2018 fördert die Bundesregierung LGBTI-Projekte unter anderem in Mazedonien, Nepal, Sri Lanka und Tunesien.

Die VN-Behindertenrechtskonvention („Convention on the Rights of Persons with Disabilities“ – CRPD; VN-BRK) bildet den internationalen normativen Rahmen für das Engagement der Bundesregierung zur Bekämpfung der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen. Sowohl in der Europäischen Union und den Vereinten Nationen als auch auf bilateraler Ebene setzt sich die Bundesregierung für die Ratifizierung und Umsetzung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. Seit dem Jahr 2010 gehört Prof. Theresia Degener bis Ende 2018 dem Vertragsausschuss zur Konvention als Expertin an. Die Neuauflage des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention (NAP 2.0) läuft noch bis zum Jahr 2021. Der NAP 2.0 wird mit neuen Maßnahmen fortgeschrieben werden.

Religions- und Weltanschauungsfreiheit

Schutz und Förderung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit sind zentrale Be-standteile der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung, die in ihrem Koalitionsvertrag besonderes Augenmerk auf die Lage der christlichen Minderheiten gelegt hat. Auf inter-nationaler Ebene wird die Religions- und Weltanschauungsfreiheit insbesondere durch Art. 18 Abs. 1 des VN-Zivilpakts gewährleistet. Religiöse Minderheiten werden zudem durch die Erklärung der VN-Generalversammlung über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten angehören, von 1992 geschützt. Trotzdem ist das Recht auf freie Wahl und Ausübung der Religion in Teilen der Welt stark eingeschränkt, insbesondere für Angehörige religiöser Minderheiten.

Gemeinsam mit ihren EU-Partnern bringt die Bundesregierung regelmäßig – so auch im Berichtszeitraum – Resolutionen zu diesem Thema in die Generalversammlung und den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen ein und bestärkt damit ihr besonderes Anliegen, alle Formen religiöser Intoleranz deutlich zu verurteilen. Hierzu zählt neben

sogenannter Islamo- und Christianophobie auch Antisemitismus. Der Schutz von Religionsfreiheit und der Rechte von Angehörigen religiöser Minderheiten ist regel-mäßig Gegenstand von EU-Ratsschlussfolgerungen, Erklärungen oder einzelfallbezogenen Démarchen in Drittländern.

Der auf VN-Ebene zwischen der EU und ihren westlichen Partnern auf der einen und den islamischen Staaten auf der anderen Seite über Jahre geführte Streit um das – mit der Vorstellung von Menschenrechten als Individualrechten nicht kompatible – Konzept der

„Diffamierung von Religionen“ ist im Berichtszeitraum nicht mehr in der alten Schärfe aufgekommen, auch wenn entsprechende Tendenzen nach wie vor bestehen. Die im VN-Menschenrechtsrat im Jahr 2011 verabschiedete vermittelnde Resolution (A/HRC/

RES/16/18) zeigt weiter Wirkung.

Im Jahr 2018 wurde das „Amt des Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit“ geschaffen. Der Beauftragte ist im BMZ angesiedelt. Es ist vorgesehen, dass im zweijährigen Rhythmus ein Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit vorgelegt wird, aufbauend auf dem im Jahr 2016 erstmals veröffentlichten Berichts der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit (Bundestags Drucksache 18/8740).

Schutz von Werten und Grundrechten im Internet

Im digitalen Zeitalter steht der Menschenrechtsschutz vor einer zusätzlichen Heraus-forderung: Angesichts neuer Technologien müssen unsere Werte und Grundrechte auch im digitalen Raum wirksam geschützt werden, denn Menschenrechte gelten offline wie online. Deutschland hat gemeinsam mit Brasilien seit dem Jahr 2013 sechs Resolutionen zum Recht auf Privatheit im digitalen Zeitalter in die Generalversammlung und den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eingebracht. Dadurch wurde das Recht auf Privatheit bekräftigt und ein Diskussionsprozess darüber angestoßen, welche Heraus-forderungen das digitale Zeitalter an dieses Menschenrecht stellt und wie es geschützt werden kann. Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit werden darüber hinaus Maßnahmen zur digitalen Sicherheit gefördert, um den Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit von Journalistinnen und Journalisten und Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten auch im digitalen Raum zu schützen.

Niemand darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in die Privatsphäre ausgesetzt werden (Art. 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Art. 17 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte). Das heißt, alle Eingriffe sollten auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben, müssen auf Basis klarer und transparenter rechtlicher

Bürgerliche und politische Rechte

B4

Regelungen stattfinden und einem legitimen Zweck dienen. In seiner 28. Sitzung im März 2015 beschloss der VN-Menschenrechtsrat auf deutsch-brasilianische Initiative das Mandat eines VN-Sonderberichterstatters für das Recht auf Privatheit. Joseph Cannataci hat im Juli 2015 seine Arbeit aufgenommen und seither regelmäßig Berichte veröffentlicht.

Zuletzt stellte Herr Cannataci dem Menschenrechtsrat im März 2018 seinen Bericht zu Privatheit und Überwachung (A/HRC/37/62) vor.

Deutschland ist seit dem Jahr 2013 Mitglied der „Freedom Online Coalition“ (FOC).

Die „Freedom Online Coalition“ ist eine informelle Koalition aus 30 Staaten aus fünf Kontinenten, die sich gemeinsam für Internetfreiheit einsetzen. Die jährlich stattfindende

„Freedom Online Conference“ der FOC hat das Ziel, die globale Debatte über Internet-freiheit zwischen Staaten unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft zu intensivieren und Entwicklungen der Stabilisierung, Einschränkung oder Bedrohung der Internetfreiheit zu bewerten. Seit Beginn 2018 hat Deutschland den Vorsitz der FOC inne und wird im November 2018 die jährliche Konferenz in Berlin austragen.

Zudem richtet die Bundesregierung mehrmals pro Jahr den Runden Tisch „Internet und Menschenrechte“ aus, bei dem Vertreter von Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Parlament und Regierung sich über aktuelle Themen der Internetfreiheit austauschen.

Schutz vor Verschwindenlassen

Das Verschwindenlassen von Personen ist ein weltweit zu beobachtendes Mittel staat-licher Repression. Die Opfer sind regelmäßig weiteren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt, u. a. Folter, Entzug des Anspruchs auf rechtliches Gehör oder schwerwiegenden Eingriffen in das Familienleben und die Privatsphäre. Zu den Tätern gehören typischer-weise Polizeiangehörige, Militärs, Mitglieder von Sicherheitskräften oder des Geheim-dienstes, aber auch Paramilitärs oder sogenannte Todesschwadronen, die z. T. im Auftrag oder mit Billigung der Regierung handeln. Obwohl das Tatmuster bereits zur Zeit der Verhandlung der grundlegenden Menschenrechts-Pakte nach dem Zweiten Weltkrieg bekannt war, dauerte es über ein halbes Jahrhundert, bis das „Internationale Überein-kommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen“ („International Con-vention for the Protection of All Persons from Enforced Disappearance“ – CPED; auch:

„VN-Verschwundenenkonvention“) geschaffen wurde. Es begründet unter anderem die Verpflichtung zur Verfolgung von Verschwindenlassen und ein Verbot von Geheimgefäng-nissen, schafft Informationsansprüche für Angehörige und verbessert die Opfersituation durch die Regelung von Wiedergutmachung und Entschädigung. Das Übereinkommen ist am 23. Dezember 2010 in Kraft getreten. Bisher haben 58 Staaten das Übereinkommen ratifiziert, 97 haben es unterzeichnet. Deutschland hat die Erarbeitung dieses neuen

Rechtsinstruments konstruktiv unterstützt, im Jahr 2007 in New York unterzeichnet und im September 2009 ratifiziert. Die VN-Verschwundenenkonvention ist seit dem 23. Dezember 2010 völkerrechtlich und innerstaatlich in Kraft. Der deutsche Menschen-rechtsexperte Dr. Rainer Huhle ist noch bis zum 30. Juni 2019 Mitglied des Ausschusses zur VN-Verschwundenenkonvention. Die zentrale Aufgabe des zehnköpfigen Ausschusses ist die internationale Förderung und Überwachung der VN-Konvention.

Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern Der Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern ist seit langem zentraler Bestandteil der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung. Im Berichtszeitraum hat sich die weltweite Lage von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern verschlechtert. Der Raum für zivilgesellschaftliches Engagement ist enger geworden. Ein Beispiel ist die zunehmend restriktive gesetzliche Regulierung der Arbeit von Nichtregierungsorganisationen. Die Bundesregierung be-obachtet diesen Trend mit großer Sorge.

Über ihr Netz von Auslandsvertretungen verfolgt sie zudem Meldungen über das Schicksal von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern weltweit. Dabei arbeitet sie eng mit Nichtregierungsorganisationen zusammen. In einer Vielzahl von Einzelfällen setzte sich Deutschland im Kontext bilateraler Dialoge oder durch förmliche politische Demarchen für verfolgte Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschen-rechtsverteidiger ein. Die deutschen Auslandsvertretungen berichten regelmäßig über die Situation von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern.

Angehörige deutscher Auslandsvertretungen nehmen beobachtend an Gerichtsver-handlungen angeklagter Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsver-teidiger sowie an von MenschenrechtsverMenschenrechtsver-teidigerinnen und MenschenrechtsverMenschenrechtsver-teidigern organisierten Veranstaltungen teil. Außerdem halten die Auslandsvertretungen engen Kontakt zur Zivilgesellschaft und begleiten deren Projekte der Menschenrechtsarbeit.

Das Auswärtige Amt hat im Berichtszeitraum weltweit jährlich über einhundert solcher Projekte mit einem Projektvolumen von jeweils bis zu 100.000 Euro gefördert. Darunter sind auch zahlreiche Projekte, die den Schutz und die Unterstützung von Menschenrechts-verteidigern und Menschenrechtsverteidigerinnen zum Inhalt haben, unter anderem in Äthiopien, Irak, Nigeria und Türkei.

Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger sind wichtige Partner für die Entwicklungszusammenarbeit, sei es als einzelne Personen oder als Gruppe, unter anderem organisiert in Nichtregierungsorganisationen. Insbesondere durch das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Bürgerliche und politische Rechte

B4

finanzierte Programm des Zivilen Friedensdienstes (ZFD) werden in vielen Ländern Menschenrechtsorganisationen unterstützt, die die Menschenrechte fördern und Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger stärken. Zudem sind die Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschen-rechtsverteidigern immer in laufende Programme integriert. Die Mittel, die das BMZ für Projekte zur Unterstützung von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechts-verteidigern in Partnerländern zur Förderung entwicklungspolitischer Vorhaben privater deutscher Träger bereitstellt, beliefen sich im Berichtszeitraum auf über 2,8 Mio. EUR. Die Bundesregierung trägt ca. 280 Mio. EUR (2014 bis 2020) zum „Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte“ (EIDHR) bei. Dieses international einmalige Instrument finanziert unter anderem die direkte Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen und bedrohter Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechts-verteidiger und hat sich in schwierigen politischen Kontexten, wie der zunehmenden Ein-schränkung des Handlungsspielraums für Zivilgesellschaft („shrinking space“), bewährt.

Im Berichtszeitraum hat die Bundesregierung den VN-Menschenrechtsrat in Genf als Forum genutzt, um öffentlich auf die Situation von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern in vielen Ländern hinzuweisen. Im Universellen Staaten-überprüfungsverfahren („Universal Periodic Review“ – UPR) sprach die Bundesregierung konkrete Empfehlungen unter anderem an Bangladesch, Kolumbien, Kuba, Mali und Turkmenistan zur Verbesserung der Lage von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern aus. Zudem kritisierte sie in öffentlichen Erklärungen die Menschenrechtslage in Ländern wie Ägypten, China, Iran oder Russland. Außerdem wurden von Norwegen im VN-Menschenrechtsrat und in der VN-Generalversammlung Resolutionen zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechts-verteidigern eingebracht. Die Bundesregierung hat sich aktiv und sichtbar dafür ein-gesetzt, dass diese Resolutionen konkrete und starke Formulierungen enthalten, die den Bedürfnissen von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern Rechnung tragen.

Im Berichtszeitraum organisierte die Bundesregierung zwei regionale Menschen-rechtsseminare: 2017 für Südamerika in Mexiko und 2018 für die MENA-Region in Jordanien. An den Seminaren nahmen Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschen-rechtsverteidiger aus der Region, Mitarbeiter von Auslandsvertretungen sowie aus der Zentrale des Auswärtigen Amts und der bzw. die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung teil. Ziel dieser Seminare ist es, den Austausch und die Netzwerk-bildung im Bereich Menschenrechte zu stärken. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auslandsvertretungen tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus und berichten

über aktuelle Entwicklungen in ihren Ländern. Den teilnehmenden Menschenrechts-verteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern bieten die Seminare die Gelegenheit, Kontakte untereinander sowie zu den Vertretern der Bundesregierung zu knüpfen.

Um die Arbeit von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern in ihren eigenen Ländern zu stärken und weltweit einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen, wurde im April 2016 vom damaligen Bundesaußenminister Dr. Steinmeier und seinem französischen Amtskollegen Ayrault der Deutsch-Französische Preis für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit ausgelobt. Mit dem Preis werden jährlich Persönlichkeiten ausgezeichnet, die sich in den verschiedensten Bereichen – wie etwa Einsatz für Frauenrechte, Abschaffung der Todesstrafe oder Rechte von LGBTI – für den Schutz der Menschenrechte und die Förderung der Rechtsstaatlichkeit einsetzen.

Die Kandidaten für den Preis werden jeweils gemeinsam von den deutschen und französischen Auslandsvertretungen auf der ganzen Welt vorgeschlagen, worin die enge Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich auch auf dem Gebiet der Menschenrechte zum Ausdruck kommt. Am 1. Dezember 2016 wurde der Preis erstmals und von beiden Außenministern in Berlin an fünfzehn Preisträger aus aller Welt verliehen, darunter auch ein Sonderpreis für die Arbeit der „Weißhelme“ in Syrien.

Seit Dezember 2017 wird der Deutsch-Französische Menschenrechtspreis dezentral vor Ort gemeinsam in den jeweiligen deutschen und französischen Botschaften vergeben. 40

40 Die Preisträgerinnen und Preisträger des Deutsch-Französischen Menschenrechtspreises des Jahres 2016: Wang Qiaoling (China), Eva Abu Halaweh (Jordanien), Maria da Penha (Brasilien), Tahmina Rahman (Bangladesh), Sarah Belal (Pakistan), Valentina Cherevatenko (Russland ), Jacqueline Moudeïna (Tschad), Thun Saray (Kambodscha), Sunitha Krishnan (Indien), Montserrat Solano Carboni (Costa Rica), Beverley K. Jacobs (Kanada), Pietro Bartolo (Italien), Maximilienne Ngo Mbe (Kamerun), Aleh Hulak (Belarus/Weissrussland), Mary Lawlor (Irland). Ein Sonderpreis der beiden Außenminister ging an die syrischen Weißhelme, der von Raed al-Saleh in Empfang genommen wurde. Die Preisträgerinnen und Preisträger des Deutsch-Französischen Menschenrechtspreises des Jahres 2017: Herr Adilur Rahman Kahn (Bangladesch), Herr Nounongnon Balbylas Gbaguidi (Benin), Frau Gracia Violeta Ross Quiroga (Bolivien), Frau Ragia Omran (Ägypten), Herr César Ricaurte (Ecuador), Herr Abdullah Al Khonaini (Kuwait), Herr Bekim Asani (ejR Mazedonien), Frau Mandira Sharma (Nepal), Frau Grace Osakue (Nigeria), Frau Rosemarie Trajano (Philippinen), Frau Elena Milashina (Russland), Frau Shreen Abdul Saroor (Sri Lanka), Herr Kerem Altiparmak (Türkei), Herr Pavlo Lysianskyi (Ukraine), Frau Liliana Ortega Mendoza (Venezuela)

Bürgerliche und politische Rechte

B4

Die Bundesregierung unterstützt das Mandat und die Anliegen des VN-Sonderbericht-erstatters für Menschenrechtsverteidiger. Dieses Amt hatte im Berichtszeitraum der Franzose Michel Forst inne. Auf Basis seines Mandates machte er immer wieder auf die Lage von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern aufmerksam und unternahm dazu auch Länderbesuche.

Im Europarat bleiben der Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschen-rechtsverteidigern sowie die Prävention und Bekämpfung von Straflosigkeit schwer-wiegender Menschenrechtsverletzungen Arbeitsschwerpunkte. Eine Grundlage dafür sind im Jahr 2011 vom Ministerkomitee verabschiedete Richtlinien zur Bekämpfung von Straflosigkeit von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen. Darin werden Staaten aufgerufen, Straflosigkeit zu bekämpfen, um den Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, vor zukünftigen Menschenrechtsverletzungen abzuschrecken und das öffentliche Vertrauen in Rechtstaatlichkeit aufrecht zu erhalten. Die Menschenrechtskommissarin des Europarats engagiert sich ebenfalls stark in diesem Bereich.

Deutschland hat sich im Berichtszeitraum zudem mit seinen EU-Partnern in den zuständigen Gremien der OSZE kontinuierlich für den Schutz von Menschenrechts-verteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern, für ihre möglichst weitgehende Teilnahme an OSZE-Konferenzen, sowie in konkreten Einzelfällen für die Arbeit einzelner Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger in den OSZE-Teilnehmerstaaten engagiert. Im Juni 2014 hat das OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) Richtlinien für den Schutz von Menschen-rechtsverteidigern aufgelegt. Deutschland hat das Projekt zur Bekanntmachung dieser Richtlinien finanziell unterstützt.

B5 Wirtschaftliche, soziale und

Im Dokument 13. Menschenrechtsbericht (Seite 192-200)