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Rechtliche und planerische Grundlagen

3.1.1 Gesetzliche Grundlagen

Die im Jahr 1992 verabschiedete Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie (Richtlinie 92/43 EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Pflanzen und Tiere) ver-pflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Errichtung eines europaweiten zusammen-hängenden („kohärenten“) Netzes von Schutzgebieten, das den Namen Natura 2000 trägt. Es besteht aus den so genannten FFH-Gebieten (Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung) und den europäi-schen Vogelschutzgebieten. Grundlage für Letztere ist die bereits aus dem Jahr 1979 stammende europäische Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG). Für Ausweisung von FFH-Gebieten maß-gebend ist das Vorkommen von bestimmten Lebensräumen (nach Anhang I der FFH-Richtlinie) und Arten (nach Anhang II) von gemeinschaftlicher Bedeutung sowie von prioritären Arten und Lebens-räumen, denen besonderes Gewicht beizumessen ist.

Mit der FFH-Richtlinie werden Aspekte eines modernen Planungs- und Naturschutzmanagements nach europaweit einheitlichen Vorgaben eingeführt, mit dem Ziel die Gebietsqualitäten zu sichern bzw. weiter zu entwickeln. Hierfür sind regelmäßige Maßnahmen zum Gebietsmonitoring erforderlich.

Die europarechtlichen Vorgaben wurden durch die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 19 a-f BNatSchG) vom 30.04.1998 bzw. nach der Novellierung des BNatSchG vom 25.03.02 (§§ 32-38) in nationales Recht umgesetzt. Die Anpassung in Baden-Württemberg erfolgte durch § 36 Abs. 4 LNatSchG (Fassung vom 13. Dezember 2005).

3.1.2 Planerische Grundlagen Regionalplan

Das betrachtende Natura 2000-Gebiet liegt innerhalb der Region Mittlerer Oberrhein. Im Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 (REGIONALVERBAND MITTLERER OBERRHEIN 2003) sind die planerischen Vor-gaben dargestellt. Der Landschaftsrahmenplan für die Region stammt aus dem Jahr 1985 und befin-det sich in der Fortschreibung (REGIONALVERBAND MITTLERER OBERRHEIN 1985).

Flächennutzungsplan / Landschaftsplan

Für das Natura 2000-Gebiet liegen aktuelle Flächennutzungspläne des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE, PLANUNGSSTELLE 2004a) und der Verwaltungsge-meinschaft Graben-Neudorf / Dettenheim (VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT GRABEN-NEUDORF / DETTENHEIM 2003) vor. In den FNP des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe ist der Landschaftsplan 2010 (NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE, PLANUNGSSTELLE 2004b) eingeflossen. Übergeordnete Ziele des FNPs bezogen auf den Hardtwald sind die Sicherung der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sowie die Erzeugung des Rohstoffes Holz. Für die Verwaltungsgemeinschaft Graben-Neudorf / Dettenheim liegt kein eigenständiger Landschaftsplan vor. Landschaftsplanerische Inhalte wurden aber in den FNP integriert.

Schutzgebiete und geschützte Biotope Naturschutzgebiete

Im Natura 2000-Gebiet im Landkreis Karlsruhe liegt das 49,3 ha große Naturschutzgebiet „Kohlplat-tenschlag“ (Verordnung vom 25.07.1984).

Wesentlicher Schutzzweck des Naturschutzgebietes „Kohlplattenschlag“ ist „die Erhaltung und Gestal-tung eines durch den Kiesabbau auf dem Hardtwaldrücken der Niederterrasse des Rheingrabens entstandenen Refugiums für die Tier- und Pflanzenwelt, in dem sich all diejenigen ökologischen Vor-gänge vollziehen können, die anderswo aufgrund der zahlreichen Störungen durch die Umwelt nicht mehr möglich sind. Darüber hinaus besteht der wesentliche Schutzzweck in der Erhaltung und Gestal-tung eines hochwertigen naturkundlich-pädagogischen Lehr- und Studiengebietes zur Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen.“

Im nordöstlichen Bereich des Natura 2000-Gebietes ist ein etwa 650 m langer und 40 m breiter Wald-streifen Bestandteil des 27 ha großen Naturschutzgebiets „Wilhelmsäcker“ (Verordnung vom 12.12.1997). „Schutzzweck des Naturschutzgebiets ist die Erhaltung und Förderung der Relikte der einzigartigen Biotoptypen ehemals verbreiteter Sandfluren in der nordbadischen Rheinebene.“

Direkt im Nordwesten an das Natura 2000-Gebiet angrenzend befindet sich das Naturschutzgebiet

„Oberbruchwiesen“, welches vollständig im FFH-Gebiet 6816-341 „Rheinniederung von Karlsruhe bis Philippsburg“ liegt.

Landschaftsschutzgebiete

Im Natura 2000-Gebiet liegen Teile des 1.887 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Nördliche Hardt“

im Stadtkreis Karlsruhe (Verordnung vom 03.10.1980) und des 3.049 ha großen Landschaftsschutz-gebietes „Hardtwald nördlich von Karlsruhe“ im Landkreis Karlsruhe (Verordnung vom 15.10.1962, geändert durch Sammel-VO für das LSG 2.15.012 „Rheinaue nördlich von Karlsruhe").

Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes „Nördliche Hardt“ ist, „das größte zusammenhängende Waldgebiet im Stadtkreis Karlsruhe in seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit als in sich abgeschlos-sener Lebensraum von Tier- und Pflanzengesellschaften des Buchen-Eichenwalds und seiner Folge-typen auf der Niederterrasse zu erhalten. Gleichzeitig soll damit ein hervorragender Erholungsraum, der in unmittelbarer Stadtnähe die kulturhistorisch bedeutsamen Anlagen des Schlossgartens und des Fasanengartens mit der Bocksblöße einschließt, nachhaltig gesichert werden. Das Schutzgebiet dient zugleich wesentlich der Unterstützung stadtökologischer Funktionen, wie der Klimasteuerung, der Luftregeneration, der Immissionsminderung und ist zugleich Rückzugsraum der aus dem städtischen Bereich weitgehend verdrängten Flora und Fauna.“

Bannwälder

Als Waldschutzgebiet gemäß § 32 LWaldG ist der Bannwald 104 "Vorsenz" (VO vom 27. Oktober 2003) mit einer Gesamtfläche von 54 ha ausgewiesen.

Schutzzweck ist die „unbeeinflusste Entwicklung eines eichenreichen Kiefernwaldökosystems, das repräsentativ für die Sandstandorte der Karlsruher Hardt ist, mit seinen Tier- und Pflanzenarten zu sichern, sowie die wissenschaftliche Beobachtung der Entwicklung zu gewährleisten. Dies beinhaltet den Schutz der Lebensräume und -gemeinschaften, die sich im Gebiet befinden, sich im Verlauf der eigendynamischen Entwicklung des Waldbestandes ändern oder entstehen.“

In der Würdigung des Gebietes wird die Kiefer als eindeutig dominierende Baumart mit einem Baum-artenanteil von 60 % genannt. Gleichzeitig wird auf einen überdurchschnittlich hohen Eichenanteil von 25 % hingewiesen. Der Anteil der Buche wird mit 14 % angegeben. Nach § 4 Abs. 2 Punkt 1 der Ver-ordnung ist es verboten, den Waldbestand forstwirtschaftlich zu nutzen oder Holz anderweitig zu ent-nehmen.

Schonwälder

Durch Erklärung der Forstdirektion Karlsruhe wurden 1988 die Schonwälder "Wildpark" (Nr. 237, Flä-che 9,3 ha), "Sulzwegschlag" (Nr. 238, FläFlä-che 3,8 ha) und "TeiFlä-chelholz" (Nr. 239, FläFlä-che 1,2 ha) aus-gewiesen. Wesentlicher Schutzzweck der Schonwaldflächen war übereinstimmend „die langfristige Erhaltung, die Förderung und die spätere Verjüngung der Alteichenbestände im Hardtwald“. Gemäß § 32 Abs. 6 LWaldG sind die Ausweisungen seit 2005 erloschen.

Tab. 4: Übersicht Schutzgebiete

Schutzkategorie Nr. Name Fläche (ha) Fläche (ha) inner-halb Natura 2000-Gebiet

Anteil am Natura 2000-Gebiet (%)

NSG 2.074 Kohlplattenschlag 49,3 49,3 1,0 2.211 Wilhelmsäcker 27,0 2,6 0,1

LSG 2.12.005 Nördliche Hardt 1.887,0 1.713,8 36,3 2.15.014 Hardtwald nördlich von

Karlsruhe 3.049,0 2.920,1 61,8 Bannwald 104 Vorsenz 54,0 54,0 1,1

Geschützte Biotope

§ 32-Biotope

Drei Biotope nach § 32 NatSchG mit einer Fläche von knapp einem Hektar befinden sich im Natura 2000-Gebiet. Die Flächen sind in der Karte bestehender Schutzgebiete dargestellt, ihre Bezeichnung sowie Ausdehnung finden sich in der folgenden Tabelle.

Tab. 5: Nach § 32 NatSchG geschützte Biotope im Natura 2000-Gebiet

Biotoptyp Anzahl Fläche innerhalb Natura 2000-Gebiet (m²) Feldgehölze und Feldhecken 2 3.903

Trockenrasen 1 6.085

Gesamt 3 9.988

Waldbiotope

Insgesamt sind im Untersuchungsgebiet ca. 297 ha als Biotope im Rahmen der Waldbiotopkartierung erfasst worden. Die Flächen sind in der Karte bestehender Schutzgebiete dargestellt. Ihre nach Leitbi-otop zusammengefasste Anzahl sowie Ausdehnung finden sich in der folgenden Tabelle.

Tab. 6: Waldbiotope im Natura 2000-Gebiet

Leitbiotop Anzahl Fläche innerhalb Natura 2000-Gebiet (ha)

Fließgewässer 3 7,57

Moorbereich und Feuchtbiotop 1 0,001

Naturgebilde 8 25,54

Seltene naturnahe Waldgesellschaft 29 153,96

Stillgewässer 15 38,04

Strukturreiche Waldbestände 11 20,16

Sukzessionsfläche 6 3,16

Trockenbiotop 5 4,46

Wald mit schützenswerten Pflanzen 1 0,20 Wald mit schützenswerten Tieren 11 37,13 Strukturreicher Waldrand 6 6,95

Gesamt 96 297,17

Sonstige Fachplanungen Waldfunktionen

Die relevanten Schutzfunktionen des Waldes sind über die Waldfunktionenkartierung (WFK) der Lan-desforstverwaltung (Karte und Erläuterungsband zu Blatt L 6916 Karlsruhe-Nord und Blatt L 6914 Landau i. d. Pfalz, Stand 1.1.1990) erfasst.

Das Natura 2000-Gebiet ist danach mit einer Reihe von Waldfunktionen belegt. Die Funktion als Kli-maschutzwald ist für die gesamte Waldfläche, Immissionsschutzwald auf nahezu der Hälfte des Ge-bietes ausgewiesen. Es handelt sich um lokalen Immissionsschutz um emittierende Anlagen, so im Bereich nördlich von Leopoldshafen, östlich von Eggenstein, südlich Blankenloch, sowie um die Wald-flächen nördlich des Karlsruher Schlosses bis zum Pfinzentlastungskanal. Die Flächen werden teil-weise von regionalem Immissionsschutzwald überlagert, wo eine Zuordnung zu bestimmten Emitten-ten nicht möglich ist. Entlang der Bahnlinie zwischen Karlsruhe und Graben dient der Wald in einem unterschiedlich breiten Streifen dem Schutz von Siedlungen, Erholungswäldern sowie Erholungs-schwerpunkten vor Lärm.

Eine Besonderheit bildet die Ausweisung von Bodenschutzwald im Bereich der Flugsandböden bei Friedrichstal. Bei Entwaldung unterliegen solche Standorte einer hohen Gefährdung durch Windab-trag.

Auf Grund der guten Erreichbarkeit, ihrer Ausstattung mit Erholungseinrichtungen und der natürlichen Attraktivität weisen die Wälder der Karlsruher Hardt eine erhebliche Bedeutung für die Erholungsnut-zung auf. Im Süden des Natura 2000-Gebietes vom Karlsruher Schloss bis etwa zur Achse Stutensee – Eggenstein-Leopoldshafen sind die Wälder der Erholungswaldstufe 1 zugewiesen, im Verdichtungs-raum direkt um Karlsruhe mit Verordnung der Körperschaftsdirektion Karlsruhe sowie der Forstdirekti-on Karlsruhe vom 09.09.1988 sogar mit gesetzlichem Schutz. Die nach Norden angrenzenden Teile des Waldgebietes mit geringerer Besucherdichte sind als Erholungswald der Stufe 2 ausgewiesen.

Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Überbauung und Industrialisierung im Verdichtungsraum Karlsruhe kommt dem Wald als wenig belastetes Ökosystem im untersuchten Gebiet letztlich auch eine hohe Bedeutung für den Wasserschutz zu. Der Hardtwald ist Standort eines der wichtigsten Wasserwerke der Stadtwerke Karlsruhe. In der Folge liegen eine Reihe von Wasserschutzgebieten im Waldgebiet, zudem östlich der Kirchfeldsiedlung sowie westlich von Stutensee eine Brunnenreihe bzw. Entnahmestelle zur Wassergewinnung.

Tab. 7: Waldfunktionen innerhalb des Natura 2000-Gebietes

Waldfunktion Fläche (ha)

Klimaschutzwald 4.494 Immissions- und Lärmschutzwald 2.254

Gesetzlicher Bodenschutzwald 22 Erholungswald Stufe 1 1.944 Erholungswald Stufe 2 2.399 Gesetzlicher Erholungswald 776

Artenschutzprogramm (ASP)

Im Rahmen des Artenschutzprogramms Baden-Württemberg (ASP) wurden im Untersuchungsgebiet Vorkommen einiger stark bedrohter Arten erfasst, für deren Erhaltung landesweit spezielle Anstren-gungen unternommen werden. Im Artenschutzprogramm berücksichtigte Vogelarten sind Ziegenmel-ker (Caprimulgus europaeus) und Heidelerche (Lullula arborea). Weitere als hochgradig gefährdet geltende Spezies sind nicht Bestandteil der FFH- bzw. der Vogelschutzrichtlinie, jedoch von besonde-rem naturschutzfachlichem Wert: Hierzu gehören die Grüne Strandschrecke (Aiolopus thalassinus) und mehrere Wildbienenarten wie Sandgänger-Biene (Ammobates punctatus), Dünen-Pelzbiene (Anthophora bimaculata), Dünen-Seidenbiene (Colletes marginatus), Smaragd-Furchenbiene (Halictus smaragdulus) und Sandrasen-Furchenbiene (Halictus leucaheneus). Als seltene Schmetter-lingsarten sind Johanniskraut-Glasflügler (Chamaesphecia nigrifrons) und Eichenglucke (Phyllodesma tremulifolia), als holzbewohnende Käferarten der Goldgrüne Eichen-Prachtkäfer (Eurythyrea quercus) nachgewiesen. Bei der Flora sind Arten wie Früher Schmielenhafer (Aira praecox), Moos-Dickblatt (Crassula tillaea), Graugelbes Filzkraut (Filago lutescens) und Gewöhnliches Filzkraut (Filago vulgaris) vertreten.

Die Vorkommen der Arten des Artenschutzprogramms sind bei der Erstellung von Maßnahmen-vorschlägen zur weiteren Entwicklung des Natura 2000-Gebietes zu berücksichtigen.