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"Hohentwiel/Hohenkrähen"

Die Abgrenzung des Vogelschutzgebiets „Hohentwiel/Hohenkrähen“ ist deckungsgleich mit dem gleichnamigen Naturschutzgebieten. Es gibt keine Konflikte von Erhaltungs- und Ent-wicklungszielen für die vorkommenden Vogelarten mit den Verordnungen der Naturschutz-gebiete.

5.3.1 Wanderfalke (Falco peregrinus) [A103]

E r h a l t u n g s z i e l e :

• Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern

• Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freilei-tungen und Windkraftanlagen

• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten wäh-rend der Fortpflanzungszeit (15.2. – 30.6.)

E n t w i c k l u n g s z i e l e :

• Erhöhung des Brutplatzangebotes

5.3.2 Uhu (Bubo bubo) [A215]

E r h a l t u n g s z i e l e :

• Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern

• Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten

• Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen

• Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freilei-tungen und Windkraftanlagen

• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs-und Ruhe-stätten

E n t w i c k l u n g s z i e l e :

• Entwicklungsziele für den Uhu im Vogelschutzgebiet „Hohentwiel/Hohenkrähen“ wur-den nicht definiert

5.3.3 Wendehals (Jynx torquilla) [A233]

E r h a l t u n g s z i e l e :

• Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland

• Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen

• Erhaltung der Magerrasen, Heiden Steinriegel- und Hecken-Gebiete

• Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen

• Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland

• Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln

• Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

• Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Wald-rändern

• Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen E n t w i c k l u n g s z i e l e :

• Förderung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen

• Erhöhung des Brutplatzangebotes

5.3.4 Grauspecht (Picus canus) [A234]

E r h a l t u n g s z i e l e :

• Ziel ist die Sicherung des Erhaltungszustandes des Grauspechts als Brutvogel im Vogelschutzgebiet „Hohentwiel/Hohenkrähen“. Hierzu sind erforderlich:

o Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme

o Erhaltung von Auenwäldern

o Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen o Erhaltung der Magerrasen

o Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden

o Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern

o Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln

o Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz o Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen

o Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen E n t w i c k l u n g s z i e l e :

• Förderung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen

5.3.5 Schwarzspecht (Dryocopus martius) [A236]

E r h a l t u n g s z i e l e :

• Die Erhaltungsziele für den Schwarzspecht decken sich mit denen, die für Wald-meister-Buchenwälder [9130] definiert wurden. Besondere Bedeutung kommt folgen-den Zielen zu:

o Erhaltung von ausgedehnten Wäldern o Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln o Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen o Erhaltung von Totholz

o Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen

E n t w i c k l u n g s z i e l e :

• Für den Schwarzspecht wurden keine Entwicklungsziele definiert.

5.3.6 Mittelspecht (Dryocopus medius) [A238]

E r h a l t u n g s z i e l e :

• Ziel ist die Sicherung des Erhaltungszustandes des Mittelspechts als Brutvogel im Vogelschutzgebiet „Hohentwiel/Hohenkrähen“. Hierfür sind erforderlich:

o Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen o Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern

o Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen

o Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln o Erhaltung von stehendem Totholz

o Erhaltung von Bäumen mit Höhlen E n t w i c k l u n g s z i e l e :

• Förderung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen

5.3.7 Berglaubsänger (Pylloscopus bonelli) [A313]

E r h a l t u n g s z i e l e :

Die Erhaltungsziele der Vogelschutzgebiets-Verordnung sind hinfällig, da der Berg-laubsänger im Gebiet nicht mehr präsent ist und mit einer Wiederbesiedlung nicht zu rechnen ist, da der Berglaubsänger in der Region generell stark zurückgeht und es sich um ein vergleichsweise ungünstig ausgebildetes Habitat handelt. In der Verord-nung wurden folgende Erhaltungsziele formuliert:

o Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht

o Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechseln-der Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke

o Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4. - 15.8.)

E n t w i c k l u n g s z i e l e :

Entwicklungsziele für den Berglaubsänger im Vogelschutzgebiet „Hohentwiel/Hohenkrähen“

wurden nicht formuliert. Eine Wiederansiedlung erscheint vor dem Hintergrund des Bestandseinbruchs der Art in der Region äußerst unwahrscheinlich.

5.3.8 Neuntöter (Lanius collurio) [A338]

E r h a l t u n g s z i e l e :

• Ziel ist die Sicherung des derzeitigen Erhaltungszustandes des Neuntöters als Brutvogel am Hohentwiel soweit die überregionalen Rahmenbedingungen dies zulassen:

o Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland-, und Weinbau-gebieten

o Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, ins-besondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze

o Erhaltung der Streuwiesen

o Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft

o Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen o Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen

o Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten E n t w i c k l u n g s z i e l e :

• Ziel ist die Verbesserung des derzeitigen Erhaltungszustandes des Neuntöters als Brutvogel am Hohentwiel (Erreichen von mindestens Gesamtbewertung B). Hierzu erforderlich:

o Erhöhung des Angebotes an Hecken und Gebüschstreifen mit anschließen-dem Altgrasstreifen mit standortgemäßen und heimischen Arten

o Erhöhung des Angebotes an Streuobstwiesen

o Erhöhung des Angebotes an verschiedenen Klein- und Randstrukturen, z. B.

in Form von Weg- und Feldrainen sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und Stilllegungsflächen

o Erhöhung des Anteils an Heckenrosen, Weißdorn und Holunder in Gehölz-streifen und Gehölzinseln

5.3.9 Zaunammer (Emberiza cirlus) [A377]

E r h a l t u n g s z i e l e :

• Ziel ist die Sicherung des derzeitigen Erhaltungszustandes der Zaunammer als Brut-vogel am Hohentwiel (Gesamtbewertung B).Hierzu erforderlich:

o Erhaltung von extensiv genutzten Weinbergslagen mit eingestreuten dichten Gebüsch- oder Gehölzgruppen

o Erhaltung von reich strukturiertem Nutzgartengelände und Streuobstwiesen, bevorzugt in sonnenexponierter Hanglage

o Erhaltung von einzeln stehenden schlanken, hochgewachsenen Baum- und Buschgestalten

o Erhaltung von ungenutzten Randstreifen und trockenen Säumen o Erhaltung von kleineren, zeitweise brach fallenden Flächen

o Erhaltung von Bewirtschaftungsweisen, die zu niedrig und lückig bewachse-nem Erdboden führen

o Erhaltung von Stoppelbrachen als Überwinterungsflächen

o Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jung-vogelaufzucht

E n t w i c k l u n g s z i e l e :

• Ziel ist die Verbesserung des derzeitigen Erhaltungszustandes der Zaunammer als Brutvogel am Hohentwiel. Hierzu erforderlich:

o Verbesserung des Angebots nutzbarerer Habitatflächen, z. B. durch Entwick-lung beweideter Magerrasen mit Einzelbüschen und Gebüschgruppen und Auflockerung von Waldrändern

o Vernetzung der besiedelbaren Teilhabitate im Vogelschutzgebiet sowie mit den Habitatflächen seines Umfeldes

5.3.10 Zippammer (Emberiza cia) [A378]

E r h a l t u n g s z i e l e :

• Erhaltung der sonnenexponierten natürlichen Felsformationen, Block- und Stein-schutthalden

• Erhaltung von Lichtungen und Pionierwaldstadien an süd- bis südwestexponierten Steilhängen

• Erhaltung von extensiv genutzten strukturreichen steilen Weinberghängen mit be-sonnten Trockenmauern oder Steinriegeln

• Erhaltung eines Strukturmosaiks aus vegetationsarmen Flächen, Gebüschen, Säu-men, Felsen und Steinschutthalden

• Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien

• Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelauf-zucht

• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten wäh-rend der Fortpflanzungszeit (1.4. - 15.8.)

E n t w i c k l u n g s z i e l e :

• Entwicklungsziel ist eine Optimierung der potentiellen Lebensräume als Überwinte-rungsgebiete und als potenzielle Bruthabitate durch

o Störungsberuhigung

o Freistellung von Felsköpfen und Schutthalden soweit dies nicht im Wider-spruch zur Bannwaldverordnung steht

6 Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen

Die nachstehenden Maßnahmen sind Empfehlungen, die geeignet sind, die Erhaltungs- und Entwicklungsziele zu erreichen.

Erhaltungsmaßnahmen sind Maßnahmen, die dazu führen, dass in einem Natura 2000-Gebiet:

• die im Standarddatenbogen gemeldeten FFH-Lebensraumtypen und -Arten nicht ver-schwinden,

• die Größe der gemeldeten Vorkommen ungefähr erhalten bleibt und

• die Qualität der gemeldeten Vorkommen erhalten bleibt.

Das Verhältnis der Erhaltungszustände A/B/C soll (bezogen auf das gesamte Natura 2000-Gebiet) in etwa gleich bleiben bzw. darf sich zumindest nicht in Richtung schlechterer Zu-stände verschieben.

Entwicklungsmaßnahmen dienen dazu, Vorkommen neu zu schaffen oder den Erhaltungs-zustand von bestehenden Vorkommen zu verbessern. Entwicklungsmaßnahmen sind alle Maßnahmen, die über die Erhaltungsmaßnahmen hinausgehen.

Im Einzelfall können zur Erreichung der Erhaltungsziele auch andere als im MaP vorge-schlagene Erhaltungsmaßnahmen möglich sein. Diese sollten dann mit den zuständigen Naturschutzbehörden abgestimmt werden.