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B. Gründe

II. Formalrechtliche Würdigung

3. Beachtung der Verfahrensvorschriften im Planfeststellungsverfahren

3.1 Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen

3.1.6 Schutzgut Klima/ Luft

Für das Geländeklima sind infolge der Vorhaben Bau und Betrieb der 5. Schleusen-kammer bzw. des Torinstandsetzungsdocks sowie die Bodenverbringung auf das Bo-denlager Dyhrrsenmoor aufgrund der untergeordneten Bedeutung des Geländeklimas im Untersuchungsraum keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten.

3.1.6.1 Baubedingte Luftbelastungen

a) Bereich 5. Schleusenkammer, Spülrohrleitung, Baustelleneinrichtungsfläche Baubedingte Luftbelastungen können durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen ent-lang der geplanten Zuwegungen und Transportwege sowie durch den Baustellenbe-trieb selbst auftreten. Der TdV hat ein Gutachten zur „Prognose der beBaustellenbe-triebsbedingten Luftschadstoff-Emissionen und -Immissionen durch Schiffsverkehr und der baubeding-ten Emissionen und Immissionen“ (Planunterlage 10, Materialband Nr. 12) durch die Arbeitsgemeinschaft für Umwelt-Meteorologie und Luftreinhaltung (ArguMet) erstellen lassen. Danach kann die jährliche baubedingte Zusatzbelastung mit SO2 und NO2 in Bezug auf die Grenzwerte der TA-Luft vernachlässigt werden. In Relation zu den in der 22. BImSchV genannten Grenzwerten haben die Feinstaubimmissionen die größte Bedeutung. Die höchsten baubedingten Schadstoffbelastungen ergeben sich hier im 1. Baujahr im Nahbereich der Schleuse. Eine Überschreitung des Jahres-Grenzwertes für PM10 wird laut Gutachten während der Bauphase nicht erwartet. Eine Überschrei-tung des Tages-Grenzwertes für PM10 kann dagegen im ersten Baujahr im Nahbereich der Schleuse nicht ausgeschlossen werden. Die PM10-Zusatzbelastung führt in den Baujahren 2010 und 2011 direkt an der Schleuseninsel zu einer Überschreitung des in der TA-Luft genannten Grenzwertes von 40 μg/m³ um das 2,5-fache. Diese Maximalbe-lastungen sind räumlich eng auf die Schleuseninsel begrenzt, so dass keine Siedlungs-flächen betroffen sind. Am äußeren Rand des nordwestlich angrenzenden Wohngebie-tes beträgt die Zusatzbelastung lediglich noch ca. 4 μg/m³, am schleusennahen

Ge-werbegebiet am Südufer des NOK ist mit Belastungen von maximal 20 μg/m³ zu rech-nen. Bei einer an der LÜSH-Station im Jahr 2007 gemessenen Vorbelastung von 20 μg/m³ führt dies nicht zu einer Überschreitung des Grenzwertes.

b) Bereich Torinstandsetzungsdock

Auch im Bereich des Torinstandsetzungsdocks ist baubedingt mit einem gesteigerten Verkehrsaufkommen entlang der geplanten Zuwegungen und Transportwege zu rech-nen. Auf der Baustelle kann es zum ganztägigen Einsatz von Nass-/ Trockenbagger, Planierraupen und Dumper etc. kommen.

c) Bereich Bodenlager Dyhrrsenmoor

Die im Bereich des Bodenlagers auftretenden baubedingten Belastungen betreffen vor allem Staub- und Feinstaubeinträge durch z. B. den ganztägigen Betrieb von Nass-/

Trockenbagger, Planierraupen oder Dumper. Grenzwerte werden nicht überschritten, jedoch kommt es zu einer teilweise erheblichen Belastung empfindlicher Landschafts-bereiche (u. a. Landröhrichte, Birkenmoorwald) und wichtiger Erholungswege mit flä-chenhaft bis zu 20 μg/m³ PM10.

3.1.6.2 Anlagebedingte Luftbelastungen

Es sind keine anlagebedingten Luftbelastungen gegeben.

3.1.6.3 Betriebsbedingte Luftbelastungen

a) Bereich 5. Schleusenkammer, Spülrohrleitung, Baustelleneinrichtungsfläche Nach Inbetriebnahme der ausgebauten Schleusenanlage ist infolge der Modifizierung von Schleusenverfügbarkeit, -kapazität und -größe mit Veränderungen im Schiffsver-kehr und damit auch bei den von diesem verursachten Emissionen zu rechnen. Die Belastung konzentriert sich auf den direkten Schleusenbereich und die in Bezug auf die Hauptwindrichtung leewärtig angrenzenden Flächen. Im Bereich der Maximalbelas-tungen werden hinsichtlich SO2-Belastungen Konzentrationen um 26 μg/m³ Luft (unter Einbezug der Hintergrundbelastung durch andere Emittenten), etwa 51 % des

Grenz-rücksichtigen neben den nur vom Schiffsverkehr verursachten Immissionen auch die Hintergrundbelastung durch andere Quellen wie Autoverkehr und Industrie.

Beim Vergleich der Prognosen für Plan- und Nullfall zeigt sich, dass bezogen auf den gesamten Untersuchungsraum der Planfall hinsichtlich der SO2 und NO2 Belastungen besser abschneidet als der Nullfall. Aus Sicht der Luftreinhaltung ist die Erweiterung der Schleusenanlage dem Nullfall aufgrund der Entlastung wichtiger Stadtgebiete Brunsbüttels im Vergleich zu einem unveränderten Schleusenbetrieb vorzuziehen.

Gemäß ergänzender Stellungnahme der ArguMet ergeben sich auch hinsichtlich der Komponenten Nickel (im PM10 und im Staubniederschlag) und Vanadium (im PM10) keine Überschreitung der jeweiligen Beurteilungswerte. Der Kühling-Beurteilungswert von 7 μg/(m³d) für Vanadium im Staubniederschlag wird bereits durch die Vorbelastung überschritten (vgl. B.III.3.1.1).

Spülrohrleitung und Baustelleneinrichtungsfläche verursachen keine betriebsbedingten Schadstoffemissionen.

b) Bereich Torinstandsetzungsdock

Es kann zu Emissionen von Lack- und Lösungsmitteln ausgehender Schadstoffe und von Stäuben kommen. Insbesondere die Lösungsmittel können zu unangenehmen Geruchsemissionen führen. Insgesamt werden laut ARGUMET (2009) maximal 50 kg/h emissionswirksamer Beschichtungsmaterialien verarbeitet. Diese Arbeiten werden voll-ständig innerhalb der Halle durchgeführt, so dass die emittierten Stoffe als Teil des Abluftvolumenstroms von 30.000 m³/h die Außenluft erreichen. Unter Annahme eines Worst-Case-Szenarios können die berechneten maximal erlaubten Massenströme als tatsächlich in der Abluft des TID enthaltene Schadstoffkonzentrationen angenommen werden. Vergleicht man diese Werte mit den in der TA-Luft festgelegten Bagatellmas-senströmen (Gesamtstaub = 1 kg/h, BaP = 0,0025 kg/h), so liegen beide Werte unter-halb dieser Schwellen. Daher besteht keine Notwendigkeit für eine differenzierte Aus-breitungsprognose/ Immissionsprognose. Lediglich die Geruchsimmissionen müssen weitergehend untersucht werden, da die TA-Luft für diese keinen Bagatellmassenstrom nennt.

Im Bereich der nördlich an das TID angrenzenden Wohnbebauung ist mit einer maxi-malen Geruchsstundenhäufigkeit von 6 % der Jahresstunden zu rechnen. Damit wird der durch die Geruchsimmissionsrichtlinie festgelegte Grenzwert für Wohn- und Misch-gebiete von 10 % der Jahresstunden deutlich unterschritten. Da in der Umgebung des TID keine weiteren Geruchemittenten angesiedelt sind, ist davon auszugehen, dass die

Gesamtbelastung innerhalb des Wohngebiets auch zukünftig unterhalb des Grenzwer-tes liegen wird.

Insgesamt sind durch den Betrieb des Torinstandsetzungsdocks auch unter Berück-sichtigung der langen Torinstandsetzungsintervalle der Schleusentore keine relevanten Zusatzbelastungen mit in der TA-Luft genannten Schadstoffen zu erwarten.

c) Bereich Bodenlager Dyhrrsenmoor

SO2- und NO2-Belastung sind in Ufernähe infolge des vermehrten Verkehrs auch grö-ßerer Schiffe im Vergleich zum Nullfall leicht erhöht. Die Siedlungsflächen von Aebtis-sinwisch und Ecklak bleiben aufgrund ihrer größeren Entfernung vom Kanal von die-sem Anstieg weitgehend unbeeinflusst. Für SO2 nimmt die mittlere Belastung gegen-über dem Nullfall um 0,07 μg/m³ Luft, für NO2 um 0,03 μg/m³ Luft zu. Beide Werte lie-gen deutlich unterhalb der Irrelevanzschwelle der TA-Luft.