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Bei der Regulierung kann zwischen kosten-, und preisorientierter Regulierung unterschieden wer-den. Ohne hier auf die Details einzugehen, erfolgt bei beiden eine Begrenzung des Gewinnes über Eingriffe beim Preis der Leistungen. Bei der kostenorientierten Regulierung besteht die klare Gefahr, dass übermässig investiert wird. Der Grund dafür ist, dass höhere Kosten über einen höheren Preis kompensiert werden könnten. Wichtiger noch erscheint bei beiden Arten der Regulierung das Prob-lem, dass der Gewinn nur ein Indikator der Tätigkeit der Netzgesellschaft ist. Die Qualität des Netz-betriebes und die ökonomisch korrekten Entscheidungen bei den Netzinvestitionen dürften sich nur zu einem kleinen Teil auf den Ertrag der Netzgesellschaft auswirken, ausser eine entsprechende Regelung wird explizit eingeführt. Es ist dies das allgemeine Problem, dass der Preis nur eine Di-mension eines Produktes ausmacht, die Qualität eine andere. Im Falle der Netzgesellschaft dürften solche Qualitätsaspekte einen noch grösseren Raum einnehmen als das bei anderen Gütern der Fall ist. Dies ist durch die relativ tiefen Kostenanteil des Netzes sowie durch die Bedeutung eines stabi-len Netzbetriebes bedingt. Die Regulierung muss deshalb auch diese Aspekte erfassen.

Damit kann bei der Regulierung der Netzgesellschaft nicht allein auf traditionelle Regulierungsin-strumente abgestellt werden. Vielmehr wird eine direkte Aufsicht nötig sein. Eine solche ist durch die Regelungen des EMG im Prinzip möglich, da die öffentliche Hand auch Einsitz in den Verwaltungsrat nehmen wird. Allerdings müsste zusätzlich noch eine enge Beziehung zwischen diesen Vertretern und der Regulierungsbehörde hergestellt werden. Die Regulierungsbehörde müsste dabei ihr Au-genmerk auch auf die Details des Netzbetriebes sowie der Neuinvestitionen richten und nicht nur auf den Preis und die Diskriminierungsfreiheit des Netzzuganges. Dies setzt eine entsprechende Aus-stattung der Regulierungsbehörde voraus. Auch hier gilt, dass eine „Regulierung Light“ nicht aus-reicht.

Die staatliche Aufsicht wird auch aus einem anderen Grund wichtig bleiben. So entsteht gegen Neu-bauten, sei es von Kraftwerken oder sei es von Leitungen, grosser lokaler Widerstand. Die Bauwilli-gungen werden damit zum Politikum. Langfristig dürfte denn auch hier die zentrale Schwierigkeit liegen bei der Aufrechterhaltung eines zuverlässigen Netzbetriebes.

Als ein Fazit zur Diskussion von Organisation und Regulierung kann gesagt werden, dass eine enge Beziehung zwischen der Eigentumsform und der Striktheit der Regulierung besteht. In England ist die Netzgesellschaft privat und gewinnorientiert, unterliegt aber einer sehr strikten Regulierung, die auch Grössen ausser den Preis miteinbezieht. In anderen Ländern ist diese Regulierung dagegen weniger strikt. Dort wurde dafür auf die Gewinnorientierung verzichtet. Im Prinzip kann diese Ge-winnorientierung zu verbesserten Anreizen führen, weil nun die Möglichkeit besteht, die Netzgesell-schaft für Fehler pekuniär zu bestrafen. Bei einer laxen Regulierung besteht aber die Gefahr, dass die Gewinnorientierung zu hohen Kosten und schlechter Qualität der Versorgung führt. Die schwei-zerische Lösung geht einen Mittelweg, indem zwar einerseits im Prinzip Gewinnorientierung besteht, andererseits aber die wichtigsten Kunden der Netzgesellschaft gleich auch die Eigentümer sind. Man darf gespannt sein, wie diese Lösung in der Praxis funktionieren wird.

5. Schlussfolgerungen

Aus der vorhergehenden Diskussion ergab sich eine Reihe von Problembereichen, die wohl noch weiterer Aufmerksamkeit bedürfen. Erstens wird zwar vorgesehen, dass ein Markt für Ausgleichs-energie geschaffen wird. Dieser dürfte aber eine eng begrenzte Rolle erhalten, was dem gewählten bilateralen Modell folgt. Dies entspricht aber nicht den Interessen der schweizerischen Wasserkraft.

Um einen breiten Markt für Ausgleichsenergie zu schaffen, müssten die Restriktion zum internen Ausgleich pro Bilanzgruppe gelockert werden. In die gleiche Richtung ginge ein Export von Aus-gleichsenergie, z.B. über die Schaffung eines internationalen Marktes für Reserveenergie.

Ein zweiter Problembereich bezieht sich auf die Sicherstellung von ausreichenden Netzinvestitionen.

Hier wird im weitesten Sinn ein politischer Prozess nötig sein, da ökonomische Anreize allein nicht ausreichen werden, die nötigen Investitionen in die Netzanlagen zu generieren.

Drittens wird es möglicherweise bei der Entscheidungsfindung der Netzgesellschaft zu Konflikten kommen. Ein wesentliches Problem erscheint hier, dass die Überlandwerke die Kontrolle über die Netzgesellschaft ausüben und dass nicht klar ist, welche Anlagen der Netzgesellschaft gehören werden.

Ein vierter Problembereich ist die staatliche Aufsicht. Wegen der grossen Bedeutung der Qualität der Netzversorgung reicht hier eine rendite- oder preisorientierte Regulierung nicht aus. Daneben sind auch – unter anderem wegen der Beteiligungsverhältnisse bei der Netzgesellschaft – die verschie-denen Möglichkeiten zur Diskriminierung im Auge zu behalten.

Die verschiedenen Probleme sind von unterschiedlicher Dringlichkeit. Die Regelung des Marktmo-dells und der Besitzverhältnisse bei der Netzgesellschaft müssen im Gesetz und in der Verordnung geregelt werden. Allerdings wären Korrekturen wohl auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich, sollten sich Schwierigkeiten ergeben. Bei den Investitionen in die Netze muss zuerst abgewartet werden, wie das bestehende System funktioniert und wie die Netzgesellschaft an die Sache heran geht. Eine starke Beteiligung der Politik ergibt sich hier rein schon aus dem typischerweise starken Widerstand gegen neue Anlagen. Auch bei der staatlichen Aufsicht werden die Details erst in der Praxis klar werden.

Auf einen Punkt sollte doch noch hingewiesen werden. Aus rein technischen Gründen ist eine schweizerische Netzgesellschaft wohl immer noch viel zu klein. Die Stromflüsse betreffen ein weit grösseres Gebiet und die technische Kontrolle des Systems sollte deshalb nicht nach nationalen Grenzen aufgeteilt werden. Auch die Entstehung eines europäischen Marktes spricht für eine grös-sere Zuständigkeit. Es ist denn auch zu vermuten, dass längerfristig eine weitere Vereinheitlichung ansteht.

Literaturverzeichnis

Bergman, L. , G. Brunekreeft, C. Doyle, N.H.v.d. Fehr, D.M. Newbery, M. Pollit and P. Regibeau (1999) „A European Market for Electricity”. Monitoring European Deregulation 2, CEPR, London.

BfE (2001): „Elektrizitätsmarktverordnung, Erläuternder Bericht“. Entwurf 5. Oktober 2001, Bundes-amt für Energie, Bern.

Bodmer, F. und S. Borner (2001): „Die Liberalisierung des Strommarktes in der Schweiz“. Verlag Rüegger, Chur/Zürich.

Boucher, J., B. Ghilain and Y. Smeers (1998) „Security Constrained Dispatch Gives Financially and Economically Significant Nodal Prices”. The Electricity Journal, Nov, 53-59.

Bundesrat (1999) „Botschaft zum Elektrizitätsmarktgesetz“. Vom 7.6.1999, EDMZ, Bern.

Conkling, R.L. (1998) „A California Generation Capacity Market”. The Electricity Journal, Oct, 27-35.

Hogan, W.W. (1992) „Contract Networks for Electric Power Transmission”. Journal of Regulatory Economics, 4, 211-242.

Hogan, W.W. (1998) „Getting the Prices Right in PJM”, The Electricity Journal, Aug./Sept., 61-67.

Hunt, S. and G. Shuttleworth (1996) „Competition and Choice in Electricity”. John Wiley and Sons, Chichester et al..

Joskow, P.L. (1997) „Restructuring, Competition and Regulatory Reform in the U.S. Electricity Sector”. Journal of Economic Perspectives 11, 119-138.

Joskow, P.L. (2000) „Deregulation and Regulatory Reform in the U.S. Electric Power Sector”.

mimeo, Dept. of Economics, MIT, February.

Kaul, A. (2001): “Corporate Governance Issues einer schweizerischen Netzgesellschaft”. Lizentiats-arbeit, Universität Basel.

Kirby, B. and E. Hirst (1999): “Maintaining Transmission Adequacy in the Future”. The Electricity Journal, Nov, 62-72.

Osborn, A. (2001): „ NETA Tidy“. International Power Generation, May, 54-55.

Thomas, E. (2001): „Living with NETA“. International Power Generation, Jul/Aug, 45-46.

OUVERTURE DU MARCHÉ DE L’ÉLECTRICITÉ À LA