• Keine Ergebnisse gefunden

3.1.1 Gesetzliche Grundlagen

Natura 2000 ist ein Netz von Schutzgebieten (FFH- und Vogelschutzgebiete) zur Erhaltung europäisch bedeutsamer Lebensräume und Arten. Die rechtliche Grundlage dieses grenz-überschreitenden Naturschutznetzes bilden die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (EG-Richtlinie vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - RL 92/43/EWG) und die Vogelschutzrichtlinie (EG-Richtlinie vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - RL 79/409/EWG neu 2009/147/EG) der Europäischen Union. Die Umsetzung dieser Richtlinien in nationales Recht ist v. a. durch die §§ 31 ff des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie durch die §§ 36 ff des Naturschutzgesetzes (NatSchG) Baden-Württemberg erfolgt (siehe auch Kapitel 9).

Nach den Vorgaben der beiden EU-Richtlinien benennt jeder Mitgliedsstaat Gebiete, die für die Erhaltung seltener Tier- und Pflanzenarten sowie typischer oder einzigartiger Lebens-räume von europäischer Bedeutung wichtig sind. Für die Natura 2000-Gebiete sind nach Artikel 6 Abs. 1 der FFH-Richtlinie von den Mitgliedsstaaten Maßnahmen festzulegen, die zur Erhaltung der dort vorkommenden Lebensräume und Arten erforderlich sind.

Aufgabe des vorliegenden Managementplans ist, aufbauend auf einer Bestandsaufnahme und Bewertung der relevanten FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Arten, fachlich abge-stimmte Ziele und Empfehlungen für Maßnahmen zu geben.

Für einige LRT wurde eine Mindestflächengröße für ihre Erfassung und Bewertung festge-legt. Bestände unterhalb der Mindestfläche sind auch ohne Darstellung LRT-Fläche.

3.1.2 Schutzgebiete, Geotope, Höhlen, geschützte Biotope und ungeschützte Waldbiotope

Tabelle 5: Schutzgebiete, Geotope und Höhlen

a RIPS-Daten

Schutzkategorie Nummer Name

Fläche im Natura2000-Gebiet [ha]a

Anteil am Natura

2000-Gebiet [%]

NSG 3.188 Binninger Ried 15,32 0,79

NSG 3.098 Bruckried 18,71 0,97

NSG 3.147 Dohlen im Wald 14,90 0,77

NSG 3.143 Ehinger Ried 21,00 1,09

NSG 3.105 Hausener Aachried 48,25 2,50

NSG 3.123 Hohenhewen 39,14 2,03

NSG 3.127 Hohenkrähen 12,48 0,65

NSG 3.037 Hohenstoffeln 52,04 2,70

NSG 3.268 Hohentwiel 137,07 7,11

NSG 3.154 Langensteiner Durchbruchstal 43,17 2,24

NSG 3.139 Mägdeberg 8,94 0,46

NSG 3.117 Schanderied 42,70 2,22

Schutzkategorie Nummer Name

Fläche im Natura2000-Gebiet [ha]a

Anteil am Natura

2000-Gebiet [%]

NSG 3.040 Schoren 63,41 3,29

NSG 3.102 Weitenried 218,05 11,31

Bannwald 100.032 Hohentwiel 19,04 0,99

LSG 3.35.004 Hegau 408,85 21,21

LSG 3.35.016 Hohentwiel 5,00 0,26

LSG 3.35.013 Schanderied 0,94 0,05

Flächenhaftes

Naturdenkmal 83350010001 Aach-Quelle 0,93 0,05

Flächenhaftes

Naturdenkmal 83350010005 Au 2,84 0,15

Flächenhaftes

Naturdenkmal 83350220019 Sandäcker 2,07 0,11

Flächenhaftes

Naturdenkmal 83350220039 Steinbruch Eichenäcker 1,26 0,07

Flächenhaftes

Naturdenkmal 83350990005 Umgebung Heidenschlösschen 0,65 0,03 Flächenhaftes

Naturdenkmal 83350010004 Umgebung Ruine Aach 0,15 0,01

Geschütztes Geotop 3657 Gipshöhle Hohenhewen, Engen - -

Geschütztes Geotop 3658 Hohenhewen bei Anselfingen,

Engen - -

Schutzwürdiges

Geotop 3659

Aufgelassener Steinbruch am Südrand des Schoren bei Neuhausen, Engen

- -

Geschütztes Geotop 3662 Mägdeberg,

Mühlhausen-Ehingen - -

Schutzwürdiges

Geotop 3665 Aachtopf, Aach - -

Schutzwürdiges

Geotop 3666 Versumpfte Senken im Gewann

Dohlen, Mühlhausen - -

Geschütztes Geotop 3674 Phonolithstock Hohenkrähen,

Hilzingen - -

Schutzwürdiges

Geotop 3675 Basaltschlot Hohenstoffeln,

Hilzingen - -

Geschütztes Geotop 3694 Offerenbühl und Schüsselbühl,

Mühlhausen-Ehingen - -

Schutzkategorie Nummer Name

Fläche im Natura2000-Gebiet [ha]a

Anteil am Natura

2000-Gebiet [%]

Höhle 8119/001 Aachtopfquellhöhle - -

Höhle 8118/004 Brunnenschmecker - -

Höhle 8119/018 Deckenfensterhöhle - -

Höhle 8119/019 Teufelstor - -

Höhle 8119/024 Fuchskammerhöhle - -

Höhle 8119/013 Grabungshöhle - -

Höhle 8119/015 Langensteil-Höhlenruine - -

Höhle 8119/016 Lindenloch - -

Höhle 8119/023 Montmilchröhre - -

Höhle 8119/012 Topfhöhle - -

Höhle 8119/017 Zwergloch - -

Tabelle 6: Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG (inkl. § 33 NatSchG), § 30 a LWaldG und Waldbiotope ohne besonderen gesetzlichen Schutz

Detaillierte Aufstellung siehe Anhang B

Schutzkategorie Anzahl Fläche im Natura 2000-Gebiet [ha]

Anteil am Natura 2000-Gebiet [%]

§ 30 BNatSchG 358 386,76 20,2

§ 30 a LWaldG 19 44,78 2,3

Waldbiotope ohne besonderen

gesetzlichen Schutz 26 55,77 2,9

Summe 403 487,31 25,4

3.1.3 Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Im Verzeichnis der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie werden die Fließgewässer des Bearbeitungsgebietes im Teilbearbeitungsgebiet (TBG) 12 „Alpenrhein / Bodensee“ unter den Wasserkörpern 12-03 „Bodenseegebiet westl. Seefelder Aach mit Stockacher Aach“ und 12-4 „Bodenseegebiet mit Radolfzeller Aach“ geführt (REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG

2015). Die in den Wasserkörpern genannten Fließgewässer sind Stockacher Aach mit Krebsbach und Hegauer Aach (Radolfzeller Aach) mit Saubach und Mühlebach.

Der Zustand der Gewässer variiert sehr stark. Während die Stockacher Aach innerhalb des FFH-Gebietes morphologisch kaum verändert ist, zeigt die Hegauer Aach insbesondere in ihrer Linienführung und ihren Querprofilen sowie im Abflussverhalten massive anthropogene Veränderungen. Zur Verbesserung der Situation wurde das „Wasserwirtschaftlich-ökolo-gische Entwicklungskonzept (WÖK) ausgearbeitet und seit Beginn der 1990er Jahre um-gesetzt. Die Maßnahmen umfassen den Bau von Fischtreppen im Bereich von Wasser-kraftwerken zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit ebenso wie Einbau von Buhnen zur Aktivierung eigendynamischer Prozesse. Das von der Donau stammende Wasser der Aach ist nährstoffreich und ermöglicht dadurch die Existenz einer durchgängig ausgebildeten üppigen, flutenden Wasservegetation. Im Gegensatz dazu zeigen die übrigen der genannten Fließgewässer nur eine schwache Vegetationsentwicklung, bestehend aus Moosen (Stockacher Ach, Krebsbach) oder sie fehlt ganz (Saubach, Mühlebach).

3.1.4 Fachplanungen

Für einen Großteil der Waldfläche liegen periodische Betriebspläne (Forsteinrichtungswerke) als Grundlage der Waldbewirtschaftung vor.

Die Waldbiotopkartierung wurde 2012 durchgeführt und für den Gesamtwald FFH-konform aufbereitet.

Für das Offenland des Natura-Gebiets liegen folgende Fachplanungen vor:

Im Jahr 2002 wurde das Projekt „Trocken- und Reliktstandorte Engen“ der Stiftung Natur-schutzfond ins Leben gerufen, im Zuge dessen rund um Engen auf zahlreichen Magerrasen-standorten mit reliktischen Pflanzenvorkommen eine Entwicklungspflege aufgenommen wurde. Im Jahr 2005 wurde von dem Biologen Stefan Hafner (Büro ABL) ein Abschluss-bericht vorgelegt, in dem die durchgeführten Pflegemaßnahmen und die Zielarten des Pro-jekts mit jeweiliger Verbreitung im Gebiet dokumentiert sind. In der Folge wurde in zeitlich unregelmäßigen Abständen ein Zielartenmonitoring durchgeführt. Die jüngsten Ergebnisse des Monitorings sind in dem im Jahr 2012 vorgelegten Endbericht zusammengefasst.

Für folgende Naturschutzgebiete innerhalb des FFH-Gebietes „Westlicher Hegau“ liegen Pflege- und Entwicklungspläne vor:

• Binninger Ried (1994)

• Bruckried (1990)

• Dohlen im Wald (1995)

• Hausener Aachried (1995)

• Hohenstoffeln (1997, 2002)

• Mägdeberg (1996)

• Schanderied (1994)

• Schoren (1989)

Für den Hohentwiel wird derzeit ein Pflege- und Entwicklungsplan aufgestellt (Arbeitsgruppe Kübler-Kiechle-Homburger).

Einige Naturschutzgebiete werden von den Naturschutzverbänden NABU („Hausener Aach-ried“, „Hohentwiel“, „Schoren“) und BUND („BruckAach-ried“, „Dohlen im Wald“, „Ehinger Ried“,

„Weitenried“) betreut. Im Rahmen der Betreuung werden regelmäßig Berichte erstellt.