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Städtebauliche Rahmenbedingungen

2 Teil B | Verfahrensaufgabe

2.2 Städtebauliche Rahmenbedingungen

2.2.1 Wettbewerbsgebiet

Die Leonhardsvorstadt war Ende des 14. Jahrhunderts die erste große Stadterweiterung Stuttgarts. Die städ-tebaulichen Strukturen und die kleinteilige Bebauung sind auch heute noch größtenteils erhalten. Die beiden großmaßstäblichen Parkhausbauten (das o.g. Breu-ninger-Parkhaus und das von der Lazarettstraße aus erschlossene Züblin-Parkhaus) sind Relikte der Wieder-aufb auphase der Nachkriegszeit.

Die anstehenden Entwicklungen in der Leonhards-vorstadt sind als Stadtreparatur angelegt und im Kontext zu entwickeln. Die städtebauliche Vernetzung, das Schaff en von qualitätsvollen und durchlässigen, gemischt genutzten Gebäuden und ein begrünter, von allen nutzbarer Freiraum sind Grundqualitäten der Planungen.

Parallel zum HFM wird auf dem Areal des Züblin-Park-hauses eine „Neue Quartiersmitte“ entwickelt. Ziel ist es, das ehemals zusammenhängende Quartier inhaltlich und räumlich wieder zu vereinen. Entstehen soll ein gemeinwohlorientierter und nachhaltiger, gemischt ge-nutzter Stadtbaustein, der Raum schafft für die Bedarfe der lokalen Bevölkerung.

Als stadträumliche Quartierskante an der B14 und als Übergang hinsichtlich der Gebäudehöhen soll die Gebäudefolge aus HFM und Mobility Hub (und einem späteren weiteren Baustein) zwischen den großformati-gen Bauten der Innenstadt und der kleiner gegliederten Leonhardsvorstadt mit gemischt genutzten Gebäuden vermitteln. Darüber hinaus soll das Leonhardsviertel über das HFM und die B14 hinweg funktional und ideell wieder mit der Stadtmitte vernetzt werden.

Das Haus für Film und Medien wird die Stuttgarter Kulturmeile mit einer Vielzahl an kulturellen Angebo-ten aus u.a. Staatsgalerie, Württembergischer Lan-desbibliothek und StadtPalais bis zum Wilhelmsplatz verlängern und dazu einen Dreiklang bilden mit der Leonhardskirche und dem Gustav-Siegle-Haus.

Zusätzlich soll die Neugestaltung des städtischen Raums am Leonhardsplatz eine attraktive Querver-bindung über die bisherige Barriere der B14 hinweg zwischen der Innenstadt am Marktplatz und der Leon-hardsvorstadt ermöglichen.

Das Wettbewerbsgebiet befi ndet sich auf dem Standort des heutigen Breuninger-Parkhauses an der B14. Das für das Stadtleben unattraktive Parkhaus soll zukünft ig durch zwei Baukörper ersetzt werden, das Haus für Film und Medien als ein architektonisch und städtebaulich exponiertes Gebäude gegenüber der Leonhardskirche, und den dahinter folgenden Baukörper des Mobility Hub.

2.2.2 Planungsrecht

Aufgrund terminlich ineinander greifender Vorgänge wird parallel zu diesem hochbaulichen Realisierungs-wettbewerb über ein Bebauungsplanverfahren neues Planungsrecht für das Gebiet geschaffen.

Die folgenden Rahmenbedingungen fließen als Vor-gabe in den zukünftigen B-Plan ein und sind daher zwingend einzuhalten:

• Baugrenze gem. Anlage „Katasterplan mit Baufeld“

• Grundflächenzahl (GRZ): 1,0

• Maximale Höhe der baulichen Anlage (HbA): 274,50 m ü. NN, d.h. eine Gebäudehöhe 27,50 m über mittle-rem Geländeniveau

• Überbaubarer Bereich gem. Anlage „Katasterplan mit Baufeld“

• Einzuhaltende Mindestdurchfahrtshöhe unter Auskra-gung entlang Hauptstätter Straße: 5,00 m

• Punktuelle Überschreitung des Baufelds in den Obergeschossen durch einzelne auskragende Bauteile zulässig

• Für Flachdächer und flach geneigte Dächer (bis 10°

Neigung) gelten Regelungen zur Begrünung und Aus-rüstung mit Solaranlagen (s. a. Kapitel 2.3.12 Abs. 5)

• Überschreitung der HbA um max. 1,00 m für PV-An-lagen bei Einhaltung eines Randabstands zu Attika/

Gebäudeaußenkante von min. 2,50 m zulässig

• 15% Fassadenbegrünung

Da auf der Wettbewerbsparzelle mehrere städtische Liegenschaften aneinandergrenzen, gelten für den Wett-bewerb nur die Vorgaben entsprechend den Baugrenzen aus der Anlage „Katasterplan mit Baufeld“ (s. Anlage 11). Für das Verfahren ist das Baufeld „Erdgeschoss“ als Grundstück anzusetzen. Die Neuordnung der städti-schen Liegenschaften und damit die Festlegung des finalen Grundstückzuschnitts erfolgt erst im Nachgang zum Wettbewerb.

Das Baufeld gem. Anlage „Katasterplan mit Baufeld“

weist im Erdgeschoss eine Größe von 1.128 m² und ab einer Mindestgebäudehöhe von 5,00 Metern aufgrund der möglichen stützenfreien Überbauung der B14 eine Fläche von 1.381 m² auf.

2.2.3 Ver- und Entsorgungsleitungen

Der Anschluss des Planungsgebietes an die öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen ist gesichert. Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Fernwärme, Strom und Telefon sind vorhanden und werden entsprechend der weiteren Planung ergänzt.

Die bestehende Leitungstrasse Fernwärme und ein Abwasserkanal schneiden entlang der Esslinger Straße in Teilen in das Baufeld ein. Eine Verlegung ist sehr zeit- und kostenaufwändig und sollte daher vermieden werden.

Weitere kabelgebundene Leitungen queren das Baufeld über die heutige Rotunde der Passage. Hier kann davon ausgegangen werden, dass diese Leitungen im Zuge des Abbruchs verlegt werden können.

Weitere Informationen können der Anlage 21 entnom-men werden.

2.2.4 Denkmalschutz

Denkmalschutzrechtliche Auflagen sind innerhalb des Wettbewerbsgebietes nicht zu berücksichtigen.

Im Betrachtungsraum Freiraum sind die Kreuzigungs-gruppe (vor dem Chor der Leonhardskirche) und der Nachtwächterbrunnen (Ecke Pfarrstraße / Leonhards-platz) als Kleindenkmale zu berücksichtigen.

2.2.5 Heilquellenschutzverordnung

Das Grundstück des HFM liegt in der sogenannten Kernzone des Quellenschutzgebietes zum Schutz der staatlich anerkannten Heilquellen in Stuttgart und

Umgang mit dem Baugrund. Daraus resultieren Auflagen für Planung und Bauab-wicklung hinsichtlich Art und Tiefe von Baugrube und Gründung.

Informationen hierzu sind im Geotechnischen Untersu-chungsbericht enthalten (s. a. Kapitel 2.2.7) und können der Anlage 09 entnommen werden.

2.2.6 Abbruch, Altlasten & Kampfmittel

Es ist geplant, dass die erforderlichen Abbrucharbeiten auf dem Baugrundstück (Parkhaus, Rotunde/Passagen-zugang, Aufzugturm) vorab und in Koordination mit der Errichtung des Mobility Hub erfolgen.

Es ist davon auszugehen, dass Anhaltspunkte für eine mögliche Belastung des Geländes durch Kampfmittel vorliegen werden. Als erster Schritt wurde eine Luft-bildauswertung des Regierungspräsidiums Stuttgart veranlasst. Das Wettbewerbsgebiet liegt in der mehr-fach bombardierten Stuttgarter Innenstadt. Obwohl das Grundstück heute bereits bebaut ist, kann das Vorhan-densein von Bombenblindgängern nicht ausgeschlossen und die Durchführung weiterer Maßnahmen erforderlich werden.

2.2.7 Baugrund & Gründung

Im Zuge städtebaulicher Voruntersuchungen wurden im Umfeld des Baugrundstücks geotechnische Untersu-chungen vorgenommen.

Aufgrund der vorgefundenen Bodenschichtungen und des anstehenden Grundwasserspiegels im Untergrund stehen für das Gebäude maximal ca. 6,00 m Höhe unterirdisch zur Verfügung, es sind damit z.B. maximal zwei Untergeschosse mit jeweils ca. 3,00 m Geschoss-höhe möglich.

Die Ergebnisse sind in einem Geotechnischen Untersu-chungsbericht zusammengefasst und können der Anlage 09 entnommen werden.

2.2.8 Lärmschutz

Ein detailliertes Lärmschutzgutachten befindet sich in der finalen Ausarbeitung und liegt derzeit als Vorabzug vor.

Bei der Planung und Realisierung des HFM ist eindring-lich darauf zu achten, dass die Emissionen, die vom HFM ausgehen könnten, nicht die umgebenden Anwoh-ner und Nutzer beeinträchtigen. Dies gilt vor allem für die Funktionen und Gebäudebereiche des HFM (z.B.

Dachgastronomie), die über 22 Uhr hinaus betrieben werden und Geräusche in die Umgebung abgeben.

Bei der Führung von Besucherströmen ist der Immissi-onsschutzrechtliche Schutzanspruch der benachbarten Wohnungen in der Esslinger Straße zu beachten; der Haupteingang sollte daher nicht zur Esslinger Straße hin orientiert sein.

Schalltechnisch optimal ist ein direkter Zugang aus dem HFM zum Mobility Hub und zur Stadtbahnhaltestelle Rathaus.

Nutzungen im Sinne von Arbeitsplätzen, Büroräumen u. Ä. innerhalb des HFM in Richtung der B 14 sind nur mit entsprechenden Schallschutzmaßnahmen möglich wie z.B. nicht öffenbare Fenster, fensterunabhängige Lüftung oder Doppelfassade.

Weitere Hinweise hierzu können dem Kapitel 2.3.4 und der Anlage 15 entnommen werden.

2.2.9 Abwicklung der Baumaßnahmen

Das Baufeld des neuen HFM wird von vielfältigen Fakto-ren beeinflusst, weshalb bereits im frühen Entwurfspro-zess Aussagen zum Umgang mit den vor Ort herrschen-den Rahmenbedingungen erforderlich sind.

Der folgende exemplarisch beschriebene Ablauf der Abbruch- und Baumaßnahmen stellt dabei nur eines von evtl. mehreren denkbaren Szenarien dar, welche im Zuge der Planungen mit den zuständigen Ämtern

der Landeshauptstadt Stuttgart und den Nachbarn abgestimmt werden müssen. Der dargestellte Bauablauf berücksichtigt die bisher bekannte Planung zum Mobi-lity Hub und soll Ideen liefern, was bei der Errichtung des HFM inhaltlich und zeitlich zu berücksichtigen ist.

Insbesondere der Umgang mit den Bestandsleitungen, die Baufeldfreimachung und die Teilsperrung oder Ver-legung der Straßen stellen keinen fi nal erkundeten und abgestimmten Stand dar, sondern sollen als Konzept-skizzen dienen. Bei anderen entwerferischen Ansätzen müssen die dargestellten Rahmenbedingungen auch berücksichtigt und ggfs. auf andere Art gelöst werden.

a) Phase 1

In der ersten Phase ab dem Jahr 2022 wird das Breunin-ger-Parkhaus unter Erhalt der Parktasche unterhalb der B14 abgebrochen. Die Esslinger Straße wird teilge-sperrt, jedoch für Fußgänger und Fahrradfahrer freige-halten. Eine Fahrbahneinschränkung bzw. -verschwen-kung der B14 ist notwendig.

b) Phase 2

Nach der Abbruchphase sollen im Jahr 2023 die Erd-arbeiten für die Baugrube des Mobility Hubs und des Tiefgaragenanteils unter der zukünft igen verlängerten Wagnerstraße beginnen. Mit der darauff olgenden Erstel-lung der Tiefgaragengeschosse geht die Sanierung der Parktasche unterhalb der B14 einher.

Die Rotunde mit Zugang zur Breuninger-Passage inkl.

Ladenlokalen und barrierefreiem Zugang (Aufzug-sturm) bleibt in Betrieb.

Die Teilsperrung der Esslinger Straße und die Fahr-bahneinschränkung bzw. -verschwenkung der B14 bleiben bestehen.

c) Phase 3

Mitte 2023 wird der Neubau des Mobility Hubs in den oberirdischen Geschossen fortgesetzt. In diesem Zuge wird die Baustelle für das neue HFM eingerichtet und mit der Baufeldfreimachung begonnen.

siv außer Betrieb genommen. Der barrierefreie Zugang (Aufzugsturm) zur Passage muss weiterhin gewährleis-tet sein.

d) Phase 4

Ab dem Jahr 2024 soll die Rotunde inkl. Ausgang der Breuninger-Passage, Ladenlokalen und Aufzugsturm abgebrochen werden. Die Fußgänger werden zu einem bestehenden oberirdischen Fußgängerüberweg nahe der Leonhardskirche umgeleitet.

Die Teilsperrungen der B14 und der Esslinger Straße bestehen weiterhin.

e) Phase 5

Im Sommer 2024 soll der Mobility Hub in Betrieb ge-hen. Gleichzeitig beginnt der Neubau für das HFM.

Es bestehen Fahrbahneinschränkungen auf der B14 und der Esslinger Straße. Die Fußgänger werden weiterhin oberirdisch umgeleitet.

f) Phase 6

Parallel zur Fertigstellung und Inbetriebnahme des HFM erfolgt ab Mitte 2026 die Herstellung der Außenanlagen um den Leonhardsplatz inkl. den Bereichen um das Haus für Film und Medien.

Der Anschluss an die Breuninger-Passage und der Zugang (auch barrierefrei) zur Stadtbahn wird entspre-chend der Neuplanung zum HFM hergestellt.

Die Verlegung der Fahrspuren der B14 wird wieder – ggfs. unter Berücksichtigung der städtebaulichen Planung des B14-Wettbewerbs – rückgebaut

(s. a. Kapitel 2.1.6). Die Esslinger Straße wird in neuer Form in Betrieb genommen.

Die Angaben dieses noch nicht abgestimmten Beispiels-zenarios sind zeichnerisch dargestellt der Anlage 02 zu entnehmen.

Haus für Film und Medien | Stuttgart | Auslobung 31 Abb. 03: Lageplan | Rahmenbedingungen Zukünft iger Verlauf B14 (s. Anlage 13)

(Quelle: Stadtmessungsamt, Landeshauptstadt Stuttgart/Pesch Partner Architekten Stadtplaner GmbH) Leonhardsplatz

Haus für Film und Medien | Stuttgart Hochbaulicher Realisierungswettbewerb

Baufeld Erdgeschoss "Haus für Film und Medien"

Planfläche "Mobility Hub"

Mögliche Überbauung ab 5 Meter Mindestbetrachtungsraum Freiraum Standpunkt Außenraumperspektive 1

In Schnitten und Ansichten darzustellende Umgebung Verknüpfung Leonhardsvorstadt - Innenstadt Geplanter Verlauf Neue B14

Neugestaltung Leonhardsplatz und Esslinger Straße

Legende

Umsetzung nach Fertigstellung HFM Im Auftrag der Landeshauptstadt Stuttgart

Maßstab (im Original) 1:1.000

Format im Original DIN A3 0 10 20 30 m

Liegenschaftskataster © Landeshauptstadt Stuttgart, 21.04.2021

pesch partner architekten stadtplaner GmbH Dortmund | Stuttgart

04.08.2021

Haus für Film und Medien | Stuttgart Hochbaulicher Realisierungswettbewerb

Baufeld Erdgeschoss "Haus für Film und Medien"

Planfläche "Mobility Hub"

Mögliche Überbauung ab 5 Meter Mindestbetrachtungsraum Freiraum Standpunkt Außenraumperspektive 1

In Schnitten und Ansichten darzustellende Umgebung Verknüpfung Leonhardsvorstadt - Innenstadt Geplanter Verlauf Neue B14

Neugestaltung Leonhardsplatz und Esslinger Straße

Legende

Umsetzung nach Fertigstellung HFM Im Auftrag der Landeshauptstadt Stuttgart

Maßstab (im Original) 1:1.000

Format im Original DIN A3 0 10 20 30 m

Liegenschaftskataster © Landeshauptstadt Stuttgart, 21.04.2021

pesch partner architekten stadtplaner GmbH Dortmund | Stuttgart

04.08.2021 Stand: