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3.5 Weitere naturschutzfachliche Bedeutung des Gebiets

3.5.3 Sonstige naturschutzfachliche Aspekte

Biosphärengebiet

Teile des FFH-Gebietes liegen innerhalb des Biosphärengebiets Schwäbische Alb.

Vogelschutzgebiete

Die Teilgebiete 5, 6 und 8-10 sind Bestandteile des Vogelschutzgebiets 7624-441 "Täler der Mittleren Flächenalb". Teilgebiet 13 entspricht dem Vogelschutzgebiet 7624-402

"Schmiechener See". Für beide Vogelschutzgebiete werden derzeit separate Management-pläne erstellt.

Die in den Standarddatenbögen (SDB) der Vogelschutzgebiete gemeldeten Arten kommen teilweise im FFH-Gebiet vor. Die Vogelarten wurden im Zuge der Erstellung des vorliegenden Managementplans nicht kartiert.

Die vorgeschlagenen Ziele und Maßnahmen zu den FFH-Lebensraumtypen und Arten stehen grundsätzlich nicht im Widerspruch zu den Zielen für die geschützten Vogelarten im Vogelschutzgebiet.

12 Zum Vergleich sei auf das früher großflächige Vorkommen der Art im Fischburgtal-Brucktal bei Seeburg hingewiesen, welches um 1995 erloschen sein dürfte. Dann gab es 2007 und 2008 neue

Tabelle 16: In den Standarddatenbögen (SDB) der Vogelschutzgebiete 7624-441 "Täler der Mittleren Flächenalb" und 7624-402 "Schmiechener See" gemeldete Vogelarten Artencode Wissenschaftlicher

Artname

Deutscher Artname

7624-441 7624-402 Anmerkung

A056 Aythya ferina Tafelente x ohne aktuellen

Nachweis

A055 Anas querquedula Knäkente x aktueller Nachweis

am Schmiechener See

A056 Anas clypeata Löffelente x ohne aktuellen

Nachweis

A081 Circus aerugineus Rohrweihe x aktueller Nachweis

am Schmiechener See

A099 Falco peregrinus Wanderfalke x mit aktuellem

Nachweis

A119 Porzana porzana Tüpfelsumpfhuhn x ohne aktuellen

Nachweis

A142 Vanellus vanellus Kiebitz x aktueller Nachweis

am Schmiechener See

A215 Bubo bubo Uhu x mit aktuellem

Nachweis

A313 Phylloscopus bonelli Berglaubsänger x ohne aktuellen

Nachweis

A634 Ardea purpurea Purpurreiher x aktueller Nachweis

am Schmiechener See

A688 Botaurus stellaris Rohrdommel x aktueller Nachweis

am Schmiechener See

A690 Tachybaptus ruficollis Zwergtaucher x aktueller Nachweis am Schmiechener See

A704 Anas crecca Krickente x aktueller Nachweis

am Schmiechener See

A718 Rallus aquaticus Wasserralle x aktueller Nachweis

am Schmiechener See

A719 Porzana parva Kleines

Sumpfhuhn

x ohne aktuellen Nachweis

Zu den Brutvögeln im NSG und Vogelschutzgebiet "Schmiechener See" vgl. AGL (2006) und INA SÜDWEST (in Bearb.):

Bisher im Standarddatenbogen nicht gemeldete, aber nachgewiesene Arten nach Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie:

A072 Pernis apivorus Wespenbussard A073 Milvus migrans Schwarzmilan A074 Milvus milvus Rotmilan A082 Vircus cyaneus Kornweihe A103 Falco peregrinus Wanderfalke A236 Dryocopus martius Schwarzspecht A272 Erithacus cyanecula Blaukehlchen A338 Lanius collurio Neuntöter

Bisher im Standarddatenbogen nicht gemeldete, aber regelmäßig auftretende Zugvogelarten nach Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie:

A030 Ciconia nigra Schwarzstorch A099 Falco subbuteo Baumfalke A153 Gallinago gallinago Bekassine A207 Columba oenas Hohltaube A260 Motacilla flava Schafstelze A275 Saxicola rubetra Braunkehlchen A276 Saxicola torquata Schwarzkehlchen A336 Remiz pendulinus Beutelmeise Beobachtungen weiterer wertgebender Vogelarten:

Silberreiher Fischadler

Flussregenpfeifer Bruchwasserläufer Waldwasserläufer Rohrschwirl

Zu weiteren wertgebenden Tierarten am Schmiechener See vgl. Managementplan für das Vogelschutzgebiet 7624-402 »Schmiechener See« (Regierungspräsidium Tübingen, in Bearb.).

4 Naturschutzfachliche Zielkonflikte

Erhaltung der Frauenschuh-Lebensstätte und natürliche Waldentwicklung (Konzept der Naturnahen Waldwirtschaft)

Für die Frauenschuhlebensstätte, die in einem Fichten-Kiefern-Mischbestand liegt, ist eine Pflege zur Vermeidung von Dichtschluss im Ober- und Unterstand und Erhaltung von Nadel-holzanteilen erforderlich. Besonders die Kiefer mit ihrem lockeren Kronenaufbau fördert so-wohl ein halbschattiges Bestandesklima als auch einen Moderhumus, wie sie für den Frauenschuh förderlich sind.

Auf dem mäßig frischen Kalkverwitterungslehm würde sich von Natur aus ein Waldgersten-Buchenwald etablieren.

Eine Pflege der Frauenschuhstandorte zur Schaffung von Halbschattensituationen und Verhinderung von naturnahen Laubbaumbeständen widerspricht den Grundsätzen der Naturnahen Waldwirtschaft hinsichtlich standortsgerechter Baumartenzusammensetzung.

Zum Schutz des Frauenschuhs treten die konkurrierenden Anforderungen einer naturnahen Waldwirtschaft hinter denen des Natur- und Artenschutzes zurück.

Auenwälder, Biber und Fische

Die entlang der Bachläufe bestehenden Auenwälder aus Erle, Esche und Weide [*91E0]

dienen dem Biber stellenweise als Nahrungshabitat. Zudem nutzt er Auenwälder zur Beschaffung von Baumaterialien für die Biberburgen, hier vor allem Weidenarten, Erlen und Eschen hingegen in geringerem Umfang. Somit greift der Biber zwar durch Fällen und Schädigen von Bäumen und Sträuchern in die Vegetationsstruktur der Auenwälder ein, stellt aber nicht direkt einen Zielkonflikt mit der Erhaltung des LRT *91E0 dar. Vielmehr wird der Biber als Teil eines natürlichen Auensystems entlang der Schmiech gesehen, von welchem auch andere wertgebende Arten profitieren können. Biberdämme können wie künstliche Querbauwerke auch Ausbreitungshindernisse für wertgebende Fischarten darstellen. Bei Hochwasserereignissen kann es aber möglich sein, dass die Fische die Querbauwerke über die überfluteten Grünlandflächen umgehen.

Schwarzer Apollofalter (Parnassius mnemosyne) und LRT 9130 Waldmeister-Buchenwald Der Schwarze Apollofalter ist keine Art nach Anhang II der FFH-Richtlinie und wird nicht über den Managementplan erfasst. Wegen der hohen naturschutzfachlichen Bedeutung sind die vorliegenden Daten aber so wichtig, dass sie im MaP nachrichtlich übernommen werden. Bei der Maßnahmenplanung für den Schwarzen Apollo ist die Betroffenheit des LRT 9130 wahr-scheinlich.

Hinsichtlich des Zielkonfliktes zwischen dem LRT 9130 und dem Schwarzen Apollo sind in der Abwägung auf der einen Seite die sehr hohe naturschutzfachliche Wertigkeit des Schwarzen Apollo, seine sehr geringe Verbreitung in Baden-Württemberg und die Alternativlosigkeit der Maßnahmenflächen im FFH-Gebiet "Tiefental und Schmiechtal" (vgl. GEISSLER-STROBEL &

HERMANN 2014) sowie auf der anderen Seite die Großflächigkeit des LRT 9130 im FFH-Gebiet in Verbindung mit dessen günstigem Erhaltungszustand zu berücksichtigen. Im Ergebnis werden Rücknahmen des LRT 9130 zu Gunsten der Habitatgestaltung für die Art ohne naturschutzrechtlichen Ausgleich für berechtigt erachtet. Maßnahmen zur Kohärenzsicherung sind danach nicht erforderlich (Vergleichbarkeit mit einer der Verwaltung des Gebiets dienenden Maßnahme gem. § 34 BNatSchG). Da die Waldeigenschaft bei der empfohlenen Art und Weise der Umsetzung erhalten bleibt, entfällt ein forstrechtlicher Ausgleich. Die von GEISSLER-STROBEL & HERMANN (2014) für einzelne Maßnahmen empfohlene Fläche kann dabei bis zu zwei Hektar umfassen.

5 Erhaltungs- und Entwicklungsziele

Um den Fortbestand von Lebensraumtypen und Arten innerhalb der Natura 2000-Gebiete zu sichern, werden entsprechende Erhaltungs- und Entwicklungsziele formuliert.

Der Erhaltungszustand der FFH-Lebensraumtypen wird nach Artikel 1 e) der FFH-Richt-linie folgendermaßen definiert:

Der Erhaltungszustand eines natürlichen Lebensraums ist günstig13 wenn,

 sein natürliches Verbreitungsgebiet sowie die Flächen, die er in diesem Gebiet einnimmt, beständig sind oder sich ausdehnen und

 die für seinen langfristigen Fortbestand notwendige Struktur und spezifischen Funktionen bestehen und in absehbarer Zukunft wahrscheinlich weiter-bestehen werden und

 der Erhaltungszustand der für ihn charakteristischen Arten im Sinne des Buch-stabens i) günstig ist.

Der Erhaltungszustand für die Arten wird nach Artikel 1 i) der FFH-Richtlinie folgender-maßen definiert:

Der Erhaltungszustand einer Art ist günstig13 wenn,

 aufgrund der Daten über die Populationsdynamik der Art anzunehmen ist, dass diese Art ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraumes, dem sie angehört, bildet und langfristig weiterhin bilden wird und

 das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art weder abnimmt noch in absehba-rer Zeit abnehmen wird und

 ein genügend großer Lebensraum vorhanden ist und wahrscheinlich vorhanden sein wird, um langfristig ein Überleben der Populationen dieser Art zu sichern.

Erhaltungsziele werden formuliert, um zu erreichen, dass

 es zu keinem Verlust der im Standarddatenbogen gemeldeten FFH-Lebens-raumtypen und Arten kommt,

 die Größe der gemeldeten Vorkommen ungefähr erhalten bleibt und

 die Qualität der gemeldeten Vorkommen erhalten bleibt.

Das Verhältnis der Erhaltungszustände A/B/C soll (bezogen auf das gesamte Natura 2000-Gebiet) in etwa gleichbleiben bzw. darf sich zumindest nicht in Richtung schlechterer Zustände verschieben. Hierbei ist zu beachten, dass es verschiedene Gründe für die Einstufung eines Vorkommens in Erhaltungszustand C gibt:

 der Erhaltungszustand kann naturbedingt C sein, wenn z. B. ein individuen-schwaches Vorkommen einer Art am Rande ihres Verbreitungsareals in suboptimaler Lage ist;

 der Erhaltungszustand ist C, da das Vorkommen anthropogen beeinträchtigt ist, z. B. durch Düngung; bei Fortbestehen der Beeinträchtigung wird der Lebensraumtyp oder die Art in naher Zukunft verschwinden.

13Der Erhaltungszustand wird auf der Ebene der Biogeografischen Region sowie auf Landesebene entweder als günstig oder ungünstig eingestuft. Auf Gebietsebene spricht man von einem hervorragenden - A, guten - B oder

Entwicklungsziele sind alle Ziele, die über die Erhaltungsziele hinausgehen. Bei der Abgrenzung von Flächen für Entwicklungsziele wurden vorrangig Bereiche ausgewählt, die sich aus fachlicher und/oder bewirtschaftungstechnischer Sicht besonders eignen. Weitere Flächen innerhalb des Natura 2000-Gebiets können dafür ebenfalls in Frage kommen.

Die Erhaltungsziele sind verpflichtend einzuhalten bzw. zu erfüllen. Dagegen haben die Ent-wicklungsziele empfehlenden Charakter. In Kapitel 6 sind Empfehlungen für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen dargestellt, die geeignet sind, die Erhaltungs- und Entwicklungs-ziele zu erreichen.

Die Inhalte der Ziele für den jeweiligen Lebensraumtyp bzw. die jeweilige Lebensstätte be-ziehen sich auf das gesamte Gebiet. Sie sind nicht auf die einzelne Erfassungseinheit bezogen.

5.1 Erhaltungs- und Entwicklungsziele für die