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Haus für Film und Medien Stuttgart. Auslobung

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Academic year: 2022

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(1)

Datenauszug Bearbeiter: Datum: Maßstab:21.10.2019

© Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtmessungsamt

0 510 20 30Meter

Steiner, Benjamin 1:1,000

Quelle:

© Stadtmessungsamt Landeshauptstadt Stuttgart

Haus für Film und Medien | Stuttgart

Hochbaulicher Realisierungswettbewerb gemäß Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - VgV und Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013 - RPW 2013

Auslobung

(2)

Ausloberin

Landeshauptstadt Stuttgart

Referat Wirtschaft , Finanzen und Beteiligungen (WFB) Liegenschaft samt

vertreten durch

Landeshauptstadt Stuttgart Technisches Referat (T) Hochbauamt

Abteilung Kultur-, Bäder- und Jugendbauten Hauptstätter Straße 66

70178 Stuttgart

Verfahrensbetreuung

pesch partner architekten stadtplaner GmbH Mörikestraße 1

70178 Stuttgart Tel 0711 – 2200763-10 pps@pesch-partner.de

Ansprechpartnerin:

Sara Vian

Tel 0711 – 2200763-16 vian@pesch-partner.de

Bild- und Kartenmaterial | Grafi k | Satz Landeshauptstadt Stuttgart

pesch partner architekten stadtplaner GmbH Druck

Digitaldruck Bamberg Nürnberger Str. 73 96050 Bamberg

IMPRESSUM

Geschlechterneutralität

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriff e gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Soweit möglich, wurden geschlechterneutrale Begriff e verwendet.

(3)

Auslobung

(4)

WETTBEWERBSGEBIET

4

Haus für Film und Medien | Stuttgart Hochbaulicher Realisierungswettbewerb

Im Auftrag der Landeshauptstadt Stuttgart

Maßstab (im Original) 1:1.000

Format im Original DIN A3 0 10 20 30 m

Datenauszug © Landeshauptstadt Stuttgart, 21.10.2019

pesch partner architekten stadtplaner GmbH Dortmund | Stuttgart

Stand:

Baufeld Erdgeschoss "Haus für Film und Medien"

Mögliche Überbauung ab 5 Meter Rückbau Breuninger-Parkhaus

In Schnitten und Ansichten darzustellende Umgebung Legende

Leonhardsplatz

Lazarettstraße

Esslinger Straße

Pfarrstraße

Katharinenstraße Wagnerstraße Karlspassage

Holzstraße Marktstraße

Eberhardstraße

Dornstraße Rathauspassage

Kanalstraße

Brennerstraße

Hauptstätter Straße

Leonhardskirche

Gustav-Siegle-Haus

Datenauszug

Bearbeiter: Datum: Maßstab:

21.10.2019

© Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtmessungsamt

0 5 10 20 30

Meter

Steiner, Benjamin

´

1:1,000

04.08.2021

Abb. 01: Luft bild | Wettbewerbsgebiet (Quelle: Stadtmessungsamt, Landeshauptstadt Stuttgart/Pesch Partner Architekten Stadtplaner GmbH)

Haus für Film und Medien | Stuttgart Hochbaulicher Realisierungswettbewerb

Im Auftrag der Landeshauptstadt Stuttgart

Maßstab (im Original) 1:1.000

Format im Original DIN A3 0 10 20 30 m

Datenauszug © Landeshauptstadt Stuttgart, 21.10.2019

pesch partner architekten stadtplaner GmbH Dortmund | Stuttgart

Stand:

Baufeld Erdgeschoss "Haus für Film und Medien"

Mögliche Überbauung ab 5 Meter Rückbau Breuninger-Parkhaus

In Schnitten und Ansichten darzustellende Umgebung Legende

Leonhardsplatz

Lazarettstraße

Esslinger Straße

Pfarrstraße

Katharinenstraße Wagnerstraße Karlspassage

Holzstraße Marktstraße

Eberhardstraße

Dornstraße Rathauspassage

Kanalstraße

Brennerstraße

Hauptstätter Straße

Leonhardskirche

Gustav-Siegle-Haus

Datenauszug

Bearbeiter:Steiner, Benjamin

´

04.08.2021

(5)

1 Teil A | Allgemeine Bedingungen

. . . 7

1.1 Das Verfahren . . . 8

1.2 Verfahrensunterlagen . . . 12

1.3 Verfahrensleistungen . . . 12

1.4 Formale Behandlung der Verfahrensbeiträge . . . 15

1.5 Termine . . . 15

1.6 Vorprüfung . . . 16

1.7 Beurteilungskriterien . . . 17

1.8 Wettbewerbssumme . . . 17

1.9 Konsequenzen aus dem Verfahren . . . 17

1.10 Verfahrensverstöße . . . 18

2 Teil B | Verfahrensaufgabe

. . . 21

2.1 Informationen zum Verfahren . . . 22

2.2 Städtebauliche Rahmenbedingungen . . . 27

2.3 Wettbewerbsaufgabe „Haus für Film und Medien“ (HFM) . . . 32

(6)
(7)
(8)

1.1 Das Verfahren

1.1.1 Anlass und Ziel

Film und Fernsehen haben als Leitmedien des 20.

Jahrhunderts die Wahrnehmung der Welt verändert.

Inzwischen haben nonlineare, digitale, immersive und interaktive Nutzungsformen massiv an Bedeutung gewonnen und unsere Erfahrungswelten werden durch den Konsum, aber auch die eigene Produktion audio- visueller Medien geprägt. Bewegtbilder bestimmen zunehmend unseren Alltag und lösen andere Formen der Kommunikation ab.

Stuttgart benötigt infolgedessen ein Haus für Film und Medien, das den Bürgern der Stadt und Region ein me- dienpädagogisch und kulturell hochwertiges Programm anbietet − innovativ, an aktuellen und zukünftigen Entwicklungen orientiert, niederschwellig und interdis- ziplinär.

Das Haus für Film und Medien soll sich als eine zent- rale Kultur- und Bildungseinrichtung etablieren, die weit über die Stadtgrenzen hinausstrahlt und einen Teil zur ambitionierten Smart-City-Strategie

„Digital MoveS - Stuttgart.Gestaltet.Zukunft“ beiträgt.

Auf Grundlage des Realisierungswettbewerbs soll die beste städtebauliche, architektonische, funktionale und wirtschaftliche Lösung für die zu planende und zu realisierende Hochbaumaßnahme gefunden werden.

Ziel ist ein gestalterisch, konstruktiv und energetisch innovatives und nachhaltiges Gebäude, welches optima- le Abläufe in Planung, Bau und Unterhalt garantiert.

Insbesondere wird ein Haus für Film und Medien gesucht, das seine Idee und seinen Anspruch architek- tonisch, innenräumlich und szenografisch zum Ausdruck bringt, gleichzeitig aber auch rationaler Raum und neutrale Hülle für das sein kann, was darin entsteht, entwickelt und vermittelt wird.

1.1.2 Verfahrensart

Das Verfahren ist als einphasiger, nichtoffener, hoch- baulicher Realisierungswettbewerb ausgelobt. Die Teil- nehmer müssen die Qualifikation Architekt nachweisen.

Im weiteren Prozedere ist vorgesehen, die Planungs- leistung Szenografie auszuschreiben. Daher wird die frühzeitige Aufnahme von Ideen und Konzepten aus dem Bereich der Szenografie durch die Teilnehmer in die Wettbewerbsbeiträge vom Auslober erwartet.

1.1.3 Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.

Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anfor- derungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungs- nachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG − „Richtlinie über die Anerken- nung von Berufsqualifikationen“ – gewährleistet ist.

Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anfor- derungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.

Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Per- sonen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.

(9)

Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Per- sonen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen. Teilnah- mehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben.

Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsauf- gabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.

1.1.4 Grundsätze & Richtlinien

Die Durchführung des Realisierungswettbewerbs erfolgt gemäß „Verordnung über die Vergabe öffentlicher Auf- träge - VgV“ und „Richtlinie für Planungswettbewerbe - RPW 2013“.

Die Architektenkammer Baden-Württemberg hat bera- tend an der Vorbereitung des Verfahrens mitgewirkt und den Wettbewerb unter der Nummer 2021 – 1 – 15 registriert.

Jeder Preisrichter, Teilnehmende, Beirat, Sachver- ständige, Vorprüfer und Gast stimmt durch die Betei- ligung bzw. Mitwirkung den Bedingungen des in dieser Auslobung beschriebenen Verfahrens zu und willigt ein, dass personenbezogene Daten im Zusammenhang mit dem oben genannten Wettbewerb beim verfahrensbe- treuenden Büro in Form einer automatisierten Datei geführt werden. Eingetragen werden Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kammermitgliedschaft und Berufsbezeichnung. Nach Abschluss des Verfahrens können diese Daten auf Wunsch gelöscht werden (durch formlose schriftliche Mitteilung).

Die Verfasser der Wettbewerbsarbeiten bleiben bis zum Abschluss der Preisgerichtssitzung anonym.

Die Auslobungsunterlagen dürfen ausschließlich als Wettbewerbsunterlagen für diesen Wettbewerb ver- wendet werden.

Die Verfahrenssprache ist Deutsch.

Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zu, die folgende Kriterien erfüllen:

• Fristgerechter Eingang

• Einhaltung der formalen Bedingungen

• Kein erkennbarer absichtlicher Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität

• Erfüllung wesentlicher Teile des geforderten Leistungsumfangs

In Teil B der Auslobung sind keine bindenden Vorgaben vorhanden. Die in der Auslobung enthaltenen Vorgaben müssen im Wesentlichen erfüllt sein.

Das Preisgericht beurteilt die Beiträge anonym und wählt die Preisträger aus.

1.1.5 Verfahrensbeteiligte a) Ausloberin

Landeshauptstadt Stuttgart

Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen (WFB) Liegenschaftsamt

vertreten durch

Landeshauptstadt Stuttgart Technisches Referat (T) Hochbauamt

Abteilung Kultur-, Bäder- und Jugendbauten Hauptstätter Straße 66

70178 Stuttgart

b) Verfahrensbetreuung pp a|s

pesch partner architekten stadtplaner GmbH Mörikestraße 1

70178 Stuttgart Ansprechpartnerin:

Sara Vian

Tel 0711 – 2200763-16 vian@pesch-partner.de

(10)

c) Verfahrensteilnehmer

Folgende 5 vorab gesetzte Büros haben ihre Teilnahme am Verfahren zugesagt:

• 3XN Copenhagen A/S, Kopenhagen, Dänemark

• Delugan Meissl Associated Architects, Wien, Österreich

• haas cook zemmrich STUDIO 2050 Freie Architekten PartG mbB, Stuttgart

• Marte.Marte Architekten ZT Gmbh, Feldkirch, Österreich

• Sauerbruch Hutton Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin

Weitere 15 Büros, die über einen vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ermittelt wurden, haben ihre Teilnahme am Verfahren zugesagt:

• 2BA Architekten GmbH, Stuttgart

mit Jo Carle Architekten PartGmbB, Stuttgart

• Bez+Kock Architekten Generalplaner GmbH, Stuttgart

• blauraum Architekten GmbH, Berlin

• Blocher GmbH, Stuttgart

• Burckhardt+Partner GmbH, Berlin

• caspar.schmitzmorkramer GmbH, Köln

• Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main

• hammeskrause architekten Partnerschaftsgesellschaft freier Architekten mbB, Stuttgart

• JSWD Architekten GmbH & Co. KG, Köln

• K9 Architekten GmbH, Freiburg

• kadawittfeldarchitektur GmbH, Aachen

• karlundp Gesellschaft von Architekten mbH, München

• LRO GmbH & Co. KG, Stuttgart

• Ortner & Ortner Baukunst

Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin

• Riehle+Assoziierte GmbH+Co. KG, Stuttgart d) Preisgericht

Fachpreisgericht

(stimmberechtigt, ständig anwesend, in alphabetischer Reihenfolge)

• Prof. Jörg Aldinger | Architekt

• Cem Arat | Architekt

• Stefan Behnisch | Architekt

• Prof. Dr. Vanessa Miriam Carlow | Architektin

• Gunter Fleitz | Architekt

• Andreas Hofer | Intendant Internationale Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart

• Martin Ritz | Architekt

• Prof. Alexander Schwarz | Architekt

• Prof. Much Untertrifaller | Architekt

• Petra Wörner | Architektin Stv. Fachpreisgericht

(nicht stimmberechtigt, ständig anwesend, in alphabetischer Reihenfolge)

• Götz Biller | Architekt

• Volker Giezek | Architekt

• Joel Harris | Architekt Sachpreisgericht

(stimmberechtigt, ständig anwesend)

• Dr. Fabian Mayer | Erster Bürgermeister | Referat Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht | Landeshauptstadt Stuttgart

• Peter Pätzold | Bürgermeister | Referat Städtebau, Wohnen und Umwelt | Landeshauptstadt Stuttgart

• Dirk Thürnau | Bürgermeister | Technisches Referat | Landeshauptstadt Stuttgart

(11)

• Prof. Dr. Barbara Bader | Rektorin ABK Stuttgart | Vorstandsvorsitzende Haus für Film und Medien Stuttgart e.V.

• Petra Rühle | Gemeinderat | BÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN | Landeshauptstadt Stuttgart

• Jürgen Sauer | Gemeinderat | CDU | Landeshauptstadt Stuttgart

• Luigi Pantisano | Gemeinderat | Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei |

Landeshauptstadt Stuttgart

• Dejan Perc | Gemeinderat | SPD | Landeshauptstadt Stuttgart

• Armin Serwani | Gemeinderat | FDP | Landeshauptstadt Stuttgart

Stv. Sachpreisgericht

(nicht stimmberechtigt, ständig anwesend)

• Peter Holzer | Amtsleiter | Hochbauamt | Landeshauptstadt Stuttgart

• Marc Gegenfurtner | Amtsleiter | Kulturamt | Landeshauptstadt Stuttgart

• Carolin zur Brügge | Abteilungsleiterin |

Städtebauliche Planung Mitte | Amt für Stadtplanung und Wohnen | Landeshauptstadt Stuttgart

• Andreas G. Winter | Gemeinderat | BÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN | Landeshauptstadt Stuttgart

• Dr. Carl-Christian Vetter | Gemeinderat | CDU | Landeshauptstadt Stuttgart

• Rose von Stein | Gemeinderat | Freie Wähler | Landeshauptstadt Stuttgart

• Dr. Michael H. Mayer | Gemeinderat | AfD | Landeshauptstadt Stuttgart

• Thorsten Puttenat | Gemeinderat | PULS | Landeshauptstadt Stuttgart

Sachverständige, Berater und Gäste (nicht stimmberechtigt, ständig anwesend)

• Veronika Kienzle | Vorsitzende | Bezirksbeirat Mitte | Landeshauptstadt Stuttgart

• Sabine Vogel-Schuster | Abteilungsleiterin | Kulturförderung | Kulturamt | Landeshauptstadt Stuttgart

• Kathrin M. Haag | Projektleiterin | Haus für Film und Medien Stuttgart e.V.

• Axel Wolf | Abteilungsleiter | Immobilienmanagement Liegenschaftsamt | Landeshauptstadt Stuttgart

• Dr. Jürgen Görres | Abteilungsleiter | Energiewirtschaft Amt für Umweltschutz | Landeshauptstadt Stuttgart

• Christopher Haigis | Sachgebietsleiter | Baulicher und organisatorischer Brandschutz I | Branddirektion | Landeshauptstadt Stuttgart

• Eckhard Stier | Abteilungsleiter | Kultur-, Bäder- und Jugendbauten | Hochbauamt | Landeshauptstadt Stuttgart

• Angelika König | Sachgebietsleiterin | Kultur-, Bäder- und Jugendbauten | Hochbauamt | Landeshauptstadt Stuttgart

• Sascha Karau | Projektleiter | Hochbauamt | Landeshauptstadt Stuttgart

• Ralf Strasser | Sachgebietsleiter | Architekten- und Ingenieurverträge | Hochbauamt | Landeshauptstadt Stuttgart

• Alexander Lohberger | Architekten- und Ingenieurver- träge | Hochbauamt | Landeshauptstadt Stuttgart Die Ausloberin behält sich vor, weitere Sachverstän- dige, Berater und Gäste zu benennen oder einzelne Personen durch andere zu ersetzen.

(12)

1.2 Verfahrensunterlagen

Die folgenden Unterlagen werden den Verfahrens- teilnehmern zur Verfügung gestellt und sind Teil der Aufgabenstellung. Die Anlagen enthalten wichtige Hinweise für die Bearbeitung. Die Datenempfänger und die Teilnehmer des Wettbewerbsverfahrens haben dafür Sorge zu tragen, dass Dritte keinen unberechtigten Zu- griff auf die Daten nehmen können. Die Daten sind nach Auftragsabwicklung zu löschen.

Bei Widersprüchen gilt der Auslobungstext vor den Angaben in den Anlagen:

• Auslobung

• Bauablauf

• Berechnungsblätter | Excel

• Berechnungsblätter | Hinweise

• Berechnungsblätter | Darstellungshinweise

• Beschlussvorlage zum Grundsatzbeschluss des Gemeinderats GRDrs 59/2020

• Bestandspläne

• B14 | Wettbewerbsergebnis

• CAD-Grundlage

• Energierichtlinie Landeshauptstadt Stuttgart und GRDrs 1493/2019

• Geotechnischer Untersuchungsbericht

• Grundmodell M 1:500

• IBA Leonhardsvorstadt | Strategie und Ziel

• Katasterplan mit Baufeld

• Luftbilder

• Lagepläne

• Lageplan Stadtbahn-Haltestelle/Breuninger-Passage

• Lärmschutzgutachten

• Machbarkeitsstudie (Standortanalyse)

• Mobility Hub | Wettbewerbsergebnis | Arbeitsstand Vorplanung 07/2021

• Positionspapier Haus für Film und Medien

• Rahmenterminplan

• Raumprogramm

• Raumprogramm | Funktionszusammenhänge

• Spartenpläne

• Verfassererklärung | Vordruck

1.3 Verfahrensleistungen

Jeder Teilnehmer darf nur einen Entwurf einreichen. Va- rianten, auch die Abwandlung von Entwurfsteilen unter Beibehaltung der Gesamtlösung, sind nicht zulässig.

Auf allen Planungsunterlagen sind Nordpfeile und Maß- stabsangaben darzustellen.

Folgende Mindestanforderungen an Verfahrensleis- tungen werden von den Teilnehmern erwartet:

1. Konzeptdarstellungen

(Piktogramme / Schemadarstellungen;

Darstellungsart und Maßstab frei wählbar)

• Schwarzplan

• Städtebauliche Einbindung unter Bezug auf die städtebaulichen Zielsetzungen auf Grundlage der städtebaulichen Rahmenbedingungen dieser Auslobung

• Nutzungskonzept:

Darstellung der verschiedenen Raumnutzungen/

Funktionseinheiten aller Geschosse in verschie- denen Farben (Farbvorgaben siehe Anlage 03:

Exceltabelle, Teil C)

• Szenografisches Konzept:

Darstellung von Grundideen zur inhaltlichen Selbstdarstellung und Wirkung des Gebäudes nach

(13)

innen und außen (bspw. anhand von Skizzen)

• Erschließungskonzept:

Darstellung der internen Erschließung und der Zugänge (Haupt- und Nebeneingänge, Anlieferung, Fußgängererschließung, Parkierung (PKW/Fahr- räder), Anbindung ÖPNV etc.) unter Berücksich- tigung des zukünftigen Verlaufs der B14 und des heutigen Bestandsverlaufs der B14 (eingestrichelt o. Ä.).

• Brandschutzkonzept und Konzept der Personenrettung:

Darstellung innerer Abschottungen, der Rettungs- wege und Feuerwehraufstellflächen

• Energiekonzept:

Darstellung des energetischen Konzepts zur Wär- me- und Kälteversorgung, zum sommerlichen und winterlichen Wärmeschutz, zum Lüftungskonzept, zur Photovoltaik etc.

2. Lageplan M 1:500 (genordet)

• Gebäudedarstellung als Dachaufsicht mit Einschrieb der Geschossigkeit

• Darstellung der Gebäudeeingänge und Zufahrten

• Darstellung der Freiflächengestaltung mit befes- tigten und unbefestigten Flächen, Vegetations- flächen, Parkierung (PKW/Fahrräder)

• Darstellung der Baugrenzen

3. Grundrisse jedes Geschosses M 1:200

• Darstellung aller Nutzungs- und Technikebenen

• Grundrisse mit Einschrieb der vorgesehenen Funktionen, Nutzungen, Flächenangabe, OKFF

• Darstellung der Erdgeschossebene mit Einbin- dung in den Außenraum: Eingänge, Gestaltung der Freiflächen mit Einschrieb der vorgesehenen Funktionen (Verkehrsflächen, Stellplätze (PKW/

Fahrräder), Flächen für die Anlieferung, Grünflä-

chen, Baumstandorte etc.) unter Berücksichtigung des zukünftigen Verlaufs der B14 und des heutigen Bestandsverlaufs der B14 (eingestrichelt o. Ä.).

• Darstellung der Untergeschossebenen inkl. An- schluss/Integration der Breuninger-Passage mit Stadtbahn-Zugang und Anschluss an den Mobility Hub

• Die Grundrisse sind mit Wandstärken zu zeichnen.

Sollten Strichzeichnungen abgegeben werden, wird von der Vorprüfung pauschal 15% der Ge- schossfläche als Konstruktionsfläche abgezogen.

• Darstellung der Schnittlinien

4. Schnitte M 1:200

• Zum Verständnis der Planung erforderliche Schnitte, mind. ein Querschnitt und ein

Längsschnitt, unter Berücksichtigung des zukünf- tigen Verlaufs der B14 und des heutigen Bestands- verlaufs der B14 (eingestrichelt o. Ä.)

• Darstellung der Baukörper mit Dachform und Geschossebenen

• Darstellung der Untergeschossebenen inkl. An- schluss/Integration der Breuninger-Passage mit Stadtbahn-Zugang und Anschluss an den Mobility Hub

• Höhenbemaßung aller relevanten Punkte (Geländeniveau, Eingangsniveau, OKFF aller Geschosse, OK Dach)

• Darstellung der Nachbarbebauung (siehe gelb gestrichelter Bereich auf Abb. 02 und Abb. 03)

• Darstellung des vorhandenen wie des geplanten Verlaufs der Geländeoberkante, sodass die Anbindung an die Topographie ablesbar ist

5. Ansichten M 1:200

• Darstellung aller Ansichten unter Berücksichtigung des zukünftigen Verlaufs der B14 und des heutigen Bestandsverlaufs der B14 (eingestrichelt o. Ä.),

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inklusive eines Gestaltungsvorschlags für die Fas- sade, sodass der geschlossene, der verglaste und der begrünte Fassadenanteil ersichtlich ist

• Darstellung der Nachbarbebauungen, Mobility Hub, Leonhardskirche, Esslinger Straße und Hauptstätter Straße (siehe gelb gestrichelter Be- reich auf Abb. 02 und Abb. 03)

• Höhenbemaßung aller relevanten Punkte (Geländeniveau, Eingangsniveau, OKFF aller Geschosse, OK Dach)

• Darstellung des vorhandenen wie des geplanten Verlaufs der Geländeoberkante, sodass die Anbindung an die Topographie ablesbar ist

6. Fassadendetail M 1:50

• Exemplarischer Fassadenschnitt und -ansicht zur Darstellung und Erläuterung der Materialien und Konstruktionsprinzipien sowie den energetischen Anforderungen (Dämmung, Verschattung, Lüftung)

7. Perspektiven | Renderings

• Darstellung einer Außenraumperspektive mit vorgegebenem Standpunkt Leonhardsplatz mit Blickrichtung Esslinger Straße bis Marktstraße (s.

a. Abb. 02 und Abb. 03)

• Darstellung einer Innenraumperspektive

• Darstellung einer weiteren Außenraumperspektive ohne vorgegebenen Standpunkt oder einer weite- ren Innenraumperspektive

• Dargestellt werden soll neben den städtebaulichen und architektonisch-gestalterischen Entwurfsge- danken auch die Grundidee einer szenografischen Umsetzung der thematischen Inhalte des Hauses für Film und Medien. Innenraumperspektiven eines einzelnen abgeschlossenen Raums (Kinosaal o. Ä.) sind aus Sicht der Ausloberin dafür voraussichtlich nicht aussagefähig genug.

• Die Größe der drei Perspektiven ist jeweils auf das Format DIN A3 beschränkt.

Sollten mehr als drei Perspektiven abgegeben oder die vorgegebene Größe überschritten werden, wer- den diese ganz bzw. teilweise von der Vorprüfung abgedeckt.

8. Berechnungen

• Darstellung der städtebaulichen Kennwerte in Bezug zur Grundstücksfläche (=Baufenster; s. a.

Kapitel 2.2.2): Überbaute Fläche, Geschossflächen, GRZ und GFZ

• Darstellung der BGF (Bruttogrundfläche) R (Regelfall) differenziert nach Nutzungs-, Verkehrs-, Technik- und Konstruktionsflächen nach DIN 277

• Darstellung des Verhältnisses Nutzungsfläche (NUF) zu BGF R

• Darstellung des BRI (Bruttorauminhalt) R (Regelfall)

• Darstellung des Verhältnisses der Hüllfläche zum Volumen (A/V-Verhältnis)

• Darstellung der Anteile der verglasten Flächen im Verhältnis zur oberirdischen Wand- und Dachflä- che

• Nachweis Raumprogramm SOLL/IST-Vergleich

9. Erläuterungstexte

• Die Texte sollen die übergeordnete Leitidee und die gestalterischen Absichten, die Umsetzung der städtebaulichen Zielsetzungen nach Vorgaben der städtebaulichen Rahmenbedingungen dieser Auslobung, die gewählte Konstruktion und das sta- tische System sowie die Fassadenkonstruktionen und gewählten Materialien erläutern.

• Es werden Aussagen zu den gebäudetechnischen, energetischen, nachhaltigen und ökologischen Lösungsansätzen erwartet.

(15)

• Es werden Aussagen zu den Grundideen einer sze- nografischen Umsetzung der thematischen Inhalte des Hauses für Film und Medien, im Einklang mit bzw. unterstützt durch Architektur und städtebau- liche Situation, erwartet.

10. Modell M 1:500

• Das Modell im Maßstab 1:500 als Massenmodell.

11. Verzeichnis der Unterlagen

• Es ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterla- gen beizulegen.

12. Verfassererklärung

1.4 Formale Behandlung der Verfahrensbeiträge

1.4.1 Anzahl | Format a) Pläne (gedruckt)

Insgesamt sind 6 Präsentationspläne im Format DIN A0 (Hochformat) in einfacher Ausfertigung abzugeben.

Zusätzlich sind die Pläne als Verkleinerungen im Format DIN A3 (Hochformat) einzureichen.

b) Pläne (digital)

Sämtliche Pläne sind in digitaler Form im Dateiformat DXF/DWG abzugeben.

Alle Pläne sind außerdem maßstäblich im Dateiformat PDF und JPG/TIFF (DIN A0, mind. 150 dpi) abzugeben.

c) Texte

Erläuterungstexte sind in gedruckter Form (DIN A4, max. 3 Seiten) sowie in digitaler Form im Format DOC/

DOCX und PDF abzugeben.

d) Berechnung

Die Berechnungsblätter sind in gedruckter Form (DIN A3) sowie in digitaler Form im Format XLS/XLSX abzu- geben.

Zusätzlich ist eine digitale Prüfgrundlage nach Vorgabe des Berechnungsblatts im Dateiformat DXF/DWG und PDF abzugeben.

1.4.2 Kennzeichnung

Die Verfahrensbeiträge sind auf allen Plänen, beige- fügten Texten und Berechnungsblättern in der oberen rechten Ecke mit einer sechsstelligen Kennziffer von 1 cm Höhe und 6 cm Breite aus arabischen Ziffern zu versehen. Mehrseitige Texte und Berechnungsblätter werden nur auf der ersten Seite gekennzeichnet und zusammengeheftet.

Die Verfassererklärung ist unterschrieben, in einem mit der Kennzahl versehenen, verschlossenen und undurch- sichtigen Umschlag einzureichen. Mit ihrer Unterschrift versichern die Verfahrensteilnehmer, dass sie die geisti- gen Urheber der Verfahrensbeiträge sind.

1.5 Termine

1.5.1 Rückfragen

Rückfragen können über die Vergabeplattform an die Ausloberin gerichtet werden. Bis zum 07. September 2021 um 09.00 Uhr eingegangene Rückfragen werden beantwortet und in einem Protokoll mit ergänzenden Erläuterungen festgehalten.

Das Rückfragenprotokoll kommt allen Teilnehmern nach dem Auftakt- und Rückfragenkolloquium zu und wird verbindlicher Teil der Auslobung.

1.5.2 Auftakt- und Rückfragenkolloquium

Das Auftakt- und Rückfragenkolloquium findet am 15.

September 2021 um 11.00 statt.

(16)

1.5.3 Abgabetermine & Abgabeadresse

Die Arbeiten sind an die Verfahrensbetreuung unter folgender Anschrift zu adressieren:

Haus für Film und Medien | Stuttgart

c/o pesch partner architekten stadtplaner GmbH Mörikestraße 1

70178 Stuttgart

Die Arbeiten können dort während der üblichen Bürozeiten persönlich abgegeben werden oder per Post/

Kurier eingesendet werden.

Maßgebend für die Beteiligung am Wettbewerbsver- fahren ist der fristgerechte Eingang der Arbeiten bei o.g. Adresse zu folgenden Terminen:

Abgabetermin Pläne und weitere Unterlagen (gedruckt und digital):

18. November 2021 bis 16.00 Uhr (eingehend bei der Verfahrensbetreuung) Abgabetermin Modell:

25. November 2021 bis 16.00 Uhr (eingehend bei der Verfahrensbetreuung) Arbeiten, die verspätet eingehen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

1.5.4 Corona-Pandemie

Aufgrund der Corona-Pandemie behält sich die Landes- hauptstadt Stuttgart vor, erforderlichenfalls Termine zu verschieben.

Sollten sich Termine ändern, werden die Wettbewerbs- teilnehmer hierzu rechtzeitig über die Vergabeplattform informiert.

Weiterhin wird geprüft, Termine digital oder als Hyb- ridveranstaltung (teilweise anwesend, teilweise digital zugeschaltet) durchzuführen.

1.5.5 Terminübersicht

07. September 2021 Abgabe Rückfragen 15. September 2021 Auftakt- und

Rückfragenkolloquium 18. November 2021 Abgabe der Planunterlagen 25. November 2021 Abgabe des Modells 02. Februar 2022 Preisgericht

ca. April 2022 Verhandlungsgespräch

1.6 Vorprüfung

Die Vorprüfung der eingereichten Lösungsvorschläge folgt dem Grundsatz, dass alle eingereichten Arbeiten nach denselben Gesichtspunkten zu prüfen sind. Dem Preisgericht werden die Ergebnisse der Vorprüfung in übersichtlicher und wertungsfreier Form als Entschei- dungshilfe zur Verfügung gestellt.

Die Beurteilung der Arbeiten bleibt ausschließlich dem Preisgericht vorbehalten.

Die Vorprüfung erfolgt durch die o.g. Verfahrensbetreu- ung.

Die Verfahrensbetreuung versichert, dass die geforder- ten digitalen Prüfpläne nur im Rahmen der Vorprüfung verwendet und anschließend gelöscht werden. Eine Verwendung der Daten außerhalb dieses Verfahrens wird ausgeschlossen.

(17)

1.7 Beurteilungskriterien

Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden nach folgenden Gesichtspunkten bewertet:

• Städtebauliche und freiräumliche Qualitäten

• Architektonische und gestalterische Qualitäten

• Erfüllung von funktionalen und inhaltlichen Anforderungen der Auslobung

• Wirtschaftlichkeit

• Nachhaltigkeit

Die Reihenfolge der Kriterien stellt hierbei keine Gewichtung dar.

1.8 Wettbewerbssumme

Es stehen insgesamt 156.000,00 Euro zur Verfügung.

Die Wettbewerbssumme wird wie folgt verteilt (alle Angaben netto):

1. Preis: 52.000 Euro 2. Preis: 34.000 Euro 3. Preis: 23.000 Euro 4. Preis: 16.000 Euro

Anerkennung: Für Anerkennungen stehen insgesamt 31.000 Euro (netto) zur Verfügung.

Die Wettbewerbssumme ist auf Basis der HOAI 2021 ermittelt.

Bei Einstimmigkeit des Preisgerichts kann die Wettbewerbssumme anders aufgeteilt werden.

1.9 Konsequenzen aus dem Verfahren

1.9.1 Bekanntmachung des Ergebnisses Die Teilnehmer werden nach Beendigung der Preis- gerichtssitzung über das Ergebnis informiert.

Jedes Büro erhält das Protokoll der Preisgerichtssit-

zung über die Vergabeplattform zugesandt.

Alle Wettbewerbsarbeiten werden öffentlich ausge- stellt. Ort und Zeitraum werden in einer separaten Nachricht bekanntgegeben.

1.9.2 Beauftragung | Weitere Bearbeitung

Die Ausloberin wird einen der Preisträger, die Zustim- mung des Gemeinderats vorausgesetzt, mit der wei- teren Bearbeitung gemäß HOAI 2021 bis mindestens einschließlich LPH 5 beauftragen; die Beauftragung bis einschließlich LPH 9 wird angestrebt. Die Preisträ- ger verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, zur Erbringung der Architektenleistungen gemäß HOAI 2021 bis einschließlich LPH 9.

Die Beauftragung erfolgt stufenweise unter Berücksich- tigung des Zustimmungsvorbehalts des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.

Falls notwendig, folgt eine Weiterentwicklung der Wett- bewerbsergebnisse auf Empfehlung des Preisgerichts.

Die Preisträger werden im Rahmen des VgV-Verfahrens zu Auftragsverhandlungen eingeladen. Das Wettbe- werbsergebnis bildet, ggfs. inkl. Überarbeitung, mit 75 von 100 Prozent die Grundlage der Bewertung.

Im Falle einer weiteren Beauftragung werden im Wett- bewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43 Abs. 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben.

Bei der Planung und Ausführung sind die Nachhal- tigkeitskriterien des Landes Baden-Württemberg (nbbw.

de) zu berücksichtigen und zu dokumentieren.

(18)

1.9.3 Nutzung | Urheberrechte | Eigentum|

Veröffentlichung

Die Ausloberin ist berechtigt, die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsbeiträge nach Abschluss des Verfahrens ohne weitere Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und (auch über Dritte) zu veröffentlichen.

Die Namen der Verfasser werden dabei stets genannt.

Die Wettbewerbsarbeiten dürfen von der Ausloberin für den vorgesehenen Zweck genutzt werden, wenn der Verfasser mit der weiteren Bearbeitung beauftragt ist.

Ansonsten verbleiben alle Rechte nach dem Urheber- rechtsgesetz und das Recht zur Veröffentlichung der Entwürfe bei den jeweiligen Verfassern.

Urheberrechtlich geschützte Teillösungen von Ver- fahrensteilnehmern, die bei der Auftragserteilung nicht berücksichtigt worden sind, dürfen nur gegen eine angemessene Vergütung genutzt werden.

Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und Aner- kennungen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum der Ausloberin.

Die eingereichten Unterlagen der nicht ausgezeichneten Arbeiten können nach Zugang des Preisgerichtsproto- kolls während einer Frist von 4 Wochen bei der Ver- fahrensbetreuung zu den üblichen Bürozeiten abgeholt werden. Eine Rücksendung erfolgt nur auf expliziten Wunsch (durch formlose schriftliche Mitteilung) und gegen Vorab-Vergütung der Versandkosten durch die Teilnehmer. Es steht den Teilnehmern frei, selbstständig eine Abholung durch einen Versanddienstleister bei der Verfahrensbetreuung zu den üblichen Bürozeiten zu organisieren.

Alle verbleibenden Arbeiten werden 4 Wochen nach Zu- gang des Preisgerichtsprotokolls ohne weitere Ankündi- gung entsorgt.

1.10 Verfahrensverstöße

Wettbewerbsteilnehmer können von ihnen vermute- te Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegten Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren bei der Ausloberin rügen. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen. Die Ausloberin trifft ihre Feststel- lungen im Benehmen mit der Architektenkammer.

Zur Nachprüfung vermuteter Verstöße können sich Wettbewerbsteilnehmer an die zuständige Vergabe- kammer wenden, nachdem fristgerecht (innerhalb von 10 Tagen) bei der Ausloberin Einspruch eingelegt wurde:

Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100

76137 Karlsruhe

Tel 0721 926-4049, -4065, -3112 Fax 0721 926-3985

vergabekammer@rpk.bwl.de www.rp-karlsruhe.de

(19)
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(21)
(22)

2.1 Informationen zum Verfahren

2.1.1 Haus für Film und Medien (HFM)

Stuttgart verfügt über eine vielgestaltige Kulturland- schaft mit zahlreichen, weithin bekannten Einrichtun- gen bundesweiter und internationaler Strahlkraft. Auf kultureller Ebene demonstriert Stuttgart Zukunftsori- entierung durch breit gefächerte Angebote mit parti- zipativen Elementen, wie sie in der Stadtbibliothek, dem Kunstmuseum oder dem StadtPalais erlebbar werden. Betrachtet man aber das Angebot im Bereich audiovisueller, transmedialer oder digitaler Medien und Kunstwerke, so zeigt sich im permanenten öffent- lichen Kulturangebot das Fehlen eines Präsentations-, Diskurs-, Vermittlungs- und Experimentierortes jenseits kommerzieller Zwänge.

Seit Schließung des Kommunalen Kinos 2008 ist Stuttgart die einzige Landeshauptstadt ohne ein ver- gleichbares Angebot – und das im Bundesland mit der zweitgrößten Anzahl kommunaler Kinos.

Bisher fehlt aber nicht nur in Stuttgart, sondern in ganz Baden-Württemberg ein öffentlicher, dauerhafter, physischer Ort mit dem Fokus Bewegtbild, der neue und sich neu entwickelnde, (audio-)visuelle, digitale und interaktive Medien in den unterschiedlichsten Anwen- dungsbereichen zum Thema hat.

Das neue HFM ist als ein analoger und digitaler Ort konzipiert, an dem sich die Bevölkerung aktiv mit dem Bewegtbild in all seinen Formen auseinandersetzen kann, insbesondere dem klassischen Film, der Anima- tion, interaktiven Anwendungen, dem Internet oder als Einbindung in andere Medien. Besondere Aufmerk- samkeit soll der eigenständigen und aktiven Arbeit an audiovisuellen Erzeugnissen vielfältiger Positionen gewidmet werden.

Die bisherigen Analysen bundesweiter und internatio- naler Vorbilder zeigen deutlich, dass etwas Vergleichba- res zum geplanten HFM bisher nicht existiert:

• Einzigartig ist die Kombination der Grundelemente des Hauses, bestehend aus Kinos, Veranstaltungs- und Ausstellungsbereichen, Labs, Studios und Workshop-Räumen für aktive Medienarbeit und Präsentationen sowie Gastronomie.

• Thematisiert werden das Bewegtbild in seiner allum- fassenden Form sowie dessen aktuelle Entwicklungen z.B. in den Bereichen Animation & Visuelle Effekte, Games, Software, Virtual & Augmented Reality, digi- tale Plattformen und Künstliche Intelligenz. Darüber hinaus wird über die Herkunft, Funktion und Wirkung von Bewegtbildern aufgeklärt, deren Mediennutzung reflektiert sowie medienpädagogisch begleitet.

• Die Initiative für diese neue (analoge und digitale) Institution geht vom Zusammenschluss von 24 nicht- kommerziellen Einrichtungen aus. Somit stehen dem HFM die jeweiligen vielfältigen Kontakte für Koope- rationsmöglichkeiten und Preview-Veranstaltungen zur Verfügung – ein unschätzbares Potential für eine herausragende inhaltliche Arbeit, breite Aufstellung und multiple Ausrichtung des Hauses.

Das HFM ist der Ort, an dem Innovationen in unter- schiedlichen audiovisuellen Bereichen thematisiert und behandelt werden, und umfasst damit die Förderung der im Europäischen Referenzrahmen DigComp (2017) vorgeschlagenen digitalen Kompetenzen: Informations- und Datenkompetenz, Kommunikation und Kooperation, Erstellung digitaler Inhalte, Sicherheit und Problem- lösung. Somit leistet das HFM nicht nur einen Beitrag zur kulturellen Bildung und Förderung der Medien- kompetenz aller Bürger, sondern steht auch für gelebte Digitalität.

Das HFM plant Wechselausstellungen, welche die Hintergründe eines bestimmten Filmprogramms dokumentieren, aktuelle Trends im Zusammenhang mit Bewegtbild sowie interdisziplinäre Verbindungen zwischen Film und anderen Medien thematisieren oder dem wissenschaftlichen, gesellschaftlichen und/oder künstlerischen Diskurs eine Plattform bieten.

Ausstellungen finden teilweise in vordefinierten Berei-

(23)

chen statt, teilweise wird das gesamte Haus innen wie außen immer wieder flexibel und punktuell einbezogen.

Auch Veranstaltungsformate wie Filmpremieren, Festi- vals, Kongresse und Konferenzen finden im HFM statt.

2.1.2 Haus für Film und Medien Stuttgart e.V.

Die Initiatoren des HFM sind 24 in Stuttgart und der Region ansässige, öffentlich-rechtliche bzw. gemein- nützige Organisationen aus den Bereichen Bildung, Medienpädagogik, Schule, Kunst, Forschung, Wissen- schaft, Filmfestival, Film- und Kreativwirtschaft sowie Kino-, Medien- und Interkultur. Bereits im Mai 2011 wurde der Verein „Neues Kommunales Kino Stuttgart e.V.“ gegründet, der inzwischen in „Haus für Film und Medien Stuttgart e.V.“ umbenannt wurde. Ein solcher Zusammenschluss ist bundesweit einzigartig.

Der Verein bündelt somit die Interessen und Potenziale unterschiedlichster Institutionen, ist in der Stuttgarter Stadtgesellschaft verankert und ermöglicht die partizi- pative Teilhabe vieler, diverser Nutzer am HFM.

2.1.3 Zielgruppen

Das HFM schließt als Zielgruppen alle mit ein.

Das Haus, und insbesondere das Kino, dient somit als ein Treffpunkt, als ein Ort der Kommunikation, des Aus- tauschs und Diskurses zwischen Publikum und Filme- machern sowie der Besucher untereinander.

Es ist ein Kino in der Stadt für die Stadt, das die sozialen, politischen und ästhetischen Interessen der Menschen reflektiert und bedient. Das Angebot des HFM vermittelt so filmische und digitale Basiskompetenzen für alle Bürger.

Eine besondere Bedeutung kommt der Kooperation des HFM mit Schulen zu. Ziel ist es, dass alle, die in Stuttgart zur Schule gehen, mindestens einmal in ihrer Schulzeit das HFM besuchen. Darüber hinaus sollen Lehrpersonen Unterstützung zur fachkundigen Um-

setzung der film- und medienspezifischen Inhalte des aktuellen Bildungsplans sowie Fortbildungsangebote im Bereich Film-/ Medienpädagogik erhalten.

Seit langem zeichnet Stuttgart eine vielfältige Stadtge- sellschaft aus, die das soziale, politische und vor allem kulturelle Leben bereichert und die Stadt lebendig und lebenswert macht. Die stetig zunehmende gesellschaft- liche Diversität, die sich auch im Quartier der Leon- hardsvorstadt zeigt, soll bei der konzeptionellen und programmatischen Ausrichtung des Hauses berücksich- tigt werden und im HFM eine Plattform für Begegnung und Austausch sowie Produktion und Präsentation eigener audiovisueller Positionen erhalten.

Das HFM positioniert sich somit bewusst auch auf ins- titutioneller Ebene als offenes Haus, das zudem die bis- her in Stuttgart zersplitterten Aktivitäten der Film- und Medienszene an einem Ort bündelt und verbindet sowie kollaborative Projekte zwischen Hochschulen, Organi- sationen und interessierter Öffentlichkeit fördert. Wenn abseits kommerzieller Belange neue Kooperationen und Medienformen erprobt werden können und späterhin als Innovationen Eingang in die Medienwirtschaft fin- den, profitiert davon die gesamte Stadtgesellschaft.

Die Stadt und Region Stuttgart als wichtiger Kreativ- standort erhält mit dem HFM einen Ort, an dem sich Kreative und Publikum begegnen. Die entsprechenden professionellen Kreativschaffenden der Region erhalten damit eine zentrale Anlaufstelle, einen Treffpunkt und eine Plattform, um kollaborative Projekte zu entwi- ckeln, Unterstützung zu erhalten, Arbeiten zu präsen- tieren und Premieren zu feiern. Durch die Verknüpfung mit der Branche bzw. mit professionellen Akteuren ergeben sich wertvolle Synergieeffekte, insbesondere zur film- und medienpädagogischen Arbeit. Darüber hinaus sollen auch Nachwuchs-Medienschaffende die Möglichkeit erhalten, eigene Produktionen umzusetzen und sie anschließend dem Publikum vorzustellen. Das HFM fungiert somit als Produktions- und Präsentations- ort zwischen Ausbildung, Forschung und Entwicklung, wird zum Motor der Kreativ- und Medienwirtschaft in Stuttgart und macht Stadt wie Region einer breiten Öf-

(24)

fentlichkeit als Kompetenzzentrum für Film und Medien bekannt.

2.1.4 Voruntersuchung

Im Jahr 2016 wurde eine erste Planungsphase zum HFM durchgeführt. In dieser Orientierungsphase wurden von 62 untersuchten Standorten im Stuttgarter Stadtgefüge sechs Standorte mit einem hohen Eignungspotenzial identifiziert.

Diese wurden in einer zweiten Phase (Konzeptionspha- se) vertiefend untersucht, und abschließend wurde das Gelände am heutigen Breuninger-Parkhaus als Standort bestimmt.

In einer letzten Phase (Vertiefungsphase) der Vorunter- suchung wurden alle relevanten planungsrechtlichen sowie bautechnischen Rahmenbedingungen detailliert analysiert und für diese Phase ein vorläufiges Raumpro- gramm erstellt.

Weitere Informationen zur Voruntersuchung sind der Anlage 16 zu entnehmen. Die Ergebnisse der Vorun- tersuchung sind im Jahr 2016 entstanden und daher nicht mehr aktuell. Der Auslobungstext und das aktuelle Raumprogramm gelten vor den Angaben in den Anlagen.

2.1.5 Breuninger-Parkhaus & Breuninger-Passage Das Breuninger-Parkhaus wurde in mehreren Bauab- schnitten in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts errichtet und gilt als ein Baustein der „autogerechten Stadt“. In seiner letzten baulichen Anpassung im Jahr 1998 wurde es im Südwesten in Richtung der Leonhardskirche über eine kreisrunde Öffnung („Rotunde“) mit Freitreppen- anlage und gläsernem Aufzugturm an die unter der B14 hindurch verlaufende Breuninger-Passage barrierefrei angebunden.

Das Parkhaus dehnt sich auf zwei unterirdischen Parkebenen unter die B14 aus („Parktaschen“), wo es auf Höhe der Breuninger-Passage einen weiteren Durch-

Im Zuge der Erstellung der Rotunde wurde ein zuvor be- stehender Passagenausgang Richtung Leonhardskirche mit einem Ladenlokal belegt und der weitere Tunnelver- lauf Richtung Pfarrstraße stillgelegt (verschlossen).

Ab 2022 soll das Breuninger-Parkhaus gemäß Vorhaben der Fa. E. Breuninger abgerissen und durch den Neubau eines „Mobility Hub“ (siehe auch im Folgenden), eines Gebäudes mit ganzheitlichen Mobilitätsangeboten, ersetzt werden. Die unterirdischen Parktaschen bleiben inkl. Anknüpfung an die Passage erhalten und werden Teil des neuen Mobility Hubs.

Durch die Neuplanung wird im Südwesten das Bau- fenster frei für das Haus für Film und Medien, welches sich teilweise im Bereich des heutigen Breuninger- Parkhauses, teilweise über der Rotunde der Breuninger- Passage befindet.

Weitere Informationen zum bestehenden Parkhaus, zur Passagenanbindung über die Zugangsrotunde und zu den stillgelegten Zweigen der Passage können der Anlage 05 entnommen werden.

2.1.6 Bundestraße 14 (B14)

Der Standort des HFM befindet sich an der Bundes- straße 14 (B14). Im Jahr 2020 wurde durch die Landes- hauptstadt Stuttgart ein städtebaulicher Wettbewerb zur Umgestaltung und Umstrukturierung der B14 in Stuttgart durchgeführt. Die Ergebnisse des Wettbewerbs bilden unter anderem die Grundlage zur städtebauli- chen Positionierung des HFM im städtischen Gefüge.

Der städtebauliche Rahmenplan orientiert sich an der historischen Stadtstruktur der ehemaligen Leonhards- vorstadt. Er entwickelt die bestehenden Blockstrukturen konsequent weiter und formt eine in Einzelbaukörper aufgelöste, sich Richtung B14 ausdehnende Raumkante, die in ihrem Maßstab zwischen dem kleinteiligen Be- stand des Bohnenviertels und den urbanen Baukörpern jenseits der Hauptstätter Straße vermittelt. Mit einer so erzielten neuen Durchlässigkeit bildet diese Grundfigur

(25)

zung der bestehenden Stadtquartiere, auch über die B14 hinweg. Dazu tragen auch Transparenz, Blickachsen und Sichtbeziehungen bei.

Die Ergebnisse des Wettbewerbs können der Anlage 06 entnommen werden.

Bei der Planung und Realisierung des HFM ist der heute bestehende und der zukünftige Verlauf der B14 zu beachten.

Bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme des HFM wird die B14 ihre heutige Breite und den derzeitigen Verlauf beibehalten und ist in der Planung und Realisie- rung zu berücksichtigen. Auf der Abb. 02 ist dargestellt, dass die B14 in Teilen, in einer Höhe ab 5,00 Meter (Mindesthöhe), vom HFM und Mobility Hub stützenfrei überbaut werden kann.

In späterer Zukunft, nach der Fertigstellung des HFM, soll die B14 gemäß dem städtebaulichen Rahmenplan durch eine Verengung des Straßenraums vom HFM und Mobility Hub abrücken. Im Bereich des stützenfrei über- baubaren Streifens des HFM entstehen dann Fuß- und Radwegeverbindungen und Aufenthaltsflächen.

Im Gegensatz zum HFM wird der benachbarte Mobility Hub nach der Verlegung der B14 im überbauten Bereich ebenerdig erweitert. Weitere Informationen hierzu können der Abb. 03 entnommen werden.

2.1.7 Mobility Hub

In Nachbarschaft zum zukünftigen HFM entsteht ein neuer Mobility Hub. Für diesen weiteren Baustein an der B14 wurde im Oktober 2020 ein hochbaulicher Wettbewerb durch die Firma E. Breuninger GmbH &

Co. in Kooperation mit der Landeshauptstadt Stuttgart ausgelobt.

Das Büro haas cook zemmrich STUDIO 2050 Freie Architekten PartG mbB konnte den Wettbewerb für sich entscheiden. Nach einer Überarbeitung zum Wettbe- werbsergebnis, in der das HFM vom Mobility Hub abge-

rückt wurde und die Wagnerstraße eine verschwenkte Fortsetzung erhielt, arbeitet das Büro derzeit den Entwurf weiter aus. Zum Baubeginn des HFM soll der Mobility Hub fertig gestellt und in Betrieb sein.

Weitere Informationen zum Wettbewerb und dessen Ergebnis können der Anlage 17 entnommen werden.

2.1.8 IBA’27 & Leonhardsvorstadt

Stuttgart wird 2027 Ausstellungsort der „Internatio- nalen Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart“. In Nachbarschaft zum HFM wird das IBA’27-Projekt „Leon- hardsvorstadt/Züblinareal“ Bestandteil der Bauausstel- lung sein, das Konzept (Positionspapier) des HFM ist bereits Teil des IBA‘27-Netzwerks. Eine Einstufung des Gebäudes als „IBA‘27-Projekt“ durch den Aufsichtsrat der IBA‘27 GmbH ist aktuell noch offen.

Aus dem Dokument „IBA27.de STADTREGION Stuttgart, Qualitäten für Projekte der IBA’27:

„Teil des IBA’27-Netzes werden Projekte und Bauten aus der Stadtregion Stuttgart, die neue Strategien und Konzepte auf dem Weg zu unten formuliertem Zielbild erproben. Im Ausstellungsjahr 2027 werden diese anhand ausgewählter international relevanter Beispiele exemplarisch erlebbar. […]

Die Stadtregion Stuttgart ist als produktiver, gerech- ter und lebenswerter Metropolraum im postfossilen Zeitalter angekommen. Eng kooperierende große und kleine Zentren verbindet eine stadtregionale Identität.

Die Menschen beteiligen sich aktiv an der Entwicklung lebendiger Stadträume, in denen sich Wohnen und Arbeiten, Freizeit und Kultur, Handel und Produktion mischen.

Eine hohe bauliche Dichte verbunden mit qualitäts- vollen Freiräumen sorgt für Nähe und bereichert das Leben. […]

Mobilität ist klima- und stadtverträglich, die Quartiere versorgen sich selbst mit Energie und sind an die Folgen des Klimawandels angepasst.

(26)

26

Leonhardsplatz

Lazarettstraße

Esslinger Straße

Pfarrstraße

Katharinenstraße Wagnerstraße Karlspassage

Holzstraße Marktstraße

Eberhardstraße

Dornstraße Rathauspassage

Kanalstraße

Brennerstraße

Hauptstätter Straße

Leonhardskirche

Gustav-Siegle-Haus

Leonhardsplatz

Lazarettstraße

Esslinger Straße

Pfarrstraße

Wagnerstraße Wagnerstraße Karlspassage

Karlspassage Karlspassage Karlspassage Karlspassage

Holzstraße

Brennerstraße

Hauptstätter Straße

Pfarrstraße

Wagnerstraße Wagnerstraße Wagnerstraße Wagnerstraße Wagnerstraße Wagnerstraße

Leonhardskirche

Gustav-Siegle-Haus

B14 Bestand (bis

Fertigstellung HFM)

Haus für Film und Medien | Stuttgart Hochbaulicher Realisierungswettbewerb

Baufeld Erdgeschoss "Haus für Film und Medien"

Planfläche "Mobility Hub"

Mögliche Überbauung ab 5 Meter Mindestbetrachtungsraum Freiraum Standpunkt Außenraumperspektive 1

In Schnitten und Ansichten darzustellende Umgebung Verknüpfung Leonhardsvorstadt - Innenstadt Fahrbahnbegrenzung B14

Neugestaltung Leonhardsplatz und Esslinger Straße Legende

B14 Bestand (bis Fertigstellung HFM) Im Auftrag der Landeshauptstadt Stuttgart

Maßstab (im Original) 1:1.000

Format im Original DIN A3 0 10 20 30 m

Liegenschaftskataster © Landeshauptstadt Stuttgart, 21.04.2021

pesch partner architekten stadtplaner GmbH Dortmund | Stuttgart

Stand: 04.08.2021

Leonhardsplatz

Lazarettstraße

Esslinger Straße

Pfarrstraße

Wagnerstraße Karlspassage

Holzstraße Marktstraße

Eberhardstraße

Dornstraße Rathauspassage

Kanalstraße

Brennerstraße

Hauptstätter Straße

Leonhardskirche

Gustav-Siegle-Haus

B14 Bestand (bis

Fertigstellung HFM)

Haus für Film und Medien | Stuttgart Hochbaulicher Realisierungswettbewerb

Baufeld Erdgeschoss "Haus für Film und Medien"

Planfläche "Mobility Hub"

Mögliche Überbauung ab 5 Meter Mindestbetrachtungsraum Freiraum Standpunkt Außenraumperspektive 1

In Schnitten und Ansichten darzustellende Umgebung Verknüpfung Leonhardsvorstadt - Innenstadt Fahrbahnbegrenzung B14

Neugestaltung Leonhardsplatz und Esslinger Straße Legende

B14 Bestand (bis Fertigstellung HFM) Im Auftrag der Landeshauptstadt Stuttgart

Maßstab (im Original) 1:1.000

Format im Original DIN A3 0 10 20 30 m

pesch partner architekten stadtplaner GmbH Dortmund | Stuttgart

Stand: 04.08.2021

Abb. 02: Lageplan | Rahmenbedingungen Bestandssituation B14 (s. Anlage 13)

(Quelle: Stadtmessungsamt, Landeshauptstadt Stuttgart/Pesch Partner Architekten Stadtplaner GmbH)

(27)

Neue Technologien machen das Bauen effi zient und dienen den Bedürfnissen der Menschen. Baumateri- alien sind vollständig wiederverwertbar, Bauwerke anpassbar. Sie entstehen für viele Generationen und bereichern mit hoher architektonischer Qualität den Stadtraum.“ (Ende des Zitats)

Möglichst viele Punkte aus dem IBA‘27-Zielbildqualitä- ten-Katalog sind mit der Planung und dem Bau des HFM umzusetzen.

Weitere Informationen zur IBA‘27 und zu den Ziel- bildqualitäten sind unter www.iba27.de zu fi nden sowie der Anlage 10 zu entnehmen.

2.2 Städtebauliche Rahmenbedingungen

2.2.1 Wettbewerbsgebiet

Die Leonhardsvorstadt war Ende des 14. Jahrhunderts die erste große Stadterweiterung Stuttgarts. Die städ- tebaulichen Strukturen und die kleinteilige Bebauung sind auch heute noch größtenteils erhalten. Die beiden großmaßstäblichen Parkhausbauten (das o.g. Breu- ninger-Parkhaus und das von der Lazarettstraße aus erschlossene Züblin-Parkhaus) sind Relikte der Wieder- aufb auphase der Nachkriegszeit.

Die anstehenden Entwicklungen in der Leonhards- vorstadt sind als Stadtreparatur angelegt und im Kontext zu entwickeln. Die städtebauliche Vernetzung, das Schaff en von qualitätsvollen und durchlässigen, gemischt genutzten Gebäuden und ein begrünter, von allen nutzbarer Freiraum sind Grundqualitäten der Planungen.

Parallel zum HFM wird auf dem Areal des Züblin-Park- hauses eine „Neue Quartiersmitte“ entwickelt. Ziel ist es, das ehemals zusammenhängende Quartier inhaltlich und räumlich wieder zu vereinen. Entstehen soll ein gemeinwohlorientierter und nachhaltiger, gemischt ge- nutzter Stadtbaustein, der Raum schafft für die Bedarfe der lokalen Bevölkerung.

Als stadträumliche Quartierskante an der B14 und als Übergang hinsichtlich der Gebäudehöhen soll die Gebäudefolge aus HFM und Mobility Hub (und einem späteren weiteren Baustein) zwischen den großformati- gen Bauten der Innenstadt und der kleiner gegliederten Leonhardsvorstadt mit gemischt genutzten Gebäuden vermitteln. Darüber hinaus soll das Leonhardsviertel über das HFM und die B14 hinweg funktional und ideell wieder mit der Stadtmitte vernetzt werden.

Das Haus für Film und Medien wird die Stuttgarter Kulturmeile mit einer Vielzahl an kulturellen Angebo- ten aus u.a. Staatsgalerie, Württembergischer Lan- desbibliothek und StadtPalais bis zum Wilhelmsplatz verlängern und dazu einen Dreiklang bilden mit der Leonhardskirche und dem Gustav-Siegle-Haus.

Zusätzlich soll die Neugestaltung des städtischen Raums am Leonhardsplatz eine attraktive Querver- bindung über die bisherige Barriere der B14 hinweg zwischen der Innenstadt am Marktplatz und der Leon- hardsvorstadt ermöglichen.

Das Wettbewerbsgebiet befi ndet sich auf dem Standort des heutigen Breuninger-Parkhauses an der B14. Das für das Stadtleben unattraktive Parkhaus soll zukünft ig durch zwei Baukörper ersetzt werden, das Haus für Film und Medien als ein architektonisch und städtebaulich exponiertes Gebäude gegenüber der Leonhardskirche, und den dahinter folgenden Baukörper des Mobility Hub.

(28)

2.2.2 Planungsrecht

Aufgrund terminlich ineinander greifender Vorgänge wird parallel zu diesem hochbaulichen Realisierungs- wettbewerb über ein Bebauungsplanverfahren neues Planungsrecht für das Gebiet geschaffen.

Die folgenden Rahmenbedingungen fließen als Vor- gabe in den zukünftigen B-Plan ein und sind daher zwingend einzuhalten:

• Baugrenze gem. Anlage „Katasterplan mit Baufeld“

• Grundflächenzahl (GRZ): 1,0

• Maximale Höhe der baulichen Anlage (HbA): 274,50 m ü. NN, d.h. eine Gebäudehöhe 27,50 m über mittle- rem Geländeniveau

• Überbaubarer Bereich gem. Anlage „Katasterplan mit Baufeld“

• Einzuhaltende Mindestdurchfahrtshöhe unter Auskra- gung entlang Hauptstätter Straße: 5,00 m

• Punktuelle Überschreitung des Baufelds in den Obergeschossen durch einzelne auskragende Bauteile zulässig

• Für Flachdächer und flach geneigte Dächer (bis 10°

Neigung) gelten Regelungen zur Begrünung und Aus- rüstung mit Solaranlagen (s. a. Kapitel 2.3.12 Abs. 5)

• Überschreitung der HbA um max. 1,00 m für PV-An- lagen bei Einhaltung eines Randabstands zu Attika/

Gebäudeaußenkante von min. 2,50 m zulässig

• 15% Fassadenbegrünung

Da auf der Wettbewerbsparzelle mehrere städtische Liegenschaften aneinandergrenzen, gelten für den Wett- bewerb nur die Vorgaben entsprechend den Baugrenzen aus der Anlage „Katasterplan mit Baufeld“ (s. Anlage 11). Für das Verfahren ist das Baufeld „Erdgeschoss“ als Grundstück anzusetzen. Die Neuordnung der städti- schen Liegenschaften und damit die Festlegung des finalen Grundstückzuschnitts erfolgt erst im Nachgang zum Wettbewerb.

Das Baufeld gem. Anlage „Katasterplan mit Baufeld“

weist im Erdgeschoss eine Größe von 1.128 m² und ab einer Mindestgebäudehöhe von 5,00 Metern aufgrund der möglichen stützenfreien Überbauung der B14 eine Fläche von 1.381 m² auf.

2.2.3 Ver- und Entsorgungsleitungen

Der Anschluss des Planungsgebietes an die öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen ist gesichert. Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Fernwärme, Strom und Telefon sind vorhanden und werden entsprechend der weiteren Planung ergänzt.

Die bestehende Leitungstrasse Fernwärme und ein Abwasserkanal schneiden entlang der Esslinger Straße in Teilen in das Baufeld ein. Eine Verlegung ist sehr zeit- und kostenaufwändig und sollte daher vermieden werden.

Weitere kabelgebundene Leitungen queren das Baufeld über die heutige Rotunde der Passage. Hier kann davon ausgegangen werden, dass diese Leitungen im Zuge des Abbruchs verlegt werden können.

Weitere Informationen können der Anlage 21 entnom- men werden.

2.2.4 Denkmalschutz

Denkmalschutzrechtliche Auflagen sind innerhalb des Wettbewerbsgebietes nicht zu berücksichtigen.

Im Betrachtungsraum Freiraum sind die Kreuzigungs- gruppe (vor dem Chor der Leonhardskirche) und der Nachtwächterbrunnen (Ecke Pfarrstraße / Leonhards- platz) als Kleindenkmale zu berücksichtigen.

2.2.5 Heilquellenschutzverordnung

Das Grundstück des HFM liegt in der sogenannten Kernzone des Quellenschutzgebietes zum Schutz der staatlich anerkannten Heilquellen in Stuttgart und

(29)

Umgang mit dem Baugrund. Daraus resultieren Auflagen für Planung und Bauab-wicklung hinsichtlich Art und Tiefe von Baugrube und Gründung.

Informationen hierzu sind im Geotechnischen Untersu- chungsbericht enthalten (s. a. Kapitel 2.2.7) und können der Anlage 09 entnommen werden.

2.2.6 Abbruch, Altlasten & Kampfmittel

Es ist geplant, dass die erforderlichen Abbrucharbeiten auf dem Baugrundstück (Parkhaus, Rotunde/Passagen- zugang, Aufzugturm) vorab und in Koordination mit der Errichtung des Mobility Hub erfolgen.

Es ist davon auszugehen, dass Anhaltspunkte für eine mögliche Belastung des Geländes durch Kampfmittel vorliegen werden. Als erster Schritt wurde eine Luft- bildauswertung des Regierungspräsidiums Stuttgart veranlasst. Das Wettbewerbsgebiet liegt in der mehr- fach bombardierten Stuttgarter Innenstadt. Obwohl das Grundstück heute bereits bebaut ist, kann das Vorhan- densein von Bombenblindgängern nicht ausgeschlossen und die Durchführung weiterer Maßnahmen erforderlich werden.

2.2.7 Baugrund & Gründung

Im Zuge städtebaulicher Voruntersuchungen wurden im Umfeld des Baugrundstücks geotechnische Untersu- chungen vorgenommen.

Aufgrund der vorgefundenen Bodenschichtungen und des anstehenden Grundwasserspiegels im Untergrund stehen für das Gebäude maximal ca. 6,00 m Höhe unterirdisch zur Verfügung, es sind damit z.B. maximal zwei Untergeschosse mit jeweils ca. 3,00 m Geschoss- höhe möglich.

Die Ergebnisse sind in einem Geotechnischen Untersu- chungsbericht zusammengefasst und können der Anlage 09 entnommen werden.

2.2.8 Lärmschutz

Ein detailliertes Lärmschutzgutachten befindet sich in der finalen Ausarbeitung und liegt derzeit als Vorabzug vor.

Bei der Planung und Realisierung des HFM ist eindring- lich darauf zu achten, dass die Emissionen, die vom HFM ausgehen könnten, nicht die umgebenden Anwoh- ner und Nutzer beeinträchtigen. Dies gilt vor allem für die Funktionen und Gebäudebereiche des HFM (z.B.

Dachgastronomie), die über 22 Uhr hinaus betrieben werden und Geräusche in die Umgebung abgeben.

Bei der Führung von Besucherströmen ist der Immissi- onsschutzrechtliche Schutzanspruch der benachbarten Wohnungen in der Esslinger Straße zu beachten; der Haupteingang sollte daher nicht zur Esslinger Straße hin orientiert sein.

Schalltechnisch optimal ist ein direkter Zugang aus dem HFM zum Mobility Hub und zur Stadtbahnhaltestelle Rathaus.

Nutzungen im Sinne von Arbeitsplätzen, Büroräumen u. Ä. innerhalb des HFM in Richtung der B 14 sind nur mit entsprechenden Schallschutzmaßnahmen möglich wie z.B. nicht öffenbare Fenster, fensterunabhängige Lüftung oder Doppelfassade.

Weitere Hinweise hierzu können dem Kapitel 2.3.4 und der Anlage 15 entnommen werden.

2.2.9 Abwicklung der Baumaßnahmen

Das Baufeld des neuen HFM wird von vielfältigen Fakto- ren beeinflusst, weshalb bereits im frühen Entwurfspro- zess Aussagen zum Umgang mit den vor Ort herrschen- den Rahmenbedingungen erforderlich sind.

Der folgende exemplarisch beschriebene Ablauf der Abbruch- und Baumaßnahmen stellt dabei nur eines von evtl. mehreren denkbaren Szenarien dar, welche im Zuge der Planungen mit den zuständigen Ämtern

(30)

der Landeshauptstadt Stuttgart und den Nachbarn abgestimmt werden müssen. Der dargestellte Bauablauf berücksichtigt die bisher bekannte Planung zum Mobi- lity Hub und soll Ideen liefern, was bei der Errichtung des HFM inhaltlich und zeitlich zu berücksichtigen ist.

Insbesondere der Umgang mit den Bestandsleitungen, die Baufeldfreimachung und die Teilsperrung oder Ver- legung der Straßen stellen keinen fi nal erkundeten und abgestimmten Stand dar, sondern sollen als Konzept- skizzen dienen. Bei anderen entwerferischen Ansätzen müssen die dargestellten Rahmenbedingungen auch berücksichtigt und ggfs. auf andere Art gelöst werden.

a) Phase 1

In der ersten Phase ab dem Jahr 2022 wird das Breunin- ger-Parkhaus unter Erhalt der Parktasche unterhalb der B14 abgebrochen. Die Esslinger Straße wird teilge- sperrt, jedoch für Fußgänger und Fahrradfahrer freige- halten. Eine Fahrbahneinschränkung bzw. -verschwen- kung der B14 ist notwendig.

b) Phase 2

Nach der Abbruchphase sollen im Jahr 2023 die Erd- arbeiten für die Baugrube des Mobility Hubs und des Tiefgaragenanteils unter der zukünft igen verlängerten Wagnerstraße beginnen. Mit der darauff olgenden Erstel- lung der Tiefgaragengeschosse geht die Sanierung der Parktasche unterhalb der B14 einher.

Die Rotunde mit Zugang zur Breuninger-Passage inkl.

Ladenlokalen und barrierefreiem Zugang (Aufzug- sturm) bleibt in Betrieb.

Die Teilsperrung der Esslinger Straße und die Fahr- bahneinschränkung bzw. -verschwenkung der B14 bleiben bestehen.

c) Phase 3

Mitte 2023 wird der Neubau des Mobility Hubs in den oberirdischen Geschossen fortgesetzt. In diesem Zuge wird die Baustelle für das neue HFM eingerichtet und mit der Baufeldfreimachung begonnen.

siv außer Betrieb genommen. Der barrierefreie Zugang (Aufzugsturm) zur Passage muss weiterhin gewährleis- tet sein.

d) Phase 4

Ab dem Jahr 2024 soll die Rotunde inkl. Ausgang der Breuninger-Passage, Ladenlokalen und Aufzugsturm abgebrochen werden. Die Fußgänger werden zu einem bestehenden oberirdischen Fußgängerüberweg nahe der Leonhardskirche umgeleitet.

Die Teilsperrungen der B14 und der Esslinger Straße bestehen weiterhin.

e) Phase 5

Im Sommer 2024 soll der Mobility Hub in Betrieb ge- hen. Gleichzeitig beginnt der Neubau für das HFM.

Es bestehen Fahrbahneinschränkungen auf der B14 und der Esslinger Straße. Die Fußgänger werden weiterhin oberirdisch umgeleitet.

f) Phase 6

Parallel zur Fertigstellung und Inbetriebnahme des HFM erfolgt ab Mitte 2026 die Herstellung der Außenanlagen um den Leonhardsplatz inkl. den Bereichen um das Haus für Film und Medien.

Der Anschluss an die Breuninger-Passage und der Zugang (auch barrierefrei) zur Stadtbahn wird entspre- chend der Neuplanung zum HFM hergestellt.

Die Verlegung der Fahrspuren der B14 wird wieder – ggfs. unter Berücksichtigung der städtebaulichen Planung des B14-Wettbewerbs – rückgebaut

(s. a. Kapitel 2.1.6). Die Esslinger Straße wird in neuer Form in Betrieb genommen.

Die Angaben dieses noch nicht abgestimmten Beispiels- zenarios sind zeichnerisch dargestellt der Anlage 02 zu entnehmen.

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