• Keine Ergebnisse gefunden

B. Gründe

II. Formalrechtliche Würdigung

10. Entscheidung über sonstige Stellungnahmen und Einwendungen

Nachfolgend wird über die Stellungnahmen und Einwendungen entschieden, soweit die jeweils vorgebrachten Sachargumente noch nicht in der Darstellung und Bewertung der einzustellenden öffentlichen und privaten Belange berücksichtigt worden sind.

10.1 Bodenlager Dyhrsenmoor

Allgemein wird die Tragfähigkeit des Bodenlagers Dyhrrsenmoor angezweifelt und ein Grundbruch befürchtet (vgl. E 010, E 015, E 034). Dieser könne dann die in der Nähe befindlichen Entwässerungsgräben, insbesondere den geplanten Entwässerungsgra-ben für das Spülfeld, zerstören und eine Überschwemmung auslösen.

Die Entwässerung der Spülflächen müsse durch entsprechende Gräben und Pump-werke sichergestellt werden.

Der geplante Entwässerungsgraben sei vollständig zu dichten, um ein Durchdringen von Fremdwasser/ Salzwasser, z. B. in Verbandsanlagen der angrenzenden Sielver-bände, auszuschließen (E 037, E 038). Die ordnungsgemäße Entwässerung des

neu-en Entwässerungsgrabneu-ens sei dauerhaft sicherzustellneu-en, er müsse dauerhaft erhaltneu-en und unterhalten werden.

Die Tragfähigkeit des Bodenlagers ist gutachterlich untersucht worden. Anhaltspunkte, an den Ausführungen des Gutachters zu zweifeln, drängen sich der Planfeststellungs-behörde nicht auf. Durch die angeordneten Beweissicherungsmaßnahmen und das baubegleitende Monitoring kann im Moment nicht vorhersehbaren Auswirkungen hin-reichend begegnet werden.

Die im Beteiligungsverfahren gestellten Anforderungen an die Ausführung des Entwäs-serungsgrabens und den Einsatz von Pumpen werden vom Vorhabensträger in der Planung hinreichend berücksichtigt.

Des Weiteren befürchten Einwender (E 016, E 031), dass durch die Bodenverbringung auf das Bodenlager Dyhrrsenmoor die Bewirtschaftung ihrer angrenzenden Flächen beeinträchtigt werden könnte. Es solle sichergestellt werden, dass die Flächenbewirt-schaftung auch weiterhin nachhaltig möglich sei.

Eine Gefährdung angrenzender Flächen ist aufgrund der vorgelegten Planunterlagen nicht abzusehen. Die gutachterlich unterlegte Einschätzung wird im Rahmen eines entsprechenden Monitorings überprüft.

Auch andere private Einwender (E 025, E 026, E 039) haben ihre Sorge hinsichtlich des Bodenverbringungskonzeptes und der Tragfähigkeit des Bodenlagers Dyhrrsen-moor zum Ausdruck gebracht. Sie befürchten einen Grundbruch und Veränderungen des Wasserhaushaltes. Hier wird auf die oben gemachten Ausführungen verwiesen. Im Bezug auf die gestellten Beweissicherungsanträge für Gebäude und Grundwasser-messstellen vgl. Anordnungen A.III.4.5/4.6.

Hinsichtlich einer Nachfrage des LLUR (E 043) bleibt festzuhalten, dass die auf S. 162 der UVS vorgesehenen Minimierungsmaßnahmen - Abschieben und separate

Lage-10.2 Wiederverwendung des Bodenmaterials

Im Beteiligungsverfahren wurden verschiedene Anregungen, z. B. vom MLUR (E 037) und LLUR (E 044), für die Verwendung des Bodenaushubs eingebracht. Es wurde auf Deichverstärkungen z. B. im Bereich Brunsbütteler Alter Hafen, Büsum oder Kaiser-Wilhelm-Koog hingewiesen.

Hierzu ist festzuhalten, dass zum Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbe-schlusses keine konkreten Wiederverwendungskonzepte vorgelegen haben, so dass von der Bodenverbringung gemäß Planunterlage auszugehen ist. Dadurch ist eine spä-tere Wiederverwendung etwa zu Deichbauzwecken nicht ausgeschlossen. Der TdV hat diesbezüglich geäußert, dass er eine weitere Verwendung von deichbaufähigem Mate-rial grundsätzlich begrüßt und diese Möglichkeit im Rahmen der Ausführungsplanung prüfen wird (vgl. Anordnung A.III.4.10).

10.3 Sonstiges

Die Abwasserversorgung Brunsbüttel GmbH (E 041) hat angemerkt, dass es einer en-gen Abstimmung mit der Abwasserentsorgung Brunsbüttel GmbH bedarf, wenn sanitä-re Abwässer in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet werden müssen.

Laut TdV und Planunterlagen werden vorhabensbedingt keine zusätzlichen sanitären Abwässer in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet.

Laut Kabel Deutschland GmbH (E 001) würden sich im Planbereich Telekommunikati-onsleitungen befinden. Die Anlagen seien bei der Bauausführung zu schützen und zu sichern, sie dürften nicht überbaut und die Überdeckung nicht verringert werden. Eine evtl. Umverlegung der Anlagen bedürfe eine Vorlaufzeit von 3 Monaten.

Der TdV hat erklärt, den Hinweis bei der weiteren Planung zu berücksichtigen, auch wenn die genannte Leitung nördlich der Großen Schleuse und damit außerhalb des Baufeldes liegt.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (E 005) hat eingewandt, dass im Bereich der BE-Fläche eine Gasleitung der E.ON Hanse AG verlaufe. Bei Leitungen sei ein Schutzstreifen zu beachten, dieser sei von jeglicher Bebauung und tiefwurzeln-dem Pflanzenwuchs freizuhalten.

Der TdV hat dazu erklärt, dass bei Inanspruchnahme der Fläche geeignete Schutz-maßnahmen vorgesehen werden. Die Inanspruchnahme erscheint im Moment aber

eher unwahrscheinlich, da die Erdgasleitung der E.ON Hanse AG ca. 100 m südwest-lich der Baustelleneinrichtungsfläche den NOK quert.

In der Einwendung E 022 wurde angemerkt, dass der betriebliche Ablauf der Wasser-schutzpolizei Brunsbüttel nicht behindert werden dürfe. Die bestehenden 3 strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigungen (SSG) würden weiterhin benötigt werden.

Der TdV hat erklärt, dass die wasserschutzpolizeilichen Belange im Rahmen der weite-ren Planung berücksichtigt werden. Die SSGen Nr. 70 und 119 können erhalten blei-ben. Lediglich die SSG Nr. 89 kann voraussichtlich aufgrund der anstehenden Grund-instandsetzung nicht verlängert werden. Die Planfeststellungsbehörde ist davon über-zeugt, dass sich daraus keine Behinderungen des Betriebsablaufes der Wasser-schutzpolizei Brunsbüttel ergeben und eine verträgliche Nachfolgeregelung gefunden wird.

Ein privater Einwender (E 030) befürchtet, dass der landseitige Baustellenverkehr durch die Westerbütteler Straße und die Justus-von-Liebig-Straße geleitet wird. Die Schwingungen des Schwerlastverkehrs würden extrem auf die angrenzenden Häuser übertragen werden, so dass mit Folgeschäden zu rechnen wäre. Außerdem würde es auch zu Straßenschäden der "neu gebauten" Straßen führen.

Gemäß Planunterlagen ist vorgesehen, einen wesentlichen Teil des Baustellenver-kehrs über die Wasserstraße zu absolvieren, ansonsten soll weitestgehend vermieden werden, den Verkehr durch die Innenstadt von Brunsbüttel zu führen. Von daher sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der Westerbütteler Straße und der Justus-von- Liebig-Straße zu erwarten.